Rede von
Hans Gottfried
Bernrath
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch zu § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes nur einige Stichworte. Wir hätten gern eine ausführliche Orientierung an den Einzelhärten, die in der Praxis des § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes auftreten, gehabt. Wir haben solche Härten auch geschildert bekommen. Aber die Koalition hat sich dann doch entschlossen, nicht auf die im einzelnen in der Praxis festgestellten Wirkungen des § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes abzustellen, sondern diese Wirkungen pauschal zu mindern. Das heißt: 20%ige Anrechnung der Renten. Auf diese Weise ist allerdings kurzfristig keine Entlastung der hier betroffenen Ruheständler zu erreichen, weil es bei dieser pauschalen Regelung lediglich dazu kommt, daß erst nach weitgehendem Abschmelzen des Ausgleichsbetrages, den wir über 12 Jahre gestaffelt zahlen, diese 20-%-Grenze wirksam wird. Auf diese Weise wird das, was wir an Entlastung gern schaffen möchten, die meisten der jetzt betroffenen Ruheständler nicht mehr erreichen. Von daher bedauern wir, daß die Koalition, aber auch die Bundesregierung nicht bereit waren, mit uns im einzelnen darüber nachzudenken, wie wir die Belastungen für Ruheständler, die gleichzeitig noch einen Rentenanspruch haben — dazu lagen dem Bundestag in großer Zahl Petitionen vor —, abbauen könnten.
Ich möchte in dem Zusammenhang sagen, daß das eigentlich hätte erwartet werden können, weil die Koalition schon vor Jahren, als sie noch nicht in der Regierungsverantwortung war, eine solche Zielsetzung angestrebt hat. Wir möchten darum noch einmal daran erinnern, daß es sicherlich über die jetzt zu treffende Regelung hinaus eine einfachere Regelung gegeben hätte, nämlich die Streichung des Art. 2 § 2 Abs. 4. Das hieße Einfrieren des Ausgleichs mit dem Ziel, auf diese Weise frühzeitig, noch vor dem Ableben der meisten hier Betroffenen, eine Verbesserung der Gesamtversorgung zu erreichen.
Dennoch, wir stimmen zu. Wir fühlen uns auch ein bißchen mitverantwortlich für das, was an Lasten vermittelt worden ist. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen. Wir sehen es dennoch nach wie vor als berechtigt an, daß es Begrenzungen gegeben hat. Wir hatten damals erwartet, daß — parallel zu den Begrenzungen nach § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes — auf dem Tarifsektor ähnliche Begrenzungen vertraglich vereinbart würden.
Zwar ist das getan worden, aber mit einer günstigeren Wirkung, als wir sie jetzt über die Korrektur des § 55 erreichen. Von daher läßt es sich auch vertreten, daß man vor dem Hintergrund der früheren Zielsetzung jetzt eine Verbesserung des Gesetzes aus der Praxis heraus auch dann, wenn man auf Grund der Vergangenheit die Verantwortung trägt, mit vertritt und ihr zustimmt.