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    Plenarprotokoll 10/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 Inhalt: Verzicht des Abg. Vogt (Kaiserslautern) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 10725A Eintritt des Abg. Tatge in den Deutschen Bundestag 10725A Aktuelle Stunde betr. geplante Stillegung der Firma Wuppermann GmbH, Leverkusen Auhagen GRÜNE 10739 A Dr. Lammert CDU/CSU 10739 D Roth SPD 10740D, 10752 D Beckmann FDP 10741 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 10742C, 10749 C Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 10744 A Wissmann CDU/CSU 10745 C Wiefel SPD 10746 D Schulhoff CDU/CSU 10747 C Dr. Jens SPD 10748 C Müller (Wadern) CDU/CSU 10750A Urbaniak SPD 10750 D Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU . . . 10751 D Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 10753 C Fragestunde — Drucksache 10/3487 vom 14. Juni 1985 — Festlegung des Standorts für das Auskunftssystem JURIS MdlAnfr 1 14.06.85 Drs 10/3487 Schreiner SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 10725 B ZusFr Schreiner SPD 10725 B Beschwerden über überfüllte Briefkästen der Bundespost MdlAnfr 3 14.06.85 Drs 10/3487 Grünbeck FDP Antw PStSekr Rawe BMP 10725 D ZusFr Grünbeck FDP 10726A Umsatzsteuerpflicht für Wasseranschlußbeiträge MdlAnfr 29, 30 14.06.85 Drs 10/3487 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 10726 C ZusFr Braun CDU/CSU 10726 D Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Voss betr. Subventionierung von Kohleexporten MdlAnfr 35, 36 14.06.85 Drs 10/3487 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 10727 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 10728A ZusFr Schreiner SPD 10728 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10729 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 10729 C ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 10729 C ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 10729 D ZusFr Gansel SPD 10730A ZusFr Frau Blunck SPD 10730 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 Waffenexporte nach Saudi-Arabien MdlAnfr 38 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 10730 C ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 10730 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 10730 D ZusFr Gansel SPD 10731 A ZusFr Oostergetelo SPD 10731 B Kritik des Bundeskanzlers an der Haltung der SPD in der Vergangenheit bezüglich des positiven Grenzausgleichs und aktuelle Politik der Bundesregierung in dieser Frage; Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen MdlAnfr 40, 41 14.06.85 Drs 10/3487 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML 10731 D ZusFr Oostergetelo SPD 10732 A ZusFr Frau Blunck SPD 10732 B ZusFr Gansel SPD 10732 C Kosten der Anzeige von Bundesminister Kiechle betr. Agrarpreisbeschlüsse; Einkommensverbesserungen deutscher Landwirte auf Grund der EG-Beschlüsse MdlAnfr 43, 44 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Gallus BML 10733 C ZusFr Frau Blunck SPD 10733 D ZusFr Oostergetelo SPD 10734A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10734 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 10734 C ZusFr Schreiner SPD 10736 B ZusFr Reimann SPD 10736 C Übungsplätze der in Münster-Handorf stationierten Panzerbataillone MdlAnfr 63 14.06.85 Drs 10/3487 Catenhusen SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 10736 D ZusFr Catenhusen SPD 10737 A Finanzielle Benachteiligung von Familien durch die Einkommensgrenze für Kindergeld MdlAnfr 65, 66 14.06.85 Drs 10/3487 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 10737 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10737 D Nächste Sitzung 10753 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10755*A Anlage 2 Beteiligung der DDR an einer europäischen Technologiegemeinschaft MdlAnfr 4 14.06.85 Drs 10/3487 Dr. Schierholz GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 10755* B Anlage 3 Belastung der Gemeindehaushalte durch die geplante Änderung unterhaltsrechtlicher Vorschriften des BGB MdlAnfr 2 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 10755* C Anlage 4 Berufliche Fortbildungsmaßnahmen für Schreibkräfte und Sekretärinnen im Dienst des Bundes MdlAnfr 23, 24 14.06.85 Drs 10/3487 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Fröhlich BMI . 10755* D Anlage 5 Beschleunigung der Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich MdlAnfr 27, 28 14.06.85 Drs 10/3487 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 10756* B Anlage 6 Haltung der Bundesregierung zum NRW-Entschließungsantrag betr. ärztliche Vorprüfung der Medizinstudenten im März 1985 MdlAnfr 64 14.06.85 Drs 10/3487 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10756* C Anlage 7 Fortfall des Ausgucks in der Nacht auf Seeschiffen MdlAnfr 74, 75 14.06.85 Drs 10/3487 Hettling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 10756* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 III Anlage 8 Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Beförderungspreise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für bayerische und österreichische Spanplattenhersteller MdlAnfr 76 14.06.85 Drs 10/3487 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 10757*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 10725 145. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Bohl 19. 6. Brandt 19. 6. Büchner (Speyer) * 19. 6. Dr. von Bülow 19. 6. Dr. Diederich (Berlin) 19. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Gattermann 19. 6. Dr. Glotz 20. 6. Haase (Fürth) * 20. 6. Dr. Hauchler 21. 6. Hedrich 19. 6. Horacek** 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Dr. Kohl 20. 6. Dr. Mertens (Bottrop) 19. 6. Dr. Müller** 21. 6. Polkehn 21. 6. Reddemann** 21. 6. Rossmanith 20. 6. Roth 19. 6. Dr. Rumpf** 21. 6. Schlatter 21. 6. Schröder (Hannover) 19. 6. Sielaff 21. 6. Stobbe 21. 6. Stücklen 21. 6. Voigt (Sonthofen) 19. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schierholz (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/3487 Frage 4): Wie beurteilt die Bundesregierung das Interesse des Staatsratsvorsitzenden der DDR an einer Beteiligung seines Staates an einer europäischen Technologiegemeinschaft, und welche Anstrengungen unternimmt sie, sich für eine gesamteuropäische Zusammenarbeit in diesem Bereich einzusetzen? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig die verschiedenen Vorschläge zur Schaffung einer europäischen Technologiegemeinschaft, die bisher im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft entwikkelt worden sind. Sie unterstützt das Ziel, ein technologisch starkes Europa zu schaffen. Über die Verwirklichung muß jedoch noch weiter mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und in den Organen der Gemeinschaft selbst Anlagen zum Stenographischen Bericht beraten werden. Für eine Aussage über eine Teilnahme der DDR ist es daher noch zu früh. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/3487 Frage 2): Mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Haushalte der Kommunen rechnet die Bundesregierung bei der geplanten Änderung unterhaltsrechtlicher Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches durch den Verlust von Unterhaltsansprüchen, die zu einer Verlagerung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz führen werden? Die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (Unterhaltsänderungsgesetz) vorgesehene Begrenzung der Unterhaltspflicht wird zwar Mehrkosten bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenhilfe zur Folge haben. Die Höhe dieser Mehrkosten kann heute nicht beziffert werden, weil sie vor allem von der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt abhängt. Hierauf ist in der Begründung des Gesetzentwurfs bereits hingewiesen. Mit einer erheblichen Mehrbelastung rechne ich nicht, weil die Masse der Unterhaltsfälle davon nicht betroffen sein wird. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 10/3487 Fragen 23 und 24): Welche Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung - auch im Hinblick auf die neuen Technologien - werden Schreibkräften und Sekretärinnen im öffentlichen Dienst des Bundes angeboten, und in welchem Umfang nehmen Frauen an diesen Maßnahmen teil? Wie hoch ist der Anteil bei Schreibkräften und Sekretärinnen im öffentlichen Dienst des Bundes seit 1975, die in Sachbearbeiterfunktionen aufgestiegen sind? Zu Frage 23: Der BMI hat in Einvernehmen mit den anderen obersten Bundesbehörden und dem Bundesrechnungshof am 10. Juli 1984 „Grundsätze zur Organisation wirksamer, wirtschaftlicher und mitarbeitergerechter Schreibdienste in obersten Bundesbehörden" erlassen. Danach sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schreibdienst eine den wechselnden Anforderungen ihres Arbeitsbereichs entsprechende Fortbildung erhalten. Dies soll ihnen die Möglichkeit geben, sich für einen auch anderen Einsatz in der Behörde vorzubereiten. Wegen der hierbei zweckmäßigen Orientierung an den Gegebenheiten der jeweiligen Behörde werden behördeninterne Fortbildungsmaßnahmen bevorzugt. Bei 10756* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 der Ausgestaltung der Inhalte dieser Fortbildungsmaßnahmen können sich die Behörden auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen, die im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens (HdA)" angefallen sind. Auf den Einsatz von Geräten und Verfahren neuer Informationstechnik werden Schreibkräfte und Sekretärinnen durch gezielte Schulungsmaßnahmen vorbereitet, die sowohl behördenintern als auch bei Herstellerfirmen durchgeführt werden. Aufzeichnungen über den Umfang der Fortbildungsangebote der einzelnen Behörden und ihre Inanspruchnahme durch die Schreibkräfte liegen mir nicht vor. Darüber hinaus bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Fortbildungsmaßnahmen für Schreibkräfte und Sekretärinnen an, die organisatorische, psychologische und informationstechnische Lehrstoffinhalte umfassen. Für die Jahre 1984 bis 1986 sind insgesamt 15 solcher mehrtägigen Seminare geplant. An Teilnehmerplätzen, die sich an den Bedarfsermittlungen der Bundesministerien ausrichten, sind vorgesehen: 1984 = 46 Seminarplätze, die auch belegt wurden, 1985 = 185 Seminarplätze und 1986 = 80 Seminarplätze. Zu Frage 24: Der Anfrage entsprechende Aufzeichnungen werden in der Bundesverwaltung nicht geführt. Mir ist jedoch bekannt, daß im Bundesministerium der Justiz in der Zeit von 1970 bis 1979 von 99 eingestellten Schreibkräften 49 in höherwertige Tätigkeiten, mindestens BAT VI b, eingewiesen worden sind. Weitere Einzelheiten zum „Aufstieg" von Schreibkräften in höherbewerteten Stellen bitte ich meiner Antwort vom 20. Mai 1981 zur Anfrage der Abgeordneten Frau Verhülsdonk zu entnehmen (BT-Drucksache 9/556 S. 4). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (CDU/CSU) (Drucksache 10/3487 Fragen 27 und 28): Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den Finanzämtern für die Lohnsteuerjahresausgleichsanträge einschließlich der Rückerstattung der zuviel bezahlten Lohnsteuer auf das Girokonto des Steuerpflichtigen? Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Personal zusätzlich eingestellt werden mußte, damit von der Einreichung des Lohnsteuerjahresausgleichs bis zur Auszahlung im Schnitt nicht mehr als vier Wochen verstreichen? Über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Lohnsteuer-Jahresausgleichsanträge liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da die statistischen Erhebungen der Länder zur Abwicklung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs sich nicht auf die Bearbeitungsdauer erstrecken. Auch ist nicht bekannt, wieviel Personal in den Ländern derzeit für die Bearbeitung der Anträge eingesetzt wird. Die Bundesregierung kann deshalb nicht mitteilen, ob und gegebenenfalls wieviel Personal zusätzlich für die Bearbeitung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs eingesetzt oder sogar zusätzlich eingestellt werden müßte, um eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von vier Wochen sicherzustellen. Beide Fragen ließen sich nur durch eine entsprechende Umfrage bei den für die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zuständigen Ländern klären und würden dort umfangreiche Untersuchungen erfordern. Der Bundesregierung ist aus Besprechungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bekannt, daß diese bemüht sind, Lohnsteuer-Jahresausgleichsanträge zügig zu bearbeiten, damit die Antragsteller die überzahlten Steuerbeträge so schnell wie möglich zurückerhalten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/3487 Frage 64): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Zielsetzung des Entschließungsantrages des Landes Nordrhein-Westfalen zur ärztlichen Vorprüfung im März-Termin 1985 (Bundesrats-Drucksache 203/85), um deutlich zu machen, auf welche Weise das Ergebnis dieser Vorprüfung, das durch eine außerordentlich hohe Mißerfolgsquote gekennzeichnet ist, korrigiert werden soll? Die durchschnittliche Mißerfolgsquote bei der Ärztlichen Vorprüfung im März d. J. lag bei ca. 42%. Aufgrund der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am 14. Juni 1985 die folgende Entschließung gefaßt: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der zur Zeit anstehenden Fünften Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte aus den wiederholten negativen Erfahrungen mit den Ärztlichen Vorprüfungen umgehend Konsequenzen zu ziehen und eine grundsätzliche Änderung des bisherigen auf dem schriftlichen Anwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) beruhenden Prüfungssystems in der ärztlichen Ausbildung herbeizuführen und die Mitwirkung der Hochschulen am Prüfungsverfahren zu verstärken. Die Länder haben sich darauf verständigt, eine Kommission einzusetzen, die die Prüfungsfragen der ärztlichen Vorprüfung vom März 1985 überprüft. Ziel der Überprüfung ist es, festzustellen, ob Prüfungsfragen wegen ihrer Unge- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 10757* eignetheit eliminiert werden müssen. Die Kommission wird ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen und bis Anfang Juli 1985 abschließen. Für den Fall, daß dieses Verfahren nicht bis Ende Juli zu einer wesentlichen Nachbesserung der ärztlichen Vorprüfung vom März 1985 führt, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch Änderung der Approbationsordnung kurzfristig die Bestehensregeln zu ändern und das Ergebnis der Prüfung im Interesse der betroffenen Medizinstudenten nachzubessern. Sollte es nicht zu einer Nachbesserung kommen, muß denjenigen Kandidaten, die die Ärztliche Vorprüfung im März 1985 nicht bestanden haben, die Möglicheit gegeben werden, die Prüfung zu wiederholen, gegebenenfalls in mündlicher Form. Wie Sie hieraus ersehen, setzen die Länder in Kürze eine Kommission zur Überprüfung der in der Ärztlichen Vorprüfung im März d. J. gestellten Prüfungsaufgaben ein. Die Länder führen die Approbationsordnung für Ärzte gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit aus. Sie sind damit auch allein für die Durchführung der staatlichen Prüfungen nach dieser Verordnung verantwortlich. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte am 30. März d. J. übereinstimmend festgestellt, daß die Ärztliche Vorprüfung im März 1985 inhaltlich und formal in Ordnung und somit rechtmäßig gewesen ist. Wenn die Länder inzwischen Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage haben, müssen sie handeln. Falls die Kommission zu dem Ergebnis kommt, daß Prüfungsfragen wegen Ungeeignetheit zu eliminieren sind, werden die zuständigen Stellen in den Ländern die Prüfungsbescheide korrigieren. Eine solche Nachbesserung auf dem Verwaltungswege wäre dann auch der einzig richtige Weg. Die Bundesregierung ist nicht bereit, die Bestehensregelung der Approbationsordnung kurzfristig zu ändern und das Ergebnis der Prüfung nachzubessern. Es wäre mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, die Mißerfolgsquote bei einzelnen Examen zum Anlaß zu nehmen, auf dem Verordnungswege ein Prüfungsergebnis zu korrigieren. Im übrigen wäre eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wegen der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat mit einem langwierigen Verfahren verbunden, so daß sie keinem durchgefallenen Studenten dazu verhelfen würde, sein Studium noch im laufenden Semester fortzusetzen. Die Bundesregierung begrüßt, daß die Länder — wie die Entschließung zeigt — nunmehr für eine Neuordnung des Prüfungswesens in der ärztlichen Ausbildung offen sind. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist seit langem um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen schriftlichen Prüfungen nach dem MC-Verfahren und mündlichen Prüfungen und um eine stärkere Einbeziehung der Hochschullehrer in die Prüfungsverantwortung bemüht. Die Haltung der Länder läßt erwarten, daß nunmehr auch auf dieser Seite Bereitschaft besteht, das Prüfungsverfahren zu verbessern. Im Rahmen der anstehenden fünften Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte wird das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Kürze erneut Vorschläge hierzu vorlegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hettling (SPD) (Drucksache 10/3487 Fragen 74 und 75): Welche Auswirkungen hat nach Meinung der Bundesregierung der Fortfall des Ausgucks in der Nacht auf Seeschiffen, und liegt hier nicht ein Verstoß gegen das internationale Recht vor, nachdem ein Seemann als Ausguck auf allen Seeschiffen zusätzlich zum Schiffsoffizier in der Nacht Wache gehen muß? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es bisher kein technisches Gerät gibt, das den Menschen als Ausguck ersetzen kann und folglich die Ausschau nach in Seenot geratenen Schiffen oder Luftfahrzeugen, nach Notsignalen, Schiffbrüchigen, Rettungsinseln sowie nach Wracks und Wrackteilen beim Wegfall des Ausgucks nicht mehr gewährleistet ist und ein weiteres Sicherheitsrisiko entsteht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 74: Ein Verstoß gegen die internationalen Wachdienstregelungen liegt dann nicht vor, wenn der Wachoffizier die Aufgaben des zusätzlichen Ausgucks bei Nacht so verstärkt mit übernehmen kann, daß die Anforderungen an den Brückenwachdienst mindestens den Grad an Sicherheit auf See gewährleisten, der den internationalen Wachdienstvorschriften gleichwertig ist. Ob dies auf Seeschiffen mit verbesserten Sichtverhältnissen, modernster nautischer Ausrüstung und mit einem Einmannfahrstand gewährleistet ist, kann nach Auffassung der Bundesregierung nur im Rahmen eines Versuchsprogramms festgestellt werden. Bei einem positiven Ergebnis müßte die Zulassung eines EinMann-Wachdienstes bei Nacht mit hohen technischen Auflagen verbunden werden, die einen höheren technischen Sicherheits- und Ausrüstungsstandard als bei herkömmlichen Brücken schaffen. Mit diesen Auflagen würden gleichzeitig erhebliche technische Neuentwicklungen aus dem Forschungsprojekt „Schiff der Zukunft" auf Seeschiffen unter Bundesflagge eingeführt werden. Zu Frage 75: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß es bisher kein technisches Gerät gibt, das den Menschen als Ausguck auf Seeschiffen ersetzen kann; sie prüft z. Z., ob aufgrund beantragter Ausnahmegenehmigungen nach § 6 der Wachdienst-Verordnung ein Versuchsprogramm mit folgendem Ziel durchgeführt werden soll: Es ist festzustellen, ob auf Seeschiffen mit verbesserten Sichtverhältnissen, modernster nautischer Ausrüstung und mit ei- 10758* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1985 nem Einmannfahrstand der Wachoffizier die Aufgaben des Ausgucks bei Nacht — wie es am Tag zulässig ist — im freien Seeraum und bei guter Sicht unter Gewährleistung eines sicheren Wachdienstes verstärkt mit wahrnehmen kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/3487 Frage 76): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die empfindliche Wettbewerbsverzerrung auszugleichen, der bayerische Spanplattenhersteller dadurch ausgesetzt sind, daß sie für ihre Beförderungen nach Westdeutschland im nationalen Lastwagenverkehr an die hohen Sätze des Reichskraftwagentarifs (RKT) gebunden sind, während im Wettbewerb stehende österreichische Hersteller für Beförderungen zu den westdeutschen Kunden nur theoretisch an den RKT gebunden sind, in der Praxis aber den Beförderungspreis frei aushandeln können und so nur wesentlich niedrigere Beförderungspreise zu entrichten brauchen? Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Österreich haben sowohl deutsche, als auch österreichische Transportunternehmer das Beförderungsentgelt für die Binnenstrecke nach dem Reichskraftwagentarif (RKT) oder dem Güternahverkehrstarif (GNT) und für die ausländische Teilstrecke ein angemessenes Entgelt zu berechnen. Die Tarifüberwachung obliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG). Sofern Tarifunterschreitungen bei deutschen oder österreichischen Transportunternehmern festgestellt werden, leitet die BAG die erforderlichen Maßnahmen ein (Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ausschluß vom grenzüberschreitenden Verkehr).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Grünbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Staatssekretär, vor unserem Bundeshaus ist ein Briefkasten für Abgeordnetenpost. Er ist regelmäßig überfüllt. In Bonn gibt es mehrere solche Briefkästen, bei denen für die dort eingeworfenen Sendungen das Postgeheimnis für meine Begriffe besonders wichtig, aber nicht gewährleistet ist, weil sie jeden Abend überfüllt sind.
    Rawe, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mir ist dieser Sachverhalt in dieser Form im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt; aber ich nehme Ihre Anregung selbstverständlich gerne auf, auch heute noch das Postamt hier anzuweisen, dies künftig genau zu überwachen.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weitere Zusatzfrage. Dann sind wir auch hier am Ende des Geschäftsbereichs. Ich danke Herrn Rawe für die Beantwortung der Fragen.
Den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie brauche ich nicht aufzurufen, weil der Fragesteller der Frage 4, der Abgeordnete Dr. Schierholz, um schriftliche Beantwortung gebeten hat. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern.
Da der Abgeordnete Dr. Hirsch nicht im Raum ist, wird seine Frage 22 entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Die Fragen 23 und 24 der Abgeordneten Frau Männle sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme zur Frage 25 des Abgeordneten Ströbele, der auch nicht im Raum ist. Somit werden auch die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Ströbele entsprechend der Geschäftsordnung behandelt.
Es tut mir leid. War das Ihr letzter Auftritt bei uns?

(Staatssekretär Dr. Fröhlich: Ja!)

— Ich wünsche Ihnen alles Gute, Herr Dr. Fröhlich, im Ruhestand, der Ihnen bevorsteht.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Häfele zur Verfügung.
Der Abgeordnete Kirschner hat gebeten, daß seine Fragen 27 und 28 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Braun auf:
Trifft es zu, daß Wasseranschlußbeiträge auf Grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht umsatzsteuerpflichtig sind, die Finanzverwaltung jedoch weiterhin an der Auffassung festhält, die Wasseranschlußbeiträge als Entgelte für steuerpflichtige Leistungen anzusehen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hansjörg Häfele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Braun, es trifft zu, daß das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. März 1982 die Auffassung vertreten hat, Wasseranschlußbeiträge seien kein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung des Wasserversorgungsunternehmens. Zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder besteht Einvernehmen, das Urteil in der Praxis nicht anzuwenden.
    Die Umsatzsteuer wird nach dem Entgelt Bernessen. Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung wendet der Leistungsempfänger den Wasseranschlußbeitrag auch für die Wasserlieferung auf. Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte. Die Finanzverwaltung folgt daher weiterhin dieser Rechtsprechung.
    Einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1982, also rund neun Monate nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, ist zu entnehmen, daß das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte selbst auf Kritik stößt.
    Bei den Spitzenverbänden der Versorgungswirtschaft findet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls keine Zustimmung.