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    Plenarprotokoll 10/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hanz (Dahlen), Franke (Hannover) und Schmidt (Wattenscheid) 9715 A Eintritt der Abg. Lange und Auhagen in den Deutschen Bundestag 9715 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Rechtsausschuß . . . 9715 B Begrüßung einer Delegation des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 9715 B Erweiterung der Tagesordnung 9726 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Strategische Verteidigungsinitiative der Vereinigten Staaten von Amerika Dr. Kohl, Bundeskanzler 9715 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 9720A, 9747 A Dr. Dregger CDU/CSU 9728 A Lange GRÜNE 9732 B, 9747 D Genscher, Bundesminister AA . 9734 D, 9746 D Voigt (Frankfurt) SPD 9738C, 9746 B Schäfer (Mainz) FDP 9741 A Graf Huyn CDU/CSU 9743 A Wimmer (Neuss) CDU/CSU 9744 D Rühe CDU/CSU 9748 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Lammert, Wissmann, Dr. Unland, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Müller (Wadern), Kittelmann, Hinrichs, Schulze (Berlin), Borchert, Frau Fischer, Pesch, Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. von Wartenberg, Dr. Jobst, Dr. Hornhues, Dr. Hüsch, Dr. Olderog, Herkenrath, Daweke, Dr. Möller und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Haussmann, Grünbeck, Beckmann, Dr.-Ing. Laermann, Gattermann, Hoffie, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Solms und der Fraktion der FDP Wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklung strukturschwacher Regionen — Drucksachen 10/1637, 10/2629 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Frau Blunck, Dr. von Bülow, Catenhusen, Collet, Dreßler, Dr. Ehrenberg, Fischer (Homburg), Grunenberg, Ibrügger, Jung (Düsseldorf), Junghans, Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Dr. Mitzscherling, Nagel, Poß, Rapp (Göppingen), Reuschenbach, Rohde (Hannover), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Stockleben, Urbaniak, Vahlberg, Vosen, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Sicherung vorhandener und Schaffung neuer Arbeitsplätze durch eine aktive Industriepolitik — Drucksachen 10/1787, 10/2630 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) — Drucksache 10/2708 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/3145 — Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 9749 C Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 9774 C Dr. Lammert CDU/CSU 9779 B Dr. Jens SPD 9782 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 9785 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 9789 D Wissmann CDU/CSU 9792 A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 9794 D Hinsken CDU/CSU 9798 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 9801 D Dr. Ehrenberg SPD 9807 A Lattmann CDU/CSU 9809 C Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 9811 C Doss CDU/CSU 9813 D Jung (Düsseldorf) SPD 9815C Dr. Lippold CDU/CSU 9817 D Böhm (Melsungen) CDU/CSU 9819 B Dr. Olderog CDU/CSU 9821A Frau Simonis SPD 9822 A Niegel CDU/CSU 9823 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9825 A Vizepräsident Westphal 9789 D, 9826 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Laufs, Broll, Carstensen (Nordstrand), Regenspurger, Biehle, Dr. Olderog, Clemens, Schmidbauer, Kalisch, Weiß, Dr. Blank, Dr. Blens, Fellner, Lenzer, Kolb, Dr. George, Schemken, Schulhoff, Dr. Götz, Krey, Schneider (Idar-Oberstein), Höffkes, Dr. Becker (Frankfurt), Link (Frankfurt), Dr. Hoffacker, Ganz (St. Wendel), Brunner, Dr. Möller, Dr. Jobst, Hinsken, Dr. Riedl (München), Milz, Dr. Faltlhauser, Susset, Sauer (Stuttgart), Seehofer, Lowack, Niegel, Pfeffermann, Jäger (Wangen), Pohlmann, Sauter (Ichenhausen), Keller, Dr. Schroeder (Freiburg) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Baum, Kleinert (Hannover), Beckmann, Wolfgramm (Göttingen), Dr. Feldmann, Ronneburger und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes — Drucksache 10/2970 — Broll CDU/CSU 9827 B Bernrath SPD 9828 B Dr. Hirsch FDP 9829 B Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN Risiken des Schnellen Nicht-Brüters in Kalkar — Drucksachen 10/2964, 10/3157 — Schulte (Menden) GRÜNE 9830 A Seesing CDU/CSU 9832 A Vosen SPD 9833 D Beckmann FDP 9835 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 9836 C Schäfer (Offenburg) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 9838 D Namentliche Abstimmung 9841 C Ergebnis der Abstimmung 9841 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN Versorgung krebskranker Kinder in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/1762, 10/2824 — Frau Kelly GRÜNE 9839 C Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 9843 A Gilges SPD 9844 B Werner (Ulm) CDU/CSU 9845 C Frau Dr. Segall FDP 9847 A Frau Kelly GRÜNE (Erklärung nach § 28 GO) 9848 A Namentliche Abstimmung 9850 D Ergebnis der Abstimmung 9850 D Beratung der Sammelübersicht 67 des Petitionsausschusses über einen Antrag zu einer Petition — Drucksache 10/2841 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 72 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3099 — Peter (Kassel) SPD 9849 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 III Ronneburger FDP 9852 C Mann GRÜNE 9853 A Pesch CDU/CSU 9854 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/3079 — Porzner SPD (zur GO) 9855 C Bueb GRÜNE (zur GO) 9855 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Schweinfurt), Wimmer (Neuötting), Frau Blunck, Dr. Enders, Immer (Altenkirchen), Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Oostergetelo, Pfuhl, Sander, Dr. Schmidt (Gellersen), Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sozial gerechte Verteilung der Bundeszuschüsse in der Altershilfe für Landwirte — Drucksache 10/2360 — 9856 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze — Drucksache 10/3054 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Vogelsang, Lutz, Kuhlwein, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Absicherung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für „einstufig" ausgebildete Lehrer und Juristen — Drucksache 10/3019 — 9856 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Standort des Seeamtes Flensburg — Drucksache 10/2839 — 9856 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Daubertshäuser, Duve, Dr. Apel, Glombig, Gobrecht, Klose, Paterna, Schmidt (Hamburg), Berschkeit, Buckpesch, Kretkowski, Hettling, Ibrügger, Kuhlwein und der Fraktion der SPD Abteilung Seeverkehr — Bundesministerium für Verkehr — Drucksachen 10/1884, 10/2848 — . . . 9856 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Spanien über eine spezifische Finanzhilfe zur Erleichterung und Beschleunigung der Kapazitätsanpassung in der spanischen Fischerei — Drucksachen 10/2390 Nr. 5, 10/3061 — 9856 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/84 — Erhöhung des Zollkontingents 1984 für Bananen) — Drucksachen 10/3002, 10/3198 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/85 — Zollkontingent 1985 für Bananen) — Drucksachen 10/3003, 10/3199 — . . . 9856 D Fragestunde — Drucksache 10/3175 vom 12. April 1985 — Kontrolle des innerdeutschen Telefon- und Postverkehrs durch den BND MdlAnfr 1 12.04.85 Drs 10/3175 Frau Dann GRÜNE Antw StMin Vogel BK 9757 C ZusFr Frau Dann GRÜNE 9757 C Ursachen von Unfällen, insbesondere in den Chemiestädten Ludwigshafen, Frank, furt und Leverkusen MdlAnfr 40 12.04.85 Drs 10/3175 Reimann SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9757 D ZusFr Reimann SPD 9757 D Ausrüstung der Lastkraftwagen mit einem Brems-Antiblockiersystem angesichts der Häufung von LKW-Unfällen auf Autobahnen MdlAnfr 41, 42 12.04.85 Drs 10/3175 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9758 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9758 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 UN-Verhandlungen der Bundesregierung über die Registrierung von Seeschiffen; Abbau des Trends deutscher Reeder zum Führen fremder Flaggen (Billigflaggen) MdlAnfr 43, 44 12.04.85 Drs 10/3175 Hettling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9759A ZusFr Hettling SPD 9759 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9760 B ZusFr Eigen CDU/CSU 9761 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9761 D Tätigkeitsverbot für neun deutsche Lehrer an der Ahmani-Oberschule in Kabul MdlAnfr 45, 46 12.04.85 Drs 10/3175 Schlaga SPD Antw StMin Möllemann AA 9762 A ZusFr Schlaga SPD 9762 C ZusFr Haase (Fürth) SPD 9762 D Ablehnung der Registrierung und Zulassung eines „Verbandes der Deutschen" als privatrechtlicher Verein durch polnische Behörden MdlAnfr 49 12.04.85 Drs 10/3175 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 9763 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9763 C Asylbewerber 1985, insbesondere in Baden-Württemberg MdlAnfr 50 12.04.85 Drs 10/3175 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9764A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9764A ZusFr Dr. de With SPD 9764 C Entschädigung der Landwirte bei einem Verwendungsverbot für Dünge- und Pflanzenschutzmittel zum Schutz des Grundwassers MdlAnfr 51, 52 12.04.85 Drs 10/3175 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9764 D ZusFr Haase (Fürth) SPD 9765A ZusFr Eigen CDU/CSU 9765 B ZusFr Frau Weyel SPD 9765 B ZusFr Dr. Sperling SPD 9765 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9766 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 9766 D ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9767 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9767 B Auftragserteilung an den Sachverständigenrat für Umweltfragen MdlAnfr 53, 54 12.04.85 Drs 10/3175 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9767 C ZusFr Frau Weyel SPD 9767 D ZusFr Dr. Sperling SPD 9768 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9768 C Hilfeleistungen deutscher Linksextremisten für das Regime in Nicaragua MdlAnfr 55, 56 12.04.85 Drs 10/3175 Kalisch CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9768 D ZusFr Kalisch CDU/CSU 9769 A ZusFr Sielaff SPD 9769 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 9769 B ZusFr Dr. Sperling SPD 9769 C Lehrstuhl für ostdeutsche Landesforschung an der Universität Mainz MdlAnfr 57, 58 12.04.85 Drs 10/3175 Sielaff SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9770 A ZusFr Sielaff SPD 9770 B ZusFr Dr. Sperling SPD 9771A Behinderung weiterer Strafverfolgungsmaßnahmen durch die vorzeitige Bekanntgabe der Verhaftung des Agenten Kaczmarek in der Zeitung „Die Welt" MdlAnfr 59, 60 12.04.85 Drs 10/3175 Dr. de With SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 9771A ZusFr Dr. de With SPD 9771 B Anstieg der Zahl von Rechtsanwaltsniederlassungen MdlAnfr 61 12.04.85 Drs 10/3175 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 9772 A ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . 9772 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 9772 C Versorgungsausgleich bei Ehescheidung von einem ausländischen Ehepartner, insbesondere bei ausbezahltem Rentenanteil im Falle der Rückkehr MdlAnfr 62 12.04.85 Drs 10/3175 Kirschner SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 9772 D ZusFr Kirschner SPD 9773 A Lesbarkeit von Bußgeldbescheiden MdlAnfr 63, 64 12.04.85 Drs 10/3175 Dr. Müller CDU/CSU Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 V Antw PStSekr Erhard BMJ 9773 B ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 9773 D ZusFr Dr. Sperling SPD 9774 B Nächste Sitzung 9857 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9859*A Anlage 2 Entwicklungshilfe für Guatemala angesichts der Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 8, 9 12.04.85 Drs 10/3175 Duve SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 9859* B Anlage 3 Vordringen österreichischer Baufirmen in Südbayern MdlAnfr 23 12.04.85 Drs 10/3175 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9859* D Anlage 4 Ausschank deutscher Rotweine bei Empfängen für ausländische Gäste MdlAnfr 47 12.04.85 Drs 10/3175 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9860* A Anlage 5 Lage im Sudan nach der Machtübernahme durch General Suwar el-Dahab MdlAnfr 48 12.04.85 Drs 10/3175 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9860* C Anlage 6 Änderung des § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) MdlAnfr 65 12.04.85 Drs 10/3175 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9860* C Anlage 7 Schlechterstellung der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen beim Erwerb von Wohnungseigentum nach dem vorgesehenen neuen Recht MdlAnfr 66, 67 12.04.85 Drs 10/3175 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9860* D Anlage 8 Bauwirksame Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 68 12.04.85 Drs 10/3175 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9861* B Anlage 9 Freimengenregelung im deutsch-österreichischen Grenzverkehr MdlAnfr 69 12.04.85 Drs 10/3175 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9861* C Anlage 10 Unterlaufen des Referenzpreissystems für Karpfen beim Import aus Drittländern, insbesondere aus Ungarn und der CSSR; Schutz der deutschen Mast- und Zuchtbestände vor der in Belgien grassierenden Afrikanischen Schweinepest MdLAnfr 70, 71 12.04.85 Drs 10/3175 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9862* A Anlage 11 Stützung des Rindfleischmarktes; Erhöhung der Exporterstattung für Schweinefleisch MdlAnfr 72, 73 12.04.85 Drs 10/3175 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9862* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 9715 132. Sitzung Bonn, den 18. April 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 19. 4. Dr. Enders ** 18. 4. Esters 19. 4. Franke (Hannover) 19. 4. Dr. Götz 19. 4. Grünbeck 18. 4. Hiller (Lübeck) 18. 4. Ibrügger *** 19. 4. Jaunich 19. 4. Dr. Kreile 19. 4. Menzel 18. 4. Metz 19. 4. Neumann (Bramsche) * 18. 4. Petersen 19. 4. Polkehn 19. 4. Poss 18. 4. Reddemann * 18. 4. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 4. Schmidt (Hamburg) 19. 4. Schmidt (Wattenscheid) 19. 4. Schmitz (Baesweiler) 18. 4. von Schmude 18. 4. Schreiner 19. 4. Stockhausen 19. 4. Dr. Stoltenberg 19. 4. Vogt (Kaiserslautern) 19. 4. Voigt (Sonthofen) 19. 4. Dr. Warnke 19. 4. Weirich 18. 4. Wieczorek (Duisburg) 19. 4. Dr. Wittmann 19. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/3175 Fragen 8 und 9): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zunahme der staatlich sanktionierten Morde in Guatemala im Lichte ihrer Absicht, diesem Land verstärkte Entwicklungshilfe zukommen zu lassen? Erwägt die Bundesregierung die Absage des Besuchs von Bundesminister Dr. Warnke, oder welche anderen Maßnahmen sind geplant, die geeignet sind dazu beizutragen, daß den grausamen Menschenrechtsverletzungen in Guatemala Einhalt geboten wird? Zu Frage 8: Über die Menschenrechtslage in Guatemala liegen unterschiedliche Berichte vor. Nach dem Be- Anlagen zum Stenographischen Bericht richt des vom Ausschuß der Vereinten Nationen für Menschenrechte eingesetzten Berichterstatters Lord Volville of Culross ist über die Urheberschaft und Täterschaft bei einzelnen Menschenrechtsverletzungen oft keine Klarheit zu gewinnen. Man muß jedoch davon ausgehen, daß es in diesem Land noch immer Gewaltanwendung und Menschenrechtsverletzungen durch staatliche und militärische Stellen wie durch linke und rechte Extremisten des Untergrunds gibt. Von einer verstärkten Entwicklungshilfe der Bundesregierung kann nicht die Rede sein. Bei der Finanziellen Zusammenarbeit stehen der Regierung nur Mittel aus Zusagen der früheren sozialliberalen Koalition zur Verfügung. In der Technischen Zusammenarbeit steht die Weiterführung eines Berufsausbildungsvorhabens an, das bereits die sozial-liberale Koalition begonnen hatte. Zu Frage 9: Herr Bundesminister Dr. Warnke wird seinen Besuch dazu nutzen, sich weiter über die Lage in Guatemala zu informieren. Seine Gespräche werden entsprechend der politischen Zielsetzung der Bundesregierung dazu dienen, die Kräfte in Lateinamerika zu ermutigen und zu stärken, die sich für die Gewährleistung der Menschenrechte und demokratischen Entwicklung einsetzen. Im übrigen bemüht sich die Bundesregierung auf verschiedenen Wegen um die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und bringt diese in geeigneter Weise zur Sprache. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3175 Frage 23): Sieht die Bundesregierung konkrete Möglichkeiten, um das weitere Vordringen österreichischer Firmen im Bau- und Ausbaugewerbe im südbayerischen Raum einzugrenzen? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß österreichische Firmen des Bau- und Ausbaugewerbes im südbayerischen Raum weiter vordringen. Vielmehr sprechen die Zahlen der in Südbayern im Rahmen von Werkverträgen eingesetzten Arbeitnehmer österreichischer Firmen für einen nicht unerheblichen Rückgang der Tätigkeit von Unternehmen aus dem Nachbarland. So waren nach Angaben des Landesarbeitsamtes Südbayerns im Jahre 1984 durchschnittlich nur noch 320 Arbeitnehmer österreichischer Firmen in ganz Südbayern im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt. 1981 waren es noch rund 1 400 Personen gewesen. Bei einem Teil dieser Verträge handelt es sich um Unteraufträge deutscher Baufirmen. Zu diesem Rückgang hat die restriktive Praxis bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis für solche 9860* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 Arbeitnehmer und die erfolgreiche Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eigener Arbeitnehmer durch österreichische Firmen beigetragen. Für weitere Maßnahmen sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit und Möglichkeit. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/3175 Frage 47): Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß bei gastlichen Veranstaltungen, Empfängen und ähnlichen Anlässen des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Weißwein einheimischer Produktion, sondern entgegen der seitherigen Gepflogenheit auch Rotwein, z. B. der hervorragenden Sorten Trollinger, Burgunder und Lemberger, angeboten wird? Bei offiziellen Essen der Bundesregierung werden in der Regel deutsche Weißweine, deutsche Rotweine und deutscher Sekt gereicht. So werden z. B. während der nächsten Wochen bei den verschiedenen Essen und Empfängen aus Anlaß des Bonner Wirtschaftsgipfels, des WEU-Ministertreffens sowie bei bilateralen Veranstaltungen wie beim Besuch des amerikanischen Präsidenten und des japanischen Ministerpräsidenten ausschließlich deutsche Weine und Sekte gereicht, wobei die Bundesregierung bemüht ist, ausgesuchte Erzeugnisse sämtlicher deutschen Weinanbaugebiete möglichst ausgewogen zu berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen wird gelegentlich auch ausländischer Rotwein angeboten. Die Bundesregierung sieht darin eine Höflichkeitsgeste insbesondere bei Besuchen in Ländern mit einer großen eigenen Weintradition. Die Leiter und Angehörigen der deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland sind seit langem angewiesen, soweit wie möglich bei gesellschaftlichen Veranstaltungen deutsche Nahrungsmittel und Getränke zu servieren. Sie bemühen sich in diesem Rahmen, vor allem auch deutsche Weine zu servieren. Dabei kann der Preis des Weines jedoch nicht unberücksichtigt bleiben. Die Leiter und die Angehörigen der Auslandsvertretungen sind gehalten, die ihnen zur Verfügung stehenden knapp bemessenen Mittel für gesellschaftlichen Aufwand so sparsam wie möglich einzusetzen, damit ein möglichst großer Erfolg erzielt werden kann. Die Mittel konnten seit einigen Jahren nicht mehr erhöht werden. Das Auswärtige Amt ist nicht in der Lage, zusätzliche Mittel für gesellschaftlichen Aufwand bereitzustellen, damit stets — ohne Rücksicht auf die Kosten — deutsche Weine serviert werden können. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/3175 Frage 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage und die Entwicklung im Sudan nach der Machtübernahme durch General Suwar El-Dahab? Die Machtübernahme durch General Suwar ElDahab ist eine innere Angelegenheit des Sudan, in die die Bundesregierung sich nicht einmischt. Die Bundesregierung verfolgt die weitere Entwicklung mit Aufmerksamkeit. Gut eine Woche nach den Vorgängen in Khartoum ist eine abschließende Beurteilung der Lage noch nicht möglich. Die ersten Erklärungen des militärischen Führungsrates sind jedoch ermutigend. Die Bundesregierung hofft, daß die neue Regierung sobald wie möglich die Voraussetzungen schaffen kann, die für die Wiederherstellung der nationalen Einheit des Sudans und die Überwindung der schwerwiegenden Wirtschaftsprobleme, die durch die Dürrekatastrophe noch verschärft wurden, erforderlich sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/3175 Frage 65): Ist die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative bereit, mit der § 142 Strafgesetzbuch (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) dahin gehend geändert wird, daß ein Unfallbeteiligter nicht bestraft wird, wenn er, eventuell eingegrenzt auf Sachschäden, den Unfall innerhalb von 24 Stunden meldet? Die Einführung eines besonderen Straf milde-rungs- oder Strafbefreiungsgrundes für den Fall der Unfallflucht bei einer verspäteten Meldung ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu befürworten. Diese Frage ist bereits vom Sonderausschuß für die Strafrechtsreform vor der Neufassung des § 142 StGB eingehend geprüft und mit Mehrheit verneint worden. Wenn Sie, Herr Kollege, eine nähere Begründung wünschen, bin ich gerne bereit, diese Ihnen schriftlich zu geben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/3175 Fragen 66 und 67): Ist die Rechnung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele (Handelsblatt vom 22. Februar 1985) zutreffend, daß für Kauf- oder Bauwillige eines Einfamilienhauses bis zu einem Preis von 275 000 DM (ohne Kosten für das Grundstück) das geltende Recht günstiger ist als das von der Bundesregierung neu beschlossene? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 9861* Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, bei denen der unerfüllte Wunsch nach dem Erwerb von Wohneigentum besonders groß ist, nach der Konzeption der Bundesregierung faktisch schlechter gesteilt werden als nach dem geltenden Recht? Es trifft zu, daß für Bau- oder Kaufwillige eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ohne Kinder bis zu Herstellungs- oder Anschaffungskosten von 275 000 DM das geltende Recht günstiger ist. Denn in die Rechnung wurde der erweiterte Schuldzinsenabzug nach § 21 a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes einbezogen. In einer Vielzahl von Fällen ist also dem Bauwilligen zu raten, nicht länger mit seiner Bau- oder Kaufentscheidung für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zu warten. Dabei ist aber zu bedenken, daß der erweiterte Schuldzinsenabzug ausschließlich mit dem Ziel der Anstoßwirkung für Wirtschaft und Beschäftigung durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 eingeführt worden ist. Er ist von vornherein auf 3 Baujahrgänge beschränkt worden. Er hat die Anstoßwirkung erreicht. Ein Vergleich der steuerlichen Förderung von Wohneigentum in Form des selbstgenutzten Einfamilienhauses oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung nach heutigem Recht mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelung, in den der erweiterte Schuldzinsenabzug nicht hineingehört, kommt zu dem Ergebnis, daß kein Fall denkbar ist, in dem die neue Förderung ungünstiger wäre. Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß der Höchstbetrag für die geförderte selbstgenutzte eigene Wohnung auf 300 000 DM angehoben und die Kinderförderung auf das erste Kind ausgedehnt werden soll. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3175 Frage 68): Wird der Bundesminister der Finanzen dem Antrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung folgend unverzüglich weitere Haushaltsmittel aus Haushaltsresten von 1984 und weitere Verpflichtungsermächtigungen für bauwirksame Verstärkungsmittel des Bundes für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen freigeben, und über welche Beträge kann die Arbeitsverwaltung nach dieser Entscheidung in den nächsten Wochen verfügen? Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 28. März 1985 zugestimmt, daß die in das Haushaltsjahr 1985 übertragenen Ausgabereste für die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Kapitel 11 12 Titelgruppe 01) bis zur Höhe von 43,351 Millionen DM im Haushaltsjahr 1985 verwendet werden. Er hat ferner seine Einwilligung zur Inanspruchnahme des gesperrten Teils der Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 12,5 Millionen DM erteilt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sowie die Verpflichtungsermächtigung sind inzwischen der Bundesanstalt für Arbeit zur Bewirtschaftung zugewiesen worden. Damit stehen der Bundesanstalt im Haushaltsjahr 1985 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 93,351 Millionen DM sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Millionen DM zur Verfügung. Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigung können auch für bauwirksame Maßnahmen verwendet werden. Erfahrungsgemäß werden die Verstärkungsmittel vornehmlich für investive Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eingesetzt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3175 Frage 69): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auf eine Verbesserung der wettbewerbsverzerrenden Freimengenregelung im deutsch-österreichischen Grenzverkehr hinzuwirken? Während die deutsche Zollregelung für den kleinen Grenzverkehr neben einer beschränkten Freimenge von Tabakwaren, Tee und Kaffee einen Freibetrag von 60,— DM für andere Waren vorsieht, kennt das österreichische Zollrecht eine Freigrenze nur insofern, als ein Abgabenbetrag bis zu 10 Schilling nicht erhoben wird und damit Waren bloß bis zu etwa 7,— DM Wert abgabenfrei belassen werden. Durch die niedrige österreichische Freigrenze wird der deutsche Grenzhandel benachteiligt, da die österreichischen Besucher praktisch nichts einkaufen können. Außerdem wirkt sich diese Regelung ungünstig auf die kürzlich vereinbarten Erleichterungen der Grenzkontrollen an der deutsch/österreichischen Grenze aus, weil Reisende im kleinen Grenzverkehr von dem „Plakettenverfahren" ausgeschlossen sind, sofern sie Waren mit einem Wert von mehr als 7,— DM mitführen. Die Bundesregierung hat bei verschiedenen Gelegenheiten auf eine Änderung der unzeitgemäßen österreichischen Regelung gedrängt. Die österreichische Seite hat mehrfach zu erkennen gegeben, daß eine Änderung der geltenden Bestimmungen in Aussicht genommen ist. Sie hat bereits bei den wirtschaftspolitischen Kontaktgesprächen 1981 den Entwurf einer Zollgesetznovelle übergeben, deren Inkrafttreten für Mitte 1982 erwartet worden war, die aber bis jetzt noch nicht verabschiedet werden konnte. Danach sollte für Bewohner des österreichischen Zollgrenzbezirks für die Einfuhr von Waren aus dem gegenüberliegenden Zollausland die Zollfreiheit auf 500 Schilling (etwa 70,— DM), davon 50 Schilling (etwa 7,— DM) für Lebensmittel, festgesetzt werden. 9862* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 Die Bundesregierung wird weiterhin mit allen geeigneten Mitteln auf eine Änderung der österreichischen Regelung drängen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3175 Fragen 70 und 71): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und wie das Referenzpreissystem für Karpfen beim Import aus Drittländern, insbesondere aus Ungarn und der CSSR, unterlaufen wird? Welche Vorkehrungen sind unternommen worden, um die in Belgien grassierende Afrikanische Schweinepest von den Mast- und Zuchtbeständen in der Bundesrepublik Deutschland abzuhalten? Zu Frage 70: Die Bundesregierung hat keine Nachweise darüber, daß das Referenzpreissystem für Karpfen unterlaufen wird. Die Einhaltung der Referenzpreise wird vom Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft überwacht. Die Importeure teilen dem Bundesamt am Tag der Einfuhr per Telex Herkunftsland, die Menge, Wert und Durchschnittspreise frei Grenze mit. Binnen einer Woche sind die entsprechenden Originalbelege dem Bundesamt vorzulegen. Den in der Vergangenheit schon wiederholt vorgetragenen Vermutungen der Erzeugervertreter, die Referenzpreise für Karpfen würden unterlaufen, ist die Bundesregierung schon mehrfach nachgegangen. Verschiedenartige Überprüfungen (z. B. Betriebsprüfungen bei Importeuren, Gewichtsüberprüfungen der Ladungen der Lastkraftwagen) haben keine Nachweise über Referenzpreisunterschreitungen ergeben. Zu Frage 71: Am 8. März 1985 wurde im Königreich Belgien Afrikanische Schweinepest in sechs Schweinehaltungen und am 17. März 1985 in weiteren drei Schweinehaltungen festgestellt. Die Seuchenherde lagen alle in einem umgrenzten Gebiet der Provinz Westflandern. Zwischen den betroffenen Betrieben bestanden Kontakte durch Personenverkehr und Tierhandel. Nach dem 17. März 1985 sind weitere Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Belgien nicht mehr vorgekommen. Zum Schutze gegen eine Einschleppung der Seuche in die Bundesrepublik Deutschland wurden durch Rechtsverordnungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11., 14. und 21. März sowie vom 15. April 1985 jeweils der Lage angepaßte Einfuhrverbote und -beschränkungen für lebende Schweine, Schweinefleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse sowie für von Schweinen stammende Produkte, wie z. B. Borsten, Klauen und Häute, erlassen. Die Maßnahmen entsprachen den Entscheidungen, die von der EG- Kommission nach Beratung im Ständigen Veterinärausschuß auf der Grundlage der anzuwendenden Veterinärrichtlinien der EWG erlassen wurden. Bis zum 24. März 1985 war die Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch sowie von Schweinen stammender Produkte aus dem gesamten belgischen Staatsgebiet verboten. Danach wurde das Verbot auf Herkünfte aus der belgischen Veterinärzone I, die die Provinz Westflandern und Teile der Provinzen Ostflandern und Hennegau umfaßt, beschränkt. Angesichts des günstigen Verlaufes wird mit Wirkung vom 18. April 1985 eine weitere Lockerung in Kraft treten. Ab diesem Datum wird das Einfuhrverbot für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse nur noch für das engere Seuchengebiet, bestehend aus den betroffenen Gemeindebezirken, gelten. Wegen der besonderen Gefahr, die von mitgeführter Reiseverpflegung ausgehen kann, bleibt jedoch das Verbot der Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im Reiseverkehr — wie bisher — aus ganz Belgien bestehen. Die zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer wurden über die Lage in Belgien ständig unterrichtet und auf die besondere Berücksichtigung dieses Geschehens bei den Diagnose- und Kontrollmaßnahmen aufmerksam gemacht. Darüber hinaus wurde die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen angewiesen, auf die Labordiagnose der Afrikanischen Schweinepest, die besonderer Erfahrung bedarf, vorbereitet zu sein. Der Anstalt wurde zu diesem Zweck auch das Arbeiten mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest erlaubt, was wegen der Gefahr einer eventuellen Verschleppung dieses gefährlichen Erregers üblicherweise nicht gestattet ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/3175 Fragen 72 und 73): Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft eingeleitet, um den Rindfleischmarkt zu stützen, und welche Auswirkungen werden gegebenenfalls davon erwartet? Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Schweinepreise in den nächsten Wochen ein, und ist sie eventuell gewillt, in Brüssel eine Erhöhung der Exporterstattung für Schweinefleisch zu beantragen? Zu Frage 72: Auf wiederholtes Drängen der Bundesregierung hat die EG-Kommission Anfang April 1985 die vorübergehende Wiedereinführung von EG-Beihilfen für die private Lagerhaltung von Rindfleisch beschlossen. Beihilfeanträge können in der Zeit vom 15.-26. April 1985 für Hälften sowie Hinter- und Vorderviertel aller Rinderkategorien gestellt werden. Die Frist für die Einlagerung dieses Fleisches beträgt 28 Tage, die Lagerdauer 9-12 Monate. Wie Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1985 9863* bei der EG-Beihilfeaktion im Herbst 1984 kann das eingelagerte Rindfleisch nach 2monatiger Lagerdauer exportiert werden. Obwohl die Beihilfebeträge um 10 % niedriger festgesetzt sind als bei der vorangegangenen Aktion, ist das Interesse an der neuen Beihilfeaktion im Bundesgebiet sehr rege. Zur weiteren Stützung des Rindfleischmarktes hat die EG-Kommission ab 23. März. 1985 eine Anhebung der Exporterstattungen für lebende Schlachtrinder um durchschnittlich + 14 % und für Zuchtrinder um + 7,3 % vorgenommen. Aufgrund dieser Maßnahme kann damit gerechnet werden, daß sich die Kuhpreise, die bereits Anfang April 1985 eine leicht steigende Tendenz aufweisen, in den nächsten Wochen weiter erholen und auch bei Jungbullen eine Stabilisierung der Marktlage eintritt. Zu Frage 73: Die Marktpreise für Schlachtschweine waren im 1. Quartal 1985 überraschend stabil und liegen im Bundesdurchschnitt — einschließlich Mehrwertsteuer — zur Zeit noch um rund 5 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahresniveau. In den nächsten Wochen sind saisonübliche Preisschwankungen jedoch nicht auszuschließen. Sollte sich die Marktsituation wesentlich verschlechtern, wird sich die Bundesregierung bei der EG-Kommission kurzfristig für die Einführung einer Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch einsetzen. Diese Maßnahme hat sich in den vergangenen Jahren zur Marktstabilisierung bewährt und meist schnelle Wirkung gezeigt. Auch die Möglichkeit einer verstärkten Ausfuhrförderung sollte in einer solchen Situation geprüft werden, obwohl die Exportmöglichkeiten in Drittländer nicht sehr groß sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Immer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, widerspricht es nach Auffassung der Bundesregierung dem Berufsethos der Rechtsanwälte, wenn eine Regelung getroffen würde, die es dem Rechtsuchenden ermöglichte, in dem Anwalt denjenigen zu entdecken, der über ganz bestimmte spezifische Kenntnisse in ganz bestimmten Rechtsfragen verfügt, um ihm zu erleichtern, den richtigen Rechtsanwalt zu finden?
    Erhard, Parl. Staatssekretär: Die Bemühungen sind im Gang, die sogenannten Fachanwaltschaften zu erweitern.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Kirschner auf:
Ist bei einer Ehescheidung zwischen einer/einem deutschen Staatsbürgerin/Staatsbürger und einer/einem ausländischen Bürgerin/Bürger der Versorgungsausgleich für den deutschen Ehepartner gesichert, wenn diese/dieser Ausländerin/Ausländer sich im Zuge von gesetzlichen Regelungen (Rückkehrförderung) den Rentenanteil von der Rentenversicherung ausbezahlen ließ, und wenn nein, denkt die Bundesregierung daran, eine Regelung vorzuschlagen?
Erhard, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: In den von Ihnen angesprochenen Fällen richten sich der Versorgungsausgleich und die güterrechtlichen Folgen nach deutschem Recht. Erfolgt eine Beitragserstattung im Rahmen der Rückkehrförderung, so hat dies im Bereich der Scheidungsfolgen keine anderen rechtlichen Konsequenzen als die Erstattung in anderen Fällen. Findet die Erstattung nach der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich statt, so hat dies keine Auswirkungen auf die im Versorgungsausgleich übertragenen Anwartschaften des Ausgleichsberechtigten. Erfolgt die Erstattung in der Ehezeit, so wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Erstattung ist jedoch, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand leben, nach Maßgabe der Vorschriften über den Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Nicht eindeutig geklärt ist, wie die Erstattung in den seltenen Fällen zu behandeln ist, in denen sie nach dem Scheidungsantrag, aber vor der Entscheidung des Familiengerichts vorgenommen wird. Höchstrichterliche Rechtsprechung aus der Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich — nach dem 1. April 1983 — zu der Frage, ob in diesen Fällen trotz der Erstattung der Versorgungsausgleich durchzuführen oder die Erstattung beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist, ist der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Sollte diese Frage im Einzelfall geklärt werden müssen, kann dies nach Meinung der Bundesregierung der Rechtsprechung überlas-



Parl. Staatssekretär Erhard
sen werden. Ein Tätigwerden des Gesetzgebers erscheint nicht erforderlich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage, bitte.