Rede von
Dr.
Friedrich
Voss
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Huonker, der Bundesfinanzhof hat in dem von Ihnen erwähnten Urteil entschieden, daß eine Erhöhung des sogenannten Essensfreibetrages von 1,50 DM arbeitstäglich mangels einer Rechtsgrundlage nicht in Betracht kommt. Da die Bundesregierung eine Erhöhung des Essensfreibetrages nicht beabsichtigt, entfallen insoweit gesetzgeberische Initiativen. Allerdings hat der Bundesfinanzhof in der Urteilsbegründung anklingen lassen, daß auch der geltende Essensfreibetrag rechtlich nicht hinreichend abgesichert sei. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der Essensfreibetrag nur ein Teilproblem innerhalb des großen Bereiches der steuerfreien Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke darstellt. Dieser Gesamtkomplex bedarf einer grundlegenden Überarbeitung, die sich aber wegen der Vielschichtigkeit des Problems und der zu beachtenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte nicht kurzfristig realisieren läßt.
Eine isolierte gesetzliche Regelung nur für den Essensfreibetrag hält die Bundesregierung nicht für sachgerecht. Sie hält es mit den obersten Finanzbehörden der Länder für vertretbar, die bisherigen Bestimmungen bis zu einer späteren umfassenden Regelung unverändert weiter anzuwenden.