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    Plenarprotokoll 10/173 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. November 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 12965 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/4211 — 12965 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung im Arbeitsförderungsgesetz — Drucksache 10/4145 — 12965 B Fragestunde — Drucksache 10/4197 vom 8. November 1985 — Verteilung zusätzlicher Mittel für das Benachteiligten-Programm; Abstimmung mit den Bundesländern MdlAnfr 1, 2 08.11.85 Drs 10/4197 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 12965 D ZusFr Kuhlwein SPD 12966A ZusFr Schreiner SPD 12966 C ZusFr Dr. Sperling SPD 12966 D ZusFr Paterna SPD 12966 D ZusFr Menzel SPD 12967 A ZusFr Hansen (Hamburg) SPD 12967 A Gespräch des Bundespostministers mit der Firma Knight-Wendling über deren Gut- achten „Strategisches Konzept für das Postwesen"; Kosten des Gutachtens MdlAnfr 5, 6 08.11.85 Drs 10/4197 Paterna SPD Antw PStSekr Rawe BMP 12968 C ZusFr Paterna SPD 12968 D ZusFr Frau Dann GRÜNE 12969 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 12969 C ZusFr Dr. Sperling SPD 12969 D ZusFr Rusche GRÜNE 12969 D Ablehnung zusätzlicher Stellen bei der Post im Stellenplan 1986 unter Hinweis auf nicht geprüfte Feststellungen in dem Gutachten „Strategisches Konzept für das Postwesen"; Stellungnahme des Postministers zu dem Gutachten MdlAnfr 7, 8 08.11.85 Drs 10/4197 Bernrath SPD Antw PStSekr Rawe BMP 12970 B ZusFr Bernrath SPD 12970 C ZusFr Paterna SPD 12970 D Zahlung von Bundesmitteln an die Unternehmensberatungsfirma Knight-Wendling im Jahre 1985; Verträge bis zum 1. November 1985 MdlAnfr 70, 71 08.11.85 Drs 10/4197 Liedtke SPD Antw PStSekr Rawe BMP 12971 D ZusFr Liedtke SPD 12972 A ZusFr Paterna SPD 12972 B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 12972 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1985 Bemühungen des Generalsekretärs der CSU, Gerold Tandler, des Bundespostministers und des Staatssekretärs Dr. Florian bei der Oberpostdirektion München um Abgabe eines Grundstückstreifens des Postamts Altötting an das Hotel „Zur Post", dessen Inhaber Gerold Tandler ist MdlAnfr 9, 10 08.11.85 Drs 10/4197 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Rawe BMP 12972 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 12973 B ZusFr Duve SPD 12973 D ZusFr Paterna SPD 12974A ZusFr Dr. Sperling SPD 12974 A ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 12974 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 12974 D ZusFr Conradi SPD 12974 D ZusFr Broll CDU/CSU 12975A Vorlage eines zwischen den einzelnen Bundesministern nicht abgestimmten Entwurfs zum Baugesetzbuch; Ergebnis der Anhörung MdlAnfr 11, 12 08.11.85 Drs 10/4197 Reschke SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 12975 B ZusFr Reschke SPD 12975 C ZusFr Conradi SPD 12976 A ZusFr Dr. Sperling SPD 12976 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 12976 B ZusFr Müntefering SPD 12976 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 12976 C ZusFr Menzel SPD 12976 D ZusFr Link (Frankfurt) CDU/CSU . . 12977 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 12978 A ZusFr Grünbeck FDP 12979A ZusFr Dörflinger CDU/CSU 12979 C ZusFr Frau Rönsch CDU/CSU 12979 C ZusFr Broll CDU/CSU 12979 D Protokoll der Anhörung der Verbände und Länder zum Entwurf eines Baugesetzbuches; Beurteilung der Novelle durch den Bauausschuß des Deutschen Städtetages MdlAnfr 13, 14 08.11.85 Drs 10/4197 Lohmann (Witten) SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 12980 A ZusFr Lohmann (Witten) SPD 12980 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 12980 C ZusFr Conradi SPD 12980 D ZusFr Müntefering SPD 12981 A ZusFr Dörflinger CDU/CSU 12981A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 12981 B ZusFr Dr. Sperling SPD 12981 B ZusFr Menzel SPD 12981 C ZusFr Reschke SPD 12982 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 12982 D Zustimmung des Bundesministers zum Entwurf des Baugesetzbuches MdlAnfr 15 08.11.85 Drs 10/4197 Menzel SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 12983 A ZusFr Menzel SPD 12983A ZusFr Conradi SPD 12983 C ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 12983 C Nächste Sitzung 12984 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12985*A Anlage 2 Stimmverhalten der Bundesrepublik Deutschland im Ausschuß der EG-Botschafter bezüglich des Verbots der Ausfuhr paramilitärischer Ausrüstung nach Südafrika und der Einfuhr von Uran aus Südafrika MdlAnfr 3 08.11.85 Drs 10/4197 Frau Borgmann GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12985* B Anlage 3 Reduzierung der Bestimmungen im Bereich der Baugesetze MdlAnfr 16 08.11.85 Drs 10/4197 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 12985* C Anlage 4 Vorlage des Entwurfs eines Baugesetzbuches; Bearbeitungszeit MdlAnfr 17, 18 08.11.85 Drs 10/4197 Ranker SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 12985* D Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1985 III Anlage 5 Rechtzeitige Vorlage der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerungen der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch zu den Ausschußberatungen MdlAnfr 19, 20 08.11.85 Drs 10/4197 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 12986* B Anlage 6 Aufgabe der bisher gewonnenen Rechtssicherheit im geltenden Städtebaurecht zugunsten von Länderregelungen im Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch; künftige Instrumentarien zur Lösung von Konflikten bei städtebaulichen Zielen MdlAnfr 21, 22 08.11.85 Drs 10/4197 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 12986* C Anlage 7 Voraussichtliche baukonjunkturelle Auswirkungen des neuen Baugesetzbuches, Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung MdlAnfr 23, 24 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 12986* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1985 12965 173. Sitzung Bonn, den 13. November 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 11. Becker (Nienberge) 15. 11. Brandt 14. 11. Dr. von Bülow 13. 11. Dreßler 13. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 15. 11. Dr. Götz 13. 11. Dr. Haack 13. 11. Haar 13. 11. Dr. Häfele 15. 11. Hauser (Krefeld) 15. 11. Dr. Haussmann 15. 11. Heimann 13. 11. Herterich 15. 11. Graf Huyn 13. 11. Ibrügger 13. 11. Dr. Kohl 13. 11. Lange 13. 11. Lenzer ** 15. 11. Linsmeier 13. 11. Maaß 13. 11. Reddemann ** 15. 11. Reuschenbach 13. 11. Dr. Rumpf * 15. 11. Dr. Scheer * 15. 11. Frau Schmedt (Lengerich) 15. 11. Schmidt (Hamburg) 13. 11. Dr. Schmude 15. 11. Schröder (Hannover) 15. 11. Schröer (Mülheim) 13. 11. Schulte (Unna) * 15. 11. Seehofer 15. 11. Stockleben 15. 11. Suhr 15. 11. Uldall 13. 11. Dr. Unland * 15. 11. Verheugen 14. 11. Dr. von Wartenberg 14. 11. Weißkirchen (Wiesloch) 15. 11. Frau Dr. Wex 14. 11. Dr. Wieczorek 15. 11. Wolfram (Recklinghausen) 13. 11. Zeitler 13. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (GRÜNE) (Drucksache 10/4197 Frage 3): Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland im Ausschuß der EG-Botschafter dagegen stimmte, daß durch eine Gemeinschaftsverordnung der EG mit klarer Definition der Export „paramilitärischer" Ausrüstung" und Öl sowie nuklearer Materialien aus der Bundesrepublik Deutschland nach Südafrika sowie die Einfuhr von Uran aus Südafrika in die Bundesrepublik Deutschland verboten wurde und daß bei anderem Stimmverhalten der Bundesrepublik Deutschland diese Gemeinschaftsverordnung der EG-Zollunion für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtend geworden wäre (vgl. Frankfurter Rundschau vom 12. Oktober 1985)? Eine Abstimmung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung über die Einschränkung der Ausfuhren nach Südafrika hat nicht stattgefunden. Es trifft jedoch zu, daß sich die Bundesregierung, wie auch andere Delegationen im Ausschuß der Ständigen Vertreter gegen den Entwurf für eine Verordnung ausgesprochen hat, weil sich die Bundesregierung auch ohne Rechtssetzung durch die Gemeinschaft an die im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit getroffenen Beschlüsse von Luxemburg gebunden fühlt; die meisten restriktiven Maßnahmen sind ohnehin seit langem Bestandteil unserer Politik gegenüber Südafrika. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/4197 Frage 16): Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, im Bereich der Baugesetze insgesamt auf zwei Drittel aller Paragraphen zu verzichten, und für welche der 189 Paragraphen des Bundesbaugesetzes schlägt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau konkret Streichung vor? Die Bundesregierung strebt mit dem Baugesetzbuch eine erhebliche Straffung und die erforderliche Rechtsvereinfachung im Bereich des Städtebaurechts an. Durch die Zusammenlegung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz können Doppelregelungen abgebaut und entsprechende Bestimmungen entfallen. Neben dem Städtebauförderungsgesetz werden auch die Ausgleichsbetragsverordnung, die Ordnungsmaßnahmenverordnung sowie - endlich - die Reichsgaragenordnung aufgehoben. Gleichzeitig wird das Verfahren zur Aufhebung des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eingeleitet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Ranker (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 17 und 18): Wird die Bundesregierung im Sinne der Vereinfachung einen Baugesetzbuch-Entwurf vorlegen, oder wird sie, wie im Vorentwurf, eine Vielzahl unübersichtlicher Änderungsanträge einbringen? Wieviel Zeit haben die Entwürfe, die Planspiele und die Beratungen der Ausschüsse und des Deutschen Bundestages beim Baugesetzbuch, seinen Novellen und beim Städtebau- 12986* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1985 förderungsgesetz in Anspruch genommen, und wieviel Zeit stehen nach dem Terminplan der Regierung den interessierten gesellschaftlichen Gruppen, den Verbänden und Organisationen, den Städten und Gemeinden, den Ländern und dem Deutschen Bundestag vom Tage der Vorlage des Entwurfs bis zur Beschlußfassung zur Verfügung? Zu Frage 17: Der Entwurf eines Baugesetzbuchs wird den Zielen der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung entsprechen. Die Bundesregierung sieht sich hierbei durch das eindeutige Votum der von ihr eingesetzten Unabhängigen Kommission für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bestärkt, die in ihrem Beschluß vom 9. Oktober 1985 den vorliegenden Entwurf ausdrücklich unterstützt hat. Es entspricht im übrigen dem üblichen Verfahren, bei einem so umfangreichen Gesetz eine Neubekanntmachung des Gesamttextes vorzusehen. Zu Frage 18: Die in der Frage bezeichneten Gesetzgebungsverfahren sind so unterschiedlich, daß ein Vergleich nicht möglich ist. Was das Baugesetzbuch betrifft, hat die Bundesregierung am 22. Februar 1984 beschlossen, daß der Entwurf eines Baugesetzbuchs noch im Jahre 1985 von der Bundesregierung beschlossen wird. Dieser Zeitplan wird eingehalten. Die Bundesregierung hat dies mit der Erwartung verbunden, daß das Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Die Verantwortung über die Behandlung und den Zeitplan des Baugesetzbuchs liegt ab der Zuleitung des Gesetzentwurfs an die gesetzgebenden Körperschaften ausschließlich bei diesen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 19 und 20): Werden nach dem Zeitplan der Bundesregierung die Bundestagsausschüsse die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf vorliegen haben, wenn sie mit ihren Beratungen beginnen, oder geht die Bundesregierung davon aus, daß die Mehrheit des Deutschen Bundestages ihrem Entwurf zustimmt, ohne die Stellungnahme der Länder hinreichend berücksichtigen zu können? Wie viele Planspiele mit welchen Städten und Gemeinden in welchem Zeitraum kalkuliert der Terminplan der Bundesregierung für das Baugesetzbuch ein'? Zu Frage 19: Was den Verantwortungsbereich der Bundesregierung für Gesetzentwürfe betrifft — und nur hierzu kann ich Stellung nehmen — nimmt nach dem Grundgesetz hierzu zunächst der Bundesrat Stellung, wozu eine Gegenäußerung der Bundesregierung möglich ist. Sodann wird der Gesetzentwurf von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Zu Frage 20: Ob der Deutsche Bundestag, wie in den vergangenen Jahren bei Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Städte- und Wohnungsbaus wiederholt praktiziert, die Durchführung von Planspielen beabsichtigt, muß den parlamentarischen Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren überlassen bleiben. Die Bundesregierung hat jedoch vorsorglich alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um entsprechenden Wünschen des Deutschen Bundestages kurzfristig Rechnung tragen zu können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/ 4197 Fragen 21 und 22): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch die bisher gewonnene Rechtssicherheit im geltenden Städtebaurecht zugunsten von Länderregelungen aufgegeben wird? Mit welchen Instrumentarien sollen Gemeinden in Zukunft Konflikte zwischen städtebaulichen Zielen lösen, die sich bei den unterschiedlichen Fachplanungen der Raumordnung und der Bauleitplanung ergeben? Der Beschluß der Bundesregierung über den Entwurf eines Baugesetzbuches wird derzeit vorbereitet. Entsprechend der vom Bundeskabinett am 22. Februar 1984 festgelegten Zeitplanung wird die Bundesregierung darüber noch in diesem Jahr entscheiden. Da die Bundesregierung den Entwurf im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen hat, kann ich zu sachlichen Inhalten des vorliegenden Entwurfs namens der Bundesregierung noch nicht Stellung nehmen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 23 und 24): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die akuten Investitionshemmnisse, die entstehen, weil laut Bundesminister Dr. Schneider „die Leute bauen wollen, man sie aber nicht läßt", und welchen baukonjunkturellen Effekt verspricht sich die Bundesregierung deshalb vom neuen Baugesetzbuch? Wird die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum Baugesetzbuch die Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung sichern und ausbauen und damit der Forderung vieler Fachleute, z. B. des Bundes Deutscher Architekten, dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau und der Vereinigung der Stadt-, Regional- und Landesplanung entsprechen? Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1985 12987* Zu Frage 23: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bauwesen eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Investitionsbedingungen ist. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, mit dem Baugesetzbuch die erforderlichen Erleichterungen für das Bauen herbeizuführen. Die Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf des Baugesetzbuchs haben die Bundesregierung in ihrer Absicht unterstützt, mit dem Baugesetzbuch entsprechende Änderungen anzustreben. Ich nenne konkret die beabsichtigte Neufassung der Vorschriften über die Zulassung von Bauvorhaben: Sie sollen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Bauen erleichtern; dabei sollen vor allem Verfahrenserschwernisse vermindert werden (insbesondere städtebaulich vertretbare Befreiungen anstelle Planänderungsverfahren, frühere Genehmigung während Planaufstellung, in nichtbeplanten Gebieten Einzelgenehmigung von Betriebsinvestitionen ohne Planverfahren). Die neuen Vorschriften tragen auch mittelbar zur besseren Absicherung der Standorte von Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft bei. Damit wird die Investitionsfähigkeit der Betriebe und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Zu Frage 24: Die Bundesregierung hält die Beteiligung der Bürger im Bereich des Städtebaurechts, insbesondere bei der Bauleitplanung und der Sanierung, für unverzichtbar. Der Bundesbauminister hat bereits bei der öffentlichen Vorstellung der Ergebnisse der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppen erklärt, daß ein Abbau der Bürgerbeteiligung nicht in Betracht komme. Er hat sich im Gegenteil gegen eine Verkrustung der Bürgerbeteiligung und für eine Stärkung der Rechte der Bürger ausgesprochen.
Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige Tagesordnung um den Zusatzpunkt 1 betreffend Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/4211 — und um den Zusatzpunkt 2 betreffend Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung im Arbeitsförderungsgesetz — Drucksache 10/4145 — zu erweitern. — Das Haus ist damit einverstanden. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. — Auch da besteht Einverständnis.
Ich gehe davon aus, daß mit der Aufsetzung dieser Tagesordnungspunkte gleichzeitig von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen wird. — Auch hier besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe die soeben genannten Zusatzpunkte auf:
1. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
— Drucksache 10/4211 —2. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung im Arbeitsförderungsgesetz
— Drucksache 10/4145 — Das Wort wird nicht erbeten.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/ 4211 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und zur Mitberatung an den Innenausschuß, den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß und den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 10/ 4145 zur federführenden Beratung an den Ausschuß
für Arbeit und Sozialordnung und zur Mitberatung an den Innenausschuß, den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe jetzt Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksachen 10/4197, 10/4222 —
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Pfeifer zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, daß geplante zusätzliche Mittel für das Benachteiligten-Programm zu mehr als 60 v. H. in Arbeitsamtsbezirke des Landesarbeitsamtes Bremen-Niedersachsen fließen sollen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

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    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident, Herr Kollege Kuhlwein, im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist am 16. Oktober bei dem Beschluß, mit dem der Ausschuß dem Deutschen Bundestag die Erhöhung der für das BenachteiligtenProgramm 1986 vorgesehenen Mittel um 60 Millionen DM auf insgesamt 335 Millionen DM vorgeschlagen hat, zum Ausdruck gebracht worden, daß mit diesen zusätzlichen Mitteln solche Arbeitsamtsbezirke bevorzugt bedacht werden sollen, in denen die Zahl unvermittelter Bewerber deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Außerdem sollen die besonders benachteiligten Mädchen berücksichtigt werden.
    Zur Verteilung der Mittel in einer ersten Runde werden daher die 142 Arbeitsamtsbezirke in eine Rangfolge gebracht, die sich nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit aus dem Verhältnis zwischen der Zahl der noch nicht vermittelten Bewerber zu der Zahl der noch offenen Ausbildungsstellen ergibt. Diesen Schlüssel verwendet die Bundesanstalt für Arbeit, um die Defizitregionen auf dem



    Parl. Staatssekretär Pfeifer
    Ausbildungsmarkt zu kennzeichnen. Die Mittel sollen zunächst dem ersten Viertel der Arbeitsamtsbezirke zufließen, in denen diese Verhältniszahl besonders ungünstig ist. Diese 36 Arbeitsamtsbezirke liegen in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen.
    In einer zweiten Runde werden die zunächst nicht verwendeten Mittel in anderen Defizitbezirken auf andere Landesarbeitsamtsbezirke weiter verteilt werden. Die Modalitäten dieser zweiten Runde werden, wie zwischen den Persönlichen Beauftragten der Regierungschefs für die Ausbildungsplatzsituation am 6. November 1985 vereinbart, mit den Ländern erörtert. Die zweite Verteilungsrunde ist für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehen.