Plenarprotokoll 10/130
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
130. Sitzung
Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Inhalt:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum alarmierenden Kostenanstieg im Gesundheitswesen nach der Konzertierten Aktion
Egert SPD 9597 B
Dr. Faltlhauser CDU/CSU 9598 C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 9599 C
Frau Steinhauer SPD 9600 C
Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9601 C
Glombig SPD 9603 D
Müller (Wesseling) CDU/CSU 9605 A
Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 9606 B
Cronenberg (Arnsberg) FDP 9607 A
Kroll-Schlüter CDU/CSU 9607 D
Peter (Kassel) SPD 9608 D
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 9609 D
Louven CDU/CSU 9610 C
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Repnik, Dr. Pinger, Dr. Laufs, Rühe, Dr. Hüsch, Schreiber, Graf von Waldburg-Zeil, Sauter (Epfendorf), Feilcke, Frau Fischer, Hedrich, Höffkes, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Pohlmeier, Herkenrath, Echternach, Kraus, Bayha, Hanz (Dahlen), Frau Augustin, Borchert, Dr. Lammert, Sauter (Ichenhausen), Schmidbauer, Dr. Olderog, Hornung, Schartz (Trier), Schulze (Berlin), Weiß, Schwarz, Eylmann, Werner, Susset, Bohl, Schneider (Idar-Oberstein), Brunner, Dr.-Ing. Kansy, Clemens, Magin, Dr. Schwörer, Sauer (Stuttgart), Dr. Sterkken, Pfeffermann, Frau Rönsch, Dr. Schroeder (Freiburg), Seehofer, Niegel, Dr. Bugl, Michels, Boroffka, Frau Geiger, Frau
Hoffmann (Soltau), Carstensen (Nordstrand), Dr. Hoffacker, Frau Dempwolf, Seesing, Deres, Müller (Wadern), von Hammerstein, Eigen, Wilz, Rossmanith, Dr. Faltlhauser, Lintner, Frau Dr. Wisniewski, von Schmude, Ehrbar, Louven, Keller, Dr. Czaja, Wissmann, Hinrichs, Hauser (Esslingen), Spilker und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz) und der Fraktion der FDP
Die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Dritten Welt
— Drucksachen 10/1824, 10/2405 — in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Abgeordneten Vosen, Frau Dr. Hartenstein, Verheugen, Frau Blunck, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Schmedt (Lengerich), Sielaff, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Hansen (Hamburg), Dr. Kübler, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Brück, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Frau Fuchs (Köln), Herterich, Jaunich, Dr. Jens, Jung (Düsseldorf), Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Roth, Schäfer (Offenburg), Schluckebier, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Tietjen, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000"
— Drucksache 10/2359 — in Verbindung mit
II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD
Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft
— Drucksachen 10/974, 10/2526 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000"
— Drucksachen 10/362, 10/2377 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung für Nahrungsmittelhilfe
— Drucksachen 10/2076 Nr. 11, 10/2742 —
Repnik CDU/CSU 9612 A
Schanz SPD 9614 D
Dr. Rumpf FDP 9616 C
Frau Gottwald GRÜNE 9618 C
Herkenrath CDU/CSU 9620 A
Vosen SPD 9622 A
Kohn FDP 9624 B
Drabiniok GRÜNE 9626 A
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 9627 D
Frau Dr. Hartenstein SPD 9633 C
Dr. Göhner CDU/CSU 9635 C
Frau Schmedt (Lengerich) SPD 9636 C
Baum FDP 9638 B
Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 9639 B
Dr. Pohlmeier CDU/CSU 9641A
Müller (Düsseldorf) SPD 9642 A
Dr. Lammert CDU/CSU 9644 B
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
— Drucksache 10/2404 —
Huonker SPD 9646A
Schulhoff CDU/CSU 9649 B
Sauermilch GRÜNE 9651 B
Dr. Solms FDP 9652 C
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 9654 A
Reschke SPD 9654 D
Dr. Daniels CDU/CSU 9655 B
Nächste Sitzung 9657 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 9659* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 9659* B
Anlage 3
Beratende Funktion des für den Artenschutz zuständigen Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft bei der Ein- und Ausfuhr von Produkten
MdlAnfr 27 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Dr. Bard GRÜNE
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9661* B
Anlage 4
Ölverdrängungspolitik in Bundesländern und Kommunen
MdlAnfr 28, 29 22.03.85 Drs 10/3067 Austermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9661* D
Anlage 5
Lage und Wettbewerbsfähigkeit der Bundesdeutschen Unterhaltungs- und Elektroindustrie durch die Entwicklungen bei der Grundig AG
MdlAnfr 32, 33 22.03.85 Drs 10/3067 Lutz SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9662* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 III
Anlage 6
Beurteilung der geplanten Entlassungen bei der Grundig AG
MdlAnfr 41 22.03.85 Drs 10/3067 Kißlinger SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9662*C
Anlage 7
Erhalt der Grundig-Lehrwerkstatt in Nürnberg-Fürth
MdlAnfr 48 22.03.85 Drs 10/3067 Amling SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9662* D
Anlage 8
Auswirkungen der Produktionseinstellung im Grundig-Werk Bayreuth auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieses Wirtschaftsraumes
MdlAnfr 49, 50 22.03.85 Drs 10/3067 Verheugen SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9663* A
Anlage 9
Aufstockung des ERP-Kreditrahmens für Investitionen der Gemeinden und Verbesserung der Konditionen
MdlAnfr 53 22.03.85 Drs 10/3067 Grünbeck FDP
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9663* B
Anlage 10
Herstellungskosten von Super- und Normalbenzin sowie Dieselkraftstoff; Engpässe auf dem Heizölmarkt
MdlAnfr 54, 55 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9663* C
Anlage 11
Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung über Auswirkungen eines Subventionsabbaus im Steinkohlenbergbau
MdlAnfr 57 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Lammert CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9664"A
Anlage 12
Innerdeutscher Briefmarkentausch
MdlAnfr 68, 69 22.03.85 Drs 10/3067 Löffler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9664* B
Anlage 13
Behandlung eines afghanischen Asylanten durch DDR-Grenzorgane am Grenzübergang Drewitz
MdlAnfr 70, 71 22.03.85 Drs 10/3067 Schulze (Berlin) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9664* C
Anlage 14
Herabstufung längerfristig Arbeitsloser beim Bezug von Arbeitslosenhilfe; Personalbestand bei den Arbeitsämtern
MdlAnfr 75, 76 22.03.85 Drs 10/3067 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9665* B
Anlage 15
Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für entlassungsgefährdete Grundig-Mitarbeiter
MdlAnfr 77 22.03.85 Drs 10/3067 Haase (Fürth) SPD
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9665* C
Anlage 16
Auswirkungen der geplanten Entlassungen bei der Grundig AG auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit
MdlAnfr 78 22.03.85 Drs 10/3067 Lambinus SPD
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9665* D
Anlage 17
Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsschutz auf kleine und mittlere Betriebe
MdlAnfr 81 22.03.85 Drs 10/3067 Grünbeck FDP
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9666* A
IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Anlage 18
Führungs- und Einsatzgrundsätze der NATO und der Bundeswehr zu den verschiedenen Atomic-Demolition-MunitionsTypen
MdlAnfr 82, 83 22.03.85 Drs 10/3067 Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9666* C
Anlage 19
Einsatz von Special Atomic Demolition Munition (SADM) durch die US-Streitkräfte; Verhandlungen mit NATO-Gremien über den Abzug von Atomic-DemolitionMunitions (SADM und MADM)
MdlAnfr 84, 121 22.03.85 Drs 10/3067 Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9666* D
Anlage 20
Einsatz von Special Atomic Demolition Munition (SADM) durch die US-Streitkräfte; Aufgaben der dem V. US-Korps unterstellten ADM-Kompanie und der deutschen Spezial-Sperrkompanien
MdlAnfr 85, 86 22.03.85 Drs 10/3067 Jungmann SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9667* C
Anlage 21
Abzug aller atomaren Gefechtsfeldwaffen; Modernisierung der nuklearen Gefechtsfeldköpfe für die Rohrartillerie
MdlAnfr 87, 88 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Klejdzinski SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9667* D
Anlage 22
Austausch bzw. Reduzierung nuklearer Gefechtsköpfe in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 89 22.03.85 Drs 10/3067 Horn SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9668* B
Anlage 23
Untersuchung des Medikaments „Interferon" durch das Institut für Wehrmedizin und Hygiene der Bundeswehr in Koblenz
MdlAnfr 90, 91 22.03.85 Drs 10/3067 Pauli SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9668* C
Anlage 24
Wiedereinführung der Sparförderung für Wehrpflichtige
MdlAnfr 92 22.03.85 Drs 10/3067 Würtz SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9668* D
Anlage 25
Abbau übermäßiger Dienstzeitbelastungen bei Soldaten
MdlAnfr 93, 94 22.03.85 Drs 10/3067 Berger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9669* A
Anlage 26
Aufforderung an Lehrgangsteilnehmer der Offiziersschule des Heeres in Hannover zum Erscheinen in Uniform auf einer CDU-Veranstaltung
MdlAnfr 95, 96 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Sperling SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9669* C
Anlage 27
Teilnahme der Bundesmarine an Manövern im Indischen Ozean
MdlAnfr 97 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Reetz GRÜNE
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 9669* D
Anlage 28
Sonderurlaub und finanzielle Vergütung für die an der NATO-Übung WINTEX teilnehmenden Soldaten und Verwaltungsangehörigen
MdlAnfr 98, 99 22.03.85 Drs 10/3067 Weiß CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9670* A
Anlage 29
Geländeforderungen der US-Streitkräfte im Raum Mainz
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 V
MdlAnfr 100, 101 22.03.85 Drs 10/3067 Delorme SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9670* C
Anlage 30
Veranstaltung eines Mittelamerika-Seminars durch den Deutschen Bundesjugendring in Costa Rica im März 1985
MdlAnfr 102, 103 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9670* D
Anlage 31
Veranstaltung des Deutschen Bundesjugendrings in Costa Rica; Aufklärungskampagne der American Health Foundation in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 104, 105 22.03.85 Drs 10/3067 Schlottmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9671*C
Anlage 32
Qualitätsmerkmale für beim Fernstraßenbau verwendbaren Bauschutt
MdlAnfr 108 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Soell SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9672* A
Anlage 33
Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Ausbesserungswerke Fulda und Weiden; Gespräche mit den Ländern Bayern und Hessen
MdlAnfr 109, 110 22.03.85 Drs 10/3067 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9672* B
Anlage 34
Verminderung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle
MdlAnfr 111 22.03.85 Drs 10/3067 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9672* D
Anlage 35
Anträge der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe auf Bereitstellung von Betriebskapital für die Arzneimittelproduktion in Bangladesh
MdlAnfr 112, 113 22.03.85 Drs 10/3067 Schanz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 9673* B
Anlage 36
Begründung für den Stopp der Entwicklungshilfeleistungen an Nicaragua
MdlAnfr 114 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Gottwald GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 9673* D
Anlage 37
Durchsetzung der deutschen Forderung nach einem internationalen Rüstungskataster
MdlAnfr 115, 116 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Feldmann FDP
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9674* B
Anlage 38
Brief der Anti-Apartheid-Bewegung an den Bundesaußenminister zur Verhaftung der Führer der „United Democratic Front" in Südafrika
MdlAnfr 117, 118 22.03.85 Drs 10/3067 Toetemeyer SPD
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9675* A
Anlage 39
Staatsbesuch des paraguayischen Präsidenten Stroessner in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973
MdlAnfr 119, 120 22.03.85 Drs 10/3067 Klose SPD
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9675* C
Anlage 40
Menschenrechte der in Bulgarien lebenden Türken
MdlAnfr 122 22.03.85 Drs 10/3067 Neumann (Bramsche) SPD
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* A
Anlage 41
Lagerung neuer Gefechtsköpfe für amerikanische Rohrartillerie auf deutschem Boden
VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
MdlAnfr 123 22.03.85 Drs 10/3067 Horn SPD
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* B
Anlage 42
Solidarität Westeuropas mit der Zentralamerikapolitik der USA
MdlAnfr 124 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Gottwald GRÜNE
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* C
Anlage 43
Gewaltsamer Tod des abgeschobenen
Smart Alpha Kargbo in Sierra Leone
MdlAnfr 125, 126 22.03.85 Drs 10/3067 Stahl (Kempen) SPD
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* D
Anlage 44
Einsatz deutscher Waffen im Golfkrieg
MdlAnfr 127 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Reetz GRÜNE
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9677* B
Anlage 45
Begründung von Störsendungen durch Bulgarien; Aufnahme von Fernsehsendungen in Jordanien im Auftrag der Bundesregierung
MdlAnfr 128, 129 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9677* C
Anlage 46
Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1949
MdlAnfr 130, 131 22.03.85 Drs 10/3067 Bindig SPD
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9678* B
Anlage 47
Ratifizierung der Zusatzprotokolle zum Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
MdlAnfr 132 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Schierholz GRÜNE
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9678* D
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9597
130. Sitzung
Bonn, den 29. März 1985
Beginn: 8.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein** 29. 3.
Dr. Ahrens* 29. 3.
Frau Beck-Oberdorf 29. 3.
Broll 29. 3.
Buckpesch 29. 3.
Büchner (Speyer) * 29. 3.
Dr. Corterier** 29. 3.
Daubertshäuser 29. 3.
Daweke 29. 3.
Dr. Diederich (Berlin) *** 29. 3.
Duve 29. 3.
Dr. Ehmke (Bonn) 29. 3.
Engelhard 29. 3.
Ertl 29. 3.
Eylmann 29. 3.
Fellner 29. 3.
Frau Fischer*** 29. 3.
Fischer (Frankfurt) 29. 3.
Franke (Hannover) 29. 3.
Frau Fuchs (Köln) 29. 3.
Frau Fuchs (Verl) ** 29. 3.
Gattermann 29. 3.
Frau Geiger** 29. 3.
Dr. Geißler 29. 3.
Glos 29. 3.
Dr. Götz 29. 3.
Haar 29. 3.
Haehser 29. 3.
Handlos 29. 3.
Dr. Hauff 29. 3.
Dr. Haussmann 29. 3.
Höffkes 29. 3.
Hoffie 29. 3.
Hoffmann (Saarbrücken) 29. 3.
Dr. Holtz*** 29. 3.
Dr. Hornhues 29. 3.
Dr. Hüsch 29. 3.
Ibrügger 29. 3.
Jung (Düsseldorf) 29. 3.
Kiehm 29. 3.
Klein (München) 29. 3.
Kleinert (Hannover) 29. 3.
Dr. Kohl 29. 3.
Kolbow 29. 3.
Dr. Kreile 29. 3.
Dr. h. c. Lorenz 29. 3.
Matthöfer 29. 3.
Menzel 29. 3.
Dr. Meyer zu Bentrup 29. 3.
Dr. Mikat 29. 3.
Dr. Müller*** 29. 3.
Nagel 29. 3.
Neumann (Bramsche) * 29. 3.
Frau Dr. Neumeister 29. 3.
Niegel 29. 3.
Dr.-Ing. Oldenstädt 29. 3.
Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Pfuhl 29. 3.
Polkehn 29. 3.
Poß 29. 3.
Reuschenbach 29. 3.
Reuter 29. 3.
Rohde (Hannover) 29. 3.
Frau Roitzsch (Quickborn) 29. 3.
Rühe 29. 3.
Schäfer (Mainz) 29. 3.
Schmidt (Hamburg) 29. 3.
Schmidt (Wattenscheid) 29. 3.
von Schmude 29. 3.
Schreiner 29. 3.
Schröder (Hannover) 29. 3.
Schröer (Mülheim) 29. 3.
Schulte (Unna) 29. 3.
Dr. Sperling 29. 3.
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim*** 29. 3.
Dr. Stark (Nürtingen) 29. 3.
Dr. Stercken*** 29. 3.
Stobbe 29. 3.
Stockhausen 29. 3.
Stommel 29. 3.
Stücklen 29. 3.
Tillmann 29. 3.
Toetemeyer 29. 3.
Vahlberg 29. 3.
Verheugen 29. 3.
Voigt (Frankfurt) 29. 3.
Dr. Voigt (Northeim) 29. 3.
Voigt (Sonthofen) 29. 3.
Waltemathe 29. 3.
Dr. Warnke 29. 3.
Dr. von Wartenberg 29. 3.
Dr. Wieczorek 29. 3.
Frau Dr. Wilms 29. 3.
Wissmann 29. 3.
Dr. Wittmann 29. 3.
Dr. Wörner 29. 3.
Dr. Wulff* 29. 3.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
*** für die Teilnahme an der 73. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
9660* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Drittes Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat hat es bereits in seiner Stellungnahme vom 16. November 1984 (Ziff. 9 der Drucksache 520/84 — Beschluß —) für erforderlich gehalten, die Mineralölsteuer für unverbleites und verbleites Benzin so stark zu spreizen, daß unverbleites Benzin preisgünstiger als verbleiter Kraftstoff angeboten werden kann. Er stellt seine nach wie vor bestehenden Bedenken gegen die vorgesehene Spreizung des Mineralölsteuersatzes von lediglich 4 Pfennigen je Liter zurück, um das alsbaldige Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern.
Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Auswirkungen der vorgesehenen Mineralölsteuerregelung auf die Benzinpreisentwicklung nach einer gewissen Zeit praktischer Erfahrungen zu überprüfen, um gegebenenfalls die Differenzen der Mineralölsteuersätze für unverbleites und verbleites Benzin zu korrigieren.
Die in Drucksache 10/2849 unter Nummer 5 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 219/84 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebiete
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2619/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Grenzgebiete Irlands und Nordirlands
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Förderung neuer Wirtschaftszweige in bestimmten von der Einführung der gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Gebiete — KOM(84) 715 endg. —
wird als Drucksache 10/3075 verteilt.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 20. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Verordnung (EURATOM, EGKS, EWG) des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind — KOM(84) 685 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 21)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß auf die Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat, da der Rat der EG hierüber bereits Beschluß gefaßt h at:
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch — KOM(84) 291 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 16)
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene — KOM(84) 379 endg. — (Drucksache 10/1946 Nr. 38)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die jährliche ärztliche Untersuchung des Personals, das mit frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen in Berührung kommt
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 71/118/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/99/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen — KOM(84) 337 endg. — (Drucksache 10/1946 Nr. 37)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 26. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Änderung des Anhangs II des Protokolls zum Abkommen über den Handel mit gewerblichen Waren — KOM(84) 664 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 1)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Handelsregelung zwischen Grönland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — KOM(84) 716 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr.2)
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2151/84 betreffend das Zollgebiet der Gemeinschaft — KOM(84) 723 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 3)
Jahreswirtschaftsbericht 1984 bis 1985 — KOM(84) 587 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 4)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhrregelung für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus NE-Metallen — KOM(84) 683 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 5)
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom 1. November 1984 bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Algerien von der Abschöpfung abzuziehen ist.
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1984 bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko .von der Abschöpfung abzuziehen ist.
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik zur Festsetzung der vom 1. November bis 31. Dezember 1984 und vom 1. Januar bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbeträge, die bei der Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft von der Abschöpfung abzuziehen sind.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9661*
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1984 bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in der Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist.
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1508/76, Nr. 1514/76 und Nr. 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, Algerien und Marokko (1984/1985)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeischaft (1984/1985) — KOM(84) 588 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 6)
Entwurf eines Beschlusses Nr. 2/84 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 2/84 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — KOM(84) 671 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 7)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) und zur Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte andere Papiere — KOM(84) 706 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 1)
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China — KOM(84) 713 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 2)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung des endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Klavieren mit aufrecht stehendem Rahmen mit Ursprung in der Sowjetunion — KOM(84) 764 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 3)
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Pentaerythritol mit Ursprung aus Kanada — KOM(84) 750 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 4)
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — (KOM)84 738 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 5)
Im Stenographischen Bericht der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages sind auf Seite 9191 C folgende Absätze zu streichen:
Vorschlag für eine europäische Strategie auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technik: Rahmenprogramm 1984 bis 1987 (Drucksache 10/92 Nr. 73)
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 10/1946 Nr. 38)
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 27):
Trifft es zu, daß das für den Artenschutz zuständige Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft im Falle von Ein- und Ausfuhren von Produkten, die in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft fallen, nur beratende Funktion hat, an deren Empfehlung das Bundesamt für Wirtschaft sich nicht zu halten braucht, obwohl es keine Artenschutzfachleute beschäftigt?
Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit sowohl des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (BAW) wie des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) findet sich in § 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.
Danach sind BAW und BEF entsprechend ihren Zuständigkeiten voneinander unabhängige und eigenverantwortliche Genehmigungsbehörden. Das BEF erfüllt zusätzlich die Funktion der wissenschaftlichen Behörde i. S. des § 8 Abs. 2 des eingangs genannten Gesetzes. Das BAW muß von Gesetzes wegen die wissenschaftliche Behörde einschalten, wenn eine Genehmigung zur Ausfuhr von Waren des Anhangs II zum Übereinkommen beantragt wird; es kann dem Antrag nur stattgeben, wenn eine positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde vorliegt. Solche Anträge sind in der Praxis selten. Das BAW wird die wissenschaftliche Behörde aber auch dann einschalten, wenn ihm selbst die Artenschutzfachkenntnisse fehlen. In der Mehrzahl der wirtschaftlich relevanten Fälle, nämlich der Einfuhr von sog. C 2-Exemplaren (Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b der EWG-VO Nr. 3626/82) ist das BAW ausdrücklich angewiesen, so zu verfahren, wenn bei ihm vorgelegten Einfuhranträgen Zweifel bestehen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind.
In der Vergangenheit sind nahezu alle Fälle mit unterschiedlicher Ausgangsmeinung des BAW als Genehmigungsbehörde und des BEF als wissenschaftlicher Behörde einvernehmlich gelöst worden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 28 und 29):
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß in den Bundesländern und Kommunen durch Anschluß- und Benutzungszwang, Verbrennungsverbote und regionale Versorgungskonzepte teilweise eine gezielte Ölverdrängungspolitik stattfindet, und kann sie hierauf aktiven Einfluß nehmen?
Ist die deutsche Raffineriewirtschaft im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in besonderem Ausmaß vom Kapazitätsabbau betroffen?
Zu Frage 28:
Die Bundesregierung tritt für faire Wettbewerbsbedingungen im Wärmemarkt auch für das leichte Heizöl ein. Der Verbraucher soll zwischen den Energieträgern frei wählen können.
4662* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Die Bundesregierung hat sich daher mit Nachdruck gegen die bundesweite Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwangs für Fernwärme ausgesprochen. Für die sogenannte Verbrennungsverbote wird derzeit geprüft, ob die Anforderungen im Bundesbaugesetz ausreichend scharf gefaßt sind und ob derartige Regelungen nicht besser den speziellen Umweltgesetzen vorbehalten werden sollten. Die regionalen Versorgungskonzepte sollen vor allem der sinnvollen Gestaltung des Verhältnisses der leitungsgebundenen Energieträger Gas, Strom, Fernwärme zueinander dienen und nicht zur gezielten Verdrängung eines Energieträgers eingesetzt werden.
Diese Haltung der Bundesregierung trägt dazu bei, staatlich beeinflußte Absatzverluste bei leichtem Heizöl zu verhindern und damit gleichzeitig der deutschen Raffinerieindustrie im Interesse der Verbraucher ausreichend Zeit zur weiteren Strukturanpassung zu lassen.
Zu Frage 29:
Die EG-Kommission hat Anfang März ein Papier zur Lage der Raffinerieindustrie vorgelegt. Daraus ergibt sich, daß die Raffineriekapazität in der Europäischen Gemeinschaft seit 1977/78 um 31 % abgebaut worden ist. Spitzenreiter ist Belgien mit einem Abbau von knapp 44 %. Deutschland und Frankreich folgen mit 34-35 %. Schlußlicht der Länder mit einer größeren Raffinerieindustrie ist Italien mit 27 %.
Die Bunderegierung tritt in Brüssel und bilateral dafür ein, daß noch bestehende Stillegungsdefizite abgebaut werden und sich in Zukunft alle Mitgliedsländer in einem ausgewogenen Verhältnis an notwendigen Stillegungen beteiligen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 32 und 33):
Sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die bei der Grundig AG geplanten Massenentlassungen und Werkschließungen der Beginn einer Entwicklung, an deren Ende die gesamte Grundig-Produktion im Raum NürnbergFürth und darüber hinaus stillgelegt werden und nur noch das Vertriebsnetz der Firma zugunsten des holländischen Philips-Konzerns erhalten bleiben wird?
Welche Folgen auf die Lage und internationale Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Unterhaltungs- und Elektronikindustrie insgesamt hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Verwirklichung der Beschlüsse des Philips-Konzerns zu Massenentlassungen und Werkschließungen bei der Grundig AG, und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, daß eine solche Verwirklichung einem Ausverkauf der angesprochenen Industriezweige gleichkäme?
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung sieht keinerlei Anhaltspunkte für die geäußerten Befürchtungen. Sie geht vielmehr davon aus, daß nach erfolgter Umstrukturierung die verbleibenden Arbeitsplätze längerfristig gesichert werden können.
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung erwartet nach Abschluß der eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Sie ist der Überzeugung, daß die Bundesrepublik bei entsprechender Anpassung an die technologischen Herausforderungen und an die veränderten Marktbedingungen auch längerfristig ein Standort für die Unterhaltungselektronik bleibt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 41):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Firma Grundig AG angesichts der Pläne zu Massenentlassungen, und welche Erfolgsaussichten billigt sie diesem Weg (im Gegensatz zu den Sanierungsvorschlägen des Betriebsrates und der Mac-Kinsey-Unternehmensberatung) nach seinem bisherigen Scheitern nunmehr zu?
Die Bundesregierung erwartet — wie bereits mehrfach ausgeführt — daß die Umstrukturierung zu einer längerfristigen Sicherung von Grundig führt. Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen liegen allein in der Verantwortung des Unternehmens. Sie kann sich zu Einzelheiten daher nicht äußern, geht aber davon aus, daß alle Vorschläge von den zuständigen Gremien sorgfältig geprüft werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 48):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Grundig-Lehrwerkstatt in Nürnberg-Fürth vor dem Hintergrund der regionalen Jugendarbeitslosigkeit und der sogenannten Lehrstellengarantie des Bundeskanzlers angesichts ihrer Bestandsgefährdung durch die Massenentlassungs-
und Werkschließungspläne des Grundig-Konzerns, und wie will sie sich für den Erhalt dieser Lehrwerkstatt einsetzen?
Die Grundig-Lehrwerkstatt in Nürnberg-Fürth ist in ihrer Bedeutung für die Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots in dieser Region sehr hoch einzuschätzen.
Konkrete Hinweise dafür, daß diese Lehrwerkstatt geschlossen werden soll, liegen der Bundesregierung nicht vor. Falls dennoch Ausbildungsplätze gefährdet sein sollten, sind die Verantwortlichen „vor Ort" gefordert, sich um eine Lösung zu bemühen, die den Interessen der Jugendlichen gerecht wird.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9663*
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 49 und 50):
Hat die Bundesregierung — gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der bayerischen Staatsregierung — seit Bekanntwerden der geplanten Massenentlassungen bei der Grundig AG ihren Einfluß geltend gemacht, um die Existenz des Grundig-Zweigwerks in Bayreuth zu sichern?
Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Einstellung der Produktion im Grundig-Zweigwerk Bayreuth für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Wirtschaftsraums Bayreuth?
Die Stadt Bayreuth gehört infolge ihrer Lage im Zonenrandgebiet zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Bundesregierung geht davon aus, daß neben den Bemühungen von Philips/Grundig um die Bereitstellung von Ersatzarbeitsplätzen die bayerische Staatsregierung die regionalpolitischen Möglichkeiten voll nutzen wird, um negativen Folgen für die Struktur der Region entgegenzuwirken und insbesondere zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen beizutragen. Im übrigen hat die Bundesregierung keine Anhaltspunkte, von einer Schließung des Werkes Bayreuth auszugehen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3067 Frage 53):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der Anregung aus der Bauwirtschaft zu folgen, Investitionsanreize für Kommunen durch Aufstockung des ERP-Kreditrahmens für Investitionen um zehn Milliarden DM und Verbesserung der Konditionen für diese Kredite zu geben?
Die Bundesregierung hat die Anregungen der Bauwirtschaft aus verschiedenem Anlaß bereits geprüft. Sie ist der Meinung, daß mit den eingeleiteten vertrauensstabilisierenden Maßnahmen und der Verbesserung der wirtschaftlichen Wachstumsbedingungen auch den Anpassungsproblemen der Bauwirtschaft Rechnung getragen werden kann. Im Rahmen des Möglichen hat sie auch — wie Ihnen bekannt — ein Zusatzprogramm für bauwirksame Umweltschutzinvestitionen eingeleitet. ERP- oder Haushaltsmittel konnten mangels Finanzierbarkeit dafür nicht eingesetzt werden. Vielmehr stellt die KfW aus eigenen Mitteln in 5-Jahrestranchen je 500 Millionen DM für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung und zusätzlich 1 Milliarde DM für Großunternehmen. Mit den für den ERP-Plan 1985 vorgesehenen 500 Millionen DM für Umweltschutzzwecke, die zum größten Teil für Gemeinden bestimmt sind, stehen also jährlich nahezu 1,5 Milliarden DM zur Verfügung. In dem von der Bauwirtschaft genannten 5-Jahreszeitraum sind das bereits rund 7,5 Milliarden DM. Die Mittel werden zügig in Anspruch genommen, auch diejenigen der KfW. Hieran jetzt ein zusätzliches 10-Milliarden-DM-Programm anzuschließen, wäre nicht finanzierbar; Umschichtungen zu Lasten anderer Förderbereiche wären nicht vertretbar. Das gleiche gilt für die Forderung nach einer Zinssenkung. Bei ERP erhalten die Kommunen bereits einen Vorzugszinssatz von 6 %; bei der KfW beträgt er 6,5 %. Das ist sehr günstig.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 54 und 55):
Wie hoch sind die Herstellungskosten von Superbenzin, Normalbenzin und Dieselkraftstoff, und teilt die Bundesregierung die Meinung, die Höhe der Dieselkraftstoffpreise sei berechtigt?
Gibt es derzeit Engpässe auf dem Heizölmarkt, und wie wirken sich diese aus?
Zu Frage 54:
Die Herstellungskosten der einzelnen Mineralölprodukte lassen sich nicht getrennt ermitteln.
Da Rohöl ein Gemisch verschiedener Kohlenwasserstoffe ist, fallen bei seiner Verarbeitung zwangsläufig gleichzeitig mehrere Produkte an wie z. B. Benzine, Mitteldestillate (das sind leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff), schweres Heizöl. Eine Zurechnung von Verarbeitungskosten in verbundenen Produktionsprozessen (sog. Kuppelproduktion), in denen verschiedene Produkte in den gleichen Anlagen aus dem gleichen Rohstoff hergestellt werden, auf die einzelnen Produkte ist nicht möglich. Die Mineralölindustrie muß vielmehr versuchen, mit den Erlösen aller Mineralölerzeugnisse die gesamten Produktionskosten zu decken.
Auch wenn der Bundesregierung die Herstellungskosten der einzelnen Mineralölprodukte bekannt wären, müßte sie sich gleichwohl eines Urteils über die Berechtigung der Höhe der Verbraucherpreise enthalten. In unserer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung erfolgt die Preisbildung nicht nach dem Kostendeckungsprinzip, sondern nach Angebot und Nachfrage. Die Preise für Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl folgen weitgehend den gleichen Marktgesetzen, da beide Produkte chemisch weitgehend identisch sind. Da der Preis für leichtes Heizöl seit Anfang Januar aufgrund witterungsbedingter Nachfrage stark gestiegen ist, ist der Dieselkraftstoffpreis gefolgt. Die Bundesregierung hat keinerlei Anzeichen dafür, daß die Preisbildung für diese beiden Produkte nicht im Wettbewerb erfolgt ist. Vielmehr herrscht am Mineralölmarkt ein intensiver Wettbewerb.
Zu Frage 55:
Derzeitige Engpässe auf dem Heizölmarkt sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach der sehr starken witterungsbedingten Nachfrage nach leichtem und schwerem Heizöl im Januar haben sich die Märkte wieder normalisiert.
9664* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Frage 57):
Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Studie des Rheinisch-Westfälischen-Instituts für Wirtschaftsforschung, nach der ein Abbau der mit öffentlichen Mitteln bekleideten Steinkohleförderung trotz der damit verbundenen Reduzierung von Subventionen zu einer zusätzlichen Belastung nicht nur des Arbeitsmarktes, sondern auch der öffentlichen Haushalte führen würde?
Subventionen zugunsten der deutschen Steinkohle sind in erster Linie energiepolitisch begründet.
Das vom Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaus in Auftrag gegebene RWI-Gutachten „Zur volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedeutung des Steinkohlenbergbaus" unternimmt den Versuch, diese Subvention auch ökonomisch in Zeiten von Unterbeschäftigung zu rechtfertigen. Dieser Versuch ist nicht gelungen. Die Untersuchung weist gravierende methodische Mängel auf, die mein Kollege Dr. Schlecht in einem Schreiben an das Institut, das auch in Teilen der Presse zitiert wurde, bereits ausführlich aufgezeigt hat. Hauptkritikpunkt ist, daß das Gutachten vor allem außer acht läßt, welche positiven Beschäftigungswirkungen sich bei dynamischer Betrachtungsweise auch für die betreffende Region bei alternativem Einsatz der öffentlichen Hilfen ergeben könnten, z. B. durch eine entsprechende allgemeine regionale Investitionsförderung oder durch eine gezielte Senkung der Steuerbelastung. Die Ergebnisse des Gutachtens lassen daher keine Schlußfolgerungen für die aktuelle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Diskussion zu.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 68 und 69):
Welche Probleme sieht die Bundesregierung für Philatelisten in der Bundesrepublik Deutschland, mit Bürgern der DDR Briefmarken auszutauschen?
Hat die Bundesregierung die Absicht, durch Verhandlungen mit der DDR diese Schwierigkeiten abbauen zu helfen?
Briefmarkensammler in der DDR und in Berlin (Ost) dürfen Briefmarken mit Partnern außerhalb der DDR nur im Rahmen einer besonderen Genehmigung tauschen. Sie müssen dazu Mitglied des Philatelistenverbandes im Kulturbund der DDR sein. Der Tausch kann nur mit einer Erstsendung des Partners in der DDR bzw. in Berlin (Ost) eingeleitet werden.
Die Sendungen der Sammler in der DDR und in Berlin (Ost) werden nach einer Kontrolle mit einer Genehmigungsmarke versehen zum Versand gebracht. Für die Rücksendung durch den Partner außerhalb der DDR liegt den Sendungen eine Genehmigungsmarke bei. Der Versand von Briefmarken
in der DDR oder nach Berlin (Ost) ohne diese Genehmigungsmarke ist nicht erlaubt.
Das Gesamtdeutsche Institut — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — hat ein Merkblatt mit genauen Hinweisen herausgegeben, das kostenlos angefordert werden kann.
Zur Zeit gibt es beim Briefmarkentausch mit Partnern in der DDR und in Berlin (Ost), unter der Voraussetzung, daß das staatlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird, keine Schwierigkeiten. Die Bundesregierung tritt auch auf diesem Feld dafür ein, daß die Menschen in Deutschland ohne staatliche Gängelung ihren Hobbys nachgehen können.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 70 und 71):
Trifft der Bericht im Tagesspiegel vom 15. Februar 1985 zu, daß in der Nacht vom 6./7. Februar 1985 ein aus Afghanistan stammender und mit einem pakistanischen Paß reisender Asylbewerber auf dem Weg in ein bayerisches Aufnahmelager von Grenzorganen der DDR am Kontrollpunkt Drewitz mehrere Stunden lang festgehalten, körperlich mißhandelt und zurückgewiesen wurde?
Was hat die Bundesregierung getan, um den Vorfall aufzuklären und gegebenenfalls gegenüber der DDR zu beanstanden?
Die Meldung im Tagesspiegel vom 15. Februar 1985, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, beruht allein auf den Angaben des betroffenen Asylbewerbers. Die Delegation der DDR hat in der 84. Sitzung der Transitkommission am 21. Februar 1985 hierzu wie folgt Stellung genommen:
Am 6. Februar 1985 um 23.48 Uhr erschien an der Grenzübergangsstelle Drewitz zur Abfertigung im Transit in die Bundesrepublik Deutschland im Reisebus, amtliches Kennzeichen B-HV 867, (Halter: Firma Arno Ziehm) zusammen mit 34 weiteren Personen aus dritten Staaten der Bürger der Demokratischen Republik Afghanistan Saheb Dj an, geb. 1962, der sich mit dem in seinem Besitz befindlichen Reisepaß der Republik Pakistan, ausgestellt auf die Personalien Zahir Djan, geboren in AlwaraMela, wohnhaft Alwara-Mela, RP-Nr. AL 235 114, zu legitimieren versuchte. Bei der Paßkontrolle wurde zweifelsfrei die Verfälschung dieses Dokuments in Form einer Lichtbildauswechselung festgestellt, woraufhin eine Prüfung der näheren Umstände eingeleitet wurde. Aus mitgeführten, teilweise von Behörden in Berlin (West) ausgefertigten Unterlagen, Schriftstücken und Dokumenten war ersichtlich, daß es sich bei der Person um den afghanischen Bürger Saheb Djan handelt. Im Reisegepäck des Djan wurden zwei Büchsen mit drogenverdächtiger Substanz durch Angehörige des Grenzzollamtes Drewitz sichergestellt und zur Laboruntersuchung weitergeleitet. Die Prü-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9665*
fung dieses Sachverhaltes durch die Organe der DDR verlief korrekt, sachlich und ohne jegliche Konfrontation. Während des Aufenthaltes von Dj an an der Grenzübergangsstelle Drewitz wies dieser keinerlei äußere Verletzungen auf. Djan wurde im Ergebnis der Verdachtsprüfung zurückgewiesen und fuhr am 7. Februar 1985 um 3.45 Uhr in einem Lkw nach Berlin (West) zurück.
Der Betroffene ist am 14. Februar 1985 und 27. Februar 1985 eingehend zu diesem Vorfall befragt worden. Er hat dabei seine im Tagesspiegel vom 15. Februar 1985 wiedergegebenen Angaben aufrechterhalten. Die beiden Berliner Polizeibeamten, mit denen der betroffene Asylbewerber unmittelbar nach seiner Zurückweisung im Grenzübergang Dreilinden zusammengetroffen war, haben jedoch keine äußerlichen Spuren einer Mißhandlung wahrgenommen. Der Zurückgewiesene hat ihnen gegenüber auch keine derartigen Angaben gemacht.
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die divergierenden Sachverhaltsdarstellungen weiter aufzuklären. Sie beabsichtigt daher nicht, den Vorfall noch einmal gegenüber der Regierung der DDR aufzugreifen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß derartige Vorfälle bisher im Transitverkehr nicht bekannt geworden sind.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 75 und 76):
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang längerfristige Arbeitslose beim Bezug von Arbeitslosenhilfe herabgestuft werden, weil nach Einschätzung der. Arbeitsverwaltung durch die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen auf niedrigere Lohngruppen verwiesen wird, und trifft es zu, daß auch dadurch immer mehr Arbeitslose auf Sozialhilfe angewiesen sind?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um es nicht zur sogenannten ,,Arbeitslosenhilfe-Rutsche" kommen zu lassen, und reicht der Personalbestand in den Arbeitsämtern aus, die notwendigen Hilfen zu leisten?
Mit Ihren Fragen sprechen Sie die Regelung des § 136 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes an. Danach wird das für die Bemessung der Arbeitslosenhilfe maßgebende Arbeitsentgelt neu festgesetzt, wenn der Arbeitslose dieses Arbeitsentgelt nicht mehr erzielen kann. Eine solche Neubemessung kommt in Betracht, wenn sich nach längeren Vermittlungsbemühungen herausgestellt hat, daß der Arbeitslose das bisherige Arbeitsentgelt auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr erzielen kann. Es handelt sich um ausgesprochene Einzelfallentscheidungen. Statistische Erhebungen sind hierüber nicht durchgeführt worden.
Die Bundesregierung hält die gesetzliche Regelung, die in dieser umfassenden Form 1977 durch die sozialliberale Koalition geschaffen wurde, für
überprüfungsbedürftig. Sie hat deshalb den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, nähere Feststellungen über die Auswirkungen dieser Regelung zu treffen. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, daß ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr mitteilen kann.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 77):
Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Bundesanstalt für Arbeit einzuwirken, daß diese schnell und unbürokratisch umfassende betriebliche und außerbetriebliche Um-schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen neuer Produktlinien für entlassungsgefährdete Grundig-Mitarbeiter fördert?
Mit den durch die personalpolitischen Entscheidungen der Grundig AG aufgeworfenen arbeitsmarktpolitischen Fragen sind neben dem Arbeitsamt Nürnberg bereits das Landesarbeitsamt Nordbayern und die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit befaßt. Dabei hält das Arbeitsamt Nürnberg engen Kontakt zur Grundig AG.
Sobald von der Grundig AG die neuen Produktionslinien festgelegt sind, lassen sich Angaben machen über den Schulungsbedarf, die betroffenen Personen mit ihren beruflichen und persönlichen Daten sowie über Inhalt, Ziel, Kosten und Trägerschaft der notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahmen. Die Bundesanstalt für Arbeit wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das volle Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes schnell und unbürokratisch einsetzen, wenn dadurch entlassungsgefährdete Mitarbeiter der Grundig AG vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden können.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 78):
Welche Folgen sind nach Ansicht der Bundesregierung auf Grund der bei der Firma Grundig AG geplanten Massenentlassungen kurz- und längerfristig bei der Entwicklung der regionalen und überregionalen Arbeitslosenzahlen und beim Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten?
Sofern die geplanten Entlassungen bei Grundig direkt in Arbeitslosigkeit führen, würde dies voraussichtlich zu einer Erhöhung der Arbeitslosenquoten in den betroffenen Arbeitsamtsbezirken führen. Die Auswirkungen auf die überregionalen Arbeitslosenquoten würden aber — wenn überhaupt — sehr gering sein.
Folgen für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit aus der veränderten Arbeitsmarktlage in
9666* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Nordbayern sind nicht zu erwarten. Denn für die Ausgabenentwicklung der Bundesanstalt für Arbeit sind weniger Veränderungen einzelnen regionaler Arbeitsmärkte maßgebend, als die Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung rechnet weiter mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit im Verlauf des Jahres 1985.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3067 Frage 81):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den zu erwartenden innerbetrieblichen Schwierigkeiten zu begegnen, zu denen voraussichtlich gerade in kleinen und mittleren Betrieben die Anwendung des Urteils des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts in Kassel zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer (GS 1/84-7 AZR 444/81 vom 27. Februar 1985) führen wird?
Der Wortlaut des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigung liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Soweit die Entscheidung in der Presseinformation des Bundesarbeitsgerichts wiedergegeben ist, erscheint mir jedoch die Sorge unbegründet, daß es deswegen zu innerbetrieblichen Schwierigkeiten für Klein-und Mittelbetriebe kommt. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch aufgestellt. Es erkennt in seiner neuen Entscheidung einen Weiterbeschäftigungsanspruch für den Fall an, daß ein Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat und darüber hinaus keine schutzwürdigen Arbeitgeberinteressen entgegenstehen. Dadurch wird auch die Flexibilität der Betriebe hinreichend berücksichtigt.
Kleinbetriebe können durch diese Entscheidung wohl kaum betroffen sein. Da Arbeitnehmer in Kleinbetrieben mit weniger als 6 Arbeitnehmern nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, kann eine Kündigung nicht auf Grund des Kündigungsschutzgesetzes rechtsunwirksam sein und deshalb grundsätzlich auch keinen Weiterbeschäftigungsanspruch auslösen. Auch die Auswirkungen des vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Weiterbeschäftigungsanspruchs auf mittlere und größere Betriebe sollten nicht überschätzt werden: Bereits nach geltendem Recht steht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Kündigung in den Fällen der §§ 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz, 79 Absatz 2 Bundespersonalvertretungsgesetz sowie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch bei offensichtlich unwirksamen Kündigungen zu.
Außerdem spricht der relativ niedrige Anteil der Klagen gegenüber Kündigungen der Arbeitgeber dafür, daß nur ein kleiner Personenkreis das Recht auf Weiterbeschäftigung in Anspruch nehmen kann. Nach der Untersuchung über „Kündigungspraxis und Kündigungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland" des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht haben die Arbeitnehmer im Jahre 1978 in nur 8 % (bei betriebsbedingten Kündigungen sogar nur in 4 %) der Fälle diese Kündigung mit der Kündigungsschutzklage angegriffen. Außerdem macht nach dem Ergebnis dieser Untersuchung der Anteil der Urteile der Ersten Instanz im Jahre 1979, in denen die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wurde, gemessen an allen Kündigungsschutzverfahren der Ersten Instanz nur 6,5 % aus.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Fragen 82 und 83):
Welche Aussagen machen die Führungs- und Einsatzgrundsätze der NATO und der Bundeswehr zu den verschiedenen Atomic Demolition Munitions-Typen (ADM: SADM und MADM)?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres bisherigen Bestreitens der offensiven Rolle von ADMs die Aussage der für die US Defense Nuclear Agency am 1. September 1980 erstellte Studie „A Net Assessment of Tactical Nuclear Doctrine for the Integrated Battlefield": „ADM können eine offensive Rolle spielen ... Pionier- oder SpecialForces-Teams tief in das sowjetische/Warschauer Pakt-Hinterland eingesickert und mit ADM (MADM) oder SADM ausgerüstet, können Ziele lokalisieren und angreifen, die ansonsten nicht zeitgerecht erreicht werden könnten. Mobile Ziele wie nukleare Abschußsysteme oder Logistikeinheiten und ...C3-Mittel könnten in nahezu Echtzeit durch die Nutzbarmachung von Geheimhaltung und Überraschung angegriffen werden"?
Zu Frage 82:
Alle Aussagen zu nuklearer Sperrmunition (SADM und MADM) in den gemeinsam vereinbarten politischen Richtlinien der NATO und den nationalen Vorschriften der Bundeswehr beinhalten ausschließlich den defensiven Einsatz.
Zu Frage 83:
Wie die Bundesregierung wiederholt betont hat, haben solche Überlegungen keinen Raum in den NATO-Richtlinien und -Planungen. Diese allein sind für den NATO-Operationsbereich bestimmend.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 84 und 121):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Chef der US-Ausbildungsabteilung für ADM über den Einsatz von SADMs in der Zeitschrift „Military Review" vom November (Nr. 11) 1982 feststellt: „ADMs bieten auch Vorteile um den Angriff in die Tiefe gemäß der Airland Battle-Doktrin zu unterstützen. Einheiten der US-Special Forces haben die Fähigkeit, atomare Sprengladungen einzusetzen, um Schlüsselstellungen und Einrichtungen tief im gegnerischen Territo-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9667*
rium zu zerstören", und wie bewertet sie dies im Zusammenhang mit ihrer Feststellung in der Fragestunde vom 16. Januar 1985: „Der Einsatz der hier in Rede stehenden ADM dient ausschließlich defensiven Aufgaben entsprechend dem Auftrag der NATO"?
Seit wann fordert die Bundesregierung in den dafür zuständigen NATO-Gremien den Abzug der SADM und MADMs, und mit welchem Ergebnis kann bei den Verhandlungen über deren Abzug gerechnet werden?
Zu Frage 84:
Die Bunderegierung hat sich in der Fragestunde am 16. Januar und 17. Januar 1985 zu dieser Frage ausführlich und eindeutig geäußert und festgestellt: „Der Einsatz der hier in Rede stehenden ADM dient ausschließlich defensiven Aufgaben entsprechend dem Auftrag der NATO. Sie unterliegen vollständig der politischen Kontrolle, dem verabredeten und gültigen Konsultationsmechanismus und integrierten Einsatzplanungen. Ein Einsatz im Hinterland eines Angreifers ist in keiner Form vorgesehen oder geplant."
Auch in jüngeren Untersuchungen und Studien im NATO-Bündnis zur Rolle von ADM in der NATO-Strategie, wie sie z. B. in den Jahren 1978, 1981 vorgenommen wurden und denen von der damaligen Regierung der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt wurden, hat eine Option des Einsatzes von ADM im feindlichen Hinterland nie zur Debatte gestanden.
Der besagte Artikel in einer amerikanischen Militärzeitschrift hat für die Bundesregierung keinerlei Relevanz.
Zu Frage 121:
Schon der Doppelbeschluß vom 12. Dezember 1979 enthält als integralen Bestandteil die einseitige, inzwischen vollzogene Reduzierung des NATO-Nuklearpotentials in Europa um 1 000 Gefechtsköpfe. Die weiteren Studien der High Level Group führten zu dem Beschluß von MONTEBELLO (Oktober 1983), durch einen weiteren einseitigen Abzug von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen den niedrigsten Bestand an Nuklearwaffen in Europa überhaupt zu erreichen.
Ziel der Bundesregierung ist es, wie sie wiederholt betont hat, daß alle ADM aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden; dies hat Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner erneut am 16. Januar 1985 vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages erklärt.
Wie sich bei der Ministerkonferenz der Nuklearen Planungsgruppe am 26./27. März 1985 in Luxemburg ergeben hat, besteht in dieser Frage Übereinstimmung im Bündnis. Der Oberste Befehlshaber Europa hat in seinem Bericht über die Ausführung des Reduzierungsbeschlusses von Montebello dieses ebenfalls klar vorgetragen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 85 und 86):
Ist es richtig, daß in Dienstvorschriften der US-Streitkräfte für den Einsatz taktischer Nuklearwaffen vorgesehen ist, daß „Spezialeinheiten mit besonderen Kenntnissen der Einsatzregion und besonderen Sprachkenntnissen vor oder nach Beginn der Kampfhandlungen in Feindgebiet einsickern", um SADMs zum Einsatz zu bringen, und wenn ja, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß dieser beabsichtigte Einsatz von Special Atomic Demolition Munitions (SADM) dem ausschließlich defensiven Auftrag der NATO widerspricht?
Welche Aufgaben hat die in Hanau stationierte, dem V. US-Korps unterstellte ADM-Kompanie, und welche Zuarbeitsfunktionen haben die Spezial-Sperrkompanien bei den deutschen Korps und bei der 6. Panzergrenadierdivision?
Zu Frage 85:
Ich verweise auf meine Ausführungen zur Frage des Abgeordneten Gansel (Nr. 84).
Zu Frage 86:
Die Sperrkompanien der Bundeswehr haben die Aufgabe, den Einsatz von ADM durch amerikanische Pioniere zu unterstützen. Die ADM selbst werden nur durch amerikanische ADM-Teams eingesetzt. Die ADM verbleiben daher immer in der Verfügungsgewalt der amerikanischen Truppen.
Die amerikanischen ADM-Kompanien sind für den möglichen Einsatz der ADM ausgebildet und ausgerüstet.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 87 und 88):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß alles getan werden muß, um die atomare Schwelle zu heben, und wenn ja, warum tritt sie dann nicht für einen konsequenten Abzug aller atomaren Gefechtsfeldwaffen, insbesondere derjenigen mit kurzer Reichweite, ein?
Kann die Bundesregierung erklären, daß es bei der beabsichtigten Modernisierung von nuklearen Gefechtsfeldköpfen der Rohrartillerie um den Ersatz durch gleichwertige Mittel geht, oder handelt es sich nicht in Wirklichkeit um eine Kampfwertsteigerung der nuklearen Gefechtsfeldwaffen hinsichtlich solcher Kriterien wie Reichweite und Zielgenauigkeit, um das Einsatzspektrum dieser Waffen zu vergrößern?
Zu Frage 87:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alles Notwendige getan werden muß, um eine Abhängigkeit der NATO von einem frühzeitigen nuklearen Einsatz aufgrund konventioneller Unterlegenheit in Bereichen der Vorneverteidigung zu verhindern. Dazu dienen die Maßnahmen zur Stärkung der konventionellen Verteidigungsfähigkeit, wie sie die NATO und die Bundeswehrplanungen vorsehen.
9668* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, daß die NATO-Strategie der Kriegsverhinderung durch Abschreckung auf einer ausgewogenen Struktur des Abschreckungspotentials beruht.
Die Bundesregierung hat jedoch immer wieder betont und auch im Bündnis mit Nachdruck vertreten, daß der Schwerpunkt der nuklearen Kräftestruktur in Europa auf Waffen größerer Reichweite verlagert wird. Dieser Akzentuierung entsprechen der NATO-Doppelbeschluß vom Dezember 1979 und die mit dem Beschluß von Montebello im Jahre 1983 beschlossenen Reduzierungen der NATO-Nuklearwaffenbestände um weitere 1 400 Sprengköpfe, die vor allem zu einer deutlichen Verringerung der Nuklearwaffen kurzer Reichweite führen werden.
Zu Frage 88:
Zunächst: Es handelt sich um eine einschneidende und von uns weitere Vorleistungen darstellende Reduzierung bei der Zahl der Gefechtsköpfe nuklearer Artillerie. Es handelt sich also nicht um neue Waffen, sondern lediglich um Munition für dieselben Geschütze. Die verbleibenden Gefechtsköpfe werden besonders hinsichtlich der Zielgenauigkeit modernisiert, um die Abschreckungswirkung aufrechterhalten zu können.
Diese Modernisierungen führen außerdem zu einer weiter gesteigerten technischen Sicherheit der Nuklearwaffen. Die Notwendigkeit der Modernisierung wurde in allen Untersuchungen des Bündnisses zur Struktur der Nuklearwaffen der NATO seit Mitte der 70er Jahre bestätigt und bereits von der damaligen Bundesregierung unterstützt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 89):
Warum erklärt die Bundesregierung immer wieder, in Montebello sei der Abbau von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen beschlossen worden, und verschweigt dabei, daß es sich zugleich um eine Erneuerung und qualitative Verbesserung des verbleibenden nuklearen Potentials handelt?
Die Bundesregierung verschweigt nichts! Im Kommunique von Montebello (vgl. Bulletin S. 1047, Ziffer 6) wird ein Mindestmaß an Nuklearwaffen angestrebt. Um die Abschreckung dennoch zu gewährleisten, haben sich die Minister über eine Reihe von möglichen Verbesserungen verständigt.
Wir sollten gemeinsam die Politik der Selbstbeschränkung der NATO deutlich machen, die trotz ständiger Aufrüstung und Qualitätsverbesserung der Waffen des Warschauer Pakts auf seiten der NATO seit 1979 eine Reduzierung um 2 400 Gefechtsköpfe beschlossen hat.
D. h. die NATO wird bis ca. 1988 ihren Nuklearwaffenbestand um ca. ein Drittel senken. Dies heißt, daß die NATO für jeden neuen Gefechtskopf in Europa einschließlich Doppelbeschluß fünf Gefechtsköpfe abzieht.
Dies ist ein beispielloser einseitiger Schritt der NATO zur Reduzierung des nuklearen Waffenarsenals auf das Mindestmaß des zur Abschreckung Notwendigen, den die Bundesregierung übrigens nachhaltig beeinflußt hat. Es ist zu wünschen, daß der Warschauer Pakt entsprechend handeln würde.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 90 und 91):
Dient die sogenannte „Schnupfenstudie" bzw. die Untersuchung des Medikamentes „Interferon" im Institut für Wehrmedizin und Hygiene in Koblenz der Erprobung von Abwehrmöglichkeiten inhalatorischer und bakteriologischer Kampfstoffe oder nur der Erprobung eines neuen Medikamentes gegen Schnupfen?
Wer hat diese Studie am Institut für Wehrmedizin und Hygiene in Auftrag gegeben sowie genehmigt, und wie wird diese Studie finanziert?
Zu Frage 90:
Die Studie mit einem interferonhaltigen Nasenspray wurde ausschließlich zur Überprüfung der Wirksamkeit als Vorbeugemittel gegen Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege durchgeführt.
Zu Frage 91:
Der Auftrag erfolgte von einer pharmazeutischen Firma an einen Sanitätsoffizier als Studienleiter und Vertragspartner.
Der Offizier hat den Auftrag angenommen im Rahmen seiner Berechtigung als Arzt mit Genehmigung zur Nebentätigkeit. Die Bundeswehr ist daher an dem Forschungsvorhaben nicht beteiligt.
Die Annahme dieses Auftrages bedurfte aufgrund der Zielsetzung und der Bedingungen der Studie keiner besonderen Genehmigung. Eine zeitgerechte Information durch den verantwortlichen Studienleiter an den Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens erfolgte.
Die Studie wird von der beauftragenden Firma finanziert und vom Studienleiter ordnungsgemäß abgerechnet, insoweit Einrichtungen oder Personal der Bundeswehr zur Durchführung der Studie in Anspruch genommen werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 92):
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9669*
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Sparpauschale für Wehrpflichtige wieder einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Die Sparpauschale, die pro Wehrpflichtigen bis zu 50,— DM betrug und damit im Haushaltsplan mit ca. 100 Millionen DM veranschlagt war, wurde von der SPD-geführten Bundesregierung abgeschafft.
Im Rahmen der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung, d. h. Abbau des gewaltigen Schuldenberges und Entlastung der künftigen Generationen, sieht die Bundesregierung zur Zeit trotz großen Interesses des Bundesministers der Verteidigung kurzfristig noch keine Möglichkeit, die Sparpauschale wieder einzuführen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 93 und 94):
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die regelmäßige Dienstzeit der Soldaten im Frieden und außerhalb von großen Übungen möglichst nicht wesentlich über der vergleichbarer ziviler Berufsgruppen, insbesondere solcher im öffentlichen Dienst liegt?
Ist die Bundesregierung bereit, zu diesem Zweck die militärische Führung zu beauftragen, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu treffen, inklusive des Verzichtes auf Ausbildungsforderungen, die ihrer Art, Menge und Intensität nach notwendigerweise zu regelmäßig höheren Dienstzeiten führen müssen?
Zu Frage 93:
Die militärischen Erfordernisse, Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzbereitschaft und Präsenz, bestimmen die Dienstzeit der Soldaten. Es ist daher nicht möglich, für die Soldaten eine „regelmäßige Dienstzeit", z. B. in Anlehnung an den Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamten, zu definieren und einzuführen.
Die Bundesregierung wirkt jedoch — wo immer möglich — darauf hin, die Dienstzeitbelastung der Soldaten so gering wie möglich zu halten.
Die Verringerung der Dienstzeitbelastung der Soldaten findet aber dort ihre Grenze, wo der verfassungsmäßige Verteidigungsauftrag der Streitkräfte nach Art. 87 a GG und unsere Bündnisverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können.
Zu Frage 94:
Bereits jetzt wird ständig und auf allen Ebenen der Bundeswehr geprüft, wie durch einzelorganisatorische Maßnahmen die Dienstzeitbelastung der Soldaten reduziert werden kann.
Die Bundesregierung darf jedoch nicht auf Ausbildungsforderungen verzichten, wenn dadurch die notwendige Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gefährdet würde. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß in einer Wehrpflichtarmee, in der jährlich etwa die Hälfte der Soldaten neu
ausgebildet werden muß, der Ausbildungsaufwand naturgemäß besonders hoch ist.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 95 und 96):
Ist es zutreffend, daß Lehrgangsteilnehmer an der Offizierschule des Heeres in Hannover in ihren Lehrgängen aufgefordert wurden, in Uniform an einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Bundesminister der Verteidigung teilzunehmen?
Ist es zutreffend, daß es sich bei dieser Veranstaltung am 5. März 1985 um eine Parteiveranstaltung der CDU handelte?
Zu Frage 95:
Dies trifft so nicht zu. Der Kommandeur der Offizierschule des Heeres hatte es den Offizieren des Stammpersonals und den Lehrgangsteilnehmern ermöglicht, freiwillig an der Veranstaltung teilzunehmen.
Ein Lehrgruppenkommandeur hatte danach entschieden, daß die Lehrgangsteilnehmer, die an der Veranstaltung teilnehmen wollten, Uniform zu tragen hätten. Diese Weisung erfolgte in der irrtümlichen Annahme, daß es sich hierbei um eine überparteiliche Veranstaltung handele.
Einer entsprechenden Beschwerde wurde stattgegeben und der Lehrgruppenkommandeur belehrt.
Zu Frage 96:
Der Vortrag des Bundesministers der Verteidigung über „Aktuelle Fragen der Sicherheitspolitik" fand im Rahmen einer Veranstaltung der CDU statt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 97):
Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Ausführungen des US-Unterstaatssekretärs für politische Angelegenheiten Armacost über „Die Bedeutung eines Kräftegleichgewichts für die NATO auch in anderen geographischen Regionen, insbesondere im pazifischen Raum" und der Ankündigung im Manöverkatalog der Bundesmarine, sie wolle zusammen mit der British Navy und der französischen Marine an einer Übung im Indischen Ozean teilnehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ankündigung im Lichte der bisher vom Bundesministerium der Verteidigung immer wieder abgegebenen Versicherungen, eine strikte Beschränkung auf NATO-Gebiet — Atlantischer Ozean und Nordmeer — einzuhalten?
9670* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Einheiten der Marine an Manövern im Indischen Ozean teilnehmen zu lassen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 98 und 99):
Stimmt die Meldung in „Bild am Sonntag" vom 17. März 1985, wonach die Soldaten der Bundeswehr während der 14tägigen NATO-Übung WINTEX nur einen Tag Sonderurlaub bekamen, während die Bediensteten der Truppenverwaltung neun Tage Urlaub erhielten und die Überstunden bis zu 900 DM vergütet wurden?
Ist die in der gleichen Zeitung aufgestellte Behauptung zutreffend, daß die Bediensteten der Truppenverwaltung in Hotels untergebracht waren, und wäre es dem Zweck der Übung entsprechend nicht realistischer gewesen, sie den vergleichbaren Bedingungen zu unterwerfen, wie sie für die Soldaten galten?
Zu Frage 98:
Zur Meldung in „Bild am Sonntag" habe ich folgendes zu sagen: Die unterschiedliche Handhabung bei der Gewährung von Dienstbefreiung bzw. Sonderurlaub für die militärischen und zivilen Übungsteilnehmer ist auf den unterschiedlichen Status und die verschiedenartigen Rechtsvorschriften zurückzuführen. Soldaten unterliegen im Gegensatz zu den Beamten keiner Arbeitszeitregelung. D. h. — leider von der Öffentlichkeit wenig beachtet —, der Dienstherr verlangt von seinen Soldaten oft 60 — 70
— 75 Stunden pro Woche.
Für Beamte, die in den Übungsquartieren an der Übung teilnahmen, wurden — wie in den Vorjahren
— als angemessener Ausgleich im Sinne des § 72 Bundesbeamtengesetz für jeden vollen Arbeitstag der Teilnahme ein Tag, für jeden dienstfreien Tag (z. B. Sonnabend/Sonntag) zwei Tage Dienstbefreiung angesehen.
Ich räume ein, das ist eine langjährig praktizierte, im Vergleich zu unseren Soldaten sehr großzügige Regelung.
Angestellte und Arbeiter erhalten nach den für sie geltenden tarifvertraglichen Regelungen bei Teilnahme an Manövern und ähnlichen Übungen für zusätzliche Inanspruchnahme eine Pauschalabfindung. Je nach dem Umfang der Teilnahme an der Übung kann nach den tarifvertraglichen Regelungen die Pauschalabfindung bis zu 900,— DM betragen. Eine Arbeitsbefreiung kann ihnen daneben nicht gewährt werden.
Die Dauer des täglichen Dienstes der Soldaten richtet sich unter Berücksichtigung des Gebotes der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach militärischen Erfordernissen. Es erhalten Soldaten der zu ständiger Einsatzbereitschaft verpflichteten Einheiten als Ausgleich für die Mehrbeanspruchung eine allgemeine Dienstbefreiung zu Ostern oder Pfingsten und zu Weihnachten oder Neujahr, die in jedem Jahr regelmäßig sechs Werktage umfaßt.
Für Beamte gilt diese Regelung nicht.
Zu Frage 99:
Die Anordnung über die Art der Unterkunft liegt beim zuständigen Dienststellenleiter und hängt von den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Sicherlich wäre es realistischer gewesen, die Bediensteten der Truppenverwaltung vergleichbaren Bedingungen zu unterwerfen wie sie für Soldaten galten. Aufgrund begrenzter Unterkunftskapazität mußten teilweise jedoch Hotelunterkünfte angemietet werden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 100 und 101):
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die ursprünglichen Forderungen der US-Streitkräfte, im Mainzer Raum zusätzliche Geländeflächen in einer Größe von 70 Hektar für Militärzwecke in Anspruch zu nehmen, auf Grund massiver Proteste der zuständigen Behörden und Kommunalparlamente sowie der gesamten Bevölkerung wesentlich reduziert wurden und jetzt noch rund 14 Hektar betragen sollen?
Kann die Bundesregierung Auskunft über den derzeitigen Stand der Verhandlungen geben und über ihre Bemühungen, die amerikanischen Streitkräfte zu bewegen, angesichts der schon vorhandenen Massierung militärischer Einrichtungen im Mainzer Raum ganz auf zusätzliche Geländeforderungen zu verzichten?
Zu Frage 100:
Die amerikanischen Streitkräfte haben eine Überprüfung ihrer ursprünglichen auf Beschaffung von 70 ha Gelände gerichteten Forderungen mit dem Ziel einer Reduzierung eingeleitet. Dabei zeichnet sich ab, daß die Forderung insgesamt erheblich verringert werden kann.
Zu Frage 101:
Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen bestehen Aussichten, daß die Forderung auf Beschaffung von 32 ha für den Bau von Familienwohnungen fallen gelassen wird. Auch die Forderung für die Erweiterung des Flugplatzes wird wahrscheinlich nicht unerheblich reduziert werden können. Es sind allerdings noch eine Anzahl von Vorfragen zu klären, die eine endgültige Aussage noch nicht zulassen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 102 und 103):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Deutsche Bundesjugendring in der Woche vom 4. bis 8. März 1985 in der Hauptstadt Costa Ricas ein Mittelamerika-Seminar veranstaltet hat, bei dem Sandinisten aus Nicaragua und Aufständische aus El Salvador mit marxistisch-leninistischen Auffassungen den Ton angaben, während Teilnehmern aus christlichen Jugendorganisationen das Rederecht beschnitten wurde (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. März
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9671*
1985), und kann daraus geschlossen werden, daß der Deutsche Bundesjugendring sich jedenfalls bei Auslandsaktivitäten nicht mehr an die Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt?
Ist es mit der Mittelamerika-Politik der Bundesregierung, die auf eine Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte in Mittelamerika ausgerichtet ist, vereinbar, wenn derartige Veranstaltungen des Deutschen Bundesjugendrings mit Steuergeldern gefördert werden?
Zu Frage 102:
Das vom 4. bis 9. März 1985 in San José vom Deutschen Bundesjugendring mitveranstaltete Regionalseminar zum Thema „Die politische, wirtschaftliche und soziale Situation und die Lage der Jugend in Mittelamerika" diente dazu, einem breiten Spektrum von Jugend-Verbandsvertretern aus neun Ländern der Region Gelegenheit zu geben, Kontakte aufzunehmen, Informationen und Erfahrungen mit dem Deutschen Bundesjugendring auszutauschen und die Probleme Mittelamerikas, insbesondere der Jugend, und deren Lösungsmöglichkeiten (CONTADORA-Initiative) zu diskutieren.
Wegen der besonderen Problematik der Veranstaltung und der Überlegungen des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zur weiteren Förderung der jugendpolitischen Zusammenarbeit deutscher Verbände mit den Jugendorganisationen der Region, war ein Beamter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zur Beobachtung bei dem Seminar in Costa Rica anwesend.
Wie der Beamte berichtet hat, deckt sich der tatsächliche Ablauf des Seminars nicht mit den Veröffentlichungen in den Medien. Tatsache ist, daß nach dem ersten von vier Seminartagen etwa zehn christlich-demokratisch orientierte Jugend-Verbandsvertreter von insgesamt knapp fünfzig Seminarteilnehmern die Veranstaltung im Eklat verlassen haben. Es wurden jedoch keine Erkenntnisse gewonnen, die die Behauptung rechtfertigen könnten, die Veranstaltung sei „marxistisch und leninistisch" gefärbt gewesen. Vielmehr war es den Veranstaltern erstmalig geglückt, ein so breites Spektrum von weltanschaulich und politisch unterschiedlichen Jugendorganisationen Zentralamerikas an einen Tisch zum Gespräch zu versammeln.
Die Voraussetzungen für einen fruchtbaren Gedankenaustausch, bei dem auch die christdemokratisch orientierten Gruppen ihre Auffassungen deutlich zum Ausdruck bringen konnten und am ersten Seminartage auch geäußert haben, waren gegeben. Es ist allerdings richtig, daß vom Tagungspräsidium während der allgemeinen Diskussion die Redezeit für alle Teilnehmer auf jeweils 10 Minuten beschränkt worden ist, was bei Kenntnis „lateinamerikanischer Rhetorik" und um eine Diskussion flüssig zu halten, eine durchaus sinnvolle Maßnahme war. Es trifft nicht zu, daß „Kommunisten so lange sprechen konnten, wie sie wollten".
Der Schluß, daß der Deutsche Bundesjugendring sich bei seinen Aktivitäten im Ausland nicht mehr an die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt, wäre verfehlt. Selbst wenn das Presse-Echo zu einer solchen In-
terpretation verleiten mag, so entspricht dies nicht den Tatsachen. Die Zielsetzung des mitveranstaltenden Deutschen Bundesjugendringes war gerade auf die Herbeiführung eines freien und vor allem pluralistischen Dialogs der Jugend Mittelamerikas gerichtet.
Zu Frage 103:
Das von dem Deutschen Bundesjugendring mitveranstaltete Regionalseminar in Costa Rica entsprach in seinen Intentionen auch der Mittelamerikapolitik der Bundesregierung, die zu einer friedlichen und eigenständigen Lösung der Probleme der Region im Dialog beitragen möchte. Dem kann die Förderung des Gesprächs deutscher Jugendvertreter mit jungen Menschen verschiedener Länder Zentralamerikas, die verschiedene politische Anschauungen vertreten, nur dienlich sein. Das rechtfertigt auch die Unterstützung der Veranstaltung aus Mitteln des Bundesjugendplanes.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schlottmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 104 und 105):
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Jugendring mit Unterstützung von deutschen Steuergeldern in Costa Rica durchgeführte Veranstaltung über die Lage Mittelamerikas, wobei es durch den Auszug der christlichen Jugendverbände wegen Bevorzugung kommunistischer Teilnehmer zu einem Eklat kam und außerdem die örtlichen Zeitungen das Verhalten auch der deutschen Teilnehmer wegen ihres naiven Glaubens an die sandinistische Revolution kritisierten?
Wie beurteilt die Bundesregierung das jetzt der deutschen Öffentlichkeit bekanntgegebene Aktionsvorhaben der American Health Foundation (Amerikanische Gesundheitsorganisation), auch in der Bundesrepublik Deutschland Kampagnen, insbesondere auch für Kinder durchzuführen mit dem Ziel, auf gesundheitsschädliche Lebensweisen aufmerksam zu machen und durch besondere Aktionen vor den Gefahren ungesunder Lebensweise wie Überernährung, Rauchen und Alkohol zu warnen?
Zu Frage 104:
Ich erlaube mir, im wesentlichen auf meine Antworten zu den im wesentlichen inhaltsgleichen Fragen des Herrn Abgeordneten Laufs zu verweisen (Nr. 102/103). Im übrigen füge ich hinzu: Bei dem Dialog in Mittelamerika zur Überwindung der Gewalt darf niemand ausgeschlossen werden. Lösungen sind nur durch ein Gespräch mit allen Beteiligten zu erreichen. Wenn die Aktivitäten des Deutschen Bundesjugendrings in dieser Richtung wirken können, so verdient das Unterstützung; wenn diese Bemühungen Rückschläge erleiden oder Fehlinterpretationen erfahren, so ist das bedauerlich, und man sollte bemüht sein, solcher Entwicklung in Zukunft durch eine bessere Vorbereitung der Maßnahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas vorzubeugen.
9672* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
Zu Frage 105:
Daß die American Health Foundation selbst ein von ihr erstelltes Gesundheitserziehungsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland durchführen möchte, ist mir nicht bekannt.
Allerdings hat das Institut für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Universität München, einen Antrag eingereicht, der zum Ziel hat, aus diesem Programm zumindest für Schulkinder das Projekt „Know-Your-Body" auf deutsche Verhältnisse zu übertragen.
Hefte 4 bis 8 sollen ab 1. April 1985 durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, finanziert werden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 108):
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Qualitätsmerkmale für aufbereiteten Bauschutt festzusetzen, damit dieser als Unterbau für Bundesfernstraßen dienen und damit die Grundwassergefährdung durch überzogenen Kiesabbau verringert werden kann?
Das Bundesverkehrsministerium entwickelt seit Jahren im Zusammenwirken mit Industrie und Wissenschaft alternative Bauverfahren und prüft die Eignung von Baustoffen, die dazu beitragen können, Kiessandmaterialien zu ersetzen und damit entsprechende Vorkommen zu schonen. Im Rahmen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind Vertreter der Straßenbauverwaltung, der Bauwirtschaft und der Hochschulen bemüht, die an wiederaufbereiteten Bauschutt zu stellenden Anforderungen zu entwickeln, damit dieser im Straßenbau unter Beibehaltung der Qualität der Straßenbefestigungen eingesetzt werden kann.
In vielen Fällen, in denen die Eignung von Aufbruchmaterial zweifelsfrei vorlag, wurde dieses Material bereits als Straßenbaustoff im Oberbau wiederverwendet. Die Bauwirtschaft hat eine Güteüberwachungsgemeinschaft gegründet, die die Einhaltung der Anforderungen und damit der Qualität der Baustoffe überwachen soll.
Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklungen nachhaltig.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 109 und 110):
Für welchen Zeitraum gilt die Zusage der Bundesregierung, die im Grenzland gelegenen Bundesbahnausbesserungswerke Fulda und Weiden aufrechtzuerhalten, und wird die Bundesregierung, um ein Ausbluten dieser Werke zu verhindern, auch Neueinstellungen bewilligen?
Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit den Ländern Bayern und Hessen, Investitionshilfen für die Modernisierung der Bundesbahnausbesserungswerke Weiden und Fulda zu leisten, und wird die Bundesregierung zusammen mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn mit konkreten Vorschlägen auf die Länder zugehen?
Zu Frage 109:
Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit nicht entschieden. In der 47. Sitzung am 25. Juli 1984 hat das Bundeskabinett davon Kenntnis genommen, daß der Bundesminister für Verkehr nicht beabsichtigt, die Stillegung der Ausbesserungswerke Fulda und Weiden wegen ihrer Lage im Zonenrandgebiet zu genehmigen.
Die Personalplanung der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1985 ist darauf ausgerichtet, die Zahl der Mitarbeiter in den Ausbesserungswerken Fulda und Weiden auf dem Stande vom September 1984 zu halten. Beim derzeitigen Personalmehrbestand im Unternehmen und den noch bestehenden Abordnungen zieht der Vorstand der Deutschen Bundesbahn Neueinstellungen in den beiden genannten Werken nicht in Betracht.
Zu Frage 110:
Alle Bemühungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, durch vertretbare Regelungen eine auf Dauer angelegte Lösung für die beiden Ausbesserungswerke Fulda und Weiden zu finden, werden vom Bundesminister für Verkehr unterstützt. Der Stand entsprechender Sondierungsgespräche läßt Sachaussagen derzeit nicht zu. Dies gilt auch für die Frage etwaiger Investitionshilfen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3067 Frage 111):
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß die Zahl der schweren Verkehrsunfälle auf unseren Straßen, bedingt durch überhöhte Geschwindigkeiten, durch Alkohol, durch aggressive Fahrweisen, insbesondere bei jungen Verkehrsteilnehmern, drastisch gesenkt wird?
Die Bundesregierung hat die von ihr für notwendig gehaltenen Maßnahmen zur Verminderung der Unfälle und zur Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm 1984 (Drucksache 10/1479) genannt. Sie ist überzeugt, mit diesen Maßnahmen das Unfallgeschehen nachhaltig reduzieren zu können. Ihr besonderes Augenmerk widmet sie der Ausbildung, der Weiterbildung sowie der Nachschulung und der freiwilligen Teilnahme der Verkehrsteilnehmer, vor allem der stärker gefährdeten Fahranfänger, an Sicherheitstrainingsveranstaltungen.
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
— Verbesserung der Fahrschul-Ausbildung und der Fahrerlaubnis-Prüfung;
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9673*
— Einführung des Führerscheins auf Probe und des Stufenführerscheins für motorisierte Zweiradfahrer;
— Erweiterung der Schutzvorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung (z. B. Verpflichtung der Motorradfahrer, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren);
— Theoretische und praktische Ausbildung der Mofa-Fahrer;
— Schutzhelmtragepflicht für Mofa-Fahrer;
— verstärktes Angebot der Verkehrswachten und
Automobilclubs an Trainingsmöglichkeiten.
Die Bunderegierung verspricht sich von zusätzlichen Geschwindigkeitsregelungen — über die bereits bestehenden Beschränkungen hinaus — keinen durchgreifenden Sicherheitsgewinn. Ebenso beurteilt sie eine mögliche Senkung der 0,8-Promille-Grenze. Sie ist vielmehr der Meinung, daß durch intensive Aufklärung, aber auch Kontrollen der Polizei die Situation auf unseren Straßen weiter gebessert werden kann. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat führt deshalb gegenwärtig mit Unterstützung des Bundesministers für Verkehr eine Aufklärungsaktion gegen den Genuß von Alkohol im Straßenverkehr durch; sie soll auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden.
Die gemeinsamen Bemühungen von Bund, Ländern, Gemeinden und Verkehrssicherheitsorganisationen können aber nur dann positive Wirkung zeigen, wenn der einzelne Verkehrsteilnehmer durch sein eigenverantwortliches und sicherheitsbewußtes Verhalten zur weiteren Senkung der Straßenverkehrsunfälle beiträgt.
Erfreulicherweise ist 1984 die Zahl der schweren Unfälle zurückgegangen. So hat die Zahl der Getöteten im Jahr 1984 um 12,9 %, die der Verletzten um 4,8 % abgenommen.
Die Bundesregierung hofft, daß sich diese Entwicklung dank der eingeleiteten Maßnahmen weiter fortsetzen wird.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Schanz (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 112 und 113):
Behandelt die Bundesregierung die beiden Anträge der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe von Sommer und Herbst 1983 zur Bereitstellung von Betriebskapital für die Herstellung unentbehrlicher Medikamente bei Dhaka/Bangladesh deshalb so zögerlich, weil sie befürchtet, daß deutsche Pharmaproduzenten einen großen Markt verlieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß dadurch diesem ärmsten Land der Dritten Welt die Chance genommen wird, sich wenigstens auf dem Sektor der Arzneimittelproduktion aus der Abhängigkeit von Industriestaaten und multinationalen Konzernen zu lösen?
Zu Frage 112:
Wie ich bereits in meiner Antwort vom 20. November 1984 auf Ihre Schriftliche Anfrage (Frage 68, Drucksache 10/2416) hin im einzelnen dargelegt habe, bedurfte die Entscheidung aus den dort genannten Gründen einer eingehenden Abstimmung mit den betroffenen Stellen.
Die noch offenen Fragen, insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten über aus Bundesmitteln geförderte Entwicklungsbanken sollten u. a. anläßlich einer Dienstreise eines Mitarbeiters der EZE nach Bangladesh geklärt werden.
Eine abschließende Entscheidung kann — so ist es auch mit der EZE vereinbart worden — erst nach Eingang der Stellungnahme des EZE-Mitarbeiters, der am 16. März 1985 von seiner Dienstreise zurückgekehrt ist, und deren Auswertung getroffen werden. Dieser Bericht ging mir am 27. März mit zahlreichen neuen Hinweisen der EZE zu, die wiederum unter Beteiligung der zuständigen Stellen geprüft werden müssen.
Zu Frage 113:
Durch die verhältnismäßig lange Entscheidungsdauer wurde der Arzneimittelproduktion von Bangladesh kein Schaden zugefügt, weil der BMZ am 27. Januar 1984 dem sofortigen Projektbeginn aus Mitteln der Kirche auf deren Risiko zugestimmt hat.
Dadurch wurde dem Partner, für den es wirtschaftlich keine Rolle spielt, ob er Mittel von der Kirche oder Zuschüsse der Bundesregierung erhält, ermöglicht, die Produktion zu erhöhen und das Sortiment zu erweitern.
Das laufende Bewilligungsverfahren betrifft somit nur noch die Refinanzierung des von der EZE vorfinanzierten Projekts aus Bundesmitteln und berührt nicht mehr die Arzneimittelproduktion in Bangladesh.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage der Abgeordneten Frau Gottwald (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 114 ):
Welche Beweise hat die Bundesregierung für die von ihr als Begründung für den Stopp der Entwicklungshilfeleistungen an Nicaragua angeführte „Destabilisierung der Region durch Nicaragua", und falls es konkrete Beweise gibt, aus welchen Quellen stammen diese?
Die Destabilisierung der Region durch Nicaragua ergibt sich aus folgenden Tatsachen:
9674* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
1. Die seit 1979 erfolgte Aufrüstung Nicaraguas hat ein in der Region bisher nicht dagewesenes Ausmaß erreicht. Einer Erklärung des Koordinators des politischen Ausschusses der FSLN, Comandante Bayardo Arce, vom 15. Juli 1984 ist zu entnehmen, daß etwa 100 000 Nicaraguaner den Streitkräften und Milizen angehören. Nach neueren Erkenntnissen hat sich die Stärke der bewaffneten Kräfte auf rund 120 000 Personen erhöht, davon über 60 000 als Angehörige der Streitkräfte. Diese Aufrüstung wird fortgesetzt: 1985 sind hierfür nach Angaben der nicaraguanischen Regierung rund 40 % des nicaraguanischen Staatshaushalts vorgesehen (gegenüber rund 25 % in 1984).
Nicaragua, das neben Costa Rica mit nur ca. 3 Millionen Einwohner das kleinste Land der Region ist, hat durch diese Aufrüstung eine militärische Übermacht gegenüber allen anderen Ländern Mittelamerikas erlangt, die insbesondere von Costa Rica, Honduras und El Salvador als Bedrohung und Destabilisierung empfunden wird.
Diese Aufrüstung vollzieht sich in enger Zusammenarbeit mit Kuba und dem Ostblock. Derzeit dürften sich zwischen 2 500 und 3 000 kubanische Militär- und Sicherheitsberater und mindestens 100 aus der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten in Nicaragua befinden. Nicaragua hat damit das selbst verkündete Prinzip der Blockfreiheit verlassen und den Ost-West-Konflikt unmittelbar in die zentralamerikanische Region hineingetragen.
2. Nicaragua unterstützt ferner — ebenfalls in Zusammenarbeit mit Kuba und dem Ostblock — strategisch und durch Lieferungen revolutionäre Bewegungen in anderen Ländern der Region. Insbesondere unterstützt es die Guerilla in El Salvador. Staatsminister Dr. Mertes wurde bei seinem jüngsten Besuch in El Salvador noch eimal von offizieller Seite bestätigt, daß die salvadorianische Guerilla nach wie vor von Nicaragua unterstützt wird.
3. Zu den Quellen der Informationen bitte ich um Verständnis, daß ich diese aus Gründen der Vertraulichkeit hier nicht nennen kann.
Anlage 37
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/3067 Fragen 115 und 116):
Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um ihre am 27. August 1980 von Bundesminister Genscher vor der 11. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vorgetragene Forderung nach einem internationalen Rüstungskataster durchzusetzen, und wie sind diese Bemühungen durch die Partner im Atlantischen Bündnis unterstützt worden?
Woran bzw. am Widerstand welcher Länder sind ihre diesbezüglichen Bemühungen bisher gescheitert?
Zu Frage 115:
Die Schaffung von Transparenz und Offenheit im Bereich der Militärausgaben und des internationalen Waffentransfers ist langjähriges Anliegen der Bundesregierung in den Vereinten Nationen (VN). Vor der 11. SGV (internationale Entwicklungszusammenarbeit) der VN schlug Bundesminister Genscher am 27. August 1980 die Anlage von zwei Registern der VN vor:
— Ein Register mit Angaben darüber, wieviel jedes Industrieland pro Kopf der Bevölkerung für Rüstung und wieviel es für Entwicklungshilfe ausgibt,
— ein Register für Waffenimporte und Waffenexporte.
Diese Vorschläge wurden von Bundesminister Genscher seither mehrfach erneuert. Für ihre Realisierung bedarf es jedoch einer ausreichenden Basis in der Staatengemeinschaft. Daran hat es bisher gefehlt. Nicht nur der gesamte Osten, sondern auch eine große Mehrheit der Dritten Welt verweigert sich.
Unterstützung fanden unsere Registervorschläge bei einigen unserer Partner in der Nordatlantischen Allianz sowie auch etwa bei Schweden. In der Vergangenheit sind insbesondere Italien, Großbritannien und Dänemark mit ähnlichen Vorschlägen hervorgetreten, haben damit aber keinen Anklang gefunden. Die USA haben Kontrolle und Begrenzung des Waffentransfers durch Vereinbarungen zwischen Hauptlieferanten und Empfängerländern, vorzugsweise auf regionaler Basis, bislang ebenfalls ohne Erfolg, vorgeschlagen. Schweden hat — trotz seines großen Einflusses bei der Dritten Welt — den Gedanken, evtl. mit uns zusammen eine Resolution zu dem Thema in der VN-Generalversammlung einzubringen, nach verschiedenen Sondierungen als aussichtslos fallen gelassen.
Dennoch ist in den VN mit dem „Standardisierten Berichtssystem der VN für Militärausgaben" bereits ein sehr wichtiger Schritt — unter unserer Mitwirkung — auf dem Register-Gebiet getan worden. Seit 1980 haben wir mit einer Minderheit überwiegend westlicher Staaten — der gesamte Osten verweigert sich auch hier — jedes Jahr Angaben zu unseren Verteidigungsausgaben im Rahmen dieses Berichtssystems vorgelegt. Trotz wiederholter Appelle Bundesminister Gensehers und einiger Bündnispartner beteiligen sich an dem Berichtssystem bislang jedoch nur 23 Länder.
Es sind dies folgende Staaten, die — außer uns selbst — 1984 dem Generalsekretär der VN ihre Daten übermittelt haben:
— USA, Großbritannien, Italien, Belgien, Dänemark, Niederlande, Irland, Norwegen, Kanada, Portugal, Türkei
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9675*
— Australien, Neuseeland, Japan, Schweden, Finnland, Österreich
— Chile, Niger, Sudan, Surinam, Thailand Zu Frage 116:
Für die Beantwortung der zweiten Frage steht der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle zur Verfügung.
Anlage 38
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 117 und 118):
Ist der Bundesregierung der Offene Brief der Anti-Apartheid-Bewegung an Bundesminister Genscher zur Verhaftung der Führer der „United Democratic Front" in Südafrika bekannt?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Freilassung der Oppositionspolitiker Albertina Sisulu, Pfarrer Frank Chikane, Cassim Saloojee, Sam Kikine, Isaac Ngcobo und Professor Ismail Mohammed zu erreichen?
Zu Frage 117:
Der Offene Brief der Anti-Apartheid-Bewegung vom 21. Februar 1985 an Bundesminister Genscher ist der Bundesregierung bekannt. Die Anti-Apartheid-Bewegung fordert darin die Bundesregierung auf, sich für die Verhaftung führender Persönlichkeiten der „United Democratic Front" (UDF) einzusetzen.
Das Auswärtige Amt hat dieses Schreiben wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung verurteilt das Vorgehen der südafrikanischen Regierung gegen politisch Andersdenkende, insbesondere deren Inhaftierung. Sie ist der Auffassung, daß nur in einem umf assen-den Dialog mit allen beteiligten Bevölkerungsgruppen in Südafrika Entwicklungen eingeleitet werden können, die zu einer gerechten und dauerhaften Ordnung führen und von der Zustimmung aller Südafrikaner getragen werden.
Sie hat daher auch die Verhaftung führender Persönlichkeiten der „United Democratic Front" (UDF) mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen und sie — auch öffentlich — verurteilt.
Im Namen der Europäischen Gemeinschaft hat der italienische Botschafter am 5. März 1985 bei der südafrikanischen Regierung demarchiert und erklärt, daß die Verhaftungen im krassen Widerspruch zu den Reformankündigungen von Staatspräsident Botha stünden. Auch bilateral haben wir der südafrikanischen Regierung unsere Besorgnis in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht.
In der Frage der von Ihnen geforderten Sanktionen gegenüber Südafrika ist die Haltung der Bundesregierung unverändert. Beschränkungen des internationalen Wirtschafts- und Personenverkehrs zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele steht die Bundesregierung allgemein skeptisch gegenüber. Sie bejaht das Prinzip des freien Welthandels ungeachtet der politischen Ordnung ihrer Handelspartner ebenso wie das Prinzip der freien Marktwirtschaft.
In Fortführung ihres kritischen Dialogs mit der südafrikanischen Regierung wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft beharrlich für eine rasche und friedliche Überwindung der Apartheid und für die Wahrung der Menschenrechte in Südafrika einsetzen.
Zu Frage 118:
Die Maßnahmen der Bundesregierung ergeben sich aus ihrer Antwort auf den Offenen Brief der Anti-Apartheid-Bewegung.
Anlage 39
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 119 und 120):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Einladung zu einem Staatsbesuch, der der paraguayische Präsident Stroessner im Jahr 1973 gefolgt ist, von dem vormaligen Bundespräsidenten Lübke und nicht von Bundespräsident Heinemann ausgesprochen worden ist?
Trifft es zu, daß sich bei dem obengenannten Staatsbesuch sowohl der damalige Bundespräsident Heinemann als auch der damalige Bundeskanzler Brandt geweigert haben, Präsident Stroessner zu empfangen?
Nach Einsichtnahme in die Archivakten des Auswärtigen Amts, des Bundeskanzleramts und des Bundespräsidialamts lassen sich die beiden Fragen wie folgt beantworten:
Präsident Stroessner war bereits 1962 und 1965 zum Besuch in der Bundesrepublik Deutschland eingeladen, sagte diese Besuche jedoch kurzfristig ab. Anläßlich eines Besuches in Paraguay im Dezember 1968 brachte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Duckwitz, zum Ausdruck, daß man Präsident Stroessner offiziell nach Deutschland einladen wolle. Wegen des Wahljahrs 1969 solle der Besuch jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Am 16. Mai 1973 fragte die paraguayische Regierung an, ob ein Besuch Präsident Stroessners in der Bundesrepublik Deutschland im Anschluß an einen Staatsbesuch in Spanien Mitte Juli 1973 möglich wäre. Sowohl das Auswärtige Amt wie Bundeskanzler Brandt und Bundespräsident Heinemann stimmten einem kurzfristig zu organisierenden offiziellen Besuch zu.
Es stand von vornherein fest, daß weder der Bundeskanzler noch der Bundespräsident während des Besuchs in Bonn anwesend sein würden und daß Präsident Stroessner vom Präsidenten des Bundesrats, dem bayerischen Ministerpräsidenten Goppel,
9676* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
in Wahrnehmung der Funktion des Bundespräsidenten empfangen werden würde.
Die Botschaft Asunción wurde beauftragt, Präsident Stroessner die Einladung zu einem offiziellen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. bis 23. Juli 1973 auszusprechen. Präsident Stroessner nahm die Einladung an, verzichtete jedoch wegen der Abwesenheit des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten auf einen Besuch in Bonn und beschränkte seinen Besuch auf das Bundesland Bayern, wo er vom Präsidenten des Bundesrats empfangen wurde und auch mit Bundesminister Scheel zusammentraf.
Anlage 40
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 122):
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach in einer landesweiten Kampagne seit Ende 1984 die in Bulgarien lebenden Türken gezwungen werden, ihre türkischen Namen abzulegen und bulgarische anzunehmen, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Volksrepublik Bulgarien die Schlußakte von Helsinki unterzeichnet hat, auf Bulgarien einzuwirken, die Menschenrechte auch für die türkische Minderheit zu gewährleisten?
Die Bundesregierung verfolgt die von Ihnen angesprochenen Meldungen mit Besorgnis. Denn sie setzt sich weltweit für die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten ein. Sie hat allerdings keine Möglichkeiten, diese Meldungen zu verifizieren. Die Wohngebiete der türkischen Minderheit sind für Ausländer, darunter auch für in Bulgarien akkreditierte Diplomaten und Korrespondenten, gesperrt.
Anlage 41
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 123):
Will die Bundesregierung der Regierung der USA gegenüber dem Kongreß eine Legitimationshilfe für die Produktion neuer Gefechtsköpfe für die Rohrartillerie 203 Millimeter und 155 Millimeter dadurch geben, daß sie schon vorab ihre Zustimmung zur Lagerung der in Frage stehenden Gefechtsköpfe auf deutschem Boden gibt?
Einer Legitimationshilfe der in der Anfrage unterstellten Art durch die Bundesregierung hat es nicht bedurft. Allerdings hat die Bundesregierung an den Studien, die zum Montebello-Beschluß führten, mitgewirkt und darin auch befürwortet, daß ein Austausch der nuklearen Artilleriemunition durch verbesserte Gefechtsköpfe vorgenommen wird. Dieser Austausch dient der Aufrechterhaltung eines
glaubhaften nuklearen Abschreckungspotentials auf verringertem Niveau.
Anlage 42
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Gottwald (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 124):
Ist die Bundesregierung derselben Meinung wie Staatsminister Dr. Mertes, daß in der Mittelamerikapolitik die Glaubwürdigkeit der politischen Solidarität Westeuropas mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel stehe, und falls ja, worin besteht der Beitrag der Bundesregierung zu dieser Solidarität Westeuropas mit der Zentralamerikapolitik des NATO-Partners USA?
Die Bundesregierung teilt die Meinung von Herrn Staatsminister Dr. Mertes, daß in der Zentralamerikapolitik die Glaubwürdigkeit der Solidarität Westeuropas mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel steht.
Der Beitrag der Bunderegierung zu dieser Solidarität mit den Verbündeten USA besteht in einer engen Abstimmung der Zentralamerikapolitik, wie sie ständig stattfindet. Solche Gespräche fanden zuletzt zwischen Bundesminister Genscher und Vizepräsident Bush anläßlich der Amtseinführung des brasilianischen Staatspräsidenten in Brasilia, zwischen Staatsminister Möllemann und dem Lateinamerikabeauftragten der US-Regierung Motley anläßlich der Amtseinführung des uruguayischen Präsidenten in Montevideo und am 20. und 21. März 1985 zwischen Staatsminister Dr. Mertes und hohen Vertretern der US-Regierung und des Kongresses in Washington statt. Bei diesen Unterredungen hat die Bunderegierung stets deutlich gemacht, daß sie auch in ganz Zentralamerika für die Verwirklichung der Demokratie, der Menschenrechte und des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren Verhältnisse anderer Länder eintritt.
Ein weiterer Beitrag zur Solidarität sowohl mit den USA als auch mit allen Staaten Zentralamerikas ist die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Zentralamerika. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, noch in diesem Jahr ein Folgetreffen zur Konferenz von San José zu veranstalten, bei der Ende September 1984 die Außenminister der EG, Spaniens und Portugals mit ihren Kollegen aus den fünf zentralamerikanischen und den vier Contadora-Staaten zusammengetroffen waren.
Anlage 43
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 125 und 126):
Wie beurteilt die Bundesregierung den abgelehnten Asylantrag des Smart Alpha Kargbo unter außenpolitischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten, nachdem der Direk-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9677*
tor des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands, Dr. Hans Otto Hahn, dem Sozialdienst Katholischer Männer zuverlässig und glaubwürdig erklärt hat, es gebe sichere Hinweise, daß der abgeschobene Asylant Smart Alpha Kargbo nach Ankunft in Freetown (Sierra Leone) doch eines gewaltsamen Todes gestorben sein soll?
Welche Schlüsse und Folgerungen wird die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit Sierra Leone ziehen, falls die Aussagen von Dr. Hahn belastbar sind, daß Kargbo nach Ankunft in Sierra Leone durch Gewalt zu Tode kam?
Zu Frage 125:
Die Erklärung von Dr. Hahn über den Tod von Herrn Kargbo wurde dem Auswärtigen Amt am 13. März 1985 übermittelt. Leider sind bisher weder Dr. Hahn noch andere um das Schicksal von Herrn Kargbo besorgte Kreise der Bitte des Auswärtigen Amts nachgekommen, ihre Angaben durch Beweismaterial zu erhärten.
Angaben von Verwandten von Herrn Kargbo, die ebenfalls dessen Tod mitteilten, ist die deutsche Botschaft in Sierra Leone schon im Dezember 1984 nachgegangen, ohne daß es ihr gelungen wäre, Beweise für deren Richtigkeit zu finden.
Die Regierung von Sierra Leone hat damals durch ihren Außenminister, Dr. Kanu, der sich auf Bitten des Auswärtigen Amtes hin des Falles persönlich angenommen hat, bestätigt, Herr Kargbo sei mit KLM am 21. Juni 1984 in Freetown eingetroffen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort sei unbekannt, da kein dem unsrigen vergleichbares Meldesystem existiere. Die zuständigen Behörden bemühten sich weiter um Aufklärung. Mit Gewißheit sei der Name weder in Namensverzeichnissen der Gefängnisverwaltung noch gar bei Todesfällen während dieses Zeitraums festzustellen.
Das Auswärtige Amt wird weiterhin nach Kräften bemüht sein, zu einer restlosen Aufklärung dieses Falles beizutragen.
Zu Frage 126:
Solange dem Auswärtigen Amt kein einziger greifbarer Nachweis über den Tod von Smart Alpha Kargbo und über ein Verschulden, Beteiligung oder Mitwissen der sierraleonischen Regierung vorliegt, ist die Frage zu möglichen Reaktionen der Bundesregierung verfrüht.
Anlage 44
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 127):
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch in Aussagen zum Einsatz deutscher Waffen im Golfkrieg zwischen Äußerungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Möllemann, in der „Bonner Rundschau" (Aktuelles Interview): „Deutsche Waffen sind übrigens nicht im Einsatz, auf keiner Seite" und der Berichterstattung deutscher Rundfunkkorrespondenten in den USA, wonach deutsche Waffen und Waffenteile auf dem Umweg über andere Länder, z. B. Frankreich, an beide kriegführenden Länder verkauft werden, und wie würde die Bundesregierung auf einen internationalen Aufruf zu einem sofortigen Waffenembargo reagieren'?
Die Bundesregierung hat in keinem einzigen Fall seit Ausbruch des Golfkriegs die Lieferung von Waffen nach Irak oder Iran genehmigt. Sie hält sich in ihrer Genehmigungspraxis strikt an die Vorschriften des Kriegswaffenkontroii- und des Außenwirtschaftsgesetzes sowie an die politischen Grundsätze für den Rüstungsexport vom 28. April 1982, die eine Genehmigung von Waffenlieferungen in kriegführende Staaten nicht zulassen würden.
Der Bundesregierung sind, anders als dies gelegentlich in den Medien berichtet wird, keine Angaben über sog. Umweglieferungen bekanntgeworden, wonach Waffen oder Waffenteile entgegen der vom Empfänger vorzulegenden Erklärung über den Endverbleib in eines der kriegführenden Länder weitergeliefert worden wären.
Die Bundesregierung dokumentiert mit dieser Politik, die die Forderungen eines Waffenembargos vorwegnimmt, daß sie es begrüßen würde, wenn auch andere Staaten ihrem Beispiel folgen würden.
Anlage 45
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 128 und 129):
Welche Beschuldigungen sind zur angeblichen Begründung von Störsendungen durch die bulgarische Regierung dem Bundesminister des Auswärtigen während seines Besuches in Sofia vorgetragen und in welcher Weise sind sie zurückgewiesen worden?
Sind Fernsehsendungen in Jordanien seitens der Bundesregierung bereits aufgenommen worden, und — bejahendenfalls — obläge ein derartiges Projekt nicht vom Gesetz her der Deutschen Welle?
Zu Frage 128:
Bundesminister Genscher hat während seiner politischen Gespräche mit der bulgarischen Regierung in Sofia am 7./8. März 1985 mit Nachdruck die Störungen der bulgarischsprachigen Sendungen der Deutschen Welle moniert, die einen Verstoß insbesondere gegen die KSZE-Schlußakte darstellen. Außenminister Mladenow entgegnete mit Beschwerden über den angeblich antibulgarischen und antikommunistischen Inhalt dieser Sendungen, die als beleidigend empfunden würden.
Er wandte sich dabei insbesondere gegen die Tätigkeit bulgarischer Emigranten in der Redaktion der Deutschen Welle, aus deren Feder diese Angriffe und Beleidigungen stammten. Um konkrete Hinweise gebeten, stellte Außenminister Mladenow die Übergabe von Transskriptionsmaterial in Aussicht.
Der Bundesminister des Auswärtigen wies auf die in der Bundesrepublik Deutschland übliche kritische und gelegentlich engagierte Berichterstattung der Medien über politische Themen hin, die Teil der Informations- und Meinungsfreiheit sei.
Die Störungen der Sendungen der Deutschen Welle werden weiter fortgesetzt. Eine von bulgari-
9678* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985
scher Seite geforderte Prüfung der Sendungen durch die Bundesregierung, die auf eine Nachzensur der Deutschen Welle hinausliefe, wird nicht akzeptiert.
Zu Frage 129:
Seit November 1984 werden versuchsweise wöchentlich zweimal für je 30 Minuten Deutsche Programme im fremdsprachigen Kanal des jordanischen Fernsehens ausgestrahlt. Die Belieferung des jordanischen Fernsehens mit geeigneten Programmen, die überwiegend von Redakteuren des jordanischen Fernsehens aus dem Fundus von ARD und ZDF ausgewählt wurden, erfolgt über Trans Tel mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes.
Wie ich bereits in meiner Antwort vom 6. Dezember 1984 auf Ihre Frage erklärt habe, handelt es sich dabei nicht um eine deutsche Rundfunkveranstaltung für das Ausland, sondern um die Zulieferung von Programmen, die vom jordanischen Fernsehen eigenverantwortlich ausgestrahlt werden. Dies ist eine Aufgabe der Trans Tel GmbH, die als gemeinsame Tochter von ARD, ZDF und des Bundes eigens zu dem Zweck der Transskription und Programmbelieferung von Fernsehstationen im außereuropäischen Ausland tätig ist.
Der gesetzliche Auftrag der Deutschen Welle bezieht sich demgegenüber auf die Veranstaltung von Rundfunksendungen für das Ausland, die in eigener redaktioneller Verantwortung der Deutschen Welle ausgestrahlt werden. Dementsprechend hat die Deutsche Welle, die an der Vorbereitung des Projekts beteiligt war, keinen Anspruch auf seine Durchführung erhoben.
Anlage 46
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 130 und 131):
Warum hat die Bundesregierung noch immer nicht das Ratifizierungsverfahren zu den auf der Diplomatischen Konferenz 1977 beschlossenen Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1949 eingeleitet, und welche konkreten
Handlungsschritte hat die Bundesregierung seit der letzten Anfrage aus dem Deutschen Bundestag vom November 1984 dazu unternommen?
Wann gedenkt die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren einzuleiten?
Der Deutsche Bundestag ist aufgrund des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion vom 28. September 1983 (Drucksache 10/419) und des Gesetzentwurfs der Fraktion der GRÜNEN vom 23. September 1983 (Drucksache 10/406) mit den Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland stellen, befaßt. Die Bundesregierung hat zu diesen Fragen mehrfach im Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle Stellung genommen. Im Verteidigungsausschuß hat sie sich am 12. Dezember 1984 ausführlich zu diesen Fragen geäußert.
Eine baldige Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland bleibt das Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung möchte jedoch den Fortgang der internationalen Entwicklung abwarten. In den sensiblen Nuklearfragen kommt dem Verhalten der Nuklearmächte besondere Bedeutung zu. Daher möchte die Bundesregierung das Zustimmungsverfahren erst nach der Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch eine Nuklearmacht des Bündnisses einleiten.
Anlage 47
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schierholz (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 132):
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bislang nicht in der Lage gesehen, den Prozeß zur Ratifizierung der Genfer Zusatzprotokolle (vgl. Drucksache 10/406) weiter zu betreiben und einem Abschluß zuzuführen, wie Staatsminister Möllemann dies gegenüber dem Deutschen Bundestag am 26. Januar 1984 (Drucksache 10/50) noch für den Verlauf des Jahres 1984 angekündigt hatte'?
Ich darf auf die Antwort verweisen, die ich auf die Fragen 130 und 131 des Kollegen Bindig gegeben habe: Eine baldige Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland bleibt das Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung möchte jedoch — wie bereits gesagt — die Ratifikation durch eine Nuklearmacht des Bündnisses abwarten.