Rede von
Dr.
Burkhard
Hirsch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe lange überlegt, ob ich zu diesem Entwurf überhaupt noch etwas sagen sollte, nachdem er uns hier mehrfach beschäftigt hat. Aber ich glaube, man muß die bisherige Entwicklung dieses Besoldungsthemas doch noch unter einer etwas anderen Facette darstellen, als es der verehrte Kollege Olderog getan hat.
Dabei geht es mir nicht um die individuelle Verantwortung des einzelnen Abgeordneten für diese oder jene Entscheidung, sondern darum, darzustellen, daß wir gemeinsam im Interesse der Konsolidierung des Haushalts und der Zurückführung der Personalkosten eine ganze Reihe besoldungsrechtlicher Entscheidungen haben treffen müssen, die uns außerordentlich schwergefallen sind. Das gilt für die frühere Koalition ebenso wie für die jetzige.
Dem zweiten Haushaltsstrukturgesetz, Herr Kollege Olderog, haben Sie hier im Bundestag in der Tat nicht zugestimmt. Aber wie Sie wissen, haben der Bundesrat und auch die CDU- und CSU-geführten Länder dem zweiten Haushaltsstrukturgesetz mit der Verrechnung der sogenannten Doppelversorgung zugestimmt. Wir waren immer der Meinung, daß das ein irreführendes Stichwort ist. Wir haben große Sorgen gehabt, wie sich das auswirkt. Wir haben dann gemeinsam gemerkt, daß wir in der Tat etwas getan haben, was ein Gesetzgeber nicht tun sollte, nämlich in bestehende Vertrauensverhältnisse zu Lasten von Leuten einzugreifen, die ihre Altersversorgung auf einen neuen Tatbestand nicht mehr einrichten können. Ganz unabhängig von der materiellen Bedeutung hat das ja in der Tat bei vielen Betroffenen große Erbitterung — und ich sage: berechtigterweise — ausgelöst. Nur sollte sich hier keiner einen schlanken Fuß machen; beteiligt an dieser Operation in Bund und Ländern waren wir alle.
Nun haben wir schon seit Jahren versucht, die Verhältnisse durch Härteregelungen in Ordnung zu bringen. Wie Sie wissen, haben wir im Innenausschuß gemeinsam versucht, die Anrechnungsvorschriften zu mildern. Beim ersten Aufgalopp ist das leider am Finanzminister gescheitert. Das war das Problem. Wir wollten gemeinsam sehr viel mehr machen.
Nun schaffen wir endlich gemeinsam die größere Milderung, nämlich durch die Bewahrung von 20% der Pension und von 20% der Rente vor der Anrechnung.
Ich finde, wir sollten bei einem solchen Gesetz jetzt nicht versuchen, hin- und herzuziselieren, wer das eine oder andere zu verantworten hat. Vielmehr sollten wir uns als Beamtenrechtler gemeinsam mit den Haushaltspolitikern darüber freuen, daß es uns gelungen ist, hier eine schwierige, unangenehme und die Betroffenen belastende Regelung wenigstens in Grenzen zurückzuschrauben.
Wir haben — wie auch Sie — eine Fülle von Schreiben auf den Tisch bekommen von Leuten, die
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1985 10583
Dr. Hirsch
sagen: Das reicht uns nicht; das muß alles sehr viel weiter gehen. Wir müssen Ihnen sagen, daß wir in der Tat beachtliche Beträge aufwenden, jährlich steigend. 1991/92 sind es schon 54 Millionen DM pro Jahr, und dann steigt es rapide an. Diese Zahlen zeigen, daß wir hier eine Regelung getroffen haben, von der wir annehmen können, daß sie sich segensreich und vernünftig auf diejenigen auswirken wird, die ihre Altersversorgung auf diesen Tatbestand, der hier zur Debatte steht, eingerichtet haben. Darüber freuen wir uns, und ich denke, wir nehmen uns gemeinsam vor, diesen gesetzgeberischen Kunstfehler nicht mehr zu machen, sondern in Zukunft peinlich darauf zu achten, in Besitz- und vor allen Dingen Vertrauenstatbestände nicht mehr in irreparabler Weise einzugreifen. Das steht uns gut an, und das schulden wir in der Tat jenen, die in den schwierigen Nachkriegsjahren wesentlich zum Aufbau unseres Staates und unserer Gesellschaft beigetragen haben.
Vielen Dank.