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    Plenarprotokoll 10/172 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 172. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Inhalt: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Eureka Genscher, Bundesminister AA 12885 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 12886 D Klein (München) CDU/CSU 12889 C Frau Kelly GRÜNE 12891 B Dr. Rumpf FDP 12893 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12894 B Vosen SPD 12896 B Lenzer CDU/CSU 12899 A Kohn FDP 12901 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Vahlberg, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Gerstl (Passau), Dr. Glotz, Dr. Haack, Haase (Fürth), Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Schweinfurt), Porzner, Frau Schmidt (Nürnberg), Sieler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stiegler, Verheugen, Weinhofer, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting), Dr. de With Ökologische und ökonomische Situation im deutschen Alpenraum — Drucksachen 10/2807, 10/3993 (neu) — Kiechle, Bundesminister BML 12902 D Vahlberg SPD 12904 A Frau Geiger CDU/CSU 12906A Bueb GRÜNE 12908 B Paintner FDP 12909 D Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 12912 A Dr. Schöfberger SPD 12914A Brunner CDU/CSU 12915C Schmidt (München) SPD 12916 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Kleinert (Marburg), Dr. Müller (Bremen), Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN Ökologischer Nachtragshaushalt — Drucksachen 10/3497, 10/3828 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12918 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 12919 B Wieczorek (Duisburg) SPD 12920 B Baum FDP 12920 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lambinus, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis- Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) — Drucksache 10/3636 — Dr. de With SPD 12921 D Marschewski CDU/CSU 12923 C Mann GRÜNE 12925 B Kleinert (Hannover) FDP 12926 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 12927 D Fragestunde — Drucksache 10/4114 vom 31. Oktober 1985 — Zustimmung zum Export von Tornadokampfflugzeugen nach Saudi-Arabien MdlAnfr 47, 48 31.10.85 Drs 10/4114 Mann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12929 C ZusFr Mann GRÜNE 12929 C ZusFr Rusche GRÜNE 12930 B ZusFr Berger CDU/CSU 12930 C ZusFr Schily GRÜNE 12930 C Export militärischer und polizeilicher Ausrüstungen im Jahre 1982 und Genehmigung der Lieferung von Panzerabwehrhubschraubern an Saudi-Arabien MdlAnfr 49, 50 31.10.85 Drs 10/4114 Rusche GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12931A ZusFr Rusche GRÜNE 12931A ZusFr Schily GRÜNE 12931 B ZusFr Mann GRÜNE 12931 C ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 12932 A ZusFr Berger CDU/CSU 12932 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12932 D Angaben des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch zu Punkt 33 des Fragebogens über schwebende Ermittlungs-, Straf-und Dienststrafverfahren MdlAnfr 8 31.10.85 Drs 10/4114 Reuter SPD Antw StMin Vogel BK 12933 A ZusFr Reuter SPD 12933 A ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12933 B ZusFr Schily GRÜNE 12933 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12933 C ZusFr Mann GRÜNE 12933 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12933 D ZusFr Rusche GRÜNE 12934A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12934 B Nebentätigkeiten (mit und ohne Genehmigung) des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch während dessen Tätigkeit im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 9, 10 31.10.85 Drs 10/4114 Klein (Dieburg) SPD Antw StMin Vogel BK 12934 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12934 C ZusFr Schily GRÜNE 12935A ZusFr Reuter SPD 12935 B ZusFr Mann GRÜNE 12935 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12935 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12935 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12936 A ZusFr Dreßler SPD 12937 A ZusFr Rusche GRÜNE 12937 C Rechtliche Grundlage der Einstellung deutscher Firmenvertreter bei Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland MdlAnfr 12, 13 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 12937 D ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . 12938 B ZusFr Mann GRÜNE 12938 D Stillegung von Forschungs- oder Fischereischutzbooten, insbesondere der „Anton Dohrn"; Sozialplan für die Schiffsbesatzung MdlAnfr 54, 55 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Gallus BML 12940 B ZusFr Frau Zutt SPD 12940 B ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE . . . 12940 C ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . . 12941A ZusFr Mann GRÜNE 12941 A ZusFr Rusche GRÜNE 12941 C ZusFr Schily GRÜNE 12941 C Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung hinsichtlich der Festlegung einer 8-JahresRahmenfrist als Voraussetzung für die „besondere Arbeitserlaubnis" MdlAnfr 56, 57 31.10.85 Drs 10/4114 Dreßler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12942 A ZusFr Dreßler SPD 12942 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 III Bereinigung des Hausarbeitstagsgesetzes MdlAnfr 60, 61 31.10.85 Drs 10/4114 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12943 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12943 B Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 12944A Aktuelle Stunde betr. Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Boenisch Stahl (Kempen) SPD 12944 B Dr. Bötsch CDU/CSU 12945 B Schily GRÜNE 12946 A Marschewski CDU/CSU 12946 D Klein (Dieburg) SPD 12947 D Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 12948 D Dr. Emmerlich SPD 12950A Dr. Hirsch FDP 12950 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12951 D Immer (Altenkirchen) SPD 12952 C Mann GRÜNE 12953 C Baum FDP 12954 C Dr. Vogel SPD 12955 B Nächste Sitzung 12956 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12957*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12957* C Anlage 3 Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 4, 5 31.10.85 Drs 10/4114 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 12958* A Anlage 4 Vereinbarkeit der Aussage des Bundeskanzlers über die Priorität des Umweltschutzes mit der Auflösung der Arbeitsgruppe „Umweltschutz" im Bundeskanzleramt MdlAnfr 11 31.10.85 Drs 10/4114 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12958* C Anlage 5 Haltung der Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der USA als Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid aus der Sicht des Friedensnobelpreisträgers Tutu; Einsatz deutscher Hubschrauber bei der Bekämpfung von Rassenunruhen in Südafrika MdlAnfr 14, 15 31.10.85 Drs 10/4114 Suhr GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12958* D Anlage 6 Anerkennung der Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion; Problematik deutsch-sowjetischer Städtepartnerschaften in bezug auf des Status der baltischen Staaten MdlAnfr 16, 17 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* A Anlage 7 Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung; Ansicht des Bundes der Vertriebenen über das Heimatrecht der in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie lebenden Polen MdlAnfr 18, 19 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Terborg SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* C Anlage 8 Ergebnis der Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes MdlAnfr 45, 46 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 12960* A Anlage 9 Schäden durch Subventionsbetrug beim Handel mit der EG-Marktordnung unterliegenden Produkten; Verhinderung solcher Geschäfte IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 MdlAnfr 51, 52 31.10.85 Drs 10/4114 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 12960* C Anlage 10 Gleichstellung der Gruppe der Kehlkopflosen mit den Schwerbehinderten, insbesondere im Hinblick auf die Freifahrtberechtigung MdlAnfr 58, 59 31.10.85 Drs 10/4114 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 12961*A Anlage 11 Bessere Koordinierung der IC-Anschlüsse in Bremen MdlAnfr 67, 68 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12961* C Anlage 12 Stillegung von Bahnhöfen im Bereich Regensburg MdlAnfr 69 31.10.85 Drs 10/4114 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* A Anlage 13 Anteil der pünktlich verkehrenden Intercity-Züge MdlAnfr 70 31.10.85 Drs 10/4114 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* B Anlage 14 Beteiligung der Bundesbahn an der Verbesserung des ÖPNV in strukturschwachen Gebieten, insbesondere in Nordfriesland MdlAnfr 71 31.10.85 Drs 10/4114 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* C Anlage 15 Widersprüchliche Äußerungen der Bundesbahn über die Aufrechterhaltung des IC- und ICE-Anschlusses in Ulm MdlAnfr 72 31.10.85 Drs 10/4114 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12885 172. Sitzung Bonn, den 8. November 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 11. Brandt 8. 11. Breuer 8. 11. Büchner (Speyer) * 8. 11. Conradi 8. 11. Dr. Corterier 8. 11. Ewen 8. 11. Eylmann 8. 11. Dr. Feldmann 8. 11. Fischer (Hamburg) 8. 11. Dr. von Geldern 8. 11. Glombig 8. 11. Dr. Glotz 8. 11. Grünbeck 8. 11. Dr. Hackel 8. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 8. 11. Handlos 8. 11. Dr. Hauff 8. 11. Hauser (Krefeld) 8. 11. Frau Dr. Hellwig 8. 11. Herterich 8. 11. Jaunich 8. 11. Kiechle 8. 11. Kolbow 8. 11. Dr. Kreile 8. 11. Kroll-Schlüter 8. 11. Dr.-Ing. Laermann 8. 11. Neumann (Bramsche) 8. 11. Reuschenbach 8. 11. Roth (Gießen) 8. 11. Dr. Scheer 8. 11. Frau Schmedt (Lengerich) 8. 11. Schmidt (Hamburg) 8. 11. Schmidt (Wattenscheid) 8. 11. Dr. Schmude 8. 11. von Schmude 8. 11. Schröer (Mülheim) 8. 11. Schulze (Berlin) 8. 11. Dr. Schwarz-Schilling 8. 11. Sieler 8. 11. Frau Steinhauer 8. 11. Dr. Stoltenberg 8. 11. Tietjen 8. 11. Voigt (Sonthofen) 8. 11. Graf von Waldburg-Zeil 8. 11. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 11. Dr. Wieczorek 8. 11. Würtz 8. 11. Würzbach 8. 11. Dr. Zimmermann 8. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Antwort Europas auf die technologische Herausforderung der modernen Zeit (Drucksache 10/4086 (neu)) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; hier: Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4100) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986); hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und die Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4101) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1985 bis 1989; hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4102) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 14 12 Tit. 632 01 - Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder - (Drucksache 10/4117) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Erster Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 10/2006) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskon- 12958* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 trolle sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1983 (Drucksache 10/216) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Abschluß der Verhandlungen mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3427) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1984 bis März 1985) (Drucksache 10/3435) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der sechsmonatigen Amtszeit der italienischen Präsidentschaft (Drucksache 10/3608) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 4 und 5): Wie viele Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die am 10. Dezember 1984 verabschiedete UN-Folterkonvention unterzeichnet, und welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, dies bisher nicht zu tun? Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Land Bayern Widerstände gegen die Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter von seiten der Bundesregierung bestehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Position? Zu Frage 4 Bisher haben 35 Staaten die Konvention gezeichnet, und zwar 16 Staaten des Europarates sowie Finnland und Kanada; 12 süd- und mittelamerikanische Staaten, darunter auch Nicaragua, 3 afrikanische Staaten und Afghanistan und Indonesien aus der asiatischen Gruppe. Kein Staat hat die Konvention bisher ratifiziert. Wann sie in Kraft treten wird, ist derzeit nicht absehbar. Da die Konvention im wesentlichen von den Ländern verwaltungsmäßig durchzuführen ist, wird die Bundesregierng die Konvention erst zeichnen, wenn die Länder zugestimmt haben. Die Bundesregierung hat das nach dem Lindauer Abkommen erforderliche Prüfungsverfahren durch die Ständige Vertragskommission der Länder eingeleitet, dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland trägt dem in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Folter-Verbot im übrigen bereits in ihrem innerstaatlichen Recht und ihrer Rechtspraxis Rechnung. Zu_ Frage 5: Da eine Europäische Konvention gegen Folter noch nicht existiert, stellte sich bisher für die Bundesregierung weder die Frage der Ratifizierung einer solchen Konvention, noch überhaupt von Widerständen einzelner Länder gegen diese Ratifizierung. Der im Anhang zu der Empfehlung 971 (1983) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates enthaltene Entwurf einer „Europäischen Konvention über den Schutz von Häftlingen vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung" ist vom Ministerkomitee des Europarates dem Lenkungsausschuß für Menschenrechte zur Prüfung und Ausarbeitung eines rechtlichen Instruments zugewiesen worden. Diese Arbeiten sind noch im Gange. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 11): Wie vereinbart der Bundeskanzler seine Aussage, der Umweltschutz habe höchste Priorität mit bekanntgewordenen Bestrebungen, die bisherige Arbeitsgruppe „Umweltschutz" in seinem Bundeskanzleramt aufzulösen und nur noch als Referat der bestehenden Gruppe „Forschungs- und Medienpolitik" unterzuordnen? Die Einstellung des Bundeskanzlers zum Umweltschutz ist unverändert. Die Aufgaben des Umweltschutzes werden im Bundeskanzleramt zur Zeit innerhalb der Gruppe 33 wahrgenommen, die außerdem noch für Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht, für Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme sowie für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernenergie zuständig ist. In diesem Bereich sind organisatorische Maßnahmen vorgesehen, die der Straffung der Arbeit im Bundeskanzleramt dienen. Es gibt also — entgegen der Ihnen zugegangen Information — im Bundeskanzleramt keine Gruppe Umweltschutz, deren Auflösung bevorstünde. Der Bereich Umweltschutz ist lediglich Teil einer solchen Gruppe. Er soll nun mit anderen Referaten in einer größeren Gruppe zusammengefaßt werden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Suhr (GRÜNE) (Drucksache 10/4114 Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des südafrikanischen Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die USA das Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid darstellen? Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die südafrikanische Polizei in Kapstadt bei der Bekämpfung von Rassenunruhen aus der Bundesrepublik Deutschland importierte Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt hat, und wie bewertet sie dies? Zu Frage 14: Ein solcher Vorwurf ist ungerechtfertigt. Im Gegenteil: Es ist erklärtes Ziel der drei genannten Länder, zur Überwindung der Apartheid beizutragen. Die entscheidende Politik der Bundesregierung in dieser Frage zeigt sich u. a. deutlich in ihrer Mit- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12959* wirkung an den Beschlüssen des EPZ-Ministerrats vom 10. September 1985. Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Mittel die südafrikanische Polizei in Kapstadt eingesetzt hat. Insbesondere ist nicht bekannt, ob Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt wurden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Fragen 16 und 17): Hat die Bundesregierung in irgendeiner völkerrechtlich verbindlichen Form die Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion anerkannt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bildung der Städtepartnerschaft zwischen einer Stadt der Bundesrepublik Deutschland und einer Stadt im heutigen „Sowjet-Litauen", und sieht sie darin eine Präjudizierung ihres eigenen Verhaltens bezüglich der Nichtanerkennung der Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion? Zu Frage 16: Die Bundesregierung hat die Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion nicht anerkannt. Diese Haltung hat in wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, auch im Deutschen Bundestag, Ausdruck gefunden. Zu Frage 17: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Städteverbindungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen, sofern diese bürgernah, auf der Basis der Gegenseitigkeit und unter Wahrung der Kommunalverfassung verwirklicht werden. Das Auswärtige Amt steht interessierten Kommunen beratend zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt die Haltung des Deutschen Städtetages, angesichts noch nicht gelöster Probleme einer Einbeziehung Berlins, derartige Verbindungen bis auf weiteres nicht auf der Basis eines „Partnerschaftsvertrags", sondern einer einfachen Rahmenvereinbarung zu gestalten. Diese Haltung der Bundesregierung gilt auch für die Kontaktpflege zu Kommunen in den drei baltischen Staaten. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die in Frage kommenden deutschen Städte dabei unserer Nicht-Anerkennung der Annexion dieser Staaten durch die Sowjetunion Rechnung tragen und insbesondere nationale bzw. gesamtstaatliche Bezüge in Vereinbarungstexten vermeiden würden. Im übrigen stellen Vereinbarungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen keine völkerrechtlichen Vereinbarungen dar, die den Bund binden könnten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes der Vertriebenen, daß sich Unklarheiten in der Deutschlandpolitik häufen würden und die von vielen Heimatvertriebenen erwartete Wende in der Deutschland- und Ostpolitik ausgeblieben sei, und wie sieht sie das mit ihrer eigenen Position der Weiterführung der Ost- und Deutschlandpolitik früherer Regierungen? Hält die Bundesregierung die vom Bund der Vertriebenen seit neuestem benutzte Vokabel „Gegenvertreibung" und die erklärte Ansicht, daß die seit 1945 in den früheren deutschen Gebieten lebenden Polen dort kein Heimatrecht erworben hätten, für hilfreich, um den Dialog mit Polen weiterzuführen? Zu Frage 18: In der Deutschland- und Ostpolitik der Bundesregierung gibt es keine Unklarheiten. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 und in seinem Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland vom 27. Februar 1985 erklärt, daß die Deutschlandpolitik der Bundesregierung bestimmt bleibt durch — das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, — den Deutschlandvertrag, — den Moskauer und den Warschauer Vertrag von 1970, — das Viermächte-Abkommen von 1971, — die Briefe zur deutschen Einheit sowie die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972, — den Grundlagenvertrag mit der DDR und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 und Juli 1975. Die Deutschlandpolitik der Bundesregierung ist ein Beitrag zur Vertiefung und Stabilisierung der West-Ost-Beziehungen. Sie ist langfristig angelegt und ist berechenbar. Was die Ostpolitik anbelangt, so bekennt sich die Bundesregierung zu den Prinzipien des Harmel-Berichts von 1967, die in den jüngsten Treffen der NATO-Außenminister erneut zur Richtschnur der Politik des Bündnisses erklärt wurden, sowie zu denen der KSZE-Schlußakte von Helsinki und dem darin vorgezeichneten Weg einer breiten Zusammenarbeit im Interesse des Friedens und der Stabilität sowie des Schutzes der Menschenrechte. Zu Frage 19: Der Bundeskanzler hat in dem „Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland" vom 27. Februar 1985 bekräftigt: Wir bekräftigen jetzt und für die Zukunft den Warschauer Vertrag und die darin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen verankerte „Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen 12960* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Grenzen" als „eine grundlegende Bedingung für den Frieden". Wir, die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen, haben gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche und werden solche auch in Zukunft nicht erheben. Meine Damen und Herren, in den Gebieten jenseits der polnischen Westgrenze leben heute polnische Familien, denen diese Landschaften in zwei Generationen zur Heimat geworden sind. Wir werden dies achten und nicht in Frage stellen. In diesem Sinne wird die Bundesregierung auch weiterhin für Verständigung und Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen eintreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeodneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 45 und 46): Hat die Bundesregierung mittlerweile die Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die die Arbeitsgruppe Energie und Umwelt der Umweltministerkonferenz vorgelegt hat, abgeschlossen? Wie ist das Ergebnis dieser Prüfung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 45: Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich auf Anregung der Bundesregierung am 15. Februar dieses Jahres auf der Grundlage eines Berichts ihres Arbeitskreises „Energiepolitik" ausführlich mit dem Energiewirtschaftsgesetz befaßt. Sie hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Änderung dieses Gesetzes ausgesprochen. Die Bundesregierung hat seit dem von Ihnen zitierten Beschluß der Umweltministerkonferenz das Umweltschutzrecht erheblich verschärft: Die nach der neuen Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Umrüstungen der Altanlagen haben bereits begonnen. Weitere Anforderungen an die Sanierung von Altanlagen sind im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten. Mit der neuen TA Luft, Teil 3 sollen die Emissionen weiter gesenkt werden. Die Prüfung, inwieweit das Energierecht einer rationellen und umweltgerechten Gestaltung der Energieversorgung Rechnung trägt, wird vom Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Die Bundesregierung ist daran beteiligt; ihre Meinungsbildung zu dem angesprochenen Fragenkomplex ist daher noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 46: Die Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, daß das Energiewirtschaftsgesetz dem Ziel einer möglichst sparsamen und rationellen Energieverwendung Rechnung trägt und daß eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren der Energieaufsicht keine Verbesserung des Umweltschutzes, sondern zusätzliche Investitionshemmnisse mit sich bringen würde. Die Mehrheit der Wirtschaftsminister hält es auch nicht für sinnvoll, die Fernwärme in das Energiewirtschaftsgesetz einzubeziehen. Wie bereits ausgeführt, wird die Überprüfung des Energierechts im Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Über mögliche Konsequenzen kann erst nach endgültigem Abschluß dieser Prüfung entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 51 und 52): Existieren von seiten der Bundesregierung aktuelle Abschätzungen der Schäden, die durch den Subventionsbetrug beim Handel mit solchen Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs entstehen, die den EG-Agrarmarktordnungen unterliegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß unseriöse Geschäftemacher einen großen Teil der für den Agrarhaushalt aufgewendeten Steuermilliarden widerrechtlich oder am Subventionszweck vorbei vereinnahmen? Zu Frage 51: Zum dem Problembereich Marktordnungskriminalität hat die Bundesregierung zuletzt im November 1982 im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" Stellung genommen (Drucksache 9/2127 auf Seite 11). Wie damals ist es in Ermangelung verläßlicher Schätzungsgrundlagen auch heute nicht möglich, den Schaden zu beziffern, der dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft durch unberechtigte Erlangung von Vergünstigungen im Bereich der EG-Agrarpolitik entsteht. Als Anhaltspunkte für das finanzielle Ausmaß der in der gesamten EG unberechtigt erlangten Vergünstigungen im Marktordnungsbereich stehen der Bundesregierung lediglich die Zahlenangaben zur Verfügung, die die EG-Kommission in ihren jährlichen Finanzberichten veröffentlicht. Danach beträgt das Volumen der in den letzten Jahren von allen Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 283/72 — Unregelmäßigkeiten-Verordnung — gemeldeten Unregelmäßigkeiten für 1982 bis 1984 im Durchschnitt 44 Millionen DM. Davon entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland rd. 16 Millionen DM. Bei den genannten Beträgen ist jedoch zu berücksichtigen, daß dabei alle Fälle objektiv unberechtigter Erlangung von Vergünstigungen erfaßt sind ohne Rücksicht darauf, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Angaben nicht nur den Handel, sondern alle Wirtschaftsstufen betreffen. Zu Frage 52: Der Gesamtbetrag der durch die Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten beträgt im Durch- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12961* schnitt der vergangenen Jahre weniger als 0,1 % der gesamten EG-Marktordnungsausgaben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage im einzelnen die Maßnahmen dargestellt, die auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene ergriffen worden sind, um die unberechtigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen zu verhindern und zu ahnden sowie etwa zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen. Sie dürfen gewiß sein, daß die Bundesregierung weiterhin alles unternehmen wird, um die unberechtigte Inanspruchnahme von EG-Vergünstigungen durch eine entsprechende Gestaltung der Ausgabetatbestände und durch wirksame Kontrollmaßnahmen zu verhindern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 58 und 59): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Kehlkopflosen, bei der beabsichtigten Änderung des Schwerbehindertengesetzes die Kehlkopflosen, die durch den Verlust ihrer natürlichen Stimme erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten haben, generell wieder denjenigen Behinderten gleichzustellen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr haben? Berücksichtigt die Bundesregierung dabei, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen — die sich durch regionale Zusammenkünfte bemühen, die Betroffenen aus ihrer Isolation herauszuführen — weit über das Bundesgebiet verstreut sind und viele Kehlkopflose seit dem Wegfall der Freifahrtberechtigung aus finanziellen Gründen nicht mehr an diesen Zusammenkünften teilnehmen können, zumal sie wegen ihrer Behinderung zumeist mit ihren Ehepartnern reisen müssen und dadurch doppelte Fahrkosten entstehen? Kehlkopflose sind nach §§ 57 ff. des Schwerbehindertengesetzes freifahrtberechtigt, wenn sie hilflos oder in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine solche Beeinträchtigung liegt bei erheblicher Atembehinderung vor. Es kann jedoch nicht ohne nähere Prüfung angenommen werden, daß diese Voraussetzung generell erfüllt ist. Daher ist bei Kehlkopflosen — wie bei anderen Behindertengruppen auch — im Einzelfall vom Versorgungsamt festzustellen, ob die genannten gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Regelung, durch die Kehlkopflose unabhängig von Hilflosigkeit oder erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in den berechtigten Personenkreis einbezogen würden, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden. Eine solche Ausnahme ist durch das Gesetz zur Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter für Gehörlose nur deshalb eingeführt worden, weil sie mit Nichtbehinderten oder nicht gleichartig Behinderten nur in sehr begrenztem Umfang oder überhaupt nicht in Kommunikation treten können und deshalb in besonderem Maße Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müssen. Auch unter Berücksichtigung, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen, die sich bemühen, die Betroffenen aus der Isolation herauszuführen, weit über das Bundesgebiet verstreut sind, ist die Situation der Kehlkopflosen mit denen der Gehörlosen nicht vergleichbar. Da die Kehlkopflosen — wenn auch zum Teil nur als Zuhörer — Informationen durch das Gehör aufnehmen können, sind sie nicht in gleicher Weise wie die Gehörlosen auf besondere Kontakte angewiesen, um eine gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden und um den in der Schulzeit erworbenen Bildungsstand zu erhalten und weiterzuentwickeln. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß — entgegen ihrer schriftlichen Antwort Drucksache 10/3539, Fragen 19 und 20 — die Deutsche Bundesbahn keinerlei Bemühungen unternommen hat, die Schwierigkeiten der Anschlüsse in Bremen auf der Fahrt von Wilhelmshaven nach Bonn „soweit wie möglich zu beseitigen", und hält es die Bundesregierung für angebracht, daß immer noch ein Teil der Züge aus Wilhelmshaven/Oldenburg Bremen um -51 Uhr erreicht, während der IC Hamburg-Bonn Bremen um -50 Uhr verläßt? Hält die Bundesregierung es mit der Tradition deutscher Eßkultur für vereinbar, daß in immer mehr IC-Zügen die alten guten Speise-Restaurants durch „Quick-Picks" abgelöst werden, in denen den Gästen zugemutet wird, Kaffee aus Plastiktassen und ihr Essen von Papptellern zu sich zu nehmen? Zu Frage 67: Der Deutschen Bundesbahn war es aus terminlichen Gründen nicht möglich, zum Fahrplanwechsel am 29. September 1985 eine Änderung in der Anschlußgestaltung in Bremen Richtung Oldenburg/ Wilhelmshaven vorzunehmen. Sie ist bemüht, zum 1. Juni 1986 die Anschlüsse an den Regional- und Nahverkehr zu verbessern und hier insbesondere für die Eilzüge E 3925 (Bremen an 13.51 Uhr) und E 3145 (Bremen an 14.51 Uhr) Übergänge auf den IC-Verkehr Richtung Osnabrück zu ermöglichen. Die Deutsche Bundesbahn, die ihr Angebot in eigener unternehmerischer Verantwortung gestaltet, ist bereit, anstehende Fragen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Zu Frage 68: Ich darf Bezug nehmen auf meine Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 5./6. Dezember 1984; sie betraf das gleiche Thema. Danach ist die Festlegung der Serviceform und die Auswahl des Geschirrs eine Sache, die in den Händen der Deutschen Bundesbahn und der DSG liegt. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn müssen im IC-Verkehr in bestimmten Relationen nach wie vor aus Mangel an Restaurantwagen auch Quick-Pick-Wagen eingesetzt werden — hier allerdings mit Bedienung. Es trifft jedoch nicht zu, daß 12962* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 die Deutsche Bundesbahn in immer mehr IC-Zügen die Restaurantwagen durch Quick-Pick-Wagen ersetzt. Mit Hilfe effizienterer Wagenumlaufgestaltung ist es der Deutschen Bundesbahn gelungen, mit der Einführung von „IC '85" die Zahl der im IC-Verkehr eingesetzten Quick-Pick-Wagen zu senken. Darüber hinaus untersucht die Deutsche Bundesbahn Möglichkeiten und Kosten eines Umbaues von Quick-Pick-Wagen, um im gesamten IC-Verkehr den Qualitätsstandard eines Speisewagens bieten zu können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 69): Welche Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn gibt es, im Zuge der Umstrukturierung des Personennahverkehrs einzelne Bahnhöfe im Bundeswahlkreis Regensburg stillzulegen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist diese Maßnahme geplant? Nach Aussage der Deutschen Bundesbahn bestehen weder Planungen, den Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn im Bundeswahlkreis Regensburg umzustrukturieren, noch Bestrebungen, im Zuge einer derartigen Maßnahme einzelne Bahnhöfe stillzulegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 70): Wie hoch ist in den Hauptverkehrszeiten der prozentuale Anteil der Intercity-Züge, die entsprechend dem Fahrplan pünktlich abfahren? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn betrug die Pünktlichkeit — bei der Ankunft in den Endbahnhöfen — im IC-Verkehr im Jahre 1984 83%. Dies war das bisher beste Ergebnis seit Einführung des doppelklassigen IC-Systems im Jahre 1979. Seit Einführung des neuen Angebotes „IC '85" am 2. Juni 1985 konnte der Pünktlichkeitsgrad bis einschließlich Oktober 1985 noch um weitere 3%-Punkte auf rd. 86 % verbessert werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 71): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß diese sich an Plänen zur Verbesserung des „ÖPNV" in schwachstrukturierten Flächenkreisen wie z. B. dem Landkreis Nordfriesland beteiligt? Der Bund unterstützt die Bemühungen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse. Mit dem Land Schleswig-Holstein hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn am 7. Juni 1985 eine Rahmenvereinbarung über die Bedienung im Öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche abgeschlossen. Darin wird von der Deutschen Bundesbahn ein zukunftsorientiertes und bedarfsgerechtes Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. Für einen längeren Zeitraum wird die Deutsche Bundesbahn ihr Streckennetz weitestgehend aufrechterhalten und modernisieren, um so zu einem berechenbaren Faktor für die Gesamtgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu werden. Die Deutsche Bundesbahn strebt auch mit anderen Bundesländern derartige Vereinbarungen an. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Land Schleswig-Holstein beim Abschluß der Rahmenvereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn auch die verkehrlichen Belange des Landkreises Nordfriesland berücksichtigt hat. Das Konzept zur Umstellung auf eilzugmäßige Bedienung (Regionalschnellverkehr), das ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist, wird zur Zeit in dem nach dem Vertrag vorgesehenen Ausschuß erörtert (Mitglieder sind je zwei Vertreter des Landes und der Deutschen Bundesbahn sowie je ein Vertreter der Autokraft GmbH, der schleswig-holsteinischen Omnibusunternehmer und der kommunalen Landesverbände). Dieses Konzept, das auch die Aufhebung schwach frequentierter Bahnhöfe und Haltepunkte im Bereich des Kreises Nordfriesland nicht ausschließt, ist dem Landkreis seit längerem bekannt. Er hat die Möglichkeit, seine konkreten Pläne zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die Gespräche des oben genannten Ausschusses einzubringen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf die Entscheidungen oder Beschlüsse dieses Gremiums Einfluß zu nehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 72): Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zusicherung der Deutschen Bundesbahn (DB) vom September dieses Jahres an die Landesregierung von Baden-Württemberg, der Hauptbahnhof Ulm bleibe künftig wie heute voll in das Schnellverkehrssystem IC und ICE eingeschlossen, damit zu vereinbaren, daß die DB in ihrer Informationsschrift ,Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn INFORMIERT', Ausgabe Oktober 1985, unter der Rubrik „Neubau- und Ausbauprojekte" nicht mehr von zwei Varianten der Ausbau- bzw. Neubaustrecke Stuttgart-München ausgeht, sondern nur noch eine Strecke Plochingen-Günzburg-Augsburg erwähnt, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12963* womit sich der DB-Vorstand in Widerspruch zu der angefügten Karte des Bundesbahnverkehrswege-Plans 1985 über das Schienennetz der DB setzt? Die Bundesregierung hat am 18. September 1985 den Bundesverkehrswegeplan '85 beschlossen. Danach zählt der Ausbau bzw. teilweise Neubau der Strecke Plochingen-Günzburg im „Vordringlichen Bedarf". Alternativ möglich wäre auch eine durchgehende Neubaustrecke in dieser Relation. Mit der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans ist jedoch noch keine Trassenfestlegung verbunden. Als zuständiger Planungsträger wird die Deutsche Bundesbahn im Zuge der vorgeschriebenen planungsrechtlichen Verfahren auch alternative Planungen mit der Einbeziehung von Ulm zur Diskussion zu stellen haben. Dies wird in der dem Bundesverkehrswegeplan beigefügten Karte verdeutlicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um zwei Probleme. Das erste Problem ist: In der Öffentlichkeit wird der Vorwurf erhoben, daß ein Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit einen privaten Werbevertrag für ein deutsches Unternehmen gehabt und aus diesem privaten Werbevertrag große, sehr große Einnahmen gehabt hat.

    (Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

    Der zweite Punkt, um den es sich hier heute dreht, sind das Kontrollrecht und das Auskunftsrecht des Parlaments.
    Zum ersten Thema: Wenn die Vorwürfe zutreffen, daß ein solcher Werbevertrag eines Mitglieds der Bundesregierung vorhanden war, dann handelt es sich nicht um einen Sachverhalt privater Natur, sondern dann handelt es sich um einen politischen Sachverhalt, und zwar um einen politischen Sachverhalt, der dem Kontrollrecht des Parlaments unterliegt,

    (Beifall bei der SPD)

    und um einen politischen Sachverhalt, bei dem die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, Aufklärung zu erhalten.

    (Beifall bei der SPD — Zustimmung des Abg. Rusche [GRÜNE])

    Die Werbeeinnahmen des Herrn Boenisch sind im übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ebensowenig eine Privatangelegenheit wie die Tatsache, daß dieser ehemalige Staatssekretär der Bundesregierung nach seinem Ausscheiden in öffentlichen Vorträgen z. B. erklärt, daß die Abgeordneten — ich zitiere wörtlich, und es fällt mir schwer, dieses Zitat in den Mund zu nehmen — mehr über die Neger in Namibia wissen als über ihre Wähler.

    (Zurufe von der SPD: Unerhört! Arroganz!)

    In dieser Äußerung kommt in unerträglicher Weise Rassismus zum Ausdruck, und in gleich unerträglicher Weise kommt eine Mißachtung gegenüber der Demokratie und ihren Institutionen zum Ausdruck.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Staatsminister Schäuble, ich hatte gehofft, Sie würden die Chance, die Sie gehabt haben, wahrnehmen,

    (Duve [SPD]: Um sich von diesem Mann zu distanzieren!)

    um durch Ihren Redebeitrag zweierlei deutlich zu machen, nämlich erstens, daß das Parlament hier in der Fragestunde ein Kontrollrecht wahrgenommen hat, und zweitens, daß Herr Staatsminister Vogel dieses Kontrollrecht mißachtet hat,

    (Beifall bei der SPD)

    und zwar in einer Weise, die ich nur als einen unglaublichen und unerhörten Affront bezeichnen kann.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Herr Bundesminister Schäuble, Sie hätten die Chance gehabt, für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, für die Regierung aller Deutschen zu erklären, daß ein privater Werbevertrag eines Mitgliedes einer Bundesregierung ein unerhörter Verstoß gegen politische Moral, politischen Anstand und politische Sauberkeit ist.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Sie haben diese Chance, Herr Bundesminister Schäuble, bedauerlicherweise nicht wahrgenommen.
    Er erzählt sich etwas mit Herrn Vogel. Er ist nicht interessiert an dem, was Abgeordnete in Richtung auf ihn ausführen. Das ist wieder ein bemerkenswertes Zeichen für die Arroganz der Macht, die diese Bundesregierung prägt.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Herr Schäuble, Sie haben allerdings in einem, ohne es ausdrücklich zu sagen, ohne es vielleicht sogar ausdrücklich sagen zu wollen, Herrn Staatsminister Vogel korrigiert, indem Sie Angaben in bezug auf diese Fragen, wenn auch unzulängliche Angaben, gemacht haben, und sich nicht wie Herr Vogel darauf berufen haben, daß die Vertraulichkeit von Personalakten die Beantwortung dieser Fragen unmöglich mache. Durch Sie ist Herr Vogel in seiner Rechtsauffassung bereits widerlegt. Ich denke, daß die Einsicht, meine sehr verehrten Kollegen von der CDU/CSU und von der FDP, daß hier ein politischer Sachverhalt vorliegt, über den im Interesse der Hygiene dieses Gemeinwesens Aufklärung erforderlich ist, sich auch bei Ihnen durchsetzt und daß dem Parlament und der Öffentlichkeit die nötige Aufklärung zuteil wird.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns sehr überlegt, ob wir uns an dieser Debatte überhaupt beteiligen. Es ist hier mit Recht mehrfach von der Würde des Parlaments gesprochen worden. Ich glaube, sie sollte nicht nur in der Art von Debatten zum Ausdruck kommen, sondern sie sollte auch bei der Art der Fragestellungen beachtet werden, die hier vor dem Deutschen Bundestag einer öffentlichen allgemeinen Erörterung für wert befunden werden.
    Ich glaube, man muß ein paar Dinge richtigstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, Herr Kollege Emmerlich, daß man eine Fragestunde sozusagen als eine Art Sanktion für abwertende Äußerungen über den Bundestag von jemandem macht, der nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig ist.

    (Duve [SPD]: Das ist nicht der Gegenstand der Verhandlung!)




    Dr. Hirsch
    Wenn also Herr Boenisch, den ich persönlich außerordentlich sympathisch finde — er ist nicht gerade das, was man einen Beamten nennt, aber das geht vielen so; es wird im allgemeinen nicht als sehr negativ bewertet — —

    (Duve [SPD]: Seien Sie vorsichtig mit der Benevolenz diesem Herrn gegenüber! Das ist nicht angebracht!)

    — Herr Duve, wir haben alle nur fünf Minuten Redezeit.
    Ich muß es nochmals sagen: Ich finde Herrn Boenisch als Menschen außerordentlich sympathisch.

    (Duve [SPD]: Davon lebt seine Brutalität!)

    Er ist nicht gerade das, was man einen Beamten nennt. Das ist im Prinzip auch nicht nachteilig. Aber wenn Herr Boenisch nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst für den Bundestag nachteilige Äußerungen macht, dann teile ich sie nicht. Ich finde sie auch nicht gerechtfertigt. Aber es ist das Recht eines jeden Bürgers dieses Landes, über den Deutschen Bundestag zu sagen und zu denken, was er für richtig hält.
    Ich teile das Unbehagen an einem was hier angesprochen worden ist, nämlich an manchen Erscheinungen in den Fragestunden des Bundestages. Auch ich wünschte, daß die Mitglieder der Bundesregierung, also die Minister, öfter die Gelegenheit wahrnehmen würden, sich hier selber den Fragen zu stellen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wir sollten auch durch unsere Fragestellung dazu beitragen, daß sie wirklich Veranlassung sehen, sich hier öfters zu zeigen. Ich muß auch offen sagen, daß ich die Art mancher Beantwortungen für nicht angemessen halte, zumal wir die Regeln der Fragestunde aufs äußerste zurückgeschraubt haben. Ich erinnere nur an die wenigen möglichen Zusatzfragen. Wenn man nur eine Frage stellen kann, dann hat man auch bei offenkundig ausweichenden Antworten keine Möglichkeit der Nachfrage. Alles das hat den Wert der Fragestunde verringert. Wenn wir das Instrument der Fragestunde ernst nehmen, dann sollten wir alle die bisherigen Regeln kritisch überprüfen und es nicht bei dem bewenden lassen, was hier praktiziert wird. Fast alle deutschen Landtage, die ich kenne, sind in der Art der Fragestunde viel offener, viel härter, viel exakter als der Deutsche Bundestag.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich glaube, was von jedem Landesminister erwartet wird, nämlich daß er sich in seinem Fragenbereich auch zu Einzelpunkten kundig macht und sich entsprechenden Fragen stellt, sollte auch von Bundesministern erwartet werden.
    Nun aber zu dem, was hier zu Herrn Boenisch gesagt worden ist. Ich sage das nur für mich: Ich habe ein großes Unbehagen, wenn personelle Einzelfragen vor dem Forum der Nation erörtert werden.

    (Zurufe von der SPD)

    — Nun lassen Sie mich doch mal ausreden. — Wenn
    ich die Frage höre: Woher kommen 185 000 DM? —

    (Zurufe von der SPD: Im Monat!)

    Du lieber Gott, das mag ja interessant sein. Aber ist das eine Angelegenheit des Deutschen Bundestages? Ich bin nicht der Meinung.

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Meine verehrten Kollegen, wir sollten von Beamten auch nicht mehr Offenlegungen verlangen, als wir bisher in eigenen Dingen offenzulegen bereit sind.

    (Zurufe von der SPD: Das wollen wir ja!)

    Auch hier wäre eine gewisse Harmonisierung gar nicht schlecht.

    (Anhaltende Zurufe von der SPD)

    Meine letzte Bemerkung zu dieser Frage. Es ist in der Tat eine Frage von öffentlichem Interesse, ob der Sprecher der Bundesregierung eine Nebentätigkeit hat, ob er wirtschaftliche Interessen hat, die nicht bekannt sind.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Darum geht es doch!)

    Ich finde, daß die Bundesregierung offen sagen könnte und offen sagen sollte, ob die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts auch in diesem Fall korrekt eingehalten worden sind.

    (Sehr wahr! bei der SPD — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Danach haben wir gefragt! Das war der Punkt!)

    Wenn hier eine Mitteilung darüber gemacht wird, dann, glaube ich, sollten auch Sie, meine verehrten Kollegen, nicht etwa hergehen und irgendwelche individuellen Details als vor dem Forum der Nation ausbreitungswürdig betrachten.
    Vielen Dank.

    (Zustimmung bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: Die Beantwortung exakt dieser Frage ist uns verweigert worden!)