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    564. sogar: 1
    565. Arbeitslosengeld.: 1
    566. bringt: 1
    567. zusätzlichen: 1
    568. Arbeitslosengeldanspruch.: 1
    569. systematischen: 1
    570. Gründen: 1
    571. notwendig,: 1
    572. Krankengeld: 1
    573. Lohnersatzleistung: 1
    574. behandeln,: 1
    575. so: 1
    576. kann.Mit: 1
    577. familienpolitisch,: 1
    578. sondern: 1
    579. sozialpolitisch: 1
    580. mehrerlei: 1
    581. Neuland: 1
    582. betreten.: 1
    583. Unionspolitiker: 1
    584. stolz: 1
    585. darauf,: 1
    586. verabschieden,: 1
    587. unselige: 1
    588. politisch: 1
    589. unbegründbare: 1
    590. Einteilung: 1
    591. Hausfrauen: 1
    592. Ausstattung: 1
    593. Berufsfrauen: 1
    594. sozialem: 1
    595. beendet.\n: 1
    596. Chancenungleichheit,: 1
    597. anderen: 1
    598. Gruppe: 1
    599. bestanden: 1
    600. damit: 1
    601. ab: 1
    602. Januar: 1
    603. 1986: 1
    604. aufgehoben.: 1
    605. Rentenjahr.: 1
    606. einer: 1
    607. Ära: 1
    608. Sozialpolitik.\n: 1
    609. Abschließend: 1
    610. will: 1
    611. ich,: 1
    612. nachdem: 1
    613. Müttern: 1
    614. gesprochen: 1
    615. habe,: 1
    616. vermerken:: 1
    617. Väter,: 1
    618. Kindererziehung: 1
    619. widmen,: 1
    620. natürlich: 1
    621. gleich: 1
    622. behandelt.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. November 1985 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 13004 C, 13041B, 13041 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Rohde (Hannover) und Frau Berger 13003 D Bestimmung der Abg. Suhr und Dr. Penner als stellvertretende Mitglieder des Vermittlungsausschusses an Stelle der ausgeschiedenen Abg. Vogt (Kaiserslautern) und Dr Schmude 13004 A Erweiterung der Tagesordnung . 13004A, 13077 B Absetzung der Punkte 9 a und 15 von der Tagesordnung 13004 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und den Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse für die Sitzungswoche vom 25. bis 29. November 1985 13127 C Aktuelle Stunde betr. Verhalten der Bundesregierung gegenüber der ständig zunehmenden Arbeitslosigkeit bei Frauen Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 12989 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12990 A Frau Wagner GRÜNE 12991 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 12992 B Frau Blunck SPD 12993 B Frau Männle CDU/CSU 12994 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 12995 C Frau Fuchs (Verl) SPD 12997 B Feilcke CDU/CSU 12998 A Eimer (Fürth) FDP 12999 B Peter (Kassel) SPD 13000A Frau Hürland CDU/CSU 13001A Frau Steinhauer SPD 13001 D Dr. Lammert CDU/CSU 13002 D Zur Geschäftsordnung Bueb GRÜNE 13004 C Seiters CDU/CSU 13005 B Porzner SPD 13005C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung 30 Jahre Bundeswehr Dr. Kohl, Bundeskanzler 13006 B Dr. Vogel SPD 13010 D Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 13015 D Frau Hönes GRÜNE 13017 B Ronneburger FDP 13019A Kolbow SPD 13021 D Biehle CDU/CSU 13023 D Lange GRÜNE 13026 B Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 13028 A Bastian fraktionslos 13029 D Steiner SPD 13031A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 13033 B Erklärungen nach § 31 GO Werner (Westerland) GRÜNE 13036 A Vogel (München) GRÜNE 13037 A Frau Hönes GRÜNE 13038 A Dr. Schierholz GRÜNE 13039 A Mann GRÜNE 13040 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1985 Frau Dann GRÜNE 13040 D Rusche GRÜNE 13041A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz) — Drucksachen 10/3792, 10/3926 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 10/4148, 10/4212 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4240 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Elternurlaubsgesetz) — Drucksache 10/3806 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 10/4148, 10/4212 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4240 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 13042 A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13043 D Eimer (Fürth) FDP 13047 B Frau Wagner GRÜNE 13049 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 13052 B Frau Männle CDU/CSU 13055 B Frau Fuchs (Köln) SPD 13057 C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 13061 D Hauck SPD 13065 C Namentliche Abstimmung 13066 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) — Drucksache 10/2609 — Bueb GRÜNE 13068 B Link (Diepholz) CDU/CSU 13069 D Delorme SPD 13072 A Frau Dr. Segall FDP 13073 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 13075 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksachen 10/3790, 10/3803, 10/3927, 10/4100 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4199 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4202 — Brück SPD 13077 D Dr. Wulff CDU/CSU 13080 A Auhagen GRÜNE 13081A Beckmann FDP 13082 A Möllemann, Staatsminister AA 13083 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4226 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 13085 C Lutz SPD 13086A Eimer (Fürth) FDP 13086 C Bueb GRÜNE 13086 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1983 bis 1986 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (zehnter Subventionsbericht) — Drucksache 10/3821 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 13088 B Frau Simonis SPD 13090 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 13092 D Vogel (München) GRÜNE 13094A Roth (Gießen) CDU/CSU 13095 C Dr. Struck SPD 13097 B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1985 III Beratung des Antrags des Abgeordneten Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Rücknahme der steuerlichen Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer durch das Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — Drucksache 10/4137 — Vogel (München) GRÜNE 13099 B Frau Will-Feld CDU/CSU 13100 B Dr. Struck SPD 13101A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/3789 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4225 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4241 — Regenspurger CDU/CSU 13101 D Bernrath SPD 13103 B Dr. Hirsch FDP 13105 A Ströbele GRÜNE 13106A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 13107C Gerster (Mainz) CDU/CSU 13108C Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kübler, Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Die-burg), Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften — Drucksache 10/584 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4210 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften — Drucksache 10/2876 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4210 — Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . 13110D, 13117 D Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . 13111 C Mann GRÜNE 13112 D Kleinert (Hannover) FDP 13113 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 13116A Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 13116 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems- Dollart) — Drucksache 10/3917 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4200 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4242 — Ewen SPD 13121C Bredehorn FDP 13122 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 13123 B Bohlsen CDU/CSU 13124 B Gallus, Parl. Staatssekretär BML . . . 13125C Senfft GRÜNE (zur GO) 13126 A Namentliche Abstimmung 13127 A Ergebnis 13130 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins — Drucksache 10/3961 — 13127 B Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/4140 — 13127 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des RechtsträgerAbwicklungsgesetzes — Drucksache 10/3651 — 13127 C Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4194 — 13127 C Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4195 — 13127 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1985 Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung der Postzeitungsordnung — Drucksache 10/3642 — 13127 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/4143 — 13128A Beratung der Sammelübersicht 112 des Petitionsausschuses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4135 — 13128A Beratung der Sammelübersicht 114 des Petitionsausschuses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4247 — 13128 B Beratung der Sammelübersicht 115 des Petitionsausschuses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4248 — 13128 B Beratung der Übersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/3904 — Mann GRÜNE 13128 C Erhard, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 13129 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Neu-Ulm an die Neu-Ulmer Gemeinnnützige Wohnungsgesellschaft mbH — Drucksache 10/4118 — 13129 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker — Drucksache 10/4219 — 13130A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 10/4220 — 13130A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschritte auf dem Wege zu einer gemeinsamen Verkehrspolitik — Seeverkehr —— Drucksachen 10/3228 Nr. 11, 10/4099 — 13130A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnungen (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2891/77 und Nr. 2892/77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2892/77 über die Anwendung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften auf die Mehrwertsteuereigenmittel — Drucksachen 10/3592 Nr. 6, 10/4107 — 13130C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Entleiherhaftung für Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer — Drucksache 10/4119 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — AÜG — sowie über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — Drucksache 10/1934 — Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . 13132 B Peter (Kassel) SPD 13132 D Schulhoff CDU/CSU 13133 C Tatge GRÜNE 13134 C Grünbeck FDP 13135 B Nächste Sitzung 13136C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13136 B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1985 12989 174. Sitzung Bonn, den 14. November 1985 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 11. Becker (Nienberge) 15. 11. Brandt 14. 11. Frau Dr. Däubler-Gmelin 15. 11. Egert 15. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 15. 11. Dr. Glotz 15. 11. Dr. Häfele 15. 11. Hauser (Krefeld) 15. 11. Dr. Haussmann 15. 11. Herterich 15. 11. Hiller (Lübeck) 15. 11. Lenzer ** 15. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 11. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Paterna 15. 11. Poß 14. 11. Reddemann ** 15. 11. Dr. Schmude 15. 11. Schröder (Hannover) 15. 11. Schulte (Unna) * 15. 11. Seehofer 15. 11. Stockleben 15. 11. Suhr 15. 11. Dr. Unland * 15. 11. Weißkirchen (Wiesloch) 15. 11. Dr. Wieczorek 15. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Verhülsdonk.


Rede von Roswitha Verhülsdonk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fuchs, Sie haben sich eben wortreich und engagiert noch einmal der Sozialleistungen gerühmt, die die SPDRegierung auf Pump gewährt hat. Die Regierung Kohl ist nicht zuletzt deshalb gewählt worden, um dieser Misere ein Ende zu bereiten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Heute gibt es die Rente auf Pump, bei Ihnen!)

Sie ist aber auch gewählt worden, um der Familienpolitik endlich die Bedeutung zu geben, die ihr zukommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die familienpolitische Bedeutung dieses Gesetzes
haben meine Vorredner eben hier dargestellt. Ich



Frau Verhülsdonk
möchte nur noch eines hinzufügen. Frau Süssmuth hat mich eben verständigt, daß sich das, was sie in dieser Fernsehsendung über die Briefe von Frauen gesagt hat, auch auf deren Lage in der Vergangenheit bezieht, also auch auf die Zeit, in der Sie regiert haben, in der Sie angeblich diese großen Leistungen erbracht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Rührend!)

Ich will, weil hier vieles unklar geblieben ist, in meiner Rede auf die sozialpolitischen Probleme eingehen, und da insbesondere auf das Thema Kündigungsschutz. Meine Damen und Herren, Erziehungsgeld ohne Kündigungsschutz, das wäre von vornherein ein Fehlschlag gewesen. Das ist uns klar. Ein Jahr lang bei ihrem Kind bleiben zu können, und 600 DM Erziehungsgeld zu erhalten, das entspricht den Wünschen und auch den sozialen Möglichkeiten junger erwerbstätiger Mütter. Aber die Hälfte aller Frauen, die ein Kind bekommen haben, kann es sich nicht leisten, länger zu pausieren. Sie sind auf ihr eigenes Einkommen angewiesen. Sie haben auch Angst, später keinen Arbeitsplatz mehr zu finden. Für diese Frauen ist der Kündigungsschutz unabdingbar. Die andere Hälfte der Mütter dagegen will, wie wir aus den Erfahrungen mit dem Mutterschaftsurlaubsgesetz wissen, nach dem Jahr Erziehungsurlaub noch nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, vor allem, weil sie oft mehrere Kinder haben.
Vor diesem Hintergrund erweist sich die im Erziehungsgeldgesetz gefundene Ausgestaltung des Kündigungsschutzes als in jeder Hinsicht maßgerecht und vernünftig. Alle Frauen, Frau Kollegin Schmidt, können sich ohne Sorge um den Arbeitsplatz ein Jahr lang ihrem Kind zuwenden. Mehrere hunderttausend arbeitssuchende Frauen erhalten dadurch die Chance, wenigstens vertretungsweise zunächst einen Arbeitsplatz zu bekommen, in dieser Zeit Berufspraxis zu erwerben und — das ist ja auch nicht uninteressant — danach auch Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Zudem besteht für die Häfte dieser Ersatzkräfte die gute Chance auf einen Dauerarbeitsplatz.
Wir berücksichtigen mit dem Kündigungsschutz auch die Belange der mittelständischen Betriebe, die ja mit Recht darauf hinweisen, daß der Kündigungsschutz für sie Probleme schafft. Diese Probleme sind viel leichter lösbar, Frau Fuchs, seit mit dem neuen Beschäftigungsförderungsgesetz vom 1. Mai 1985 befristet Ersatzkräfte eingestellt werden können. Bei über eine Million arbeitsloser Frauen, darunter immer mehr gut ausgebildete junge Frauen und Mädchen, kann es doch kein Problem sein, eine Ersatzkraft zu finden. Schließlich sind die erwerbstätigen Frauen ganz überwiegend in den unteren und mittleren Qualifikationsetagen tätig, und da gibt es ein reiches, ein überreiches Angebot an Arbeitssuchenden. Zudem, eine Ersatzkraft für ein Jahr einzuarbeiten ist ungleich rentabler als für die vier Monate Mutterschaftsurlaub.
Hilfreich für vernünftige Vereinbarungen zwischen Betrieb und Arbeitnehmerin ist aber vor allem, daß Frauen während des Bezugs von Erziehungsgeld bis zu 19 Stunden Teilzeitarbeit leisten dürfen. Das entspricht sicher in vielen Fällen dem beiderseitigen Interesse, vor allem in den ersten sechs Monaten, wenn Einkommen auf das Erziehungsgeld nicht angerechnet wird. Besonders den höherqualifizierten und entsprechend gut bezahlten Frauen kommt diese Regelung sehr entgegen, und vielen Betrieben wird geholfen, wenn die qualifizierte Mitarbeiterin weiterhin wenigstens halbtags zur Verfügung steht.
Auch das große Heer der mithelfenden Ehefrauen in Familienbetrieben profitiert davon, daß Teilzeitarbeit zulässig ist.
Zu ernsteren Bedrohungen der Existenz eines Kleinbetriebes, weil z. B. mehrere Mitarbeiterinnen gleichzeitig Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, kann es aber nicht kommen. Denn in solchen Fällen können die Gewerbeaufsichtsämter nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall ausnahmsweise den Kündigungsschutz aussetzen. Dies ist bisher schon in der Mutterschutzfrist, in der bekanntlich Arbeitsverbot besteht, möglich gewesen. Wir halten das für eine vernünftige und beiden Seiten zumutbare Konfliktlösung.
Ich bin ganz sicher, es wird in der Praxis viel weniger Probleme geben, als das in der heftigen Diskussion um die Frage des Kündigungsschutzes vorhergesagt worden ist. Schon beim heutigen Recht des viermonatigen Mutterschaftsurlaub hat sich erwiesen, daß die Unternehmer viel Verständnis für ihre Mitarbeiterinnen aufbringen, wenn diese eine Zeitlang bei ihrem Kind zu Hause bleiben wollen. Gerade der enge persönliche Kontakt im kleineren Betrieb fördert solches Verständnis und Entgegenkommen.
Schließlich — das muß man auch sagen — ist Kinderhaben ja nicht nur ein Privatvergnügen. Die Wirtschaft braucht auch morgen und übermorgen Verbraucher und Arbeitnehmer, der Staat braucht Steuerzahler, und wir alle brauchen Beitragszahler für unsere soziale Sicherheit.
Es gibt Leute, die es am liebsten sähen, wenn Frauen mit Kindern ganz aus der Arbeitswelt ausschieden. Das sind dieselben, die den erwerbstätigen Frauen vorwerfen, sie seien Doppelverdiener. Sie machen geltend, wenn die Mütter daheim blieben, dann sei das Problem der Arbeitslosigkeit schon halb gelöst. Dagegen wäre vieles zu sagen. Ich beschränke mich hier auf eine Aussage. Unsere Arbeitswelt würde ohne die Mitwirkung der Frauen schon längst nicht mehr funktionieren. Das wissen die Arbeitgeber nur zu gut.
Wir Sozialpolitiker haben uns bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs viele Gedanken um die Gestaltung der Einkommensanrechnung gemacht, die ja nach dem sechsten Monat beginnt. Sie ist wegen der hohen Kosten, die entstehen, notwendig. Wir haben auch überlegt, Frau Fuchs, ob man von Beginn an Einkommensgrenzen machen soll. Ich möchte nicht erleben, was Sie heute hier gesagt hätten, wenn wir Frauen, die bisher den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub gehabt haben und die besser



Frau Verhülsdonk
verdienen, jetzt diesen aberkannt hätten. Da wären 20 % 'rausgefallen. Das Geschrei möchte ich hören.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

Wir sind bei den Beratungen zu folgender Erkenntnis gekommen. Wir mußten den Gesetzentwurf an einigen Stellen ändern. So unterscheiden wir bei der Einkommensanrechnung zwischen Lohnersatzeinkommen und Sozialeinkommen, das unterhaltsabhängig gewährt wird. Auf solche Sozialeinkommen wollen wir das Erziehungsgeld nicht anrechnen. Deshalb haben wir die Bezieher von Arbeitslosenhilfe mit den Beziehern von Sozialhilfe gleichgestellt. Wir wollten keine Flucht in die Sozialhilfe verursachen. Das war eine bewußte politische Entscheidung. Es geht uns darum, daß Frauen und Familien in sozial schwierigen Verhältnissen nach der Geburt eines Kindes finanziell angemessen versorgt sind. Dieses Anliegen war uns wichtiger als alle sozialpolitische Systematik.
Beim Arbeitslosengeld haben wir es dagegen für systematisch richtig gehalten, daß es nicht gleichzeitig mit dem Erziehungsgeld bezogen werden kann. Frauen, die das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen, unterbrechen dadurch die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes, das aber nach dem Erziehungsgeld weiterläuft. Da Erziehungsurlaub im Gesetz wie Beschäftigung bewertet wird, verlängert sich sogar der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Jahr Erziehungsurlaub bringt vier Monate zusätzlichen Arbeitslosengeldanspruch. Es war aus systematischen Gründen auch notwendig, das Krankengeld als Lohnersatzleistung wie Arbeitslosengeld zu behandeln, so daß es nicht gleichzeitig bezogen werden kann.
Mit diesem Gesetz haben wir nicht nur familienpolitisch, sondern auch sozialpolitisch in mehrerlei Hinsicht Neuland betreten. Wir Unionspolitiker sind stolz darauf, ein Gesetz zu verabschieden, das die unselige und politisch unbegründbare Einteilung der Mütter in Hausfrauen ohne soziale Ausstattung und Berufsfrauen mit sozialem Anspruch beendet.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Chancenungleichheit, die zwischen der einen und der anderen Gruppe der Mütter bestanden hat, wird damit ab dem 1. Januar 1986 aufgehoben. Alle Mütter haben dann den gleichen Anspruch auf Erziehungsgeld und den gleichen Anspruch auf ein Rentenjahr. Das ist der Beginn einer neuen Ära in der Sozialpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Abschließend will ich, nachdem ich hier immer von den Müttern gesprochen habe, vermerken: Väter, die sich der Kindererziehung widmen, werden natürlich gleich behandelt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen zur zweiten Lesung nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zunächst zur Einzelberatung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4 a, und zwar über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 10/3792. Ich bitte, Platz zu nehmen, weil diese Abstimmungen etwas schwierig sein werden.
    Die Fraktion der SPD verlangt getrennte Abstimmung über die einzelnen Vorschriften des Gesetzes.
    Ich rufe § 1 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/4230 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.
    Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Wer § 2 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe die §§ 3 und 4 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei einer großen Anzahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 5 in der Ausschußfassung auf.
    Hierzu liegt auf Drucksache 10/4228 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Änderungsantrag bei einer Anzahl von Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
    Wer § 5 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe die §§ 6 bis 9 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann sind die aufgerufenen Vorschriften mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich rufe die §§ 10 und 11 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei einer Anzahl von Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich rufe die §§ 12 bis 14 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —



    Vizepräsident Westphal
    Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann sind die Vorschriften bei einer Reihe von Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 15 in der Ausschußfassung auf.
    Hierzu liegt auf Drucksache 10/4229 unter Ziffer 1 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Wer § 15 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist die aufgerufene Vorschrift in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe die §§ 16 und 17 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann sind die aufgerufenen Vorschriften bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen worden.
    Ich rufe § 18 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist die aufgerufene Vorschrift bei einer geringen Anzahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 19 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dann ist die aufgerufene Vorschrift bei einer Reihe von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 20 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist die aufgerufene Vorschrift bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 21 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 22 Nr. 1 bis 3 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/4229 auf. Es wird unter Ziffer 2 dieses Änderungsantrages beantragt, eine neue Nr. 3 a und 3 b in den § 22 einzufügen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist bei einer Reihe von Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 22 Nr. 4 bis 6 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 22 Nr. 7 und 8 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe die §§ 22 a bis 22 c in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 23 Nr. 1 und 2 in der Ausschußfassung auf. — Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 23 Nr. 3 bis 5 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Anzahl von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 24 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 25 Nr. 1 Buchstabe a und b in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 25 Nr. 1 Buchstabe c in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 25 Nr. 1 a, 1 b und 2 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe die §§ 26 bis 29 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 30 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — die aufgerufene Vorschrift ist mit Mehrheit angenommen.



    Vizepräsident Westphal
    Ich rufe die §§ 31 bis 35 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Vorschriften sind mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 36 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist mit Mehrheit bei einer Anzahl von Gegenstimmen und einer größeren Anzahl von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 37 Nr. 1 und 2 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/4229 unter Ziffer 3 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen abgelehnt.
    Wer § 37 Nr. 1 und 2 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe § 37 Nr. 3 und 4 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 38 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist mit Mehrheit bei einer großen Anzahl von Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe die §§ 39 und 40 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit großer Mehrheit bei einer Anzahl von Enthaltungen angenommen.
    Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift abzustimmen. Auch das machen wir getrennt. Wer der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Überschrift ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Wir stimmen nunmehr über die Einleitung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Einleitung ist mit Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Meine Damen und Herren, wir treten in die
    dritte Beratung ein. Dazu liegt die Wortmeldung des Abgeordneten Hauck vor. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

    (Unruhe)

    — Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner. Wir kommen danach zu einer namentlichen Abstimmung.