Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Huonker auf:
Wie hoch müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts für ein Wohneigentum jeweils sein, damit die Aussage des Bundesministers der Finanzen zur künftigen steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums in der DFS-Tagesschau am 19. März 1985 zutrifft, „Das Sonderprogramm war ... von vornherein befristet ... aber für Bauwillige mit mehreren Kindern ist das neue Recht in der Regel — auch bei diesem Vergleich — besser", — aufgeschlüsselt nach Steuerpflichtigen in der unteren Proportionalzone, Facharbeitern mit Durchschnittseinkommen und Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz sowie nach dem Nominalwert und dem abgezinsten Barwert für den geförderten Zeitraum von acht Jahren?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Der Steuervorteil nach neuem Recht, Herr Kollege Huonker, ist für Steuerpflichtige mit Kindern günstiger als die Förderung nach geltendem Recht, einschließlich des befristeten Schuldzinsenabzugs, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach der Neuregelung über folgenden Beträgen liegen — bei nominaler Betrachtung —: bei einem Steuersatz von 22 v. H. über ca. 220 450 DM, bei einem Steuersatz von 30 v. H. über ca. 235 000 DM, bei einem Steuersatz von 56 v. H. über ca. 253 570 DM. Bei der Barwert-Betrachtung, die Sie auch erwünscht haben, sind es unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 7,5 v. H.: bei einem Steuersatz von 22 v. H. über ca. 234 250 DM, bei einem Steuersatz von 30 v. H. über ca. 248 790 DM und bei einem Steuersatz von 56 v. H. über ca. 267 370 DM.
Bei der Beurteilung der Neuregelung der Wohnungsbauförderung kann der von vornherein nur befristete Schuldzinsenabzug sinnvoll jedoch nicht einbezogen werden; der Vergleich muß vielmehr auf den Rechtszustand vor dem 1. Oktober 1982 abstellen. Hiernach tritt für alle Steuerpflichtigen eine erhebliche Verbesserung ein.