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    Plenarprotokoll 10/172 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 172. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Inhalt: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Eureka Genscher, Bundesminister AA 12885 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 12886 D Klein (München) CDU/CSU 12889 C Frau Kelly GRÜNE 12891 B Dr. Rumpf FDP 12893 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12894 B Vosen SPD 12896 B Lenzer CDU/CSU 12899 A Kohn FDP 12901 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Vahlberg, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Gerstl (Passau), Dr. Glotz, Dr. Haack, Haase (Fürth), Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Schweinfurt), Porzner, Frau Schmidt (Nürnberg), Sieler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stiegler, Verheugen, Weinhofer, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting), Dr. de With Ökologische und ökonomische Situation im deutschen Alpenraum — Drucksachen 10/2807, 10/3993 (neu) — Kiechle, Bundesminister BML 12902 D Vahlberg SPD 12904 A Frau Geiger CDU/CSU 12906A Bueb GRÜNE 12908 B Paintner FDP 12909 D Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 12912 A Dr. Schöfberger SPD 12914A Brunner CDU/CSU 12915C Schmidt (München) SPD 12916 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Kleinert (Marburg), Dr. Müller (Bremen), Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN Ökologischer Nachtragshaushalt — Drucksachen 10/3497, 10/3828 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12918 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 12919 B Wieczorek (Duisburg) SPD 12920 B Baum FDP 12920 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lambinus, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis- Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) — Drucksache 10/3636 — Dr. de With SPD 12921 D Marschewski CDU/CSU 12923 C Mann GRÜNE 12925 B Kleinert (Hannover) FDP 12926 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 12927 D Fragestunde — Drucksache 10/4114 vom 31. Oktober 1985 — Zustimmung zum Export von Tornadokampfflugzeugen nach Saudi-Arabien MdlAnfr 47, 48 31.10.85 Drs 10/4114 Mann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12929 C ZusFr Mann GRÜNE 12929 C ZusFr Rusche GRÜNE 12930 B ZusFr Berger CDU/CSU 12930 C ZusFr Schily GRÜNE 12930 C Export militärischer und polizeilicher Ausrüstungen im Jahre 1982 und Genehmigung der Lieferung von Panzerabwehrhubschraubern an Saudi-Arabien MdlAnfr 49, 50 31.10.85 Drs 10/4114 Rusche GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12931A ZusFr Rusche GRÜNE 12931A ZusFr Schily GRÜNE 12931 B ZusFr Mann GRÜNE 12931 C ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 12932 A ZusFr Berger CDU/CSU 12932 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12932 D Angaben des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch zu Punkt 33 des Fragebogens über schwebende Ermittlungs-, Straf-und Dienststrafverfahren MdlAnfr 8 31.10.85 Drs 10/4114 Reuter SPD Antw StMin Vogel BK 12933 A ZusFr Reuter SPD 12933 A ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12933 B ZusFr Schily GRÜNE 12933 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12933 C ZusFr Mann GRÜNE 12933 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12933 D ZusFr Rusche GRÜNE 12934A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12934 B Nebentätigkeiten (mit und ohne Genehmigung) des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch während dessen Tätigkeit im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 9, 10 31.10.85 Drs 10/4114 Klein (Dieburg) SPD Antw StMin Vogel BK 12934 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12934 C ZusFr Schily GRÜNE 12935A ZusFr Reuter SPD 12935 B ZusFr Mann GRÜNE 12935 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12935 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12935 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12936 A ZusFr Dreßler SPD 12937 A ZusFr Rusche GRÜNE 12937 C Rechtliche Grundlage der Einstellung deutscher Firmenvertreter bei Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland MdlAnfr 12, 13 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 12937 D ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . 12938 B ZusFr Mann GRÜNE 12938 D Stillegung von Forschungs- oder Fischereischutzbooten, insbesondere der „Anton Dohrn"; Sozialplan für die Schiffsbesatzung MdlAnfr 54, 55 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Gallus BML 12940 B ZusFr Frau Zutt SPD 12940 B ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE . . . 12940 C ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . . 12941A ZusFr Mann GRÜNE 12941 A ZusFr Rusche GRÜNE 12941 C ZusFr Schily GRÜNE 12941 C Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung hinsichtlich der Festlegung einer 8-JahresRahmenfrist als Voraussetzung für die „besondere Arbeitserlaubnis" MdlAnfr 56, 57 31.10.85 Drs 10/4114 Dreßler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12942 A ZusFr Dreßler SPD 12942 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 III Bereinigung des Hausarbeitstagsgesetzes MdlAnfr 60, 61 31.10.85 Drs 10/4114 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12943 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12943 B Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 12944A Aktuelle Stunde betr. Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Boenisch Stahl (Kempen) SPD 12944 B Dr. Bötsch CDU/CSU 12945 B Schily GRÜNE 12946 A Marschewski CDU/CSU 12946 D Klein (Dieburg) SPD 12947 D Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 12948 D Dr. Emmerlich SPD 12950A Dr. Hirsch FDP 12950 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12951 D Immer (Altenkirchen) SPD 12952 C Mann GRÜNE 12953 C Baum FDP 12954 C Dr. Vogel SPD 12955 B Nächste Sitzung 12956 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12957*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12957* C Anlage 3 Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 4, 5 31.10.85 Drs 10/4114 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 12958* A Anlage 4 Vereinbarkeit der Aussage des Bundeskanzlers über die Priorität des Umweltschutzes mit der Auflösung der Arbeitsgruppe „Umweltschutz" im Bundeskanzleramt MdlAnfr 11 31.10.85 Drs 10/4114 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12958* C Anlage 5 Haltung der Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der USA als Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid aus der Sicht des Friedensnobelpreisträgers Tutu; Einsatz deutscher Hubschrauber bei der Bekämpfung von Rassenunruhen in Südafrika MdlAnfr 14, 15 31.10.85 Drs 10/4114 Suhr GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12958* D Anlage 6 Anerkennung der Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion; Problematik deutsch-sowjetischer Städtepartnerschaften in bezug auf des Status der baltischen Staaten MdlAnfr 16, 17 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* A Anlage 7 Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung; Ansicht des Bundes der Vertriebenen über das Heimatrecht der in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie lebenden Polen MdlAnfr 18, 19 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Terborg SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* C Anlage 8 Ergebnis der Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes MdlAnfr 45, 46 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 12960* A Anlage 9 Schäden durch Subventionsbetrug beim Handel mit der EG-Marktordnung unterliegenden Produkten; Verhinderung solcher Geschäfte IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 MdlAnfr 51, 52 31.10.85 Drs 10/4114 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 12960* C Anlage 10 Gleichstellung der Gruppe der Kehlkopflosen mit den Schwerbehinderten, insbesondere im Hinblick auf die Freifahrtberechtigung MdlAnfr 58, 59 31.10.85 Drs 10/4114 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 12961*A Anlage 11 Bessere Koordinierung der IC-Anschlüsse in Bremen MdlAnfr 67, 68 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12961* C Anlage 12 Stillegung von Bahnhöfen im Bereich Regensburg MdlAnfr 69 31.10.85 Drs 10/4114 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* A Anlage 13 Anteil der pünktlich verkehrenden Intercity-Züge MdlAnfr 70 31.10.85 Drs 10/4114 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* B Anlage 14 Beteiligung der Bundesbahn an der Verbesserung des ÖPNV in strukturschwachen Gebieten, insbesondere in Nordfriesland MdlAnfr 71 31.10.85 Drs 10/4114 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* C Anlage 15 Widersprüchliche Äußerungen der Bundesbahn über die Aufrechterhaltung des IC- und ICE-Anschlusses in Ulm MdlAnfr 72 31.10.85 Drs 10/4114 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12885 172. Sitzung Bonn, den 8. November 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 11. Brandt 8. 11. Breuer 8. 11. Büchner (Speyer) * 8. 11. Conradi 8. 11. Dr. Corterier 8. 11. Ewen 8. 11. Eylmann 8. 11. Dr. Feldmann 8. 11. Fischer (Hamburg) 8. 11. Dr. von Geldern 8. 11. Glombig 8. 11. Dr. Glotz 8. 11. Grünbeck 8. 11. Dr. Hackel 8. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 8. 11. Handlos 8. 11. Dr. Hauff 8. 11. Hauser (Krefeld) 8. 11. Frau Dr. Hellwig 8. 11. Herterich 8. 11. Jaunich 8. 11. Kiechle 8. 11. Kolbow 8. 11. Dr. Kreile 8. 11. Kroll-Schlüter 8. 11. Dr.-Ing. Laermann 8. 11. Neumann (Bramsche) 8. 11. Reuschenbach 8. 11. Roth (Gießen) 8. 11. Dr. Scheer 8. 11. Frau Schmedt (Lengerich) 8. 11. Schmidt (Hamburg) 8. 11. Schmidt (Wattenscheid) 8. 11. Dr. Schmude 8. 11. von Schmude 8. 11. Schröer (Mülheim) 8. 11. Schulze (Berlin) 8. 11. Dr. Schwarz-Schilling 8. 11. Sieler 8. 11. Frau Steinhauer 8. 11. Dr. Stoltenberg 8. 11. Tietjen 8. 11. Voigt (Sonthofen) 8. 11. Graf von Waldburg-Zeil 8. 11. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 11. Dr. Wieczorek 8. 11. Würtz 8. 11. Würzbach 8. 11. Dr. Zimmermann 8. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Antwort Europas auf die technologische Herausforderung der modernen Zeit (Drucksache 10/4086 (neu)) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; hier: Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4100) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986); hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und die Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4101) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1985 bis 1989; hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4102) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 14 12 Tit. 632 01 - Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder - (Drucksache 10/4117) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Erster Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 10/2006) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskon- 12958* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 trolle sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1983 (Drucksache 10/216) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Abschluß der Verhandlungen mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3427) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1984 bis März 1985) (Drucksache 10/3435) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der sechsmonatigen Amtszeit der italienischen Präsidentschaft (Drucksache 10/3608) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 4 und 5): Wie viele Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die am 10. Dezember 1984 verabschiedete UN-Folterkonvention unterzeichnet, und welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, dies bisher nicht zu tun? Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Land Bayern Widerstände gegen die Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter von seiten der Bundesregierung bestehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Position? Zu Frage 4 Bisher haben 35 Staaten die Konvention gezeichnet, und zwar 16 Staaten des Europarates sowie Finnland und Kanada; 12 süd- und mittelamerikanische Staaten, darunter auch Nicaragua, 3 afrikanische Staaten und Afghanistan und Indonesien aus der asiatischen Gruppe. Kein Staat hat die Konvention bisher ratifiziert. Wann sie in Kraft treten wird, ist derzeit nicht absehbar. Da die Konvention im wesentlichen von den Ländern verwaltungsmäßig durchzuführen ist, wird die Bundesregierng die Konvention erst zeichnen, wenn die Länder zugestimmt haben. Die Bundesregierung hat das nach dem Lindauer Abkommen erforderliche Prüfungsverfahren durch die Ständige Vertragskommission der Länder eingeleitet, dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland trägt dem in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Folter-Verbot im übrigen bereits in ihrem innerstaatlichen Recht und ihrer Rechtspraxis Rechnung. Zu_ Frage 5: Da eine Europäische Konvention gegen Folter noch nicht existiert, stellte sich bisher für die Bundesregierung weder die Frage der Ratifizierung einer solchen Konvention, noch überhaupt von Widerständen einzelner Länder gegen diese Ratifizierung. Der im Anhang zu der Empfehlung 971 (1983) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates enthaltene Entwurf einer „Europäischen Konvention über den Schutz von Häftlingen vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung" ist vom Ministerkomitee des Europarates dem Lenkungsausschuß für Menschenrechte zur Prüfung und Ausarbeitung eines rechtlichen Instruments zugewiesen worden. Diese Arbeiten sind noch im Gange. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 11): Wie vereinbart der Bundeskanzler seine Aussage, der Umweltschutz habe höchste Priorität mit bekanntgewordenen Bestrebungen, die bisherige Arbeitsgruppe „Umweltschutz" in seinem Bundeskanzleramt aufzulösen und nur noch als Referat der bestehenden Gruppe „Forschungs- und Medienpolitik" unterzuordnen? Die Einstellung des Bundeskanzlers zum Umweltschutz ist unverändert. Die Aufgaben des Umweltschutzes werden im Bundeskanzleramt zur Zeit innerhalb der Gruppe 33 wahrgenommen, die außerdem noch für Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht, für Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme sowie für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernenergie zuständig ist. In diesem Bereich sind organisatorische Maßnahmen vorgesehen, die der Straffung der Arbeit im Bundeskanzleramt dienen. Es gibt also — entgegen der Ihnen zugegangen Information — im Bundeskanzleramt keine Gruppe Umweltschutz, deren Auflösung bevorstünde. Der Bereich Umweltschutz ist lediglich Teil einer solchen Gruppe. Er soll nun mit anderen Referaten in einer größeren Gruppe zusammengefaßt werden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Suhr (GRÜNE) (Drucksache 10/4114 Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des südafrikanischen Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die USA das Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid darstellen? Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die südafrikanische Polizei in Kapstadt bei der Bekämpfung von Rassenunruhen aus der Bundesrepublik Deutschland importierte Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt hat, und wie bewertet sie dies? Zu Frage 14: Ein solcher Vorwurf ist ungerechtfertigt. Im Gegenteil: Es ist erklärtes Ziel der drei genannten Länder, zur Überwindung der Apartheid beizutragen. Die entscheidende Politik der Bundesregierung in dieser Frage zeigt sich u. a. deutlich in ihrer Mit- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12959* wirkung an den Beschlüssen des EPZ-Ministerrats vom 10. September 1985. Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Mittel die südafrikanische Polizei in Kapstadt eingesetzt hat. Insbesondere ist nicht bekannt, ob Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt wurden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Fragen 16 und 17): Hat die Bundesregierung in irgendeiner völkerrechtlich verbindlichen Form die Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion anerkannt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bildung der Städtepartnerschaft zwischen einer Stadt der Bundesrepublik Deutschland und einer Stadt im heutigen „Sowjet-Litauen", und sieht sie darin eine Präjudizierung ihres eigenen Verhaltens bezüglich der Nichtanerkennung der Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion? Zu Frage 16: Die Bundesregierung hat die Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion nicht anerkannt. Diese Haltung hat in wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, auch im Deutschen Bundestag, Ausdruck gefunden. Zu Frage 17: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Städteverbindungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen, sofern diese bürgernah, auf der Basis der Gegenseitigkeit und unter Wahrung der Kommunalverfassung verwirklicht werden. Das Auswärtige Amt steht interessierten Kommunen beratend zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt die Haltung des Deutschen Städtetages, angesichts noch nicht gelöster Probleme einer Einbeziehung Berlins, derartige Verbindungen bis auf weiteres nicht auf der Basis eines „Partnerschaftsvertrags", sondern einer einfachen Rahmenvereinbarung zu gestalten. Diese Haltung der Bundesregierung gilt auch für die Kontaktpflege zu Kommunen in den drei baltischen Staaten. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die in Frage kommenden deutschen Städte dabei unserer Nicht-Anerkennung der Annexion dieser Staaten durch die Sowjetunion Rechnung tragen und insbesondere nationale bzw. gesamtstaatliche Bezüge in Vereinbarungstexten vermeiden würden. Im übrigen stellen Vereinbarungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen keine völkerrechtlichen Vereinbarungen dar, die den Bund binden könnten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes der Vertriebenen, daß sich Unklarheiten in der Deutschlandpolitik häufen würden und die von vielen Heimatvertriebenen erwartete Wende in der Deutschland- und Ostpolitik ausgeblieben sei, und wie sieht sie das mit ihrer eigenen Position der Weiterführung der Ost- und Deutschlandpolitik früherer Regierungen? Hält die Bundesregierung die vom Bund der Vertriebenen seit neuestem benutzte Vokabel „Gegenvertreibung" und die erklärte Ansicht, daß die seit 1945 in den früheren deutschen Gebieten lebenden Polen dort kein Heimatrecht erworben hätten, für hilfreich, um den Dialog mit Polen weiterzuführen? Zu Frage 18: In der Deutschland- und Ostpolitik der Bundesregierung gibt es keine Unklarheiten. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 und in seinem Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland vom 27. Februar 1985 erklärt, daß die Deutschlandpolitik der Bundesregierung bestimmt bleibt durch — das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, — den Deutschlandvertrag, — den Moskauer und den Warschauer Vertrag von 1970, — das Viermächte-Abkommen von 1971, — die Briefe zur deutschen Einheit sowie die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972, — den Grundlagenvertrag mit der DDR und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 und Juli 1975. Die Deutschlandpolitik der Bundesregierung ist ein Beitrag zur Vertiefung und Stabilisierung der West-Ost-Beziehungen. Sie ist langfristig angelegt und ist berechenbar. Was die Ostpolitik anbelangt, so bekennt sich die Bundesregierung zu den Prinzipien des Harmel-Berichts von 1967, die in den jüngsten Treffen der NATO-Außenminister erneut zur Richtschnur der Politik des Bündnisses erklärt wurden, sowie zu denen der KSZE-Schlußakte von Helsinki und dem darin vorgezeichneten Weg einer breiten Zusammenarbeit im Interesse des Friedens und der Stabilität sowie des Schutzes der Menschenrechte. Zu Frage 19: Der Bundeskanzler hat in dem „Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland" vom 27. Februar 1985 bekräftigt: Wir bekräftigen jetzt und für die Zukunft den Warschauer Vertrag und die darin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen verankerte „Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen 12960* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Grenzen" als „eine grundlegende Bedingung für den Frieden". Wir, die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen, haben gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche und werden solche auch in Zukunft nicht erheben. Meine Damen und Herren, in den Gebieten jenseits der polnischen Westgrenze leben heute polnische Familien, denen diese Landschaften in zwei Generationen zur Heimat geworden sind. Wir werden dies achten und nicht in Frage stellen. In diesem Sinne wird die Bundesregierung auch weiterhin für Verständigung und Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen eintreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeodneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 45 und 46): Hat die Bundesregierung mittlerweile die Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die die Arbeitsgruppe Energie und Umwelt der Umweltministerkonferenz vorgelegt hat, abgeschlossen? Wie ist das Ergebnis dieser Prüfung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 45: Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich auf Anregung der Bundesregierung am 15. Februar dieses Jahres auf der Grundlage eines Berichts ihres Arbeitskreises „Energiepolitik" ausführlich mit dem Energiewirtschaftsgesetz befaßt. Sie hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Änderung dieses Gesetzes ausgesprochen. Die Bundesregierung hat seit dem von Ihnen zitierten Beschluß der Umweltministerkonferenz das Umweltschutzrecht erheblich verschärft: Die nach der neuen Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Umrüstungen der Altanlagen haben bereits begonnen. Weitere Anforderungen an die Sanierung von Altanlagen sind im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten. Mit der neuen TA Luft, Teil 3 sollen die Emissionen weiter gesenkt werden. Die Prüfung, inwieweit das Energierecht einer rationellen und umweltgerechten Gestaltung der Energieversorgung Rechnung trägt, wird vom Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Die Bundesregierung ist daran beteiligt; ihre Meinungsbildung zu dem angesprochenen Fragenkomplex ist daher noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 46: Die Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, daß das Energiewirtschaftsgesetz dem Ziel einer möglichst sparsamen und rationellen Energieverwendung Rechnung trägt und daß eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren der Energieaufsicht keine Verbesserung des Umweltschutzes, sondern zusätzliche Investitionshemmnisse mit sich bringen würde. Die Mehrheit der Wirtschaftsminister hält es auch nicht für sinnvoll, die Fernwärme in das Energiewirtschaftsgesetz einzubeziehen. Wie bereits ausgeführt, wird die Überprüfung des Energierechts im Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Über mögliche Konsequenzen kann erst nach endgültigem Abschluß dieser Prüfung entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 51 und 52): Existieren von seiten der Bundesregierung aktuelle Abschätzungen der Schäden, die durch den Subventionsbetrug beim Handel mit solchen Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs entstehen, die den EG-Agrarmarktordnungen unterliegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß unseriöse Geschäftemacher einen großen Teil der für den Agrarhaushalt aufgewendeten Steuermilliarden widerrechtlich oder am Subventionszweck vorbei vereinnahmen? Zu Frage 51: Zum dem Problembereich Marktordnungskriminalität hat die Bundesregierung zuletzt im November 1982 im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" Stellung genommen (Drucksache 9/2127 auf Seite 11). Wie damals ist es in Ermangelung verläßlicher Schätzungsgrundlagen auch heute nicht möglich, den Schaden zu beziffern, der dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft durch unberechtigte Erlangung von Vergünstigungen im Bereich der EG-Agrarpolitik entsteht. Als Anhaltspunkte für das finanzielle Ausmaß der in der gesamten EG unberechtigt erlangten Vergünstigungen im Marktordnungsbereich stehen der Bundesregierung lediglich die Zahlenangaben zur Verfügung, die die EG-Kommission in ihren jährlichen Finanzberichten veröffentlicht. Danach beträgt das Volumen der in den letzten Jahren von allen Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 283/72 — Unregelmäßigkeiten-Verordnung — gemeldeten Unregelmäßigkeiten für 1982 bis 1984 im Durchschnitt 44 Millionen DM. Davon entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland rd. 16 Millionen DM. Bei den genannten Beträgen ist jedoch zu berücksichtigen, daß dabei alle Fälle objektiv unberechtigter Erlangung von Vergünstigungen erfaßt sind ohne Rücksicht darauf, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Angaben nicht nur den Handel, sondern alle Wirtschaftsstufen betreffen. Zu Frage 52: Der Gesamtbetrag der durch die Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten beträgt im Durch- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12961* schnitt der vergangenen Jahre weniger als 0,1 % der gesamten EG-Marktordnungsausgaben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage im einzelnen die Maßnahmen dargestellt, die auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene ergriffen worden sind, um die unberechtigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen zu verhindern und zu ahnden sowie etwa zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen. Sie dürfen gewiß sein, daß die Bundesregierung weiterhin alles unternehmen wird, um die unberechtigte Inanspruchnahme von EG-Vergünstigungen durch eine entsprechende Gestaltung der Ausgabetatbestände und durch wirksame Kontrollmaßnahmen zu verhindern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 58 und 59): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Kehlkopflosen, bei der beabsichtigten Änderung des Schwerbehindertengesetzes die Kehlkopflosen, die durch den Verlust ihrer natürlichen Stimme erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten haben, generell wieder denjenigen Behinderten gleichzustellen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr haben? Berücksichtigt die Bundesregierung dabei, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen — die sich durch regionale Zusammenkünfte bemühen, die Betroffenen aus ihrer Isolation herauszuführen — weit über das Bundesgebiet verstreut sind und viele Kehlkopflose seit dem Wegfall der Freifahrtberechtigung aus finanziellen Gründen nicht mehr an diesen Zusammenkünften teilnehmen können, zumal sie wegen ihrer Behinderung zumeist mit ihren Ehepartnern reisen müssen und dadurch doppelte Fahrkosten entstehen? Kehlkopflose sind nach §§ 57 ff. des Schwerbehindertengesetzes freifahrtberechtigt, wenn sie hilflos oder in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine solche Beeinträchtigung liegt bei erheblicher Atembehinderung vor. Es kann jedoch nicht ohne nähere Prüfung angenommen werden, daß diese Voraussetzung generell erfüllt ist. Daher ist bei Kehlkopflosen — wie bei anderen Behindertengruppen auch — im Einzelfall vom Versorgungsamt festzustellen, ob die genannten gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Regelung, durch die Kehlkopflose unabhängig von Hilflosigkeit oder erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in den berechtigten Personenkreis einbezogen würden, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden. Eine solche Ausnahme ist durch das Gesetz zur Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter für Gehörlose nur deshalb eingeführt worden, weil sie mit Nichtbehinderten oder nicht gleichartig Behinderten nur in sehr begrenztem Umfang oder überhaupt nicht in Kommunikation treten können und deshalb in besonderem Maße Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müssen. Auch unter Berücksichtigung, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen, die sich bemühen, die Betroffenen aus der Isolation herauszuführen, weit über das Bundesgebiet verstreut sind, ist die Situation der Kehlkopflosen mit denen der Gehörlosen nicht vergleichbar. Da die Kehlkopflosen — wenn auch zum Teil nur als Zuhörer — Informationen durch das Gehör aufnehmen können, sind sie nicht in gleicher Weise wie die Gehörlosen auf besondere Kontakte angewiesen, um eine gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden und um den in der Schulzeit erworbenen Bildungsstand zu erhalten und weiterzuentwickeln. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß — entgegen ihrer schriftlichen Antwort Drucksache 10/3539, Fragen 19 und 20 — die Deutsche Bundesbahn keinerlei Bemühungen unternommen hat, die Schwierigkeiten der Anschlüsse in Bremen auf der Fahrt von Wilhelmshaven nach Bonn „soweit wie möglich zu beseitigen", und hält es die Bundesregierung für angebracht, daß immer noch ein Teil der Züge aus Wilhelmshaven/Oldenburg Bremen um -51 Uhr erreicht, während der IC Hamburg-Bonn Bremen um -50 Uhr verläßt? Hält die Bundesregierung es mit der Tradition deutscher Eßkultur für vereinbar, daß in immer mehr IC-Zügen die alten guten Speise-Restaurants durch „Quick-Picks" abgelöst werden, in denen den Gästen zugemutet wird, Kaffee aus Plastiktassen und ihr Essen von Papptellern zu sich zu nehmen? Zu Frage 67: Der Deutschen Bundesbahn war es aus terminlichen Gründen nicht möglich, zum Fahrplanwechsel am 29. September 1985 eine Änderung in der Anschlußgestaltung in Bremen Richtung Oldenburg/ Wilhelmshaven vorzunehmen. Sie ist bemüht, zum 1. Juni 1986 die Anschlüsse an den Regional- und Nahverkehr zu verbessern und hier insbesondere für die Eilzüge E 3925 (Bremen an 13.51 Uhr) und E 3145 (Bremen an 14.51 Uhr) Übergänge auf den IC-Verkehr Richtung Osnabrück zu ermöglichen. Die Deutsche Bundesbahn, die ihr Angebot in eigener unternehmerischer Verantwortung gestaltet, ist bereit, anstehende Fragen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Zu Frage 68: Ich darf Bezug nehmen auf meine Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 5./6. Dezember 1984; sie betraf das gleiche Thema. Danach ist die Festlegung der Serviceform und die Auswahl des Geschirrs eine Sache, die in den Händen der Deutschen Bundesbahn und der DSG liegt. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn müssen im IC-Verkehr in bestimmten Relationen nach wie vor aus Mangel an Restaurantwagen auch Quick-Pick-Wagen eingesetzt werden — hier allerdings mit Bedienung. Es trifft jedoch nicht zu, daß 12962* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 die Deutsche Bundesbahn in immer mehr IC-Zügen die Restaurantwagen durch Quick-Pick-Wagen ersetzt. Mit Hilfe effizienterer Wagenumlaufgestaltung ist es der Deutschen Bundesbahn gelungen, mit der Einführung von „IC '85" die Zahl der im IC-Verkehr eingesetzten Quick-Pick-Wagen zu senken. Darüber hinaus untersucht die Deutsche Bundesbahn Möglichkeiten und Kosten eines Umbaues von Quick-Pick-Wagen, um im gesamten IC-Verkehr den Qualitätsstandard eines Speisewagens bieten zu können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 69): Welche Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn gibt es, im Zuge der Umstrukturierung des Personennahverkehrs einzelne Bahnhöfe im Bundeswahlkreis Regensburg stillzulegen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist diese Maßnahme geplant? Nach Aussage der Deutschen Bundesbahn bestehen weder Planungen, den Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn im Bundeswahlkreis Regensburg umzustrukturieren, noch Bestrebungen, im Zuge einer derartigen Maßnahme einzelne Bahnhöfe stillzulegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 70): Wie hoch ist in den Hauptverkehrszeiten der prozentuale Anteil der Intercity-Züge, die entsprechend dem Fahrplan pünktlich abfahren? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn betrug die Pünktlichkeit — bei der Ankunft in den Endbahnhöfen — im IC-Verkehr im Jahre 1984 83%. Dies war das bisher beste Ergebnis seit Einführung des doppelklassigen IC-Systems im Jahre 1979. Seit Einführung des neuen Angebotes „IC '85" am 2. Juni 1985 konnte der Pünktlichkeitsgrad bis einschließlich Oktober 1985 noch um weitere 3%-Punkte auf rd. 86 % verbessert werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 71): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß diese sich an Plänen zur Verbesserung des „ÖPNV" in schwachstrukturierten Flächenkreisen wie z. B. dem Landkreis Nordfriesland beteiligt? Der Bund unterstützt die Bemühungen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse. Mit dem Land Schleswig-Holstein hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn am 7. Juni 1985 eine Rahmenvereinbarung über die Bedienung im Öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche abgeschlossen. Darin wird von der Deutschen Bundesbahn ein zukunftsorientiertes und bedarfsgerechtes Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. Für einen längeren Zeitraum wird die Deutsche Bundesbahn ihr Streckennetz weitestgehend aufrechterhalten und modernisieren, um so zu einem berechenbaren Faktor für die Gesamtgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu werden. Die Deutsche Bundesbahn strebt auch mit anderen Bundesländern derartige Vereinbarungen an. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Land Schleswig-Holstein beim Abschluß der Rahmenvereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn auch die verkehrlichen Belange des Landkreises Nordfriesland berücksichtigt hat. Das Konzept zur Umstellung auf eilzugmäßige Bedienung (Regionalschnellverkehr), das ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist, wird zur Zeit in dem nach dem Vertrag vorgesehenen Ausschuß erörtert (Mitglieder sind je zwei Vertreter des Landes und der Deutschen Bundesbahn sowie je ein Vertreter der Autokraft GmbH, der schleswig-holsteinischen Omnibusunternehmer und der kommunalen Landesverbände). Dieses Konzept, das auch die Aufhebung schwach frequentierter Bahnhöfe und Haltepunkte im Bereich des Kreises Nordfriesland nicht ausschließt, ist dem Landkreis seit längerem bekannt. Er hat die Möglichkeit, seine konkreten Pläne zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die Gespräche des oben genannten Ausschusses einzubringen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf die Entscheidungen oder Beschlüsse dieses Gremiums Einfluß zu nehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 72): Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zusicherung der Deutschen Bundesbahn (DB) vom September dieses Jahres an die Landesregierung von Baden-Württemberg, der Hauptbahnhof Ulm bleibe künftig wie heute voll in das Schnellverkehrssystem IC und ICE eingeschlossen, damit zu vereinbaren, daß die DB in ihrer Informationsschrift ,Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn INFORMIERT', Ausgabe Oktober 1985, unter der Rubrik „Neubau- und Ausbauprojekte" nicht mehr von zwei Varianten der Ausbau- bzw. Neubaustrecke Stuttgart-München ausgeht, sondern nur noch eine Strecke Plochingen-Günzburg-Augsburg erwähnt, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12963* womit sich der DB-Vorstand in Widerspruch zu der angefügten Karte des Bundesbahnverkehrswege-Plans 1985 über das Schienennetz der DB setzt? Die Bundesregierung hat am 18. September 1985 den Bundesverkehrswegeplan '85 beschlossen. Danach zählt der Ausbau bzw. teilweise Neubau der Strecke Plochingen-Günzburg im „Vordringlichen Bedarf". Alternativ möglich wäre auch eine durchgehende Neubaustrecke in dieser Relation. Mit der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans ist jedoch noch keine Trassenfestlegung verbunden. Als zuständiger Planungsträger wird die Deutsche Bundesbahn im Zuge der vorgeschriebenen planungsrechtlichen Verfahren auch alternative Planungen mit der Einbeziehung von Ulm zur Diskussion zu stellen haben. Dies wird in der dem Bundesverkehrswegeplan beigefügten Karte verdeutlicht.
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    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage der SPD wird der Eindruck erweckt, unser deutscher Alpenraum wäre einer fortschreitenden Umweltzerstörung ausgesetzt und es bestünde beim Bund wie auch beim Freistaat Bayern, in dem der Alpenraum j a ausschließlich liegt, ein Planungs- oder Vollzugsdefizit. Davon kann keine Rede sein.
    Bayern hat sich schon sehr frühzeitig — in der Debatte ist schon mehrmals darauf hingewiesen worden —, lange bevor der Begriff Umweltschutz Bestandteil des gängigen politischen Vokabulars geworden ist, der ökologischen Probleme des Alpenraums angenommen. Dabei war und ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß das Alpengebiet auch Lebens- und Wirtschaftsraum für fast 1 Million Einwohner und Erholungsraum für zirka 4 Millionen Urlauber ist.
    Der Fremdenverkehr ist seit mehr als 100 Jahren eine substantielle wirtschaftliche Grundlage für den Alpenraum, und genauso alt sind auch bereits die Klagen über die hieraus folgenden Belastungen.

    (Zuruf von der SPD: Dann muß man sich ja keine Sorgen machen!)

    — Diese Schlußfolgerung ziehen Sie, nicht wir. — Ich darf dazu nur eine Bemerkung des zumindest in Süddeutschland wohl bekannten frühen Alpenreisenden Ludwig Steub zitieren, der im letzten Jahrhundert geschrieben hat:
    Vor allem ist das neue, geräuschvoll wimmelnde Leben zu schildern, das sich jetzt in unserem Gebirge auftut. Die Eisenbahn bringt nie gesehene Schwärme deutscher Ausländer herbei, Westfalen, Niedersachsen und Friesen, Holsteiner, Mecklenburger, Pommern usw.
    Ich will mit diesem Zitat nicht von den Problemen, die der heutige Massentourismus mit sich bringt, ablenken. Aber wir müssen uns bewußt sein, daß der Fremdenverkehr im Alpenraum als Erwerbsgrundlage für die Bevölkerung unverzichtbar ist. Um die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft so weit wie möglich zu begrenzen, hat Bayern mit dem sogenannten Alpenplan schon 1972 ein Instrument geschaffen, durch das eine wirksame Steuerung des Erholungsverkehrs erreicht wurde.
    Dieser Plan teilt das Alpengebiet in drei Zonen. In der Zone C, die ca. 42 % des bayerischen Alpenraums umfaßt, ist jede Erschließungsmaßnahme — mit Ausnahme von Forst- und Almwegen — landesplanerisch unzulässig. In der Zone B, die ca. 23 % des bayerischen Alpenraums umfaßt, kommen Erschließungsmaßnahmen nur nach sorgfältiger und eingehender Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes, in Betracht. Lediglich in den verbleibenden 35% des bayerischen Alpenraums, die der Zone A zugeordnet sind, ist die Errichtung weiterer Erschließungsanlagen grundsätzlich unbedenklich.

    (Suhr [GRÜNE]: Und wo fliegen die Tiefflieger? — Vahlberg [SPD]: Und wo liegt Oberjettenberg?)

    — Zum Truppenübungsplatz Oberjettenberg ist zu sagen, daß die bayerische Staatsregierung darauf bestehen wird, daß die Belange des Landschafts- nd Naturschutzes voll gewahrt werden.

    (Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ministerpräsident Strauß hat sich in dieser Angelegenheit schon an die Bundesregierung gewandt.
    Dieser Alpenplan, meine Damen und Herren, hat voll gegriffen. In der Zone C sind z. B. seit 1972 — da hat es die GRÜNEN noch gar nicht gegeben und da war dieses Thema auch noch unpopulär, meine Damen und Herren — keine Bergbahnen mehr gebaut worden. Insgesamt nahm der Bestand an Bergbahnen seit 1972 nur noch um rund 15% zu, nachdem er sich vorher innerhalb von zwei Jahrzehnten nahezu verdoppelt hatte.
    Der Alpenplan war auch beispielgebend für die benachbarten Alpenländer. So stellt der 4. Raumordnungsbericht der Österreichischen Raumordnungskommission von 1984 fest, daß die vom Land Tirol ausgewiesenen Ruhegebiete in Anlehnung an die Zone C des Bayerischen Alpenplans festgesetzt worden sind. Die CIPRA, die Dachorganisation von Natur- und Umweltschutzverbänden aus den Alpenländern, hat anläßlich ihrer Jahrestagung 1984 an alle Alpenländer den Appell gerichtet, dem Beispiel des Bayerischen Alpenplans zu folgen.
    Ebenfalls schon im Jahre 1972 wurden weitreichende Sonderregelungen zur Bauleitplanung im Alpen- und Voralpengebiet erlassen, um dem starken Siedlungsdruck zu begegnen. Durch diese Vorgaben, die später in das Landesentwicklungsprogramm übernommen wurden, gelang es, die drohende Zersiedlung abzuwenden und schützenswerte Landschaftsteile freizuhalten. Dabei wurde besondere Aufmerksamkeit den Zweitwohnsitzen gewidmet — im übrigen kein hausgemachtes Problem Bayerns, da nicht nur großstadtmüde Münchner, sondern überwiegend Bürger aus allen Teilen des Bundesgebietes Zweitwohnsitz im Alpenraum anstreben.
    Die Möglichkeiten zur Errichtung von Zweitwohnsitzen werden künftig noch stärker eingeschränkt sein, nachdem die Bautätigkeit in den drei betroffenen Regionen Allgäu, Oberland und Südostbayern durch Maßnahmen der Raumordnung und der Bauleitplanung auf den örtlichen Bedarf reduziert worden ist.
    Wesentlich beeinflußt wird das Alpengebiet durch seine Lage zwischen den Wirtschaftsräumen in Mittel- und Nordeuropa und in Südeuropa. Mit dieser Brückenfunktion ist eine erhebliche Verkehrsbelastung verbunden. Allein 60 % der bayerischen Agrarexporte gehen nach Italien. Das bedeutet z. B., daß täglich 180 Lastzüge mit Milch allein aus Bayern den Alpenraum durchqueren. Wer im Sommer seinen Urlaub in Österreich oder Italien verbringen
    Deutscher Bundestag — 10. ahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12913
    Staatsminister Schmidhuber
    will, kennt die endlosen Fahrzeugschlangen an den Grenzen und damit das hohe Verkehrsaufkommen, das auf den Durchgangsrouten nach Süden bewältigt werden muß.
    Weitere Verbesserungen bei den Nord-Süd-Verbindungen sind daher dringend erforderlich. Sie müssen in Abstimmung mit den anderen Alpenländern geplant und gebaut werden. Dazu zählt ebenso eine Verbesserung des Grenzübergangs Brenner wie der Bau der Bundesautobahn zur österreichischen Grenze bei Füssen oder auch der Anschluß von Garmisch-Partenkirchen an das Autobahnnetz.

    (Mann [GRÜNE]: Was Sie da erzählen, ist j a wohl der letzte Unfug, Herr Minister! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    — Ich würde Ihnen raten, einmal am Samstag- oder Sonntagabend die Nachrichten des Bayerischen Rundfunks zu hören; da können Sie nämlich mit großer Regelmäßigkeit hören, daß drei, vier oder fünf Personen tödlich verunglückt sind.

    (Mann [GRÜNE]: Das verhindern Sie doch nicht durch den Bau von Autobahnen!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatsminister, eine Sekunde, bitte!)
Herr Mann, ich würde doch einmal darauf achten, was die Zuhörer davon halten, wenn Sie hier die Reden der Kollegen oder des Staatsministers als Unfug bezeichnen. Das würde ich mir doch einmal überlegen!

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

— Ich kann Ihnen auch Ordnungsrufe erteilen, wenn Sie wollen!

(Mann [GRÜNE]: Man muß doch auch einmal die Wahrheit beim Namen nennen können, Frau Präsidentin!)

Ich bitte Sie doch, ein bißchen Zurückhaltung zu üben.
Bitte sehr.

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    Nicht zuletzt die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Bayerische Verfassung wird dazu führen, daß möglichst umweltfreundliche Lösungen angestrebt und die Eingriffe in Natur und Landschaft auf den unvermeidbaren Umfang beschränkt werden.
    Das Hauptproblem im Alpenraum, mit dem wir uns heute befassen — dies ist hier in verschiedenen Beiträgen schon angeklungen —, sind die Schäden am Bergwald. Nach der Schadenserhebung '85 sind in vielen Gebieten Bayerns die Waldschäden auf Grund der günstigen Witterung und der starken Minderung der Schwefeldioxidimmissionen zurückgegangen. Im Hochgebirge dagegen haben die Schadflächen insgesamt und auch die starken Schäden zugenommen.

    (Abg. Suhr [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Sie können sich setzen; ich lasse keine Zwischenfragen zu.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP)

    Etwa die Hälfte der Bäume im Gebirgswald zeigt deutliche Schäden; 1984 war es erst ein Drittel. Die bayerische Staatsregierung hat alles in ihrer Macht Stehende getan, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. So wurde der Ausstoß von Schwefeldioxid bei den Kraftwerken von 430 000 t im Jahre 1976 auf derzeit 100 000 t, also auf weniger als ein Viertel, vermindert. Bei den privaten Haushalten wurden die S02-Emissionen halbiert. Diese Verringerung ergab sich auf Grund von Energiesparmaßnahmen, durch den Einbau von Anlagen zur Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, durch die reduzierte Nutzung bzw. die Stillegung von Altanlagen und insbesondere durch den konsequenten Ausbau der Kernenergie in der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft;

    (Mann [GRÜNE]: Das ist wieder Unfug!)

    die Kernenergie hat in Bayern in der Grundlast inzwischen einen Anteil von 50 % erreicht.
    Auf die Reduzierung der Stickoxide und der Kohlenwasserstoffe, die für die Waldschäden von den meisten Sachverständigen in erster Linie verantwortlich gemacht werden, kann auf Landesebene nicht entscheidend eingewirkt werden. Hauptemittenten dieser Schadstoffe sind die Kraftfahrzeuge. Die bayerische Staatsregierung begrüßt deshalb den Beschluß der Bundesregierung, ab 1986 die Mineralölsteuer auf bleifreies Benzin um weitere drei Pfennig je Liter zu ermäßigen, und wertet dies als einen wichtigen Beitrag zur Förderung des abgasarmen Pkw, durch dessen verstärkten Absatz ein entscheidender Beitrag zur Verminderung der die Alpenwälder besonders stark belastenden Stickoxidemissionen geleistet werden wird.
    Entscheidend für die Sicherung des Ökosystems Alpenraum war und ist die Freihaltung ökologisch wertvoller Gebiete von Nutzungen durch den Menschen. Durch eine konsequente Anwendung der im Naturschutzgesetz gegebenen Möglichkeiten hat Bayern umfangreiche Teile des Alpengebietes unter Schutz gestellt.

    (Mann [GRÜNE]: Deshalb lassen Sie die Olympiade zu!)

    Ca. 83 000 ha oder ein Fünftel des bayerischen Alpenraumes sind als Nationalpark oder als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die bayerische Alpenbiotopkartierung, mit der erstmals eine umfassende ökologische Bestandsaufnahme und Beweissicherung wertvoller Flächen erstellt wurde, haben sich inzwischen auch österreichische Bundesländer zu eigen gemacht.
    Mit diesen wegen der Kürze der Zeit nur pauschal skizzierten Maßnahmen hat Bayern in den entscheidenden Fachbereichen einen maßgeblichen Beitrag zu einer ausgewogenen Entwicklung des Alpenraums geleistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)