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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/148 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 Inhalt: Mann GRÜNE (zur GO) 10987 B Aktuelle Stunde betr. 3. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages vom 27. August bis 20. September 1985 in Genf Verheugen SPD 10987 C Dr. Abelein CDU/CSU 10988 C Frau Kelly GRÜNE 10989 B Schäfer (Mainz) FDP 10990 B Dr. Soell SPD 10991 B Graf Huyn CDU/CSU 10992 B Dr.-Ing. Laermann FDP 10993 A Dr. Scheer SPD 10994 B Möllemann, Staatsminister AA 10995 B Lenzer CDU/CSU 10996 D Dr. Kübler SPD 10997 D Lamers CDU/CSU 10998 C Berger CDU/CSU 10999 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes — Drucksachen 10/1861, 10/1862 (neu) — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/3556 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 10/1022 —Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/3556 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung in Verbindung mit Zweiter Immissionsschutzbericht der Bundesregierung in Verbindung mit Dritter Immissionsschutzbericht der Bundesregierung — Drucksachen 9/1458, 10/1354, 10/3543 — Schmidbauer CDU/CSU 11000 D Schäfer (Offenburg) SPD 11002 B Baum FDP 11004A Schulte (Menden) GRÜNE 11005C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 11006 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1984 — Einzelplan 20 —— Drucksache 10/3304 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz) — Drucksachen 10/3204, 10/3323 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 10/3510 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz) — Drucksache 10/2929 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 10/3510 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1984 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (Einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1982) — Drucksachen 10/2223, 10/3509 — Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 11008D, 11016 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 11009 B Dr. Friedmann CDU/CSU 10010 C Esters SPD 11013A Frau Seiler-Albring FDP 11014 C Deres CDU/CSU 11017 C Kühbacher SPD 11019 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens, Rapp (Göppingen), Bachmaier, Curdt, Müller (Schweinfurt), Frau Odendahl, Oostergetelo, Stiegler, Frau Weyel, Dr. Wieczorek, Wolfram (Recklinghausen), Stahl (Kempen), Dr. Kübler, Huonker und der Fraktion der SPD Förderung von Existenzgründungen — Drucksachen 10/2275, 10/3121 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Uldall, Dr. Faltlhauser, Wissmann, Hauser (Krefeld), Doss, Engelsberger, Hinrichs, Dr. Lippold, Kittelmann, Kraus, Dr. Kronenberg, Dr. Lammert, Landré, Lattmann, Müller (Wadern), Niegel, Dr. Schwörer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Unland, Gerstein, Haungs, Hinsken, Maaß, Ruf. Jung (Lörrach), Dr. Jobst, Eylmann, Schwarz, Frau Fischer, Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. Müller, Dr. Hoffacker, Dr. Becker (Frankfurt), Clemens, von Hammerstein, Dr. Götz, Carstensen (Nordstrand), Hornung, Linsmeier, Seesing, Fischer (Hamburg), Dr. Olderog, Dr. Bugl, Magin, Milz, Strube, Rode (Wietzen), Pesch, Dr. Voigt (Northeim), Bühler (Bruchsal), Frau Dr. Wisniewski, Bohl, Wilz, Schartz (Trier), Schneider (Idar-Oberstein), Lintner, Böhm (Melsungen), Stockhausen, Frau Geiger, Nelle, Jagoda, Frau Dempwolf, Dr. Czaja, Herkenrath, Louven, Kolb, Frau Dr. Hellwig, Zink, Freiherr von Schorlemer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff, Dr. Haussmann, Beckmann, Grünbeck, Gattermann, Dr. Solms, Dr. Weng, Wurbs, Dr.-Ing. Laermann, Cronenberg (Arnsberg) und der Fraktion der FDP Eigenkapitalhilfeprogramm und Ansparförderprogramm — Drucksachen 10/2549, 10/3134 — Uldall CDU/CSU 11023 D Dr. Jens SPD 11025A Dr. Solms FDP 11026 D Tatge GRÜNE 11028 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 11029 C Rapp (Göppingen) SPD 11031 C Beratung des Antrags des Abgeordneten Horacek und der Fraktion DIE GRÜNEN Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz — Drucksache 10/2680 — 11033 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Planung für die Weiterentwicklung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" — Drucksachen 10/16, 10/2748 — Gerstein CDU/CSU 11033 C Stockleben SPD 11035 B Dr.-Ing. Laermann FDP 11036 C Tischer GRÜNE 11037 D Dr. Probst, Parl. Staatssekretär BMFT 11038 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 10/3544 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 III in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 10/3557 — Bohl CDU/CSU 11040A Conradi SPD 11041 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 11043 C Mann GRÜNE 11044 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes — Drucksache 10/3290 — Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 11047A Schröer (Mülheim) SPD 11048 D Clemens CDU/CSU 11050A Dr. Hirsch FDP 11052 A Ströbele GRÜNE 11053 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsprozeßordnung — Drucksachen 10/3437, 10/3477 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 11053 D Fischer (Osthofen) SPD 11054 C Buschbom CDU/CSU 11055 D Mann GRÜNE 11056 B Beckmann FDP 11058 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/3559 — Frau Dr. Segall FDP 11059 C Jaunich SPD 11060 A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 11061A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 11061 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksachen 10/843, 10/3540 — . . . 11062 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht — Drucksache 10/3434 — 11062 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1985 bei Kap. 30 05 Tit. 892 11 — Entwicklung Schneller Brutreaktoren —— Drucksachen 10/3268, 10/3470 — Bueb GRÜNE (zur GO) 11062 C Dr. Stavenhagen (zur GO) 11062 D Porzner SPD (zur GO) 11062 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 11063 B Tatge GRÜNE 11064A Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . 11064C, 11070 C Porzner SPD 11066A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 11067 A Mann GRÜNE 11068 D Namentliche Abstimmung 11072 B Ergebnis 11072 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Daubertshäuser, Haar, Bamberg, Amling, Antretter, Berschkeit, Buckpesch, Curdt, Hettling, Ibrügger, Kretkowski, Pauli, Hoffmann (Saarbrücken), Dr. Steger, Purps, Frau Steinhauer und der Fraktion der SPD Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn in der Fläche — Drucksachen 10/1503, 10/3488 — . . 111071C Beratung der Sammelübersicht 82 des Petitionsausschusses — Drucksache 10/3505 — 11071C Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Frau Fuchs (Köln), Jaunich, Kuhlwein, Lutz, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Odendahl, Bachmaier, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 Umsetzung der Empfehlungen der Sachverständigenkommission zum Sechsten Jugendbericht „Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 10/1007) — Drucksache 10/3385 — 11071D Fragestunde — Drucksache 10/3539 vom 21. Juni 1985 — Schaffung zusätzlicher Planstellen für bisher durch Aushilfskräfte ausgeführte Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung MdlAnfr 3 21.06.85 Drs 10/3539 Pauli SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10967 B ZusFr Pauli SPD 10967 B ZusFr Fiebig SPD 10967 D ZusFr Jaunich SPD 10968 A Einführung einer Mehrwert- und Gewerbesteuer für gewerbliche Tätigkeiten öffentlicher Körperschaften MdlAnfr 4 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10968 B ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . 10968 C ZusFr Pauli SPD 10968 D Behandlung von DDR-Übersiedlern durch Hamburger Sozialämter MdlAnfr 7 21.06.85 Drs 10/3539 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 10969A ZusFr von Schmude CDU/CSU 10969 B Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Zonenrandgebiet, tätigen Betriebe und Arbeitnehmer aus der DDR MdlAnfr 8 21.06.85 Drs 10/3539 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 10969 C ZusFr Clemens CDU/CSU 10969 D Festnahme des Kriegsdienstverweigerers Klaus Stefan Philipp nach seiner Einberufung zum Grundwehrdienst wegen Fahnenflucht; Entlassung aus der Bundeswehr MdlAnfr 9 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Schierholz GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 10970 B ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10970 B Modellvorschlag des DRK zur Berufsausbildung der Rettungssanitäter; Verabschiedung des Berufsbildes MdlAnfr 12, 13 21.06.85 Drs 10/3539 Haungs CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10970 D ZusFr Haungs CDU/CSU 10971 B ZusFr Jaunich SPD 10971 B Verbesserung der klinischen Pharmakologie MdlAnfr 14, 15 21.06.85 Drs 10/3539 Fiebig SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10971C ZusFr Fiebig SPD 10972 A Entwicklung des deutsch-israelischen Jugendaustausches ab 1982 MdlAnfr 16, 17 21.06.85 Drs 10/3539 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 10972 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 10972 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 10972 D ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10973 B Vergabe von Aufträgen an Firmen aus dem Zonenrandgebiet beim Neubau der Bundesbahnstrecke Nord-Süd MdlAnfr 23 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 10974A ZusFr Dr. Enders SPD 10974 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 10974 B Bundesbahn-Sonderangebote „Rosa-rotes Jahr" und „Familienpaß" MdlAnfr 24, 25 21.06.85 Drs 10/3539 Senfft GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10974 C ZusFr Senfft GRÜNE 10974 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 10975A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10975 B Personelle Überbesetzung des Zuges D 3527 zwischen Schladen und Wolfenbüttel MdlAnfr 29 21.06.85 Drs 10/3539 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 10976 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 10976 B Beschleunigte Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes und Verbesserung des Mittelabflusses, insbesondere durch freiberufliche Fachleute bei den Landesbauverwaltungen MdlAnfr 32, 33 21.06.85 Drs 10/3539 Frau Augustin CDU/CSU Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 V Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 10976 B ZusFr Frau Augustin CDU/CSU . . . . 10976 C Fehlsubventionierung von Bundesdarlehenswohnungen in Bückeburg und anderen Bundeswehrstandorten MdlAnfr 39, 40 21.06.85 Drs 10/3539 Kastning SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 10977 B ZusFr Kastning SPD 10977 D Kosten der seit 1975 errichteten deutschen Botschaftsgebäude und Konsulate; verarbeitete Natursteinarten MdlAnfr 34, 35 21.06.85 Drs 10/3539 Weinhofer SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 10978 D ZusFr Weinhofer SPD 10979A Frage der Gemeinnützigkeit von Wohnungsbauunternehmen auf Grund der veränderten Situation auf dem Wohnungsmarkt MdlAnfr 36 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 10979 B ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . 10979 C ZusFr Waltemathe SPD 10979 D Einführung eines Tempolimits beim Scheitern der europäischen Verhandlungen zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Luft MdlAnfr 68 21.06.85 Drs 10/3539 Kißlinger SPD Antw PStSekr Spranger BMI 10980A ZusFr Kißlinger SPD 10980 A Haltung der Bundesregierung zu den Traditionsverbänden der Waffen-SS; Aberkennung der Gemeinnützigkeit, insbesondere für die „HIAG" MdlAnfr 69, 70 21.06.85 Drs 10/3539 Ströbele GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 10980 B ZusFr Ströbele GRÜNE 10980 C ZusFr Mann GRÜNE 10981 B ZusFr Waltemathe SPD 10981 B Teilnahme von NPD-Mitgliedern am Deutschlandtreffen der Schlesier in Hannover MdlAnfr 71, 72 21.06.85 Drs 10/3539 Gilges SPD Antw PStSekr Spranger BMI 10981 C ZusFr Gilges SPD 10981C ZusFr Mann GRÜNE 10982 B ZusFr Ströbele GRÜNE 10982 C ZusFr Waltemathe SPD 10982 C Weitergabe von Daten über Demonstrationsteilnehmer an das Bundeskriminalamt MdlAnfr 73 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 10983 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 10983 D Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, insbesondere dem Bundesgrenzschutz und den Gewerkschaften MdlAnfr 74 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Spranger BMI 10984A ZusFr Dr. Enders SPD 10984 A Abschiebung von vier Palästinensern am 7. Juni 1985 von Berlin (West) nach Beirut MdlAnfr 75, 76 21.06.85 Drs 10/3539 Mann GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 10984 C ZusFr Mann GRÜNE 10984 C ZusFr Ströbele GRÜNE 10984 D ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10985 B Erteilung von Auskünften über das Schicksal von NS-Opfern durch das DRK zu Forschungszwecken MdlAnfr 77 21.06.85 Drs 10/3539 Waltemathe SPD Antw PStSekr Spranger BMI 10985 D ZusFr Waltemathe SPD 10985 D Begründung für die Exportgenehmigung von Militärhubschraubern nach Südafrika MdlAnfr 83 21.06.85 Drs 10/3539 Waltemathe SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10986 C ZusFr Waltemathe SPD 10986 C ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 10986 D ZusFr Gilges SPD 10987 A ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10987A Nächste Sitzung 11072 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 11075*A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 Anlage 2 Verbesserung der Beratung, Umschulung und Vermittlung arbeitsloser Akademiker; zusätzliche Standorte für Einrichtungen des Fachvermittlungsdienstes in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 5, 6 21.06.85 Drs 10/3539 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 11075*B Anlage 3 Verkauf von Gift per Katalog MdlAnfr 18 21.06.85 Drs 10/3539 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 11075*D Anlage 4 Bessere Koordinierung der IC-Anschlüsse für Züge aus den Küstenstädten insbesondere in Bremen MdlAnfr 19, 20 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 11076*A Anlage 5 Planung eines Schienenschnellfahrnetzes Paris-Frankfurt-Stuttgart-München; Ausbau der Strecke Saarbrücken-Mannheim MdlAnfr 21, 22 21.06.85 Drs 10/3539 Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 11076* C Anlage 6 Aufnahme der Bundesbahn-Neubaustrecke Nürnberg-Ingolstadt in die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 27, 28 21.06.85 Drs 10/3539 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 11076*D Anlage 7 Gebührenpraxis der Überwachungsvereine und Werkstätten bei der Abgassonderuntersuchung; Einführung einer Herstellerhaftung MdlAnfr 30, 31 21.06.85 Drs 10/3539 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 11077*A Anlage 8 Auffassung des Staatsministers Vogel über die zunehmende politische Ausrichtung des Deutschen Evangelischen Kirchentages; Wertung der Wahl des Präses der EKD-Synode durch die Bundesregierung MdlAnfr 66, 67 21.06.85 Drs 10/3539 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 11077*C Anlage 9 Finanzielle Unterstützung von Autoren und anderen Künstlern durch das Bundesministerium für Wirtschaft MdlAnfr 81 21.06.85 Drs 10/3539 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 11077*D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 10967 148. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 146. Sitzung, Seite 10870 A: In der ersten Zeile ist statt „DGB" „CGB" zu lesen. Seite 10870 B: In der Klammer ist statt „Lutz (CDU/ CSU)" „Lutz (SPD)" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 28. 6. Dr. Blank 28. 6. Borchert 26. 6. Brandt 28. 6. Franke (Hannover) 28. 6. Hansen (Hamburg) 26. 6. Dr. Hauff 28. 6. Frau Hürland 28. 6. Ibrügger 28. 6. Keller 28. 6. Kroll-Schlüter 28. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 26. 6. Michels 26. 6. Dr. Müller * 28. 6. Müller (Remscheid) 26. 6. Nagel 28. 6. Niegel 26. 6. Polkehn 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 28. 6. Schmidt (Wattenscheid) 28. 6. Schröder (Hannover) 26. 6. Dr. Schwenk (Stade) 26. 6. Voigt (Frankfurt) 28. 6. Voigt (Sonthofen) 26. 6. Frau Dr. Wex 28. 6. Dr. Wieczorek 28. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 5 und 6): Welche Maßnahmen werden von seiten der Bundesanstalt für Arbeit für eine bessere Beratung, Umschulung und Vermittlung von arbeitslosen Akademikern vorbereitet? Welche zusätzlichen Standorte für Einrichtungen des Fachvermittlungsdienstes der Arbeitsvermittlung sind für Nordrhein-Westfalen vorgesehen; befindet sich darunter auch der Standort Münster? Zu Frage 5: Den arbeitslosen Akademikern steht bei der Bundesanstalt für Arbeit ein enges Netz von Fachvermittlungsdiensten für besonders qualifizierte Fach- und Führungskräfte sowie - für einige Berufe wie z. B. für Ärzte - die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt/Main zur Verfügung. Die Fachvermittlungsdienste und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung sind mit gut qualifizierten Beratungs- und Vermittlungskräften besetzt. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Arbeitsberatung und Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung der bei ihnen gemeldeten Ratsuchenden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wegen der starken Zunahme der Zahl der Ratsuchenden ist die Zahl der Planstellen in den Fachvermittlungsdiensten im Rahmen des Haushalts 1985 - durch Bewilligung neuer Stellen sowie die Verlegung von Stellen aus anderen Bereichen - um nahezu ein Drittel auf rund 550 erhöht worden. Die zusätzlichen Stellen werden für die Einrichtung von Fachvermittlungsdiensten bei fünf weiteren Arbeitsämtern und die Verstärkung bestehender Fachvermittlungsdienste genutzt. Auch die neuen Fachvermittlungsdienste werden der computerunterstützten Arbeitsvermittlung angeschlossen. Damit ist gewährleistet, daß den dort gemeldeten Ratsuchenden auch der überbezirkliche Arbeitsmarkt erschlossen wird und auf eingehende Stellenangebote schnell mit Bewerbervorschlägen reagiert werden kann. Zu Frage 6: In Nordrhein-Westfalen werden die Arbeitsämter Münster, Dortmund und Bonn ab 1. Oktober 1985 Fachvermittlungsdienste für besonders qualifizierte Fach- und Führungskräfte erhalten. Damit wird die Beratung und Arbeitsvermittlung an drei wichtigen Universitätsstandorten wesentlich verbessert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/3539 Frage 18): Kann die Bundesregierung mitteilen, ob es sich bei dem Skandal (lt. Bericht der „Welt am Sonntag" vom 16. Juni 1985), wonach Todes-Gift durch Katalog angeboten und bezogen werden kann, um einen Einzelfall oder um gängige Praxis handelt, und gibt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Möglichkeiten, solche Versandpraktiken für die Zukunft auszuschließen? Nach § 1 Abs. 1 des DDT-Gesetzes ist das Inverkehrbringen von DDT- und DDT-Zubereitungen verboten und nach § 7 Abs. 1 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, bedroht. Eine Ausnahmegenehmigung des Bundesgesundheitsamtes für Forschungs-, Untersuchungs- und Versuchszwecke, die nach § 1 Abs. 2 DDT-Gesetz erteilt werden kann, liegt in diesem Fall nicht vor. Die Klärung des Sachverhalts ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder, die für die Durchführung des Gesetzes verantwortlich sind. Die Einleitung eines Strafverfahrens obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Ermittlungen umgehend aufgenommen worden sind. Vergleichbare Fälle sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden. 11076* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 19 und 20): Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß entgegen allen Vorankündigungen mit dem neuen IC-Konzept durch längere Wartezeiten auf Anschlußbahnhöfen die Gesamtfahrzeiten von den Küstenstädten zwischen Weser und Ems in vielen Fällen nicht kürzer, sondern um fünf bis zehn Minuten länger geworden sind? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß beim Winterfahrplan 1985/86 der gegenwärtige absurde Zustand, daß die normalen Anschlußzüge aus der Nord-West-Region den Hauptbahnhof Bremen eine Minute nach Abfahrt des IC Hamburg-Köln erreichen — die regionalen IC-Anschlüsse aus Oldenburg 15 Minuten — durch eine vernünftige Anschlußregelung ersetzt wird? Zu Frage 19: Ja; die Bundesregierung kennt den von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Nach Mitteilung der für die Fahrplangestaltung zuständigen Deutschen Bundesbahn ergeben sich im neuen IC-Konzept 85 für die Küstenstädte zwischen Weser und Ems wegen der Ausrichtung der Anschlüsse in Bremen auf die Richtung Hamburg und Hannover (einschließlich Zielrichtung Süden) zum Teil geringfügig längere Gesamtfahrzeiten in Richtung Westen durch verlängerte Übergangszeiten. Zu Frage 20: Der direkte Reiseweg von Wilhelmshaven und Oldenburg in Richtung Köln über Osnabrück ist 55 km kürzer und damit vom Fahrpreis günstiger als die Verbindung über Bremen. Die Deutsche Bundesbahn hat daher an die IC-Züge in Osnabrück zwischen 7 und 20 Uhr jeweils 9 Anschlußverbindungen in Richtung und Gegenrichtung mit einer durchschnittlichen Übergangszeit von 20 Minuten hergestellt. In Bremen besteht zwischen der Abfahrt des ersten IC-Zuges (Richtung Hamburg) und des letzten IC-Zuges (Richtung Osnabrück) eine Zeitspanne von 37 Minuten. Entsprechend den größeren Verkehrsströmen werden daher die Anschlußzüge aus Richtung Nordenham auf die IC-Züge in Richtung Osnabrück und die Anschlußzüge aus Richtung Bremerhaven und Oldenburg auf die IC-Abfahrten Richtung Hamburg und Hannover ausgerichtet. Hierbei ergeben sich für den — nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn — unüblichen Weg von Oldenburg über Bremen in Richtung Osnabrück zwangsläufig nicht befriedigende Übergangszeiten. Ich gehe davon aus, daß sich die Deutsche Bundesbahn bei der Gestaltung des Winterfahrplanes 1985/86 bemühen wird, die aufgezeigten Schwierigkeiten so weit wie möglich zu beseitigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 21 und 22): Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Städte Frankfurt am Main, Heidelberg, Ludwigshafen, Mannheim und Saarbrücken, des Raumordnungsverbandes Rhein-Nekkar, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, für die Pfalz, Rhein-Neckar und des Saarlandes sowie des Saar-Pfalz-Vereins, sich im Rahmen der Verknüpfung des französischen und des deutschen Schienenschnellfahrnetzes für einen Anschluß auf der Linie Paris-Metz-SaarbrückenMannheim mit Weiterführung nach Frankfurt am Main einerseits und Stuttgart und München andererseits einzusetzen? Wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen der Deutschen Bundesbahn zum Ausbau der Strecke Saarbrükken-Mannheim, und ist die Bundesregierung bereit, in dieser Angelegenheit umgehend eine bilaterale (deutsch-französische) Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Durchführbarkeit dieser Schienenschnellverkehrsverbindung untersucht? Zu Frage 21: Die Bundesregierung hat mit der Prüfung dieser Frage bereits vor einigen Jahren im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung begonnen. Eine abschließende Entscheidung kann jedoch nur in Zusammenarbeit mit der französischen Seite getroffen werden. Ich werde Ihnen die Einzelheiten in meiner nächsten Antwort zu Frage Nr. 22 erläutern. Zu Frage 22: Der Ausbau der Strecke Saarbrücken-Ludwigshafen ist im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans '85 vom 18. März 1985 unter Planungen eingestuft. Anläßlich der 45. Deutsch-französischen Konsultationen der Staats- bzw. Regierungschefs am 28. Februar 1985 in Paris wurde hierzu beschlossen, zunächst getrennt und dann gemeinsam eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Paris und der Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart zu untersuchen. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres ihre Tätigkeit aufnehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 27 und 28): Aus welchem Grunde ist die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn von Nürnberg nach Ingolstadt im neuen Bundesverkehrswegeplan nicht mehr aufgeführt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Neubaustrecke noch in die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen? Zu Frage 27: Die Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung befindet sich zur Zeit noch im Entwurfsstadi- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 11077* um. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen einer einheitlichen verkehrszweigübergreifenden Bewertung konnte das Vorhaben zunächst nicht in den Entwurf des. Bundesverkehrswegeplanes 1985 aufgenommen werden. Zu Frage 28: Zur Zeit wird der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes '85 mit den beteiligten Stellen auf Bundes- und Länderebene abgestimmt. Dabei werden insbesondere auch regionale Gesichtspunkte erneut abzuwägen und ggf. in dem endgültigen Kabinettsentwurf zu berücksichten sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 30 und 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Automobilclubs an der Gebührenpraxis der Überwachungsvereine und der Werkstätten beim Vollzug der Abgassonderuntersuchung (vgl. ACE-Lenkrad, Heft 5 und 6 von 1985), und wird sie dafür eintreten, eine einheitliche gesetzliche Gebührenregelung für die Abgassonderuntersuchung zu schaffen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, eine gesetzliche Herstellerhaftung für das Einhalten der Grenzwerte für Schadstoffemissionen ohne vorherige Wartung einzuführen, und wird sie entsprechende Initiativen ergreifen? Zu Frage 30: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Technischen Überwachungsvereine den Kunden keine überhöhten Entgelte in Rechnung stellen. Die Technischen Überwachungsvereine berechnen für Abgassonderuntersuchungen derzeit in der Regel eine Gebühr von 26,79 DM, einschließlich der Gebühr für die Prüfplakette von 1,— DM und der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat hatte anläßlich seiner Zustimmung zur Abgassonderuntersuchung zwar die Auffassung vertreten, daß eine Gebühr von insgesamt 17,96 DM ausreichen müsse; die Technischen Überwachungsvereine haben aber dargelegt, daß dieser Betrag nicht kostendeckend wäre. Die Bundesregierung beabsichtigt entsprechend der Entschließung des Bundesrates demnächst, spätestens bei der nächsten Novellierung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, für die Abgassonderuntersuchung eine eigene Gebührennummer vorzusehen. Zu Frage 31: Der Gedanke der Herstellerhaftung ist in den Entwürfen der vorgesehenen verkehrsrechtlichen Vorschriften enthalten. Nach Nr. 1.3 der Anlage XXIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Bundesrats-Drucksache 558/84) hat der Hersteller durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß die Fahrzeuge während ihrer gesamten Lebensdauer möglichst niedrige Emissionen haben. Der Hersteller hat nachzuweisen, daß die vorgesehenen Grenzwerte über eine Fahrstrecke von 80 000 km oder eine Betriebsdauer von fünf Jahren bei ordnungsgemäßer Wartung und bei Betrieb des Fahrzeugs mit unverbleitem Kraftstoff eingehalten werden. Auch nach Nr. 1.3 der geplanten Anlage XXIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Bundesrats-Drucksache 160/85) hat der Antragsteller bzw. Hersteller glaubhaft zu machen, daß die Funktionsfähigkeit der emissionsmindernden und emissionsrelevanten Bauteile über eine angemessene Lebensdauer bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist. Diese Nachweise hat der Hersteller im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis gegenüber der Genehmigungsbehörde zu führen. Außerdem bestehen die üblichen Gewährleistungsansprüche. Hierbei werden der bestimmungsgemäße Gebrauch und die übliche Wartung des Kraftfahrzeugs vorausgesetzt; diese notwendige Mitwirkung des Fahrzeughalters ist unverzichtbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 66 und 67): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Staatsministers beim Bundeskanzler, Vogel, daß der Deutsche Evangelische Kirchentag in den letzten Jahren „immer mehr nach links gerückt" sei. Dies zeige auch das Programm der diesjährigen Großveranstaltung in Düsseldorf. Das Treffen gerate „zu sehr in den Sog des Zeitgeistes" und der „politischen Einseitigkeit"; der Kirchentag werde „von politischen Leuten weitgehend für sich vereinnahmt"? Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Behauptungen in der kirchlichen Presse, wonach „Vertreter der Bundesregierung" die Wahl des neuen Präses der EKD-Synode als „politisches Zeichen" gewertet wissen wollten? Zu Frage 66: Die inhaltliche Gestaltung des Deutschen Evangelischen Kirchentages liegt in der alleinigen Verantwortung der ihn tragenden Laienbewegung. Die Bundesregierung nimmt aus grundsätzlichen Erwägungen dazu nicht Stellung. Soweit sich Mitglieder oder Vertreter der Bundesregierung dazu geäußert haben, haben sie dies als Mitglieder ihrer Kirche getan. Zu Frage 67: Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zu derartigen Presseberichten nicht Stellung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/3539 Frage 81): 11078* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1985 Ist nach Ansicht der Bundesregierung nur eine Autorenlesung des Bundesverbandes der Freien Berufe mit Hannelies Taschau und Gert Hofmann durch die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft finanziell zu unterstützen, oder können auch andere Autoren bzw. andere Künstler, die zur Bereicherung sonstiger Bundesverbände auftreten, durch das Bundesministerium für Wirtschaft finanziell unterstützt werden? Auch andere Künstler und Autoren können durch die Bundesregierung gefördert werden und wurden es bereits in zahlreichen Fällen. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Maßnahmen zur „Nutzung des künstlerischen Sachverstandes bei der Erfüllung von Ressortaufgaben". Sie ist Bestandteil des von der Bundesregierung am 2. Juni 1976 beschlossenen Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler und Publizisten. Die Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium ergibt sich aus den beim Bundesinnenministerium zentral veranschlagten Haushaltsmitteln (Kapitel 06 02 Titel 526 21) und aus der „Vorläufigen Richtlinie" des Bundesinnenministers vom 1. September 1979. Die Autorenlesung mit Hannelies Taschau und Gert Hofmann vom 24. Juni 1985 steht am Anfang einer Reihe, für die zwölf deutsche Nachwuchsautoren ausgewählt wurden. Die fachkundige Auswahl der Autoren erfolgte durch einen namhaften Redakteur einer bekannten Tageszeitung, im Einvernehmen mit dem Bundesverband der Freien Berufe. Der Bundesverband wird in zehn Veranstaltungen zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen diese Autorenlesungen durchführen. Die Bundeszuwendung bei diesen Veranstaltungen ist zur Förderung der Autoren bestimmt, wobei der Bundesverband und seine Mitgliedsorganisationen sämtliche Veranstaltungskosten übernehmen. Zielsetzung dieser Förderung ist es, durch die Beteiligung von Künstlern und Publizisten verschiedener Bereiche zur Verdeutlichung gesellschaftlich oder politisch relevanter Themen beizutragen und nicht zuletzt einen Beitrag zur Erschließung neuer beruflicher Wirkungsmöglichkeiten für Künstler und Publizisten zu leisten. Das Bundeswirtschaftsministerium ist besonders darum bemüht, Nachwuchskräften im Bereich der Künstler und Publizisten für ihre freiberufliche Tätigkeit nicht lediglich eine materielle, sondern auch ideelle Unterstützung zu geben, wie sie aufgrund der Publizitätswirkung solcher Veranstaltungen erfolgen kann. Das Auftreten von Künstlern und Publizisten kann dabei eine kulturelle „Bereicherung" für die Besucher von entsprechenden Kunstausstellungen oder die Zuhörer bei solchen Autorenlesungen bedeuten. Auf diese Weise werden auch besondere Begegnungsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Gruppen der freien Berufe, zu denen in besonderem Maße auch freiberufliche Künstler und Publizisten zählen, geschaffen. So haben an der Autorenlesung vom 24. Juni 1985 des Bundesverbandes der Freien Berufe in Bonn zahlreiche Interessierte aus allen Bereichen der freien Berufe teilgenommen, wodurch diese Veranstaltung für die Autoren ein guter Erfolg war. Die Bundesregierung ist erfreut, wenn Verbände und Institutionen entsprechend geeignete Veranstaltungen durchführen. Hierzu können im Rahmen der oben erwähnten Richtlinie des Bundesinnenministeriums Förderanträge zugunsten der beteiligten Künstler und Publizisten gestellt werden, soweit die knapp bemessenen Haushaltsmittel dazu ausreichen und die Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben der Bundesregierung beitragen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Stefan Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu meinen Vorrednern fällt mir nur ein: ihr Eigenlob stinkt genauso wie unsere Luft.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der SPD)

    — Ich hoffe, daß die Wähler 1987 ihr Wahlverhalten nicht nach Ihren Sonntagsreden hier ausrichten, sondern nach dem Zustand des Waldes.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ihr stinkt den Wäldern zur Zeit aber auch!)

    — Nun mal sehen, wer zum Schluß die Nase vorn hat.
    Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zeigt einmal mehr, daß die Umweltpolitik dieser Bundesregierung dort aufhört, wo das Profitinteresse der Wirtschaft beginnt.

    (Zuruf von den GRÜNEN: So ist es!)

    Das heißt, der Spielraum für diese Bundesregierung, wirksame Umweltpolitik zu betreiben, ist gleich Null. Die Diskussion um die Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat bewiesen, daß Meinungen von Experten und Umweltschützern bei dieser Regierung und bei den Fraktionen der CDU/CSU und FDP überhaupt nichts gelten. Anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, in welch großem Ausmaß Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation neue Arbeitsplätze schaffen, glaubt Herr Zimmermann noch immer an das alte Märchen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, wonach Umweltschutz die Exportfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtige.



    Schulte (Menden)

    Wird die Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in dieser von BDI-Lobby-Vertretern entworfenen Fassung gebilligt, so wird zum drittenmal nach Verabschiedung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung und der Novellierung der TA Luft eine Chance vertan, die notwendigen und sinnvollen Schritte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Natur vor Luftverunreinigungen zu treffen.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Reden Sie keinen solchen Unsinn!)

    Trotz zunehmender Sonderabfallprobleme lehnt man die Aufnahme eines prinzipiellen Abfallvermeidungsgebotes in das Bundes-Immissionsschutzgesetz ab. Jedem Bürger ist klar, daß Abfälle, die erst gar nicht anfallen, auch keine Umweltschäden hervorrufen können. Aber trotzdem sollen zukünftig Abfallvermeidung und Abfallverwertung gleichberechtigt nebeneinander stehen. Neue Umweltschäden etwa durch das Recycling bestimmter Kunststoffe sind somit vorprogrammiert.
    Auch die Regelungen hinsichtlich der Abwärmenutzung, die im Gesetz festgeschrieben werden sollen, werden — und dies meint selbst der BDI — in der Praxis keine zusätzliche Abwärmenutzung und damit Energieeinsparung mit sich bringen. — Demgegenüber ließen sich durch die Vorschläge der GRÜNEN zur externen Abwärmenutzung in Verbindung mit der Erarbeitung regionaler und kommunaler Energieversorgungskonzepte erhebliche Fortschritte bei der Nutzung anfallender Wärme erzielen. Notwendig ist vor allen Dingen auch, daß Anlagen künftig nur noch an solchen Standorten errichtet werden dürfen, wo eine sinnvolle Nutzung der Abwärme gegeben ist.
    Auch die Vorschläge der Koalitionsfraktionen zur Novellierung des § 17 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zeigen deutlich die Handschrift der Industrie. Dieser Paragraph verhinderte bisher, daß viele Kraftwerke und Industrieanlagen nachträglich mit Abgasreinigungsanlagen ausgestattet wurden, weil u. a. die Behörden einen zu großen Ermessensspielraum haben. Ohne jeden sachlichen Grund wurde auf die von den GRÜNEN vorgeschlagene Reduzierung des Ermessensspielraums der ausführenden Behörden verzichtet. Das hätte die Vollzugsbehörden bei der Durchsetzung nachträglicher Anordnungen entscheidend gestärkt. Bleibt es bei dieser Ablehnung der Koalitionsfraktionen zu den Vorschlägen der GRÜNEN, wird die von der Bundesregierung als bedeutsame Maßnahme zur Luftreinhaltung — was man hier auch wieder hören konnte — apostrophierte Novellierung des § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Praxis keinerlei Verbesserung darstellen.
    Die Forderung der Koalitionsfraktionen zur Änderung dieses Paragraphen fällt sogar noch hinter den Vorschlag des Bundesrates zurück. Indem Nutzungsdauer und technische Besonderheiten von Anlagen zum Entscheidungskriterium dafür erhoben wurden, ob nachträgliche Anordnungen getroffen werden sollen, wird alles beim alten bleiben. Kommt dies so durch, so dürfen die alten Klitschen auch weiterhin zum Himmel stinken, obwohl ihre
    Emissionen, wie Untersuchungen bei industriellen Feuerungsanlagen in Nordrhein-Westfalen bewiesen haben, reihenweise über den in der TA Luft festgelegten Schadstoffgrenzwerten liegen.
    Mehr als unverständlich bleibt auch, weshalb die Vorschläge der Fraktion DIE GRÜNEN zur Schaffung eines Einsichtsrechtes für jedermann in Emissionserklärungen und Emissionskataster nicht ernsthaft überdacht wurden. Dabei boten unsere Vorschläge eine sinnvolle Möglichkeit, sowohl dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung in Fragen der Luftreinhaltung als auch dem Schutz von Betriebsgeheimnissen der Unternehmen entgegenzukommen. Meiner Auffassung nach können Gesetze allein nicht die alltägliche Umweltverseuchung durch die Industrie stoppen. Was wir brauchen, ist ein mehr an Transparenz; denn der Filz aus Politikern, Bürokraten und Firmenbesitzern scheut das Licht der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der FDP: Schwätzer!)

    Weiterhin ungelöst bleibt zudem die Frage der Stellung und Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten im Rahmen der Luftreinhaltepolitik. Festzuhalten bleibt, daß Stellung und Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten dringend einer Erneuerung bedürfen. Auf Grund der überaus großen auch materiellen Abhängigkeit des Immissionsschutzbeauftragten vom Unternehmer können diese Beauftragten bisher keine nennenswerten Fortschritte in der betrieblichen Luftreinhaltesituation erreichen. Im Gegenteil, in den meisten Fällen werden derzeit von den Immissionsschutzbeauftragten nicht einmal Umweltstraftaten der Unternehmen angezeigt.
    Alles in allem: Diese Gesetzesnovellierung ist typisch für die Möchtegernpolitik dieser Bundesregierung. Die Ankündigungen können noch so gut sein, letztlich bleibt das übrig, was der Großindustrie und den Energiekonzernen nicht weh tut.
    Man darf gespannt sein, an welchem Montag der „Spiegel" Unterlagen veröffentlicht, die die finanzielle Lobbyarbeit beim Zustandekommen dieser Gesetzesänderung nachweisen.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Laufs [CDU/CSU]: Unglaublich! Schämen Sie sich!)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Herrn Spranger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes heute im Deutschen Bundestag wird ein wichtiges und umfassendes Umweltgesetz beraten und zum Abschluß gebracht. Dieses Gesetz verfolgt zwei Ziele: Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Bäumen und anderen Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen



    Parl. Staatssekretär Spranger
    und zum anderen Vorbeugung und Vorsorge gegen Umweltschäden.

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Und den Schutz der Industrie vor diesem Gesetz! § 17 Abs. 2!)

    Es bestimmt mit seinen umfassenden Vorschriften das gesamte wirtschaftliche Handeln in unserem Lande. — Bei Ihrer Rede und Ihren Zwischenrufen wird mir allmählich klar, warum Sie nicht einmal auf Ihren Parteitagen mehr als Chaos produzieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Schulte [Menden] [GRÜNE]: Sie haben nicht zugehört!)

    Die Vorschriften werden in ihrem Vollzug Auswirkungen auch auf jeden einzelnen Bürger in unserem Land haben.
    Mit der heute anstehenden Novellierung dieses Gesetzes macht die Bundesregierung erneut deutlich, daß Umweltschutz ein zentrales Thema, eine zentrale Aufgabe dieser Bundesregierung bleibt. Vor dem Hintergrund der weiträumigen Luftverschmutzung, besonders der sichtbaren Vegetations- und Materialschäden, ist unsere Luftreinhaltestrategie auf Umweltvorsorge ausgerichtet. Unser Ziel ist die konsequente und schrittweise Reduzierung der Umweltbelastung aus allen Emissionsquellen.
    Um zu einer spürbaren Verminderung der Luftverschmutzung zu gelangen, muß vor allem die Sanierung der Altanlagen, von denen das Hauptemissionspotential ausgeht, energisch voran getrieben werden.
    Nach der Verabschiedung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung und der TA Luft Teil 2 wird die Bundesregierung noch in diesem Sommer eine Novelle zur TA Luft beschließen, mit der die bisherigen Emissionsgrenzwerte erheblich, zum Teil drastisch reduziert werden.
    Um diese Verschärfungen rasch und wirksam in die Praxis umzusetzen, muß das Eingriffsinstrumentarium des Gesetzes gegenüber Altanlagen effizienter gestaltet werden.

    (Zuruf des Abg. Schäfer [Offenburg] [SPD])

    Die Bundesregierung begrüßt deshalb besonders die Änderung des § 17 Abs. 2, mit der der Einwand der Unternehmen

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Der bringt doch nichts!)

    hinsichtlich wirtschaftlicher Unvertretbarkeit beseitigt und als alleiniger Maßstab für nachträgliche Anordnungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt wird.

    (Zuruf des Abg. Schulte [Menden] [GRÜNE])

    Für die Sanierung sämtlicher Altanlagen wird erstmals in der kommenden Novelle zur TA Luft ein von uns entwickeltes längerfristiges, auf einheitliche und gleichmäßige Durchführung gerichtetes Konzept vorgelegt. Die gesetzliche Grundlage für dieses neue Luftreinhaltekonzept schafft die heute zur Beschlußfassung vorliegende Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, besonders die Ermächtigungen in § 7 Abs. 2 und in § 48.
    Dieses neue Konzept arbeitet mit klaren Fristvorgaben, nach denen die bestehenden Anlagen umgerüstet werden müssen. Bei der Bestimmung der Sanierungsfristen und der für Altanlagen einzuhaltenden technischen Anforderungen werden vor allem die Art, die Menge und die Gefährlichkeit der Emissionen sowie die Nutzungsdauer und die technischen Besonderheiten der Anlagen berücksichtigt. Je größer das einem Schadstoff innewohnende Risikopotential ist, desto strenger sind die technischen Anforderungen, desto kürzer sind die Sanierungsfristen.
    Ziel der heutigen Novelle ist damit auch neben den beabsichtigten einschneidenden Umweltverbesserungen, insbesondere bei Altanlagen, die Kalkulierbarkeit und Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber zu schaffen. Nur eine für die Wirtschaft insgesamt verläßliche Umweltpolitik würde auf Dauer die notwendigen Umweltverbesserungen bringen. Nur eine verläßliche und konsequente Umweltpolitik wird die Arbeitsplätze in hochtechnisierten Bereichen schaffen, die wir brauchen. Mehr Umweltschutz ist deshalb auch ein entscheidender Faktor für die Belebung und Modernisierung unserer Wirtschaft. Nur umweltverträgliche Produktionsverfahren werden sich auf Dauer halten können.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Alles schöne Worte!)

    Um das Eigeninteresse der Wirtschaft an einer Verbesserung des Umweltschutzes noch weiter zu erhöhen, sieht die vorliegende Novelle auch Ausgleichsmaßnahmen zwischen benachbarten Unternehmen vor, wenn insgesamt die Umweltsituation in den jeweiligen Gebieten verbessert wird. Dieses neue marktwirtschaftlich wirkende Instrument wird insbesondere in hoch belasteten Gebieten dazu führen, die Belastung mit Luftschadstoffen schneller, wirksamer und auch kostengünstiger zu reduzieren.

    (Senfft [GRÜNE]: Das wird sich erst noch zeigen müssen!)

    — Das können wir abwarten, das können wir demnächst schon feststellen.

    (Senfft [GRÜNE]: So viel Zeit haben wir nicht mehr!)

    Mit der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegenden Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine durchgreifende Verringerung der Luftbelastung in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Der Innenausschuß hat nach Anhörung maßgebender Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Rechtsprechung und Verwaltung die vorliegende Beschlußempfehlung erarbeitet. Die Bundesregierung bittet um die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)