Rede:
ID1014610600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Göhner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/146 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 146. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schmidt (Gellersen) und Dr. Barzel 10772 A Eintritt des Abg. Scharrenbroich in den Deutschen Bundestag 10772 A Absetzung der Punkte 9 — Volkszählungsgesetz 1986 — und 10 — Ergebnis der ärztlichen Vorprüfung im März 1985 — von der Tagesordnung 10772 B, 10902 B Erweiterung der Tagesordnung 10772 B Begrüßung einer Delegation der Nationalversammlung Senegals 10803 A Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Carl-Dieter Spranger, zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Dr. Glotz SPD 10759A Weirich CDU/CSU 10760 B Mann GRÜNE 10761 C Dr. Hirsch FDP 10762C, 10766 D Dr. Nöbel SPD 10763 C Spranger CDU/CSU 10764 C Schäfer (Offenburg) SPD 10765 D Broll CDU/CSU 10767 C Duve SPD 10769A Lowack CDU/CSU 10770A Reddemann CDU/CSU 10771A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/3485 — 10772 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/3486 — 10772 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1984) — Drucksache 10/2913 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/3478 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und weiterer wohnungsrechtlicher Bestimmungen (AFWoÄndG) -- Drucksache 10/3203 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/3476 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 10/3162 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/3475 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3516 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1985 — Drucksachen 10/3222, 10/3475 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Waltemathe, Müntefering, Conradi, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Wohngeldleistungen (Wohngeldsicherungsgesetz) — Drucksache 10/2140 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/3215 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3263 — Schmitt (Wiesbaden) SPD 10773 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 10775 D Frau Weyel SPD 10778 A Grünbeck FDP 10779 D Frau Rönsch CDU/CSU 10783 C Werner (Westerland) GRÜNE 10786 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 10788 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 10790 C Müntefering SPD 10794A Conradi SPD 10795C Dr. Faltlhauser CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 10798 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waschmittelgesetzes — Drucksache 10/1434 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/3491 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung der Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln — Drucksachen 10/1436, 10/3491 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Wasser- und Bodenverbände — Drucksache 10/3038 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerbelastungen durch schwer abbaubare und sonstige kritische Stoffe — Drucksache 10/2833 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser — Drucksachen 10/2201, 10/3030 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 III Zweite Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 (Drucksachen 9/72, 9/2359) — Drucksachen 10/2690, 10/3298 — Frau Hönes GRÜNE 10799 D Dr. Göhner CDU/CSU 10801 C Kiehm SPD 10803 B Baum FDP 10804 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt — Drucksache 10/3454 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/3508 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3517 — Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 10807 B Pfuhl SPD 10808 A Bredehorn FDP 10810A Werner (Dierstorf) GRÜNE 10811 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Apel, Frau Fuchs (Köln), Roth, Dr. Jens, Lutz, Dr. Spöri, Wieczorek (Duisburg) und der Fraktion der SPD Politik zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit und Überwindung der Wachstumsschwäche — Drucksache 10/3431 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Kleinert (Marburg), Dr. Müller (Bremen), Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN Ökologischer Nachtragshaushalt — Drucksache 10/3497 — Dr. Jens SPD 10830 D Dr. Dregger CDU/CSU 10833 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 10836 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 10838 C Reimann SPD 10841 C Wissmann CDU/CSU 10843 D Poß SPD 10845A Dr. Graf Lambsdorff FDP 10846 D Dr. Sperling SPD 10848 C Dr. Kreile CDU/CSU 10849 B Dr. George CDU/CSU 10851 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG) — Drucksache 10/1731 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes — Drucksache 10/3138 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. George, Straßmeir, Lemmrich, Jagoda, Keller, Hinsken, Günther, Pfeffermann, Bühler (Bruchsal), Milz, Hanz (Dahlen) und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Hoffie, Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Kohn, Cronenberg (Arnsberg), Frau Dr. Segall, Eimer (Fürth) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 10/3218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3495 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3513 — Lutz SPD (zur GO) 10853 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 10853 D Kirschner SPD 10854 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 10857 B Frau Wagner GRÜNE 10859 B Louven CDU/CSU 10861 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 10863 D Frau Wagner GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 10866 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Clemens, Gerstein, Maaß, Dr. George, Pohlmann, Keller, Dr. Faltlhauser, Berger, Seehofer, Kraus, Schulhoff, Biehle, Jäger (Wangen), Eylmann, Dr. Kunz (Weiden), Kolb, Louven, Rossmanith, Dr. Bugl, Schneider (Idar-Oberstein), Echternach, IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 Pesch, Lintner, Seesing, Austermann, Schulze (Berlin), Höffkes, Frau Rönsch, Magin, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Riedl (München), Müller (Wesseling), Lowack, Pfeffermann, Müller (Remscheid), Dr. Möller, Sauer (Stuttgart), Glos und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Cronenberg (Arnsberg), Frau Seiler-Albring, Frau Dr. Segall, Dr. Graf Lambsdorff, Dr. Haussmann, Beckmann, Dr. Feldmann, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen (MindRG) — Drucksache 10/3384 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 10867 C Dreßler SPD 10870 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 10873A Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 10875 C Pohlmann CDU/CSU 10876 C Schreiner SPD 10877 D Seehofer CDU/CSU 10880 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Huber, Wischnewski, Voigt (Frankfurt), Bahr, Dr. Corterier, Stobbe, Gansel, Haase (Fürth), Herterich, Würtz, Dr. Soell und der Fraktion der SPD Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 10/2068, 10/3316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Klein (München), Dr. Marx, Rühe, Dr. Stercken, Schwarz, Graf Huyn, Frau Geiger, Dr. Czaja, Dr. Abelein, Dr. Hupka und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Schäfer (Mainz), Ertl, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 10/2656, 10/3317 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht des Auswärtigen Amtes über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 10/882, 10/3308 — dazu Bericht des Haushaltsausschusses in entsprechender Anwendung des § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3471 — Frau Huber SPD 10882 C Dr. Marx CDU/CSU 10886 B Horacek GRÜNE 10889 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10891 B Verheugen SPD 10894 A Dr. Stercken CDU/CSU 10895 D Gansel SPD 10896 D Lowack CDU/CSU 10898 C Repnik CDU/CSU 10899 D Genscher, Bundesminister AA 10900 D Becker (Nienberge) SPD 10902 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge — Drucksache 10/1004 —Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/3468 — 10902 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) — Drucksache 10/3425 — 10902 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/3433 — 10903A Beratung der Sammelübersicht 81 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3464 — 10903A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler Wirkung in der tierischen Erzeugung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 81/602/EWG über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung — Drucksachen 10/1946 Nr. 17, 10/3060 — 10903 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 V Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung über die Integrierten Mittelmeerprogramme — Drucksachen 10/3352 Nr. 7, 10/3465 — 10903 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/85 — Zollpräferenzen 1985 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 10/3173, 10/3415 — . . . 10903C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 23 02 Tit. 686 08 und 686 24 (Förderung von Ernährungssicherungsprogrammen) — Drucksachen 10/3234, 10/3398 — . . . 10903 D Fragestunde — Drucksache 10/3487 vom 14. Juni 1985 — Intervention der Bundesregierung zugunsten politischer Häftlinge in Südafrika; Restriktionen MdlAnfr 5, 6 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Eid GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 10812 C ZusFr Frau Eid GRÜNE 10812 D ZusFr Verheugen SPD 10813 D Erfüllung der Abrüstungsverpflichtung des Nichtverbreitungs-Vertrags; Staaten mit kernwaffenfähiger Technologie und Kernwaffen MdlAnfr 7, 8 14.06.85 Drs 10/3487 Bahr SPD Antw StMin Möllemann AA 10814 A ZusFr Bahr SPD 10814 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10814 C ZusFr Schulte (Unna) SPD 10815A ZusFr Verheugen SPD 10815A ZusFr Jungmann SPD 10815 B ZusFr Dr. Scheer SPD 10815C ZusFr Lamers CDU/CSU 10816A ZusFr Frau Kelly GRÜNE 10817 B Politik der Nichtverbreitung von Kernwaffen MdlAnfr 9, 10 14.06.85 Drs 10/3487 Verheugen SPD Antw StMin Möllemann AA 10817 C ZusFr Verheugen SPD 10817 C ZusFr Frau Kelly GRÜNE 10818 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10818 B ZusFr Bahr SPD 10818 C ZusFr Jungmann SPD 10818 D Entwicklung eines zweiten Kernenergiemarktes entgegen der Zielsetzung des Atomwaffensperrvertrages; Erhöhung der Zahl der Atomwaffen MdlAnfr 11, 12 14.06.85 Drs 10/3487 Dr. Scheer SPD Antw StMin Möllemann AA 10819A ZusFr Dr. Scheer SPD 10819 B ZusFr Frau Kelly GRÜNE 10819 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10820C ZusFr Verheugen SPD 10820 D ZusFr Jungmann SPD 10821A Internationale Aufsicht über waffenfähige Kernbrennstoffe und Schaffung eines Zwischenlagers für Plutonium; Berücksichtigung des Beitritts von Partnerstaaten zum Atomwaffensperrvertrag bei der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie MdlAnfr 13, 14 14.06.85 Drs 10/3487 Horn SPD Antw StMin Möllemann AA 10821 C ZusFr Horn SPD 10821 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10822 A ZusFr Jungmann SPD 10822 B ZusFr Frau Kelly GRÜNE 10823A ZusFr Verheugen SPD 10823 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 10823 B Erfüllung der Abrüstungsverpflichtung des Atomwaffensperrvertrags und Vertragsbeitritt aller Länder mit Kernwaffen und kernwaffenfähiger Technologie MdlAnfr 15, 16 14.06.85 Drs 10/3487 Dr. Soell SPD Antw StMin Möllemann AA 10823 C ZusFr Dr. Soell SPD 10823 C Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Nichtkernwaffenstaaten vor der 3. Überprüfungskonferenz zum Atomwaffen-Sperrvertrag VI Deutscher Bundestag — 10. Wahiperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 MdlAnfr 17, 18 14.06.85 Drs 10/3487 Jungmann SPD Antw StMin Möllemann AA 10824 C ZusFr Jungmann SPD 10824 D Teststopp-Abkommen im nuklearen Bereich MdlAnfr 19, 20 14.06.85 Drs 10/3487 Voigt (Frankfurt) SPD Antw StMin Möllemann AA 10825A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10825 B ZusFr Dr. Scheer SPD 10825 D ZusFr Frau Kelly GRÜNE . ... . . . 10825 D ZusFr Bahr SPD 10826A Gewährleistung des Datenschutzes bei den Modellversuchen zur Abrechnungstransparenz der Kassenärzte; Unterrichtung der Versicherten über in Anspruch genommene kassenärztliche Leistungen MdlAnfr 47, 48 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 10827 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10827 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 10827 D ZusFr Lutz SPD 10827 D Abrechnungs- und Verordnungsgebaren der Kassenärzte; Mitwirkung der Versicherten MdlAnfr 49, 50 14.06.85 Drs 10/3487 Meininghaus SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 10828 C ZusFr Meininghaus SPD 10828 D ZusFr Lutz SPD 10829A ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 10829 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10829 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 10829 D Erfolg des Modellversuchs der AOK Dortmund „Effizienz und Wirtschaftlichkeit erbrachter und veranlaßter kassenärztlicher Leistungen" MdlAnfr 51 14.06.85 Drs 10/3487 Urbaniak SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 10830A ZusFr Urbaniak SPD 10830A Nächste Sitzung 10904A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10905*A Anlage 2 Entlastung des Bundesarbeitsgerichts durch Initiative der Bundesregierung im Bereich des Arbeitskampfrechts MdlAnfr 45 14.06.85 Drs 10/3487 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 10905* B Anlage 3 Förderung eines Modellvorhabens für die kassenärztlichen Leistungen einschließlich der zahntechnischen Leistungen einschließlich der zahntechnischen Leistungen im Bereich der AOK Dortmund MdlAnfr 52 14.06.85 Drs 10/3487 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 10905*C Anlage 4 Personalmangel beim Arbeitsamt Ludwigshafen; Nichtbesetzung von ca. 7 000 Stellen bei den Arbeitsverwaltungen angesichts des vorgesehenen Einsatzes von EDV; Auswirkungen auf die Arbeitslosenberatung MdlAnfr 53, 54 14.06.85 Drs 10/3487 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 10905* D Anlage 5 Zweifel des Bundeskanzlers an der Gültigkeit der Arbeitsmarktzahlen MdlAnfr 55, 56 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 10905* B Anlage 6 Folgerungen aus der Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Fehlbelegungsabgabe MdlAnfr 85, 86 14.06.85 Drs 10/3487 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 10905* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 10759 146. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1985 Beginn: 8.30 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Dr. Bötsch 21. 6. Egert 20. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Dr. Glotz 20. 6. Dr. Götz 20. 6. Haase (Fürth) * 20. 6. Dr. Hauchler 21. 6. Hiller (Lübeck) 21. 6. Hoffie 21. 6. Horacek** 21. 6. Frau Hürland 21. 6. Ibrügger 20. 6. Keller 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Dr. Kohl 20. 6. Dr. Müller** 21. 6. Frau Dr. Neumeister 20. 6. Pöppl 21. 6. Polkehn 21. 6. Reuschenbach 20. 6. Rossmanith 20. 6. Dr. Rumpf** 2L 6. Schlatter 21. 6. Schmidt (Hamburg) 21. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 21. 6. Schmidt (Wattenscheid) 21. 6. Sielaff 21. 6. Stobbe 21. 6. Stücklen 21. 6. Dr. Wulff 21. 6. Dr. Zimmermann 21. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/3487 Frage 45): Ist die Bundesregierung bereit, im Bereich des Arbeitskampfrechts eigene Initiativen zu entwickeln, um damit zu verhindern, daß dem Bundesarbeitsgericht die Rolle eines „Ersatzgesetzgebers" zukommt? In der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts nicht angekündigt worden. In bin mir allerdings bewußt, daß die Arbeitskämpfe des Jahres 1984 eine Anzahl von Fragen aufgeworfen haben. Im Anschluß daran sind Stimmen laut geworden, die sich für eine Kodifizierung Anlagen zum Stenographischen Bericht des Arbeitskampfrechts einsetzen. Dabei darf nicht übersehen werden, daß es sich um eine Materie handelt, in der nicht nur in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Meinungen vertreten werden; auch die gesellschaftlichen Gruppen sind verschiedener Auffassungen. Im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung untersucht der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Gerhard Müller, die schwierige und vielgestaltige Problematik von gesetzlichen Arbeitskampfregelungen. Mit der Vorlage des Gutachtens ist im Laufe dieses Sommers zu rechnen. Die Bundesregierung wird die Ausarbeitung von Prof. Müller sorgfältig prüfen. Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Arbeitgeberseite gegen das letzte Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu verhandlungsbegleitenden Arbeitskampfmaßnahmen bleibt abzuwarten. Erst danach wird eine politische Entscheidung getroffen werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/3487 Frage 52): Hält die Bundesregierung es nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Modellversuch „Effizienz und Wirtschaftlichkeit erbrachter und veranlaßter kassenärztlicher Leistungen" für sinnvoll, im Bereich der AOK Dortmund ein ähnliches Modellvorhaben für die kassenzahnärztlichen Leistungen unter Einschluß der zahntechnischen Leistungen anzuregen und zu fördern? Die Bundesregierung fördert zur Zeit ein Modellvorhaben zur Transparenz von Leistungen und Kosten im kassenzahnärztlichen Bereich bei der Betriebskrankenkasse Voith in Heidenheim. Weitere Modellversuche zu diesem Bereich sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordenten Reimann (SPD) (Drucksache 10/3587 Fragen 53 und 54): Wieviel Personal fehlt speziell in der Arbeitsvermittlung und insgesamt im Arbeitsamt Ludwigshafen am Rhein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus insbesondere bezogen auf die Arbeitsbelastung des Personals? Ist es zutreffend, daß ca. 7 000 Stellen in der gesamten Arbeitsverwaltung unbesetzt bleiben sollen, weil der Einsatz von EDV vorgesehen sein soll, und wie beurteilt die Bundesregierung die betreffenden Auswirkungen in bezug auf die Notwendigkeit der Beratung von Arbeitslosen? 10906* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 Zu Frage 53: Dem Arbeitsamt Ludwigshafen stehen im Haushalt 1985 insgesamt 308 Stellen für Plankräfte zur Verfügung; auf die Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung entfallen 97 Stellen. Neben den Plankräften werden auch Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag sowie beamtete Hilfskräfte beschäftigt. Insgesamt wurden im April 1985 311,5 Kräfte beschäftigt; auf die Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung entfielen davon 98,5 Kräfte. Damit entspricht die Personalsituation im Arbeitsamt Ludwigshafen der des Durchschnitts aller Arbeitsämter im Landesarbeitsamtsbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland. Der Bundeskanzler hat in einem Schreiben an die Personalversammlung im Arbeitsamt Ludwigshafen die starke Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in den Arbeitsämtern ausdrücklich anerkannt. Ich schließe mich dieser besonderen Anerkennung an. Die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit und die Bundesregierung werden weiterhin bemüht bleiben, die zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um das Leistungsangebot der Arbeitsämter zu verbessern und gleichzeitig den Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern. Zu Frage 54: Es trifft nicht zu, daß Stellen in der gesamten Arbeitsverwaltung unbesetzt bleiben sollen, weil der Einsatz von EDV vorgesehen ist. Wie schon in der Vergangenheit werden freiwerdende Stellen in allen Aufgabenbereichen der Bundesanstalt für Arbeit auch in Zukunft unverzüglich wieder besetzt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/3487 Fragen 55 und 56): Wie ist die Äußerung des Bundeskanzlers auf der Mitgliederversammlung des Markenverbandes in Bonn am 11. Juni 1985 zu verstehen, daß „die Fragen der Arbeitsmarktzahlen diskutiert werden müßten", und worauf stützt der Bundeskanzler seine Zweifel an der Gültigkeit der Arbeitsmarktzahlen? Ist das vom Bundeskanzler genannte Beispiel eines großen Konzerns aus einer Ruhrgebietsstadt mit hoher Arbeitslosigkeit, der 50 Polen einstellen mußte, weil er keine deutschen Fachkräfte fand, nach Auffassung der Bundesregierung ein aussagekräftiger Beleg für die angebliche Unzulänglichkeit der Arbeitslosenstatistik, und wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Unzulänglichkeit der Arbeitsmarktstatistik die Tatsache, daß nach Schätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Zahl der nicht registrierten Arbeitslosen in der sogenannten „stillen Reserve" inzwischen auf schätzungsweise 1,3 Millionen angestiegen ist? Der Bundeskanzler hat auf das Problem aufmerksam gemacht, daß es selbst bei über zwei Millionen Arbeitslosen für Arbeitgeber schwierig sein kann, Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation vermittelt zu bekommen. Er hat dabei keinesfalls die amtliche Statistik in Zweifel gezogen, er hat sie nicht einmal erwähnt. Fälle fehlender Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation sind einerseits ein Hinweis darauf, daß die Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit etwa durch Ausbau der computerunterstützten Arbeitsverwaltung verbessert und effizienter gestaltet werden muß. Hier sind heute noch Effizienzreserven vorhanden. Andererseits sind diese Beispiele ein Beweis für die Richtigkeit der Politik der Bundesregierung, die Fortbildung und Umschulung weiter auszubauen: von 1982 bis 1984 ist die Zahl der Eintritte in Maßnahmen der Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung um 33,0 % von 265 527 auf 353 140 angestiegen. Auf diese Weise werden sowohl die individuellen Beschäftigungschancen der Arbeitnehmer verbessert als auch den Betrieben Arbeitskräfte mit den benötigten Qualifikationen gesichert. Die Arbeitslosenstatistik, insbesondere die Struktur — Erhebung im September-, und die Zu- und Abgänge — Erhebung im Mai/Juni jeden Jahres —, macht deutlich, daß trotz der Ausweitung der Fortbildung und Umschulung immer noch erhebliche Diskrepanzen zwischen angebotenen und nachgefragten Qualifikationen bestehen. Deshalb wird die Weiterbildungsförderung entsprechend intensiviert werden. Personen aus der sogenannten stillen Reserve sind den statistisch ausgewiesenen Arbeitslosen nicht gleichzusetzen: 1. Wird diese Zahl nicht statistisch erfaßt, sondern nur geschätzt, und 2. ist der Wunsch nach Arbeit bei diesen Personen so wenig ausgeprägt, daß sie die formlos mögliche Meldung beim Arbeitsamt unterlassen. Eine Gleichsetzung der sogenannten stillen Reserve mit Arbeitslosigkeit ist somit weder sachlich noch politisch gerechtfertigt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 10/3487 Fragen 85 und 86): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, daß die Fehlbelegungsabgabe verfassungswidrig sei, im Hinblick auf das laufende Gesetzesverfahren bezogen auf Drucksache 10/3203? Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der Investitionshilfeabgabe die Verfassungsmäßigkeit der Fehlbelegungsabgabe für gegeben? Von der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) sind bisher fünf Verwaltungsgerichte und ein Oberverwaltungsgericht in ihren Entscheidungen ausgegangen (VG Berlin, OVG Berlin, VG Gelsenkirchen, BayVG München, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1985 10907* VG Köln, VG Arnsberg). Von diesen Gerichten haben drei (VG Arnsberg, VG Berlin, VG Köln) ihre Entscheidungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. November 1984 zum Investitionshilfegesetz getroffen. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist — soweit ersichtlich — bisher die einzige die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes verneinende gerichtliche Entscheidung. Die Begründung des Gerichtes liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung sieht deshalb gegenwärtig keine Veranlassung, Folgerungen aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu ziehen; sie wird jedoch nach Vorliegen der Begründung dem Bundesverfassungsgericht ihre Rechtsauffassung darlegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hannegret Hönes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie kennen für alles einen Preis. Nur bei dem Wert so mancher Dinge hapert es mit Ihrer Vorstellungskraft.
    Sie werden sicher unsere parlamentarischen Initiativen zu Gewässerschutz heute mehrheitlich ablehnen. Sie werden uns vorhalten, unsere Vorschläge würden viel zu viele Kosten verursachen.
    Nun, wer im Spätsommer 1982 seinen Urlaub an der deutschen Nordseeküste verbrachte, konnte die



    Frau Hönes
    Vorboten eines ökologischen Desasters erleben. Durch die Sonneneinstrahlung kam es auf See zu einer gigantischen Algenvermehrung. Der auffrischende Wind führte zu starkem Wellengang. Die Wellen zerschlugen die Algen. Es entstanden übelriechende Schaumberge und Schlickberge, die sich an den Stränden der Seebäder weiträumig türmten.

    (Tatge [GRÜNE]: So war es!)

    Wissen Sie, daß dieser Dreck mit dem sprichwörtlichem weißesten Weiß unseres Lebens, mit der Waschmittelflut in den deutschen Haushalten unmittelbar zusammenhängt? Wenn Sie es wissen: Warum haben Sie nicht gehandelt?
    Ich verzichte hier aus Zeitgründen auf die naturwissenschaftlichen Details dieser Diskussion. Jeder von Ihnen kann sie lesen. Es ist in Gutachten über Gutachten, nicht zuletzt im Sachverständigen-Gutachten „Umweltprobleme der Nordsee" dargelegt. Die Erkenntnisse über die Gefährdung unserer Gewässer durch Wasch- und Reinigungsmittel waren für uns Motiv genug, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Waschmittelgesetzes und der diesbezüglichen Tensidverordnung im Deutschen Bundestag einzubringen. Das ist mittlerweile über ein Jahr her.
    Die Preisfetischisten und Wirtschaftslobbyisten unter Ihnen — Sie sollten nicht vorschnell den Raum verlassen! —

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Zuhören!)

    sehen nun die Waschmittelindustrie in Gefahr. Nur, welchen Wert hat diese Industrie bzw. eine Firma, die angesichts der beschriebenen ökologischen Probleme sogenannte Waschverstärkertücher auf den Markt bringt, um dem bundesdeutschen Waschwahn ein weiteres bedenkliches Mittel draufzusatteln? Wie weit darf der betriebliche Egoismus nach Ihren Maßstäben eigentlich gehen?
    Ich möchte zwei unserer wesentlichen Forderungen hier nun ganz kurz und knapp vortragen.
    Erstens. Die geltenden Regelungen des Waschmittelgesetzes werden über die reine Textilreinigung hinaus auch auf alle Haushaltsreiniger und Haushaltschemikalien ausgedehnt.
    Zweitens. Phosphate, die für viele ökologische Schadwirkungen der Waschmittel verantwortlich sind, dürfen nicht mehr verwendet,

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    aber auch nicht durch andere bedenkliche Ersatzstoffe ausgetauscht werden.
    Nun werden Sie fragen: Ja, ist denn die Gefährdung der Meere und Binnengewässer durch Waschmittelinhaltsstoffe wissenschaftlich hinreichend gesichert? Mein Gott, können Sie denn nicht aus Ihren eigenen Fehlern lernen! Ich will es Ihnen noch einmal erklären.
    Bei länger andauernder Belastungen von Ökosystemen geht der akuten Phase, in der das System zusammenbricht, in der Regel eine chronische Störungsphase voraus. In dieser Phase verliert ein
    Ökosystem wie ein Wald, ein See, ein Meer langsam an Vitalität, wird geschwächt und erkrankt. Beobachten konnten wir dies in jüngster Zeit an der Entwicklung der nordeuropäischen und alpenländischen Wälder. Bei diesen ist die chronische Phase der Schwächung — wir können hier etwa mit zwei Jahrzehnten rechnen — durch düngende Nitrateinträge lange überdeckt worden. In dieser Zeit war auch keine Verringerung der Jahresringbreiten als Anzeige der Produktion von Biomasse zu erkennen.
    Der Umschlag in die akute Phase mit Wachstumsstillstand und Tod, nun deutlich meßbar in den Jahresringabständen, erfolgt dann sehr schnell, innerhalb von drei bis vier Jahren. Dies haben wir in den Jahren 1982 bis 1984 alle miterleben müssen. Wir — und mit uns viele Umweltschützer — befürchten, daß die akute, irreversible Störungsphase auch im Wattenmeer und in der Nordsee relativ kurz- oder doch mittelfristig bevorsteht.
    Nun, meine Damen und Herren, was machen Sie, wenn wir mit unseren Befürchtungen recht haben?

    (Mann [GRÜNE]: Die hören erst gar nicht zu! Unerhört ist das!)

    Wollen Sie dann eine Kläranlage für die Nordsee bzw. Ostsee bauen lassen, oder wollen Sie zur künstlichen Beatmung des Patienten greifen? Aus dem Haus von Herrn Minister Zimmermann

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Von denen ist keiner da!)

    haben wir anläßlich der dramatischen Waldschäden gehört, daß man zukünftig nicht mehr warten könne, bis abschließende wissenschaftliche Klarheit herrsche. Es sei einmal dahingestellt, ob es bei so komplexen Ökosystemen wie den Küstenmeeren diese Klarheit überhaupt je geben wird. Wir müssen auf der Basis von Indizien und Verdachtsmomenten handeln, und solche sind heute hinreichend vorhanden.
    Meine Damen und Herren, ich fordere Sie daher auf, unseren Gesetzesanträgen zuzustimmen. Die hieraus folgenden — zugegeben: einschneidenden — Maßnahmen sind doch ihren Preis im wahrsten Sinne des Wortes wert.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Inzwischen ist die Bundesregierung auch im Bereich der Haushaltschemie unter Druck geraten. Der Innenminister selbst will nun das Waschmittelgesetz verschärfen. Ein offenes Wort an Herrn Minister Zimmermann auch von unserer Seite:

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Der ist nicht da, der steht in der Waschküche!)

    Auch wenn wir für unsere Anträge heute keine Mehrheit finden, dann ist unser Gesetz damit noch lange nicht vom Tisch; das können wir Ihnen versprechen. Herr Zimmermann muß noch dieses Jahr Farbe bekennen, er muß seine Karten auf den Tisch legen. Vorher wird die Waschmittelindustrie natürlich versuchen — man nennt dies vornehm Anhö-



    Frau Hönes
    rung der beteiligten Kreise —, sein Ministerium einzuseifen; da sind wir uns sicher.

    (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

    Zu den weiteren Anträgen, die Sie heute ablehnen werden, möchte ich aus Zeitgründen nur einige kurze Anmerkungen machen: Die Fraktion DIE GRÜNEN findet es unerträglich, daß nach wie vor Gesetze in Kraft sind, die die Handschrift der Generalmobilmachung im Dritten Reich tragen.

    (Mann [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Kein Wunder also, daß die Wasser- und Bodenverbände, um die es geht, in unserem Gesetzesantrag alles andere mehr berücksichtigen als Naturschutz und Ökologie. Nehmen Sie z. B. den Aggerverband, der nur wenige Kilometer von hier entfernt, im Bergischen Land, sein sprichwörtliches Unwesen treibt. Eines der letzten wertvollen Naturtäler, das Naafbachtal, soll geflutet werden, angeblich deshalb, um den Durst der Ballungszentren Köln und Bonn zukünftig stillen zu können. Den Aggerverband interessieren die Befürchtungen der Naturschützer natürlich nicht. Er hat seine nationalsozialistische Rechtsdeckung und will Wasser verkaufen. Ich fordere Sie noch einmal auf, meine Damen und Herren: Schließen Sie sich unseren Forderungen nach einer Demokratisierung und Ökologisierung des Wassers- und Bodenverbandsrechts an.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Um derartig naturzerstörerische wasserwirtschaftliche Großprojekte zukünftig auch faktisch überflüssig zu machen, muß sorgsam und sparsam mit Trinkwasser umgegangen werden. Unsere Forderungen zielten sowohl auf die Industrie als auch auf den Bürger.
    Mittels der heute beantragten Novellierung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser lassen sich verstärkt Impulse zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser geben. Mittlerweile sieht auch die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Sparsamkeit. Dieser Gedanke tauchte kürzlich im Grundsatzparagraphen der fünften Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes auf, wo er allerdings kaum Wirkung hat. Wir wollen ein Gesetz, das Wirkung zeigt, vor allem bei den großen Wasserversorgungsunternehmen, die den Wasserverbrauch in die Höhe treiben möchten, Unternehmen wie beispielsweise der Gelsenwasser-Konzern, die mittels undurchsichtiger Preiskalkulation und via Anschluß- und Benutzungszwang Profite in Gelsenkirchen erwirtschaftet haben.

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Das sind die Schlimmsten!)

    Nur wer den Wasserverbrauch messen kann, wird Sparmaßnahmen durchführen. Kein Wunder also: Die Wasserwerke fürchten die Wasseruhr wie der Teufel das Weihwasser.

    (Mann [GRÜNE]: So ist es!)

    In unserem Land sind viele Leute bereit, zu sparen, um die Natur zu retten. Sie sind aber nicht bereit, für die Wasserverschwendung ihrer Nachbarn mitzubezahlen. Dies müssen sie aber weiter tun, wenn
    Sie unseren Antrag zur Novellierung der AVB Wasser ablehnen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Göhner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser Kurzdebatte werden gleich sechs verschiedene Anträge und Berichte zu völlig verschiedenen Sachverhalten behandelt. Nun gebe ich zu, das ist eigentlich nicht schlimm; denn die meisten dieser Anträge, zumindest die, die auch hier gerade von der Vorrednerin erwähnt worden sind, laufen dem bereits vollzogenen Handeln hinterher. Das gilt für Waschmittel, das gilt für AVB Wasser, das gilt für den Meeresschutz.

    (Mann [GRÜNE]: Schön wär's! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    Der Bericht der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Stoffe im Wasser, der uns vorgelegt worden ist, ist, glaube ich, allerdings eine Reihe von Bemerkungen wert, zumal wir auch einige Gesetzesvorhaben zu diesem Thema zu beraten haben. Ich möchte deshalb zu diesem unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes zweifellos wichtigen Bereich einige Grundüberlegungen vortragen. Der Gewässerschutz ist eigentlich sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner dieses Sammelsuriums von Tagesordnungspunkten, das wir hier zu beraten haben.
    Der Gewässerschutz ist zweifellos ein wichtiger Teil unserer gesamten Umweltpolitik. Wasser, Boden und Luft sind unsere lebensnotwendigen Umweltgüter, die in einem unauflösbaren Zusammenhang des Naturkreislaufes stehen.
    Nach wichtigen Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung, die wir durchgeführt haben oder bei deren Durchführung wir sind, nach den vorbereiteten Maßnahmen des Bodenschutzes, muß es nun auch unsere Aufgabe sein, im Gewässerschutz die Prinzipien einer vorsorgenden Umweltpolitik zu verwirklichen.

    (Hornung [CDU/CSU]: Das ist von den CDU-Ländern aus längst geschehen!)

    Nicht Gewässerbelastungen verdünnen wie in vergangenen Tagen, sondern von vornherein vermeiden ist die Devise.

    (Mann [GRÜNE]: Dann stimmen Sie unseren Anträgen auch sicher zu, Herr Göhner!)

    Das ist zugleich der Tenor des vorliegenden Berichtes der Bundesregierung über die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerbelastungen durch schwer abbaubare und sonstige kritische Stoffe. Die Belastung der Gewässer durch die gefährlichen Stoffe, die in der EG-Verordnung, der Gewässerschutzverordnung festgehalten sind, ist das Hauptproblem. Die Bundesregierung bereitet zwei Gesetzgebungsvorhaben vor, mit denen wir in diesem Bereich Wirksamkeit erzielen werden. Zum



    Dr. Göhner
    einen ist die Novellierung des Abwasserabgabengesetzes mit dem Ziel der Einbeziehung weiterer Schwermetalle in Vorbereitung, und zum zweiten haben wir im Bundesrat bereits in der letzten Woche die vorliegende Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes behandelt, die die CDU-Bundestagsfraktion außerordentlich begrüßt, weil wir damit gerade im Bereich der Bekämpfung gefährlicher Stoffe einen erheblichen Fortschritt erzielen können.
    Das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung gefährlicher Stoffe muß verbessert werden. Die derzeitigen Regelungen reichen nicht aus, um die von dem Einleiten solcher gefährlichen Stoffe ausgehenden Gefahren hinreichend zu bekämpfen.
    Aber wir müssen auch darauf hinweisen, daß wir von den Ländern den Vollzug des bestehenden Rechtes erwarten müssen. Die bisher generell für das Einleiten von Abwasser in Gewässer vorgeschriebenen Anforderungen nach den sogenannten allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erfordern zwar nur solche Maßnahmen, die sich bei der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachleute bereits durchgesetzt haben, aber wir müssen wenigstens erwarten, daß dies dann auch durchgesetzt wird. Das ist eine Frage des Vollzugs, nicht des Bundes.
    Wir wollen, daß in Zukunft nach dem Vorsorgeprinzip auch im Gewässerschutz vor der Einleitung solcher gefährlicher Stoffe in die Gewässer Vermeidungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen sind. Die Einführung dieses ja im Luftbereich im Bundes-Immissionsschutzgesetz bewährten Anforderungsniveaus wird auch im Gewässerschutz dazu führen, daß besonders fortschrittliche Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen, die nach dem Stand der Technik bereits möglich sind, zur Anwendung kommen werden. Das ist das Herzstück dieser wichtigen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes.
    Zu den gefährlichen Stoffen, deren Einleitung wir, soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist, vermeiden wollen, gehören vor allem die Schwermetalle Quecksilber, Cadmium und Zinn sowie entsprechende organische Verbindungen und Stoffe, deren kanzerogene Wirkung im Wasser oder mindestens durch das Wasser erwiesen ist.
    Aber auch hier müssen wir darauf hinweisen: der Bund hat hier nur Rahmenkompetenz. Die Länder müssen sowohl ausführende Regelungen im Bereich ihrer Landeswassergesetze erlassen als auch vor allem den Vollzug sicherstellen. Es wäre traumtänzerisch, hier zu vergessen, daß der Vollzug dabei große Schwierigkeiten bereitet. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß weniger Federstriche des Gesetzgebers hier in Bonn als vielmehr praktische Maßnahmen vor Ort einen Gewässerschutz gewährleisten müssen.
    Wir wollen mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes auch die EG-Gewässerschutzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Das betrifft insbesondere die Indirekteinleiter. Das sind die Mehrheit der Einleiter in die Gewässer. Das ist damit ein
    Bereich, in dem wir durch schärfere Anforderungen für diesen Bereich der indirekten Einleiter eine Gesetzeslücke schließen. Auch das bedeutet, daß die Bundesländer gefordert worden sind. Sie müssen sicherstellen, daß bei der Einleitung gefährlicher Stoffe in Abwasseranlagen, insbesondere in öffentliche Kanalisationen, grundsätzlich ebenfalls der Stand der Technik eingehalten wird. Mit dieser Regelung werden wir eine wichtige Lücke im Wasserrecht schließen.
    Die Durchführung einer solchen Indirekteinleiterregelung kann zu einer erheblichen Verminderung vor allem von Schwermetallbelastungen führen und damit übrigens auch ein Problem im Bereich Klärschlamm mindern, weil auch dort eine entsprechende Minderung von Schwermetallbelastungen die Folge wäre.
    Zugleich streben wir eine neue Regelung an, wonach solche Anforderungen bei Indirekteinleitern, die also zunächst in die Kanalisation einleiten, auch bereits unmittelbar an der Quelle des Schadstoffes gestellt werden können. Vermeidungsmaßnahmen sollten also nicht erst am Ort der Einleitung in das Gewässer gestellt werden können, sondern bereits vorher, an der Quelle der Entstehung. Das entspricht dem Vorsorgeprinzip auch im Gewässerschutz.
    Meine Damen und Herren, die Vermeidung einer Umweltbelastung an der Quelle muß vor deren Minderung gehen, und die Minderung an der Quelle muß vor der Reparatur eingetretener Schäden erfolgen. Die Gewässerschutzpolitik früherer Jahrzehnte hat sich dagegen wie in fast allen Bereichen der Umweltpolitik als Reparaturbetrieb verstanden. Zunächst hieß es, eingetretene Belastungen zu beheben. Im Gewässerschutz hieß das vor allem Verteilung, Verdünnung und Wasseraufbereitung. Dann hieß Gewässerschutzpolitik und muß Gewässerschutzpolitik zum Teil auch heute noch heißen: Minderung von Emissionen an der Quelle. Aber die Gewässerschutzpolitik der Zukunft muß bedeuten, Verfahren nach dem Stand der Technik zu entwikkeln, und dies müssen wir auch durch entsprechende Forschungsvorhaben fördern, um unerwünschte Emissionen gar nicht entstehen lassen zu können. Langfristiges Ziel in diesem Sinne muß es sein, die Wasserwirtschaft als Teil ökologischer Stoffwirtschaft zu verstehen, die die Stoffe so weit wie möglich in beherrschbaren Kreisläufen hält. Der demnächst hier zu beratende Entwurf des Wasserhaushaltsgesetzes verfolgt dieses Ziel.
    Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß der Vollzug einer solchen Politik sicher ein langer und schwieriger Weg sein wird. Er stellt schließlich die Umkehrung früherer Gewässerschutzpolitik dar. Wir begrüßen, daß die Bundesregierung diesen Entwurf mit den in Vorbereitung befindlichen Gesetzen — Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz — ausdrücklich beschreitet.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)