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    Plenarprotokoll 10/172 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 172. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Inhalt: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Eureka Genscher, Bundesminister AA 12885 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 12886 D Klein (München) CDU/CSU 12889 C Frau Kelly GRÜNE 12891 B Dr. Rumpf FDP 12893 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12894 B Vosen SPD 12896 B Lenzer CDU/CSU 12899 A Kohn FDP 12901 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Vahlberg, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Gerstl (Passau), Dr. Glotz, Dr. Haack, Haase (Fürth), Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Schweinfurt), Porzner, Frau Schmidt (Nürnberg), Sieler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stiegler, Verheugen, Weinhofer, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting), Dr. de With Ökologische und ökonomische Situation im deutschen Alpenraum — Drucksachen 10/2807, 10/3993 (neu) — Kiechle, Bundesminister BML 12902 D Vahlberg SPD 12904 A Frau Geiger CDU/CSU 12906A Bueb GRÜNE 12908 B Paintner FDP 12909 D Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 12912 A Dr. Schöfberger SPD 12914A Brunner CDU/CSU 12915C Schmidt (München) SPD 12916 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Kleinert (Marburg), Dr. Müller (Bremen), Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN Ökologischer Nachtragshaushalt — Drucksachen 10/3497, 10/3828 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12918 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 12919 B Wieczorek (Duisburg) SPD 12920 B Baum FDP 12920 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lambinus, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis- Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) — Drucksache 10/3636 — Dr. de With SPD 12921 D Marschewski CDU/CSU 12923 C Mann GRÜNE 12925 B Kleinert (Hannover) FDP 12926 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 12927 D Fragestunde — Drucksache 10/4114 vom 31. Oktober 1985 — Zustimmung zum Export von Tornadokampfflugzeugen nach Saudi-Arabien MdlAnfr 47, 48 31.10.85 Drs 10/4114 Mann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12929 C ZusFr Mann GRÜNE 12929 C ZusFr Rusche GRÜNE 12930 B ZusFr Berger CDU/CSU 12930 C ZusFr Schily GRÜNE 12930 C Export militärischer und polizeilicher Ausrüstungen im Jahre 1982 und Genehmigung der Lieferung von Panzerabwehrhubschraubern an Saudi-Arabien MdlAnfr 49, 50 31.10.85 Drs 10/4114 Rusche GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12931A ZusFr Rusche GRÜNE 12931A ZusFr Schily GRÜNE 12931 B ZusFr Mann GRÜNE 12931 C ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 12932 A ZusFr Berger CDU/CSU 12932 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12932 D Angaben des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch zu Punkt 33 des Fragebogens über schwebende Ermittlungs-, Straf-und Dienststrafverfahren MdlAnfr 8 31.10.85 Drs 10/4114 Reuter SPD Antw StMin Vogel BK 12933 A ZusFr Reuter SPD 12933 A ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12933 B ZusFr Schily GRÜNE 12933 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12933 C ZusFr Mann GRÜNE 12933 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12933 D ZusFr Rusche GRÜNE 12934A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12934 B Nebentätigkeiten (mit und ohne Genehmigung) des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch während dessen Tätigkeit im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 9, 10 31.10.85 Drs 10/4114 Klein (Dieburg) SPD Antw StMin Vogel BK 12934 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12934 C ZusFr Schily GRÜNE 12935A ZusFr Reuter SPD 12935 B ZusFr Mann GRÜNE 12935 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12935 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12935 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12936 A ZusFr Dreßler SPD 12937 A ZusFr Rusche GRÜNE 12937 C Rechtliche Grundlage der Einstellung deutscher Firmenvertreter bei Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland MdlAnfr 12, 13 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 12937 D ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . 12938 B ZusFr Mann GRÜNE 12938 D Stillegung von Forschungs- oder Fischereischutzbooten, insbesondere der „Anton Dohrn"; Sozialplan für die Schiffsbesatzung MdlAnfr 54, 55 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Gallus BML 12940 B ZusFr Frau Zutt SPD 12940 B ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE . . . 12940 C ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . . 12941A ZusFr Mann GRÜNE 12941 A ZusFr Rusche GRÜNE 12941 C ZusFr Schily GRÜNE 12941 C Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung hinsichtlich der Festlegung einer 8-JahresRahmenfrist als Voraussetzung für die „besondere Arbeitserlaubnis" MdlAnfr 56, 57 31.10.85 Drs 10/4114 Dreßler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12942 A ZusFr Dreßler SPD 12942 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 III Bereinigung des Hausarbeitstagsgesetzes MdlAnfr 60, 61 31.10.85 Drs 10/4114 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12943 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12943 B Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 12944A Aktuelle Stunde betr. Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Boenisch Stahl (Kempen) SPD 12944 B Dr. Bötsch CDU/CSU 12945 B Schily GRÜNE 12946 A Marschewski CDU/CSU 12946 D Klein (Dieburg) SPD 12947 D Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 12948 D Dr. Emmerlich SPD 12950A Dr. Hirsch FDP 12950 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12951 D Immer (Altenkirchen) SPD 12952 C Mann GRÜNE 12953 C Baum FDP 12954 C Dr. Vogel SPD 12955 B Nächste Sitzung 12956 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12957*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12957* C Anlage 3 Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 4, 5 31.10.85 Drs 10/4114 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 12958* A Anlage 4 Vereinbarkeit der Aussage des Bundeskanzlers über die Priorität des Umweltschutzes mit der Auflösung der Arbeitsgruppe „Umweltschutz" im Bundeskanzleramt MdlAnfr 11 31.10.85 Drs 10/4114 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12958* C Anlage 5 Haltung der Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der USA als Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid aus der Sicht des Friedensnobelpreisträgers Tutu; Einsatz deutscher Hubschrauber bei der Bekämpfung von Rassenunruhen in Südafrika MdlAnfr 14, 15 31.10.85 Drs 10/4114 Suhr GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12958* D Anlage 6 Anerkennung der Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion; Problematik deutsch-sowjetischer Städtepartnerschaften in bezug auf des Status der baltischen Staaten MdlAnfr 16, 17 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* A Anlage 7 Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung; Ansicht des Bundes der Vertriebenen über das Heimatrecht der in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie lebenden Polen MdlAnfr 18, 19 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Terborg SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* C Anlage 8 Ergebnis der Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes MdlAnfr 45, 46 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 12960* A Anlage 9 Schäden durch Subventionsbetrug beim Handel mit der EG-Marktordnung unterliegenden Produkten; Verhinderung solcher Geschäfte IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 MdlAnfr 51, 52 31.10.85 Drs 10/4114 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 12960* C Anlage 10 Gleichstellung der Gruppe der Kehlkopflosen mit den Schwerbehinderten, insbesondere im Hinblick auf die Freifahrtberechtigung MdlAnfr 58, 59 31.10.85 Drs 10/4114 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 12961*A Anlage 11 Bessere Koordinierung der IC-Anschlüsse in Bremen MdlAnfr 67, 68 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12961* C Anlage 12 Stillegung von Bahnhöfen im Bereich Regensburg MdlAnfr 69 31.10.85 Drs 10/4114 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* A Anlage 13 Anteil der pünktlich verkehrenden Intercity-Züge MdlAnfr 70 31.10.85 Drs 10/4114 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* B Anlage 14 Beteiligung der Bundesbahn an der Verbesserung des ÖPNV in strukturschwachen Gebieten, insbesondere in Nordfriesland MdlAnfr 71 31.10.85 Drs 10/4114 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* C Anlage 15 Widersprüchliche Äußerungen der Bundesbahn über die Aufrechterhaltung des IC- und ICE-Anschlusses in Ulm MdlAnfr 72 31.10.85 Drs 10/4114 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12885 172. Sitzung Bonn, den 8. November 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 11. Brandt 8. 11. Breuer 8. 11. Büchner (Speyer) * 8. 11. Conradi 8. 11. Dr. Corterier 8. 11. Ewen 8. 11. Eylmann 8. 11. Dr. Feldmann 8. 11. Fischer (Hamburg) 8. 11. Dr. von Geldern 8. 11. Glombig 8. 11. Dr. Glotz 8. 11. Grünbeck 8. 11. Dr. Hackel 8. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 8. 11. Handlos 8. 11. Dr. Hauff 8. 11. Hauser (Krefeld) 8. 11. Frau Dr. Hellwig 8. 11. Herterich 8. 11. Jaunich 8. 11. Kiechle 8. 11. Kolbow 8. 11. Dr. Kreile 8. 11. Kroll-Schlüter 8. 11. Dr.-Ing. Laermann 8. 11. Neumann (Bramsche) 8. 11. Reuschenbach 8. 11. Roth (Gießen) 8. 11. Dr. Scheer 8. 11. Frau Schmedt (Lengerich) 8. 11. Schmidt (Hamburg) 8. 11. Schmidt (Wattenscheid) 8. 11. Dr. Schmude 8. 11. von Schmude 8. 11. Schröer (Mülheim) 8. 11. Schulze (Berlin) 8. 11. Dr. Schwarz-Schilling 8. 11. Sieler 8. 11. Frau Steinhauer 8. 11. Dr. Stoltenberg 8. 11. Tietjen 8. 11. Voigt (Sonthofen) 8. 11. Graf von Waldburg-Zeil 8. 11. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 11. Dr. Wieczorek 8. 11. Würtz 8. 11. Würzbach 8. 11. Dr. Zimmermann 8. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Antwort Europas auf die technologische Herausforderung der modernen Zeit (Drucksache 10/4086 (neu)) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; hier: Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4100) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986); hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und die Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4101) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1985 bis 1989; hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4102) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 14 12 Tit. 632 01 - Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder - (Drucksache 10/4117) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Erster Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 10/2006) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskon- 12958* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 trolle sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1983 (Drucksache 10/216) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Abschluß der Verhandlungen mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3427) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1984 bis März 1985) (Drucksache 10/3435) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der sechsmonatigen Amtszeit der italienischen Präsidentschaft (Drucksache 10/3608) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 4 und 5): Wie viele Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die am 10. Dezember 1984 verabschiedete UN-Folterkonvention unterzeichnet, und welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, dies bisher nicht zu tun? Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Land Bayern Widerstände gegen die Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter von seiten der Bundesregierung bestehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Position? Zu Frage 4 Bisher haben 35 Staaten die Konvention gezeichnet, und zwar 16 Staaten des Europarates sowie Finnland und Kanada; 12 süd- und mittelamerikanische Staaten, darunter auch Nicaragua, 3 afrikanische Staaten und Afghanistan und Indonesien aus der asiatischen Gruppe. Kein Staat hat die Konvention bisher ratifiziert. Wann sie in Kraft treten wird, ist derzeit nicht absehbar. Da die Konvention im wesentlichen von den Ländern verwaltungsmäßig durchzuführen ist, wird die Bundesregierng die Konvention erst zeichnen, wenn die Länder zugestimmt haben. Die Bundesregierung hat das nach dem Lindauer Abkommen erforderliche Prüfungsverfahren durch die Ständige Vertragskommission der Länder eingeleitet, dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland trägt dem in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Folter-Verbot im übrigen bereits in ihrem innerstaatlichen Recht und ihrer Rechtspraxis Rechnung. Zu_ Frage 5: Da eine Europäische Konvention gegen Folter noch nicht existiert, stellte sich bisher für die Bundesregierung weder die Frage der Ratifizierung einer solchen Konvention, noch überhaupt von Widerständen einzelner Länder gegen diese Ratifizierung. Der im Anhang zu der Empfehlung 971 (1983) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates enthaltene Entwurf einer „Europäischen Konvention über den Schutz von Häftlingen vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung" ist vom Ministerkomitee des Europarates dem Lenkungsausschuß für Menschenrechte zur Prüfung und Ausarbeitung eines rechtlichen Instruments zugewiesen worden. Diese Arbeiten sind noch im Gange. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 11): Wie vereinbart der Bundeskanzler seine Aussage, der Umweltschutz habe höchste Priorität mit bekanntgewordenen Bestrebungen, die bisherige Arbeitsgruppe „Umweltschutz" in seinem Bundeskanzleramt aufzulösen und nur noch als Referat der bestehenden Gruppe „Forschungs- und Medienpolitik" unterzuordnen? Die Einstellung des Bundeskanzlers zum Umweltschutz ist unverändert. Die Aufgaben des Umweltschutzes werden im Bundeskanzleramt zur Zeit innerhalb der Gruppe 33 wahrgenommen, die außerdem noch für Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht, für Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme sowie für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernenergie zuständig ist. In diesem Bereich sind organisatorische Maßnahmen vorgesehen, die der Straffung der Arbeit im Bundeskanzleramt dienen. Es gibt also — entgegen der Ihnen zugegangen Information — im Bundeskanzleramt keine Gruppe Umweltschutz, deren Auflösung bevorstünde. Der Bereich Umweltschutz ist lediglich Teil einer solchen Gruppe. Er soll nun mit anderen Referaten in einer größeren Gruppe zusammengefaßt werden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Suhr (GRÜNE) (Drucksache 10/4114 Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des südafrikanischen Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die USA das Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid darstellen? Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die südafrikanische Polizei in Kapstadt bei der Bekämpfung von Rassenunruhen aus der Bundesrepublik Deutschland importierte Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt hat, und wie bewertet sie dies? Zu Frage 14: Ein solcher Vorwurf ist ungerechtfertigt. Im Gegenteil: Es ist erklärtes Ziel der drei genannten Länder, zur Überwindung der Apartheid beizutragen. Die entscheidende Politik der Bundesregierung in dieser Frage zeigt sich u. a. deutlich in ihrer Mit- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12959* wirkung an den Beschlüssen des EPZ-Ministerrats vom 10. September 1985. Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Mittel die südafrikanische Polizei in Kapstadt eingesetzt hat. Insbesondere ist nicht bekannt, ob Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt wurden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Fragen 16 und 17): Hat die Bundesregierung in irgendeiner völkerrechtlich verbindlichen Form die Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion anerkannt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bildung der Städtepartnerschaft zwischen einer Stadt der Bundesrepublik Deutschland und einer Stadt im heutigen „Sowjet-Litauen", und sieht sie darin eine Präjudizierung ihres eigenen Verhaltens bezüglich der Nichtanerkennung der Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion? Zu Frage 16: Die Bundesregierung hat die Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion nicht anerkannt. Diese Haltung hat in wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, auch im Deutschen Bundestag, Ausdruck gefunden. Zu Frage 17: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Städteverbindungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen, sofern diese bürgernah, auf der Basis der Gegenseitigkeit und unter Wahrung der Kommunalverfassung verwirklicht werden. Das Auswärtige Amt steht interessierten Kommunen beratend zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt die Haltung des Deutschen Städtetages, angesichts noch nicht gelöster Probleme einer Einbeziehung Berlins, derartige Verbindungen bis auf weiteres nicht auf der Basis eines „Partnerschaftsvertrags", sondern einer einfachen Rahmenvereinbarung zu gestalten. Diese Haltung der Bundesregierung gilt auch für die Kontaktpflege zu Kommunen in den drei baltischen Staaten. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die in Frage kommenden deutschen Städte dabei unserer Nicht-Anerkennung der Annexion dieser Staaten durch die Sowjetunion Rechnung tragen und insbesondere nationale bzw. gesamtstaatliche Bezüge in Vereinbarungstexten vermeiden würden. Im übrigen stellen Vereinbarungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen keine völkerrechtlichen Vereinbarungen dar, die den Bund binden könnten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes der Vertriebenen, daß sich Unklarheiten in der Deutschlandpolitik häufen würden und die von vielen Heimatvertriebenen erwartete Wende in der Deutschland- und Ostpolitik ausgeblieben sei, und wie sieht sie das mit ihrer eigenen Position der Weiterführung der Ost- und Deutschlandpolitik früherer Regierungen? Hält die Bundesregierung die vom Bund der Vertriebenen seit neuestem benutzte Vokabel „Gegenvertreibung" und die erklärte Ansicht, daß die seit 1945 in den früheren deutschen Gebieten lebenden Polen dort kein Heimatrecht erworben hätten, für hilfreich, um den Dialog mit Polen weiterzuführen? Zu Frage 18: In der Deutschland- und Ostpolitik der Bundesregierung gibt es keine Unklarheiten. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 und in seinem Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland vom 27. Februar 1985 erklärt, daß die Deutschlandpolitik der Bundesregierung bestimmt bleibt durch — das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, — den Deutschlandvertrag, — den Moskauer und den Warschauer Vertrag von 1970, — das Viermächte-Abkommen von 1971, — die Briefe zur deutschen Einheit sowie die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972, — den Grundlagenvertrag mit der DDR und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 und Juli 1975. Die Deutschlandpolitik der Bundesregierung ist ein Beitrag zur Vertiefung und Stabilisierung der West-Ost-Beziehungen. Sie ist langfristig angelegt und ist berechenbar. Was die Ostpolitik anbelangt, so bekennt sich die Bundesregierung zu den Prinzipien des Harmel-Berichts von 1967, die in den jüngsten Treffen der NATO-Außenminister erneut zur Richtschnur der Politik des Bündnisses erklärt wurden, sowie zu denen der KSZE-Schlußakte von Helsinki und dem darin vorgezeichneten Weg einer breiten Zusammenarbeit im Interesse des Friedens und der Stabilität sowie des Schutzes der Menschenrechte. Zu Frage 19: Der Bundeskanzler hat in dem „Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland" vom 27. Februar 1985 bekräftigt: Wir bekräftigen jetzt und für die Zukunft den Warschauer Vertrag und die darin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen verankerte „Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen 12960* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Grenzen" als „eine grundlegende Bedingung für den Frieden". Wir, die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen, haben gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche und werden solche auch in Zukunft nicht erheben. Meine Damen und Herren, in den Gebieten jenseits der polnischen Westgrenze leben heute polnische Familien, denen diese Landschaften in zwei Generationen zur Heimat geworden sind. Wir werden dies achten und nicht in Frage stellen. In diesem Sinne wird die Bundesregierung auch weiterhin für Verständigung und Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen eintreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeodneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 45 und 46): Hat die Bundesregierung mittlerweile die Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die die Arbeitsgruppe Energie und Umwelt der Umweltministerkonferenz vorgelegt hat, abgeschlossen? Wie ist das Ergebnis dieser Prüfung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 45: Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich auf Anregung der Bundesregierung am 15. Februar dieses Jahres auf der Grundlage eines Berichts ihres Arbeitskreises „Energiepolitik" ausführlich mit dem Energiewirtschaftsgesetz befaßt. Sie hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Änderung dieses Gesetzes ausgesprochen. Die Bundesregierung hat seit dem von Ihnen zitierten Beschluß der Umweltministerkonferenz das Umweltschutzrecht erheblich verschärft: Die nach der neuen Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Umrüstungen der Altanlagen haben bereits begonnen. Weitere Anforderungen an die Sanierung von Altanlagen sind im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten. Mit der neuen TA Luft, Teil 3 sollen die Emissionen weiter gesenkt werden. Die Prüfung, inwieweit das Energierecht einer rationellen und umweltgerechten Gestaltung der Energieversorgung Rechnung trägt, wird vom Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Die Bundesregierung ist daran beteiligt; ihre Meinungsbildung zu dem angesprochenen Fragenkomplex ist daher noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 46: Die Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, daß das Energiewirtschaftsgesetz dem Ziel einer möglichst sparsamen und rationellen Energieverwendung Rechnung trägt und daß eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren der Energieaufsicht keine Verbesserung des Umweltschutzes, sondern zusätzliche Investitionshemmnisse mit sich bringen würde. Die Mehrheit der Wirtschaftsminister hält es auch nicht für sinnvoll, die Fernwärme in das Energiewirtschaftsgesetz einzubeziehen. Wie bereits ausgeführt, wird die Überprüfung des Energierechts im Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Über mögliche Konsequenzen kann erst nach endgültigem Abschluß dieser Prüfung entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 51 und 52): Existieren von seiten der Bundesregierung aktuelle Abschätzungen der Schäden, die durch den Subventionsbetrug beim Handel mit solchen Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs entstehen, die den EG-Agrarmarktordnungen unterliegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß unseriöse Geschäftemacher einen großen Teil der für den Agrarhaushalt aufgewendeten Steuermilliarden widerrechtlich oder am Subventionszweck vorbei vereinnahmen? Zu Frage 51: Zum dem Problembereich Marktordnungskriminalität hat die Bundesregierung zuletzt im November 1982 im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" Stellung genommen (Drucksache 9/2127 auf Seite 11). Wie damals ist es in Ermangelung verläßlicher Schätzungsgrundlagen auch heute nicht möglich, den Schaden zu beziffern, der dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft durch unberechtigte Erlangung von Vergünstigungen im Bereich der EG-Agrarpolitik entsteht. Als Anhaltspunkte für das finanzielle Ausmaß der in der gesamten EG unberechtigt erlangten Vergünstigungen im Marktordnungsbereich stehen der Bundesregierung lediglich die Zahlenangaben zur Verfügung, die die EG-Kommission in ihren jährlichen Finanzberichten veröffentlicht. Danach beträgt das Volumen der in den letzten Jahren von allen Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 283/72 — Unregelmäßigkeiten-Verordnung — gemeldeten Unregelmäßigkeiten für 1982 bis 1984 im Durchschnitt 44 Millionen DM. Davon entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland rd. 16 Millionen DM. Bei den genannten Beträgen ist jedoch zu berücksichtigen, daß dabei alle Fälle objektiv unberechtigter Erlangung von Vergünstigungen erfaßt sind ohne Rücksicht darauf, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Angaben nicht nur den Handel, sondern alle Wirtschaftsstufen betreffen. Zu Frage 52: Der Gesamtbetrag der durch die Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten beträgt im Durch- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12961* schnitt der vergangenen Jahre weniger als 0,1 % der gesamten EG-Marktordnungsausgaben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage im einzelnen die Maßnahmen dargestellt, die auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene ergriffen worden sind, um die unberechtigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen zu verhindern und zu ahnden sowie etwa zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen. Sie dürfen gewiß sein, daß die Bundesregierung weiterhin alles unternehmen wird, um die unberechtigte Inanspruchnahme von EG-Vergünstigungen durch eine entsprechende Gestaltung der Ausgabetatbestände und durch wirksame Kontrollmaßnahmen zu verhindern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 58 und 59): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Kehlkopflosen, bei der beabsichtigten Änderung des Schwerbehindertengesetzes die Kehlkopflosen, die durch den Verlust ihrer natürlichen Stimme erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten haben, generell wieder denjenigen Behinderten gleichzustellen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr haben? Berücksichtigt die Bundesregierung dabei, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen — die sich durch regionale Zusammenkünfte bemühen, die Betroffenen aus ihrer Isolation herauszuführen — weit über das Bundesgebiet verstreut sind und viele Kehlkopflose seit dem Wegfall der Freifahrtberechtigung aus finanziellen Gründen nicht mehr an diesen Zusammenkünften teilnehmen können, zumal sie wegen ihrer Behinderung zumeist mit ihren Ehepartnern reisen müssen und dadurch doppelte Fahrkosten entstehen? Kehlkopflose sind nach §§ 57 ff. des Schwerbehindertengesetzes freifahrtberechtigt, wenn sie hilflos oder in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine solche Beeinträchtigung liegt bei erheblicher Atembehinderung vor. Es kann jedoch nicht ohne nähere Prüfung angenommen werden, daß diese Voraussetzung generell erfüllt ist. Daher ist bei Kehlkopflosen — wie bei anderen Behindertengruppen auch — im Einzelfall vom Versorgungsamt festzustellen, ob die genannten gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Regelung, durch die Kehlkopflose unabhängig von Hilflosigkeit oder erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in den berechtigten Personenkreis einbezogen würden, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden. Eine solche Ausnahme ist durch das Gesetz zur Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter für Gehörlose nur deshalb eingeführt worden, weil sie mit Nichtbehinderten oder nicht gleichartig Behinderten nur in sehr begrenztem Umfang oder überhaupt nicht in Kommunikation treten können und deshalb in besonderem Maße Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müssen. Auch unter Berücksichtigung, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen, die sich bemühen, die Betroffenen aus der Isolation herauszuführen, weit über das Bundesgebiet verstreut sind, ist die Situation der Kehlkopflosen mit denen der Gehörlosen nicht vergleichbar. Da die Kehlkopflosen — wenn auch zum Teil nur als Zuhörer — Informationen durch das Gehör aufnehmen können, sind sie nicht in gleicher Weise wie die Gehörlosen auf besondere Kontakte angewiesen, um eine gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden und um den in der Schulzeit erworbenen Bildungsstand zu erhalten und weiterzuentwickeln. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß — entgegen ihrer schriftlichen Antwort Drucksache 10/3539, Fragen 19 und 20 — die Deutsche Bundesbahn keinerlei Bemühungen unternommen hat, die Schwierigkeiten der Anschlüsse in Bremen auf der Fahrt von Wilhelmshaven nach Bonn „soweit wie möglich zu beseitigen", und hält es die Bundesregierung für angebracht, daß immer noch ein Teil der Züge aus Wilhelmshaven/Oldenburg Bremen um -51 Uhr erreicht, während der IC Hamburg-Bonn Bremen um -50 Uhr verläßt? Hält die Bundesregierung es mit der Tradition deutscher Eßkultur für vereinbar, daß in immer mehr IC-Zügen die alten guten Speise-Restaurants durch „Quick-Picks" abgelöst werden, in denen den Gästen zugemutet wird, Kaffee aus Plastiktassen und ihr Essen von Papptellern zu sich zu nehmen? Zu Frage 67: Der Deutschen Bundesbahn war es aus terminlichen Gründen nicht möglich, zum Fahrplanwechsel am 29. September 1985 eine Änderung in der Anschlußgestaltung in Bremen Richtung Oldenburg/ Wilhelmshaven vorzunehmen. Sie ist bemüht, zum 1. Juni 1986 die Anschlüsse an den Regional- und Nahverkehr zu verbessern und hier insbesondere für die Eilzüge E 3925 (Bremen an 13.51 Uhr) und E 3145 (Bremen an 14.51 Uhr) Übergänge auf den IC-Verkehr Richtung Osnabrück zu ermöglichen. Die Deutsche Bundesbahn, die ihr Angebot in eigener unternehmerischer Verantwortung gestaltet, ist bereit, anstehende Fragen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Zu Frage 68: Ich darf Bezug nehmen auf meine Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 5./6. Dezember 1984; sie betraf das gleiche Thema. Danach ist die Festlegung der Serviceform und die Auswahl des Geschirrs eine Sache, die in den Händen der Deutschen Bundesbahn und der DSG liegt. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn müssen im IC-Verkehr in bestimmten Relationen nach wie vor aus Mangel an Restaurantwagen auch Quick-Pick-Wagen eingesetzt werden — hier allerdings mit Bedienung. Es trifft jedoch nicht zu, daß 12962* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 die Deutsche Bundesbahn in immer mehr IC-Zügen die Restaurantwagen durch Quick-Pick-Wagen ersetzt. Mit Hilfe effizienterer Wagenumlaufgestaltung ist es der Deutschen Bundesbahn gelungen, mit der Einführung von „IC '85" die Zahl der im IC-Verkehr eingesetzten Quick-Pick-Wagen zu senken. Darüber hinaus untersucht die Deutsche Bundesbahn Möglichkeiten und Kosten eines Umbaues von Quick-Pick-Wagen, um im gesamten IC-Verkehr den Qualitätsstandard eines Speisewagens bieten zu können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 69): Welche Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn gibt es, im Zuge der Umstrukturierung des Personennahverkehrs einzelne Bahnhöfe im Bundeswahlkreis Regensburg stillzulegen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist diese Maßnahme geplant? Nach Aussage der Deutschen Bundesbahn bestehen weder Planungen, den Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn im Bundeswahlkreis Regensburg umzustrukturieren, noch Bestrebungen, im Zuge einer derartigen Maßnahme einzelne Bahnhöfe stillzulegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 70): Wie hoch ist in den Hauptverkehrszeiten der prozentuale Anteil der Intercity-Züge, die entsprechend dem Fahrplan pünktlich abfahren? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn betrug die Pünktlichkeit — bei der Ankunft in den Endbahnhöfen — im IC-Verkehr im Jahre 1984 83%. Dies war das bisher beste Ergebnis seit Einführung des doppelklassigen IC-Systems im Jahre 1979. Seit Einführung des neuen Angebotes „IC '85" am 2. Juni 1985 konnte der Pünktlichkeitsgrad bis einschließlich Oktober 1985 noch um weitere 3%-Punkte auf rd. 86 % verbessert werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 71): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß diese sich an Plänen zur Verbesserung des „ÖPNV" in schwachstrukturierten Flächenkreisen wie z. B. dem Landkreis Nordfriesland beteiligt? Der Bund unterstützt die Bemühungen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse. Mit dem Land Schleswig-Holstein hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn am 7. Juni 1985 eine Rahmenvereinbarung über die Bedienung im Öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche abgeschlossen. Darin wird von der Deutschen Bundesbahn ein zukunftsorientiertes und bedarfsgerechtes Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. Für einen längeren Zeitraum wird die Deutsche Bundesbahn ihr Streckennetz weitestgehend aufrechterhalten und modernisieren, um so zu einem berechenbaren Faktor für die Gesamtgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu werden. Die Deutsche Bundesbahn strebt auch mit anderen Bundesländern derartige Vereinbarungen an. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Land Schleswig-Holstein beim Abschluß der Rahmenvereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn auch die verkehrlichen Belange des Landkreises Nordfriesland berücksichtigt hat. Das Konzept zur Umstellung auf eilzugmäßige Bedienung (Regionalschnellverkehr), das ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist, wird zur Zeit in dem nach dem Vertrag vorgesehenen Ausschuß erörtert (Mitglieder sind je zwei Vertreter des Landes und der Deutschen Bundesbahn sowie je ein Vertreter der Autokraft GmbH, der schleswig-holsteinischen Omnibusunternehmer und der kommunalen Landesverbände). Dieses Konzept, das auch die Aufhebung schwach frequentierter Bahnhöfe und Haltepunkte im Bereich des Kreises Nordfriesland nicht ausschließt, ist dem Landkreis seit längerem bekannt. Er hat die Möglichkeit, seine konkreten Pläne zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die Gespräche des oben genannten Ausschusses einzubringen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf die Entscheidungen oder Beschlüsse dieses Gremiums Einfluß zu nehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 72): Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zusicherung der Deutschen Bundesbahn (DB) vom September dieses Jahres an die Landesregierung von Baden-Württemberg, der Hauptbahnhof Ulm bleibe künftig wie heute voll in das Schnellverkehrssystem IC und ICE eingeschlossen, damit zu vereinbaren, daß die DB in ihrer Informationsschrift ,Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn INFORMIERT', Ausgabe Oktober 1985, unter der Rubrik „Neubau- und Ausbauprojekte" nicht mehr von zwei Varianten der Ausbau- bzw. Neubaustrecke Stuttgart-München ausgeht, sondern nur noch eine Strecke Plochingen-Günzburg-Augsburg erwähnt, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12963* womit sich der DB-Vorstand in Widerspruch zu der angefügten Karte des Bundesbahnverkehrswege-Plans 1985 über das Schienennetz der DB setzt? Die Bundesregierung hat am 18. September 1985 den Bundesverkehrswegeplan '85 beschlossen. Danach zählt der Ausbau bzw. teilweise Neubau der Strecke Plochingen-Günzburg im „Vordringlichen Bedarf". Alternativ möglich wäre auch eine durchgehende Neubaustrecke in dieser Relation. Mit der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans ist jedoch noch keine Trassenfestlegung verbunden. Als zuständiger Planungsträger wird die Deutsche Bundesbahn im Zuge der vorgeschriebenen planungsrechtlichen Verfahren auch alternative Planungen mit der Einbeziehung von Ulm zur Diskussion zu stellen haben. Dies wird in der dem Bundesverkehrswegeplan beigefügten Karte verdeutlicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Marschewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich möchte gerne fortfahren, Herr Kollege de With. Wir haben gestern in diesem Hause schon lange diskutiert. Ich meine, wir sollten dies der Diskussion im Ausschuß überlassen.

    (Dr. de With [SPD]: Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, daß jeder Verletzte einen Anwalt nehmen kann!)

    Ich halte es für gut, daß wir die Nebenklage allgemein befürworten. Gerade sie hat sich nämlich, so meine ich, als das wirkungsvollste Instrument für den Persönlichkeitsschutz des Verletzten erwiesen. Im Gegensatz zu Ihrem Entwurf schlage ich jedoch vor, die Nebenklage über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hinaus generell auf Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter auszudehnen.
    Eine Verbesserung der Rechte des Verletzten könnte, meine ich, auch durch eine Erweiterung des Unerläßlichkeitskriteriums des § 68 a der Strafprozeßordnung auf Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich erreicht werden. Dabei sind mir natürlich die kritischen Stimmen des letzten Deutschen Juristentags durchaus bekannt. Ich meine jedoch, daß hier eine Änderung zumindest als Programmsatz durchaus hilfreich sein könnte.
    Gleichfalls, meine ich, ist besonders die Diskussion, die Öffentlichkeit auszuschließen, ein Schritt nach vorn. Der Öffentlichkeitsgrundsatz hat nämlich tiefgreifende Wandlungen erfahren. Ursprünglich als Kontrollinstrument gegenüber der Justiz installiert, wird diese Schutzfunktion heute, sehr oft zumindest, umgekehrt. Auf der einen Seite führt nämlich vielfach das Verhalten der Verteidiger in Verfahren, in denen besonders die Intimsphäre des Opfers berührt wird, zur Demontage des Opfers. Auf der anderen Seite begründen oftmals erst die Medien die öffentliche moralische Verurteilung des Verletzten. An Scheinheiligkeit fehlt es dabei aber nicht. Der aufklärerische Impetus und die Entrüstung über das Verteidigerverhalten gehen einher mit dem vermeintlichen Bedürfnis der Leser, zu erfahren, was sich in der Intimsphäre ereignet hat. Ich erwähne beispielhaft die Berichterstattung des „Stern" über das Engelbrecht-Verfahren. Unter der Überschrift „Die Würde des Opfers ist angetastet" wird detailliert geschildert, was das Opfer nach der Anklage an sexuellen Perversionen erdulden mußte und welche Fragen nach sexuellen Praktiken und Erlebnissen der Verteidiger stellte. Ich meine, daher ist jede Regelung zu begrüßen, die einen erleichterten Ausschluß der Öffentlichkeit vorsieht.
    Opferschutz bedeutet auch Wiedergutmachung. Sie ergibt sich aus dem unstreitigen Recht des Verletzten, Ersatz für den durch eine deliktische Handlung entstandenden Schaden verlangen zu können. In der Tat, wenn es der Sinn des Strafverfahrens ist, die Verantwortung des Täters vor der Rechtsgemeinschaft festzustellen und hieraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, kann der Ausgleich des Opferschadens keineswegs ausgeklammert werden.
    Daher, meine ich, sind die Vorschläge, auch der SPD-Fraktion, aber auch des Regierungsentwurfs oder des Diskussionsentwurfs zum Adhäsionsverfahren zu begrüßen. Dies gilt für die Prorogationsmöglichkeit im amtsgerichtlichen Verfahren. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Grund- und Teilurteilen sowie für die Prozeßkostenhilfe für den Anschlußkläger.
    Verwirklichung des Wiedergutmachungsinteresses ist es auch, dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Verletzten einen gewissen Vorrang vor staatlichen Ansprüchen einzuräumen. Dem wird, das wissen wir, das geltende Strafrecht nur zum Teil gerecht. Wie letzten Endes diese Anspruchskonkurrenz zugunsten des Verletzten gemildert wird, muß sicher der Diskussion und weiteren Prüfung vorbehalten sein.
    Problematisch ist, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, besonders Ihre Forderung, Geldstrafen zur Bewährung auszusetzen. Ich meine, die Geldstrafe könnte vielleicht dadurch ihre Funktion verlieren, eine echte Alternative zur kurzen Freiheitsstrafe zu sein. Ihre spezialpräventive Wirkung wäre, anders als beim drohenden Strafvollzug, äußerst gering. Ich meine, die Gerichte könnten dann eben wieder verstärkt dazu neigen, der Strafrechtsreform zuwider kurze Freiheitsstrafen zu verhängen, was sich ja glücklicherweise erheblich geändert hat.



    Marschewski
    Die von mir gestern abend hier getroffene Feststellung, die Rechtspolitik dieser Koalition sei zweifellos eines ihrer Glanzstücke,

    (Mann [GRÜNE]: Wird auch durch häufiges Wiederholen nicht richtig!)

    findet heute erneut ihre Bestätigung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch des Abg. Dr. de With [SPD])

    — Herr Kollege de With, Sie brauchen keinem von uns, wie Sie gesagt haben, Beine zu machen. Wir werden in gemeinsamer Verantwortung der Koalition mit dem Herrn Bundesjustizminister durchaus die Rechtsprobleme lösen. Darauf können Sie sich in jeder Hinsicht verlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. de With [SPD]: Eineinhalb Jahre liegt es im Ausschuß!)

    — Herr Kollege de With, auch das werden wir lösen. Darüber haben wir uns gerade im Vorraum unterhalten.
    Ihre Behauptung in einer Presseerklärung, die Rechtspolitiker der Koalition hätten Schwierigkeiten, sich durchzusetzen, wird durch diese Debatte, meine ich, eindrucksvoll widerlegt. Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren gezeigt, daß wir handlungsfähig sind. Ich habe dies hier gestern abend ausgeführt. Wir werden diesem Hohen Hause — darauf können Sie sich verlassen — diesen Diskussionsentwurf nach Beratung in den Ländern und nach Anhörung der Verbände unverzüglich vorlegen. Dabei ist das Ziel klar und eindeutig. Der Verletzte darf nicht mehr weitgehend funktionslose Prozeßfigur bleiben. Der von mir angesprochene Gedanke der Wiedergutmachung weist den Weg des Ausgleichs. Er verdrängt keineswegs Resozialisierung; er bereichert sie. Unser Diskussionsentwurf ist daher nicht nur Ausdruck eines viktimologischen Zeitgeistes; er hält, so meine ich, in jeder Hinsicht reformatorischen Forderungen stand.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Mann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß greift die SPD-Fraktion eine in der rechtspolitischen Diskussion allzu lange schlummernde Seite des Straf- und Strafverfahrensrechtes auf. Die vorliegende Gesetzesinitiative mit ihren vier Schwerpunkten — ich erwähne ausdrücklich den Täter-Opfer-Ausgleich und die Stärkung der Stellung des Beschuldigten — eröffnet die Möglichkeit, die Absurdität unseres vor allem auf Abschreckung und Drohung mit Freiheitsentzug aufgebauten Strafrechtssystems durch stärkere Rationalität menschlicher zu gestalten. Ausgehend von dieser Überlegung begrüße ich es auch im Namen unserer Fraktion, wenn die Sicht der Opfer im Strafprozeß stärkere Berücksichtigung findet. Allerdings darf — darauf wird in der Begründung zu Recht hingewiesen — die Stellung des Verletzten nicht zu Lasten der Rechte des Angeklagten gestärkt werden. Insofern begrüßen wir ausdrücklich die vorgeschlagene Erweiterung der notwendigen Verteidigung.
    Problematisch und einer sehr sorgfältigen Beratung bedürftig sind jedoch Täter-Opfer-Ausgleichsregelungen, die beispielsweise Körperverletzungsoder Verkehrsunfalldelikte mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigung gleichstellen.

    (Dr. de With [SPD]: Das wird nie gleichgestellt!)

    In der Begründung des Entwurfs ist zu Recht davon die Rede, daß Frauen als Opfer einer Vergewaltigung als Hauptbelastungszeuginnen nicht selten das Gefühl haben, selbst auf der Anklagebank zu sitzen. Allzuhäufig werden in solchen Verfahren von einer Männerjustiz prozessuale Verfahrensgrundsätze außer Kraft gesetzt. Dazu ist ja eben schon einiges gesagt worden. Wir werden uns mit dieser Problematik hoffentlich unverzüglich in einer seit Anfang dieses Jahres geplanten Anhörung des Rechtsausschusses gründlich befassen. Herr Kollege Dr. de With und Herr Kollege Dr. Emmerlich, ich rechne dabei auf die Unterstützung der SPD-Fraktion.
    Ich will hier noch einen kleinen Einschub machen. Wenn wir hier so oft von den Opfern reden — ich habe das Problem der Opfer von Vergewaltigungen angesprochen — und über Gewalt in Ehen sprechen, müssen wir doch auch sehen, daß wir hier nicht nur rechtspolitisch handeln müssen. Wir müssen sehen, daß z. B. öffentliche Mittel für Frauenhäuser zunehmend nicht mehr verfügbar sind.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Es darf keine Heckers mehr geben! Das ist viel besser als Frauenhäuser!)

    — Wir müssen zur Kenntnis nehmen, Herr Marschewski, daß vor zwei Wochen im Petitionsausschuß von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion eine Petition betreffend ein Sofortprogramm zur Erhaltung autonomer Frauenhäuser abgelehnt worden ist. Auch daran wird hier und heute Ihr Verständnis von Opferschutz deutlich.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Wir müssen die Quelle verändern, die Heckers abschaffen! Das ist besser!)

    — Sie sollten Ihre Zwischenrufe zumindest zur Sache machen, Herr Marschewski.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Das war zur Sache!)

    Natürlich setzt ein verbesserter Opferschutz voraus, das Juristen z. B. in psychologischen Fragen aus- und, Herr Kollege Dr. Emmerlich, fortgebildet werden. Ich denke, daß es manchmal überhaupt keiner neuen Gesetze bedürfte, wenn Juristen in der Lage wären, bei Zeugenvernehmungen mit der notwendigen Sensibilität — das setzt allerdings eine Ausbildung in aussagepsychologischer Hinsicht voraus — vorzugehen. Daran fehlt es.



    Mann
    Ich habe gerade noch einmal einen Ausschnitt aus der „Stuttgarter Zeitung" vom 5. Oktober gelesen. Drei Tage lang haben sich da Juristen aus 15 Ländern in Karlsruhe mit dem Problem der Wiedergutmachung des Schadens in Strafprozessen auseinandergesetzt. In diesem Artikel heißt es u. a., daß international solche Möglichkeiten der Wiedergutmachung da seien. Aber: „In der Justizpraxis blieben diese Möglichkeiten jedoch weitgehend ungenutzt, bedauern die Teilnehmer der von der Ständigen Europäischen Konferenz für Straffälligen- und Bewährungshilfe veranstalteten Tagung." Wir brauchen also vielleicht gar nicht so sehr neue Gesetze, sondern ein neues rechtspolitisches Bewußtsein, das sowohl dem Opfer als auch — das betone ich noch einmal — der Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten und des Angeklagten gerecht wird.
    Noch einmal zu dem menschlichen Einfühlungsvermögen: Ich habe selber in meiner beruflichen Tätigkeit erlebt, wie wenig z. B. bei der Vernehmung von Kindern in Strafprozessen deren Situation Rechnung getragen worden ist. Die Justiz sollte bei ihrer Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit in solchen Verfahren nicht ein Verfahren wählen, bei dem die Vernehmung des Opfers als Zeuge zu einem erniedrigenden und quälenden Wiederaufleben der Tat in der Hauptverhandlung führt. Auch dazu brauchen wir keine neuen Gesetze.

    (Vorsitz: Vizepräsident Cronenberg)

    Ich möchte zum Abschluß noch auf einen sehr wichtigen Ansatzpunkt für unsere Arbeit im Rechtsausschuß hinweisen. Der Deutsche Richterbund spricht in einer Presseerklärung vom 24. Oktober davon, die Entprivatisierung der Strafverfolgung und ihre Übertragung auf die zu Objektivität und Gerechtigkeit verpflichteten Gerichte und Staatsanwälte seien Elemente des modernen Rechtsstaates. So wichtig diese Feststellung ist und so überholt das alttestamentarische „Auge um Auge, Zahn um Zahn" sein mag, so notwendig ist doch die Aufgabe, im Strafrecht rationale Strafzwecke wie die Wiedergutmachung zu verstärken. Dazu kann der vorliegende Gesetzentwurf einen Beitrag leisten. Ich hoffe, die Beratungen werden dazu führen, daß wir noch in dieser Legislaturperiode mit einem möglichst großen Konsens aller Parteien, der in der Rechtspolitik in der Tat wünschenswert wäre, zu vernünftigen Ergebnissen kommen.
    Wir werden dann in anderem Zusammenhang, Herr Marschewski, sicherlich auch auf Ihr stinkendes Eigenlob hinsichtlich der Rechtspolitik dieser Bundesregierung eingehen können.
    Vielen Dank.

    ( [CDU/CSU]: Das war ein sehr gutes Argument!)