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    Plenarprotokoll 10/137 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 137. Sitzung Bonn, Dienstag, den 14. Mai 1985 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des kanadischen Unterhauses 10166 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Wirtschaftsgipfel Bonn 1985 und zu den Staatsbesuchen von Präsident Reagan und Ministerpräsident Nakasone in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Kittelmann, Wissmann, Klein (München), Dr. Pinger, Höffkes, Dr. Unland, Dr. Marx, Dr. Abelein, Dr. Schwörer, Lattmann, Dr. von Wartenberg, Graf Huyn, Lenzer, Müller (Wadern), Dr. Hüsch, Echternach, Clemens, Dr.-Ing. Kansy, Kraus, Dr. Köhler (Duisburg), Borchert, Pfeffermann, Landré, Frau Fischer, Biehle, Dr. Jobst, Dr. Bugl, Dr. Müller, Dr. Götz, Schulze (Berlin), Weiß, Jagoda, Susset, Magin, Regenspurger, Lowack, Milz, Schreiber, Dr. Olderog, Feilcke und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Haussmann, Beckmann, Grünbeck, Dr.-Ing. Laermann, Frau Seiler-Albring, Dr. Solms, Schäfer (Mainz), Ertl, Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP Protektionismus — Drucksachen 10/2183, 10/2916 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 10159 B Dr. Vogel SPD 10167 D Rühe CDU/CSU 10173 D Frau Hönes GRÜNE 10178 D Genscher, Bundesminister AA 10180 D Brandt SPD 10183 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 10187 C Roth SPD 10191 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 10194 B Kraus CDU/CSU 10197 C Volmer GRÜNE 10199 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 10201 C Kittelmann CDU/CSU 10202 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 10203 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) — Drucksachen 10/2600, 10/2972 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/3328 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3330 — Ströbele GRÜNE 10205 D Broll CDU/CSU 10206 D Dr. Wernitz SPD 10207 D Dr. Hirsch FDP 10209 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10210A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. Mai 1985 Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/1749 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/3280 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3339 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Daweke, Graf von Waldburg-Zeil, Nelle, Frau Rönsch, Schemken, Strube, Frau Dr. Wisniewski, Frau Männle, Rossmanith, Dr. Rose und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Frau Seiler-Albring, Frau Dr. Hamm-Brücher, Kohn, Baum und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/2735 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/3280 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3339 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/3077 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/3280 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3339 — Daweke CDU/CSU 10213A Frau Odendahl SPD 10213 D Neuhausen FDP 10215A Frau Zeitler GRÜNE 10215 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 10216 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz) — Drucksache 10/1746 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3216 — Dr. Schwenk (Stade) SPD 10218A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Hauff, Dr. Holtz, Müller (Schweinfurt), Jaunich, Frau Blunck, Bachmaier, Egert, Schmitt (Wiesbaden), Antretter, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Oostergetelo, Stiegler, Reuter, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verringerung der Tierversuche — Drucksache 10/2703 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes — Drucksache 10/3158 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Tierschutzgerechte Nutztierhaltung — Drucksache 10/2704 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot der Käfighaltung von Hühnern — Drucksache 10/1885 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Importstopp für Froschschenkel — Drucksache 10/2868 — Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 10219A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10220 C Stutzer CDU/CSU 10223 B Werner (Dierstorf) GRÜNE 10225 B Bredehorn FDP 10226 D Handlos fraktionslos 10228 B Michels CDU/CSU 10229 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. Mai 1985 III Beratung der Sammelübersicht 76 Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3210 — Dr. Schierholz GRÜNE 10231 B Dr. Göhner CDU/CSU 10232 B Kirschner SPD 10233 B Paintner FDP 10234 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens — Drucksache 10/1921 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/3225 — 10235 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Margarinegesetzes — Drucksache 10/3159 — 10235 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1984 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 — Zahlungen nach dem Spar-Prämiengesetz —— Drucksachen 10/2943, 10/3214 — . . 10235 D Nächste Sitzung 10236A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10237* A Anlage 2 Schreiben der Abg. Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) vom 9. Mai 1985 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages betr. Stimmabgabe bei der namentlichen Abstimmung über Nr. 2 des Entschließungsantrages auf Drucksache 10/3193 am 18. April 1985 10237* B Anlage 3 Schreiben des Abg. Dr. Scheer (SPD) vom 3. Mai 1985 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages betr. Stimmabgabe bei der namentlichen Abstimmung über das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 am 19. April 1985 10237*C Anlage 4 Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Spanien und Israel MdlAnfr 73, 74 19.04.85 Drs 10/3226 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . 10237* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. Mai 1985 10159 137. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 135. Sitzung, Seite 9960 C: In der 5. Zeile ist statt „Am Sonntag, dem 3. Februar 1987" richtig zu lesen „Am dritten Sonntag im Februar 1987". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 5. Antretter * 15. 5. Dr. Becker (Frankfurt) 15. 5. Buschfort 15. 5. Conradi 15. 5. Ehrbar 15. 5. Dr. Enders * 15. 5. Frau Fuchs (Verl) 15. 5. Gerstl (Passau) * 15. 5. Haase (Fürth) * 15. 5. von Hammerstein 15. 5. Hansen (Hamburg) 15. 5. Hauck 15. 5. Dr. Hornhues * 15. 5. Huonker 15. 5. Jäger (Wangen) * 15. 5. Jansen 15. 5. Klose 15. 5. Linsmeier 15. 5. Lowak 14. 5. Frau Luuk 15. 5. Magin 15. 5. Frau Matthäus-Maier 15. 5. Matthöfer 15. 5. Dr. Mitzscherling 14. 5. Dr. Müller * 15. 5. Neumann (Bramsche) * 15. 5. Pesch 15. 5. Polkehn 15. 5. Rappe (Hildesheim) 15. 5. Repnik 14. 5. Sander 15. 5. Schmidt (Hamburg) 15. 5. Schmidt (Wattenscheid) 14. 5. Schröer (Mülheim) 15. 5. Frau Dr. Segall 15. 5. Senfft 14. 5. Sielaff 15. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Dr. Struck 15. 5. Voigt (Frankfurt) 15. 5. Voigt (Sonthofen) 14. 5. Dr. Warnke 15. 5. Wartenberg (Berlin) 14. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Schreiben der Abg. Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) vom 9. Mai 1985 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages betr. Stimmabgabe bei der namentlichen Abstimmung über Nr. 2 des Entschließungsantrages auf Drucksache 10/3193 am 18. April 1985 (132. Sitzung, Seite 9850 D ff.): Sehr geehrter Herr Präsident! Bei der namentlichen Abstimmung am 18. April 1985 zu Nr. 2 des Entschließungsantrags auf Druck- Anlagen zum Stenographischen Bericht sache 10/3193 - zu Tagesordnungspunkt 6, Versorgung krebskranker Kinder in der Bundesrepublik Deutschland - wurde meine Stimmabgabe aus geschäftsordnungsrechtlichen Gründen als ungültig ausgewiesen. Ich erkläre hiermit, daß ich mit Ja gestimmt habe und Wert darauf lege, daß meine Haltung zu diesem Antrag öffentlich feststellbar ist. Ich habe dies auch gegenüber dem amtierenden Präsidenten erklärt, sobald mir der Vorgang bekanntgeworden war. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Erklärung dem nächst erreichbaren Sitzungsbericht als Anlage beigeben würden. Mit freundlichen Grüßen Renate Schmidt Anlage 3 Schreiben des Abg. Dr. Scheer (SPD) vom 3. Mai 1985 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages betr. Stimmabgabe bei der namentlichen Abstimmung über das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 am 19. April 1985 (133. Sitzung, Seite 9908 C): Sehr geehrter Herr Präsident! Bei der namentlichen Abstimmung am 19. April über das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 ist meine Stimmabgabe im Stenographischen Bericht mit „JA" ausgewiesen. Meine Stimmabgabe beruhte auf einem Irrtum. Ich erkläre hiermit, daß ich das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 ablehne und Wert darauf lege, daß meine Einstellung zu diesem Gesetz öffentlich feststellbar ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Erklärung dem nächsten Stenographischen Bericht als Anlage beifügen lassen würden. Mit freundlichen Grüßen Hermann Scheer Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3226 Fragen 73 und 74): Treffen meine Informationen zu, wonach die Regierung Spaniens der deutschen Bundesregierung zugesichert hat, mit Israel diplomatische Beziehungen aufzunehmen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit diese Zusicherung vor dem Eintritt Spaniens in die EG erfüllt werden kann? Zu Frage 73: Nach Kenntnis der Bundesregierung erwägt Spanien, diplomatische Beziehungen mit Israel aufzunehmen, hat jedoch noch nicht über diesen Schritt entschieden. 10238* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. Mai 1985 Eine Zusicherung, diplomatische Beziehungen mit Israel aufzunehmen, hat die spanische Regierung gegenüber der Bundesregierung nicht abgegeben. Dies wäre auch ungewöhnlich. Vor dem Hintergrund einer Wiederbelebung der Friedensbemühungen im Nahen Osten war auch die mögliche Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Spanien und Israel Gegenstand von Gesprächen mit unseren spanischen Freunden. Wir haben die spanische Seite dabei gebeten, einen solchen Schritt in Erwägung zu ziehen. Zu Frage 74: Wie bereits ausgeführt, geht es hier nicht um die Erfüllung einer Zusicherung. Ob und wann die spanische Regierung einen solchen Schritt zu vollziehen gedenkt, liegt in ihrer souveränen Entscheidung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Empörung und der Widerstand in der Bevölkerung gegen tierquälerische Massentierhaltung und gegen tierquälerische, j a oft geradezu grauenhafte Tierexperimente nehmen von Tag zu Tag zu. Die GRÜNEN unterstützen diesen Protest von ganzem Herzen und wollen auch von dieser Stelle aus darauf hinweisen, daß jeder einzelne von uns durch ein bewußtes Verbraucherverhalten beim Lebensmittelhandel, in der Drogerie oder in der Apotheke die Möglichkeit hat, hier Einfluß zu nehmen.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Tierschutz ist im Grunde eine Frage der Ethik. Hier geht es um unser Verhältnis zur Natur und speziell um die Frage, ob das Lebensrecht der Tiere einfach dem Streben nach Profit durch industrielle Massentierhaltung und den Profitinteressen der chemisch-pharmazeutischen Industrie geopfert werden darf.
    Die Regierungskoalition — das zeigt uns der vorliegende Entwurf — beantwortet diese Frage trotz der christlichen Verpflichtung im Programm der Union mit einem klaren Ja.

    (Eigen [CDU/CSU]: Das stimmt ja gar nicht!)

    Unsere Fraktion hat im August des letzten Jahres einen Antrag auf Verbot der Käfighaltung von Hühnern gestellt. Darin fordern wir ganz klar in
    Übereinstimmung mit den Verhaltensforschern auf diesem Gebiet: Einer Legehenne muß die Möglichkeit des Scharrens und Sandbadens und die Möglichkeit der Eiablage in einem dunklen Nest gegeben werden. In der Boden- oder Volierenhaltung ist eine Alternative zu der Käfighaltung gegeben. Besonders die Käfighaltung hat dazu geführt, daß die Legehennenhaltung heute in großem Umfang industriell betrieben wird. Aber auch dort, wo sie noch in landwirtschaftlichen Betrieben besteht, sind meistens die Tiereinheiten im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Nutzfläche so groß, daß eine sinnvolle Verwertung des daraus anfallenden organischen Düngers nicht gegeben ist. Vielmehr ist oft eine direkte Verbindung zwischen Hühnergülle und Nitratanreicherung des Grundwassers festzustellen.
    Selbst in Holland mit seiner intensiven Geflügelhaltung sind ab 1. Januar 1994 Neueinrichtungen von Käfighaltungen verboten. In Dänemark ist wenigstens die Mindestfläche je Henne auf 600 cm2 und in Norwegen auf 650 cm2 festgesetzt. Diese Vorhaben sind im Sinne des Tierschutzes ungenügend, bzw. die Probleme werden in das nächste Jahrhundert verschoben. Konsequent ist die Schweiz. Hier läuft die Käfighaltung 1991 ganz aus.
    Was tut die Bundesregierung zur Verbesserung der Legehennenhaltung und zur Durchsetzung des § 2 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes? Seit Jahren verweist sie darauf, daß man sich um eine EG-weite Lösung bemühe. Dabei geht es jedoch lediglich um die Frage, ob jeder Henne 450 cm2 oder 600 cm2 zugestanden werden sollten. Unklar bleibt für mich, ob man darüber, daß eine EG-einheitliche Lösung nicht zustande kommt, bekümmert ist oder ob damit — Gott sei Dank — dieses unbequeme Thema für die nächste Generation aufgespart wird.

    (Eigen [CDU/CSU]: Das ist alles Unsinn, was Sie da erzählen!)

    In der Drucksache 10/2868 fordern wir einen Stopp der Importe von Froschschenkeln. 1981 exportierten Indien und Bangladesch zusammen 5 571 Tonnen Froschschenkel. Diese Ausfuhren sind seither noch gestiegen. Es geht dabei um nützliche Arten, von denen jährlich etwa 100 Millionen Tiere gefangen werden. Die Niederlande importieren nach Angaben des statistischen Zentralamtes jährlich etwa 1 100 Tonnen Froschschenkel. Gefangen werden die Tiere in den Exportländern vorwiegend in Reisfeldern. Dort hat ein Rückgang von rund 10 000 Stück je Hektar auf 50 Stück je Hektar stattgefunden. Dadurch wird das ökologische Gleichgewicht stark gestört. Malariamücken und Krabben haben stark zugenommen, so daß verstärkt der Einsatz von Pestiziden notwendig wurde.
    Da die Froschschenkel in der Bundesrepublik Deutschland keine Bedeutung für die Nahrungsmittelversorgung haben und da ein begründeter Verdacht des tierschutzwidrigen Tötens der Frösche besteht, fordern wir ein Importverbot. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, daß der FroschschenkelAntrag des WWF bei der Vertragsstaatenkonferenz in Brasilien angenommen wurde.



    Werner (Dierstorf)

    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Regierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes heißt es:
    Nach über zehnjähriger Erfahrung in der Anwendung des Tierschutzgesetzes hat sich gezeigt, daß das Grundkonzept des Gesetzes nach wie vor richtig ist und daher beibehalten werden sollte.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Was halten Sie denn vom Versand von Hummern?)

    Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die Zielvorstellung des Gesetzgebers bisher nicht voll verwirklicht werden konnte.
    Warum nun eigentlich eine Novellierung? Dieser Gesetzentwurf bringt in keinem einzigen Paragraphen eine Verbesserung. Die Nutztierhaltung wird nicht tiergerechter, und die Tierversuche können im gleichen Umfang weiter durchgeführt werden.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Quatsch! Stimmt doch nicht!)

    Das Grundkonzept bleibt.
    Die Einrichtung einer Datenbank, in der alle Tierversuche zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen gespeichert werden könnten, ist im Gesetzentwurf der Regierung nicht vorgesehen. Dazu Herr Staatssekretär von Geldern in einer Rede mit dem Thema „Wie kann eine Einschränkung von Tierversuchen durch den Gesetzgeber erreicht werden":
    Die zur Vermeidung von Doppelversuchen gebotene uneingeschränkte Weitergabe von Tierversuchsdaten an alle in Frage kommenden Antragsteller führt zu erheblichen entschädigungs- und patentrechtlichen Problemen.
    Ich finde es ungeheuerlich, daß sich deshalb schreckliche Tierversuche wiederholen sollen, weil ein Unternehmen für bereits durchgeführte Versuche ein Patentrecht beansprucht.
    Aus der gleichen Rede zu Tierversuchen im Bereich der Kosmetika:
    Ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen in diesem Bereich ist, so sagen Fachleute, vorerst nicht möglich.
    Wir fragen, wann das möglich ist und ob die Kosmetikhersteller gleichzeitig die „Fachleute" sind.
    Die Forderung bei der Änderung des Tierschutzgesetzes kann heute nur lauten: Abschaffung aller Tierversuche als Ziel einer Politik, die aufhören muß, im Tier nur eine verwertbare Sache zu sehen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Verwirklichung dieses Zieles können nicht patentrechtliche Probleme oder finanzielle Interessen der Kosmetikindustrie gegenüberstehen. Auch militärische Schießübungen auf lebende Hunde sind nicht geeignet, die Bürger von der Notwendigkeit von Tierversuchen zu überzeugen.
    § 2 Abs. 1 Nr. 2 bewirkt in seiner neuen Fassung durch Weglassen der Worte „nicht dauernd" zweifellos eine Verschlechterung für die Haltung von Nutztieren. Herr Bundesminister, Sie sagten in München:
    Auch die Bundesregierung ist für tierschutzrechtliche Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
    In § 2 a wird der Bundesminister ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist. Wir fragen Sie: Warum enthält die Gesetzesnovellierung keine konkreten Verbesserungen für die Nutztierhaltung, die Sie selbst für nötig halten, und — da dieser Gesetzentwurf nur Verschlechterungen bringt —: Wann werden Sie diese Rechtsverordnungen für verbesserte Haltungsformen erlassen?
    In § 8 b wird bestimmt, daß von den Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, ein Tierschutzbeauftragter benannt werden soll. Da dieser Tierschutzbeauftragte ein Mitglied des jeweiligen Instituts ist, bedeutet das, daß der Tierschutzbeauftragte unter Umständen seine eigenen Vorgesetzten maßregeln oder kritisieren muß. Wie stellt sich die Bundesregierung unter diesen Umständen eine unabhängige Kontrolle eigentlich vor?

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das wollen die gar nicht! Das ist das Problem! — Zuruf von der CDU/CSU: Quatschkopf!)

    Die verwertbare Sache Tier ist in ähnlicher Weise schmerzempfindlich und leidensfähig wie wir. Vom ethischen Standpunkt haben wir daher kein Recht, den Tieren das an Schmerzen und Leiden zuzufügen, wovor wir uns selbst schützen und bewahren möchten.
    Die Vielzahl der Tierversuche kann uns nicht davor schützen, daß wir durch das unerforschte Zusammenwirken tausender giftiger Chemikalien selbst die Rolle der Versuchsobjekte einnehmen. Deshalb gibt es für uns nur den Weg, die Zahl der schädlichen Substanzen so zu reduzieren, daß wir in Zukunft auf Tierversuche verzichten können.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bredehorn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahre 1972 ist notwendig. Darüber sind wir uns hier alle einig. Die Beurteilungsmaßstäbe, die wir heute an einen ausreichenden Tierschutz anlegen, sind nicht mehr dieselben wie vor 13 Jahren. Unser Verständnis für das Wohlergehen der Tiere und unsere Verantwortung für die uns in Obhut gegebenen Lebewesen haben sich gewandelt. In dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es zahlreiche Detailverbesserungen, die nach Ansicht der FDP zeigen, daß die Novelle ein Schritt in die richtige Richtung ist.
    Der Änderungsentwurf trägt in weiten Teilen den Forderungen der Tierschützer Rechnung, ohne daß der Gesetzgeber dabei den Sinn für das Realisier-



    Bredehorn
    bare verloren hat. So wird es zu einer drastischen Einschränkung der Tierversuche kommen, da Tierversuche nur noch dann genehmigt werden, wenn sie unerläßlich sind und nicht durch andere Methoden oder Verfahren ersetzt werden können.
    Tierversuche zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Anwendung von Kosmetika bedürfen in Zukunft einer ausdrücklichen Genehmigung. Die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden, insbesondere unter Einsatz von Zell- und Gewebekulturen und Bakterien, soll zukünftig intensiv gefördert werden.
    Alle Tierversuchseinrichtungen müssen künftig einen oder mehrere qualifizierte Tierschutzbeauftragte bestellen.
    Zur Unterstützung der Behörden, die über die Genehmigung von Tierversuchen entscheiden, werden sogenannte Ethik- Kommissionen berufen. Wer Versuchstiere züchten oder mit ihnen handeln will, muß dies den zuständigen Behörden anzeigen. Er muß die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben und auf Verlangen nachweisen.
    Alle Rechtsvorschriften, also z. B. das Arzneimittelgesetz, das Pflanzenschutzgesetz und das Chemikaliengesetz, die zum Schutz des Verbrauchers Tierversuche vorschreiben, werden mit dem Ziel einer Einschränkung der Versuche überprüft. Entsprechende Änderungen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Ersatz- und Ergänzungsmethoden wollen wir anstreben.
    Trotz dieser Verbesserungen sind für die FDP noch einige Fragen offen. Gerade in den Fragen, welche die Datenbank, den LD-50-Test, Tierversuche für kosmetische Produkte und Tabakwaren und den Transport von Tieren berühren, müssen wir in den jetzt anstehenden Beratungen noch Klarheit darüber gewinnen, was das Gesetz in diesen Fällen leistet.
    Bei jedem von uns gehen täglich im Büro Briefe zum Thema Tierschutz ein. Die meisten dieser Briefe stammen aus der Feder engagierter Tierschützer. Ich freue mich, daß uns auch heute bei dieser Debatte im Plenum eine ganze Anzahl Tierschützer zuhören. Diese Briefe beschäftigen sich insbesondere mit folgenden Problemen: erstens Tierversuche — ja oder nein? — zweitens Ethik — die Frage nach dem Gebrauch und Verbrauch von Tieren, drittens die Frage: Ist die Massentierhaltung Tierquälerei?
    Zum ersten Punkt, den Tierversuchen: Die FDP tritt seit langem für eine drastische Reduzierung von Tierversuchen ein. Durch strengere Regelungen wird das vorliegende Gesetz dazu führen, daß die Zahl der Tierversuche drastisch vermindert wird. Ein totales Verbot ist nach unserer Ansicht im Augenblick nicht möglich, da wir sonst der Wissenschaft und Forschung, also der Grundlage unserer Zukunft, den Teppich unter den Füßen wegziehen würden.
    Dennoch ist gerade die Reduzierung der Tierversuche das Kernstück des zu behandelnden Gesetzes. In ihm sind höhere Anforderungen an die Genehmigungsvoraussetzungen festgeschrieben. Die Anzeigepflicht ist erweitert worden, und der Gebrauch von Wirbeltieren zu Versuchszwecken wird eingeengt. Auch in der Aus- und Fortbildung wird man künftig mit weniger Versuchen am lebenden Tier auskommen müssen.
    Für die FDP-Fraktion begrüße ich diese Einschränkungen. Bei den kommenden Beratungen werden wir sehr genau prüfen, ob der Tierversuch, z. B. im Bereich der Kosmetik wirklich unerläßlich ist. Mir scheint, daß dies noch ein Feld ist, auf dem Einschränkungsmöglichkeiten ohne weiteres gegeben sind.
    Der vorliegende Gesetzentwurf wird dazu führen, daß die Zahl der Tierversuche in einzelnen Bereichen um bis zu 50 % vermindert wird. Tierversuche insgesamt zu verbieten würde zu einer nach unseren derzeitigen Erkenntnissen nicht zu verantwortenden Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen.
    Das, was sogenannte alternative Methoden mit Mikroorganismen, Zellkulturen, biochemischen Substanzen und dem Reagenzglas leisten können, muß noch mehr als bisher gefördert werden. Nur dann ist gewährleistet, daß die Zahl der Tierversuche kontinuierlich weiter abgebaut werden kann. Mit über 6 Millonen DM hat das Forschungsministerium 1984 Projekte, die Ersatzmethoden entwikkeln, gefördert. Ich gehe davon aus, daß dieser Betrag zwangsläufig mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes in Zukunft aufgestockt wird.
    Zum zweiten Punkt, der Ethik. Es war die FDP, welche die Einrichtung von Fachkommissionen — jetzt sagt man „Ethik-Kommissionen" — zur Beratung der Länderbehörden, die Tierversuche zu genehmigen haben, durchgesetzt hat. Diese Kommissionen sollen auf Grund ihres wissenschaftlichen und tierschützerischen Sachverstandes den Behörden beratend zur Seite stehen. Ich halte die EthikKommission für eine ganz wichtige Einrichtung, in der auch die Tierschützer ihre Verantwortung unter Beweis stellen können.
    Ich möchte das Thema Ethik hier nicht in aller Breite auswalzen, auch wenn es im Tierschutz besonderes Gewicht einnimmt. Nur eine Bemerkung: Meiner Meinung nach wird nur der sparsame und verantwortungsvolle Gebrauch des Begriffs „Ethik" seiner besonderen Bedeutung gerecht. Ich sage hier auch, daß ich wegen der Bezeichnung „Ethik-Kommission", die hohe Ansprüche von fast philosophischem Ausmaße erweckt, etwas skeptisch bin.
    Der dritte Punkt sind die landwirtschaftlichen Nutzviehhaltung, speziell die größeren Tierbestände, oder die Massentierhaltung. Dazu liegen uns ja der Antrag der SPD und der Antrag der GRÜNEN speziell zur Käfighaltung von Hühnern vor. Glücklicherweise befindet sich die landwirtschaftliche Nutztierhaltung noch überwiegend in bäuerlicher Hand. Bedenklich wird es, wenn wir uns die bodenunabhängige Produktion bei Mastschweinen und in noch stärkerem Ausmaß in der Hühnerhaltung vergegenwärtigen. Größere, kostengünstige Bestände bedeuten gleichzeitig Wettbewerbsvorteile auf dem



    Bredehorn
    Markt. Dies darf für uns allerdings kein Grund sein, in Tierschutzfragen nachlässig zu werden. Da greife ich gerne auf die Argumentation der SPD zurück, die in ihrer Antragsbegründung ausdrücklich sagt, daß Nichtstun auf keinen Fall mit einer nicht vorhandenen EG-Harmonisierung begründet werden darf.

    (Müller [Schweinfurt] [SPD]: Sehr gut!)

    Zu den Problemen einer artgerechten Haltung kann man natürlich einiges sagen. Gerade die moderne Entwicklung z. B. hin zum Laufstall hat für die Tiere ja sicher zur Bedingung, daß sie artgerechter gehalten werden als jahrhundertelang in den Anbindeställen. Das ist z. B. ein Punkt. Auf der anderen Seite hat die Bundesregierung Modellversuche unterstützt und finanziert zur Volierenhaltung von Hühnern. Diese Dinge sind im Fluß. Wir müssen die Ergebnisse, die teilweise vorliegen, jetzt auch richtig interpretieren.
    Die umstrittene Käfighaltung wird in der anstehenden Tierschutzdiskussion einen breiten Raum einnehmen. Dabei fühlen wir Politiker uns durch die Wissenschaft etwas im Stich gelassen, denn es scheint nicht nachweisbar zu sein, daß Käfighühner wirklich leiden. Auf dieser Meinung fußt auch das jetzt ergangene Gerichtsurteil in Darmstadt, das zwei hessische Hühnerhalter freigesprochen hat.
    Jede Haltungsform hat Nachteile. In Käfigen sind die Hühner in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, in der Bodenhaltung sind sie Krankheiten bis hin zum Kanibalismus ausgesetzt. Schließlich hat auch der Verbraucher ein gewichtiges Wort mitzureden. Ob dieser nämlich bereit ist, für das eine Ei tiefer in die Tasche zu greifen als für das andere,

    (Roth [SPD]: Ein wunderbares Bild!)

    ist nach einer Untersuchung, die das Wickert-Institut durchgeführt hat, zweifelhaft. Danach sagten mehr als zwei Drittel der Befragten, daß sie gegen ein Verbot der Käfighennenhaltung seien. Wir begrüßen es, daß es jetzt möglich ist, eine differenzierte Kennzeichnung von Boden- und Käfigeiern einzuführen, damit der Verbraucher eine Wahlmöglichkeit hat.
    Meine Damen und Herren, die FDP ist sich der aufgezeigten sensiblen Fragen des Tierschutzes bewußt. Wir erhoffen uns durch eine Anhörung, die unsere Fraktion im nächsten Monat mit Sachverständigen durchführt, nützliche Erkenntnisse, die wir mit in die Ausschußberatungen hineintragen und verwerten wollen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)