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    Plenarprotokoll 10/160 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1984 — Drucksachen 10/2946, 10/3779 — Ehrbar CDU/CSU 11983 B Heistermann SPD 11985 D Dr. Feldmann FDP 11987 D Lange GRÜNE 11989D, 11998 A Weiskirch, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 11991 B Breuer CDU/CSU 11993 D Dr. Klejdzinski SPD 11996 C Steiner SPD 11999 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 12000 C Kolbow SPD 12004 D Biehle CDU/CSU 12006 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz) — Drucksache 10/508 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/3498 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts — Drucksache 10/509 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses — Drucksache 10/3830 — Pfuhl SPD 12008B, 12010 B Hornung CDU/CSU 12008C, 12011 C Werner (Dierstorf) GRÜNE . . 12008 D, 12012 B Paintner FDP 12009 C Kleinert (Hannover) FDP 12013 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 12013 D Dr. Göhner CDU/CSU 12014 C Nächste Sitzung 12017 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12019* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12019* D Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstan- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 dung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz — Drucksachen 10/508, 10/3498) 12020* D Anlage 4 Zahl der in der MAK-Werte- und der BATWerte-Liste aufgeführten chemischen Stoffe; Forschungsförderung MdlAnfr 1 20.09.85 Drs 10/3857 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 12021* B Anlage 5 Auswirkung der zollfreien Einfuhr französischen Agraralkohols auf den deutschen Markt MdlAnfr 2 20.09.85 Drs 10/3857 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 12021* D Anlage 6 Haltung des Bundeskanzlers zu dem Maßnahmenkatalog der EG gegen Südafrika und deren Darstellung durch die CSU-Landesleitung MdlAnfr 4, 5 20.09.85 Drs 10/3857 Schily GRÜNE SchrAntw StMin Vogel BK 12022* A Anlage 7 Information des Bundeskanzlers über den Fortgang der Verhandlungen der EG-Außenminister vom 10. September 1985 betr. Südafrika; Kabinettsbeschluß über die Beteiligung an den EG-Maßnahmen MdlAnfr 6, 7 20.09.85 Drs 10/3857 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12022* C Anlage 8 Unterschiede in den Auffassungen des Bundeskanzlers und des Bundesaußenministers einerseits und der CSU-Bundesminister andererseits über die Kabinettsbeschlüsse zur Änderungskündigung des Kulturabkommens und zur Beteiligung der Bundesregierung an den EG-Maßnahmen gegenüber Südafrika MdlAnfr 8, 9 20.09.85 Drs 10/3857 Dr. Hauchler SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12022* D Anlage 9 Haltung des Bundeskanzlers zu den von den EG-Außenministern beschlossenen Maßnahmen gegenüber Südafrika und deren Darstellung durch die CSU-Landesleitung MdlAnfr 10, 11 20.09.85 Drs 10/3857 Verheugen SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12023* B Anlage 10 Kabinettsbeschluß zur Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika MdlAnfr 12, 13 20.09.85 Drs 10/3857 Toetemeyer SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12023* D Anlage 11 Rechtswirksamkeit der Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika bei Nichtvorlage eines formellen Kabinettsbeschlusses; Absprache zwischen Regierungssprecher Ost und dem Bundeskanzler über die Pressemitteilung MdlAnfr 14, 15 20.09.85 Drs 10/3857 Herterich SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12024* A Anlage 12 Haltung des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten Strauß zu Südafrika MdlAnfr 16, 17 20.09.85 Drs 10/3857 Bindig SPD SchrAntw StMin Vogel BK 12024* B Anlage 13 Kündigung des Kulturabkommens mit Südafrika MdlAnfr 19 20.09.85 Drs 10/3857 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12024* C Anlage 14 Schikanierung deutscher Landsleute in Oberschlesien MdlAnfr 20 20.09.85 Drs 10/3857 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12024* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 III Anlage 15 Zahl der deutschen Aussiedler aus Ost- und Südosteuropa und der Flüchtlinge aus der DDR seit 1950 MdlAnfr 21 20.09.85 Drs 10/3857 Kalisch CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12025* B Anlage 16 Schichtung der zeitlichen Dauer der Arbeitslosigkeit im September 1985; Einkommen der Bezieher von Arbeitslosengeld und -hilfe MdlAnfr 26, 27 20.09.85 Drs 10/3857 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 12025* B Anlage 17 Beitrag der Bundeswehr zum Umweltschutz, insbesondere in den Kreisen Soltau-Fallingbostel und Rotenburg (Wümme) MdlAnfr 29, 30 20.09.85 Drs 10/3857 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 12025* D Anlage 18 Kosten der „Pille" auf Krankenschein für die Krankenkassen MdlAnfr 31, 32 20.09.85 Drs 10/3857 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Chory BMJFG . . . 12027* B Anlage 19 Gewinne der Bundesbahn 1983 bis 1985 im Fährschiffbetrieb auf der Vogelfluglinie; Arbeitsplatzverluste durch Verzicht auf deutsche Transportanteile; Pläne mit dem deutschen Fährschiff Theodor Heuss MdlAnfr 48, 49 20.09.85 Drs 10/3857 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12027* C Anlage 20 Erhöhung des Schienengüterverkehrs auf der Vogelfluglinie auf Grund der schwedisch-dänisch-deutschen Vereinbarungen vom 5. April 1984; Aufteilung der Transportleistungen MdlAnfr 50, 51 20.09.85 Drs 10/3857 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12028* A Anlage 21 Beeinträchtigung des Pkw- und Lkw-Transports durch die Erhöhung des Schienengüterverkehrs auf der Vogelfluglinie ab 1986; Beseitigung von Engpässen MdlAnfr 52, 53 20.09.85 Drs 10/3857 Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12028* B Anlage 22 Schaffung neuer Ausbildungsplätze, insbesondere im ländlichen Raum MdlAnfr 58 20.09.85 Drs 10/3857 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 12028* D Anlage 23 Nachahmung von Presseausweisen MdlAnfr 61, 62 20.09.85 Drs 10/3857 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 12029* A Anlage 24 Zahl der Asylbewerber seit 1975 in den einzelnen westeuropäischen Ländern MdlAnfr 72, 73 20.09.85 Drs 10/3857 Dr. Blank CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 12029* D Anlage 25 Belastung der Gewässer und des Grundwassers durch alkalifreie Seifen MdlAnfr 78 20.09.85 Drs 10/3857 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 12030* B Anlage 26 Einlieferung von Dirk Lohmann in ein Landeskrankenhaus im Zuge einer Terroristenermittlung durch das BKA MdlAnfr 79 20.09.85 Drs 10/3857 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 12030* B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Anlage 27 Wiedereinführung der §§ 80 a und 130 a StGB betr. verfassungsfeindliche Befürwortung von und Anleitung zu schweren Straftaten angesichts von Aufrufen zur Gewaltkriminalität in Zeitschriften MdlAnfr 84, 85 20.09.85 Drs 10/3857 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 12030* C Anlage 28 Erfassung personenbezogener Daten bei einer Gewerbe-Anmeldung der Kundendienstniederlassung einer deutschen Aktiengesellschaft MdlAnfr 86 20.09.85 Drs 10/3857 Lattmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12031* B Anlage 29 Gewährung von Zuschüssen zur Umrüstung von Tankstellen für bleifreies Benzin; Inanspruchnahme zinsgünstiger Kredite MdlAnfr 87, 88 20.09.85 Drs 10/3857 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12031* D Anlage 30 Vereinbarungen der Sozialpartner über neue Ausbildungsordnungen MdlAnfr 89, 90 20.09.85 Drs 10/3857 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12032* B Anlage 31 Verbesserung des Absatzes deutscher Weine im In- und Ausland; Stabilisierung des Herbstgeschäftes MdlAnfr 91, 92 20.09.85 Drs 10/3857 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 12032* D Anlage 32 Förderung resistenter Pflanzenzüchtungen durch niedrigere Prüfungsgebühren MdlAnfr 93 20.09.85 Drs 10/3857 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 12033* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 11983 160. Sitzung Bonn, den 27. September 1985 Beginn: 9.00 Uhr Dr. Jenninger: Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1984 — Drucksachen 10/2946, 10/3779 — Berichterstatter: Abgeordnete Hauser (Esslingen) Heistermann Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen. Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Ehrbar. Ehrbar (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Jahresberichte des Wehrbeauftragten, die Stellungnahmen des Bundesministers der Verteidigung und die Protokolle der parlamentarischen Diskussionen der letzten drei Jahre nachvollzieht und sie mit den realen Ergebnissen der Politik dieser Bundesregierung vergleicht, zeigt sich eine eindrucksvolle Erfolgsbilanz. Ein Ergebnis, auf das diese Bundesregierung, der Bundesminister der Verteidigung und die Fraktionen der Koalitionsparteien mit Recht stolz sein können. Dies wird auch in der Bevölkerung und vor allem in der Bundeswehr so empfunden, auch wenn die Opposition — wie ich meine, oftmals wider besseres Wissen — immer wieder versucht, ein Katastrophenbild zu zeichnen, das mit der Realität in keinster Weise übereinstimmt. Drängende Probleme, die von der Vorgängerregierung nicht gelöst wurden und die diese teilweise vor sich hergeschoben hat, sind zielstrebig angegangen und konsequent einer befriedigenden Lösung zugeführt worden. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Wortblasen!) — Herr Kollege Klejdzinski, auch wenn Sie es nicht gerne hören, muß es gesagt werden: Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben uns mit einer desolaten Hinterlassenschaft konfrontiert, und dies gilt insbesondere für die konzeptionellen Vorstellungen und Planungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in den 90er Jahren — da war Fehlanzeige —, aber auch für die Schaffung und Erhaltung eines zumutbaren sozialen Umfeldes für die Soldaten der Bundeswehr. Meine Damen und Herren von der SPD, heute beklagen Sie Umstände — und verbinden dies mit Schuldzuweisungen an uns —, die Sie selbst zu vertreten haben. Man muß sich nach der Legitimation — auch nach der moralischen Legitimation — und nach der Glaubwürdigkeit solcher Verhaltensweisen fragen. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Sie haben noch die alte Rede aus der Schublade gezogen! Heute ist Ihr Minister verantwortlich!) Herr Kollege Klejdzinski, Sie haben eine Große Anfrage zur sozialen Lage der Soldaten auf den Weg gebracht, was zweckmäßig ist und was Ihr gutes Recht ist. Auch im Bericht des Wehrbeauftragten ist dieser Aspekt angesprochen worden. Doch gerade bei dieser Debatte ist wieder deutlich geworden, wer welche Probleme verursacht hat und wer auf einem guten Wege ist, sie zu lösen. Meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, ich empfehle Ihnen, noch einmal — oder überhaupt einmal — den eindrucksvollen Redebeitrag meines Kollegen Johannes Ganz aus dieser Debatte nachzulesen. Er hat die Bilanz aufgemacht und hat verdeutlicht, daß viele Mißstände gerade im personellen und sozialen Bereich in Ihrer Zeit entstanden sind und daß andere, die Sie nicht allein zu verantworten haben, einer Lösung nicht nähergebracht wurden. Im Rahmen meines heutigen Beitrages kann ich nur einige Stichworte nennen, etwa die Kappung der Spitzendienstgrade der Unteroffiziere und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Längerdiener, den Wegfall von Verpflichtungsprämien, das Herunterfahren der Geldansätze und damit die Reduzierung der Zahl der Längerdienenden mit der Folge einer heute zu Recht beklagten größeren Dienstzeitbelastung. Keine Lösungsansätze gab 11984 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Ehrbar es bei Ihnen zum Thema „Verwendungsstau"; wie gesagt, ich empfehle Ihnen zur Stärkung Ihres Erinnerungsvermögens die Lektüre des Redebeitrages des Kollegen Ganz. Wir haben Schluß gemacht mit der Politik des Verzögerns, des Versprechens und des Nichtstuns. Im Rahmen der erstellten Bundeswehrplanung wurde der Anteil der Berufs- und Zeitsoldaten deutlich erhöht, um den Fehlbestand an Unterführern zu verringern, um Vorsorge für die Zeit der geburtenschwachen Jahrgänge zu treffen und um die Dienstzeitbelastung zu verringern. Zur Milderung des Verwendungsstaus wurden Hunderte von Stellen in Beförderungsstellen umgewandelt, wodurch 3 500 zusätzliche Verwendungswechsel ermöglicht wurden. Das Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur wurde mittlerweile gegen viele Widerstände verabschiedet und wird seine volle gewünschte Wirkung erzielen. Viele Anliegen im Bereich des sozialen Umfeldes der Soldaten wurden in konkrete Maßnahmen umgesetzt. Ich möchte hier nur die Erhöhung des Wehrsoldes, des Weihnachts- und Entlassungsgeldes in kürzerer Zeitspanne, die Einführung einer zweiten Familienheimfahrt, die Verdoppelung der Zuschüsse für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht und die Erhöhung der Zulagen bei Übungsplatzaufenthalten im Ausland erwähnen. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Lächerliche Beträge!) — Herr Kollege Klejdzinski, hören Sie bitte zu. Darüber hinaus hat der Minister auf dem Erlaßwege Maßnahmen durchgeführt, die die Situation der Soldaten in der Bundeswehr weiter verbessert haben. Als ein Beispiel hierfür verweise ich auf den Versetzungserlaß. Wir wissen auch, meine Damen und Herren, daß mit diesen umfangreichen Verbesserungen nicht alle Probleme gelöst sind. Themen wie Dienstzeitregelung, Absicherung von Zeitsoldaten gegen Arbeitslosigkeit, Wiedereingliederung von Soldaten in das Berufsleben, Umzugs- und Reisekosten und eine adäquate Wohnungsfürsorge markieren die wichtigen Felder unserer weiteren Arbeit. Es ist absehbar, daß in einigen Bereichen noch in dieser Legislaturperiode der Durchbruch erzielt wird. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Wohin wird der Durchbruch erzielt?) Zum Thema Wohnungsfürsorge kann ich es Ihnen, Herr Kollege Horn — ich sehe ihn nicht —, (Dr. Klejdzinski [SPD]: Er ist aber da!) nicht ersparen, noch einmal auf den ungeheuerlichen Vorgang in Gießen hinzuweisen. Herr Kollege Horn, Sie treten hier in Debatten als der große Anwalt und Sachwalter der Soldaten auf (Bravo-Rufe von der SPD) und haben in Gießen als Unterbezirksvorsitzender an dem rot-grünen Beschluß mitgewirkt, entweder aktiv oder passiv im Sinne von Nichtverhindern, daß die Stadt Gießen in Zukunft keinen öffentlichen Wohnraum an Truppenangehörige vergeben soll. Hier werden in schlimmer Weise Doppelzüngigkeit und moralische Unglaubwürdigkeit dokumentiert. (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN) — Herr Kollege, ich glaube, sie verbiegen sich unter dem zunehmenden Druck der sich verändernden Mehrheiten in Ihrer Partei und haben nicht den Mut, das einzuklagen, was im Sinne der wirklichen Interessen der Soldaten unbedingt erforderlich ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich kann nur feststellen, dies ist ein beschämender Vorgang, der alles, was Sie hier über die sozialen Belange der Soldaten reden und vorgeblich erreichen wollen, völlig wertlos macht. Herr Minister, mir ist es ein Bedürfnis, im Rahmen der heutigen Debatte Ihnen im Namen meiner Fraktion herzlich Dank zu sagen für Ihren großartigen Einsatz zur Verbesserung gerade der sozialen Lage unserer Soldaten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir wissen, daß wir noch ein schweres Stück Weg vor uns haben, doch dieser Verantwortung stellen wir uns gerne. Das Schaffen der Grundlagen für Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Motivation der Soldaten ist auch eine Voraussetzung für eine glaubwürdige Verteidigungspolitik. Wir sind dies unseren Soldaten und auch ihren Familien schuldig. Sie leisten unter großen Anforderungen und Belastungen einen wertvollen Dienst für die Erhaltung der Sicherheit und Freiheit unserer Gesellschaft. Hierfür gebührt ihnen Dank und Anerkennung aller Bürger in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Der Herr Wehrbeauftragte berichtet erneut über die erfreuliche Entwicklung der Integration von Bundeswehr und Gesellschaft. Er nennt eine Reihe von Erscheinungen und Begebenheiten, die deutlich machen, daß die Bundeswehr in den Augen der Bevölkerung einen Eckpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bildet und ihr Platz in der Gesellschaft nicht gefährdet ist. Die Zunahme der Patenschaften, die Städte und Gemeinden für Einheiten und Verbände der Bundeswehr übernommen haben, stärken diese Beziehungen der Truppe zur Bevölkerung. Wir begrüßen ausdrücklich diese Entwicklung und bitten die Verantwortlichen aller Städte und Gemeinden darum, solche Beziehungen aufzunehmen. Dem Ziel der Verzahnung von Streitkräften und Gesellschaft dient auch die Durchführung von Gelöbnissen auf öffentlichen Plätzen in Städten und Gemeinden. Wir sind erfreut über die Zunahme dieser Art von Gelöbnisfeiern. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Sie sollten den Bericht kommentieren!) — Ich bin mittendrin Herr Kollege Klejdzinski. Patenschaften und öffentliche Gelöbnisse (Dr. Klejdzinski [SPD]: Was geben Sie dafür aus?) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 11985 Ehrbar stärken weiter die Bindung der Truppe zur Bevölkerung, und wir als Abgeordnete sollten hier verstärkt, wie ich meine, als Initiatoren und Vermittler fungieren. Im Ausbau solcher Kontakte sehe ich einen wichtigen Ansatzpunkt für die Bürger, den Soldaten gegenüber ihre Solidarität, ihren Respekt vor der Leistung und auch ihren Dank für den Einsatz zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Bericht des Wehrbeauftragten zeigt erneut eine weitgehende Übereinstimmung mit der Lagebeurteilung des Bundesministers der Verteidigung. Neben der notwendigen Darstellung von Mängeln und Fehlern gibt der Bericht auch Anregungen für eine bessere Bewältigung der Aufgaben. In diesem Sinne richtet er sich direkt an die Bundeswehr und gibt Impulse und Orientierungshilfen für die praktische Arbeit. Bei der Darstellung der unerfreulichen Vorkommnisse weist er — dies ist für die öffentliche Bewertung enorm wichtig — deutlich auf den Einzelfallcharakter der Vorfälle hin. Die ausdrückliche Aufnahme positiver Feststellungen und Entwicklungen und die Hinweise auf abgestellte Mängel der Vergangenheit sind für Vorgesetzte in der Bundeswehr hilfreich und motivierend und damit in hohem Maße konstruktiv im Sinne der Auftragserfüllung. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Wer hat denn das Positive alles geschrieben?) Auf einen Punkt des Berichtes möchte ich noch etwas näher eingehen, weil erstmals ausführlich auf die Situation der Reservisten Bezug genommen wird. Dies war auch eine von mir während der letztjährigen Debatte vorgetragene Bitte. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Endlich kommen Sie zur Sache!) Ein zunehmendes Reservistenbewußtsein in der politischen Diskussion hat zu der Erhärtung der Erkenntnis geführt, daß in den kommenden Jahren die Reservisten immer wichtiger für den Erhalt unserer Verteidigungskraft und Verteidigungsfähigkeit sein werden. Die Zahl der Wehrübungsplätze wurde mittlerweile erhöht und wird weiter erhöht werden müssen. Jetzt kommt es entscheidend darauf an, daß die aus ihrem Beruf herausgenommenen Reservisten — 1985 werden es schon ca. 200 000 sein — die Notwendigkeit eines solchen Opfers einsehen und die erforderliche Motivation für diesen Dienst aufbringen. Die Bundeswehr ist in ihrer Integrationsfähigkeit diesen Wehrübenden gegenüber gefordert. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, daß dieser Dienst sinnvoll, den einzelnen fördernd und die Gleichrangigkeit zwischen Aktiven und Reservisten akzeptierend abgeleistet werden kann. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Abgeleistet, ja, das ist der richtige Ausdruck!) Die Bundeswehr muß sich um die Reserve verstärkt kümmern und die Soldaten schon während des aktiven Dienstes auf diese Aufgabe vorbereiten. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Behandlung der Grundwehrdienstleistenden während ihrer gesamten Dienstzeit. Ich meine, ein Soldat, der im aktiven Dienst die Wichtigkeit seines persönlichen Einsatzes und gerade auch seines geleisteten Dienstes erfahren hat, der richtig angesprochen wurde und sich ernstgenommen fühlte, wird auch als Reservist den Streitkräften innerlich verbunden bleiben und bereit sein, Wehrübungen zu leisten. Ich habe in der letzten Debatte einen ausführlichen Maßnahmenkatalog zur Erreichung dieser Ziele vorgetragen. Die Arbeitsgruppe Verteidigung hat in der Zwischenzeit eine neue Reservistenkonzeption entwickelt, die noch in diesem Jahr in die parlamentarische Diskussion eingebracht werden wird. Wir haben mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß die Bundeswehrführung viele dieser Vorschläge aufgenommen und bereits umgesetzt hat. (Dr. Klejdzinski [SPD]: Und was hat der Minister getan?) — Sehr viel. Hier wurden in kurzer Zeit große Erfolge erzielt. Die Einsetzung des Beauftragten des Generalinspekteurs für Reservistenangelegenheiten hat sich voll bewährt. Ich weiß auch aus vielen Gesprächen mit verantwortlichen Vertretern der Teilstreitkräfte, daß mit vollem Einsatz an der Verbesserung der Konzeption gearbeitet wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Dem Verband der Reservisten der Bundeswehr wird im Zuge der Umsetzung dieser neuen Konzeption hohe Bedeutung zukommen. Dies hat bereits seine Entsprechung bei den Haushaltsansätzen für 1986 gefunden, denn der Etat für den Reservistenverband ist deutlich erhöht worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, daß der Wehrbeauftragte in dieser Diskussion das Wort nehmen wird. Der Dank meiner Fraktion gilt dem aus dem Amt ausgeschiedenen Wehrbeauftragten für diesen informativen und in der beschriebenen Weise hilfreichen Bericht. Dem Amtsnachfolger wünschen wir alles Gute für seine verantwortungsvolle Tätigkeit, und wir bitten Sie, Herr Weiskirch, Ihren Mitarbeitern unseren Dank für die geleistete Arbeit zu übermitteln. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dem Herrn Bundesminister für Verteidigung versichere ich im Namen meiner Fraktion die volle Unterstützung (Dr. Klejdzinski [SPD]: Die hat er auch nötig!) und wünsche ihm trotz aller Belastungen des Amtes weiterhin die Frische, die Kraft und die Einsatzbereitschaft, die seine Arbeit auszeichnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 27. 9. Antretter* 27. 9. Dr. Barzel 27. 9. Becker (Nienberge) 27. 9. Berger* 27. 9. Berschkeit 27. 9. Böhm (Melsungen) * 27. 9. Dr. Bötsch 27. 9. Büchner (Speyer) * 27. 9. Bueb 27. 9. Dr. von Bülow 27. 9. Daweke 27. 9. Dr. Dollinger 27. 9. Egert 27. 9. Dr. Ehmke (Bonn) 27. 9. Dr. Enders* 27. 9. Ertl 27. 9. Franke (Hannover) 27. 9. Frau Geiger 27. 9. Dr. v. Geldern 27. 9. Gerstein 27. 9. Glos 27. 9. Götz 27. 9. Götzer 27. 9. Grünbeck 27. 9. Dr. Haack 27. 9. Haase (Fürth) * 27. 9. Dr. Hackel 27. 9. Haehser 27. 9. Dr. Häfele 27. 9. Handlos 27. 9. Dr. Holtz 27. 9. Hoppe 27. 9. Horacek* 27. 9. Jäger (Wangen) 27. 9. Kittelmann** 27. 9. Dr. Kreile 27. 9. Kroll-Schlüter 27. 9. Frau Krone-Appuhn 27. 9. Lemmrich* 27. 9. Lenzer* 27. 9. Dr. Mertens 27. 9. Mischnick 27. 9. Frau Dr. Martiny-Glotz 27. 9. Dr. Müller** 27. 9. Dr. Müller (Bremen) 27. 9. Müller (Remscheid) 27. 9. Neumann (Bramsche) ** 27. 9. Pesch 27. 9. Porzner 27. 9. Rapp (Göppingen) 27. 9. Reddemann* 27. 9. Reuschenbach 27. 9. Rode (Wietzen) 27. 9. Dr. Rumpf* 27. 9. Sander 27. 9. Dr. Scheer** 27. 9. Schmidt (Wattenscheid) 27. 9. Schmidt (Hamburg) 27. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 27. 9. Schmitz (Baesweiler) 27. 9. von Schmude 27. 9. Schulte (Unna) * 27. 9. Schröder (Hannover) 27. 9. Schwarz 27. 9. Dr. Soell* 27. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 27. 9. Dr. Stoltenberg 27. 9. Dr. Unland* 27. 9. Dr. Vogel 27. 9. Voigt (Sonthofen) 27. 9. Dr. von Wartenberg 27. 9. Wartenberg (Berlin) 27. 9. Wissmann 27. 9. Wittmann (Tännesberg) 27. 9. Wolfgramm (Göttingen) 27. 9. Dr. Wulff* 27. 9. Zierer* 27. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1984 (Drucksache 10/3802) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1986 bis 1989 und nachträgliche Änderung des Rahmenplans 1985 bis 1988 (Drucksache 10/3813) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über häufige und wiederkehrende Mängel bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im fachlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie der Verteidigung (Drucksache 10/3847) zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -(Drucksache 10/3810) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 12. Dezember 1985 vorzulegen 12020* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Die in Drucksache 10/3788 unter Nummer 32 aufgeführte EG-Vorlage Perspektiven für die gemeinsame Agrarpolitik wird als Drucksache 10/3848 verteilt. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG hinsichtlich der in ECU ausgedrückten Beträge — KOM (84) 361 endg. — EG-Dok. Nr. 8369/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 43) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Verpackungen für flüssige Lebensmittel — EG-Dok. Nr. 6481/81 — (Drucksachen 9/662, 10/358 Nr. 16) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr.... des Kooperationsrates EWGIsrael zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Entwurf eines Beschlusses des Kooperationsrates zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/84 des Assoziationsrates EWGMalta zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr.... des Assoziationsrates EWGZypern zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 4 Vorschläge der Verordnung des Rates 1) zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten 2) zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik 3) zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien 4) zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Jugoslawien — KOM (85) 201 endg. - - EG-Dok. Nr. 6847/85 — (Drucksache 10/3534 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) Nr.... des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmten Spiegeln aus Glas mit Ursprung in der Republik Südafrika — KOM (85) 235 endg. — EG-Dok. Nr. 6718/85 — (Drucksache 10/3534 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) 288/82, 1765/82 und 1766/82 über die gemeinsamen Einfuhrregelungen — KOM (85) 231 endg. — EG-Dok. Nr. 7144/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Kugellager und Kegelrollenlager mit Ursprung in Japan — KOM (85) 279 endg. — EG-Dok. Nr. 6996/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Regelung für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in Jugoslawien — KOM (85) 253 endg. — EG-Dok. Nr. 7107/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 271 endg. — EG-Dok. Nr. 6979/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 5) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 in bezug auf die Verwendung von ECU durch „Sonstige Halter" - KOM (85) 218 endg. — EG-Dok. Nr. 7140/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/85 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung der Anlage II des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — KOM (85) 240 endg. — EG-Dok. Nr. 7146/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Verzeichnisses im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2763/83 hinsichtlich des Umwandlungsverkehrs — KOM (85) 257 endg. — EG-Dok. Nr. 7424/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 44) Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz) (Drucksachen 10/508, 10/3498): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12021* Dem Landpachtverkehrsgesetz kann ich aus folgenden Gründen nicht zustimmen: Die Neuregelung entspricht weitgehend dem bisher geltenden Recht. Die Erwartung, daß die Neuregelung ein geeignetes Instrument sei, „agrarstrukturell unerwünschten Verdrängungserscheinungen und Preisentwicklungen in einigen Bereichen des Bundesgebietes entgegenzuwirken" (so der Berichterstatter, S. 11, Drucksache 10/3498), ist deshalb unbegründet. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Rechtsausschusses gehe ich vielmehr davon aus, daß von der Neuregelung neue Wirkungen auf den Pachtmarkt nicht ausgehen, weil die Gründe zur Beanstandung eines Pachtvertrages materiell unverändert bleiben. Die wesentlichste materielle Neuregelung besteht in der Nebenerwerbsklausel des § 4 Abs. 3. Diese halte ich aus den in der Stellungnahme des Rechtsausschusses genannten Gründen für eine Verschlechterung. Nach der Neuregelung wird ein Haupterwerbslandwirt, der zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Betriebes auf Zupacht angewiesen ist, gegenüber einem Nebenerwerbslandwirt benachteiligt, der auf seinen landwirtschaftlichen Nebenerwerb nicht angewiesen ist. Der Vorschlag des Rechtsausschusses hätte diese Benachteiligung vermieden. Das Gesetz bringt im übrigen keine wesentlichen Verbesserungen oder Verschärfungen des Anzeige- und Beanstandungsverfahrens, dessen grundsätzliche Beibehaltung ich begrüße. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3857 Frage 1): Für wie viele chemische Stoffe sind inzwischen MAKWerte und BAT-Werte (biologische Arbeitsplatztoleranzwerte) festgelegt, und nach welchem Forschungsprogramm fördert die Bundesregierung die Weiterentwicklung und Verbesserung der Erkenntnisse auf diesem Gebiet, insbesondere auch im Hinblick auf die synergistische Wirkung verschiedener Stoffe? In dem Tätigkeitsbericht 1984 der „Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" wird der Umfang der MAK-Werteliste (maximale Arbeitsplatzkonzentration) mit 489 Stoffen angegeben. Die Liste der BAT-Werte (Biologische Arbeitsstofftoleranz) wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit 16 angegeben. Forschungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Erkenntnisse auf diesem Gebiet werden in der Bundesrepublik Deutschland von zahlreichen Instituten, Institutionen und Organisationen durchgeführt. Zu nennen sind beispielsweise Hochschulinstitute und Institute der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), das Deutsche Krebsforschungszentrum, das Bundesgesundheitsamt, das Bundesumweltamt, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaften und hier insbesondere die Berufsgenossenschaft für Chemie in Heidelberg. Neben der Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft wurden bzw. werden auf diesem Gebiet vom Bundesministerium für Forschung und Technologie 15 Vorhaben zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Erkenntnisse im Programm der Bundesregierung „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" gefördert. Die Frage der synergistischen Wirkungen verschiedener Stoffe hat nach Auskunft von Herrn Professor Henschler, dem Vorsitzenden der „Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" in Zusammenarbeit mit dem „Ausschuß für gefährliche Arbeitsstoffe (AgA)" folgenden Stand erreicht: Eine additive oder überadditive Wirkung verschiedener Stoffe kann im regelhaften Sinne nicht allgemein angenommen werden. Über die Frage der synergistischen Wirkungen sollte somit unter Berücksichtigung der jeweiligen Expositionen entschieden werden. Über die Frage des optimalen methodischen Vorgehens zur Untersuchung synergistischer Wirkungen gibt es nach Auskunft der DFG zur Zeit noch unterschiedliche wissenschaftliche Meinungen. Um die Erkenntnisse auf diesem Gebiet zu verbessern und tiefere Einblicke in die zugrundeliegenden Mechanismen zu erhalten, wurden bzw. werden im Rahmen des Programms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" vom Bundesministerium für Forschung und Technologie 6 Vorhaben gefördert. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Frage 2): Welche Auswirkungen auf die deutsche Produktion und den deutschen Markt für Agraralkohol aus Brennereien hat der Stopp des Einfuhrzolls auf französischen Agraralkohol? Die im Herbst 1984 durch die EG-Kommission festgesetzte Ausgleichsabgabe für französischen Agraralkohol ist nach der Umformung des französischen Monopols mit Wirkung ab 1. September 1985 bis auf weiteres ausgesetzt worden. In der kurzen Zeit, die bisher vergangen ist, sind nur sehr geringe Mengen eingeführt worden, die sich auf den deutschen Markt nicht ausgewirkt haben. Negative Auswirkungen der Aussetzung der Ausgleichsabgabe auf die deutsche Brennereiwirtschaft sind nicht wahrscheinlich, da die Bundesmonopolverwaltung ihre Verkaufspreise dem Preisniveau für Einfuhralkohol flexibel anpassen wird, um den Absatz von deutschem Agraralkohol zu sichern. 12022* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Anlage 6 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Schily (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/3857 Fragen 4 und 5): Ist von einem Mitglied oder Mitarbeiter der Bundesregierung, möglicherweise von Bundeskanzler Kohl selbst, erklärt worden, er, Bundeskanzler Kohl, stehe nach wie vor zu dem Maßnahmenkatalog der Europäischen Gemeinschaft gegenüber Pretoria, oder hat Bundeskanzler Kohl in einem Telefongespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Strauß am 17. September 1985 geäußert, daß er keine wirtschaftlichen Boykottmaßnahmen gegenüber Südafrika billigt? Trifft die Darstellung der CSU-Landesleitung (Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 18. September 1985) zu, daß die Behauptung, Bundeskanzler Kohl stehe nach wie vor zu dem Maßnahmenkatalog der Europäischen Gemeinschaft gegenüber Pretoria, „frei erfunden und erlogen" sei? Zu Frage 4: In der Kabinettsitzung am 11. September 1985 wurde erörtert, daß die Bundesrepublik Deutschland von den meisten Maßnahmen, über die im Rahmen des EPZ-Ministerrats die Haltung der Mitgliedstaaten abgestimmt werden soll, nicht betroffen ist. Im Kabinett bestand Einvernehmen, daß das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika gekündigt wird — mit dem Ziel, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Außerdem wurde beschlossen, daß in der Frage der VisaPflicht an dem derzeitigen Zustand nichts geändert werden soll. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, wirtschaftliche Boykottmaßnahmen gegen die Republik Südafrika zu ergreifen. Eine Verpflichtung hierzu ist die Bundesregierung im europäischen Rahmen nicht eingegangen. Zum Inhalt von Telefongesprächen des Bundeskanzlers wird grundsätzlich keine Auskunft gegeben. Zu Frage 5: Von den meisten Empfehlungen dieses Katalogs ist die Bundesregierung schon deswegen gar nicht mehr betroffen, weil sie die darin aufgeführten Maßnahmen bereits früher durchgeführt oder eingeleitet hat. Hinsichtlich der Empfehlungen des Katalogs im Bereich von Kultur und Wissenschaft bestand im Kabinett Einvernehmen, das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt mit dem Ziel, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 6 und 7): Ist der Bundeskanzler während der Luxemburger Ministertagung vom 10. September 1985 über den Fortgang der Verhandlungen informiert worden, und hat er darauf Einfluß genommen? Teilt der Bundeskanzler die Feststellung, die Bundesminister Dr. Warnke im Namen mehrerer Kabinettsmitglieder auf der Kabinettssitzung vom 18. September 1985 zu Protokoll gegeben hat, daß auf der Kabinettssitzung vom 11. September 1985 kein Beschluß zur Beteiligung der Bundesregierung an den EG-Maßnahmen zu Südafrika gefaßt worden ist? Zu Frage 6: Ja. Der Bundesminister des Auswärtigen hat während der Tagung des EPZ-Ministerrats am 10. September 1985 mit dem Bundeskanzler telefonisch Fühlung gehalten. Zu Frage 7: In der Kabinettsitzung am 11. September 1985 hat die Bundesregierung den Beschluß gefaßt, — das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika mit dem Ziel zu kündigen, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern, — in der Frage der Sichtvermerkspflicht am derzeitigen Zustand nichts zu ändern. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 8 und 9): Teilt der Bundeskanzler die Feststellung des Bundesministers des Auswärtigen, die dieser auf der Kabinettssitzung vom 18. September 1985 zu Protokoll gegeben hat, daß der Bericht des Bundesministers des Auswärtigen vom 11. September 1985 im Kabinett widerspruchslos zur Kenntnis genommen und damit einschließlich der operativen Konsequenzen — Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika — akzeptiert wurde? Wie beurteilt der Bundeskanzler die Tatsache, daß die CSU-Bundesminister erst am Montag, dem 16. September 1985, nach einem Zusammentreffen mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Strauß erkannt haben, daß im Bundeskabinett am 11. September 1985 kein Beschluß zur Beteiligung der Bundesregierung an den EG-Maßnahmen zu Südafrika gefaßt worden ist? Zu Frage 8: Ja. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12023* Der Bundesminister des Auswärtigen hat in der Kabinettsitzung am 11. September 1985 über die Konsequenzen berichtet, die sich für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Beschluß des EPZMinisterrats vom 10. September 1985 über „unverzüglich und abgestimmt zu ergreifende Maßnahmen" ergeben. Hiergegen wurde Widerspruch nicht erhoben. Damit bestand im Kabinett Einvernehmen darüber, das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika mit dem Ziel zu kündigen, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Zu Frage 9: Nach dem Protokoll über die Sitzung des Bundeskabinetts vom 11. September 1985 ist ein Widerspruch gegen die Ausführungen des Bundesministers des Auswärtigen über den Beschluß des EPZMinisterrats vom 10. September 1985 und die sich für die Bundesregierung hieraus ergebenden Konsequenzen nicht erhoben worden. Damit bestand im Kabinett Einvernehmen darüber, das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zu kündigen, mit dem Ziel, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 10 und 11): Unterstützt der Bundeskanzler die im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit (EPZ) von den Außenministern der EG am 10. September 1985 in Luxemburg beschlossenen Maßnahmen gegenüber Südafrika, oder sind die unter Berufung auf die CSU-Landesleitung veröffentlichten Berichte zutreffend, die Behauptung, der Bundeskanzler stehe zum Katalog der EG, sei „frei erfunden und erlogen"? Trifft es zu, daß der Bundeskanzler gegenüber dem bayerischen Ministerpräsidenten die Einführung des allgemeinen Stimmrechts für alle Bewohner Südafrikas für „undurchführbar und unverantwortlich" erklärt hat, wie unter Berufung auf die CSU-Landesleitung am 18. September 1985 von der „Süddeutschen Zeitung" berichtet wurde? Zu Frage 10: Von den meisten Empfehlungen dieses Katalogs ist die Bundesregierung schon deswegen gar nicht mehr betroffen, weil sie die darin aufgeführten Maßnahmen bereits früher durchgeführt oder eingeleitet hat. Hinsichtlich der Empfehlungen des Katalogs im Bereich von Kultur und Wissenschaft bestand im Kabinett Einvernehmen, das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt mit dem Ziel, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Zu Frage 11: Ziel der Südafrika-Politik der Bundesregierung ist ein friedlicher Wandel zu einer gesellschaftlichen und politischen Ordnung in Südafrika, die von der Zustimmung aller Südafrikaner getragen wird und die die legitimen Ansprüche aller Südafrikaner auf politische Teilhabe befriedigt. Über Art und Weise einer solchen künftigen politischen Teilhabe und des demokratischen Prozesses, auf dem sie beruhen soll, können nur die Betroffenen selbst entscheiden. Die Bundesregierung lehnt es daher ab, hierzu Vorschläge zu entwickeln oder zu verwerfen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 12 und 13): Hat der Bundeskanzler im Kabinett einen Beschluß herbeigeführt, der die Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika vorsieht? Kann der Bundeskanzler bestätigen, daß das gesamte Bundeskabinett die inzwischen ausgesprochene Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika trägt? Zu Frage 12: Ja. Das Bundeskabinett hat am 11. September 1985 beschlossen, das seit 1962 bestehende bilaterale Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zu kündigen, mit dem Ziel, mit Südafrika sofort Verhandlungen aufzunehmen, um dann im Zuge eines geänderten Kulturabkommens die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen Südafrikas am kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Zu Frage 13: Die Kündigung des bilateralen Kulturabkommens mit dem Ziel seiner Neuverhandlung (Änderungskündigung) ist in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 11. September 1985 ohne Widerspruch und damit einvernehmlich beschlossen worden. 12024* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Anlage 11 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Herterich (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 14 und 15): Hat der Bundeskanzler die Frage geprüft, ob die Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika rechtswirksam ist, wenn kein formeller Beschluß des Kabinetts dazu vorliegt? War die Feststellung des Regierungssprechers Ost nach der Kabinettssitzung vom 11. September 1985, daß kein Beschluß zur Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika gefaßt worden sei, weil dem Kabinett keine Tischvorlage vorgelegen habe, mit dem Bundeskanzler abgesprochen? Zu Frage 14: In der Sitzung des Bundeskabinetts wurde Einvernehmen über die Maßnahmen erzielt, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Beschluß des EPZ-Ministerrats vom 10. September 1985 in Luxemburg zu treffen beabsichtigt. Damit liegt ein förmlicher Kabinettbeschluß vor. Zu Zweifeln an der Rechtswirksamkeit der zu seiner Durchführung getroffenen Maßnahmen besteht daher kein Anlaß. Zu Frage 15: Der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Ost, hat eine solche Feststellung nicht getroffen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 16 und 17): Treffen Berichte zu, daß Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Strauß auf ihrem Treffen am 10. September 1985 eine völlige Übereinstimmung erzielt haben, daß keinerlei wirtschaftliche Sanktionen oder Boykottmaßnahmen von deutscher Seite gegenüber Südafrika zu verhängen seien? Treffen Berichte zu, daß Bundeskanzler Kohl keine Bedenken gegen die EG-Maßnahmen zu Südafrika hat, weil nach seiner Meinung die dort vereinbarten Maßnahmen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Südafrika und der Bundesrepublik Deutschland nicht berühren? Zu Frage 16: Ja. Die Bundesregierung lehnt grundsätzlich wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen zur Durchsetzung politischer Ziele ab. Zu Frage 17: Von den meisten Empfehlungen, die in dem Beschluß des EPZ-Ministerrats vom 10. September 1985 enthalten sind, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht betroffen. Die Frage bedarf daher insoweit keiner Beantwortung. Grundsätzlich möchte ich dennoch hierzu sagen: Die Bundesregierung und alle sie tragenden Parteien — die CDU, die CSU und die FDP — halten wirtschaftlichen Druck nicht für ein geeignetes Mittel, um die Ziele ihrer Südafrika-Politik durchzusetzen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/3857 Frage 19): Welche konkreten Konsequenzen werden von der Bundesregierung aus der sofortigen „Suspendierung" des Kulturabkommens mit Südafrika — vor allem auch im Schulbereich — gezogen? Die Bundesregierung hat die Änderungskündigung des Kulturabkommens mit dem Ziel ausgesprochen, die gleichberechtigte Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen am Kulturaustausch zwischen Südafrika und der Bundesrepublik Deutschland rechtlich abzusichern. Unser Sonderprogramm für das Südliche Afrika soll ebenfalls vertraglich festgeschrieben werden. Eine Reduzierung unseres kulturellen Engagements in Südafrika ist nicht beabsichtigt. Im Gegenteil. Die Bundesregierung strebt , eine substantielle Erhöhung des Sonderprogramms für das Südliche Afrika an, das ausschließlich der nichtweißen Bevölkerung zugute kommt. Dabei sollen auch die Ansätze für Programme deutlich erhöht werden, die schwarzen Schülern den Eintritt in die deutschen Schulen erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit gilt einer Anregung der Deutschen Schule Windhoek, einen Ausbildungsgang für nicht-muttersprachlich-deutsche Kinder einzurichten. Dies könnte als Modellversuch für die deutschen Schulen in Südafrika dienen. Außerdem streben wir in einem geänderten Kulturabkommen eine Zusicherung an, daß schwarze Schüler die deutschen Schulen genehmigungsfrei besuchen können. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Frage 20): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß erneut deutsche Landsleute in Oberschlesien -- wie in der Stalin-Ara — in verstärktem Maß schikaniert werden, daß sie als Teilnehmer an Wallfahrten (z. B. in Deutsch-Piekar O/S) als „öffentliche Unruhestifter" deklariert, mit Bußgeldern belegt und als Besucher der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie an landsmannschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen, bespitzelt und mit disziplinaren Maßnahmen bedroht werden, und wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. Es sind bisher auch keine Beschwerden an sie herangetragen worden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12025* Ganz allgemein möchte ich feststellen: Die Bundesregierung hat sich bisher stets mit allem Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Behutsamkeit bei der polnischen Seite dafür eingesetzt, den in Polen lebenden Personen deutscher Volkszugehörigkeit die Pflege ihrer kulturellen Traditionen zu ermöglichen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat sowohl seine Gespräche in Warschau am 6. März 1985 als auch sein Gespräch mit dem polnischen Außenminister Olszowski am 31. Juli 1985 in Helsinki genutzt, um gegenüber der polnischen Seite nachdrücklich für eine pragmatische Lösung dieser Fragen einzutreten. In seiner Rede zum 20. Jahrestag der EKD-Denkschrift am 20. September 1985 in Loccum hat er öffentlich unterstrichen: Wir würden auch dankbar würdigen, wenn die Frage, in welcher Sprache in der Kirche gepredigt und in der Schule gelehrt werden darf, nicht öffentlich und polemisch, sondern sachlich beantwortet würde: das heißt nach den Wünschen und Bedürfnissen derer, die es unmittelbar angeht. Vergeben wir nicht diese Chance, durch humanitäre Fortschritte die Versöhnung zwischen unseren Völkern dauerhaft zu verankern. Ich versichere Ihnen, daß die Bundesregierung in diesem Sinne auch weiterhin für die Anliegen der in Polen lebenden deutschen Volkszugehörigen eintreten wird. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Frage 21): Wie viele Deutsche leben gegenwärtig noch in Ost- und Südosteuropa, und von wie vielen dieser Personen sind dem Deutschen Roten Kreuz gegenwärtig Übersiedlungswünsche ins Bundesgebiet bekannt? Statistisch gesicherte Angaben über die Gesamtzahl der in Ost- und Südosteuropa lebenden Deutschen liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach ihren Erkenntnissen, die teilweise auf Volkszählungsergebnissen, teilweise auf Schätzungen beruhen, kann man von einer Zahl von rund 3,5 Millionen Deutschen ausgehen. Beim DRK waren Ende 1984 aus diesem Raum rd. 284 000 Ausreisewünsche Deutscher (mit Bekundungen in den letzten fünf Jahren) registriert. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 26 und 27): Wie war die Schichtung der zeitlichen Dauer der Arbeitslosigkeit (unter einem Monat, mehr als ein Monat, länger als drei Monate, länger als sechs Monate, länger als ein Jahr, länger als zwei Jahre) im September 1985 (absolut und prozentual)? Wie ist nach der neuesten Erhebung die Einkommensschichtung der Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe? Die zeitliche Dauer der Arbeitslosigkeit beim Bestand der Arbeitslosen wird einmal jährlich im Rahmen der umfassenden Bestandsstrukturerhebung von Arbeitslosen und offenen Stellen erfaßt. Erhebungszeitpunkt ist immer Ende September; für 1985 war der Erhebungsstichtag der 25. September. Mit ersten Ergebnissen dieser Strukturerhebung ist erfahrungsgemäß Ende Februar zu rechnen. Die gewünschte Schichtung der zeitlichen Dauer der Arbeitslosigkeit liegt also nur für Ende September 1984 vor. Danach ergab sich folgendes Bild: Unter einem Monat waren 200 244 oder 9,3 % aller Arbeitslosen arbeitslos, ein bis unter 3 Monate 422 472 oder 19,7 %, 3 bis unter sechs Monate 338 436 oder 15,8%, ein halbes Jahr bis unter 1 Jahr 480 160 oder 22,4%, 1 bis unter 2 Jahre 397 728 oder 18,6%, 2 Jahre und länger 303 968 oder 14,2%. Ende Oktober 1984 (letzte Auszählung) erhielten von den Leistungsbeziehern monatlich Arbeits- Arbeits- losengeld losenhilfe unter 200 DM 0,4 v. H. 2,6 v. H. 200 bis 600 DM 24,2 v. H. 20,5 v. H. 600 bis 1 200 DM 55,9 v. H. 71,5 v. H. 1 200 bis 1 800 DM 16,6 v. H. 4,9 v. H. 1 800 DM und mehr 2,9 v. H. 0,5 v. H. Einzelheiten ergeben sich aus den Übersichten, die in Nummer 3 der Amtlichen Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1985 (S. 472 ff.) veröffentlicht worden sind. Bei den monatlichen Leistungsbeträgen sind die Aufwendungen für die Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von rund 50 v. H. der Leistungsbeträge nicht berücksichtigt. Darüber hinaus ist zu beachten, daß die Statistik in nicht unerheblichem Umfang Leistungen an Arbeitslose erfaßt, die nur für Teilzeitbeschäftigungen zur Verfügung stehen oder Nebenverdienst erzielen oder als Arbeitslosenhilfeempfänger wegen eigenen Einkommens, Einkommens ihres Ehegatten oder wegen bestehender Unterhaltsansprüche nicht den vollen Leistungssatz erhalten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 29 und 30): 12026* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Welche Beiträge zum Umweltschutz leistet die Bundeswehr im Zuge und am Rande der Erfüllung ihres friedenserhaltenden Auftrages? Welche Bemühungen unternimmt die Bundeswehr dazu im einzelnen, insbesondere im Bereich des militärisch besonders stark belasteten Kreises Soltau-Fallingbostel sowie auch des Kreises Rotenburg (Wümme)? Zu Frage 29: Der Verteidigungshaushalt enthält seit Jahren erhebliche Aufwendungen, die dem Umweltschutz dienen. Seit 1982 werden die Ausgaben der Bundeswehr für den Umweltschutz im einzelnen erfaßt. Insgesamt fließen aus dem Verteidigungshaushalt jährlich weit über 1/2 Milliarde DM, die dem Umweltschutz dienen. Umweltbelastungen werden durch eine Palette von Abhilfemaßnahmen gemindert oder vermieden. Beispielhaft sei angeführt: — Technische Maßnahmen Abgasfilter und -entstauber zur Verminderung der gas- und staubförmigen Emissionen Anlagen oder Bauteile wie die Lärmhallen, Lärmwälle, Schalldämpfer zur Minderung der Geräuschbelastung Öl-, Benzin-, Fettabscheider, Neutralisations-und andere Vorbehandlungsanlagen zur Abtrennung oder Umwandlung von wassergefährdenden Stoffen Regenrückhaltebecken, Drainkanalisation, Kläranlagen und Entsorgungsschiffe zur Minderung der Gewässerbelastung — Organisatorische Maßnahmen Nutzungsänderung, Nutzungsbeschränkungen mit Inkaufnahme von Ausfallzeiten, räumliche Einengung Verlegung, Umstationierung, Ausweichen über See oder ins Ausland Einführen umweltfreundlicher Verfahrensvorschriften Besondere Planungen für Benutzung und Bodenbedeckung, Gesamtentwässerung und Rekultivierung — Besondere Vorkehrungen über Abhilfen durch Änderung der Technologie (z.B. Fernwärme statt Einzelheizung) Gezielte Umrüstung und Modernisierung Wartung von emissionsverursachenden Komponenten Einsatz z. B. emissionsarmer Brennstoffe Einsatz von Simulatoren anstelle von Orginalgeräten (Fahrsimulator, Kampfsimulator) Betrieb von Kontrollnetzen und technische Überwachung der Anlagen Sicherheitseinrichtungen wie Lecksonden, Auffangwannen, Ölsperren und deren bauliche Vorbereitung Rekultivierungsmaßnahmen Schutz, Pflege und Erhaltung von Biotopen aller Art Zu Frage 30: Durch die Lage der Truppenübungsplätze Bergen, Munster-Süd und Munster-Nord ist der Landkreis Soltau-Fallingbostel militärisch stark belastet. Trotz dieser Belastung ist hervorzuheben, daß militärische Übungsgebiete ein beachtliches Potential naturnaher Flächen mit großem landschafts-ökologischem Nutzen darstellen. Im Kreis Rotenburg (Wümme) liegt nur eine Truppenunterkunft unserer Bundeswehr mit den dazugehörigen notwendigen Liegenschaften wie Standortschießanlage und Standortübungsplatz. Nachstehend einige Maßnahmen, die die Bundeswehr zur Minderung von Umweltbelastungen unternommen hat: Truppenübungsplatz Bergen — Bauliche Schallschutzmaßnahmen bei der Schießbahn 12 in Dorfmarkt für ca. 600 000 DM — Aufforstung von großen Flächen zum Schallschutz — Schutzwall im Übungsraum 3 bei Hasselhorst — minimaler Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln, Streusalz und Mineraldünger — Bau von Kläranlagen für die Lager Hohne, Oertke, Ostenholz und Hasselhorst. Die Kläranlage für Hörsten ist im Bau. — Fahrzeugwaschanlagen, Tiefwatbecken und sonstige technische Bereiche sind durch Sandfänge und Leichtflüssigkeitsabscheider abgesichert. Truppenübungsplätze Munster-Nord und MunsterSüd Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12027* — Begrenzung der Geschwindigkeit für Kettenfahrzeuge auf 20 km/h zur Reduzierung des Verkehrslärms im Berich des Ortsteils Bereloh der Stadt Munster — Verzicht auf die an sich notwendige großräumige Erweiterung um ca. 1 043 ha — Verzicht auf den Bau des fehlenden nördlichen Verbindungsstücks der Platzrandstraße Munster-Nord, um das Tal der Lopau zu schonen — Erweiterung des begrenzten Waldgürtels zur Verbesserung des Lärmschutzes — Aufspüren und Vernichten verborgener Kampfstoffe aus dem Zweiten Weltkrieg — Zahlung von jährlich 550 000 DM an die Gemeinde Munster und 200 000 DM an die Gemeinde Faßberg wegen des Anschlusses an die örtliche Kanalisation — Neubau einer Abwasserbehandlungsanlage für die Boeselager- und die Schulz/Lutz-Kaserne — Bau einer Fahrzeugwaschanlage für die gleichen Liegenschaften Die Bundeswehr wird auch zukünftig bei der Auftragserfüllung immer wieder nach solchen Lösungen suchen, die eine weitestgehende Berücksichtigung modernen Umweltschutzes gewährleisten. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 31 und 32): Welche Kosten entstünden nach Meinung der Bundesregierung für die Krankenkassen, wenn das Verhütungsmittel „Pille" auf Krankenschein verschrieben werden dürfte, und wie könnte dies finanziert werden? Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung einer solchen Maßnahme ein? Zu Frage 31: Nach einer ersten überschlägigen Schätzung würden die Kosten jährlich 450 bis 500 Millionen DM betragen. Ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, der zu einer entsprechenden Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung führen würde, ist nicht beabsichtigt. Zu Frage 32: Nach Auffassung der Bundesregierung erfordert die Verstärkung des Schutzes des ungeborenen Lebens ein breites Spektrum von Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen, auch dem der Empfängnisverhütung. Insoweit gibt es bisher zu der Frage, ob durch die Pille auf Krankenschein die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu senken wäre, keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse. Wichtig sind Aufklärung und Beratung über Empfängnisverhütung neben einer Verbesserung der sozialen und finanziellen Situation schwangerer Frauen durch die Einführung des Erziehungsgeldes, die Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" und eine Reihe anderer bereits beschlossener Maßnahmen zur Fördreung der Familien. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 48 und 49): Wie hoch sind die Gewinne der Deutschen Bundesbahn 1983, 1984 und 1985 im Fährschiffbetrieb auf der Vogelfluglinie, und welche Gewinne und Arbeitsplatzchancen sind ihr bisher dadurch entgangen, daß sie deutsche Transportanteile den Dänischen Staatsbahnen überlassen hat? Bis wann und für welche Transporte beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, das Fährschiff Theodor Heuss nach Indienststellung eines deutschen Fährschiffneubaus weiter auf der Vogelfluglinie einzusetzen? Zu Frage 48: Auf der Vogelfluglinie konnte im Geschäftsjahr 1983 ein Gewinn von 23,6 Millionen DM erwirtschaftet werden. Für das Geschäftsjahr 1984 wird voraussichtlich ein Gewinn von 25 Millionen DM erwartet; das abschließende Jahresergebnis liegt zur Zeit noch nicht vor. Zum Geschäftsjahr 1985 können derzeit keine Aussagen gemacht werden. Nach dem bestehenden Fährübereinkommen zwischen den Dänischen Staatsbahnen und der Deutschen Bundesbahn stellen beide Verwaltungen ganzjährig je zwei Fährschiffe. Zusätzlich werden von den Dänischen Staatsbahnen Ablöse- und Saisonschiffe vorgehalten. Von einer Überlassung deutscher Transportanteile an die Dänischen Staatsbahnen kann nicht die Rede sein. Die Deutsche Bundesbahn ist aus eigenwirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, für Spitzenverkehre etc. ein weiteres Fährschiff vorzuhalten, da ihr hier weitere Einsatzmöglichkeiten fehlen. Zu Frage 49: Derzeit werden Untersuchungen über die mögliche Weiterverwendung des Fährschiffes „Theodor Heuss" — nach Indienststellen eines neuen Fährschiffes der Deutschen Bundesbahn — durchgeführt. Die Entscheidung ist vom Ergebnis der noch nicht abgeschlossenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abhängig. Gegebenenfalls muß der Vertrag über das Fährübereinkommen modifiziert werden. 12028* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 50 und 51): Wie stark wird sich auf Grund der zwischen den Eisenbahnen Schwedens, Dänemarks und der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1984 in Köln getroffenen Vereinbarungen der Schienengüterverkehr auf der Vogelfluglinie erhöhen, und reichen die Kapazitäten der deutschen Fährschiffe und des Schienennetzes von Puttgarden bis Lübeck für den zusätzlichen Verkehr aus? Ist gegenwärtig und zukünftig gewährleistet, daß im Fährverkehr zwischen Puttgarden und Rödby die anfallenden Transportleitungen zu gleichen Teilen auf die Deutsche Bundesbahn (DB) und die Dänischen Staatsbahnen verteilt werden, und welche Schritte will die DB erforderlichenfalls ergreifen? Zu Frage 50: Das Verkehrsaufkommen im Schienenwagenladungsverkehr beläuft sich derzeit auf rd. 2,0 Millionen Tonnen. Nach der am 5. April 1984 in Köln getroffenen Vereinbarung erhoffen sich die beteiligten Bahnen bis 1990 einen Mehrverkehr von rd. 1,3 Millionen t/Jahr. Deshalb sehen die Kölner Vereinbarungen ab 1. Juni 1986 bei entsprechender Nachfrage den ganzjährigen Einsatz von 5 Fährschiffen vor, wobei die Dänischen Staatsbahnen das 5. Fährschiff besorgen. Erste Untersuchungen ergaben, daß der erwartete Mehrverkehr auch auf dem eingleisigen Strekkenabschnitt zwischen Puttgarden und Lübeck im Regelbetrieb bewältigt werden kann. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß in Einzelfällen punktuelle Ausbaumaßnahmen erforderlich werden. Die Untersuchungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 51: Die Kölner Vereinbarungen sehen vor, daß die Dänischen Staatsbahnen das 5. Fährschiff stellen. Die Abrechnungs- und Einsatzmodalitäten dieses Schiffes und ggf. eines zusätzlichen Ablöse- und Saisonschiffes werden im gegebenen Fall zwischen der Deutschen Bundesbahn und den Dänischen Staatsbahnen ausgehandelt. Das hierdurch entstehende Ungleichgewicht wird mit dem Einsatz eines neuen Fährschiffes der Deutschen Bundesbahn, welches ab 1. Juni 1986 die von der Deutschen Bundesbahn zu stellende Kapazität deutlich vergrößert, teilweise verbessert. Langfristig strebt die Deutsche Bundesbahn einen Naturalausgleich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Roitzsch (Quickborn) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 52 und 53): Wird die Erhöhung des Schienengüterverkehrs auf der Vogelfluglinie ab 1986 zu einer Beeinträchtigung des Personenkraftwagen- und Lastkraftwagentransports auf deutschen Fähren führen, und wie will die Deutsche Bundesbahn gegebenenfalls eintretenden Engpässen begegnen? Wie ist organisatorisch im Betrieb der Deutschen Bundesbahn gewährleistet, daß sie rasch und ökonomisch sinnvoll die notwendigen Entscheidungen für den gewinnreichen Fährverkehr trifft, und wie haben sich diese Maßnahmen bisher bewährt? Zu Frage 52: Für den reinen Pkw-Verkehr ergeben sich nach einer evtl. Erhöhung des Schienengüterverkehrs auf der Vogelfluglinie ab 1986 keine Beeinträchtigungen. Der Einsatz zusätzlicher Fährschiffe würde zu einer Erhöhung der Abfahrtszahlen/Tag führen und brächte somit ein verbessertes Verkehrsangebot. Die Kapazitätsplanungen gehen davon aus, daß auch nach der Erhöhung des Schienengüterverkehrs für die Lkw-Trajektierung die notwendige Kapazität zur Verfügung steht. Evtl. kurzfristig auftretende Engpässe sollen weitgehend durch dispositive Maßnahmen ausgeräumt werden. Zu Frage 53: Durch Einrichtung eines Resultatsverantwortungsbereiches „Fährbetriebe Vogelfluglinie" wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um vor Ort die für den wirtschaftlichen Erfolg des Fährverkehrs notwendigen Entscheidungen rasch und ökonomisch sinnvoll treffen zu können. Diese Einrichtung hat sich bewährt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Frage 58): Sieht die Bundesregierung einen politischen Handlungsbedarf zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze, insbesondere im ländlichen Raum? Die vorliegenden Zahlen der Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit zeigen, daß noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die hohe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen befriedigen zu können. Dabei kommt es auch darauf an, zusätzliche Ausbildungsplätze zu mobilisieren. Dies ist in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft. Die bereits in den vergangenen Jahren zu beobachtenden regionalen Unterschiede auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben in diesem Jahr eher noch zugenommen; häufig ist die Ausbildungsplatzsituation in ländlichen Räumen, wie z. B. dem Emsland, besonders schwierig. Für solche Defizitregionen sind gezielte Maßnahmen erforderlich. Neben der Wirtschaft sind dabei die Länder in besonderer Weise gefordert. Es ist daher sehr wichtig, daß die Länder ihre bestehenden Programme zur Förderung der betrieblichen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12029* Ausbildung fortführen und ggf. ausbauen. Ein mit diesen Ländermaßnahmen konkurrierendes Sonderprogramm des Bundes zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze wäre nicht zweckmäßig; dies entspricht auch den Beratungsergebnissen des Gremiums der Persönlichen Beauftragten der Regierungschefs von Bund und Ländern für die Ausbildungsplatzsituation. Der Bund wird seine Anstrengungen auf das Benachteiligtenprogramm konzentrieren. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 1986 sind für dieses Programm 275 Millionen DM vorgesehen. Damit wird es möglich sein, erneut 4 000 benachteiligten Jugendlichen, die sonst keine Ausbildungschance hätten, die Aufnahme einer Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Außerdem kann bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen die Zahl der Teilnehmer voraussichtlich von 5 000 auf 7 000 ausgeweitet werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 10/ 3857 Fragen 61 und 62): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausstellung von als „Presseausweis" bezeichneten Papieren in der Bundesrepublik Deutschland keinen Beschränkungen unterliegt, weil ein auf Grund einer Vereinbarung über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen vom 1. Januar 1964 in der Fassung vom 1. Januar 1982 zwischen dem Bundesminister des Innern, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, den Innenministern (Senatoren) der Bundesländer (ohne Saarland), dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalisten-Union in der IG Druck und Papier, der DAG, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger ausgegebener Ausweis von anderen täuschend nachgeahmt und an jedermann — oft zu einem sehr hohen Preis — verkauft wird? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Mißstand, der die Journalisten trifft, zu unternehmen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß sowohl von Verbänden, die an der von Ihnen zitierten Vereinbarung nicht beteiligt sind, als auch von sonstigen Organisationen und Privatpersonen sog. Presseausweise ausgegeben oder teilweise zum Kauf angeboten werden und im letzteren Falle hiermit auch ein schwunghafter Handel getrieben wird. Daß dies gegen den Sinn der Vereinbrung verstößt, steht außer Zweifel. Denn die Vereinbarung will mit der Ausstellung von Presseausweisen gerade diejenigen Journalisten unterstützen, die hauptberuflich eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. Dem dienen auch die beiden, aus Platzgründen auf der Rückseite des Ausweises angebrachten und jährlich zu erneuernden beiden amtlichen Passierscheine der Bahnpolizei- bzw. der örtlichen Polizeibehörden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es allerdings einen „Presseausweis" als amtlich oder gesetzlich besonders geschütztes Dokument nicht. Die Berufsbezeichnung „Journalist" kann nämlich nach der geltenden Verfassungslage wegen des durch Artikel 5 GG gewährleisteten und vom Bundesverfassungsgericht im „Spiegel-Urteil" von 1966 (BVerfGE 20, 162 [176]) bestätigten freien Zugangs zu den Presseberufen gesetzlich nicht geschützt werden. Auch die von Ihnen zitierte Vereinbarung hat nur privatrechtlichen Charakter. Die staatlichen Stellen sind allein wegen der beiden Passierscheinvermerke überhaupt an der Vereinbarung beteiligt: Dem nach dieser Vereinbarung ausgestellten bundeseinheitlichen Presseausweis kommt natürlich insofern eine besondere, rechtlich freilich nicht zu fassende Qualität zu, als nur auf ihm und nicht auf anderen Ausweisen die amtlichen Passierscheinvermerke der Polizeibehörden angebracht werden. Die Polizeibehörden sind hierüber auch in geeigneter Weise unterrichtet worden. Staatliche Stellen werden deshalb durch die Ausstellung anderer Presseausweise, auf denen die entsprechenden Passierscheinvermerke der Polizei fehlen, nicht unzulässig tangiert. Der Schutz vor Nachahmung und Mißbrauch des nach der Vereinbarung ausgestellten bundeseinheitlichen Presseausweises richtet sich nach den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, insbesondere auch der Strafgesetze. Gegen Mißbräuche reicht das geltende Strafrecht aus. Spezielle rechtliche Regelungen zum Schutz dieses Ausweises sind indes nicht möglich. In allen die Vereinbarung betreffenden Angelegenheiten ist im übrigen vereinbarungsgemäß der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen bundesweit zuständig. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Blank (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 72 und 73): Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den anderen westeuropäischen Staaten die meisten Asylbewerber aufgenommen hat? Wie viele Ausländer haben 1984 in den einzelnen westeuropäischen Staaten um Asyl gebeten, und wie ist die Belastung der Bundesrepublik Deutschland durch Asylsuchende im Vergleich zu ihren westlichen Nachbarstaaten zu beurteilen? Zu Frage 72: Das trifft zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Angaben des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) von den 723 300 Ausländern, die von 1975 bis 1984 in Westeuropa Asyl beantragt haben, 370 836 oder mehr als 51 vom Hundert aufgenommen. In diesen Zahlen sind nicht die Ausländer enthalten, die nicht Asyl beantragt haben oder deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen ist, die aber gleichwohl nicht ausgereist sind. 12030* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 Zu Frage 73: Im Jahre 1984 haben nach Feststellung des UNHCR 103 500 Ausländer in Westeuropa um Asyl nachgesucht. In der Bundesrepublik Deutschland waren es im gleichen Zeitraum 35 278 oder 34,1 vom Hundert. Auch diese Zahl enthält nur die Ausländer, die formell Asyl beantragt haben. Auf kein anderes westeuropäisches Land entfielen 1984 auch nur annähernd so viele Asylbewerber wie auf die Bundesrepublik Deutschland. Die überdurchschnittliche Belastung der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich ergibt sich auch bei einer Gegenüberstellung der Zahl der Asylsuchenden zur Bevölkerungsdichte und Bevölkerungszahl des jeweiligen Aufnahmelandes. Während in der Bundesrepublik Deutschland auf je 1 749 Einwohner ein Asylbewerber entfiel, kamen in Belgien und in den Niederlanden, den einzigen europäischen Staaten mit einer noch größeren Bevölkerungsdichte als im Bundesgebiet 1 Asylbewerber auf je 3 500 bzw. 5 455 Einwohner. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/3857 Frage 78): Sieht die Bundesregierung durch den ständig anwachsenden Verbrauch alkalifreier Seifen eine zusätzliche Bedrohung der Reinheit von Gewässern und Grundwasser, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun? Eine zusätzliche Bedrohung der Reinheit von Gewässern und Grundwasser durch den Verbrauch al-kalifreier Seifen ist derzeit nicht erkennbar. Seifen sind im allgemeinen biologisch gut abbaubar. Mögliche Probleme bei der Abwasserbehandlung wären lediglich zu erwarten, wenn Seifen in großem Umfang an Stelle synthetischer Wasch- und Reinigungsmittel zur Anwendung gelangten, da dies zur Überlastung von Kläranlagen führen könnte. Damit ist jedoch nicht zu rechnen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/3857 Frage 79): Kann die Bundesregierung die Mitteilung des „stern" (Nummer 39, S. 188) bestätigen, wonach eine Einsatzgruppe des Bundeskriminalamtes, Herrn Dirk Lohmann im Zuge einer Terroristenermittlung, bei der die Fahnder die Wohnung von Herrn Lohmann auf Grund eines von ihm geäußerten Verdachts mehrere Tage lang besetzt hielten, im Landeskrankenhaus für psychisch Kranke, und dort in der geschlossenen Abteilung untergebracht hat? Nein. Vielmehr begab sich Herr Lohmann freiwillig in das Landeskrankenhaus, nachdem er die Beamten des Bundeskriminalamtes um Vermittlung einer ärztlichen Behandlung gebeten hatte. Auch alle anderen Maßnahmen, die die im stern angesprochene Düsseldorfer Wohnung und den Wohnungsinhaber Dirk Lohmann selbst betreffen, wurden in Übereinstimmung mit Herrn Lohmann durchgeführt. Der Kontakt zwischen dem Bundeskriminalamt und Herrn Dirk Lohmann war entstanden, nachdem dieser der Polizei einen Hinweis auf eine geplante Anmietung seiner Wohnung durch terroristische Gewalttäter gegeben hatte. Im Interesse von Herrn Lohmann muß eine nähere Darstellung seiner allgemeinen gesundheitlichen Situation, die zur ärztlichen Behandlung führte, unterbleiben. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 84 und 85): Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Zeitschriften wie z. B. „Radikal" in Göttingen oder „Freiraum" in München erscheinen, in denen zu Sabotage- und terroristischen Handlungen aufgerufen wird und in denen detaillierte Anleitungen zur Herstellung von Sprengsätzen gegeben werden? Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bereit, die Wiedereinführung der 1981 gestrichenen Straftatbestände gegen das verfassungsfeindliche Befürworten von Straftaten sowie gegen das Verbreiten von Anleitungen zu schweren Straftaten (§§ 88 a und 130 a StGB) zu prüfen? Zu Frage 84: Es ist zutreffend, daß in der Bundesrepublik Deutschland neben diversen Publikationen, die über Straftaten terroristischer Vereinigungen berichten und deren Selbstbezichtigungen abdrucken, auch in jüngster Zeit Anleitungen zum Bau sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen verbreitet wurden. Nach Inkrafttreten des 19. Strafrechtsänderungsgesetzes sind den Sicherheitsbehörden des Bundes ca. 30 solcher Anleitungen bekanntgeworden. Nach den bisherigen Feststellungen enthalten die bekanntgewordenen Anleitungen selbst keine Aufrufe bzw. Aufforderungen zu Sabotage und terroristischen Handlungen. Im Bundesministerium des Innern wird derzeit eine sich auf alle extremistischen und terroristischen Bereiche erstreckende Übersicht der bekanntgewordenen Anleitungen zum Bau sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen erstellt. Zu Frage 85: Gegen die Verfasser und Verbreiter von Zeitschriften wie „radikal" und ähnlichen Druckerzeugnissen sind in der Vergangenheit zahlreiche Ermitt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12031* lungsverfahren eingeleitet worden, die auch zu Verurteilungen führten. So hat das Kammergericht Berlin zwei Angeklagte wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten in Tateinheit mit Billigung von Straftaten und Werbung für eine terroristische Vereinigung verurteilt. Auch die Verbreitung von Anleitungen zum Bau sogenannter Molotow-Cocktails ist derzeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 Waffengesetz strafbar. Um der Gefahr der strafrechtlichen Ahndung zu entgehen, lassen die Verfasser derartige Publikationen seit längerer Zeit unter einem Phantasieimpressum aus dem Untergrund erscheinen. Seitdem konnten die Verantwortlichen nicht mehr ermittelt werden. Soweit jedoch in Druckschriften Anleitungen zum Bau von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen enthalten sind, sind noch keine Fälle bekanntgeworden, in denen die Gerichte die Beschlagnahme dieser Druckschriften wegen fehlender Rechtsvorschriften nicht hätten anordnen können. Über die Wiedereinführung der Straftatbestände des verfassungsfeindlichen Befürwortens von Straftaten sowie des Anleitens zu Straftaten hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Sie beobachtet die weitere Entwicklung sorgfältig. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Lattmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Frage 86): Trifft es zu, daß bei der Gewerbeanmeldung der Kundendienstniederlassung einer deutschen Aktiengesellschaft, deren Vorstandsmitglieder im Handelsregister eingetragen sind, beispielsweise die Geburtstage dieser Vorstandsmitglieder und die Geburtsnamen ihrer Mütter anzugeben sind, und dient die Erhebung solcher Daten in diesem Zusammenhang einer wirtschafts-, gesellschafts-, Struktur- oder allgemeinpolitisch wünschenswerten Erkenntniserweiterung und gegebenenfalls welcher, oder sind hier noch Kräfte am Werk, die von den Entbürokratisierungsabsichten dieser Bundesregierung bisher nicht erfaßt bzw. nicht beeindruckt wurden? § 14 Gewerbeordnung verpflichtet den Gewerbetreibenden, die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde, dem Gewerbeamt, anzuzeigen. Die Anzeige ist auf dem durch die Gewerbeanzeigen-Verordnung vom 19. Oktober 1979 vorgeschriebenen Vordruck zu erstatten, auf dem Angaben zur Firma und Person des Gewerbetreibenden — u. a. der von Ihnen erwähnte Geburtstag des Gewerbetreibenden und der Geburtsname der Mutter — vorgesehen sind. Bei juristischen Personen sind diese Angaben für ihre gesetzlichen Vertreter zu machen, deren Handeln der juristischen Person direkt zugerechnet wird und deshalb für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens von Bedeutung ist. Die Anzeigepflicht dient verschiedenen Zwecken, in erster Linie soll sie eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung ermöglichen, darüber hinaus — im Rahmen des datenschutzrechtlichen Zulässigen — sonstige öffentliche Stellen (z. B. Statistisches Landesamt, Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) und ausnahmsweise auch sonstige Interessenten mit unbedingt erforderlichen Informationen versehen. Die Anzeige ist das notwendige Korrelat zur Gewerbefreiheit. Sie kann den Anstoß für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden geben, sofern Verdachtsmomente für dessen Unzuverlässigkeit vorliegen mit dem Ziel, ggf. ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Bei bestimmten Gewerben, an deren Vertrauenswürdigkeit besondere Anforderungen zu stellen sind, ist das Gewerbeamt durch Landeserlaß sogar angewiesen, unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu prüfen. Zu diesem Zweck holt es vom Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister in Berlin Auskünfte ein, die etwaige Vorstrafen, Bußgeldentscheidungen, Gewerbeuntersagungs- und Rücknahmeverfahren und dergl. aufzeigen. Die von Ihnen erwähnten Aufgaben zur Person des Gewerbetreibenden sind für diese Auskünfte von Bedeutung, da sie der Identifizierung des Gewerbetreibenden dienen. Dies gilt insbesondere für den Geburtsnamen der Mutter, der, auch bei Personen mit gleichem Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum sowie bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden dessen eindeutige Zuordnung ermöglicht. Das Handelsregister ist insoweit keine ausreichende Erkenntnisquelle. Auch bei der Anmeldung von Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist das Gewerbeamt auf diese Angaben angewiesen, um seine Überwachungsfunktion wahrnehmen zu können. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/3857 Fragen 87 und 88): Teilt die Bundesregierung die häufig gehörte Auffassung, daß der schnelleren Markteinführung von bleifreiem Benzin die Schwierigkeit vieler Tankstellen entgegensteht, die erforderlichen Zusatz- und Umrüstungsinvestitionen zu finanzieren, und hält sie — gegebenenfalls — zusätzlich zu einer stärkeren Spreizung der Mineralölsteuer auf verbleiten und unverbleiten Treibstoff weitere Förderungsmaßnahmen für erforderlich? Wie hat sich die Zuschußgewährung zur Umrüstung von Tankstellen aus Mitteln des Haushalts des Bundesministers für Wirtschaft entwickelt, und in welchem Umfang werden für diesen Zweck zinsgünstige Kredite aus Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Lastenausgleichsbank in Anspruch genommen? Zu Frage 87: Die Bundesregierung hält zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Tankstellen auf bleifreies Benzin nicht für erforderlich. Der Aufbau eines Netzes von Bleifrei-Tankstellen ist in den letzten Monaten sehr gut vorangekommen. Zur Zeit wird an 2 800 bis 3 000 Tankstellen bleifreies Normalbenzin angeboten. Auch die Einführung des 12032* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 bleifreien Euro-Supers ist in vollem Gange. Die Zahl der Tankstellen, die auch diese Sorte führen, liegt derzeit nach Angaben der Mineralölwirtschaft zwischen 1 000 und 1 200. Die Entscheidung des Bundeskabinetts vom Mittwoch, den steuerlichen Anreiz zugunsten bleifreien Benzins kräftig auszuweiten, wird den Tankstellenausbau nochmals beschleunigen. Die Tankstellenunternehmen werden sich darauf einrichten, daß bleifreies Benzin von Beginn des nächsten Jahres an billiger als verbleite Ware angeboten wird und der Anteil bleifreien Benzins dann rasch und deutlich ansteigt. Zu Frage 88: Das Zuschußprogramm des BMWi zum Ausbau mittelständischer Tankstellen auf bleifreies Benzin wird planmäßig abgewickelt. Für 1985 und 1986 stehen je 10 Millionen DM bereit. Aus diesem Programm können Zuschüsse für rd. 3 000 Tankstellen gezahlt werden. Bis zum 20. September 1987 sind beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft 1 791 Anträge für 2 950 Tankstellen eingegangen. Bislang wurden 491 Zuwendungsbescheide für 1 477 Tankstellen erteilt. Ausgezahlt wurden knapp 900 000 DM für 123 Tankstellen. Zusätzlich haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Lastenausgleichsbank in 350 Fällen zinsgünstige Darlehen mit einem Volumen von rd. 20 Millionen DM bereitgestellt. Davon stammen rd. 14 Millionen DM aus dem Regionalprogramm und dem Standortprogramm des ERP-Sondervermögens, die restlichen 6 Millionen DM aus Eigenmitteln der beiden Banken. Mittel für weitere Darlehen stehen zur Verfügung. Darüber hinaus haben einige Länder zusätzliche Programme durchgeführt. Außerdem stehen die allgemeinen Mitelstandsprogramme der Länder für den Ausbau dieser Tankstellen zur Verfügung. Schließlich gibt es vor allem in Baden-Württemberg zusätzliche Hilfen von Gemeinden und Landkreisen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/ 3857 Fragen 89 und 90): Wie beurteilt die Bundesregierung die Behandlung einiger zwischen den Sozialpartnern vereinbarter Ausbildungsordnungen durch den Bundesminister für Wirtschaft, die auch vom DGB kritisiert wurde? Ist die Bundesregierung bereit, Vereinbarungen der Sozialpartner über neue Ausbildungsordnungen in den zuständigen Ministerien im Interesse der notwendigen qualitativen Verbesserung der Ausbildung zügiger als bisher umzusetzen? Zu Frage 89: Der Bundesminister für Wirtschaft hat seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1969 bisher neue Ausbildungsordnungen für rd. 190 Ausbildungsberufe erlassen. Alle Ausbildungserdnungen sind in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und ihren Sachverständigen erarbeitet worden. Offene Fragen konnten noch stets in gemeinsamen Verhandlungen und Anstrengungen mit den am Neuordnungsverfahren Beteiligten geklärt werden. An diesem Verfahren, das sich in vielen Jahren bewährt hat, wird die Bundesregierung festhalten. Zu Frage 90: Die Bundesregierung hat sich stets aufgeschlossen gegenüber Vorschlägen der am Neuordnungsverfahren für Ausbildungsordnungen Beteiligten gezeigt, wenn die Vorschläge mit den berufsbildungspolitischen Vorstellungen und rechtlichen Möglichkeiten der Bundesregierung übereinstimmten. Die Bundesregierung wird auch künftig geeignete Vorschläge aufgreifen und wie bisher zügig in Ausbildungsordnungen umsetzen. Soweit es trotzdem zu Verzögerungen kommt, sind diese häufig darauf zurückzuführen, daß Vorschläge der Sozialpartner aus rechtlichen oder bildungspolitischen Gründen nicht verordnungsfähig sind oder die Diskussion der Sozialpartner in wesentlichen Fragen noch nicht abgeschlossen ist oder Rahmenbedingungen wie z. B. die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung über die Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen nicht beachtet werden. Wie bereits gesagt, konnten aber diese und andere Schwierigkeiten bisher noch stets in Verhandlungen geklärt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3857 Fragen 91 und 92): Ist der Bundesregierung bekannt, daß als Folge des österreichischen Weinskandals auch deutsche Weine sowohl im In- als auch im Ausland auf Absatzschwierigkeiten stoßen, und teilt sie meine Auffassung, daß dadurch bedingt die Gefahr besteht, daß während der Traubenernte sich das sogenannte Herbstgeschäft nachteilig entwickeln kann? Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung des Absatzes deutscher Weine und zur Stabilisierung des Herbstgeschäftes, insbesondere auch für die Einlagerung von Wein, entsprechende Maßnahmen einzuleiten? Zu Frage 91: Der Bundesregierung ist bekannt, daß als Folge des von Österreich ausgehenden Weinskandals, in den bekanntlich auch einige wenige deutsche Firmen verwickelt sind, der deutsche Wein gewisse Absatzschwierigkeiten im In- und Ausland hat. Bereits im 1. Halbjahr 1985, also noch vor dem Weinskandal ist jedoch der Weinabsatz in der Bundesrepublik Deutschland zurückgegangen. Die Umsatzeinbußen trafen dabei vor allem den deutschen Wein, während der ausländische Wein seine Position hat behaupten können. Gründe dafür dürften die unterdurchschnittliche deutsche Weinmosternte Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1985 12033* 1984 und die damit verbundene Erhöhung der Weinpreise sein. Für das 3. Quartal 1985 stehen derartige Marktbeobachtungsergebnisse noch nicht zur Verfügung, so daß sich das Ausmaß der durch den Weinskandal bedingten Geschäftsbeeinträchtigung noch nicht abschätzen läßt. Die Bundesregierung sieht nach den ihr vorliegenden Unterlagen keine Schwierigkeiten bei der Unterbringung der auf 5-6 Millionen hl geschätzten deutschen Weinmosternte 1985. Die Lagerbestände an Faß- und Flaschenwein bei den Erzeugern einschl. Winzergenossenschaften können zum 1. September 1985 auf rd. 9 Millionen hl geschätzt werden, das sind rd. 2,2 Millionen hl weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. An Lagerkapazität sind allein bei den Erzeugern 19,5 Millionen hl vorhanden (Stand 31. August 1984). Nach der Statistik über Lagerbehälter für Weinmost und Wein dürften auch regionale Probleme in dieser Hinsicht nicht entstehen. Zu Frage 92: Wie sich aus meiner Antwort zur ersten Frage ergibt, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur Einlagerung von Wein zu ergreifen, da in ausreichendem Umfange Lagerkapazität verfügbar ist. Betriebe, die selbst nicht über ausreichende Lagerkapazitäten verfügen, sollten den mit beachtlichen staatlichen Mitteln geförderten Genossenschaften bzw. anderen Erzeugergemeinschaften beitreten. Mittelfristig sollte nach Auffassung der Bundesregierung das nicht durch längerfristige Verträge gebundene sogenannte Herbstgeschäft aufgegeben werden. Zur Verbesserung des Absatzes deutscher Weine hat die Bundesregierung sowohl im Inland als auch im Ausland alles getan, um den durch den Weinskandal entstandenen Schaden zu begrenzen. So wurde die deutsche Öffentlichkeit objektiv über die Entwicklung unterrichtet. Das gleiche gilt für die deutschen Botschaften und Vertretungen im Ausland. Durch diese Bemühungen ist es gelungen, bei zahlreichen wichtigen Abnehmerländern Importrestriktionen zu vermeiden bzw. rückgängig zu machen. So ist z. B. ab 9. September der Verkauf deutscher Weine auch in Japan wieder zugelassen. Im übrigen prüft die Bundesregierung z. Z. zusammen mit den Bundesländern, welche rechtlichen und sonstigen Schritte eingeleitet bzw. ergriffen werden können, um im Interesse des Verbrauchers und der Wirtschaft Weinskandale künftig soweit irgend möglich zu vermeiden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3857 Frage 93): Trifft es zu, daß Züchter für die Prüfung resistenter Sorten erheblich mehr Mittel aufwenden müssen als für die Prüfung von Sorten, die nur zusammen mit entsprechenden Herbiziden etc. eingesetzt und geprüft werden müssen, und wäre es nicht umweltpolitisch wichtiger, einen Anreiz zur Züchtung resistenter Sorten durch niedrigere Prüfungsgebühren für diese Sorten zu schaffen? Die Prüfung einer neuen Sorte auf ihren landes-kulturellen Wert richtet sich nach den Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes. Entsprechend diesen Bestimmungen stellt das Bundessortenamt für die einzelnen Pflanzenarten Prüfungsrahmen auf. In diesen Prüfungsrahmen ist seit jeher vorgesehen, daß sich die Prüfung auch auf Resistenz bzw. Anfälligkeit gegenüber den bei uns bedeutsamen Pflanzenkrankheiten erstreckt. Hierbei steht die sortentypische Resistenz ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz im Vordergrund. Falls es sinnvoll und erforderlich ist, werden auch besondere Infektionstests durchgeführt. Alle diese im jeweiligen Prüfungsrahmen vorgesehenen Resistenzprüfungen werden ohne zusätzliche Gebühren vorgenommen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die Gebühren für die Wertprüfungen, in deren Rahmen die Resistenzprüfungen erfolgen, weniger als 20% der dafür tatsächlich entstehenden Kosten decken. Nur bei Anträgen auf Prüfung von Krankheitsresistenzen, die außerhalb des Prüfungsrahmens liegen (z. B. bei neu in der Bundesrepublik Deutschland auftretenden Krankheiten) werden nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes in begrenztem Umfang zusätzliche Gebühren erhoben. Eines der vorrangigen agrarpolitischen Ziele ist die Schaffung von Sorten mit guten Resistenzeigenschaften gegen alle in Frage kommenden Krankheiten und Schädlinge. Das Bundessortenamt ist daher gehalten, die Prüfungsrahmen laufend den sich verändernden Gegebenheiten anzupassen. Dies ist beispielsweise als Folge der in den letzten Jahren verstärkten Nematodenprobleme durch Einbeziehung der Resistenz gegen den Rübennematoden in den Prüfungsrahmen für Ölrettich und Weißen Senf oder durch Einbeziehung der Resistenz gegen Getreidenematoden in die Prüfungsrahmen für Hafer und Gerste geschehen.
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    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
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    Das ist mein Obmann, da kann ich nichts machen, selbstverständlich.


Rede von Erwin Horn
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Ich bedanke mich vielmals, Herr Kollege Kolbow. Herr Kollege Kolbow, würden Sie, nachdem Sie den Minister dreimal angesprochen haben, seine augenblickliche Aufmerksamkeit nicht auch als ein Kennzeichen sichtbaren Desinteresses an dem gesamten Vorgang ansehen?

(Ehrbar [CDU/CSU]: Das ist doch der größte Quatsch, den es gibt; ein Kasperltheater führen Sie da auf! — Dr. Klejdzinski [SPD]: Ruhe Kollege Ehrbar, bleib ehrbar!)


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    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Horn, ich würde sagen, wir bringen den Freitagvormittag, meine Damen und Herren, in Ruhe über die Bühne.

    (Ehrbar [CDU/CSU]: Sie sind doch auch in der Lage, mit jemand zu sprechen und zugleich zuzuhören!)

    — Herr Kollege Ehrbar, schreien Sie nicht so. Ich kann verstehen, daß Ihnen diese Frage unangenehm ist. Ich habe mich an Unaufmerksamkeiten von seiten der Regierungsbank in diesem Plenum schon gewöhnt.
    Ich möchte deutlich machen, daß der Sanitätsdienst der Bundeswehr für die SPD-Fraktion einen besonderen Stellenwert hat und daß wir die bedenkenswerten Feststellungen Ihres Vorgängers, Herr Weiskirch, Herrn Berkhan, vom 4. Oktober 1984 in diesem Hohen Hause aus der Sicht von heute kritisch, aber konstruktiv beleuchten möchten. Herr Berkhan sagte vor knapp einem Jahr von dieser Stelle aus: „Derzeit kann der Sanitätsdienst seinen



    Kolbow
    Friedensauftrag, nämlich die vom Gesetz garantierte unentgeltliche Hilfsfürsorge für alle Soldaten sicherzustellen, mehr schlecht als recht erfüllen."

    (Hornung [CDU/CSU]: Woher kommt denn das?)

    Als Berichterstatter des Verteidigungsausschusses für das Sanitätswesen weiß ich, daß sich seit diesem Resümee des verdienten Wehrbeauftragten Berkhan an der aktuellen Situation nichts verändert hat und daß nach wie vor erhebliche Probleme bestehen.
    Es ist nicht nur so — das werden Sie gleich merken —, daß wir nur tadeln, sondern wir erkennen an, daß in diesem Jahr Voraussetzungen geschaffen wurden, um diese Probleme mittel- und langfristig besser bewältigen zu können. Die zusätzlichen Mittel zur Verbesserung der materiellen Ausstattung im Etat 1986, aber auch in der Bundeswehrplanung, werden ausdrücklich begrüßt. Wir als Haus, als Budgetkontrolleur und Initiator, haben dafür Sorge zu tragen, daß dies dann auch in den Haushalten 1987 und folgende Wirklichkeit werden kann. Ich stehe nicht an zu sagen, daß es zu unterstützen ist, daß nun auch endlich die organisatorischen Voraussetzungen für eine Verbesserung der sanitätsdienstlichen Versorgung der Soldaten geschaffen werden.
    Dennoch bleibt eine Reihe von Problemen bestehen, die nur mit der Unterstützung des Parlaments und in der Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten — gewissermaßen als vorgeschobenem Parlamentsbeobachter — gelöst werden können. Wir werden Ihnen, Herr Weiskirch, dabei hilfreich zur Seite stehen.
    Ich möchte die Notwendigkeit der Verbesserung der Situation der Bundeswehrkrankenhäuser ansprechen, die weitere Aufstellung der Sanitätszentren und den Aufbau des betriebsärztlichen Dienstes. Ich möchte von dieser Stelle des Parlaments aus dem Bundesrechnungshof, aber auch dem Bundesminister der Finanzen sehr nachdrücklich sagen, daß der Verteidigungsausschuß und der Haushaltsausschuß die Haltung, die in diesen drei Problemen von diesen beiden Stellen eingenommen wird, nicht teilen kann und daß wir hier ein Maß an Bürokratie erleben, das die ärztliche Versorgung für unsere Soldaten und ihre Familien in Frage stellt, wenn sich weiter so verhalten wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, daß gerade das Beispiel der betriebsärztlichen Versorgung, um das noch einmal deutlich zu machen, hier aufzugreifen ist. Es ist ein Skandal, daß von den 230 000 betriebsärztlichen Einsatzstunden, die in der Bundeswehr erforderlich sind, zur Zeit trotz des Einsatzes von 13,5 Millionen DM für Vertragsärzte die betriebsärztliche Versorgung nur zu ca. 60 % sichergestellt wird, was ständige Verstöße gegen das Arbeitssicherheitsgesetz nicht nur vermuten läßt, wie die bedauerlichen Vergiftungsunfälle beim Abschleifen von Tarnschutzanstrichen von Panzern in diesem Jahr gezeigt haben. Ich gehe davon aus, daß wir uns im nächsten Jahr darüber bei Ihren
    Prüfbemerkungen, Herr Wehrbeauftrager, in diesem Hause noch einmal unterhalten.
    Ein letzter Punkt — da wollte ich noch einmal den Finger auch aus dem Gesichtsfeld des Parlamentes auf die Wunde legen — ist der Mangel an längerdienenden Sanitätsoffizieren, wo das Fehl augenblicklich noch 43 %, bei Fachärzten sogar 50 % beträgt. Zwar wird dieser Mangel zahlenmäßig jetzt voll durch grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere ausgeglichen. Die Klagen des Wehrbeauftragten vom letzten Jahr haben damit gefruchtet. Trotzdem ergeben sich nach wie vor auf Grund der zu geringen Berufserfahrung erhebliche Probleme, die künftig durch die Pflicht, eine zweijährige Tätigkeit als Arzt im Praktikum auszuüben, und eine jährliche Einstellungsquote von etwa 120 Sanitätsoffiziersanwärtern bei gegenwärtig etwa 1 150 studierenden Sanitätsoffiziersanwärtern gemildert werden. Trotzdem — das ist unsere Aufgabe — werden diese Probleme erst 1994 ganz gelöst werden können, was in den Jahren bis dahin dringend die Verbesserung der Ausbildung der einberufenen Ärzte erfordert. Ich verweise hier sehr deutlich noch einmal auf die Ausführungen von Herrn Berkhan von 1984 zum Einweisungslehrgang bei der Sanitätsakademie, insbesondere was dessen Praxisnähe angeht.
    Abschließend begrüße ich, die Bemühungen im Sanitätsdienst zu intensivieren, die Stehzeiten von Truppenärzten auf durchschnittlich drei Jahre zu verlängern. Wir können es den Berufs- und Zeitsoldaten wirklich nicht länger zumuten, sich bei jedem Besuch einem neuen Arzt anvertrauen und jedesmal ihre Krankengeschichte vortragen zu müssen. Ich glaube, auch jeder von uns — so hat der Wehrbeauftragte hier im letzten Jahr in seiner Abschlußrede dargetan — würde rebellieren, wenn ihm so etwas zugemutet werden würde. Hier ist man auf dem richtigen Weg. Ich wende mich hier an das Parlament, dieses auch im Haushalt der künftigen Jahre so zu begleiten, daß die eingesetzten Stellen im Sanitätsdienst so weitergeführt werden können, weil sie im Interesse der Gesundheitsfürsorge weiter so behandelt werden müssen.