Rede von
Dr.
Karl-Heinz
Klejdzinski
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß beispielsweise, wenn ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz durchgeführt und gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt wird, die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung von den Versicherungen zum Anlaß genommen wird, so lange mit den Zahlungen auszusetzen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist Aufgabe der Versicherungen, die Versicherungsleistungen so zu gestalten, daß sie rechtlich unanfechtbar sind. Das liegt im Interesse der Versichertengemeinschaft, auf die die Versicherung Rücksicht zu nehmen hat. Daher ist es im Normalfall nicht zu beanstanden, wenn die Versicherung derartige rechtliche Auseinandersetzungen abwartet, bevor sie die endgültige Zahlung leistet.