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    Plenarprotokoll 10/172 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 172. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Inhalt: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Eureka Genscher, Bundesminister AA 12885 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 12886 D Klein (München) CDU/CSU 12889 C Frau Kelly GRÜNE 12891 B Dr. Rumpf FDP 12893 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12894 B Vosen SPD 12896 B Lenzer CDU/CSU 12899 A Kohn FDP 12901 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Vahlberg, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Gerstl (Passau), Dr. Glotz, Dr. Haack, Haase (Fürth), Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Schweinfurt), Porzner, Frau Schmidt (Nürnberg), Sieler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stiegler, Verheugen, Weinhofer, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting), Dr. de With Ökologische und ökonomische Situation im deutschen Alpenraum — Drucksachen 10/2807, 10/3993 (neu) — Kiechle, Bundesminister BML 12902 D Vahlberg SPD 12904 A Frau Geiger CDU/CSU 12906A Bueb GRÜNE 12908 B Paintner FDP 12909 D Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 12912 A Dr. Schöfberger SPD 12914A Brunner CDU/CSU 12915C Schmidt (München) SPD 12916 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Kleinert (Marburg), Dr. Müller (Bremen), Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN Ökologischer Nachtragshaushalt — Drucksachen 10/3497, 10/3828 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12918 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 12919 B Wieczorek (Duisburg) SPD 12920 B Baum FDP 12920 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lambinus, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis- Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) — Drucksache 10/3636 — Dr. de With SPD 12921 D Marschewski CDU/CSU 12923 C Mann GRÜNE 12925 B Kleinert (Hannover) FDP 12926 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 12927 D Fragestunde — Drucksache 10/4114 vom 31. Oktober 1985 — Zustimmung zum Export von Tornadokampfflugzeugen nach Saudi-Arabien MdlAnfr 47, 48 31.10.85 Drs 10/4114 Mann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12929 C ZusFr Mann GRÜNE 12929 C ZusFr Rusche GRÜNE 12930 B ZusFr Berger CDU/CSU 12930 C ZusFr Schily GRÜNE 12930 C Export militärischer und polizeilicher Ausrüstungen im Jahre 1982 und Genehmigung der Lieferung von Panzerabwehrhubschraubern an Saudi-Arabien MdlAnfr 49, 50 31.10.85 Drs 10/4114 Rusche GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 12931A ZusFr Rusche GRÜNE 12931A ZusFr Schily GRÜNE 12931 B ZusFr Mann GRÜNE 12931 C ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 12932 A ZusFr Berger CDU/CSU 12932 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12932 D Angaben des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch zu Punkt 33 des Fragebogens über schwebende Ermittlungs-, Straf-und Dienststrafverfahren MdlAnfr 8 31.10.85 Drs 10/4114 Reuter SPD Antw StMin Vogel BK 12933 A ZusFr Reuter SPD 12933 A ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12933 B ZusFr Schily GRÜNE 12933 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12933 C ZusFr Mann GRÜNE 12933 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12933 D ZusFr Rusche GRÜNE 12934A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12934 B Nebentätigkeiten (mit und ohne Genehmigung) des ehemaligen Staatssekretärs Peter Boenisch während dessen Tätigkeit im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 9, 10 31.10.85 Drs 10/4114 Klein (Dieburg) SPD Antw StMin Vogel BK 12934 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 12934 C ZusFr Schily GRÜNE 12935A ZusFr Reuter SPD 12935 B ZusFr Mann GRÜNE 12935 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12935 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12935 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 12936 A ZusFr Dreßler SPD 12937 A ZusFr Rusche GRÜNE 12937 C Rechtliche Grundlage der Einstellung deutscher Firmenvertreter bei Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland MdlAnfr 12, 13 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 12937 D ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . 12938 B ZusFr Mann GRÜNE 12938 D Stillegung von Forschungs- oder Fischereischutzbooten, insbesondere der „Anton Dohrn"; Sozialplan für die Schiffsbesatzung MdlAnfr 54, 55 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Gallus BML 12940 B ZusFr Frau Zutt SPD 12940 B ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE . . . 12940 C ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE . . . 12941A ZusFr Mann GRÜNE 12941 A ZusFr Rusche GRÜNE 12941 C ZusFr Schily GRÜNE 12941 C Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung hinsichtlich der Festlegung einer 8-JahresRahmenfrist als Voraussetzung für die „besondere Arbeitserlaubnis" MdlAnfr 56, 57 31.10.85 Drs 10/4114 Dreßler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12942 A ZusFr Dreßler SPD 12942 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 III Bereinigung des Hausarbeitstagsgesetzes MdlAnfr 60, 61 31.10.85 Drs 10/4114 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12943 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12943 B Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 12944A Aktuelle Stunde betr. Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Boenisch Stahl (Kempen) SPD 12944 B Dr. Bötsch CDU/CSU 12945 B Schily GRÜNE 12946 A Marschewski CDU/CSU 12946 D Klein (Dieburg) SPD 12947 D Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 12948 D Dr. Emmerlich SPD 12950A Dr. Hirsch FDP 12950 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12951 D Immer (Altenkirchen) SPD 12952 C Mann GRÜNE 12953 C Baum FDP 12954 C Dr. Vogel SPD 12955 B Nächste Sitzung 12956 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12957*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12957* C Anlage 3 Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 4, 5 31.10.85 Drs 10/4114 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 12958* A Anlage 4 Vereinbarkeit der Aussage des Bundeskanzlers über die Priorität des Umweltschutzes mit der Auflösung der Arbeitsgruppe „Umweltschutz" im Bundeskanzleramt MdlAnfr 11 31.10.85 Drs 10/4114 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12958* C Anlage 5 Haltung der Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der USA als Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid aus der Sicht des Friedensnobelpreisträgers Tutu; Einsatz deutscher Hubschrauber bei der Bekämpfung von Rassenunruhen in Südafrika MdlAnfr 14, 15 31.10.85 Drs 10/4114 Suhr GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12958* D Anlage 6 Anerkennung der Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion; Problematik deutsch-sowjetischer Städtepartnerschaften in bezug auf des Status der baltischen Staaten MdlAnfr 16, 17 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* A Anlage 7 Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung; Ansicht des Bundes der Vertriebenen über das Heimatrecht der in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie lebenden Polen MdlAnfr 18, 19 31.10.85 Drs 10/4114 Frau Terborg SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12959* C Anlage 8 Ergebnis der Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes MdlAnfr 45, 46 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 12960* A Anlage 9 Schäden durch Subventionsbetrug beim Handel mit der EG-Marktordnung unterliegenden Produkten; Verhinderung solcher Geschäfte IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 MdlAnfr 51, 52 31.10.85 Drs 10/4114 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 12960* C Anlage 10 Gleichstellung der Gruppe der Kehlkopflosen mit den Schwerbehinderten, insbesondere im Hinblick auf die Freifahrtberechtigung MdlAnfr 58, 59 31.10.85 Drs 10/4114 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 12961*A Anlage 11 Bessere Koordinierung der IC-Anschlüsse in Bremen MdlAnfr 67, 68 31.10.85 Drs 10/4114 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12961* C Anlage 12 Stillegung von Bahnhöfen im Bereich Regensburg MdlAnfr 69 31.10.85 Drs 10/4114 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* A Anlage 13 Anteil der pünktlich verkehrenden Intercity-Züge MdlAnfr 70 31.10.85 Drs 10/4114 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* B Anlage 14 Beteiligung der Bundesbahn an der Verbesserung des ÖPNV in strukturschwachen Gebieten, insbesondere in Nordfriesland MdlAnfr 71 31.10.85 Drs 10/4114 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* C Anlage 15 Widersprüchliche Äußerungen der Bundesbahn über die Aufrechterhaltung des IC- und ICE-Anschlusses in Ulm MdlAnfr 72 31.10.85 Drs 10/4114 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12962* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12885 172. Sitzung Bonn, den 8. November 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 11. Brandt 8. 11. Breuer 8. 11. Büchner (Speyer) * 8. 11. Conradi 8. 11. Dr. Corterier 8. 11. Ewen 8. 11. Eylmann 8. 11. Dr. Feldmann 8. 11. Fischer (Hamburg) 8. 11. Dr. von Geldern 8. 11. Glombig 8. 11. Dr. Glotz 8. 11. Grünbeck 8. 11. Dr. Hackel 8. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 8. 11. Handlos 8. 11. Dr. Hauff 8. 11. Hauser (Krefeld) 8. 11. Frau Dr. Hellwig 8. 11. Herterich 8. 11. Jaunich 8. 11. Kiechle 8. 11. Kolbow 8. 11. Dr. Kreile 8. 11. Kroll-Schlüter 8. 11. Dr.-Ing. Laermann 8. 11. Neumann (Bramsche) 8. 11. Reuschenbach 8. 11. Roth (Gießen) 8. 11. Dr. Scheer 8. 11. Frau Schmedt (Lengerich) 8. 11. Schmidt (Hamburg) 8. 11. Schmidt (Wattenscheid) 8. 11. Dr. Schmude 8. 11. von Schmude 8. 11. Schröer (Mülheim) 8. 11. Schulze (Berlin) 8. 11. Dr. Schwarz-Schilling 8. 11. Sieler 8. 11. Frau Steinhauer 8. 11. Dr. Stoltenberg 8. 11. Tietjen 8. 11. Voigt (Sonthofen) 8. 11. Graf von Waldburg-Zeil 8. 11. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 11. Dr. Wieczorek 8. 11. Würtz 8. 11. Würzbach 8. 11. Dr. Zimmermann 8. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Antwort Europas auf die technologische Herausforderung der modernen Zeit (Drucksache 10/4086 (neu)) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; hier: Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4100) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986); hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und die Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4101) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1985 bis 1989; hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1985 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/4102) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 14 12 Tit. 632 01 - Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder - (Drucksache 10/4117) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Erster Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 10/2006) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskon- 12958* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 trolle sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1983 (Drucksache 10/216) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Abschluß der Verhandlungen mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3427) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1984 bis März 1985) (Drucksache 10/3435) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der sechsmonatigen Amtszeit der italienischen Präsidentschaft (Drucksache 10/3608) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 4 und 5): Wie viele Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die am 10. Dezember 1984 verabschiedete UN-Folterkonvention unterzeichnet, und welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, dies bisher nicht zu tun? Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Land Bayern Widerstände gegen die Ratifizierung der Europäischen Konvention gegen Folter von seiten der Bundesregierung bestehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Position? Zu Frage 4 Bisher haben 35 Staaten die Konvention gezeichnet, und zwar 16 Staaten des Europarates sowie Finnland und Kanada; 12 süd- und mittelamerikanische Staaten, darunter auch Nicaragua, 3 afrikanische Staaten und Afghanistan und Indonesien aus der asiatischen Gruppe. Kein Staat hat die Konvention bisher ratifiziert. Wann sie in Kraft treten wird, ist derzeit nicht absehbar. Da die Konvention im wesentlichen von den Ländern verwaltungsmäßig durchzuführen ist, wird die Bundesregierng die Konvention erst zeichnen, wenn die Länder zugestimmt haben. Die Bundesregierung hat das nach dem Lindauer Abkommen erforderliche Prüfungsverfahren durch die Ständige Vertragskommission der Länder eingeleitet, dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland trägt dem in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Folter-Verbot im übrigen bereits in ihrem innerstaatlichen Recht und ihrer Rechtspraxis Rechnung. Zu_ Frage 5: Da eine Europäische Konvention gegen Folter noch nicht existiert, stellte sich bisher für die Bundesregierung weder die Frage der Ratifizierung einer solchen Konvention, noch überhaupt von Widerständen einzelner Länder gegen diese Ratifizierung. Der im Anhang zu der Empfehlung 971 (1983) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates enthaltene Entwurf einer „Europäischen Konvention über den Schutz von Häftlingen vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung" ist vom Ministerkomitee des Europarates dem Lenkungsausschuß für Menschenrechte zur Prüfung und Ausarbeitung eines rechtlichen Instruments zugewiesen worden. Diese Arbeiten sind noch im Gange. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 11): Wie vereinbart der Bundeskanzler seine Aussage, der Umweltschutz habe höchste Priorität mit bekanntgewordenen Bestrebungen, die bisherige Arbeitsgruppe „Umweltschutz" in seinem Bundeskanzleramt aufzulösen und nur noch als Referat der bestehenden Gruppe „Forschungs- und Medienpolitik" unterzuordnen? Die Einstellung des Bundeskanzlers zum Umweltschutz ist unverändert. Die Aufgaben des Umweltschutzes werden im Bundeskanzleramt zur Zeit innerhalb der Gruppe 33 wahrgenommen, die außerdem noch für Fragen der staatlichen Kernenergieaufsicht, für Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme sowie für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernenergie zuständig ist. In diesem Bereich sind organisatorische Maßnahmen vorgesehen, die der Straffung der Arbeit im Bundeskanzleramt dienen. Es gibt also — entgegen der Ihnen zugegangen Information — im Bundeskanzleramt keine Gruppe Umweltschutz, deren Auflösung bevorstünde. Der Bereich Umweltschutz ist lediglich Teil einer solchen Gruppe. Er soll nun mit anderen Referaten in einer größeren Gruppe zusammengefaßt werden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Suhr (GRÜNE) (Drucksache 10/4114 Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des südafrikanischen Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die USA das Haupthindernis bei der Abschaffung der Apartheid darstellen? Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die südafrikanische Polizei in Kapstadt bei der Bekämpfung von Rassenunruhen aus der Bundesrepublik Deutschland importierte Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt hat, und wie bewertet sie dies? Zu Frage 14: Ein solcher Vorwurf ist ungerechtfertigt. Im Gegenteil: Es ist erklärtes Ziel der drei genannten Länder, zur Überwindung der Apartheid beizutragen. Die entscheidende Politik der Bundesregierung in dieser Frage zeigt sich u. a. deutlich in ihrer Mit- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12959* wirkung an den Beschlüssen des EPZ-Ministerrats vom 10. September 1985. Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Mittel die südafrikanische Polizei in Kapstadt eingesetzt hat. Insbesondere ist nicht bekannt, ob Hubschrauber der Firma MBB eingesetzt wurden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Fragen 16 und 17): Hat die Bundesregierung in irgendeiner völkerrechtlich verbindlichen Form die Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion anerkannt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bildung der Städtepartnerschaft zwischen einer Stadt der Bundesrepublik Deutschland und einer Stadt im heutigen „Sowjet-Litauen", und sieht sie darin eine Präjudizierung ihres eigenen Verhaltens bezüglich der Nichtanerkennung der Annexion der drei baltischen Staaten durch die Sowjetunion? Zu Frage 16: Die Bundesregierung hat die Annexion der baltischen Staaten durch die Sowjetunion nicht anerkannt. Diese Haltung hat in wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, auch im Deutschen Bundestag, Ausdruck gefunden. Zu Frage 17: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Städteverbindungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen, sofern diese bürgernah, auf der Basis der Gegenseitigkeit und unter Wahrung der Kommunalverfassung verwirklicht werden. Das Auswärtige Amt steht interessierten Kommunen beratend zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt die Haltung des Deutschen Städtetages, angesichts noch nicht gelöster Probleme einer Einbeziehung Berlins, derartige Verbindungen bis auf weiteres nicht auf der Basis eines „Partnerschaftsvertrags", sondern einer einfachen Rahmenvereinbarung zu gestalten. Diese Haltung der Bundesregierung gilt auch für die Kontaktpflege zu Kommunen in den drei baltischen Staaten. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die in Frage kommenden deutschen Städte dabei unserer Nicht-Anerkennung der Annexion dieser Staaten durch die Sowjetunion Rechnung tragen und insbesondere nationale bzw. gesamtstaatliche Bezüge in Vereinbarungstexten vermeiden würden. Im übrigen stellen Vereinbarungen zwischen deutschen und sowjetischen Kommunen keine völkerrechtlichen Vereinbarungen dar, die den Bund binden könnten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes der Vertriebenen, daß sich Unklarheiten in der Deutschlandpolitik häufen würden und die von vielen Heimatvertriebenen erwartete Wende in der Deutschland- und Ostpolitik ausgeblieben sei, und wie sieht sie das mit ihrer eigenen Position der Weiterführung der Ost- und Deutschlandpolitik früherer Regierungen? Hält die Bundesregierung die vom Bund der Vertriebenen seit neuestem benutzte Vokabel „Gegenvertreibung" und die erklärte Ansicht, daß die seit 1945 in den früheren deutschen Gebieten lebenden Polen dort kein Heimatrecht erworben hätten, für hilfreich, um den Dialog mit Polen weiterzuführen? Zu Frage 18: In der Deutschland- und Ostpolitik der Bundesregierung gibt es keine Unklarheiten. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 und in seinem Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland vom 27. Februar 1985 erklärt, daß die Deutschlandpolitik der Bundesregierung bestimmt bleibt durch — das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, — den Deutschlandvertrag, — den Moskauer und den Warschauer Vertrag von 1970, — das Viermächte-Abkommen von 1971, — die Briefe zur deutschen Einheit sowie die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972, — den Grundlagenvertrag mit der DDR und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 und Juli 1975. Die Deutschlandpolitik der Bundesregierung ist ein Beitrag zur Vertiefung und Stabilisierung der West-Ost-Beziehungen. Sie ist langfristig angelegt und ist berechenbar. Was die Ostpolitik anbelangt, so bekennt sich die Bundesregierung zu den Prinzipien des Harmel-Berichts von 1967, die in den jüngsten Treffen der NATO-Außenminister erneut zur Richtschnur der Politik des Bündnisses erklärt wurden, sowie zu denen der KSZE-Schlußakte von Helsinki und dem darin vorgezeichneten Weg einer breiten Zusammenarbeit im Interesse des Friedens und der Stabilität sowie des Schutzes der Menschenrechte. Zu Frage 19: Der Bundeskanzler hat in dem „Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland" vom 27. Februar 1985 bekräftigt: Wir bekräftigen jetzt und für die Zukunft den Warschauer Vertrag und die darin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen verankerte „Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen 12960* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 Grenzen" als „eine grundlegende Bedingung für den Frieden". Wir, die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen, haben gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche und werden solche auch in Zukunft nicht erheben. Meine Damen und Herren, in den Gebieten jenseits der polnischen Westgrenze leben heute polnische Familien, denen diese Landschaften in zwei Generationen zur Heimat geworden sind. Wir werden dies achten und nicht in Frage stellen. In diesem Sinne wird die Bundesregierung auch weiterhin für Verständigung und Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen eintreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeodneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 45 und 46): Hat die Bundesregierung mittlerweile die Prüfung der Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die die Arbeitsgruppe Energie und Umwelt der Umweltministerkonferenz vorgelegt hat, abgeschlossen? Wie ist das Ergebnis dieser Prüfung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 45: Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich auf Anregung der Bundesregierung am 15. Februar dieses Jahres auf der Grundlage eines Berichts ihres Arbeitskreises „Energiepolitik" ausführlich mit dem Energiewirtschaftsgesetz befaßt. Sie hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Änderung dieses Gesetzes ausgesprochen. Die Bundesregierung hat seit dem von Ihnen zitierten Beschluß der Umweltministerkonferenz das Umweltschutzrecht erheblich verschärft: Die nach der neuen Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Umrüstungen der Altanlagen haben bereits begonnen. Weitere Anforderungen an die Sanierung von Altanlagen sind im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten. Mit der neuen TA Luft, Teil 3 sollen die Emissionen weiter gesenkt werden. Die Prüfung, inwieweit das Energierecht einer rationellen und umweltgerechten Gestaltung der Energieversorgung Rechnung trägt, wird vom Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Die Bundesregierung ist daran beteiligt; ihre Meinungsbildung zu dem angesprochenen Fragenkomplex ist daher noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 46: Die Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, daß das Energiewirtschaftsgesetz dem Ziel einer möglichst sparsamen und rationellen Energieverwendung Rechnung trägt und daß eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren der Energieaufsicht keine Verbesserung des Umweltschutzes, sondern zusätzliche Investitionshemmnisse mit sich bringen würde. Die Mehrheit der Wirtschaftsminister hält es auch nicht für sinnvoll, die Fernwärme in das Energiewirtschaftsgesetz einzubeziehen. Wie bereits ausgeführt, wird die Überprüfung des Energierechts im Arbeitskreis „Energiepolitik" fortgesetzt. Über mögliche Konsequenzen kann erst nach endgültigem Abschluß dieser Prüfung entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 51 und 52): Existieren von seiten der Bundesregierung aktuelle Abschätzungen der Schäden, die durch den Subventionsbetrug beim Handel mit solchen Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs entstehen, die den EG-Agrarmarktordnungen unterliegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß unseriöse Geschäftemacher einen großen Teil der für den Agrarhaushalt aufgewendeten Steuermilliarden widerrechtlich oder am Subventionszweck vorbei vereinnahmen? Zu Frage 51: Zum dem Problembereich Marktordnungskriminalität hat die Bundesregierung zuletzt im November 1982 im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" Stellung genommen (Drucksache 9/2127 auf Seite 11). Wie damals ist es in Ermangelung verläßlicher Schätzungsgrundlagen auch heute nicht möglich, den Schaden zu beziffern, der dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft durch unberechtigte Erlangung von Vergünstigungen im Bereich der EG-Agrarpolitik entsteht. Als Anhaltspunkte für das finanzielle Ausmaß der in der gesamten EG unberechtigt erlangten Vergünstigungen im Marktordnungsbereich stehen der Bundesregierung lediglich die Zahlenangaben zur Verfügung, die die EG-Kommission in ihren jährlichen Finanzberichten veröffentlicht. Danach beträgt das Volumen der in den letzten Jahren von allen Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 283/72 — Unregelmäßigkeiten-Verordnung — gemeldeten Unregelmäßigkeiten für 1982 bis 1984 im Durchschnitt 44 Millionen DM. Davon entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland rd. 16 Millionen DM. Bei den genannten Beträgen ist jedoch zu berücksichtigen, daß dabei alle Fälle objektiv unberechtigter Erlangung von Vergünstigungen erfaßt sind ohne Rücksicht darauf, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Angaben nicht nur den Handel, sondern alle Wirtschaftsstufen betreffen. Zu Frage 52: Der Gesamtbetrag der durch die Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten beträgt im Durch- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12961* schnitt der vergangenen Jahre weniger als 0,1 % der gesamten EG-Marktordnungsausgaben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage im einzelnen die Maßnahmen dargestellt, die auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene ergriffen worden sind, um die unberechtigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen zu verhindern und zu ahnden sowie etwa zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen. Sie dürfen gewiß sein, daß die Bundesregierung weiterhin alles unternehmen wird, um die unberechtigte Inanspruchnahme von EG-Vergünstigungen durch eine entsprechende Gestaltung der Ausgabetatbestände und durch wirksame Kontrollmaßnahmen zu verhindern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 58 und 59): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Kehlkopflosen, bei der beabsichtigten Änderung des Schwerbehindertengesetzes die Kehlkopflosen, die durch den Verlust ihrer natürlichen Stimme erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten haben, generell wieder denjenigen Behinderten gleichzustellen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr haben? Berücksichtigt die Bundesregierung dabei, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen — die sich durch regionale Zusammenkünfte bemühen, die Betroffenen aus ihrer Isolation herauszuführen — weit über das Bundesgebiet verstreut sind und viele Kehlkopflose seit dem Wegfall der Freifahrtberechtigung aus finanziellen Gründen nicht mehr an diesen Zusammenkünften teilnehmen können, zumal sie wegen ihrer Behinderung zumeist mit ihren Ehepartnern reisen müssen und dadurch doppelte Fahrkosten entstehen? Kehlkopflose sind nach §§ 57 ff. des Schwerbehindertengesetzes freifahrtberechtigt, wenn sie hilflos oder in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine solche Beeinträchtigung liegt bei erheblicher Atembehinderung vor. Es kann jedoch nicht ohne nähere Prüfung angenommen werden, daß diese Voraussetzung generell erfüllt ist. Daher ist bei Kehlkopflosen — wie bei anderen Behindertengruppen auch — im Einzelfall vom Versorgungsamt festzustellen, ob die genannten gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Regelung, durch die Kehlkopflose unabhängig von Hilflosigkeit oder erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in den berechtigten Personenkreis einbezogen würden, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden. Eine solche Ausnahme ist durch das Gesetz zur Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter für Gehörlose nur deshalb eingeführt worden, weil sie mit Nichtbehinderten oder nicht gleichartig Behinderten nur in sehr begrenztem Umfang oder überhaupt nicht in Kommunikation treten können und deshalb in besonderem Maße Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müssen. Auch unter Berücksichtigung, daß die Selbsthilfegruppen der Kehlkopflosen, die sich bemühen, die Betroffenen aus der Isolation herauszuführen, weit über das Bundesgebiet verstreut sind, ist die Situation der Kehlkopflosen mit denen der Gehörlosen nicht vergleichbar. Da die Kehlkopflosen — wenn auch zum Teil nur als Zuhörer — Informationen durch das Gehör aufnehmen können, sind sie nicht in gleicher Weise wie die Gehörlosen auf besondere Kontakte angewiesen, um eine gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden und um den in der Schulzeit erworbenen Bildungsstand zu erhalten und weiterzuentwickeln. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/4114 Fragen 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß — entgegen ihrer schriftlichen Antwort Drucksache 10/3539, Fragen 19 und 20 — die Deutsche Bundesbahn keinerlei Bemühungen unternommen hat, die Schwierigkeiten der Anschlüsse in Bremen auf der Fahrt von Wilhelmshaven nach Bonn „soweit wie möglich zu beseitigen", und hält es die Bundesregierung für angebracht, daß immer noch ein Teil der Züge aus Wilhelmshaven/Oldenburg Bremen um -51 Uhr erreicht, während der IC Hamburg-Bonn Bremen um -50 Uhr verläßt? Hält die Bundesregierung es mit der Tradition deutscher Eßkultur für vereinbar, daß in immer mehr IC-Zügen die alten guten Speise-Restaurants durch „Quick-Picks" abgelöst werden, in denen den Gästen zugemutet wird, Kaffee aus Plastiktassen und ihr Essen von Papptellern zu sich zu nehmen? Zu Frage 67: Der Deutschen Bundesbahn war es aus terminlichen Gründen nicht möglich, zum Fahrplanwechsel am 29. September 1985 eine Änderung in der Anschlußgestaltung in Bremen Richtung Oldenburg/ Wilhelmshaven vorzunehmen. Sie ist bemüht, zum 1. Juni 1986 die Anschlüsse an den Regional- und Nahverkehr zu verbessern und hier insbesondere für die Eilzüge E 3925 (Bremen an 13.51 Uhr) und E 3145 (Bremen an 14.51 Uhr) Übergänge auf den IC-Verkehr Richtung Osnabrück zu ermöglichen. Die Deutsche Bundesbahn, die ihr Angebot in eigener unternehmerischer Verantwortung gestaltet, ist bereit, anstehende Fragen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Zu Frage 68: Ich darf Bezug nehmen auf meine Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 5./6. Dezember 1984; sie betraf das gleiche Thema. Danach ist die Festlegung der Serviceform und die Auswahl des Geschirrs eine Sache, die in den Händen der Deutschen Bundesbahn und der DSG liegt. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn müssen im IC-Verkehr in bestimmten Relationen nach wie vor aus Mangel an Restaurantwagen auch Quick-Pick-Wagen eingesetzt werden — hier allerdings mit Bedienung. Es trifft jedoch nicht zu, daß 12962* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 die Deutsche Bundesbahn in immer mehr IC-Zügen die Restaurantwagen durch Quick-Pick-Wagen ersetzt. Mit Hilfe effizienterer Wagenumlaufgestaltung ist es der Deutschen Bundesbahn gelungen, mit der Einführung von „IC '85" die Zahl der im IC-Verkehr eingesetzten Quick-Pick-Wagen zu senken. Darüber hinaus untersucht die Deutsche Bundesbahn Möglichkeiten und Kosten eines Umbaues von Quick-Pick-Wagen, um im gesamten IC-Verkehr den Qualitätsstandard eines Speisewagens bieten zu können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 69): Welche Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn gibt es, im Zuge der Umstrukturierung des Personennahverkehrs einzelne Bahnhöfe im Bundeswahlkreis Regensburg stillzulegen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist diese Maßnahme geplant? Nach Aussage der Deutschen Bundesbahn bestehen weder Planungen, den Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn im Bundeswahlkreis Regensburg umzustrukturieren, noch Bestrebungen, im Zuge einer derartigen Maßnahme einzelne Bahnhöfe stillzulegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/4114 Frage 70): Wie hoch ist in den Hauptverkehrszeiten der prozentuale Anteil der Intercity-Züge, die entsprechend dem Fahrplan pünktlich abfahren? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn betrug die Pünktlichkeit — bei der Ankunft in den Endbahnhöfen — im IC-Verkehr im Jahre 1984 83%. Dies war das bisher beste Ergebnis seit Einführung des doppelklassigen IC-Systems im Jahre 1979. Seit Einführung des neuen Angebotes „IC '85" am 2. Juni 1985 konnte der Pünktlichkeitsgrad bis einschließlich Oktober 1985 noch um weitere 3%-Punkte auf rd. 86 % verbessert werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 71): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß diese sich an Plänen zur Verbesserung des „ÖPNV" in schwachstrukturierten Flächenkreisen wie z. B. dem Landkreis Nordfriesland beteiligt? Der Bund unterstützt die Bemühungen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse. Mit dem Land Schleswig-Holstein hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn am 7. Juni 1985 eine Rahmenvereinbarung über die Bedienung im Öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche abgeschlossen. Darin wird von der Deutschen Bundesbahn ein zukunftsorientiertes und bedarfsgerechtes Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. Für einen längeren Zeitraum wird die Deutsche Bundesbahn ihr Streckennetz weitestgehend aufrechterhalten und modernisieren, um so zu einem berechenbaren Faktor für die Gesamtgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu werden. Die Deutsche Bundesbahn strebt auch mit anderen Bundesländern derartige Vereinbarungen an. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Land Schleswig-Holstein beim Abschluß der Rahmenvereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn auch die verkehrlichen Belange des Landkreises Nordfriesland berücksichtigt hat. Das Konzept zur Umstellung auf eilzugmäßige Bedienung (Regionalschnellverkehr), das ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist, wird zur Zeit in dem nach dem Vertrag vorgesehenen Ausschuß erörtert (Mitglieder sind je zwei Vertreter des Landes und der Deutschen Bundesbahn sowie je ein Vertreter der Autokraft GmbH, der schleswig-holsteinischen Omnibusunternehmer und der kommunalen Landesverbände). Dieses Konzept, das auch die Aufhebung schwach frequentierter Bahnhöfe und Haltepunkte im Bereich des Kreises Nordfriesland nicht ausschließt, ist dem Landkreis seit längerem bekannt. Er hat die Möglichkeit, seine konkreten Pläne zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die Gespräche des oben genannten Ausschusses einzubringen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf die Entscheidungen oder Beschlüsse dieses Gremiums Einfluß zu nehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4114 Frage 72): Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zusicherung der Deutschen Bundesbahn (DB) vom September dieses Jahres an die Landesregierung von Baden-Württemberg, der Hauptbahnhof Ulm bleibe künftig wie heute voll in das Schnellverkehrssystem IC und ICE eingeschlossen, damit zu vereinbaren, daß die DB in ihrer Informationsschrift ,Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn INFORMIERT', Ausgabe Oktober 1985, unter der Rubrik „Neubau- und Ausbauprojekte" nicht mehr von zwei Varianten der Ausbau- bzw. Neubaustrecke Stuttgart-München ausgeht, sondern nur noch eine Strecke Plochingen-Günzburg-Augsburg erwähnt, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1985 12963* womit sich der DB-Vorstand in Widerspruch zu der angefügten Karte des Bundesbahnverkehrswege-Plans 1985 über das Schienennetz der DB setzt? Die Bundesregierung hat am 18. September 1985 den Bundesverkehrswegeplan '85 beschlossen. Danach zählt der Ausbau bzw. teilweise Neubau der Strecke Plochingen-Günzburg im „Vordringlichen Bedarf". Alternativ möglich wäre auch eine durchgehende Neubaustrecke in dieser Relation. Mit der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans ist jedoch noch keine Trassenfestlegung verbunden. Als zuständiger Planungsträger wird die Deutsche Bundesbahn im Zuge der vorgeschriebenen planungsrechtlichen Verfahren auch alternative Planungen mit der Einbeziehung von Ulm zur Diskussion zu stellen haben. Dies wird in der dem Bundesverkehrswegeplan beigefügten Karte verdeutlicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Vahlberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum erstenmal in seiner Geschichte debattiert der Deutsche Bundestag über die Alpen. Die Sorgen um den Zustand der Natur in unserer Heimat, die sich viele Bewohner dieser Region machen, die beschwörenden Hilferufe der Forstbeamten angesichts des sterbenden Bergwaldes, die Forderung der Fachleute nach harten umweltpolitischen Maßnahmen sind bis in unsere naturferne Bonner Kunstwelt vorgedrungen. Problem erkannt, möchte man vorschnell meinen, wenn man die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Bundestagsabgeordneten aus Bayern zur ökologischen und ökonomischen Situation im deutschen Alpenraum flüchtig liest. Da wird die gesamtstaatliche Verantwortung für diese Landschaft von einzigartiger Schönheit für das Waldgebiet von zentraler Bedeutung für unser Klima und für den größten Wasserspeicher Europas anerkannt.
    Die Wahrnehmung der Funktion des Alpenraumes — so die Bundesregierung — werde zunehmend durch die neuartigen Waldschäden in den Alpenwäldern beeinträchtigt.
    Bei einem raschen und flächigen Zusammenbruch der Wälder sei mit zunehmender Gefährdung durch Lawinen, Hangrutsche und Überschwemmungen zu rechnen, so heißt es.
    Man liest gespannt weiter, erwartet, daß nun die konkreten Maßnahmen kommen, mit denen dieser Entwicklung begegnet werden soll, und erfährt, daß in keinem Fall die Bewohnbarkeit von ganzen Alpentälern oder gar des Alpenvorlandes bedroht sei, wenn die Schutzfunktion des Waldes weiter beeinträchtigt würde. Das ist eine Verharmlosung entgegen den Erkenntnissen aller Fachleute, Herr Kiechle.

    (Mann [GRÜNE]: So wie die Rede von Herrn Kiechle eben!)

    Damit hat man die Substanz dieser Antwort der Bundesregierung erfaßt.
    Diese Antwort ist ein Dokument des zaghaft erwachenden Bewußtseins, des Verharmlosens und Vernebelns und der Feigheit vor mächtigen Interessengruppen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Viel Umweltlyrik, keine konkreten Maßnahmen; Sorgen äußern, j a, aber bitte in gedämpften Tönen; keine Panikmache, das wäre schließlich unseriös.

    (Mann [GRÜNE]: Das ist der Stil der KohlRegierung!)

    Für die Auswirkungen des Waldsterbens auf die alpinen Schutzwälder gilt, was der Direktor der eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen gesagt hat:
    Die Auswirkungen dürften sowohl unser Vorstellungsvermögen als auch unsere finanziellen und technischen Abwehrmöglichkeiten übersteigen.

    (Mann [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Dabei macht die Bundesregierung noch nicht einmal Anstalten, ihr Vorstellungsvermögen zu strapazieren.

    (Mann [GRÜNE]: Überfordern Sie nicht Herrn Kiechle!)

    Noch am 9. Oktober — Datum der Antwort auf die Alpenanfrage — heißt es: „Die Ergebnisse der Waldschadenserhebung sind abzuwarten." Dabei wußten zu diesem Zeitpunkt schon alle Fachleute, daß trotz des waldklimatisch äußerst günstigen Verlaufs des Jahres 1985 die Schäden in den Schutzwäldern dramatisch zugenommen haben.

    (Mann [GRÜNE]: So ist es!)

    Die Bundesregierung aber läßt es auch noch im Waldschadensbericht 1985 bei der Feststellung bewenden, daß 80 % der Bäume im Alpenraum den Schadstufen 1 bis 4 zugeordnet werden können. Den Schluß daraus, daß im Alpenraum praktisch alle älteren Bäume geschädigt sind, zieht die Bundesregierung nicht. Rechnet man den Schadensverlauf hoch, gibt es ab 1988 nur noch mittel- bis schwergeschädigte Bäume. Der sterbende Wald steht still und schweiget — das ist kein Problem, das man aussitzen kann!

    (Mann [GRÜNE]: Sehr wahr!)

    Die Bewohnbarkeit ganzer Alpentäler sei nicht gefährdet — stellt die Bundesregierung fest. Die Evakuierung des Ortes Bristen im Kanton Uri in der Schweiz wegen waldschadensbedingter Lawinengefahr wird ignoriert. Auch die Sperrung der Bundesstraße 308 zwischen Immenstadt und Oberstaufen am Alpsee im Mai 1985 kommt in dem bereits real existierenden Schadensszenario nicht vor. Dabei sind dies alles nur erste Anzeichen für den Zustand der Umwelt im Alpenraum.
    Nach den dreitägigen Regenfällen Anfang August in Tirol waren 60 Bergdörfer von den abgehenden Wasser-, Schlamm- und Geröllmassen betroffen. 40 Millionen Schilling mußten allein im August/September für Sanierungsmaßnahmen an Bächen auf-



    Vahlberg
    gewandt werden. Die Schäden an Häusern und Verkehrswegen sind dabei nicht mitgerechnet.
    Wie viele Tonnen Mutterboden und Gestein buchstäblich den Bach runtergegangen sind, können die Beamten des „Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenerbauung" nicht sagen. Aber — so betonen sie — die Schäden nehmen von Jahr zu Jahr zu.
    Apokalypse now? — Nein; bitte, keine Aufregung; denn gleich auf Seite 2 der Antwort ist zu lesen, daß es das erklärte Ziel der Bundesregierung sei, einer solchen Entwicklung rechtzeitig entgegenzuwirken. „Rechtzeitig": Wann ist das?
    Auf unsere Frage nach den vom Aussterben bedrohten Tierarten stellt die Bundesregierung fest, daß in den nächsten 10 bis 30 Jahren zahlreiche Arten vom Aussterben bedroht seien; 53 % der Säugetiere, 53 % der Vögel, 70 % der Kriechtiere, 60 % der Lurche, 48% der Fische und 70 % der Weichtiere. Muß uns nicht vor uns selbst grausen angesichts solcher Daten? Das Artensterben ist in den „Roten Listen" fein säuberlich vermerkt. Diese „Roten Listen" sind Bankrotterklärungen der staatlichen Naturschutzpolitik.
    Die ganze Hilflosigkeit der Politik wird deutlich, wenn ein paar Zeilen weiter als einzige Maßnahme für den bayerischen Alpenraum auf ein Artenhilfsprogramm zum Schutz der Wanderfalken verwiesen wird.
    Was tut die Bundesregierung? Sie verharmlost die Probleme oder verweist auf die bayerische Staatsregierung. Was tut die bayerische Staatsregierung? Sie verharmlost auch, zögert, zaudert und treibt zum Teil die Naturzerstörung weiter.
    Beispiele: Zunächst die Antwort auf unsere Frage 9 zur Kartierung von Biotopen. Mit enormen Kostenaufwand wurden auch bei uns, nicht nur in der Schweiz, Kartierungen aller Art — Biotop-Kartierungen, Hanglabilitäts-Kartierungen — durchgeführt. Praktische Folgerungen daraus aber werden, wie die Antwort selbst eingesteht, nicht gezogen. Wie könnte es sonst zu der mittlerweile von allen gesellschaftlichen Gruppen abgelehnten Verlegung des Standortübungsplatzes der Bundeswehr mitten ins Naturschutzgebiet Oberjettenberg kommen?
    Nächstes Beispiel: Die Antwort auf Frage 19 zum überhöhten Schalenwildbestand und zur Waldverjüngung. Die Naturverjüngung der hochgradig gefährdeten alpinen Schutzwälder wird anerkanntermaßen durch den übersetzten Wildbestand verhindert. Maßnahmen gegen die Hobbyjäger — die selbsternannten Pfleger und Heger des Waldes — werden nicht in Aussicht gestellt. Auf den naheliegenden Gedanken, wenigstens die Subventionierung von Aufforstungen aus Steuermitteln dann zu überdenken, wenn der Nutzen einer Aufforstung durch Wildverbiß zunichte gemacht wird, kommt niemand.
    Ein weiteres Beispiel: Zur Frage 41 nach der Notwendigkeit ökologischer Schutzgebiete wird auf den Nationalpark Berchtesgaden verwiesen. Damit hat man sich wohl der „gesamtstaatlichen Verantwortung" bereits entledigt. Kein Wort darüber, daß bis heute der Nationalpark noch immer nicht das Naturschutzdiplom des Europarats zuerkannt bekommen hat, einfach deshalb, weil er die internationalen Anforderungen nicht erfüllt. Im übrigen wird die Situation dort immer schlechter. Nachdem vor einiger Zeit ein Müllskandal aufgedeckt wurde, erlaubt nun die bayerische Staatsregierung auf dem Königsee den Klärschlammtransport mit Motorschiffen, obwohl bereits in der Nationalpark-Verordnung von 1978 nur Schiffe mit Elektroantrieb empfohlen wurden.
    Was tut die Bundesregierung, was tut die bayerische Staatsregierung? Sie verstecken sich hinter Gummiparagraphen und Schlupflochgesetzen.

    (Beifall des Abg. Mann [GRÜNE])

    Sie gehen hinter Gutachten und Obergutachten in Deckung. Mit Großversuchen zum Tempolimit wird wertvolle Zeit vertan. Wir brauchen keine Großversuche, wir brauchen Entscheidungen in der Sache.
    Angesichts der dramatischen Entwicklung des Waldsterbens besonders in den höheren Gebirgslagen müßte die Bundesregierung eine internationale Schutzkonferenz einberufen und eine eigene Schutzkonvention erarbeiten. Um den Schadstoffausstoß in den Alpenländern zu vermindern, müßte sie ein Tempolimit in den Bergen verfügen.

    (Mann [GRÜNE]: Nicht nur in den Bergen, Herr Vahlberg! Auch in der Ebene!)

    — Auch in der Ebene, aber wenn das nicht funktioniert, zumindest in den Bergen, wo alpenklimatische Besonderheiten die Schadenswirkungen zusätzlich verschärfen.

    (Mann [GRÜNE]: Sie müssen schon juristisch Berge und Ebenen abgrenzen können!)

    Interessanterweise haben die Waldbesitzerverbände Franz Josef Strauß jetzt auf seinem Hochsitz in Kreutz eine Petition überreicht und fordern ein Tempolimit 80 auf Landstraßen und 100 auf Autobahnen. Wer glaubt, daß die Waldbesitzerverbände Linkschaoten sind, Herr Freiherr von Heeremann, der kennt die Wählerlandschaft in Bayern schlecht.
    Der Straßenbau muß gestoppt, der Güterfernverkehr auf die Schiene verlagert werden.

    (Beifall des Abg. Mann [GRÜNE])

    Der Wildverbiß durch überhöhten Schalenwildbestand muß bekämpft, die Jäger müssen als Waldschädlinge erkannt werden.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Was ist das für ein Quatsch!)

    Großzügige grenzüberschreitende Naturparks sind zu verwirklichen. Einem sanften Tourismus muß das Wort geredet werden.
    Die Weigerung der Bundesregierung, eine solche internationale Konferenz einzuberufen, ist angesichts der apokalyptischen Entwicklung eine Katastrophe.



    Vahlberg
    Die GRÜNEN haben dankenswerterweise einen Antrag vorgelegt.

    (Hört! Hört! bei den GRÜNEN)

    Sie haben sich inzwischen auf das alpenpolitische Thema hinaufsynchronisiert. Wir begrüßen dies und glauben, daß es einen Sinn macht, diesen Antrag den Ausschüssen zur Beratung zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Geiger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michaela Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst gestern habe ich mit dem Forstamt Garmisch telefoniert und habe erfahren, daß sich der Zustand des Gebirgswaldes wieder ein wenig verschlechtert hat. Die gerade vor kurzem vorgenommenen Stichproben haben ergeben, daß der trockene Herbst die Lage erneut verschärft hat. Die Waldschäden im Gebirge haben besorgniserregende Ausmaße angenommen. Der Zustand des Gebirgswaldes ist alarmierend. Insofern stimme ich mit meinem Vorredner überein.
    Gerade der Hochwald hat ja sehr wichtige Funktionen für unsere Alpenregion. Ein gesunder Wald bewahrt den Boden vor Erosion. Er vermindert die Hochwassergefahr, er schützt die Täler vor Lawinen und Steinschlag. Der Wald filtert und reinigt das Regenwasser und sorgt für unser gesundes Trinkwasser. Für unser stark vom Fremdenverkehr abhängiges Gebiet hat der Wald als Erholungsraum eine unersetzliche Funktion.

    (Beifall des Abg. Mann [GRÜNE])

    Wenn man sich dies alles vor Augen hält, bereitet einem die Entwicklung des Waldes in unserem Gebiet große Sorgen. Beim Gebirgswald kommt hinzu, daß es dort immer schon mehr ältere Bäume mit verminderter Vitalität als in Wäldern tieferer Lagen gegeben hat und daß deshalb der Gebirgswald natürlich anfälliger ist. Schwierig ist die Situation auch deshalb, weil ein neuer Baum im Bergwald 20 bis 50 Jahre braucht, bis man sagen kann: Jetzt hat er es geschafft. In ausgesetzten Lagen an der Baumgrenze ist es außerdem fast unmöglich, einen neuen Baum zu pflanzen, wenn ein alter Baum, der dort jahrzehnte- oder jahrhundertelang dem rauhen Wetter getrotzt hat, abgestorben ist.

    (Mann [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Wie die CIPRA, die Internationale Alpenschutzkommission, feststellt, würde ein rasch kränker werdender Bergwald eine Gefahr für Verkehrswege, für Autobahnen und Eisenbahnlinien bedeuten. Die Zufahrtsstraßen zu den Orten innerhalb der Alpen könnten blockiert werden. Ein sterbender Bergwald würde auch Gefahr für den Tourismus bedeuten; denn die Touristen könnten sich nicht mehr sicher fühlen. Wenn aber die Urlauber ausbleiben sollten, würde etwa die Hälfte der Alpenbewohner ihre Existenzgrundlage verlieren. Man müßte dann Lawinenverbauungen schaffen, von denen ein Hektar 1 Million DM kostet. Der Schutz eines einzigen Kilometers Straße durch wirksame Lawinenschutzbauten würde zirka 10 Millionen DM kosten.
    Dies sind für uns im Alpenraum erschreckende Visionen, aber so weit ist es glücklicherweise noch nicht, so weit darf es nicht kommen und so weit wird es nicht kommen.

    (Bueb [GRÜNE]: Gesundbeten!)

    Wir wissen inzwischen, daß die Luftverunreinigung bei der Entstehung der Schäden im Gebirgswald eine wichtige Rolle spielt. Aber nicht eine Ursache allein, sondern das Zusammenwirken mehrerer Einflüsse löst die Schädigung der Bäume aus. Zusätzlich zur Immissionsbelastung kann die Belastung durch Stürme, Kälteeinbrüche, durch trokkene Sommer ein gravierender Faktor sein.
    Die Waldkrankheit, meine Damen und Herren von der SPD, gibt es nicht erst, seit wir an der Regierung sind. Es hat sie auch unter der Regierung Schmidt gegeben.

    (Bueb [GRÜNE]: Sie haben vorher nie etwas davon gesagt!)

    Man hat sie allerdings nicht offiziell festgestellt, und man hat auch keine Maßnahmen dagegen getroffen.

    (Zuruf von der SPD: Wir wußten das doch alle nicht, Frau Kollegin!)

    Viele Sünden unserer Technisierung wurden erst über Jahrzehnte hinweg in den Bäumen gespeichert, und nun ist offensichtlich das Maß erreicht und das Faß zum Überlaufen gebracht,

    (Mann [GRÜNE]: Demnach fing es schon zu Adenauers Zeiten an!)

    und der Wald ist sehr krank.
    Manche Techniken, z. B. die hohen Schornsteine in den Industriegebieten des In- und Auslandes, die zwar den Menschen dort wieder den blauen Himmel gebracht haben, betrachten wir in der Alpenregion inzwischen sehr kritisch. Viel von dem Schmutz, der in den Revieren in die Luft geblasen wird, bleibt offensichtlich an unseren Gebirgshängen hängen und schädigt dort die Wälder.

    (Mann [GRÜNE]: Dann müßte die Bundesregierung eine andere Luftreinhaltepolitik machen, Frau Geiger!)

    Der Tatsache, daß der Luftverschmutzung beim Waldsterben eine entsprechende Rolle zukommt, hat unsere Regierung nach dem Regierungsantritt sofort Rechnung getragen, nämlich mit der Großfeuerungsanlagen-Verordnung, mit der umfassenden Novelle der Technischen Anleitung Luft, mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Als positives Ergebnis dieser Regelungen wird allein schon bei der Schwefeldioxidbelastung im Bereich der Kraftwerke bis 1988 eine Reduzierung um 73 % erreicht.
    Meine Damen und Herren, unsere Bundesregierung hat innerhalb kürzester Zeit eine völlige Neuordnung der Luftreinhaltung verwirklicht. In nur



    Frau Geiger
    drei Jahren — das ist eine kurze Zeit — sind die wichtigsten Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Luft größtenteils schon umgesetzt oder zumindest auf den Weg gebracht. Davon wird nun leider unser Gebirgswald nicht von heute auf morgen gesund.

    (Mann [GRÜNE]: Wenn überhaupt noch!)

    Es hat lange gedauert, bis die Bäume sichtbar krank wurden, und es wird auch lang dauern, bis sich der Wald wieder erholt.
    Wir haben auch wirksame Maßnahmen für die Schadstoffbegrenzung bei Kraftfahrzeugen eingeführt. Ich bin aber immer noch traurig — das sage ich ganz offen —, daß die noch schnellere Einführung des Katalysatorautos und des bleifreien Benzins durch unsere europäischen Freunde vereitelt wurde.

    (Mann [GRÜNE]: Und ein Tempolimit, Frau Geiger!)

    Der Katalysator bringt eine wesentlich höhere Schadstoffreduzierung als jede Geschwindigkeitsbegrenzung.

    (Mann [GRÜNE]: Das stimmt nicht! Machen Sie sich mal sachkundig — aber nicht bei Herrn Hoffie!)

    Jeder — da appelliere ich an jeden einzelnen —, der einen Katalysator in sein Fahrzeug einbauen läßt, tut etwas für unseren kranken Wald.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Ich nehme auch an — —

    (Zuruf von der SPD: Tempo 100?!)

    — Ich habe Sie im Verdacht, daß aus ideologischen Gründen viel vom Tempolimit gesprochen wird. Von anderen Schadstoffquellen wird wenig gesprochen, z. B. von den Hausbrandanlagen. Auch hier müssen wir uns überlegen, was zu tun ist;

    (Bueb [GRÜNE]: Der, der im Winter im Kalten sitzt, tut etwas für die Umwelt!)

    auch hier müssen wir an Energieersparnis und eventuell auch an Filteranlagen denken.

    (Mann [GRÜNE]: Wir müssen uns warm anziehen!)

    Ein großes Problem für die Regenerierung des kranken Waldes stellt das Schalenwild, stellen Hirsche, Rehe und Gemsen dar; auch das haben Sie schon gesagt. Die Erschließung der Alpen hat massiv in die Lebensgewohnheiten der Wildtiere eingegriffen. Heute bleibt das Rotwild — auch durch die fremdenverkehrswirksamen Wildfütterungen — den ganzen Winter im Bergwald, und die Wilddichte ist kräftig angestiegen.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Sehr wahr! Deshalb die hohen Waldschäden!)

    Die vielen Tiere lassen die Jungpflanzen kaum aufkommen. Diesem Problem tragen jedoch die Bestimmungen des Bayerischen Jagdgesetzes und des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms Rechnung. Hier ist der Bund nicht gefordert; da müssen die bayerischen Jäger für Abhilfe sorgen.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Wir müssen den Wald wieder dicht machen!)

    Die Bayerische Forstverwaltung leistet sehr viel, um dem Gebirgswald zu helfen. Es findet eine ständige Kontrolle statt. Man versucht, intakte Bestände zu erhalten. Holz wird nur noch aus kranken Beständen geschlagen. Jungwälder werden forciert aufgezogen. Gezielt wird eine Naturverjüngung durchgeführt.
    Die Haupterwerbsquellen des deutschen Alpenraums, der Fremdenverkehr und im besonderen der Naherholungsverkehr, bringen aber für diesen Raum auch starke Belastungen. An den Wochenenden sprechen überlastete Straßen in die Erholungsgebiete und zurück, zertrampelte Schutzzonen, hinterlassener Unrat an Seeufern, auf Bergpfaden und auf Gipfeln eine beredte Sprache.
    Es zeigt sich immer wieder, daß fast jeder Bürger mehr Umweltschutz vom Staat fordert, daß aber nur ganz wenige bereit sind, auch selbst etwas dafür zu tun.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Leider sehr wahr! — Mann [GRÜNE]: Sehr wenige! Aber wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen!)

    Auch da ist noch sehr viel Aufklärung nötig. In diesem Zusammenhang möchte ich gerade dem Alpenverein und den Naturschutzverbänden danken, die immer wieder aufklärend wirken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Erschließung der Berge durch Seilbahnen ist längst an ökologische Grenzen gestoßen. Die Bayerische Staatsregierung hat daraus bereits vor 13 Jahren Konsequenzen gezogen.

    (Zuruf des Abg. Bueb [GRÜNE])

    Das erste Umweltministerium in ganz Europa — ich bitte die GRÜNEN zuzuhören — hat es bekanntermaßen in Bayern gegeben.

    (Bueb [GRÜNE]: Das wissen wir doch!)

    Um dem zum Teil ungezügelten Bau von Liften und Seilbahnen entgegenwirken zu können, wurde 1972 die Konzeption „Erholungslandschaft Alpen" verwirklicht. Mit dieser vorausschauenden und einmaligen Regelung wurde die Verkehrserschließung mit Bergbahnen und Liften, Skiabfahrten und Rodelbahnen, öffentlichen Straßen und Privatstraßen gesteuert. Den Bewohnern und Gästen unserer bayerischen Heimat wurde damit ein großer Teil der Natur im ursprünglichen Zustand erhalten. Wenn Sie in die Schweiz und nach Österreich schauen, sehen Sie, daß das nicht überall so ist. Bayern hatte glücklicherweise im Umweltschutz immer schon die Nase vorn.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Unruhe — Glocke des Präsidenten)

    Herr Vahlberg, eine Frage in Ihrer Großer Anfrage hat mich doch sehr verwundert, und zwar die Frage 36 nach den Sommerskigebieten. Ich würde



    Frau Geiger
    Ihnen empfehlen, daß Sie den Referenten, der dies geschrieben hat, einmal nach Bayern schicken, damit er sich das anschaut. Dann wird er ganz schnell feststellen, daß es bei uns überhaupt keine Sommerskigebiete gibt. Er kann höchstens mit Gummistiefeln auf dem Zugspitzplatt auf dem Gletscher herummarschieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Mann [GRÜNE]: Ortskunde erleichtert die Politik!)

    Nun wieder zurück zu unserem ernsten Thema der Rettung unseres bedrohten Alpengebietes. Alle Maßnahmen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung zusammengenommen sind großartig. Trotzdem werden sie nicht ausreichen, wenn unsere Nachbarn nicht mit uns am selben Strang ziehen.

    (Freiherr Heereman von Zuydtwyck [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

    Erste wichtige Schritte dazu sind getan mit der Umweltschutzkonferenz in München und der daraus resultierenden völkerrechtlichen Vereinbarung in Helsinki sowie auch mit den Aktivitäten der „Arbeitsgemeinschaft Alpenländer" (Arge Alp).
    Es ist in den letzten Jahren — ich habe es gesagt — viel getan worden, um die ökologische und ökonomische Situation im deutschen Alpenraum in einem gesunden Gleichgewicht zu erhalten.

    (Bueb [GRÜNE]: Sie hat sich verschlechtert!)

    Aber wenn unsere Kinder die schönen Bergwälder, unter unseren Berggipfeln die grünen Almen und die jahrhundertealten Bergdörfer an den steilen Hängen noch selbst erleben sollen, wenn wir die Schönheit dieses Gebiets nicht nur auf den Postkarten erhalten wollen, dann müssen wir noch mehr tun. Dann müssen wir auch bereit sein, Opfer auf uns zu nehmen. Dann hat es auch keinen Sinn, hierbei Parteipolitik zu betreiben, sondern dann müssen wir alle zusammenwirken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD — Mann [GRÜNE]: Da haben Sie recht!)