Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau, Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst ist es erfreulich, feststellen zu können, daß es sich bei dieser Vorlage nicht um eine brandaktuelle Sache handelt; erfreulich deswegen, weil wir ja alle zutiefst hoffen, überhaupt nie mehr von der Kontaktsperre Gebrauch machen zu müssen und deswegen, was immer wir beschließen, nie mehr zur Anwendung bringen zu müssen. Das ist das, was man wird sagen müssen, Herr Kollege de With, wenn man hört, jetzt habe es so lange gedauert, bis diese Novellierung vonstatten gehen konnte. Ich möchte diese abendliche Runde nicht damit behelligen, daß ich die Akten des Ministeriums aufblättere, die gewissenhaft ausweisen, Punkt für Punkt, wie in der alten Koalition, in der die Übereinstimmung angeblich doch eine so große war, dem Drängen der FDP auf Einführung der Kontaktperson im Kontaktsperregesetz nicht stattgegeben wurde, jedenfalls so lange nicht, daß schließlich keine Zeit mehr verblieb, dies in der Zeit unserer politischen Partnerschaft zu verwirklichen.
Ich meine, daß wir allerdings in einer Situation, die zwar unter der terroristischen Drohung steht, aber vom Kontaktsperregesetz her jetzt nicht aktuell ist, immer gerüstet sein müssen.
Deswegen kann die Frage überhaupt nicht sein, ob dieses Gesetz — im Sinne der Fraktion DIE GRÜNEN — aufgehoben wird. Gerade wer es so beklagt, unter welchen Umständen wir damals nach der Entführung von Hanns-Martin Schleyer arbeiten mußten, möchte — ich habe damals mit vielen anderen mitgewirkt und mitwirken müssen — dies nicht mehr erleben. Deswegen brauchen wir dieses Gesetz, wir müssen es zur Verfügung haben.
Ich wende mich auch gegen alle Interpretationen, die in der Presse immer wieder auftauchen, mit dem, was wir heute abend beschließen werden, werde eine Lockerung des Kontaktsperregesetzes bewirkt.
Davon kann nicht die Rede sein.
Nein, denn wo es um den Schutz des Lebens, der
Freiheit und der Gesundheit von Mitbürgern geht,
da kann man das Bemühen, dafür alles, aber auch alles positiv zu tun, nicht lockern, da kann man in diesen Bemühungen nicht nachlassen.
Nur sind wir überzeugt, daß es ohne eine solche Lockerung und bei voller Gewährung des Schutzes möglich ist, in einem Rechtsstaat deutlich zu machen, daß dieser Rechtsstaat — und kein anderes Staatswesen auf dieser Welt — bereit und auch in der Lage ist, den Betroffenen auch noch in einer solchen Situation — über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus — alle Garantien zu geben.
Dazu sind wir bereit, und dies tun wir.
Es ist das Wort „Rechtsstaat — Machtstaat" gefallen.
Sie, Herr Mann, haben dieses Wort benutzt. Ich sage Ihnen eines: Erliegen Sie keinem Mißverständnis: Dieser Rechtsstaat ist kein Machtstaat, aber dieser Rechtsstaat ist nicht machtlos. Dieser Rechtsstaat wird darauf achten, Macht zu haben:
im Rahmen des Rechts und der Gesetze, und dies ist der große Unterschied. Wir sind kein Staat für eine Schönwetterperiode. Dieser Rechtsstaat ist ein starker Staat, wie ich in der Aussprache am 15. September 1977 von dieser Stelle aus gesagt habe, ein starker Staat, der sich wo es notwendig ist, mit den Mitteln des Rechts zu wehren wissen wird.
Das ist die Stunde, in der wir heute einen notwendigen und wichtigen Schritt tun, der bei voller Bewahrung der Abwehr terroristischer Gefahren Sicherstellungen für alle bringt, die durch Inhaftierung in einer solchen Situation betroffen sind.