Rede von
Lothar
Ibrügger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Bundesminister, Sie haben in der Antwort auf den Kollegen Kretkowski zum Ausdruck gebracht, daß Sie von einem Führerscheinbewerber aus der Mopetklasse, der dann die Pkw-Klasse erreichen will, nicht noch einmal den Ablauf einer Bewährungsfrist verlangen; so habe ich Sie da wohl richtig verstanden. Können wir das vielleicht an einem Fall darstellen?
Darf ich die Frage in dem Zusammenhang erweitern: Gilt dies auch für die Führerscheinbewerber, die in der Klasse III ihre Probezeit absolviert haben und dann auf den Lkw-Führerschein umsteigen wollen, auch für den Bereich des schweren Lastverkehrs? Denn offensichtlich gibt es doch bisher nicht ausreichend statistische Erkenntnisse über die Fahrfähigkeit beispielsweise der Mopedfahrer, die sich anders im Verkehr bewegen, als wenn sie einen vierrädrigen Untersatz mit erheblich höheren Geschwindigkeiten fahren. Könnten Sie vielleicht noch einmal auf diesen Punkt der Frage des Kollegen Kretkowski eingehen?
Dr. Dollinger, Bundesminister: Herr Kollege, ich habe vorhin versucht, anzudeuten, daß wir uns darüber lange Gedanken gemacht haben. Ich bitte, eines einmal rechnerisch zu sehen: Beim ersten Führerschein, den der Bewerber macht, hat er zwei Jahre Probezeit. Dann kommt er in ein Alter hinein, wo er einen Führerschein einer anderen Klasse machen kann, dann hat er wieder zwei Jahre Probezeit; wenn er vom Pkw auf den Lkw geht, wieder zwei Jahre Probezeit. Der Mann kommt aus der Probezeit überhaupt nicht mehr raus. Deshalb sind wir der Meinung, daß die erste Probezeit genügen sollte. Aber es ist j a von mir deutlich gesagt worden, daß wir diese ganze Sache begleiten werden. Wenn sich herausstellen sollte, daß das nicht ausreicht — z. B. beim Übergang vom Pkw zum Lkw —, muß man die Schlußfolgerungen ziehen und ändern.