Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Danke sehr, Herr Staatssekretär. Wir können gleich mit Ihrem Ressort fortfahren. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf, und zwar die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Jäger :
Wann ist — entsprechend der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983, Abschnitt II — mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erleichterung des Adoptionsrechts im Sinne eines wirksamen Schutzes des ungeborenen Lebens zu rechnen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Erhard, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat unter Beteiligung von Fachleuten aus der Adoptionsvermittlungspraxis einen umfassenden Bericht über die Adoptionspraxis im Bundesgebiet von 1977 bis Mitte 1984 ausgearbeitet und diesen dem Bundeskabinett vorgelegt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, daß sich das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene neue Adoptions- und Adoptionsvermittlungsrecht in der Praxis bewährt hat. Der Bericht kommt weiter zu dem Ergebnis, daß Hemmnisse gegen die Adoptionsfreigabe sich weniger durch Änderungen der gesetzlichen Regelungen für die Adoption als vielmehr durch Verbesserungen im psychosozialen Bereich sowie durch Verbesserungen der flankierenden Maßnahmen bei der Adoptionsfreigabe abbauen lassen.
Änderungen des Adoptionsrechts sind bei dieser Sachlage zur Zeit nicht beabsichtigt.