Rede von
Benno
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Hirsch, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Bundesministerium der Justiz hat durch fernschriftliche Mitteilung der beteiligten Landesjustizverwaltungen am 18./19. März dieses Jahres erfahren, daß Mehmet Emin Ylmaz, den das Verwaltungsgericht Hannover am 18. März 1985 als Asylberechtigten anerkannt hat, am selben Tage auf Grund des Auslieferungshaftbefehls des Kammergerichts in Berlin vom 7. März 1985 im Hinblick auf das türkische Auslieferungsersuchen vom 29. Januar 1985 in Hannover in Auslieferungshaft genommen worden war.
Mit Fernschreiben vom 19. März 1985 hat der Bundesminister der Justiz der Landesjustizverwaltung Berlin mitgeteilt, daß die Bundesregierung nicht vor Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Bewilligung des türkischen Ersuchens entscheiden werde. Er gehe aber angesichts der bisher vorliegenden Erkenntnisse und Überlegungen davon aus, daß nach Rechtskraft der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover mit der Bewilligung der Auslieferung durch die Bundesregierung nicht zu rechnen sein werde. Die Landesjustizverwaltung Berlin hat daraufhin am 26. März 1985 mitgeteilt, daß das Kammergericht den gegen den Verfolgten erlassenen Auslieferungshaftbefehl wegen Wegfalls des Haftgrundes aufgehoben hat; der Betroffene wurde auf freien Fuß gesetzt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Akten des verwaltungsgerichtlichen Asylverfahrens angefordert. Sobald sie vorliegen, werden die abschließenden Entscheidungen des Gerichts über die Zulässigkeit und der Bundesregierung über die Bewilligung der Auslieferung getroffen werden.
An der gegenüber der Landesjustizverwaltung Berlin geäußerten vorläufigen Prognose für die im Fall der Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils zu erwartende Entscheidung halte ich fest. Das heißt: Eine Auslieferung ist nicht zu erwarten.