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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/130 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 130. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum alarmierenden Kostenanstieg im Gesundheitswesen nach der Konzertierten Aktion Egert SPD 9597 B Dr. Faltlhauser CDU/CSU 9598 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 9599 C Frau Steinhauer SPD 9600 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9601 C Glombig SPD 9603 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 9605 A Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 9606 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 9607 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 9607 D Peter (Kassel) SPD 9608 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 9609 D Louven CDU/CSU 9610 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Repnik, Dr. Pinger, Dr. Laufs, Rühe, Dr. Hüsch, Schreiber, Graf von Waldburg-Zeil, Sauter (Epfendorf), Feilcke, Frau Fischer, Hedrich, Höffkes, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Pohlmeier, Herkenrath, Echternach, Kraus, Bayha, Hanz (Dahlen), Frau Augustin, Borchert, Dr. Lammert, Sauter (Ichenhausen), Schmidbauer, Dr. Olderog, Hornung, Schartz (Trier), Schulze (Berlin), Weiß, Schwarz, Eylmann, Werner, Susset, Bohl, Schneider (Idar-Oberstein), Brunner, Dr.-Ing. Kansy, Clemens, Magin, Dr. Schwörer, Sauer (Stuttgart), Dr. Sterkken, Pfeffermann, Frau Rönsch, Dr. Schroeder (Freiburg), Seehofer, Niegel, Dr. Bugl, Michels, Boroffka, Frau Geiger, Frau Hoffmann (Soltau), Carstensen (Nordstrand), Dr. Hoffacker, Frau Dempwolf, Seesing, Deres, Müller (Wadern), von Hammerstein, Eigen, Wilz, Rossmanith, Dr. Faltlhauser, Lintner, Frau Dr. Wisniewski, von Schmude, Ehrbar, Louven, Keller, Dr. Czaja, Wissmann, Hinrichs, Hauser (Esslingen), Spilker und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz) und der Fraktion der FDP Die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Dritten Welt — Drucksachen 10/1824, 10/2405 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Vosen, Frau Dr. Hartenstein, Verheugen, Frau Blunck, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Schmedt (Lengerich), Sielaff, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Hansen (Hamburg), Dr. Kübler, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Brück, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Frau Fuchs (Köln), Herterich, Jaunich, Dr. Jens, Jung (Düsseldorf), Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Roth, Schäfer (Offenburg), Schluckebier, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Tietjen, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000" — Drucksache 10/2359 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft — Drucksachen 10/974, 10/2526 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000" — Drucksachen 10/362, 10/2377 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung für Nahrungsmittelhilfe — Drucksachen 10/2076 Nr. 11, 10/2742 — Repnik CDU/CSU 9612 A Schanz SPD 9614 D Dr. Rumpf FDP 9616 C Frau Gottwald GRÜNE 9618 C Herkenrath CDU/CSU 9620 A Vosen SPD 9622 A Kohn FDP 9624 B Drabiniok GRÜNE 9626 A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 9627 D Frau Dr. Hartenstein SPD 9633 C Dr. Göhner CDU/CSU 9635 C Frau Schmedt (Lengerich) SPD 9636 C Baum FDP 9638 B Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 9639 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 9641A Müller (Düsseldorf) SPD 9642 A Dr. Lammert CDU/CSU 9644 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Huonker SPD 9646A Schulhoff CDU/CSU 9649 B Sauermilch GRÜNE 9651 B Dr. Solms FDP 9652 C Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 9654 A Reschke SPD 9654 D Dr. Daniels CDU/CSU 9655 B Nächste Sitzung 9657 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9659* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9659* B Anlage 3 Beratende Funktion des für den Artenschutz zuständigen Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft bei der Ein- und Ausfuhr von Produkten MdlAnfr 27 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9661* B Anlage 4 Ölverdrängungspolitik in Bundesländern und Kommunen MdlAnfr 28, 29 22.03.85 Drs 10/3067 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9661* D Anlage 5 Lage und Wettbewerbsfähigkeit der Bundesdeutschen Unterhaltungs- und Elektroindustrie durch die Entwicklungen bei der Grundig AG MdlAnfr 32, 33 22.03.85 Drs 10/3067 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9662* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 III Anlage 6 Beurteilung der geplanten Entlassungen bei der Grundig AG MdlAnfr 41 22.03.85 Drs 10/3067 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9662*C Anlage 7 Erhalt der Grundig-Lehrwerkstatt in Nürnberg-Fürth MdlAnfr 48 22.03.85 Drs 10/3067 Amling SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9662* D Anlage 8 Auswirkungen der Produktionseinstellung im Grundig-Werk Bayreuth auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieses Wirtschaftsraumes MdlAnfr 49, 50 22.03.85 Drs 10/3067 Verheugen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9663* A Anlage 9 Aufstockung des ERP-Kreditrahmens für Investitionen der Gemeinden und Verbesserung der Konditionen MdlAnfr 53 22.03.85 Drs 10/3067 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9663* B Anlage 10 Herstellungskosten von Super- und Normalbenzin sowie Dieselkraftstoff; Engpässe auf dem Heizölmarkt MdlAnfr 54, 55 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9663* C Anlage 11 Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung über Auswirkungen eines Subventionsabbaus im Steinkohlenbergbau MdlAnfr 57 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9664"A Anlage 12 Innerdeutscher Briefmarkentausch MdlAnfr 68, 69 22.03.85 Drs 10/3067 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9664* B Anlage 13 Behandlung eines afghanischen Asylanten durch DDR-Grenzorgane am Grenzübergang Drewitz MdlAnfr 70, 71 22.03.85 Drs 10/3067 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9664* C Anlage 14 Herabstufung längerfristig Arbeitsloser beim Bezug von Arbeitslosenhilfe; Personalbestand bei den Arbeitsämtern MdlAnfr 75, 76 22.03.85 Drs 10/3067 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9665* B Anlage 15 Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für entlassungsgefährdete Grundig-Mitarbeiter MdlAnfr 77 22.03.85 Drs 10/3067 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9665* C Anlage 16 Auswirkungen der geplanten Entlassungen bei der Grundig AG auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 78 22.03.85 Drs 10/3067 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9665* D Anlage 17 Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsschutz auf kleine und mittlere Betriebe MdlAnfr 81 22.03.85 Drs 10/3067 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9666* A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Anlage 18 Führungs- und Einsatzgrundsätze der NATO und der Bundeswehr zu den verschiedenen Atomic-Demolition-MunitionsTypen MdlAnfr 82, 83 22.03.85 Drs 10/3067 Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9666* C Anlage 19 Einsatz von Special Atomic Demolition Munition (SADM) durch die US-Streitkräfte; Verhandlungen mit NATO-Gremien über den Abzug von Atomic-DemolitionMunitions (SADM und MADM) MdlAnfr 84, 121 22.03.85 Drs 10/3067 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9666* D Anlage 20 Einsatz von Special Atomic Demolition Munition (SADM) durch die US-Streitkräfte; Aufgaben der dem V. US-Korps unterstellten ADM-Kompanie und der deutschen Spezial-Sperrkompanien MdlAnfr 85, 86 22.03.85 Drs 10/3067 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9667* C Anlage 21 Abzug aller atomaren Gefechtsfeldwaffen; Modernisierung der nuklearen Gefechtsfeldköpfe für die Rohrartillerie MdlAnfr 87, 88 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9667* D Anlage 22 Austausch bzw. Reduzierung nuklearer Gefechtsköpfe in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 89 22.03.85 Drs 10/3067 Horn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9668* B Anlage 23 Untersuchung des Medikaments „Interferon" durch das Institut für Wehrmedizin und Hygiene der Bundeswehr in Koblenz MdlAnfr 90, 91 22.03.85 Drs 10/3067 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9668* C Anlage 24 Wiedereinführung der Sparförderung für Wehrpflichtige MdlAnfr 92 22.03.85 Drs 10/3067 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9668* D Anlage 25 Abbau übermäßiger Dienstzeitbelastungen bei Soldaten MdlAnfr 93, 94 22.03.85 Drs 10/3067 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9669* A Anlage 26 Aufforderung an Lehrgangsteilnehmer der Offiziersschule des Heeres in Hannover zum Erscheinen in Uniform auf einer CDU-Veranstaltung MdlAnfr 95, 96 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9669* C Anlage 27 Teilnahme der Bundesmarine an Manövern im Indischen Ozean MdlAnfr 97 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Reetz GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 9669* D Anlage 28 Sonderurlaub und finanzielle Vergütung für die an der NATO-Übung WINTEX teilnehmenden Soldaten und Verwaltungsangehörigen MdlAnfr 98, 99 22.03.85 Drs 10/3067 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9670* A Anlage 29 Geländeforderungen der US-Streitkräfte im Raum Mainz Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 V MdlAnfr 100, 101 22.03.85 Drs 10/3067 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9670* C Anlage 30 Veranstaltung eines Mittelamerika-Seminars durch den Deutschen Bundesjugendring in Costa Rica im März 1985 MdlAnfr 102, 103 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9670* D Anlage 31 Veranstaltung des Deutschen Bundesjugendrings in Costa Rica; Aufklärungskampagne der American Health Foundation in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 104, 105 22.03.85 Drs 10/3067 Schlottmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9671*C Anlage 32 Qualitätsmerkmale für beim Fernstraßenbau verwendbaren Bauschutt MdlAnfr 108 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9672* A Anlage 33 Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Ausbesserungswerke Fulda und Weiden; Gespräche mit den Ländern Bayern und Hessen MdlAnfr 109, 110 22.03.85 Drs 10/3067 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9672* B Anlage 34 Verminderung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle MdlAnfr 111 22.03.85 Drs 10/3067 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9672* D Anlage 35 Anträge der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe auf Bereitstellung von Betriebskapital für die Arzneimittelproduktion in Bangladesh MdlAnfr 112, 113 22.03.85 Drs 10/3067 Schanz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 9673* B Anlage 36 Begründung für den Stopp der Entwicklungshilfeleistungen an Nicaragua MdlAnfr 114 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Gottwald GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 9673* D Anlage 37 Durchsetzung der deutschen Forderung nach einem internationalen Rüstungskataster MdlAnfr 115, 116 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9674* B Anlage 38 Brief der Anti-Apartheid-Bewegung an den Bundesaußenminister zur Verhaftung der Führer der „United Democratic Front" in Südafrika MdlAnfr 117, 118 22.03.85 Drs 10/3067 Toetemeyer SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9675* A Anlage 39 Staatsbesuch des paraguayischen Präsidenten Stroessner in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973 MdlAnfr 119, 120 22.03.85 Drs 10/3067 Klose SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9675* C Anlage 40 Menschenrechte der in Bulgarien lebenden Türken MdlAnfr 122 22.03.85 Drs 10/3067 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* A Anlage 41 Lagerung neuer Gefechtsköpfe für amerikanische Rohrartillerie auf deutschem Boden VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 MdlAnfr 123 22.03.85 Drs 10/3067 Horn SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* B Anlage 42 Solidarität Westeuropas mit der Zentralamerikapolitik der USA MdlAnfr 124 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Gottwald GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* C Anlage 43 Gewaltsamer Tod des abgeschobenen Smart Alpha Kargbo in Sierra Leone MdlAnfr 125, 126 22.03.85 Drs 10/3067 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9676* D Anlage 44 Einsatz deutscher Waffen im Golfkrieg MdlAnfr 127 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Reetz GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9677* B Anlage 45 Begründung von Störsendungen durch Bulgarien; Aufnahme von Fernsehsendungen in Jordanien im Auftrag der Bundesregierung MdlAnfr 128, 129 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9677* C Anlage 46 Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1949 MdlAnfr 130, 131 22.03.85 Drs 10/3067 Bindig SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9678* B Anlage 47 Ratifizierung der Zusatzprotokolle zum Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte MdlAnfr 132 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Schierholz GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9678* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9597 130. Sitzung Bonn, den 29. März 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein** 29. 3. Dr. Ahrens* 29. 3. Frau Beck-Oberdorf 29. 3. Broll 29. 3. Buckpesch 29. 3. Büchner (Speyer) * 29. 3. Dr. Corterier** 29. 3. Daubertshäuser 29. 3. Daweke 29. 3. Dr. Diederich (Berlin) *** 29. 3. Duve 29. 3. Dr. Ehmke (Bonn) 29. 3. Engelhard 29. 3. Ertl 29. 3. Eylmann 29. 3. Fellner 29. 3. Frau Fischer*** 29. 3. Fischer (Frankfurt) 29. 3. Franke (Hannover) 29. 3. Frau Fuchs (Köln) 29. 3. Frau Fuchs (Verl) ** 29. 3. Gattermann 29. 3. Frau Geiger** 29. 3. Dr. Geißler 29. 3. Glos 29. 3. Dr. Götz 29. 3. Haar 29. 3. Haehser 29. 3. Handlos 29. 3. Dr. Hauff 29. 3. Dr. Haussmann 29. 3. Höffkes 29. 3. Hoffie 29. 3. Hoffmann (Saarbrücken) 29. 3. Dr. Holtz*** 29. 3. Dr. Hornhues 29. 3. Dr. Hüsch 29. 3. Ibrügger 29. 3. Jung (Düsseldorf) 29. 3. Kiehm 29. 3. Klein (München) 29. 3. Kleinert (Hannover) 29. 3. Dr. Kohl 29. 3. Kolbow 29. 3. Dr. Kreile 29. 3. Dr. h. c. Lorenz 29. 3. Matthöfer 29. 3. Menzel 29. 3. Dr. Meyer zu Bentrup 29. 3. Dr. Mikat 29. 3. Dr. Müller*** 29. 3. Nagel 29. 3. Neumann (Bramsche) * 29. 3. Frau Dr. Neumeister 29. 3. Niegel 29. 3. Dr.-Ing. Oldenstädt 29. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pfuhl 29. 3. Polkehn 29. 3. Poß 29. 3. Reuschenbach 29. 3. Reuter 29. 3. Rohde (Hannover) 29. 3. Frau Roitzsch (Quickborn) 29. 3. Rühe 29. 3. Schäfer (Mainz) 29. 3. Schmidt (Hamburg) 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. von Schmude 29. 3. Schreiner 29. 3. Schröder (Hannover) 29. 3. Schröer (Mülheim) 29. 3. Schulte (Unna) 29. 3. Dr. Sperling 29. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim*** 29. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 29. 3. Dr. Stercken*** 29. 3. Stobbe 29. 3. Stockhausen 29. 3. Stommel 29. 3. Stücklen 29. 3. Tillmann 29. 3. Toetemeyer 29. 3. Vahlberg 29. 3. Verheugen 29. 3. Voigt (Frankfurt) 29. 3. Dr. Voigt (Northeim) 29. 3. Voigt (Sonthofen) 29. 3. Waltemathe 29. 3. Dr. Warnke 29. 3. Dr. von Wartenberg 29. 3. Dr. Wieczorek 29. 3. Frau Dr. Wilms 29. 3. Wissmann 29. 3. Dr. Wittmann 29. 3. Dr. Wörner 29. 3. Dr. Wulff* 29. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der 73. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: 9660* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Drittes Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat es bereits in seiner Stellungnahme vom 16. November 1984 (Ziff. 9 der Drucksache 520/84 — Beschluß —) für erforderlich gehalten, die Mineralölsteuer für unverbleites und verbleites Benzin so stark zu spreizen, daß unverbleites Benzin preisgünstiger als verbleiter Kraftstoff angeboten werden kann. Er stellt seine nach wie vor bestehenden Bedenken gegen die vorgesehene Spreizung des Mineralölsteuersatzes von lediglich 4 Pfennigen je Liter zurück, um das alsbaldige Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Auswirkungen der vorgesehenen Mineralölsteuerregelung auf die Benzinpreisentwicklung nach einer gewissen Zeit praktischer Erfahrungen zu überprüfen, um gegebenenfalls die Differenzen der Mineralölsteuersätze für unverbleites und verbleites Benzin zu korrigieren. Die in Drucksache 10/2849 unter Nummer 5 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 219/84 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebiete Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2619/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Grenzgebiete Irlands und Nordirlands Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Förderung neuer Wirtschaftszweige in bestimmten von der Einführung der gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Gebiete — KOM(84) 715 endg. — wird als Drucksache 10/3075 verteilt. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 20. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Verordnung (EURATOM, EGKS, EWG) des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind — KOM(84) 685 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 21) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß auf die Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat, da der Rat der EG hierüber bereits Beschluß gefaßt h at: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch — KOM(84) 291 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 16) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene — KOM(84) 379 endg. — (Drucksache 10/1946 Nr. 38) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die jährliche ärztliche Untersuchung des Personals, das mit frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen in Berührung kommt Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 71/118/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/99/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen — KOM(84) 337 endg. — (Drucksache 10/1946 Nr. 37) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 26. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Änderung des Anhangs II des Protokolls zum Abkommen über den Handel mit gewerblichen Waren — KOM(84) 664 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Handelsregelung zwischen Grönland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — KOM(84) 716 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr.2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2151/84 betreffend das Zollgebiet der Gemeinschaft — KOM(84) 723 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 3) Jahreswirtschaftsbericht 1984 bis 1985 — KOM(84) 587 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhrregelung für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus NE-Metallen — KOM(84) 683 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 5) Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom 1. November 1984 bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Algerien von der Abschöpfung abzuziehen ist. Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1984 bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko .von der Abschöpfung abzuziehen ist. Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik zur Festsetzung der vom 1. November bis 31. Dezember 1984 und vom 1. Januar bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbeträge, die bei der Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft von der Abschöpfung abzuziehen sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9661* Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1984 bis 31. Oktober 1985 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in der Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist. Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1508/76, Nr. 1514/76 und Nr. 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, Algerien und Marokko (1984/1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeischaft (1984/1985) — KOM(84) 588 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 6) Entwurf eines Beschlusses Nr. 2/84 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 2/84 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — KOM(84) 671 endg. — (Drucksache 10/2751 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) und zur Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte andere Papiere — KOM(84) 706 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China — KOM(84) 713 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung des endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Klavieren mit aufrecht stehendem Rahmen mit Ursprung in der Sowjetunion — KOM(84) 764 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Pentaerythritol mit Ursprung aus Kanada — KOM(84) 750 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — (KOM)84 738 endg. — (Drucksache 10/2798 Nr. 5) Im Stenographischen Bericht der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages sind auf Seite 9191 C folgende Absätze zu streichen: Vorschlag für eine europäische Strategie auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technik: Rahmenprogramm 1984 bis 1987 (Drucksache 10/92 Nr. 73) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 10/1946 Nr. 38) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 27): Trifft es zu, daß das für den Artenschutz zuständige Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft im Falle von Ein- und Ausfuhren von Produkten, die in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft fallen, nur beratende Funktion hat, an deren Empfehlung das Bundesamt für Wirtschaft sich nicht zu halten braucht, obwohl es keine Artenschutzfachleute beschäftigt? Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit sowohl des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (BAW) wie des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) findet sich in § 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft. Danach sind BAW und BEF entsprechend ihren Zuständigkeiten voneinander unabhängige und eigenverantwortliche Genehmigungsbehörden. Das BEF erfüllt zusätzlich die Funktion der wissenschaftlichen Behörde i. S. des § 8 Abs. 2 des eingangs genannten Gesetzes. Das BAW muß von Gesetzes wegen die wissenschaftliche Behörde einschalten, wenn eine Genehmigung zur Ausfuhr von Waren des Anhangs II zum Übereinkommen beantragt wird; es kann dem Antrag nur stattgeben, wenn eine positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde vorliegt. Solche Anträge sind in der Praxis selten. Das BAW wird die wissenschaftliche Behörde aber auch dann einschalten, wenn ihm selbst die Artenschutzfachkenntnisse fehlen. In der Mehrzahl der wirtschaftlich relevanten Fälle, nämlich der Einfuhr von sog. C 2-Exemplaren (Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b der EWG-VO Nr. 3626/82) ist das BAW ausdrücklich angewiesen, so zu verfahren, wenn bei ihm vorgelegten Einfuhranträgen Zweifel bestehen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind. In der Vergangenheit sind nahezu alle Fälle mit unterschiedlicher Ausgangsmeinung des BAW als Genehmigungsbehörde und des BEF als wissenschaftlicher Behörde einvernehmlich gelöst worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 28 und 29): Wie steht die Bundesregierung dazu, daß in den Bundesländern und Kommunen durch Anschluß- und Benutzungszwang, Verbrennungsverbote und regionale Versorgungskonzepte teilweise eine gezielte Ölverdrängungspolitik stattfindet, und kann sie hierauf aktiven Einfluß nehmen? Ist die deutsche Raffineriewirtschaft im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in besonderem Ausmaß vom Kapazitätsabbau betroffen? Zu Frage 28: Die Bundesregierung tritt für faire Wettbewerbsbedingungen im Wärmemarkt auch für das leichte Heizöl ein. Der Verbraucher soll zwischen den Energieträgern frei wählen können. 4662* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Die Bundesregierung hat sich daher mit Nachdruck gegen die bundesweite Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwangs für Fernwärme ausgesprochen. Für die sogenannte Verbrennungsverbote wird derzeit geprüft, ob die Anforderungen im Bundesbaugesetz ausreichend scharf gefaßt sind und ob derartige Regelungen nicht besser den speziellen Umweltgesetzen vorbehalten werden sollten. Die regionalen Versorgungskonzepte sollen vor allem der sinnvollen Gestaltung des Verhältnisses der leitungsgebundenen Energieträger Gas, Strom, Fernwärme zueinander dienen und nicht zur gezielten Verdrängung eines Energieträgers eingesetzt werden. Diese Haltung der Bundesregierung trägt dazu bei, staatlich beeinflußte Absatzverluste bei leichtem Heizöl zu verhindern und damit gleichzeitig der deutschen Raffinerieindustrie im Interesse der Verbraucher ausreichend Zeit zur weiteren Strukturanpassung zu lassen. Zu Frage 29: Die EG-Kommission hat Anfang März ein Papier zur Lage der Raffinerieindustrie vorgelegt. Daraus ergibt sich, daß die Raffineriekapazität in der Europäischen Gemeinschaft seit 1977/78 um 31 % abgebaut worden ist. Spitzenreiter ist Belgien mit einem Abbau von knapp 44 %. Deutschland und Frankreich folgen mit 34-35 %. Schlußlicht der Länder mit einer größeren Raffinerieindustrie ist Italien mit 27 %. Die Bunderegierung tritt in Brüssel und bilateral dafür ein, daß noch bestehende Stillegungsdefizite abgebaut werden und sich in Zukunft alle Mitgliedsländer in einem ausgewogenen Verhältnis an notwendigen Stillegungen beteiligen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 32 und 33): Sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die bei der Grundig AG geplanten Massenentlassungen und Werkschließungen der Beginn einer Entwicklung, an deren Ende die gesamte Grundig-Produktion im Raum NürnbergFürth und darüber hinaus stillgelegt werden und nur noch das Vertriebsnetz der Firma zugunsten des holländischen Philips-Konzerns erhalten bleiben wird? Welche Folgen auf die Lage und internationale Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Unterhaltungs- und Elektronikindustrie insgesamt hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Verwirklichung der Beschlüsse des Philips-Konzerns zu Massenentlassungen und Werkschließungen bei der Grundig AG, und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, daß eine solche Verwirklichung einem Ausverkauf der angesprochenen Industriezweige gleichkäme? Zu Frage 32: Die Bundesregierung sieht keinerlei Anhaltspunkte für die geäußerten Befürchtungen. Sie geht vielmehr davon aus, daß nach erfolgter Umstrukturierung die verbleibenden Arbeitsplätze längerfristig gesichert werden können. Zu Frage 33: Die Bundesregierung erwartet nach Abschluß der eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Sie ist der Überzeugung, daß die Bundesrepublik bei entsprechender Anpassung an die technologischen Herausforderungen und an die veränderten Marktbedingungen auch längerfristig ein Standort für die Unterhaltungselektronik bleibt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 41): Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Firma Grundig AG angesichts der Pläne zu Massenentlassungen, und welche Erfolgsaussichten billigt sie diesem Weg (im Gegensatz zu den Sanierungsvorschlägen des Betriebsrates und der Mac-Kinsey-Unternehmensberatung) nach seinem bisherigen Scheitern nunmehr zu? Die Bundesregierung erwartet — wie bereits mehrfach ausgeführt — daß die Umstrukturierung zu einer längerfristigen Sicherung von Grundig führt. Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen liegen allein in der Verantwortung des Unternehmens. Sie kann sich zu Einzelheiten daher nicht äußern, geht aber davon aus, daß alle Vorschläge von den zuständigen Gremien sorgfältig geprüft werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Grundig-Lehrwerkstatt in Nürnberg-Fürth vor dem Hintergrund der regionalen Jugendarbeitslosigkeit und der sogenannten Lehrstellengarantie des Bundeskanzlers angesichts ihrer Bestandsgefährdung durch die Massenentlassungs- und Werkschließungspläne des Grundig-Konzerns, und wie will sie sich für den Erhalt dieser Lehrwerkstatt einsetzen? Die Grundig-Lehrwerkstatt in Nürnberg-Fürth ist in ihrer Bedeutung für die Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots in dieser Region sehr hoch einzuschätzen. Konkrete Hinweise dafür, daß diese Lehrwerkstatt geschlossen werden soll, liegen der Bundesregierung nicht vor. Falls dennoch Ausbildungsplätze gefährdet sein sollten, sind die Verantwortlichen „vor Ort" gefordert, sich um eine Lösung zu bemühen, die den Interessen der Jugendlichen gerecht wird. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9663* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 49 und 50): Hat die Bundesregierung — gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der bayerischen Staatsregierung — seit Bekanntwerden der geplanten Massenentlassungen bei der Grundig AG ihren Einfluß geltend gemacht, um die Existenz des Grundig-Zweigwerks in Bayreuth zu sichern? Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Einstellung der Produktion im Grundig-Zweigwerk Bayreuth für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Wirtschaftsraums Bayreuth? Die Stadt Bayreuth gehört infolge ihrer Lage im Zonenrandgebiet zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Bundesregierung geht davon aus, daß neben den Bemühungen von Philips/Grundig um die Bereitstellung von Ersatzarbeitsplätzen die bayerische Staatsregierung die regionalpolitischen Möglichkeiten voll nutzen wird, um negativen Folgen für die Struktur der Region entgegenzuwirken und insbesondere zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen beizutragen. Im übrigen hat die Bundesregierung keine Anhaltspunkte, von einer Schließung des Werkes Bayreuth auszugehen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3067 Frage 53): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der Anregung aus der Bauwirtschaft zu folgen, Investitionsanreize für Kommunen durch Aufstockung des ERP-Kreditrahmens für Investitionen um zehn Milliarden DM und Verbesserung der Konditionen für diese Kredite zu geben? Die Bundesregierung hat die Anregungen der Bauwirtschaft aus verschiedenem Anlaß bereits geprüft. Sie ist der Meinung, daß mit den eingeleiteten vertrauensstabilisierenden Maßnahmen und der Verbesserung der wirtschaftlichen Wachstumsbedingungen auch den Anpassungsproblemen der Bauwirtschaft Rechnung getragen werden kann. Im Rahmen des Möglichen hat sie auch — wie Ihnen bekannt — ein Zusatzprogramm für bauwirksame Umweltschutzinvestitionen eingeleitet. ERP- oder Haushaltsmittel konnten mangels Finanzierbarkeit dafür nicht eingesetzt werden. Vielmehr stellt die KfW aus eigenen Mitteln in 5-Jahrestranchen je 500 Millionen DM für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung und zusätzlich 1 Milliarde DM für Großunternehmen. Mit den für den ERP-Plan 1985 vorgesehenen 500 Millionen DM für Umweltschutzzwecke, die zum größten Teil für Gemeinden bestimmt sind, stehen also jährlich nahezu 1,5 Milliarden DM zur Verfügung. In dem von der Bauwirtschaft genannten 5-Jahreszeitraum sind das bereits rund 7,5 Milliarden DM. Die Mittel werden zügig in Anspruch genommen, auch diejenigen der KfW. Hieran jetzt ein zusätzliches 10-Milliarden-DM-Programm anzuschließen, wäre nicht finanzierbar; Umschichtungen zu Lasten anderer Förderbereiche wären nicht vertretbar. Das gleiche gilt für die Forderung nach einer Zinssenkung. Bei ERP erhalten die Kommunen bereits einen Vorzugszinssatz von 6 %; bei der KfW beträgt er 6,5 %. Das ist sehr günstig. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 54 und 55): Wie hoch sind die Herstellungskosten von Superbenzin, Normalbenzin und Dieselkraftstoff, und teilt die Bundesregierung die Meinung, die Höhe der Dieselkraftstoffpreise sei berechtigt? Gibt es derzeit Engpässe auf dem Heizölmarkt, und wie wirken sich diese aus? Zu Frage 54: Die Herstellungskosten der einzelnen Mineralölprodukte lassen sich nicht getrennt ermitteln. Da Rohöl ein Gemisch verschiedener Kohlenwasserstoffe ist, fallen bei seiner Verarbeitung zwangsläufig gleichzeitig mehrere Produkte an wie z. B. Benzine, Mitteldestillate (das sind leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff), schweres Heizöl. Eine Zurechnung von Verarbeitungskosten in verbundenen Produktionsprozessen (sog. Kuppelproduktion), in denen verschiedene Produkte in den gleichen Anlagen aus dem gleichen Rohstoff hergestellt werden, auf die einzelnen Produkte ist nicht möglich. Die Mineralölindustrie muß vielmehr versuchen, mit den Erlösen aller Mineralölerzeugnisse die gesamten Produktionskosten zu decken. Auch wenn der Bundesregierung die Herstellungskosten der einzelnen Mineralölprodukte bekannt wären, müßte sie sich gleichwohl eines Urteils über die Berechtigung der Höhe der Verbraucherpreise enthalten. In unserer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung erfolgt die Preisbildung nicht nach dem Kostendeckungsprinzip, sondern nach Angebot und Nachfrage. Die Preise für Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl folgen weitgehend den gleichen Marktgesetzen, da beide Produkte chemisch weitgehend identisch sind. Da der Preis für leichtes Heizöl seit Anfang Januar aufgrund witterungsbedingter Nachfrage stark gestiegen ist, ist der Dieselkraftstoffpreis gefolgt. Die Bundesregierung hat keinerlei Anzeichen dafür, daß die Preisbildung für diese beiden Produkte nicht im Wettbewerb erfolgt ist. Vielmehr herrscht am Mineralölmarkt ein intensiver Wettbewerb. Zu Frage 55: Derzeitige Engpässe auf dem Heizölmarkt sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach der sehr starken witterungsbedingten Nachfrage nach leichtem und schwerem Heizöl im Januar haben sich die Märkte wieder normalisiert. 9664* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Frage 57): Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Studie des Rheinisch-Westfälischen-Instituts für Wirtschaftsforschung, nach der ein Abbau der mit öffentlichen Mitteln bekleideten Steinkohleförderung trotz der damit verbundenen Reduzierung von Subventionen zu einer zusätzlichen Belastung nicht nur des Arbeitsmarktes, sondern auch der öffentlichen Haushalte führen würde? Subventionen zugunsten der deutschen Steinkohle sind in erster Linie energiepolitisch begründet. Das vom Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaus in Auftrag gegebene RWI-Gutachten „Zur volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedeutung des Steinkohlenbergbaus" unternimmt den Versuch, diese Subvention auch ökonomisch in Zeiten von Unterbeschäftigung zu rechtfertigen. Dieser Versuch ist nicht gelungen. Die Untersuchung weist gravierende methodische Mängel auf, die mein Kollege Dr. Schlecht in einem Schreiben an das Institut, das auch in Teilen der Presse zitiert wurde, bereits ausführlich aufgezeigt hat. Hauptkritikpunkt ist, daß das Gutachten vor allem außer acht läßt, welche positiven Beschäftigungswirkungen sich bei dynamischer Betrachtungsweise auch für die betreffende Region bei alternativem Einsatz der öffentlichen Hilfen ergeben könnten, z. B. durch eine entsprechende allgemeine regionale Investitionsförderung oder durch eine gezielte Senkung der Steuerbelastung. Die Ergebnisse des Gutachtens lassen daher keine Schlußfolgerungen für die aktuelle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Diskussion zu. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 68 und 69): Welche Probleme sieht die Bundesregierung für Philatelisten in der Bundesrepublik Deutschland, mit Bürgern der DDR Briefmarken auszutauschen? Hat die Bundesregierung die Absicht, durch Verhandlungen mit der DDR diese Schwierigkeiten abbauen zu helfen? Briefmarkensammler in der DDR und in Berlin (Ost) dürfen Briefmarken mit Partnern außerhalb der DDR nur im Rahmen einer besonderen Genehmigung tauschen. Sie müssen dazu Mitglied des Philatelistenverbandes im Kulturbund der DDR sein. Der Tausch kann nur mit einer Erstsendung des Partners in der DDR bzw. in Berlin (Ost) eingeleitet werden. Die Sendungen der Sammler in der DDR und in Berlin (Ost) werden nach einer Kontrolle mit einer Genehmigungsmarke versehen zum Versand gebracht. Für die Rücksendung durch den Partner außerhalb der DDR liegt den Sendungen eine Genehmigungsmarke bei. Der Versand von Briefmarken in der DDR oder nach Berlin (Ost) ohne diese Genehmigungsmarke ist nicht erlaubt. Das Gesamtdeutsche Institut — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — hat ein Merkblatt mit genauen Hinweisen herausgegeben, das kostenlos angefordert werden kann. Zur Zeit gibt es beim Briefmarkentausch mit Partnern in der DDR und in Berlin (Ost), unter der Voraussetzung, daß das staatlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird, keine Schwierigkeiten. Die Bundesregierung tritt auch auf diesem Feld dafür ein, daß die Menschen in Deutschland ohne staatliche Gängelung ihren Hobbys nachgehen können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 70 und 71): Trifft der Bericht im Tagesspiegel vom 15. Februar 1985 zu, daß in der Nacht vom 6./7. Februar 1985 ein aus Afghanistan stammender und mit einem pakistanischen Paß reisender Asylbewerber auf dem Weg in ein bayerisches Aufnahmelager von Grenzorganen der DDR am Kontrollpunkt Drewitz mehrere Stunden lang festgehalten, körperlich mißhandelt und zurückgewiesen wurde? Was hat die Bundesregierung getan, um den Vorfall aufzuklären und gegebenenfalls gegenüber der DDR zu beanstanden? Die Meldung im Tagesspiegel vom 15. Februar 1985, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, beruht allein auf den Angaben des betroffenen Asylbewerbers. Die Delegation der DDR hat in der 84. Sitzung der Transitkommission am 21. Februar 1985 hierzu wie folgt Stellung genommen: Am 6. Februar 1985 um 23.48 Uhr erschien an der Grenzübergangsstelle Drewitz zur Abfertigung im Transit in die Bundesrepublik Deutschland im Reisebus, amtliches Kennzeichen B-HV 867, (Halter: Firma Arno Ziehm) zusammen mit 34 weiteren Personen aus dritten Staaten der Bürger der Demokratischen Republik Afghanistan Saheb Dj an, geb. 1962, der sich mit dem in seinem Besitz befindlichen Reisepaß der Republik Pakistan, ausgestellt auf die Personalien Zahir Djan, geboren in AlwaraMela, wohnhaft Alwara-Mela, RP-Nr. AL 235 114, zu legitimieren versuchte. Bei der Paßkontrolle wurde zweifelsfrei die Verfälschung dieses Dokuments in Form einer Lichtbildauswechselung festgestellt, woraufhin eine Prüfung der näheren Umstände eingeleitet wurde. Aus mitgeführten, teilweise von Behörden in Berlin (West) ausgefertigten Unterlagen, Schriftstücken und Dokumenten war ersichtlich, daß es sich bei der Person um den afghanischen Bürger Saheb Djan handelt. Im Reisegepäck des Djan wurden zwei Büchsen mit drogenverdächtiger Substanz durch Angehörige des Grenzzollamtes Drewitz sichergestellt und zur Laboruntersuchung weitergeleitet. Die Prü- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9665* fung dieses Sachverhaltes durch die Organe der DDR verlief korrekt, sachlich und ohne jegliche Konfrontation. Während des Aufenthaltes von Dj an an der Grenzübergangsstelle Drewitz wies dieser keinerlei äußere Verletzungen auf. Djan wurde im Ergebnis der Verdachtsprüfung zurückgewiesen und fuhr am 7. Februar 1985 um 3.45 Uhr in einem Lkw nach Berlin (West) zurück. Der Betroffene ist am 14. Februar 1985 und 27. Februar 1985 eingehend zu diesem Vorfall befragt worden. Er hat dabei seine im Tagesspiegel vom 15. Februar 1985 wiedergegebenen Angaben aufrechterhalten. Die beiden Berliner Polizeibeamten, mit denen der betroffene Asylbewerber unmittelbar nach seiner Zurückweisung im Grenzübergang Dreilinden zusammengetroffen war, haben jedoch keine äußerlichen Spuren einer Mißhandlung wahrgenommen. Der Zurückgewiesene hat ihnen gegenüber auch keine derartigen Angaben gemacht. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die divergierenden Sachverhaltsdarstellungen weiter aufzuklären. Sie beabsichtigt daher nicht, den Vorfall noch einmal gegenüber der Regierung der DDR aufzugreifen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß derartige Vorfälle bisher im Transitverkehr nicht bekannt geworden sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang längerfristige Arbeitslose beim Bezug von Arbeitslosenhilfe herabgestuft werden, weil nach Einschätzung der. Arbeitsverwaltung durch die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen auf niedrigere Lohngruppen verwiesen wird, und trifft es zu, daß auch dadurch immer mehr Arbeitslose auf Sozialhilfe angewiesen sind? Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um es nicht zur sogenannten ,,Arbeitslosenhilfe-Rutsche" kommen zu lassen, und reicht der Personalbestand in den Arbeitsämtern aus, die notwendigen Hilfen zu leisten? Mit Ihren Fragen sprechen Sie die Regelung des § 136 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes an. Danach wird das für die Bemessung der Arbeitslosenhilfe maßgebende Arbeitsentgelt neu festgesetzt, wenn der Arbeitslose dieses Arbeitsentgelt nicht mehr erzielen kann. Eine solche Neubemessung kommt in Betracht, wenn sich nach längeren Vermittlungsbemühungen herausgestellt hat, daß der Arbeitslose das bisherige Arbeitsentgelt auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr erzielen kann. Es handelt sich um ausgesprochene Einzelfallentscheidungen. Statistische Erhebungen sind hierüber nicht durchgeführt worden. Die Bundesregierung hält die gesetzliche Regelung, die in dieser umfassenden Form 1977 durch die sozialliberale Koalition geschaffen wurde, für überprüfungsbedürftig. Sie hat deshalb den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, nähere Feststellungen über die Auswirkungen dieser Regelung zu treffen. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, daß ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr mitteilen kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 77): Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Bundesanstalt für Arbeit einzuwirken, daß diese schnell und unbürokratisch umfassende betriebliche und außerbetriebliche Um-schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen neuer Produktlinien für entlassungsgefährdete Grundig-Mitarbeiter fördert? Mit den durch die personalpolitischen Entscheidungen der Grundig AG aufgeworfenen arbeitsmarktpolitischen Fragen sind neben dem Arbeitsamt Nürnberg bereits das Landesarbeitsamt Nordbayern und die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit befaßt. Dabei hält das Arbeitsamt Nürnberg engen Kontakt zur Grundig AG. Sobald von der Grundig AG die neuen Produktionslinien festgelegt sind, lassen sich Angaben machen über den Schulungsbedarf, die betroffenen Personen mit ihren beruflichen und persönlichen Daten sowie über Inhalt, Ziel, Kosten und Trägerschaft der notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahmen. Die Bundesanstalt für Arbeit wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das volle Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes schnell und unbürokratisch einsetzen, wenn dadurch entlassungsgefährdete Mitarbeiter der Grundig AG vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 78): Welche Folgen sind nach Ansicht der Bundesregierung auf Grund der bei der Firma Grundig AG geplanten Massenentlassungen kurz- und längerfristig bei der Entwicklung der regionalen und überregionalen Arbeitslosenzahlen und beim Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten? Sofern die geplanten Entlassungen bei Grundig direkt in Arbeitslosigkeit führen, würde dies voraussichtlich zu einer Erhöhung der Arbeitslosenquoten in den betroffenen Arbeitsamtsbezirken führen. Die Auswirkungen auf die überregionalen Arbeitslosenquoten würden aber — wenn überhaupt — sehr gering sein. Folgen für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit aus der veränderten Arbeitsmarktlage in 9666* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Nordbayern sind nicht zu erwarten. Denn für die Ausgabenentwicklung der Bundesanstalt für Arbeit sind weniger Veränderungen einzelnen regionaler Arbeitsmärkte maßgebend, als die Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung rechnet weiter mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit im Verlauf des Jahres 1985. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3067 Frage 81): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den zu erwartenden innerbetrieblichen Schwierigkeiten zu begegnen, zu denen voraussichtlich gerade in kleinen und mittleren Betrieben die Anwendung des Urteils des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts in Kassel zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer (GS 1/84-7 AZR 444/81 vom 27. Februar 1985) führen wird? Der Wortlaut des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigung liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Soweit die Entscheidung in der Presseinformation des Bundesarbeitsgerichts wiedergegeben ist, erscheint mir jedoch die Sorge unbegründet, daß es deswegen zu innerbetrieblichen Schwierigkeiten für Klein-und Mittelbetriebe kommt. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch aufgestellt. Es erkennt in seiner neuen Entscheidung einen Weiterbeschäftigungsanspruch für den Fall an, daß ein Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat und darüber hinaus keine schutzwürdigen Arbeitgeberinteressen entgegenstehen. Dadurch wird auch die Flexibilität der Betriebe hinreichend berücksichtigt. Kleinbetriebe können durch diese Entscheidung wohl kaum betroffen sein. Da Arbeitnehmer in Kleinbetrieben mit weniger als 6 Arbeitnehmern nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, kann eine Kündigung nicht auf Grund des Kündigungsschutzgesetzes rechtsunwirksam sein und deshalb grundsätzlich auch keinen Weiterbeschäftigungsanspruch auslösen. Auch die Auswirkungen des vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Weiterbeschäftigungsanspruchs auf mittlere und größere Betriebe sollten nicht überschätzt werden: Bereits nach geltendem Recht steht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Kündigung in den Fällen der §§ 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz, 79 Absatz 2 Bundespersonalvertretungsgesetz sowie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch bei offensichtlich unwirksamen Kündigungen zu. Außerdem spricht der relativ niedrige Anteil der Klagen gegenüber Kündigungen der Arbeitgeber dafür, daß nur ein kleiner Personenkreis das Recht auf Weiterbeschäftigung in Anspruch nehmen kann. Nach der Untersuchung über „Kündigungspraxis und Kündigungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland" des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht haben die Arbeitnehmer im Jahre 1978 in nur 8 % (bei betriebsbedingten Kündigungen sogar nur in 4 %) der Fälle diese Kündigung mit der Kündigungsschutzklage angegriffen. Außerdem macht nach dem Ergebnis dieser Untersuchung der Anteil der Urteile der Ersten Instanz im Jahre 1979, in denen die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wurde, gemessen an allen Kündigungsschutzverfahren der Ersten Instanz nur 6,5 % aus. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Fragen 82 und 83): Welche Aussagen machen die Führungs- und Einsatzgrundsätze der NATO und der Bundeswehr zu den verschiedenen Atomic Demolition Munitions-Typen (ADM: SADM und MADM)? Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres bisherigen Bestreitens der offensiven Rolle von ADMs die Aussage der für die US Defense Nuclear Agency am 1. September 1980 erstellte Studie „A Net Assessment of Tactical Nuclear Doctrine for the Integrated Battlefield": „ADM können eine offensive Rolle spielen ... Pionier- oder SpecialForces-Teams tief in das sowjetische/Warschauer Pakt-Hinterland eingesickert und mit ADM (MADM) oder SADM ausgerüstet, können Ziele lokalisieren und angreifen, die ansonsten nicht zeitgerecht erreicht werden könnten. Mobile Ziele wie nukleare Abschußsysteme oder Logistikeinheiten und ...C3-Mittel könnten in nahezu Echtzeit durch die Nutzbarmachung von Geheimhaltung und Überraschung angegriffen werden"? Zu Frage 82: Alle Aussagen zu nuklearer Sperrmunition (SADM und MADM) in den gemeinsam vereinbarten politischen Richtlinien der NATO und den nationalen Vorschriften der Bundeswehr beinhalten ausschließlich den defensiven Einsatz. Zu Frage 83: Wie die Bundesregierung wiederholt betont hat, haben solche Überlegungen keinen Raum in den NATO-Richtlinien und -Planungen. Diese allein sind für den NATO-Operationsbereich bestimmend. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 84 und 121): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Chef der US-Ausbildungsabteilung für ADM über den Einsatz von SADMs in der Zeitschrift „Military Review" vom November (Nr. 11) 1982 feststellt: „ADMs bieten auch Vorteile um den Angriff in die Tiefe gemäß der Airland Battle-Doktrin zu unterstützen. Einheiten der US-Special Forces haben die Fähigkeit, atomare Sprengladungen einzusetzen, um Schlüsselstellungen und Einrichtungen tief im gegnerischen Territo- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9667* rium zu zerstören", und wie bewertet sie dies im Zusammenhang mit ihrer Feststellung in der Fragestunde vom 16. Januar 1985: „Der Einsatz der hier in Rede stehenden ADM dient ausschließlich defensiven Aufgaben entsprechend dem Auftrag der NATO"? Seit wann fordert die Bundesregierung in den dafür zuständigen NATO-Gremien den Abzug der SADM und MADMs, und mit welchem Ergebnis kann bei den Verhandlungen über deren Abzug gerechnet werden? Zu Frage 84: Die Bunderegierung hat sich in der Fragestunde am 16. Januar und 17. Januar 1985 zu dieser Frage ausführlich und eindeutig geäußert und festgestellt: „Der Einsatz der hier in Rede stehenden ADM dient ausschließlich defensiven Aufgaben entsprechend dem Auftrag der NATO. Sie unterliegen vollständig der politischen Kontrolle, dem verabredeten und gültigen Konsultationsmechanismus und integrierten Einsatzplanungen. Ein Einsatz im Hinterland eines Angreifers ist in keiner Form vorgesehen oder geplant." Auch in jüngeren Untersuchungen und Studien im NATO-Bündnis zur Rolle von ADM in der NATO-Strategie, wie sie z. B. in den Jahren 1978, 1981 vorgenommen wurden und denen von der damaligen Regierung der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt wurden, hat eine Option des Einsatzes von ADM im feindlichen Hinterland nie zur Debatte gestanden. Der besagte Artikel in einer amerikanischen Militärzeitschrift hat für die Bundesregierung keinerlei Relevanz. Zu Frage 121: Schon der Doppelbeschluß vom 12. Dezember 1979 enthält als integralen Bestandteil die einseitige, inzwischen vollzogene Reduzierung des NATO-Nuklearpotentials in Europa um 1 000 Gefechtsköpfe. Die weiteren Studien der High Level Group führten zu dem Beschluß von MONTEBELLO (Oktober 1983), durch einen weiteren einseitigen Abzug von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen den niedrigsten Bestand an Nuklearwaffen in Europa überhaupt zu erreichen. Ziel der Bundesregierung ist es, wie sie wiederholt betont hat, daß alle ADM aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden; dies hat Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner erneut am 16. Januar 1985 vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages erklärt. Wie sich bei der Ministerkonferenz der Nuklearen Planungsgruppe am 26./27. März 1985 in Luxemburg ergeben hat, besteht in dieser Frage Übereinstimmung im Bündnis. Der Oberste Befehlshaber Europa hat in seinem Bericht über die Ausführung des Reduzierungsbeschlusses von Montebello dieses ebenfalls klar vorgetragen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 85 und 86): Ist es richtig, daß in Dienstvorschriften der US-Streitkräfte für den Einsatz taktischer Nuklearwaffen vorgesehen ist, daß „Spezialeinheiten mit besonderen Kenntnissen der Einsatzregion und besonderen Sprachkenntnissen vor oder nach Beginn der Kampfhandlungen in Feindgebiet einsickern", um SADMs zum Einsatz zu bringen, und wenn ja, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß dieser beabsichtigte Einsatz von Special Atomic Demolition Munitions (SADM) dem ausschließlich defensiven Auftrag der NATO widerspricht? Welche Aufgaben hat die in Hanau stationierte, dem V. US-Korps unterstellte ADM-Kompanie, und welche Zuarbeitsfunktionen haben die Spezial-Sperrkompanien bei den deutschen Korps und bei der 6. Panzergrenadierdivision? Zu Frage 85: Ich verweise auf meine Ausführungen zur Frage des Abgeordneten Gansel (Nr. 84). Zu Frage 86: Die Sperrkompanien der Bundeswehr haben die Aufgabe, den Einsatz von ADM durch amerikanische Pioniere zu unterstützen. Die ADM selbst werden nur durch amerikanische ADM-Teams eingesetzt. Die ADM verbleiben daher immer in der Verfügungsgewalt der amerikanischen Truppen. Die amerikanischen ADM-Kompanien sind für den möglichen Einsatz der ADM ausgebildet und ausgerüstet. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 87 und 88): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß alles getan werden muß, um die atomare Schwelle zu heben, und wenn ja, warum tritt sie dann nicht für einen konsequenten Abzug aller atomaren Gefechtsfeldwaffen, insbesondere derjenigen mit kurzer Reichweite, ein? Kann die Bundesregierung erklären, daß es bei der beabsichtigten Modernisierung von nuklearen Gefechtsfeldköpfen der Rohrartillerie um den Ersatz durch gleichwertige Mittel geht, oder handelt es sich nicht in Wirklichkeit um eine Kampfwertsteigerung der nuklearen Gefechtsfeldwaffen hinsichtlich solcher Kriterien wie Reichweite und Zielgenauigkeit, um das Einsatzspektrum dieser Waffen zu vergrößern? Zu Frage 87: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alles Notwendige getan werden muß, um eine Abhängigkeit der NATO von einem frühzeitigen nuklearen Einsatz aufgrund konventioneller Unterlegenheit in Bereichen der Vorneverteidigung zu verhindern. Dazu dienen die Maßnahmen zur Stärkung der konventionellen Verteidigungsfähigkeit, wie sie die NATO und die Bundeswehrplanungen vorsehen. 9668* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, daß die NATO-Strategie der Kriegsverhinderung durch Abschreckung auf einer ausgewogenen Struktur des Abschreckungspotentials beruht. Die Bundesregierung hat jedoch immer wieder betont und auch im Bündnis mit Nachdruck vertreten, daß der Schwerpunkt der nuklearen Kräftestruktur in Europa auf Waffen größerer Reichweite verlagert wird. Dieser Akzentuierung entsprechen der NATO-Doppelbeschluß vom Dezember 1979 und die mit dem Beschluß von Montebello im Jahre 1983 beschlossenen Reduzierungen der NATO-Nuklearwaffenbestände um weitere 1 400 Sprengköpfe, die vor allem zu einer deutlichen Verringerung der Nuklearwaffen kurzer Reichweite führen werden. Zu Frage 88: Zunächst: Es handelt sich um eine einschneidende und von uns weitere Vorleistungen darstellende Reduzierung bei der Zahl der Gefechtsköpfe nuklearer Artillerie. Es handelt sich also nicht um neue Waffen, sondern lediglich um Munition für dieselben Geschütze. Die verbleibenden Gefechtsköpfe werden besonders hinsichtlich der Zielgenauigkeit modernisiert, um die Abschreckungswirkung aufrechterhalten zu können. Diese Modernisierungen führen außerdem zu einer weiter gesteigerten technischen Sicherheit der Nuklearwaffen. Die Notwendigkeit der Modernisierung wurde in allen Untersuchungen des Bündnisses zur Struktur der Nuklearwaffen der NATO seit Mitte der 70er Jahre bestätigt und bereits von der damaligen Bundesregierung unterstützt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 89): Warum erklärt die Bundesregierung immer wieder, in Montebello sei der Abbau von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen beschlossen worden, und verschweigt dabei, daß es sich zugleich um eine Erneuerung und qualitative Verbesserung des verbleibenden nuklearen Potentials handelt? Die Bundesregierung verschweigt nichts! Im Kommunique von Montebello (vgl. Bulletin S. 1047, Ziffer 6) wird ein Mindestmaß an Nuklearwaffen angestrebt. Um die Abschreckung dennoch zu gewährleisten, haben sich die Minister über eine Reihe von möglichen Verbesserungen verständigt. Wir sollten gemeinsam die Politik der Selbstbeschränkung der NATO deutlich machen, die trotz ständiger Aufrüstung und Qualitätsverbesserung der Waffen des Warschauer Pakts auf seiten der NATO seit 1979 eine Reduzierung um 2 400 Gefechtsköpfe beschlossen hat. D. h. die NATO wird bis ca. 1988 ihren Nuklearwaffenbestand um ca. ein Drittel senken. Dies heißt, daß die NATO für jeden neuen Gefechtskopf in Europa einschließlich Doppelbeschluß fünf Gefechtsköpfe abzieht. Dies ist ein beispielloser einseitiger Schritt der NATO zur Reduzierung des nuklearen Waffenarsenals auf das Mindestmaß des zur Abschreckung Notwendigen, den die Bundesregierung übrigens nachhaltig beeinflußt hat. Es ist zu wünschen, daß der Warschauer Pakt entsprechend handeln würde. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 90 und 91): Dient die sogenannte „Schnupfenstudie" bzw. die Untersuchung des Medikamentes „Interferon" im Institut für Wehrmedizin und Hygiene in Koblenz der Erprobung von Abwehrmöglichkeiten inhalatorischer und bakteriologischer Kampfstoffe oder nur der Erprobung eines neuen Medikamentes gegen Schnupfen? Wer hat diese Studie am Institut für Wehrmedizin und Hygiene in Auftrag gegeben sowie genehmigt, und wie wird diese Studie finanziert? Zu Frage 90: Die Studie mit einem interferonhaltigen Nasenspray wurde ausschließlich zur Überprüfung der Wirksamkeit als Vorbeugemittel gegen Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege durchgeführt. Zu Frage 91: Der Auftrag erfolgte von einer pharmazeutischen Firma an einen Sanitätsoffizier als Studienleiter und Vertragspartner. Der Offizier hat den Auftrag angenommen im Rahmen seiner Berechtigung als Arzt mit Genehmigung zur Nebentätigkeit. Die Bundeswehr ist daher an dem Forschungsvorhaben nicht beteiligt. Die Annahme dieses Auftrages bedurfte aufgrund der Zielsetzung und der Bedingungen der Studie keiner besonderen Genehmigung. Eine zeitgerechte Information durch den verantwortlichen Studienleiter an den Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens erfolgte. Die Studie wird von der beauftragenden Firma finanziert und vom Studienleiter ordnungsgemäß abgerechnet, insoweit Einrichtungen oder Personal der Bundeswehr zur Durchführung der Studie in Anspruch genommen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 92): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9669* Beabsichtigt die Bundesregierung, die Sparpauschale für Wehrpflichtige wieder einzuführen, und wenn nein, warum nicht? Die Sparpauschale, die pro Wehrpflichtigen bis zu 50,— DM betrug und damit im Haushaltsplan mit ca. 100 Millionen DM veranschlagt war, wurde von der SPD-geführten Bundesregierung abgeschafft. Im Rahmen der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung, d. h. Abbau des gewaltigen Schuldenberges und Entlastung der künftigen Generationen, sieht die Bundesregierung zur Zeit trotz großen Interesses des Bundesministers der Verteidigung kurzfristig noch keine Möglichkeit, die Sparpauschale wieder einzuführen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 93 und 94): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die regelmäßige Dienstzeit der Soldaten im Frieden und außerhalb von großen Übungen möglichst nicht wesentlich über der vergleichbarer ziviler Berufsgruppen, insbesondere solcher im öffentlichen Dienst liegt? Ist die Bundesregierung bereit, zu diesem Zweck die militärische Führung zu beauftragen, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu treffen, inklusive des Verzichtes auf Ausbildungsforderungen, die ihrer Art, Menge und Intensität nach notwendigerweise zu regelmäßig höheren Dienstzeiten führen müssen? Zu Frage 93: Die militärischen Erfordernisse, Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzbereitschaft und Präsenz, bestimmen die Dienstzeit der Soldaten. Es ist daher nicht möglich, für die Soldaten eine „regelmäßige Dienstzeit", z. B. in Anlehnung an den Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamten, zu definieren und einzuführen. Die Bundesregierung wirkt jedoch — wo immer möglich — darauf hin, die Dienstzeitbelastung der Soldaten so gering wie möglich zu halten. Die Verringerung der Dienstzeitbelastung der Soldaten findet aber dort ihre Grenze, wo der verfassungsmäßige Verteidigungsauftrag der Streitkräfte nach Art. 87 a GG und unsere Bündnisverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Zu Frage 94: Bereits jetzt wird ständig und auf allen Ebenen der Bundeswehr geprüft, wie durch einzelorganisatorische Maßnahmen die Dienstzeitbelastung der Soldaten reduziert werden kann. Die Bundesregierung darf jedoch nicht auf Ausbildungsforderungen verzichten, wenn dadurch die notwendige Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gefährdet würde. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß in einer Wehrpflichtarmee, in der jährlich etwa die Hälfte der Soldaten neu ausgebildet werden muß, der Ausbildungsaufwand naturgemäß besonders hoch ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 95 und 96): Ist es zutreffend, daß Lehrgangsteilnehmer an der Offizierschule des Heeres in Hannover in ihren Lehrgängen aufgefordert wurden, in Uniform an einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Bundesminister der Verteidigung teilzunehmen? Ist es zutreffend, daß es sich bei dieser Veranstaltung am 5. März 1985 um eine Parteiveranstaltung der CDU handelte? Zu Frage 95: Dies trifft so nicht zu. Der Kommandeur der Offizierschule des Heeres hatte es den Offizieren des Stammpersonals und den Lehrgangsteilnehmern ermöglicht, freiwillig an der Veranstaltung teilzunehmen. Ein Lehrgruppenkommandeur hatte danach entschieden, daß die Lehrgangsteilnehmer, die an der Veranstaltung teilnehmen wollten, Uniform zu tragen hätten. Diese Weisung erfolgte in der irrtümlichen Annahme, daß es sich hierbei um eine überparteiliche Veranstaltung handele. Einer entsprechenden Beschwerde wurde stattgegeben und der Lehrgruppenkommandeur belehrt. Zu Frage 96: Der Vortrag des Bundesministers der Verteidigung über „Aktuelle Fragen der Sicherheitspolitik" fand im Rahmen einer Veranstaltung der CDU statt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 97): Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Ausführungen des US-Unterstaatssekretärs für politische Angelegenheiten Armacost über „Die Bedeutung eines Kräftegleichgewichts für die NATO auch in anderen geographischen Regionen, insbesondere im pazifischen Raum" und der Ankündigung im Manöverkatalog der Bundesmarine, sie wolle zusammen mit der British Navy und der französischen Marine an einer Übung im Indischen Ozean teilnehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ankündigung im Lichte der bisher vom Bundesministerium der Verteidigung immer wieder abgegebenen Versicherungen, eine strikte Beschränkung auf NATO-Gebiet — Atlantischer Ozean und Nordmeer — einzuhalten? 9670* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Einheiten der Marine an Manövern im Indischen Ozean teilnehmen zu lassen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 98 und 99): Stimmt die Meldung in „Bild am Sonntag" vom 17. März 1985, wonach die Soldaten der Bundeswehr während der 14tägigen NATO-Übung WINTEX nur einen Tag Sonderurlaub bekamen, während die Bediensteten der Truppenverwaltung neun Tage Urlaub erhielten und die Überstunden bis zu 900 DM vergütet wurden? Ist die in der gleichen Zeitung aufgestellte Behauptung zutreffend, daß die Bediensteten der Truppenverwaltung in Hotels untergebracht waren, und wäre es dem Zweck der Übung entsprechend nicht realistischer gewesen, sie den vergleichbaren Bedingungen zu unterwerfen, wie sie für die Soldaten galten? Zu Frage 98: Zur Meldung in „Bild am Sonntag" habe ich folgendes zu sagen: Die unterschiedliche Handhabung bei der Gewährung von Dienstbefreiung bzw. Sonderurlaub für die militärischen und zivilen Übungsteilnehmer ist auf den unterschiedlichen Status und die verschiedenartigen Rechtsvorschriften zurückzuführen. Soldaten unterliegen im Gegensatz zu den Beamten keiner Arbeitszeitregelung. D. h. — leider von der Öffentlichkeit wenig beachtet —, der Dienstherr verlangt von seinen Soldaten oft 60 — 70 — 75 Stunden pro Woche. Für Beamte, die in den Übungsquartieren an der Übung teilnahmen, wurden — wie in den Vorjahren — als angemessener Ausgleich im Sinne des § 72 Bundesbeamtengesetz für jeden vollen Arbeitstag der Teilnahme ein Tag, für jeden dienstfreien Tag (z. B. Sonnabend/Sonntag) zwei Tage Dienstbefreiung angesehen. Ich räume ein, das ist eine langjährig praktizierte, im Vergleich zu unseren Soldaten sehr großzügige Regelung. Angestellte und Arbeiter erhalten nach den für sie geltenden tarifvertraglichen Regelungen bei Teilnahme an Manövern und ähnlichen Übungen für zusätzliche Inanspruchnahme eine Pauschalabfindung. Je nach dem Umfang der Teilnahme an der Übung kann nach den tarifvertraglichen Regelungen die Pauschalabfindung bis zu 900,— DM betragen. Eine Arbeitsbefreiung kann ihnen daneben nicht gewährt werden. Die Dauer des täglichen Dienstes der Soldaten richtet sich unter Berücksichtigung des Gebotes der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach militärischen Erfordernissen. Es erhalten Soldaten der zu ständiger Einsatzbereitschaft verpflichteten Einheiten als Ausgleich für die Mehrbeanspruchung eine allgemeine Dienstbefreiung zu Ostern oder Pfingsten und zu Weihnachten oder Neujahr, die in jedem Jahr regelmäßig sechs Werktage umfaßt. Für Beamte gilt diese Regelung nicht. Zu Frage 99: Die Anordnung über die Art der Unterkunft liegt beim zuständigen Dienststellenleiter und hängt von den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Sicherlich wäre es realistischer gewesen, die Bediensteten der Truppenverwaltung vergleichbaren Bedingungen zu unterwerfen wie sie für Soldaten galten. Aufgrund begrenzter Unterkunftskapazität mußten teilweise jedoch Hotelunterkünfte angemietet werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 100 und 101): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die ursprünglichen Forderungen der US-Streitkräfte, im Mainzer Raum zusätzliche Geländeflächen in einer Größe von 70 Hektar für Militärzwecke in Anspruch zu nehmen, auf Grund massiver Proteste der zuständigen Behörden und Kommunalparlamente sowie der gesamten Bevölkerung wesentlich reduziert wurden und jetzt noch rund 14 Hektar betragen sollen? Kann die Bundesregierung Auskunft über den derzeitigen Stand der Verhandlungen geben und über ihre Bemühungen, die amerikanischen Streitkräfte zu bewegen, angesichts der schon vorhandenen Massierung militärischer Einrichtungen im Mainzer Raum ganz auf zusätzliche Geländeforderungen zu verzichten? Zu Frage 100: Die amerikanischen Streitkräfte haben eine Überprüfung ihrer ursprünglichen auf Beschaffung von 70 ha Gelände gerichteten Forderungen mit dem Ziel einer Reduzierung eingeleitet. Dabei zeichnet sich ab, daß die Forderung insgesamt erheblich verringert werden kann. Zu Frage 101: Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen bestehen Aussichten, daß die Forderung auf Beschaffung von 32 ha für den Bau von Familienwohnungen fallen gelassen wird. Auch die Forderung für die Erweiterung des Flugplatzes wird wahrscheinlich nicht unerheblich reduziert werden können. Es sind allerdings noch eine Anzahl von Vorfragen zu klären, die eine endgültige Aussage noch nicht zulassen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 102 und 103): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Deutsche Bundesjugendring in der Woche vom 4. bis 8. März 1985 in der Hauptstadt Costa Ricas ein Mittelamerika-Seminar veranstaltet hat, bei dem Sandinisten aus Nicaragua und Aufständische aus El Salvador mit marxistisch-leninistischen Auffassungen den Ton angaben, während Teilnehmern aus christlichen Jugendorganisationen das Rederecht beschnitten wurde (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. März Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9671* 1985), und kann daraus geschlossen werden, daß der Deutsche Bundesjugendring sich jedenfalls bei Auslandsaktivitäten nicht mehr an die Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt? Ist es mit der Mittelamerika-Politik der Bundesregierung, die auf eine Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte in Mittelamerika ausgerichtet ist, vereinbar, wenn derartige Veranstaltungen des Deutschen Bundesjugendrings mit Steuergeldern gefördert werden? Zu Frage 102: Das vom 4. bis 9. März 1985 in San José vom Deutschen Bundesjugendring mitveranstaltete Regionalseminar zum Thema „Die politische, wirtschaftliche und soziale Situation und die Lage der Jugend in Mittelamerika" diente dazu, einem breiten Spektrum von Jugend-Verbandsvertretern aus neun Ländern der Region Gelegenheit zu geben, Kontakte aufzunehmen, Informationen und Erfahrungen mit dem Deutschen Bundesjugendring auszutauschen und die Probleme Mittelamerikas, insbesondere der Jugend, und deren Lösungsmöglichkeiten (CONTADORA-Initiative) zu diskutieren. Wegen der besonderen Problematik der Veranstaltung und der Überlegungen des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zur weiteren Förderung der jugendpolitischen Zusammenarbeit deutscher Verbände mit den Jugendorganisationen der Region, war ein Beamter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zur Beobachtung bei dem Seminar in Costa Rica anwesend. Wie der Beamte berichtet hat, deckt sich der tatsächliche Ablauf des Seminars nicht mit den Veröffentlichungen in den Medien. Tatsache ist, daß nach dem ersten von vier Seminartagen etwa zehn christlich-demokratisch orientierte Jugend-Verbandsvertreter von insgesamt knapp fünfzig Seminarteilnehmern die Veranstaltung im Eklat verlassen haben. Es wurden jedoch keine Erkenntnisse gewonnen, die die Behauptung rechtfertigen könnten, die Veranstaltung sei „marxistisch und leninistisch" gefärbt gewesen. Vielmehr war es den Veranstaltern erstmalig geglückt, ein so breites Spektrum von weltanschaulich und politisch unterschiedlichen Jugendorganisationen Zentralamerikas an einen Tisch zum Gespräch zu versammeln. Die Voraussetzungen für einen fruchtbaren Gedankenaustausch, bei dem auch die christdemokratisch orientierten Gruppen ihre Auffassungen deutlich zum Ausdruck bringen konnten und am ersten Seminartage auch geäußert haben, waren gegeben. Es ist allerdings richtig, daß vom Tagungspräsidium während der allgemeinen Diskussion die Redezeit für alle Teilnehmer auf jeweils 10 Minuten beschränkt worden ist, was bei Kenntnis „lateinamerikanischer Rhetorik" und um eine Diskussion flüssig zu halten, eine durchaus sinnvolle Maßnahme war. Es trifft nicht zu, daß „Kommunisten so lange sprechen konnten, wie sie wollten". Der Schluß, daß der Deutsche Bundesjugendring sich bei seinen Aktivitäten im Ausland nicht mehr an die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt, wäre verfehlt. Selbst wenn das Presse-Echo zu einer solchen In- terpretation verleiten mag, so entspricht dies nicht den Tatsachen. Die Zielsetzung des mitveranstaltenden Deutschen Bundesjugendringes war gerade auf die Herbeiführung eines freien und vor allem pluralistischen Dialogs der Jugend Mittelamerikas gerichtet. Zu Frage 103: Das von dem Deutschen Bundesjugendring mitveranstaltete Regionalseminar in Costa Rica entsprach in seinen Intentionen auch der Mittelamerikapolitik der Bundesregierung, die zu einer friedlichen und eigenständigen Lösung der Probleme der Region im Dialog beitragen möchte. Dem kann die Förderung des Gesprächs deutscher Jugendvertreter mit jungen Menschen verschiedener Länder Zentralamerikas, die verschiedene politische Anschauungen vertreten, nur dienlich sein. Das rechtfertigt auch die Unterstützung der Veranstaltung aus Mitteln des Bundesjugendplanes. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schlottmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 104 und 105): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Jugendring mit Unterstützung von deutschen Steuergeldern in Costa Rica durchgeführte Veranstaltung über die Lage Mittelamerikas, wobei es durch den Auszug der christlichen Jugendverbände wegen Bevorzugung kommunistischer Teilnehmer zu einem Eklat kam und außerdem die örtlichen Zeitungen das Verhalten auch der deutschen Teilnehmer wegen ihres naiven Glaubens an die sandinistische Revolution kritisierten? Wie beurteilt die Bundesregierung das jetzt der deutschen Öffentlichkeit bekanntgegebene Aktionsvorhaben der American Health Foundation (Amerikanische Gesundheitsorganisation), auch in der Bundesrepublik Deutschland Kampagnen, insbesondere auch für Kinder durchzuführen mit dem Ziel, auf gesundheitsschädliche Lebensweisen aufmerksam zu machen und durch besondere Aktionen vor den Gefahren ungesunder Lebensweise wie Überernährung, Rauchen und Alkohol zu warnen? Zu Frage 104: Ich erlaube mir, im wesentlichen auf meine Antworten zu den im wesentlichen inhaltsgleichen Fragen des Herrn Abgeordneten Laufs zu verweisen (Nr. 102/103). Im übrigen füge ich hinzu: Bei dem Dialog in Mittelamerika zur Überwindung der Gewalt darf niemand ausgeschlossen werden. Lösungen sind nur durch ein Gespräch mit allen Beteiligten zu erreichen. Wenn die Aktivitäten des Deutschen Bundesjugendrings in dieser Richtung wirken können, so verdient das Unterstützung; wenn diese Bemühungen Rückschläge erleiden oder Fehlinterpretationen erfahren, so ist das bedauerlich, und man sollte bemüht sein, solcher Entwicklung in Zukunft durch eine bessere Vorbereitung der Maßnahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas vorzubeugen. 9672* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 Zu Frage 105: Daß die American Health Foundation selbst ein von ihr erstelltes Gesundheitserziehungsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland durchführen möchte, ist mir nicht bekannt. Allerdings hat das Institut für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Universität München, einen Antrag eingereicht, der zum Ziel hat, aus diesem Programm zumindest für Schulkinder das Projekt „Know-Your-Body" auf deutsche Verhältnisse zu übertragen. Hefte 4 bis 8 sollen ab 1. April 1985 durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, finanziert werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 108): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Qualitätsmerkmale für aufbereiteten Bauschutt festzusetzen, damit dieser als Unterbau für Bundesfernstraßen dienen und damit die Grundwassergefährdung durch überzogenen Kiesabbau verringert werden kann? Das Bundesverkehrsministerium entwickelt seit Jahren im Zusammenwirken mit Industrie und Wissenschaft alternative Bauverfahren und prüft die Eignung von Baustoffen, die dazu beitragen können, Kiessandmaterialien zu ersetzen und damit entsprechende Vorkommen zu schonen. Im Rahmen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind Vertreter der Straßenbauverwaltung, der Bauwirtschaft und der Hochschulen bemüht, die an wiederaufbereiteten Bauschutt zu stellenden Anforderungen zu entwickeln, damit dieser im Straßenbau unter Beibehaltung der Qualität der Straßenbefestigungen eingesetzt werden kann. In vielen Fällen, in denen die Eignung von Aufbruchmaterial zweifelsfrei vorlag, wurde dieses Material bereits als Straßenbaustoff im Oberbau wiederverwendet. Die Bauwirtschaft hat eine Güteüberwachungsgemeinschaft gegründet, die die Einhaltung der Anforderungen und damit der Qualität der Baustoffe überwachen soll. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklungen nachhaltig. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 109 und 110): Für welchen Zeitraum gilt die Zusage der Bundesregierung, die im Grenzland gelegenen Bundesbahnausbesserungswerke Fulda und Weiden aufrechtzuerhalten, und wird die Bundesregierung, um ein Ausbluten dieser Werke zu verhindern, auch Neueinstellungen bewilligen? Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit den Ländern Bayern und Hessen, Investitionshilfen für die Modernisierung der Bundesbahnausbesserungswerke Weiden und Fulda zu leisten, und wird die Bundesregierung zusammen mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn mit konkreten Vorschlägen auf die Länder zugehen? Zu Frage 109: Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit nicht entschieden. In der 47. Sitzung am 25. Juli 1984 hat das Bundeskabinett davon Kenntnis genommen, daß der Bundesminister für Verkehr nicht beabsichtigt, die Stillegung der Ausbesserungswerke Fulda und Weiden wegen ihrer Lage im Zonenrandgebiet zu genehmigen. Die Personalplanung der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1985 ist darauf ausgerichtet, die Zahl der Mitarbeiter in den Ausbesserungswerken Fulda und Weiden auf dem Stande vom September 1984 zu halten. Beim derzeitigen Personalmehrbestand im Unternehmen und den noch bestehenden Abordnungen zieht der Vorstand der Deutschen Bundesbahn Neueinstellungen in den beiden genannten Werken nicht in Betracht. Zu Frage 110: Alle Bemühungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, durch vertretbare Regelungen eine auf Dauer angelegte Lösung für die beiden Ausbesserungswerke Fulda und Weiden zu finden, werden vom Bundesminister für Verkehr unterstützt. Der Stand entsprechender Sondierungsgespräche läßt Sachaussagen derzeit nicht zu. Dies gilt auch für die Frage etwaiger Investitionshilfen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3067 Frage 111): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß die Zahl der schweren Verkehrsunfälle auf unseren Straßen, bedingt durch überhöhte Geschwindigkeiten, durch Alkohol, durch aggressive Fahrweisen, insbesondere bei jungen Verkehrsteilnehmern, drastisch gesenkt wird? Die Bundesregierung hat die von ihr für notwendig gehaltenen Maßnahmen zur Verminderung der Unfälle und zur Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm 1984 (Drucksache 10/1479) genannt. Sie ist überzeugt, mit diesen Maßnahmen das Unfallgeschehen nachhaltig reduzieren zu können. Ihr besonderes Augenmerk widmet sie der Ausbildung, der Weiterbildung sowie der Nachschulung und der freiwilligen Teilnahme der Verkehrsteilnehmer, vor allem der stärker gefährdeten Fahranfänger, an Sicherheitstrainingsveranstaltungen. Beispiele für solche Maßnahmen sind: — Verbesserung der Fahrschul-Ausbildung und der Fahrerlaubnis-Prüfung; Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9673* — Einführung des Führerscheins auf Probe und des Stufenführerscheins für motorisierte Zweiradfahrer; — Erweiterung der Schutzvorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung (z. B. Verpflichtung der Motorradfahrer, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren); — Theoretische und praktische Ausbildung der Mofa-Fahrer; — Schutzhelmtragepflicht für Mofa-Fahrer; — verstärktes Angebot der Verkehrswachten und Automobilclubs an Trainingsmöglichkeiten. Die Bunderegierung verspricht sich von zusätzlichen Geschwindigkeitsregelungen — über die bereits bestehenden Beschränkungen hinaus — keinen durchgreifenden Sicherheitsgewinn. Ebenso beurteilt sie eine mögliche Senkung der 0,8-Promille-Grenze. Sie ist vielmehr der Meinung, daß durch intensive Aufklärung, aber auch Kontrollen der Polizei die Situation auf unseren Straßen weiter gebessert werden kann. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat führt deshalb gegenwärtig mit Unterstützung des Bundesministers für Verkehr eine Aufklärungsaktion gegen den Genuß von Alkohol im Straßenverkehr durch; sie soll auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Die gemeinsamen Bemühungen von Bund, Ländern, Gemeinden und Verkehrssicherheitsorganisationen können aber nur dann positive Wirkung zeigen, wenn der einzelne Verkehrsteilnehmer durch sein eigenverantwortliches und sicherheitsbewußtes Verhalten zur weiteren Senkung der Straßenverkehrsunfälle beiträgt. Erfreulicherweise ist 1984 die Zahl der schweren Unfälle zurückgegangen. So hat die Zahl der Getöteten im Jahr 1984 um 12,9 %, die der Verletzten um 4,8 % abgenommen. Die Bundesregierung hofft, daß sich diese Entwicklung dank der eingeleiteten Maßnahmen weiter fortsetzen wird. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Schanz (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 112 und 113): Behandelt die Bundesregierung die beiden Anträge der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe von Sommer und Herbst 1983 zur Bereitstellung von Betriebskapital für die Herstellung unentbehrlicher Medikamente bei Dhaka/Bangladesh deshalb so zögerlich, weil sie befürchtet, daß deutsche Pharmaproduzenten einen großen Markt verlieren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß dadurch diesem ärmsten Land der Dritten Welt die Chance genommen wird, sich wenigstens auf dem Sektor der Arzneimittelproduktion aus der Abhängigkeit von Industriestaaten und multinationalen Konzernen zu lösen? Zu Frage 112: Wie ich bereits in meiner Antwort vom 20. November 1984 auf Ihre Schriftliche Anfrage (Frage 68, Drucksache 10/2416) hin im einzelnen dargelegt habe, bedurfte die Entscheidung aus den dort genannten Gründen einer eingehenden Abstimmung mit den betroffenen Stellen. Die noch offenen Fragen, insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten über aus Bundesmitteln geförderte Entwicklungsbanken sollten u. a. anläßlich einer Dienstreise eines Mitarbeiters der EZE nach Bangladesh geklärt werden. Eine abschließende Entscheidung kann — so ist es auch mit der EZE vereinbart worden — erst nach Eingang der Stellungnahme des EZE-Mitarbeiters, der am 16. März 1985 von seiner Dienstreise zurückgekehrt ist, und deren Auswertung getroffen werden. Dieser Bericht ging mir am 27. März mit zahlreichen neuen Hinweisen der EZE zu, die wiederum unter Beteiligung der zuständigen Stellen geprüft werden müssen. Zu Frage 113: Durch die verhältnismäßig lange Entscheidungsdauer wurde der Arzneimittelproduktion von Bangladesh kein Schaden zugefügt, weil der BMZ am 27. Januar 1984 dem sofortigen Projektbeginn aus Mitteln der Kirche auf deren Risiko zugestimmt hat. Dadurch wurde dem Partner, für den es wirtschaftlich keine Rolle spielt, ob er Mittel von der Kirche oder Zuschüsse der Bundesregierung erhält, ermöglicht, die Produktion zu erhöhen und das Sortiment zu erweitern. Das laufende Bewilligungsverfahren betrifft somit nur noch die Refinanzierung des von der EZE vorfinanzierten Projekts aus Bundesmitteln und berührt nicht mehr die Arzneimittelproduktion in Bangladesh. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage der Abgeordneten Frau Gottwald (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 114 ): Welche Beweise hat die Bundesregierung für die von ihr als Begründung für den Stopp der Entwicklungshilfeleistungen an Nicaragua angeführte „Destabilisierung der Region durch Nicaragua", und falls es konkrete Beweise gibt, aus welchen Quellen stammen diese? Die Destabilisierung der Region durch Nicaragua ergibt sich aus folgenden Tatsachen: 9674* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 1. Die seit 1979 erfolgte Aufrüstung Nicaraguas hat ein in der Region bisher nicht dagewesenes Ausmaß erreicht. Einer Erklärung des Koordinators des politischen Ausschusses der FSLN, Comandante Bayardo Arce, vom 15. Juli 1984 ist zu entnehmen, daß etwa 100 000 Nicaraguaner den Streitkräften und Milizen angehören. Nach neueren Erkenntnissen hat sich die Stärke der bewaffneten Kräfte auf rund 120 000 Personen erhöht, davon über 60 000 als Angehörige der Streitkräfte. Diese Aufrüstung wird fortgesetzt: 1985 sind hierfür nach Angaben der nicaraguanischen Regierung rund 40 % des nicaraguanischen Staatshaushalts vorgesehen (gegenüber rund 25 % in 1984). Nicaragua, das neben Costa Rica mit nur ca. 3 Millionen Einwohner das kleinste Land der Region ist, hat durch diese Aufrüstung eine militärische Übermacht gegenüber allen anderen Ländern Mittelamerikas erlangt, die insbesondere von Costa Rica, Honduras und El Salvador als Bedrohung und Destabilisierung empfunden wird. Diese Aufrüstung vollzieht sich in enger Zusammenarbeit mit Kuba und dem Ostblock. Derzeit dürften sich zwischen 2 500 und 3 000 kubanische Militär- und Sicherheitsberater und mindestens 100 aus der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten in Nicaragua befinden. Nicaragua hat damit das selbst verkündete Prinzip der Blockfreiheit verlassen und den Ost-West-Konflikt unmittelbar in die zentralamerikanische Region hineingetragen. 2. Nicaragua unterstützt ferner — ebenfalls in Zusammenarbeit mit Kuba und dem Ostblock — strategisch und durch Lieferungen revolutionäre Bewegungen in anderen Ländern der Region. Insbesondere unterstützt es die Guerilla in El Salvador. Staatsminister Dr. Mertes wurde bei seinem jüngsten Besuch in El Salvador noch eimal von offizieller Seite bestätigt, daß die salvadorianische Guerilla nach wie vor von Nicaragua unterstützt wird. 3. Zu den Quellen der Informationen bitte ich um Verständnis, daß ich diese aus Gründen der Vertraulichkeit hier nicht nennen kann. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/3067 Fragen 115 und 116): Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um ihre am 27. August 1980 von Bundesminister Genscher vor der 11. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vorgetragene Forderung nach einem internationalen Rüstungskataster durchzusetzen, und wie sind diese Bemühungen durch die Partner im Atlantischen Bündnis unterstützt worden? Woran bzw. am Widerstand welcher Länder sind ihre diesbezüglichen Bemühungen bisher gescheitert? Zu Frage 115: Die Schaffung von Transparenz und Offenheit im Bereich der Militärausgaben und des internationalen Waffentransfers ist langjähriges Anliegen der Bundesregierung in den Vereinten Nationen (VN). Vor der 11. SGV (internationale Entwicklungszusammenarbeit) der VN schlug Bundesminister Genscher am 27. August 1980 die Anlage von zwei Registern der VN vor: — Ein Register mit Angaben darüber, wieviel jedes Industrieland pro Kopf der Bevölkerung für Rüstung und wieviel es für Entwicklungshilfe ausgibt, — ein Register für Waffenimporte und Waffenexporte. Diese Vorschläge wurden von Bundesminister Genscher seither mehrfach erneuert. Für ihre Realisierung bedarf es jedoch einer ausreichenden Basis in der Staatengemeinschaft. Daran hat es bisher gefehlt. Nicht nur der gesamte Osten, sondern auch eine große Mehrheit der Dritten Welt verweigert sich. Unterstützung fanden unsere Registervorschläge bei einigen unserer Partner in der Nordatlantischen Allianz sowie auch etwa bei Schweden. In der Vergangenheit sind insbesondere Italien, Großbritannien und Dänemark mit ähnlichen Vorschlägen hervorgetreten, haben damit aber keinen Anklang gefunden. Die USA haben Kontrolle und Begrenzung des Waffentransfers durch Vereinbarungen zwischen Hauptlieferanten und Empfängerländern, vorzugsweise auf regionaler Basis, bislang ebenfalls ohne Erfolg, vorgeschlagen. Schweden hat — trotz seines großen Einflusses bei der Dritten Welt — den Gedanken, evtl. mit uns zusammen eine Resolution zu dem Thema in der VN-Generalversammlung einzubringen, nach verschiedenen Sondierungen als aussichtslos fallen gelassen. Dennoch ist in den VN mit dem „Standardisierten Berichtssystem der VN für Militärausgaben" bereits ein sehr wichtiger Schritt — unter unserer Mitwirkung — auf dem Register-Gebiet getan worden. Seit 1980 haben wir mit einer Minderheit überwiegend westlicher Staaten — der gesamte Osten verweigert sich auch hier — jedes Jahr Angaben zu unseren Verteidigungsausgaben im Rahmen dieses Berichtssystems vorgelegt. Trotz wiederholter Appelle Bundesminister Gensehers und einiger Bündnispartner beteiligen sich an dem Berichtssystem bislang jedoch nur 23 Länder. Es sind dies folgende Staaten, die — außer uns selbst — 1984 dem Generalsekretär der VN ihre Daten übermittelt haben: — USA, Großbritannien, Italien, Belgien, Dänemark, Niederlande, Irland, Norwegen, Kanada, Portugal, Türkei Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9675* — Australien, Neuseeland, Japan, Schweden, Finnland, Österreich — Chile, Niger, Sudan, Surinam, Thailand Zu Frage 116: Für die Beantwortung der zweiten Frage steht der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle zur Verfügung. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 117 und 118): Ist der Bundesregierung der Offene Brief der Anti-Apartheid-Bewegung an Bundesminister Genscher zur Verhaftung der Führer der „United Democratic Front" in Südafrika bekannt? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Freilassung der Oppositionspolitiker Albertina Sisulu, Pfarrer Frank Chikane, Cassim Saloojee, Sam Kikine, Isaac Ngcobo und Professor Ismail Mohammed zu erreichen? Zu Frage 117: Der Offene Brief der Anti-Apartheid-Bewegung vom 21. Februar 1985 an Bundesminister Genscher ist der Bundesregierung bekannt. Die Anti-Apartheid-Bewegung fordert darin die Bundesregierung auf, sich für die Verhaftung führender Persönlichkeiten der „United Democratic Front" (UDF) einzusetzen. Das Auswärtige Amt hat dieses Schreiben wie folgt beantwortet: Die Bundesregierung verurteilt das Vorgehen der südafrikanischen Regierung gegen politisch Andersdenkende, insbesondere deren Inhaftierung. Sie ist der Auffassung, daß nur in einem umf assen-den Dialog mit allen beteiligten Bevölkerungsgruppen in Südafrika Entwicklungen eingeleitet werden können, die zu einer gerechten und dauerhaften Ordnung führen und von der Zustimmung aller Südafrikaner getragen werden. Sie hat daher auch die Verhaftung führender Persönlichkeiten der „United Democratic Front" (UDF) mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen und sie — auch öffentlich — verurteilt. Im Namen der Europäischen Gemeinschaft hat der italienische Botschafter am 5. März 1985 bei der südafrikanischen Regierung demarchiert und erklärt, daß die Verhaftungen im krassen Widerspruch zu den Reformankündigungen von Staatspräsident Botha stünden. Auch bilateral haben wir der südafrikanischen Regierung unsere Besorgnis in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. In der Frage der von Ihnen geforderten Sanktionen gegenüber Südafrika ist die Haltung der Bundesregierung unverändert. Beschränkungen des internationalen Wirtschafts- und Personenverkehrs zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele steht die Bundesregierung allgemein skeptisch gegenüber. Sie bejaht das Prinzip des freien Welthandels ungeachtet der politischen Ordnung ihrer Handelspartner ebenso wie das Prinzip der freien Marktwirtschaft. In Fortführung ihres kritischen Dialogs mit der südafrikanischen Regierung wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft beharrlich für eine rasche und friedliche Überwindung der Apartheid und für die Wahrung der Menschenrechte in Südafrika einsetzen. Zu Frage 118: Die Maßnahmen der Bundesregierung ergeben sich aus ihrer Antwort auf den Offenen Brief der Anti-Apartheid-Bewegung. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 119 und 120): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Einladung zu einem Staatsbesuch, der der paraguayische Präsident Stroessner im Jahr 1973 gefolgt ist, von dem vormaligen Bundespräsidenten Lübke und nicht von Bundespräsident Heinemann ausgesprochen worden ist? Trifft es zu, daß sich bei dem obengenannten Staatsbesuch sowohl der damalige Bundespräsident Heinemann als auch der damalige Bundeskanzler Brandt geweigert haben, Präsident Stroessner zu empfangen? Nach Einsichtnahme in die Archivakten des Auswärtigen Amts, des Bundeskanzleramts und des Bundespräsidialamts lassen sich die beiden Fragen wie folgt beantworten: Präsident Stroessner war bereits 1962 und 1965 zum Besuch in der Bundesrepublik Deutschland eingeladen, sagte diese Besuche jedoch kurzfristig ab. Anläßlich eines Besuches in Paraguay im Dezember 1968 brachte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Duckwitz, zum Ausdruck, daß man Präsident Stroessner offiziell nach Deutschland einladen wolle. Wegen des Wahljahrs 1969 solle der Besuch jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Am 16. Mai 1973 fragte die paraguayische Regierung an, ob ein Besuch Präsident Stroessners in der Bundesrepublik Deutschland im Anschluß an einen Staatsbesuch in Spanien Mitte Juli 1973 möglich wäre. Sowohl das Auswärtige Amt wie Bundeskanzler Brandt und Bundespräsident Heinemann stimmten einem kurzfristig zu organisierenden offiziellen Besuch zu. Es stand von vornherein fest, daß weder der Bundeskanzler noch der Bundespräsident während des Besuchs in Bonn anwesend sein würden und daß Präsident Stroessner vom Präsidenten des Bundesrats, dem bayerischen Ministerpräsidenten Goppel, 9676* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 in Wahrnehmung der Funktion des Bundespräsidenten empfangen werden würde. Die Botschaft Asunción wurde beauftragt, Präsident Stroessner die Einladung zu einem offiziellen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. bis 23. Juli 1973 auszusprechen. Präsident Stroessner nahm die Einladung an, verzichtete jedoch wegen der Abwesenheit des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten auf einen Besuch in Bonn und beschränkte seinen Besuch auf das Bundesland Bayern, wo er vom Präsidenten des Bundesrats empfangen wurde und auch mit Bundesminister Scheel zusammentraf. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 122): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach in einer landesweiten Kampagne seit Ende 1984 die in Bulgarien lebenden Türken gezwungen werden, ihre türkischen Namen abzulegen und bulgarische anzunehmen, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Volksrepublik Bulgarien die Schlußakte von Helsinki unterzeichnet hat, auf Bulgarien einzuwirken, die Menschenrechte auch für die türkische Minderheit zu gewährleisten? Die Bundesregierung verfolgt die von Ihnen angesprochenen Meldungen mit Besorgnis. Denn sie setzt sich weltweit für die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten ein. Sie hat allerdings keine Möglichkeiten, diese Meldungen zu verifizieren. Die Wohngebiete der türkischen Minderheit sind für Ausländer, darunter auch für in Bulgarien akkreditierte Diplomaten und Korrespondenten, gesperrt. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 10/3067 Frage 123): Will die Bundesregierung der Regierung der USA gegenüber dem Kongreß eine Legitimationshilfe für die Produktion neuer Gefechtsköpfe für die Rohrartillerie 203 Millimeter und 155 Millimeter dadurch geben, daß sie schon vorab ihre Zustimmung zur Lagerung der in Frage stehenden Gefechtsköpfe auf deutschem Boden gibt? Einer Legitimationshilfe der in der Anfrage unterstellten Art durch die Bundesregierung hat es nicht bedurft. Allerdings hat die Bundesregierung an den Studien, die zum Montebello-Beschluß führten, mitgewirkt und darin auch befürwortet, daß ein Austausch der nuklearen Artilleriemunition durch verbesserte Gefechtsköpfe vorgenommen wird. Dieser Austausch dient der Aufrechterhaltung eines glaubhaften nuklearen Abschreckungspotentials auf verringertem Niveau. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Gottwald (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 124): Ist die Bundesregierung derselben Meinung wie Staatsminister Dr. Mertes, daß in der Mittelamerikapolitik die Glaubwürdigkeit der politischen Solidarität Westeuropas mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel stehe, und falls ja, worin besteht der Beitrag der Bundesregierung zu dieser Solidarität Westeuropas mit der Zentralamerikapolitik des NATO-Partners USA? Die Bundesregierung teilt die Meinung von Herrn Staatsminister Dr. Mertes, daß in der Zentralamerikapolitik die Glaubwürdigkeit der Solidarität Westeuropas mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Spiel steht. Der Beitrag der Bunderegierung zu dieser Solidarität mit den Verbündeten USA besteht in einer engen Abstimmung der Zentralamerikapolitik, wie sie ständig stattfindet. Solche Gespräche fanden zuletzt zwischen Bundesminister Genscher und Vizepräsident Bush anläßlich der Amtseinführung des brasilianischen Staatspräsidenten in Brasilia, zwischen Staatsminister Möllemann und dem Lateinamerikabeauftragten der US-Regierung Motley anläßlich der Amtseinführung des uruguayischen Präsidenten in Montevideo und am 20. und 21. März 1985 zwischen Staatsminister Dr. Mertes und hohen Vertretern der US-Regierung und des Kongresses in Washington statt. Bei diesen Unterredungen hat die Bunderegierung stets deutlich gemacht, daß sie auch in ganz Zentralamerika für die Verwirklichung der Demokratie, der Menschenrechte und des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren Verhältnisse anderer Länder eintritt. Ein weiterer Beitrag zur Solidarität sowohl mit den USA als auch mit allen Staaten Zentralamerikas ist die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Zentralamerika. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, noch in diesem Jahr ein Folgetreffen zur Konferenz von San José zu veranstalten, bei der Ende September 1984 die Außenminister der EG, Spaniens und Portugals mit ihren Kollegen aus den fünf zentralamerikanischen und den vier Contadora-Staaten zusammengetroffen waren. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 125 und 126): Wie beurteilt die Bundesregierung den abgelehnten Asylantrag des Smart Alpha Kargbo unter außenpolitischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten, nachdem der Direk- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 9677* tor des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands, Dr. Hans Otto Hahn, dem Sozialdienst Katholischer Männer zuverlässig und glaubwürdig erklärt hat, es gebe sichere Hinweise, daß der abgeschobene Asylant Smart Alpha Kargbo nach Ankunft in Freetown (Sierra Leone) doch eines gewaltsamen Todes gestorben sein soll? Welche Schlüsse und Folgerungen wird die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit Sierra Leone ziehen, falls die Aussagen von Dr. Hahn belastbar sind, daß Kargbo nach Ankunft in Sierra Leone durch Gewalt zu Tode kam? Zu Frage 125: Die Erklärung von Dr. Hahn über den Tod von Herrn Kargbo wurde dem Auswärtigen Amt am 13. März 1985 übermittelt. Leider sind bisher weder Dr. Hahn noch andere um das Schicksal von Herrn Kargbo besorgte Kreise der Bitte des Auswärtigen Amts nachgekommen, ihre Angaben durch Beweismaterial zu erhärten. Angaben von Verwandten von Herrn Kargbo, die ebenfalls dessen Tod mitteilten, ist die deutsche Botschaft in Sierra Leone schon im Dezember 1984 nachgegangen, ohne daß es ihr gelungen wäre, Beweise für deren Richtigkeit zu finden. Die Regierung von Sierra Leone hat damals durch ihren Außenminister, Dr. Kanu, der sich auf Bitten des Auswärtigen Amtes hin des Falles persönlich angenommen hat, bestätigt, Herr Kargbo sei mit KLM am 21. Juni 1984 in Freetown eingetroffen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort sei unbekannt, da kein dem unsrigen vergleichbares Meldesystem existiere. Die zuständigen Behörden bemühten sich weiter um Aufklärung. Mit Gewißheit sei der Name weder in Namensverzeichnissen der Gefängnisverwaltung noch gar bei Todesfällen während dieses Zeitraums festzustellen. Das Auswärtige Amt wird weiterhin nach Kräften bemüht sein, zu einer restlosen Aufklärung dieses Falles beizutragen. Zu Frage 126: Solange dem Auswärtigen Amt kein einziger greifbarer Nachweis über den Tod von Smart Alpha Kargbo und über ein Verschulden, Beteiligung oder Mitwissen der sierraleonischen Regierung vorliegt, ist die Frage zu möglichen Reaktionen der Bundesregierung verfrüht. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 127): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch in Aussagen zum Einsatz deutscher Waffen im Golfkrieg zwischen Äußerungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Möllemann, in der „Bonner Rundschau" (Aktuelles Interview): „Deutsche Waffen sind übrigens nicht im Einsatz, auf keiner Seite" und der Berichterstattung deutscher Rundfunkkorrespondenten in den USA, wonach deutsche Waffen und Waffenteile auf dem Umweg über andere Länder, z. B. Frankreich, an beide kriegführenden Länder verkauft werden, und wie würde die Bundesregierung auf einen internationalen Aufruf zu einem sofortigen Waffenembargo reagieren'? Die Bundesregierung hat in keinem einzigen Fall seit Ausbruch des Golfkriegs die Lieferung von Waffen nach Irak oder Iran genehmigt. Sie hält sich in ihrer Genehmigungspraxis strikt an die Vorschriften des Kriegswaffenkontroii- und des Außenwirtschaftsgesetzes sowie an die politischen Grundsätze für den Rüstungsexport vom 28. April 1982, die eine Genehmigung von Waffenlieferungen in kriegführende Staaten nicht zulassen würden. Der Bundesregierung sind, anders als dies gelegentlich in den Medien berichtet wird, keine Angaben über sog. Umweglieferungen bekanntgeworden, wonach Waffen oder Waffenteile entgegen der vom Empfänger vorzulegenden Erklärung über den Endverbleib in eines der kriegführenden Länder weitergeliefert worden wären. Die Bundesregierung dokumentiert mit dieser Politik, die die Forderungen eines Waffenembargos vorwegnimmt, daß sie es begrüßen würde, wenn auch andere Staaten ihrem Beispiel folgen würden. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3067 Fragen 128 und 129): Welche Beschuldigungen sind zur angeblichen Begründung von Störsendungen durch die bulgarische Regierung dem Bundesminister des Auswärtigen während seines Besuches in Sofia vorgetragen und in welcher Weise sind sie zurückgewiesen worden? Sind Fernsehsendungen in Jordanien seitens der Bundesregierung bereits aufgenommen worden, und — bejahendenfalls — obläge ein derartiges Projekt nicht vom Gesetz her der Deutschen Welle? Zu Frage 128: Bundesminister Genscher hat während seiner politischen Gespräche mit der bulgarischen Regierung in Sofia am 7./8. März 1985 mit Nachdruck die Störungen der bulgarischsprachigen Sendungen der Deutschen Welle moniert, die einen Verstoß insbesondere gegen die KSZE-Schlußakte darstellen. Außenminister Mladenow entgegnete mit Beschwerden über den angeblich antibulgarischen und antikommunistischen Inhalt dieser Sendungen, die als beleidigend empfunden würden. Er wandte sich dabei insbesondere gegen die Tätigkeit bulgarischer Emigranten in der Redaktion der Deutschen Welle, aus deren Feder diese Angriffe und Beleidigungen stammten. Um konkrete Hinweise gebeten, stellte Außenminister Mladenow die Übergabe von Transskriptionsmaterial in Aussicht. Der Bundesminister des Auswärtigen wies auf die in der Bundesrepublik Deutschland übliche kritische und gelegentlich engagierte Berichterstattung der Medien über politische Themen hin, die Teil der Informations- und Meinungsfreiheit sei. Die Störungen der Sendungen der Deutschen Welle werden weiter fortgesetzt. Eine von bulgari- 9678* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1985 scher Seite geforderte Prüfung der Sendungen durch die Bundesregierung, die auf eine Nachzensur der Deutschen Welle hinausliefe, wird nicht akzeptiert. Zu Frage 129: Seit November 1984 werden versuchsweise wöchentlich zweimal für je 30 Minuten Deutsche Programme im fremdsprachigen Kanal des jordanischen Fernsehens ausgestrahlt. Die Belieferung des jordanischen Fernsehens mit geeigneten Programmen, die überwiegend von Redakteuren des jordanischen Fernsehens aus dem Fundus von ARD und ZDF ausgewählt wurden, erfolgt über Trans Tel mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes. Wie ich bereits in meiner Antwort vom 6. Dezember 1984 auf Ihre Frage erklärt habe, handelt es sich dabei nicht um eine deutsche Rundfunkveranstaltung für das Ausland, sondern um die Zulieferung von Programmen, die vom jordanischen Fernsehen eigenverantwortlich ausgestrahlt werden. Dies ist eine Aufgabe der Trans Tel GmbH, die als gemeinsame Tochter von ARD, ZDF und des Bundes eigens zu dem Zweck der Transskription und Programmbelieferung von Fernsehstationen im außereuropäischen Ausland tätig ist. Der gesetzliche Auftrag der Deutschen Welle bezieht sich demgegenüber auf die Veranstaltung von Rundfunksendungen für das Ausland, die in eigener redaktioneller Verantwortung der Deutschen Welle ausgestrahlt werden. Dementsprechend hat die Deutsche Welle, die an der Vorbereitung des Projekts beteiligt war, keinen Anspruch auf seine Durchführung erhoben. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/3067 Fragen 130 und 131): Warum hat die Bundesregierung noch immer nicht das Ratifizierungsverfahren zu den auf der Diplomatischen Konferenz 1977 beschlossenen Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1949 eingeleitet, und welche konkreten Handlungsschritte hat die Bundesregierung seit der letzten Anfrage aus dem Deutschen Bundestag vom November 1984 dazu unternommen? Wann gedenkt die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren einzuleiten? Der Deutsche Bundestag ist aufgrund des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion vom 28. September 1983 (Drucksache 10/419) und des Gesetzentwurfs der Fraktion der GRÜNEN vom 23. September 1983 (Drucksache 10/406) mit den Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland stellen, befaßt. Die Bundesregierung hat zu diesen Fragen mehrfach im Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle Stellung genommen. Im Verteidigungsausschuß hat sie sich am 12. Dezember 1984 ausführlich zu diesen Fragen geäußert. Eine baldige Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland bleibt das Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung möchte jedoch den Fortgang der internationalen Entwicklung abwarten. In den sensiblen Nuklearfragen kommt dem Verhalten der Nuklearmächte besondere Bedeutung zu. Daher möchte die Bundesregierung das Zustimmungsverfahren erst nach der Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch eine Nuklearmacht des Bündnisses einleiten. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schierholz (GRÜNE) (Drucksache 10/3067 Frage 132): Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bislang nicht in der Lage gesehen, den Prozeß zur Ratifizierung der Genfer Zusatzprotokolle (vgl. Drucksache 10/406) weiter zu betreiben und einem Abschluß zuzuführen, wie Staatsminister Möllemann dies gegenüber dem Deutschen Bundestag am 26. Januar 1984 (Drucksache 10/50) noch für den Verlauf des Jahres 1984 angekündigt hatte'? Ich darf auf die Antwort verweisen, die ich auf die Fragen 130 und 131 des Kollegen Bindig gegeben habe: Eine baldige Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die Bundesrepublik Deutschland bleibt das Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung möchte jedoch — wie bereits gesagt — die Ratifikation durch eine Nuklearmacht des Bündnisses abwarten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter Drabiniok


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem im Juli 1980 erschienenen „GLOBAL 2000", dem Bericht an den Präsidenten der USA, wurde zum erstenmal eine regierungsamtliche Studie bekannt, die die Situation und die Zukunftsaussichten dieses Planeten beschreibt. „GLOBAL 2000" endete mit der beängstigenden Perspektive, daß bis zum Jahre 2000 ein Potential globaler Probleme von alarmierendem Ausmaß erreicht sein wird und eine Veränderung der Politik erforderlich ist, bevor sich die Probleme verschlimmern und die Möglichkeiten für wirkungsvolles Handeln immer stärker eingeschränkt werden.
    Der Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000" ist ein Beleg dafür, daß die Bundesregierung nicht begriffen hat oder nicht begreifen wollte, was in Zukunft auf uns zukommen wird. Wärme und Optimismus verbreitende Worte in dem Bericht, meine Damen und Herren, reichen nicht aus, um langfristig ein menschenwürdiges Leben auf unserem Planeten zu sichern. Sie haben jahrelang den Eindruck zu vermitteln versucht, daß es so, wie wir leben, immer und ewig weitergehen könne. In Ihrem Bericht wird dies nur unwesentlich abgeschwächt. Es ist darin Ihr Bemühen festzustellen, die Problematik herunterzuspielen und lobend hervorzuheben, was Sie schon alles getan haben wollten.
    Es ist für jedermann erkennbar, welche Hauptsorge die Bundesregierung bei ihrer Politik umtreibt. Es ist die Sorge, nicht durch unbequeme politische Entscheidungen ihre Wähler und die Wirtschaft zu verprellen. Es ist der Machtwille, der ein konsequentes Eintreten zur Sicherung der Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen verhindert. Sie betreiben eine Politik, die sich am nächsten Wahltermin orientiert und an keinem Tag darüber hinaus.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Unsinn!)

    Diese Art von Politik, die verantwortungslos dringende Maßnahmen den wirtschaftlichen Interessen unterordnet, ist nicht unsere Politik. Die Politik, die hier im Hause ebenso wie in Ländern, Kreisen und Gemeinden betrieben wird, ist der Wirtschaftswachstumslogik verfallen. Das gilt auch für die SPD.
    Nicht Sparen, sondern Verbrauchen ist für das Wirtschaftswachstum notwendig und das, obwohl Sie eigentlich wissen müßten, daß in einem begrenzten System kein unbegrenztes Wachstum möglich ist. Der Verbrauch von unwiderbringlichen Rohstoffen, die nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, und zwar nicht nur für uns, sondern auch — und dafür fühlen sich die GRÜNEN verantwortlich — für unsere Kinder und Kindeskinder, muß drastisch eingeschränkt werden.
    Strengen Sie mal Ihre Phantasie an und stellen Sie sich vor, Sie würden erst in 50 oder 100 Jahren geboren werden. Sie würden dann, wenn dann überhaupt noch ein Leben möglich wäre, in Geschichtsbüchern lesen, daß 1985 schon 50 % des Waldes unrettbar verloren gewesen seien, der Boden, die Luft und das Wasser mit Giften belastet, 10 bis 20 Millionen Menschen jährlich auf der Erde verhungert seien, nicht Rohstoffsparen, sondern Rohstoffverbrauch und damit Umweltzerstörung die Devise von Wirtschaft und Politik gewesen seien. Sie müßten in der Zukunft ohne einen Großteil der Rohstoffe auskommen, die heute für uns selbstverständlich sind, und mit der zerstörten Umwelt, die wir geschaffen haben, leben.
    Ich kann mir vorstellen, daß Sie die verantwortungslosen Wirtschaftsmarionetten von 1985 verfluchen werden. Aber Sie sind ja phantasielos. Was kümmert Sie, daß der Wald heute schon vom Tod bedroht ist und weite Teile schon abgestorben sind? Selbst in dieser Situation bieten Sie dem Wald keinen Schutz, sondern leisten ihm aktive Sterbehilfe durch Unterlassung von Sofortmaßnahmen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ihre Doppelzüngigkeit wird nahezu unerträglich, wenn Sie sich hier hinstellen und gleichzeitig zu dem Waldsterben hier das Abholzen der Tropenwälder anklagen.
    Sie sind, nachdem Ihnen die EG beim Katalysator einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, noch nicht einmal bereit, sofort das Tempolimit zu beschließen. Noch nicht einmal die vorbereitenden Arbeiten veranlassen Sie, um für den Fall, daß der Tempolimit-Großversuch die Ergebnisse des Umweltbundesamtes bestätigen sollte, dafür Sorge zu tragen, daß das Tempolimit sofort in Kraft treten kann. Aber so etwas kommt bei Ihnen j a nicht in Frage. Neben der Reduzierung der Stickoxidbelastung des Waldes durch das Tempolimit würden nämlich zusätzlich 3 Millionen Tonnen Kraftstoff gespart.
    Die vielen Initiativen, die wir im Bundestag eingebracht haben, sind nur ein kleiner Teil dessen, was politisch geändert werden müßte. Die Giftklitsche auf der grünen Wiese in Buschhaus muß unbedingt gestoppt werden. Deshalb haben wir auch heute wieder einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.
    Der Einsatz „sanfter", angepaßter Technologien ist menschengerechter und arbeitsintensiver als „harte" Großtechnologien wie Atomkraftwerke, deren Abfälle und Ruinen noch in Jahrtausenden tödliche Strahlen freisetzen können. Der Bau des Schnellen Brüters und des Hochtemperaturreaktors in Nordrhein-Westfalen wird die Beschäftigungslage im Bergbau und in der Bauindustrie noch weiter verschärfen. Die schon heute existierenden Stromüberkapazitäten — Hamburg ist das beste Beispiel dafür; Sie finden es heute in der FR



    Drabiniok
    — werden noch weiter erhöht, wodurch die sinnvolle und arbeitsintensive Gebäudeisolierung für die Bauindustrie überflüssig wird.

    (Zurufe von der SPD)

    — Das trifft zu.
    Meine Damen und Herren, im niederrheinischen Braunkohlegebiet lassen Sie ein Loch buddeln, in das das ganze Saarland hineingelegt werden könnte. Die Folgen der Vernichtung von fruchtbarem Ackerboden und des Grundwassergebietes sind den Wirtschaftsinteressen nachgeordnet. Bei Ihrer landschaftsfressenden Politik ist die Frage erlaubt: Gehen Sie eigentlich davon aus, daß der Boden vermehrbar ist? Wir brauchen den Ackerboden anscheinend nicht, weil wir unsere Lebensmittel aus den Dritte-Welt-Ländern importieren, die diese Lebensmittel mit den hier verbotenen Pestiziden DDT und anderen behandeln. Unser Wasser wird durch immer neue Kläranlagen aufbereitet. Das schafft Arbeitsplätze, und die Chemieindustrie kann ihr Gift weiter einleiten.
    Meine Damen und Herren, ich habe häufig gehört: Was wollen die GRÜNEN eigentlich, denn uns geht es doch gut? Letzteres stimmt ja auch, zumindest materiell und im Moment. Auf wessen Kosten das geht, kann man in der Dritten Welt ablesen. Ich bin der Überzeugung, daß der materielle Wohlstand und der Konsum, die für uns eine Selbstverständlichkeit ist, mit schuld daran sind, daß die Zukunft keine Chance hat, wenn wir so weitermachen. Die Schuld der einzelnen Bürger durch ihr Konsumverhalten ist dabei begrenzt. Hauptschuld tragen die Politik und die Wirtschaft, hier insbesondere die Werbung. Diese weckt in uns materielle Bedürfnisse und begründet die Notwendigkeit bestimmter Produkte durch einen enormen finanziellen Werbeaufwand, um die Dinge überhaupt verkaufen zu können. Wir brauchen keine elektrische Zahnbürste, und wir brauchen auch keinen Videorecorder.

    (Schwenninger [GRÜNE]: Und keinen elektrischen Rasierapparat, wie man dir ansieht! — Heiterkeit)

    — Das ist richtig, Walter. Du brauchst auch keinen.

    (Erneute Heiterkeit)

    Wir sind zu Konsumenten manipuliert worden, ohne daß wir nach dem Sinn fragen. Der alte Spruch „Hast Du was, dann bist Du was" zählt immer noch. Kaum jemand fragt nach dem Unterschied zwischen Haben und Sein. Der Konsum dient vielen als Ersatzbefriedigung für die eigene Unzufriedenheit am Arbeitsplatz oder in der Arbeitslosigkeit, in der Familie oder sogar schon in der Schule.
    Sogar die Freizeit wird konsumiert. Daß sich mittlerweile eine gut florierende Freizeitindustrie entwickeln konnte, ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß unsere Kreativität verkümmert.

    (Schwenninger [GRÜNE]: Richtig!)

    Statt der Freude am Leben gibt es die Freude am
    Konsum. Daß das nur eine oberflächliche Freude
    ist, die die Menschen kaputtmachen kann, zeigt sich u. a. auch an der Zunahme der Zahl von Alkohol- und Drogenkranken, Selbstmördern und der Zunahme von Kriminalität.
    Es müssen grundlegende Änderungen in dieser Gesellschaft stattfinden, um zu einem menschlicheren Miteinander und zu einem sinnvolleren Umgang mit den Rohstoffen und der Natur zu gelangen.
    Meine Damen und Herren, nach der Dekadenz folgt der Untergang. Nehmen Sie „GLOBAL 2000" ernst, und handeln Sie. Noch haben Sie die Möglichkeit. Warten Sie nicht auf andere Staaten. Wir haben keine Erde in Reserve, auf die wir zurückgreifen könnten.
    Ich möchte aus diesem Grunde dieses Exemplar von „GLOBAL 2000" dem Bundeskanzler übergeben. Das Buch hat eine Geschichte. Es wurde der Umweltbewegung von einem 80jährigen Bürger gestiftet, der an der Startbahn West Umweltzerstörung aus nächster Nähe miterleben mußte, verbunden mit der Bitte, daß der Kanzler dieses Buch zur Kenntnis nimmt, damit sein Lächeln vielleicht einmal ein bißchen gebrochen wird.
    Danke.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Abg. Drabiniok [GRÜNE] übergibt Parl. Staatssekretär Dr. Köhler an der Regierungsbank den genannten Bericht. — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Kohl, Köhler — jawohl!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Köhler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fühle micht außerordentlich erfrischt dadurch, daß mir von Ihnen, verehrter Herr Kollege, die Witze erzählt werden, die zum erstenmal Egon Bahr 1979 auf dem entwicklungspolitischen Kongreß der Kirchen gemacht hat. Nach sechs Jahren kann man schon wieder darüber lachen.

    (Frau Gottwald [GRÜNE]: Wie ist denn der Witz, Herr Köhler?)

    — Da müssen Sie halt zuhören. Dann hätten Sie es mitgekriegt. Es ist nicht meine Aufgabe, zwischen der SPD-Fraktion und Ihnen die Relaisstation zu bilden. Das können Sie doch selber.

    (Heiterkeit bei den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß sich kein Parlament, das ich kenne, so umfassend und ernsthaft mit der Thematik befaßt hat, die hier heute auf der Tagesordnung steht. Ich glaube, daß die Bundesregierung in allen Phasen mit großer Offenheit auf diese Thematik eingegangen ist. Im Laufe der Debatten, die wir zu diesem Thema hatten, hat jeder verantwortliche Minister, der mit diesen Fragen zu tun hat, hier in großem Umfang Rede und Antwort gestanden. Ich glaube, das war gut und richtig so.



    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    Wenn heute Herr Vosen darüber enttäuscht ist, daß wir Ihnen mit ausdrücklicher Zustimmung seiner Fraktion nur Parlamentarische Staatssekretäre anzubieten haben, ist das, das muß ich sagen, einfach ein bißchen unfair.
    Aber es muß Sie ja sehr betrübt haben; denn es ist Ihnen in diesem Zustand der Betrübnis gelungen, sich bei der Prozentangabe über den Aufwand von Forschungsmitteln für Entwicklungsländer um nicht weniger als fünf Nullen zu verrechnen und damit einen denkwürdigen Rekord auf dem Felde der Prozentrechnung aufzustellen. Wenn Sie freilich meinen, daß Nullen vernachlässigt werden können, haben Sie recht.

    (Frau Gottwald [GRÜNE]: Es sind ja genug da!)

    Ich möchte Sie nur bitten, das nicht auf Finanzfragen auszudehnen. Dann hätte ich wieder große Angst.

    (Schwenninger [GRÜNE]: Zur Sache, Schätzchen!)

    — Ich werde mir erlauben, verehrter Herr Kollege, auch auf das einzugehen, was hier gesagt worden ist; denn es ist es zum Teil sehr wohl wert.
    Um den Beweis zu führen, daß diese Erde ein Jammertal ist, wurde sogar Frau Erler zitiert. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn ich ihre Sorgen einmal in ihrer Parlamentsarbeit von diesem Pult hier gehört hätte. Das wäre eine Tat gewesen.

    (Frau Gottwald [GRÜNE]: Inhaltlich können Sie die Sache nicht angehen?)

    — Liebe Frau Kollegin, da kann man eine ganze Menge tun. Nur: Da Sie eine Welt des Schreckens zu malen belieben, bei der Ihnen gar nichts anderes übrigbleibt, als alle anderen Menschen zu Agenten finsterer Mächte zu erklären, gebe ich nach zwei Jahren der Bemühung, mit Ihnen argumentativ zu reden, den letzten fünf Minuten keine große Chance mehr.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dieses Thema, das wir hier heute haben, wäre weiß Gott unserer gemeinsamen Sorge und unseres gemeinsamen Nachdenkens wert. Das hätte recht gut zu Debatten über den parlamentarischen Stil gepaßt, die wir hier geführt haben. Aber ich habe heute morgen schon im sozialdemokratischen Pressedienst feststellen müssen, daß wir uns doch mehr im konfrontativen Reden würden üben müssen.
    Dem Kollegen Schanz macht es ja nicht viel aus, daß es 21 Jahre lang kein Umweltreferat im Ministerium gegeben hat. Die Chance ist ja viel zu gut, seit es eines gibt, zu beklagen, daß es offenbar nicht genug Millionen zur Verfügung hat, was ihn in den Haushaltsberatungen übrigens nicht weiter gestört hat. Daß es seit zwei Jahren für jedes Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, ist offenbar nicht weiter wichtig und von Interesse. Es ist offenbar besser, wahrheitswidrige Behauptungen zur Lieferbindung aufzustellen.
    Bei der Frage des Tadels der OECD an der Mischfinanzierung wird für mich die Sache endgültig eigentümlich. Jeder, der diese OECD-Debatte kennt, weiß, wie stark die amerikanischen Vertreter dieser Kritik an der Mischfinanzierung, die uns j a übrigens vom Bundestag in einem einstimmigen Beschluß empfohlen worden ist, mit amerikanischen Handelsinteressen begründen. Ich stelle also heute morgen mit dem größten Erstaunen fest, daß sich Herr Schanz hier offenbar in einem Kontext betätigt, den ich sonst von SPD-Kollegen nicht gewohnt bin.

    (Widerspruch bei der SPD)

    — Nun, ich hatte noch nie gehört, daß Sie amerikanische Handelsinteressen auf Kosten der deutschen Entwicklungspolitik vertreten; aber das ist heute geschehen.
    Daß in diesem Zusammenhang auch noch gesagt wird, es gebe kaum noch Projekte im Bereich der Forstwirtschaft, bedeutet, daß man Projekte in nicht weniger als zehn Ländern aus 1983/84 einfach nicht zur Kenntnis nimmt und daß man die Planungen in weiteren acht Ländern der Dritten Welt ebenfalls nicht zur Kenntnis nimmt. Für ein Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das alle entsprechenden Unterlagen zur Hand hat, ist das schlicht und einfach fahrlässig, wenn nicht sogar eine absichtsvolle Verdrehung der Tatsachen.
    Wir können uns, wenn Sie das gerne wollen, darüber unterhalten, wie viel Riesenstaudämme noch im Stock sind, bei denen nicht einmal die Frage geklärt worden ist, ob die Wälder, die dort stehen, wo die Staudämme hinkommen, abgeholzt werden, wo nichts anderes übrigbleibt, als daß das Holz verfault, wo keine Maßregel getroffen ist, daß dieses Holz als Brennholz oder als Nutzholz verwendet werden kann. Wir haben dies bisher nicht gemacht, weil wir auch unseren Vorgängern den Irrtum und die Möglichkeit, im Laufe der Zeit klüger zu werden, zugestehen; aber dann seien bitte auch Sie ein bißchen vorsichtiger. Hier ließen sich einige Horrorgeschichten erzählen.
    Ein weiterer Vorwurf wird erhoben, weil die Bundesregierung sagt, sie bemühe sich, sie wolle entgegenwirken, sie wolle ihren Anteil leisten. Diesen Vorwurf, den Frau Hartenstein heute im Pressedienst ihrer Partei erhoben hat, kann man natürlich dann erheben, wenn man auf der einen Seite sagt, die Länder der Dritten Welt seien souverän und hätten eine eigene Verantwortung, auf der anderen Seite aber meint, wir müßten sie in jeder Weise bevormunden. Nur finde ich, man muß sich jetzt einmal für eines entscheiden. Man kann nicht auf der einen Seite Antikolonialist sein und auf der anderen Seite dem Paternalismus das Wort reden. Eine Regierung, die sich hier hinstellte und behauptete, daß sie mehr tun könne als sich redlich bemühen, würde ein Machertum vorgeben, für das es keinerlei reale Grundlage gibt, und das werden wir nicht tun.
    Wir haben drei große Themen: den Bericht „GLOBAL 2000", die Fragen des Umweltschutzes und die Sicherung der Ernährung in der Dritten Welt. Diese



    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    Themen stehen in einem engen Zusammenhang. Die Studie „GLOBAL 2000" ist mittlerweile beinahe fünf Jahre alt, aber die Probleme haben an Aktualität nicht verloren, eher gewonnen. Umweltschutz, Bevölkerungsentwicklung, Energieversorgung und Ernährungssicherung sind mehr denn je Existenzfragen, und zwar insbesondere für die Menschen in der Dritten Welt. Der Wert der Studien liegt auch heute noch in ihrer Wirkung auf die politische Diskussion und in der Vertiefung des Problembewußtseins, das durch sie ausgelöst worden ist.
    Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zu den Konsequenzen aus „GLOBAL 2000" im September 1983 dargelegt, welche Folgerungen sie zieht. Dazu liegen heute eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie und ein Antrag der SPD-Fraktion vor. In beiden Dokumenten wird interessanterweise die Frage des Nutzens globaler Prognosemodelle, wie sie im Bericht „GLOBAL 2000" verwendet werden, angesprochen. Solche Modelle erlauben keine genaue Vorhersage der Zukunft. Die vor uns liegenden Ereignisse lassen sich auch mit den modernsten Computern nicht vorherbestimmen.

    (Zuruf des Abg. Schäfer [Offenburg] [SPD])

    — Verehrter Herr Kollege, Sie müssen jemandem, der seit Jahren im „Club of Rome" an diesen Dingen mitarbeitet, nicht noch eine Vorlesung darüber halten wollen, wo die Grenzen der Prognosefähigkeit liegen. Da lade ich Sie gerne zu einem gesonderten Gespräch ein.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ich habe Ihnen zugestimmt!)

    — Oh, dann verzeihen Sie bitte;

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Da sind Sie völlig überrascht!)

    dann bin ich voller Reue, daß meine Ohren schlecht sind.
    Diese Prognosemodelle können aber ein wesentliches Mittel zum rechtzeitigen Frühwarnen sein und können damit natürlich auch ein Stimulans für eine vorausschauende Politik sein. Wir werden deshalb entsprechend der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie diese Entwicklungen weiter verfolgen und den Bundestag darüber informieren.
    Eines der großen Probleme, das in „GLOBAL 2000" zu Recht herausgestellt ist, ist die Bevölkerungsentwicklung. 1960 waren es noch 3 Milliarden Menschen, im Jahr 2000 werden es voraussichtlich 6,1 Milliarden Menschen auf der Welt sein. In den Entwicklungsländern wird es 40 Ballungsgebiete mit jeweils über 5 Millionen Bewohnern geben. Noch in unserer Lebenszeit werden die riesigen städtischen Agglomerationen nicht mehr vorrangig in den Industrieländern zu finden sein, sondern überwiegend in der Dritten Welt. Bevölkerungsentwicklung und Verstädterung werden zu fast unlösbaren Problemen, und die Folgen für Umwelterhaltung und die Fragen der Energieversorgung, die sich hier stellen, sind wahrhaft gigantisch.
    Eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums ist dringlich geboten. Erfolge können in diesem Bereich auf lange Sicht nur durch eine Verknüpfung von Familienplanungsprogrammen mit Maßnahmen erzielt werden, die zu einer Verbesserung des sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes und besonders auch der Lage der Frauen führen.
    Die Bundesregierung leistet ihren Beitrag zur Bevölkerungspolitik der Entwicklungsländer in erster Linie durch die Unterstützung der multilateralen Einrichtungen wie des Fonds der Vereinten Nationen für Bevölkerungsfragen. Sie bietet aber interessierten Entwicklungsländern auch bilaterale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet an.
    Ein wichtiger und oft der wichtigste Schritt zu einer Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage ist in vielen Ländern der Dritten Welt die Bekämpfung der absoluten Armut. Dies sieht die Bundesregierung als die moralische Herausforderung unserer Zeit genauso an wie auch als ein Gebot politischer und wirtschaftlicher Weitsicht. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie wird sie deshalb weiterhin alles tun, was sie tun kann, um den Menschen zu helfen, die bemüht sind, ein ihrer Würde gemäßes Leben zu entwickeln und zu führen. Die Ausbildung breiter Bevölkerungsschichten, wie sie im Antrag der SPD-Fraktion gefordert wird, hat dabei einen sehr hohen Rang. Darüber sind wir einig.
    Eng verbunden mit der Bevölkerungszunahme in den Entwicklungsländern ist die kritische Ernährungslage in vielen Ländern der Dritten Welt. Über den Katastrophenmeldungen aus Afrika dürfen wir nicht vergessen, daß auf der ganzen Welt 400 bis 600 Millionen Menschen ständig unter- oder fehlernährt sind. Die Ursache liegt nur in den wenigsten Fällen in den natürlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Selbst in den meisten afrikanischen Dürregebieten gibt es Wasser für die Nahrungsmittelproduktion. Es gibt grundsätzlich genügend arbeitsfähige und arbeitswillige Menschen, um eine Ernährung aus eigener Kraft sicherzustellen. Das, woran es aber sehr oft gefehlt hat, sind die richtigen Rahmenbedingungen. Der äthiopische, überhaupt der afrikanische Bauer muß ebenso wie der deutsche oder der europäische ein Mindestmaß an materiellem Anreiz haben, wenn er nicht nur für die eigene Existenzerhaltung, sondern auch für den Rest der Bevölkerung Nahrungsmittel produzieren soll. Deshalb sprechen wir mit vielen Entwicklungsländern vor allem in Afrika über die Rahmenbedingungen ihrer Entwicklung.
    Welche Wirkungen günstige Rahmenbedingungen haben, zeigt das Beispiel China sehr deutlich. In diesem Land wurden schon 1983 die Ziele der landwirtschaftlichen Produktion für 1985 erreicht, nachdem man den Bauern mehr wirtschaftlichen Freiraum gegeben hatte.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Dafür sind auch wir!)

    — Das ist schön.



    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    Gestatten Sie mir nur noch ein paar Bemerkungen zum Antrag der SPD zum Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „GLOBAL 2000". Dieser Antrag enthält interessante und konstruktive Elemente.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Danke!)

    — Ich bin verpflichtet, Ihnen wahrheitsgemäß zu antworten, Herr Kollege. Ob ich dabei Lust empfinde, ist eine zweite Frage.
    Hervorzuheben ist z. B. das Gewicht, das der Ausbildung breiter Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern beigemessen wird. Das ist in der Tat einer der Bereiche, in denen das Schlagwort von der Hilfe zur Selbsthilfe in praktische Politik umgesetzt werden muß.
    Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Technische Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat, seit sie von Helmut Kohl geführt wird, den Anteil der Technischen Zusammenarbeit deshalb von 32,4% im Jahre 1982 auf 37,4 % im Jahr 1985 gesteigert.
    Leider enthält der SPD-Antrag neben einer Reihe von konstruktiven Vorschlägen, wie ich sagte, aber auch Vorschläge, mit deren Umsetzung den Entwicklungsländern ein schlechter Dienst erwiesen würde, und bei deren Formulierung scheinen mir nicht so sehr die Interessen der Entwicklungsländer, sondern ideologische Grundsatzpositionen im Vordergrund gestanden zu haben. Dies gilt z. B. für die Aufforderung, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der Dritten Welt Importbeschränkungen zu erwägen. Ich sagte schon: Es ist für mich sehr schwer verständlich, daß notorische Feinde des Paternalismus an diesen Stellen paternalistisch werden. In Ausnahmefällen — ich denke an das Washingtoner Artenschutzabkommen — kann so etwas übrigens der richtige Weg sein. Aber in der Regel stehen Importbeschränkungen zum Ressourcenschutz im Widerspruch zu der Forderung der Entwicklungsländer, die Einfuhr von Rohstoffen und tropischen Produkten zu erleichtern. Diese Forderung ist doch nur zu verständlich, wenn man sich vor Augen hält, daß nach wie vor für viele Entwicklungsländer der Erlös aus dem Verkauf von Rohstoffen die wichtigste Devisenquelle ist. Das läßt sich auch nicht über Nacht ändern, selbst wenn sie das gern wollten.

    (Bindig [SPD]: Niemand muß Schildkröten importieren!)

    Nicht dirigistische Importbeschränkungen, sondern eine Umgestaltung der Produktionsstruktur in den Erzeugerländern ist deshalb der richtige Weg zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der Dritten Welt.
    Meine Damen und Herren, ich habe hier nun noch ein Wort zu dem Thema von Handel und Umwelt in Verbindung mit Entwicklungsländern zu sagen. Ich meine den Export von Pflanzenschutzmitteln in diese Länder, den Sie von der SPD in Ihrem Antrag mit dem sehr schönen Titel „Friede mit der Natur" ganz und gar unterbinden wollen, wenn darin bei uns verbotene Wirkstoffe enthalten sind. Alle Fachleute sind sich darin einig: Exportbeschränkungen für im tropischen Pflanzenbau dringend erforderliche Pflanzenbehandlungsmittel sind aus entwicklungspolitischen Gründen nicht vertretbar. Unter tropischen und subtropischen Umweltbedingungen reagieren chemische Substanzen teilweise anders als in Zonen gemäßigten Klimas. Die deutschen Vorschriften sind deshalb keineswegs für den Einsatzort geeignet. Wir sind uns der Gefahr einer unkontrollierten Anwendung dieser Mittel bewußt. Deswegen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen vorgelegt, dessen Kern ein wirksamer Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie des Naturhaushalts vor den Gefahren einer unsachgemäßen Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel ist. Wir haben darüber in den Ausschüssen ausführlich gesprochen. Diese Bestimmungen werden die Anstrengungen der Agrarhilfe wirkungsvoll bei der Durchsetzung eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes in den Partnerländern im Rahmen unserer Entwicklungszusammenarbeit unterstützen.
    Ich bin damit zu dem Thema der Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen übergegangen. Das Waldsterben, das unsere Bürger stärker als die Menschen in anderen Ländern als Zeichen einer bedrohten Umwelt verstehen, hat auf den ersten Blick wenig mit der in zahlreichen Ländern Afrikas sich abspielenden Hungerkatastrophe gemein, die Millionen von Menschen trifft und um ihre Heimat und ihre Lebensgrundlagen bringt. Und doch zeigen beide Ereignisse eines ganz deutlich: Die Erhaltung einer gesunden Umwelt und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sind unabdingbare Voraussetzung für jegliche Form einer dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    In Extremsituationen wie in den afrikanischen Notstandsgebieten sind sie sogar unabdingbare Voraussetzung für das nackte Überleben.
    Sicher sind die konkreten Erscheinungsformen und Auswirkungen dieses wechselseitigen Zusammenhanges in Industrieländern und in den Ländern der Dritten Welt unterschiedlich und oft nicht unmittelbar vergleichbar. Stehen bei uns die Belastungen von Luft, Wasser, Böden und Wäldern durch Rückstände und Abfallprodukte aus Industrie, Verkehr und Haushalten und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit als Probleme im Vordergrund, so ist in weiten Teilen der Dritten Welt die Umwelt mehr durch den hohen Bevölkerungsdruck und damit zusammenhängende Entwicklungen wie Landverknappung, Raubbau und Urbanisierung bedroht. Daß auch in Entwicklungsländern von der Industrialisierung und Technisierung gravierende Umweltgefahren ausgehen können, hat uns besonders die Katastrophe von Bhopal drastisch vor Augen geführt.
    Die Waldzerstörung in den Tropen und die Ausbreitung der Wüsten — zwei zentrale Umweltprobleme der Dritten Welt, denen jährlich rund 11 bzw. 6 Millionen Hektar, das entspricht zusammengenommen zwei Dritteln des Bundesgebietes, zum



    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    Opfer fallen — sind hauptsächlich Folge des Versuchs, die benötigten Nahrungsmittel durch Erschließung immer neuer, vielfach jedoch ungeeigneter Nutzflächen für Ackerbau und Beweidung zu erzeugen. Die damit verbundene Bodenerosion, die Eingriffe in den Wasserhaushalt, das Klima und die natürliche Artenvielfalt schmälern die verbleibende Produktionsbasis und führen zu unwiederbringlichen Verlusten an Lebensraum. Desertifikation und Hunger — das zeigt sich heute in Afrika dramatischer denn je — sind zwei Seiten derselben Medaille. Auch wenn Klimaeinflüsse zweifellos eine Rolle spielen, ist der Mensch doch der entscheidende Ursachenfaktor.
    Daraus ergibt sich für uns eine klare Schlußfolgerung: So entschlossen, wie der Umweltschutz als prioritäre Aufgabe der Politik der Bundesregierung im nationalen und europäischen Rahmen angegangen wird, so unzweideutig ist die Auffassung der Bundesregierung, daß auch in der Entwicklungspolitik dem Umweltschutz der Rang einer Schwerpunktaufgabe zukommt.
    In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zur Frage der „Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Dritten Welt" haben wir näher dargelegt, was dies in der Praxis bedeutet. Umweltschäden nicht tolerierbaren Ausmaßes, wie sie bei einer systematischen Überprüfung aller laufenden Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bei rund 1 % der Projekte — das sind überwiegend alte Industrievorhaben — festgestellt wurden, wollen wir in Zukunft von vornherein verhindern.

    (Repnik [CDU/CSU]: Alles aus der Erblast!)

    Um dies zu gewährleisten, wird derzeit unter Federführung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit von einer Sachverständigengruppe ein neues und systematisch auf alle Entwicklungsvorhaben der Technischen und der Finanziellen Zusammenarbeit anwendbares Instrumentarium der Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet, das bis Ende dieses Jahres voraussichtlich fertiggestellt sein wird.
    Das ist ein ambitiöses und schwieriges Unterfangen; es müssen Prüfkriterien und -standards für so unterschiedliche Sektorbereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Infrastruktur oder Energiewirtschaft festgelegt werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß auf die hiesigen Erfahrungen anderer Geberländer oder internationaler Organisationen zurückgegriffen werden kann.
    Über die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit aller Entwicklungsvorhaben hinaus leistet die Bundesregierung einen direkten Beitrag zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Umweltproblemen in der Dritten Welt, indem sie eine Vielzahl von Projekten fördert, die vorhandene Umweltschäden ausgleichen, ökologisch angepaßte Verfahren der Boden- und Ressourcennutzung sicherstellen sollen. Beispiele für solche Vorhaben, die rund 15 % aller bilateral geförderten Projekte umfassen, betreffen
    z. B. die Bereiche Erosions- und Wüstenbekämpfung, Schutz von Wassereinzugsgebieten, Waldbewirtschaftung und Aufforstung, standortgerechte Landnutzung und biologischer Pflanzenschutz sowie die Abfall- und Abwasserentsorgung. Auch die Unterstützung im Bereich Umweltgesetzgebung und -verwaltung und die Ausbildung von Fachpersonal gehören dazu.

    (Schwenninger [GRÜNE]: Warum sind es nur 15 % und nicht mehr? Die Frage muß man mal stellen!)

    — Nach zwei Jahren, verehrter Herr Schwenninger, sollten Sie wissen, wieviel Zeit nötig ist, um vom Willen zur konkreten Planung und Durchführung von Projekten zu kommen. Nur in Ihrer Welt ist die Realität durch den Wunsch schon gegeben.
    Besonders die Unterstützung der Schaffung von gesetzlichen, verwaltungs- und personalmäßigen Voraussetzungen einer aktiven Umweltschutzpolitik ist eine zunehmend wichtige entwicklungspolitische Aufgabe. Denn das muß hier klar gesagt werden, Herr Schwenninger: Ohne das notwendige ökologische Bewußtsein bei den Regierungen der Entwicklungsländer, ohne die Bereitschaft zur ressourcenschonenden Gestaltung ihrer Entwicklungsvorhaben, ohne aktive Mitwirkung bei entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfungen und besonders ohne den Willen und die Fähigkeit, die erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung unvertretbarer Belastungen bei der Durchführung von Vorhaben konsequent in die Tat umzusetzen, ist unser ganzes Prüfungsinstrumentarium Papier.

    (Frau Gottwald [GRÜNE]: Da rennen Sie bei uns offene Türen ein, Herr Köhler!)

    Die Realität im Entwicklungsland haben wir nur begrenzt in den Händen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Erst wenn die Empfängerregierung in diesem Geiste voll mitarbeitet, kann der angestrebte Erfolg erreicht werden.
    Wir unterstützen den Prozeß des Umdenkens, der in der Dritten Welt begonnen hat, nach Kräften, und wir veranstalten dazu viele Fach- und Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte aus Entwicklungsländern. Wir arbeiten aktiv mit regionalen und internationalen Umweltschutzeinrichtungen zusammen, z. B. mit UNEP, der Internationalen Naturschutzunion, dem Internationalen Bergregionenzentrum in Nepal und dem Zwischenstaatlichen Ausschuß zur Dürrebekämpfung im Sahel. Wir nutzen aber auch jede Möglichkeit des Politikdialogs zur Abstimmung mit den Partnerländern über diese Fragen, und wir beteiligen uns konstruktiv an den internationalen Bemühungen, für Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen transparente Informationssysteme und Verhaltensgrundsätze zur Vermeidung von Umweltschäden aufzustellen. Ich nenne hier die im UN-Rahmen aufgestellte Ächtungsliste gefährlicher Güter und die bei der FAO laufenden Arbeiten zur Formulierung eines internationalen Verhaltenskodex für den Handel mit Pestiziden und die Anwendung von Pestiziden. Auch



    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    an den im OECD-Rahmen eingerichteten Gremien zur Verbesserung des Instrumentariums der Umweltverträglichkeitsprüfung von Entwicklungs- und Investitionsvorhaben ist die Bundesregierung aktiv beteiligt.
    Wir sehen in den Bereichen Umweltforschung und Umwelttechnologie konkrete Ansatzpunkte, um in den Entwicklungsländern bessere Voraussetzungen zur Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu schaffen. Dem Deutschen Bundestag liegt das Programm „Umweltforschung und Umwelttechnologie 1984-1987" vor. Darin ist die Bedeutung der Einbeziehung der besonderen Probleme und Voraussetzungen von Entwicklungsländern in die Forschungsarbeiten betont, und es sind darin bilaterale Modellvorhaben, z. B. im Bereich der Abfall- und Abwasserwirtschaft, als Möglichkeiten genannt, um für Entwicklungsländer geeignete Umwelttechnologien zu entwickeln und zu erproben.
    Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützt darüber hinaus die umweltbezogene Forschung durch Vergabe entsprechender Aufträge und die Durchführung von Forschungs- und Pilotvorhaben im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit. Wir gewähren finanzielle Förderung den für die tropischen Länder besonders wichtigen Agrarforschungsinstituten, die sich mit der züchterischen Verbesserung von Kulturpflanzen oder der Weiterentwicklung agrarischer Produktionssysteme befassen.
    Umweltschutz ist auch im Rahmen der Entwicklungspolitik keine isolierte Aufgabe. Sie muß stets als vorbeugende und begleitende Maßnahme der auf den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt gerichteten Bemühungen der Länder der Dritten Welt verstanden werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Daher sehen wir auch in bezug auf die Entwicklungsländer einen richtig verstandenen Umweltschutz nicht als Gegensatz, sondern als notwendiges und integratives Element eines langfristig abgesicherten Entwicklungsprozesses an. Es wäre übrigens bei den Gegebenheiten der Entwicklungsländer einfach unrealistisch, von ihnen Aufwendungen für den Umweltschutz zu erwarten, wenn damit nicht zugleich ein konkreter Nutzen für die betroffene Bevölkerung sichtbar wird. Deswegen betrachten wir z. B. Maßnahmen des Erosionsschutzes und der Aufforstung stets als Bestandteil eines umfassenden Konzeptes der ländlichen Entwicklung. Diese Vorhaben haben deswegen nicht nur ökologische Zielsetzungen, sondern verfolgen zugleich den Zweck der Erzeugung von Brenn- und Nutzholz, von Produkten für die menschliche Ernährung oder von Viehfutter und auch das Ziel, einen konkreten, kurzfristig verfügbaren Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen, die im Projektgebiet leben, herbeizuführen.
    Ein Konzept der ländlichen Entwicklung ist bei der gegenwärtigen Lage in vielen Ländern der Dritten Welt ohne den Einsatz von Nahrungsmittelhilfe nicht umsetzbar. Damit spreche ich den letzten
    Aspekt des Bündels der heutigen Thematik noch einmal kurz an. Hier geht es um einen integrativen Ansatz bei der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums, der in Wahrheit die Hauptaufgabe ist.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang einige grundsätzliche Bemerkungen zum Problembereich der Ernährungssicherung machen. Auf Grund der schrecklichen Ernährungssituation in vielen afrikanischen Ländern steht natürlich gegenwärtig die Katastrophenhilfe im Rampenlicht der Diskussion. Auch wir versuchen, wie die EG und andere Geber, durch massive Nahrungsmittelnothilfe das Überleben der vom Hunger geplagten Menschen zu sichern. Das wird 1985 ebenso — wenn nicht noch mehr — wie 1984 nötig sein. Diese Hilfe muß schnell und unbürokratisch gewährt werden.
    Ich glaube, man darf hervorheben, daß es gelungen ist, trotz des immer noch fehlenden EG-Haushaltes die Durchführungsverordnung zur EG-Nahrungsmittelhilfe am 19. Februar 1985 zu verabschieden. Auch die Bundesregierung hat sich für eine möglichst zügige Verabschiedung durch den Rat eingesetzt, weil wir einfach jede Verzögerung von Nahrungsmittelhilfelieferungen angesichts der Not in Afrika für unverantwortlich halten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Die langfristigen Aspekte der Ernährungssicherung dürfen aber neben der Nothilfe nicht in Vergessenheit geraten, wenn das Ziel der eigenständigen Nahrungsversorgung in den Entwicklungsländern erreicht werden soll. Dabei sind zwei Aspekte von entscheidender Bedeutung.
    Die Nahrungsmittelnothilfe muß sobald wie möglich übergeführt werden in Nahrungsmittelhilfe, die zur nachhaltigen Verbesserung der Produktionsbasis eingesetzt wird und in eine nationale Versorgungsplanung eingebunden ist.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Na, dann macht das doch einmal!)

    — Ich kann eine leidvolle Geschichte vom Mißlingen auf diesem Gebiet in vergangenen Jahren und Jahrzehnten erzählen. Ich werde heute nachmittag Somalia aufsuchen, das Land, das ein Musterbeispiel dafür ist, wie mit gutem Willen geleistete Hilfe ein Land in immerwährende und totale Abhängigkeit von ausländischer Hilfe geführt hat.

    (Schwenninger [GRÜNE]: Richtig!)

    Wir sollten uns daranmachen, aus diesen Fehlern zu lernen und die Katastrophenhilfe und die längerfristige Entwicklungspolitik in einen brauchbaren Zusammenhang zu bringen. Dabei ist dann auch. Ihre Hilfe erforderlich. Dies ist nicht der Moment, in dem man den Pharisäer spielen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Stahl [Kempen] [SPD]: Das tun wir ja auch nicht!)




    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    Ich ermutige Sie dabei, so vortrefflichen Wandel an den Tag zu legen.

    (Schwenninger [GRÜNE]: Sorgen Sie dafür. daß der Yuba-Staudamm nicht gebaut wird!)

    — Das ist — in anderen Worten und etwas verkürzt
    — mein Reiseziel, verehrter Freund. — Die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, das Eindämmen der Erosion und das Eindämmen der von Nord nach Süd fortschreitenden Verwüstung sind notwendige Voraussetzungen für die Erhöhung der Eigenproduktion.