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    Plenarprotokoll 10/123 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 123. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/2883 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Hochschulpolitik — Drucksachen 10/1753, 10/2543 — Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9061 B Kuhlwein SPD 9064 A Daweke CDU/CSU 9067 A Dr. Jannsen GRÜNE 9069 A Dr.-Ing. Laermann FDP . . –. . . . . 9070 C Dr. Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 9073 A Frau Männle CDU/CSU 9075 A Neuhausen FDP 9077 A Kastning SPD 9078 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9080 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/1794 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Antretter, Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Daubertshäuser, Duve, Dr. Emmerlich, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/2653 — Frau Blunck SPD 9082 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9083 D Frau Dr. Bard GRÜNE 9085 B Bredehorn FDP 9086 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 9088 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1986) — Drucksache 10/2814 — Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9090 C Dr. Wernitz SPD 9092 B Broll CDU/CSU 9094 A Frau Reetz GRÜNE 9095 C Dr. Hirsch FDP 9097 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 10/1015 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2846 — 9098 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau — Drucksache 10/955 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2836 — 9099 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2870 — 9099 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2871 — 9099 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 10/2621 — 9099 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 10/2254 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes — Drucksache 10/2709 — 9099 C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/2776 — 9099 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Koalitionsrecht der Angehörigen der Streitkräfte — Drucksachen 10/1371, 10/2756 — . . . 9099 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/2362, 10/2812 — . . . 9100A Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Transport von dioxinhaltigen Abfällen aus der Pentachlorphenol-Produktion der Firma Dynamit-Nobel, Rheinfelden — Drucksache 10/2920 — 9100 B Fragestunde — Drucksache 10/2914 vom 22. Februar 1985 — Bundesmittel für Großforschungszentren im Saarland; Subventionen für ArbedSaarstahl; Kriterien für deren Vergabe MdlAnfr 1, 2 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiner SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 9100 C ZusFr Schreiner SPD 9100 D ZusFr Brück SPD 9101 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 9101 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9010C Interessenkollision durch die Mitgliedschaft des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Überla, in der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft MdlAnfr 5 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9102 D ZusFr Fiebig SPD 9103 B ZusFr Krizsan GRÜNE 9103 C Gewährung von Forschungsmitteln an den Geschäftsführer der Fa. Staticon, Dr. Heinz Letzel, durch Entscheidung des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes in den Jahren 1983/84 MdlAnfr 6 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 III Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9103 D ZusFr Fiebig SPD 9103 D Umweltbelastung durch Ultraleichtflugzeuge MdlAnfr 7, 8 22.02.85 Drs 10/2914 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9104A ZusFr Bindig SPD 9104B ZusFr Krizsan GRÜNE 9104 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9104 C Verlagerung des Transports explosiver Stoffe von der Straße auf die Schiene MdlAnfr 10, 11 22.02.85 Drs 10/2914 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9105 B ZusFr Hoffie FDP 9105 D Zulassung von Spikesreifen MdlAnfr 12, 13 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9105D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 9106 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 9106 C Unterzeichnung der S-Bahn-Verträge für die Strecken Offenbach—Ober-Roden und Offenbach—Dietzenbach angesichts des erhöhten Finanzierungsangebots Hessens MdlAnfr 14, 15 22.02.85 Drs 10/2914 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9106 D ZusFr Klein (Dieburg) SPD 9107A ZusFr Hoffie FDP 9107 B ZusFr Reuter SPD 9107 C ZusFr Dr. Lippold CDU/CSU 9108 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 9108A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9108 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9109 D Nutzung der Abwärme von Kraftwerken zur Befreiung der umliegenden Straßen von Glatteis MdlAnfr 16 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9110B ZusFr Krizsan GRÜNE 9110 B Auflösung von Betriebsämtern und Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Siegen, im Rahmen der geplanten Neuordnung der regionalen Bundesbahn-Leitungsebene MdlAnfr 17, 18 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110C ZusFr Frau Steinhauer SPD 9110 C Erdeinbrüche beim Tunnelbau für die Schnellbahnstrecke Kassel—Würzburg MdlAnfr 20, 21 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9111C ZusFr Dr. Enders SPD 9111 D Finanzierung der Schwarzwaldbahn Hausach—Freudenstadt—Hochdorf auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesbahn und Baden-Württemberg MdlAnfr 22 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9112 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 B Beteiligung der Bundesregierung am Publizistik-Verlag und Einsatz der „Südwestdeutschen Illustrierten" für die Offentlichkeitsarbeit der Bundespost MdlAnfr 23 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 9112 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 D Angesparte Gelder bei den Bausparkassen MdlAnfr 30 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 9113 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9113B ZusFr von Schmude CDU/CSU 9113 C Verlängerung der Interimsfrist des Bundeskleingartengesetzes (31. März 1987) für die Aufstellung kommunaler Bebauungspläne für Dauerkleingärten MdlAnfr 31, 32 22.02.85 Drs 10/2914 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 9113 D Innenpolitische Situation Äthiopiens MdlAnfr 37 22.02.85 Drs 10/2914 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 9114 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9114 D Schadstoffbelastung der Luft durch die grenznahen französischen Industriebereiche Carlingen, Creutzwald und Marienau; Einbau von Filteranlagen MdlAnfr 38, 39 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiber CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Antw PStSekr Spranger BMI 9115 D ZusFr Schreiber CDU/CSU 9116 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 9116 D Reaktion der Bundesregierung auf das neue Magazin „Geheim" und dessen Absichten MdlAnfr 40, 41 22.02.85 Drs 10/2914 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9117A ZusFr Krey CDU/CSU 9117 C Bundesmittel für die Integration der Vertriebenen, Um- und Aussiedler MdlAnfr 42 22.02.85 Drs 10/2914 Sielaff SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9117 D ZusFr Sielaff SPD 9117 D Erkenntnisse über den 8. Bundeskongreß der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) am 15./16. Dezember 1984 in Bottrop und über die extremistische Ausrichtung dieser Jugendorganisation MdlAnfr 43 22.02.85 Drs 10/2914 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9118B ZusFr Vosen SPD 9118C Nächste Sitzung 9118 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9119*A Anlage 2 Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen MdlAnfr 3, 4 22.02.85 Drs 10/2914 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9119*B Anlage 3 Einflußnahme der Bundesregierung auf personalpolitische Entscheidungen des Goethe-Instituts MdlAnfr 35, 36 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 9119*C Anlage 4 Bau der Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 MdlAnfr 9 22.02.85 Drs 10/2914 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* A Anlage 5 Sicherung der Bahnübergänge in Schleswig-Holstein durch automatische Schranken • MdlAnfr 19 22.02.85 Drs 10/2914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* B Anlage 6 Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche für Btx-Benutzer im ländlichen Raum MdlAnfr 26, 27 22.02.85 Drs 10/2914 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9120* C Anlage 7 Auffassung von Staatsminister Vogel über die Übertragung der Zuständigkeit für Städtebauförderung auf die Länder; Auswirkung auf das geplante Baugesetzbuch MdlAnfr 28, 29 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 9120* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9061 123. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 122. Sitzung, Seite 9059* A: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Dr. Holtz*" und das Datum „27. 2." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 1. 3. Breuer 1. 3. Büchner (Speyer) * 1. 3. Böhm (Melsungen) * 1. 3. Dr. von Bülow 28. 2. Dr. Bugl 28. 2. Ehrbar 1. 3. Dr. Enders* 1. 3. Ertl 1. 3. Gallus 1. 3. Gerstein 1. 3. Frau Gottwald 1. 3. Haehser 1. 3. Dr. Hauff 1. 3. Jung (Düsseldorf) 1. 3. Frau Kelly 1. 3. Frau Dr. Lepsius 1. 3. Linsmeier 1. 3. Lohmann (Witten) 1. 3. Dr. Müller 1. 3. Frau Dr. Neumeister 28. 2. Polkehn 1. 3. Reuschenbach 1. 3. Dr. Scheer 28. 2. Schlottmann 1. 3. Dr. Schöfberger 1. 3. Frau Simonis 1. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 1. 3. Stockhausen 1. 3. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weinhofer 1. 3. Weisskirchen (Wiesloch) 28. 2. Frau Dr. Wex 28. 2. Dr. Zimmermann 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 3 und 4): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen vor? Ist die Bundesregierung bereit, Untersuchungen anzuregen bzw. zu fördern, um die Thesen der „Phosphatliga" - Arbeitskreis zur Förderung der Selbsthilfe phosphatempfindlicher Menschen - zu überprüfen, wonach es einen engen Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und bestimmten Verhaltensstörungen gibt? Im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit wurden an der UniversitätsKinderklinik Mainz 35 Kinder im Alter von 4 bis 15 Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahren wissenschaftlich darauf hin untersucht, ob Zusammenhänge zwischen dem Verzehr phosphathaltiger Lebensmittel und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen. Mit Einverständnis ihrer Eltern wurde das Verhalten der Kinder von Eltern und Forschern beobachtet und beurteilt, u. a. durch Videoaufzeichnungen und psychologische Tests. Dabei zeigte sich, daß weder eine phosphatarme Diät noch eine einmalige Belastung mit zusätzlichem Phosphat einen meßbaren Einfluß auf das Verhalten der Kinder hatte. Dieses Ergebnis wurde in der Zwischenzeit jedoch von einigen Ärzten und Elterninitiativen angezweifelt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft daher gegenwärtig die Vergabe eines weiteren Forschungsvorhabens zum Verzehr von phosphathaltigen Lebensmitteln und deren möglichen Auswirkungen auf zerebrale Dysfunktionen bei Kindern. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 35 und 36): Welche personalpolitischen Entscheidungen für das Goethe-Institut hat die Bundesregierung in jüngster Zeit zu beeinflussen versucht, bzw. auf welche will sie noch einwirken? Schließt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Urteil eines Kommentars der Süddeutschen Zeitung vom 24. Januar 1985 an, daß „das internationale Renommee" des Goethe-Instituts beeinträchtigt werde, falls bei den demnächst anstehenden personalpolitischen Entscheidungen nicht bloß nach den Wünschen des Instituts, sondern auch nach anderen Vorstellungen entschieden wird? Zu Frage 35: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Auswärtigen, und dem Goethe-Institut wurde 1976 ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem der personalpolitische Einfluß der Bundesregierung präzise definiert ist. Danach sind folgende 6 Personalentscheidungen - und nur diese - der Zustimmung des Bundesministers des Auswärtigen unterworfen: Die Wahl des Präsidenten, der beiden Vize-Präsidenten, des Generalsekretärs des stellvertretenden Generalsekretärs und des Leiters der Zentralabteilung. Dieses vertraglich vereinbarte Zustimmungsrecht hat die Bundesregierung in den vergangenen neun Jahren wahrgenommen und gedenkt sie auch in Zukunft wahrzunehmen. Zu Frage 36: Der Kommentator der Süddeutschen Zeitung hat in dem von Ihnen zitierten Absatz die Meinung geäußert, es sei für das Prestige des Goethe-Instituts schlecht, wenn die anstehenden personalpolitischen 9120* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Entscheidungen nicht nach der Qualität des Bewerbers, sondern nach seiner parteipolitischen Zugehörigkeit entschieden würden. Diese Meinung teile ich. Die private parteipolitische Überzeugung eines Kandidaten ist für die Bundesregierung kein Grund dafür, die Zustimmung zu seiner Wahl in ein Amt des Goethe-Instituts zu erteilen oder zu verweigern, solange der Kandidat unsere freiheitlich-demokratische Ordnung bejaht. Es kommt ausschließlich auf die Qualifikation des Bewerbers für das betreffende Amt an. Allerdings dürfen persönliche politische Überzeugungen auch kein Hindernis für eine Berufung sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 9): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Überprüfung des Entwurfs der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung für die Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 gekommen, und hat sie einen bejahenden Sichtvermerk erteilt? Die Bundesregierung hat dem von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorgelegten Entwurf für die Umgehungsstraße Uelzen im Zuge der B 4 zugestimmt und dementsprechend im Januar 1985 den Sichtvermerk erteilt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 19): An welchen schleswig-holsteinischen Bahnübergängen werden in den nächsten Jahren derzeit noch manuell bediente Schranken durch automatische Schranken ersetzt, und welche weiteren Investitionen wird die Deutsche Bundesbahn in diesem Bundesland mit dem Ziel vornehmen, die Sicherheit für den Schienen- und Straßenverkehr zu erhöhen? In den nächsten Jahren sollen nach Angaben der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein jährlich rund 15 wärterbediente Schranken durch automatische Sicherungsanlagen ersetzt werden. Die dafür erforderlichen Investitionen betragen rund 5 Millionen DM/Jahr. Eine Aufzählung der einzelnen Bahnübergänge ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich. Darüber hinaus sind in Schleswig-Holstein jährliche Investitionen von rund 23 Millionen DM für die Beseitigung von Bahnübergängen durch Brückenbauwerke und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs an Bahnübergängen vorgesehen. Diese Kosten sind nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes von der Deutschen Bundesbahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu je einem Drittel zu tragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Teilen der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, daß aus manchen Gebieten die jeweilige Bildschirmtextzentrale nicht zu Fernsprechnahtarifen angewählt werden kann, da hierin eine regionale Wettbewerbsverzerrung gesehen wird, die möglicherweise zu einem Gefälle von den Verdichtungsräumen zu den ländlichen Räumen führen kann, und in welchen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist es derzeit noch nicht möglich, die jeweilige Bildschirmtextzentrale zum Fernsprechnahtarif anzurufen? Bis wann ist der Anschluß dieser Regionen an den Nahtarif vorgesehen, und welche Gründe gibt es für die in der Öffentlichkeit diskutierten Verzögerungen beim Anschluß? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, den Bildschirmtextdienst nicht zum Fernsprechnahtarif erreichen zu können. Dieser günstige Tarif gilt heute bereits für über 90 % aller Fernsprechteilnehmer. Darüber hinaus sehen die Planungen der Deutschen Bundespost vor, daß Bildschirmtext schon Mitte dieses Jahres von überall aus zum Fernsprechorts- oder Nahtarif angewählt werden kann. Mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 200 Millionen DM realisiert die Deutsche Bundespost unter der Leitung der jetzigen Bundesregierung damit in einer außerordentlich kurzen Zeitspanne die regionale Gleichbehandlung. Nach den Plänen der Deutschen Bundespost zur Zeit der letzten Bundesregierung wäre eine flächendeckende Versorgung erst in den 90er Jahren erfolgt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 28 und 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Vogel, daß im Rahmen der Verringerung von Zuständigkeiten des Bundes die Städtebauförderung an die Länder abgegeben werden sollte? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für das geplante Baugesetzbuch, auch unter dem Aspekt, daß die Bundesregierung das Ziel verfolgt, ihre Gesetzgebungskompetenz „weniger als bisher auszuschöpfen"? Zu Frage 28: Die Bundesregierung strebt den Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen an, um zu einer klaren Aufgabentrennung zu kommen. Entsprechend der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 wurde die Entflechtung bereits für den Bereich der Krankenhausfinanzierung vollzogen. Die Regierungschefs der Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. bis 19. Oktober 1984 beschlossen, mit der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9121* rung in einem nächsten Schritt den Abbau der Mischfinanzierung im Wohnungs- und Städtebau zu erörtern. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Vorschlag der Länder ist noch nicht abgeschlossen. Die Gespräche mit den Regierungschefs der Länder werden am 1. März 1985 fortgesetzt. Zu Frage 29: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet die Arbeiten für den Entwurf eines Baugesetzbuchs im Rahmen des bestehenden Zeitplanes auf der Basis der geltenden Rechtslage vor.
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    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es bei der Volkszählung um die Grundgesamtheit derer ginge, die jetzt im Plenum sitzen, wäre das ein relativ einfaches Problem.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Es könnte auch schwieriger werden, unter Datenschutzgesichtspunkten; das ist richtig. Aber so ist es nicht. Dies aber nur am Rande.
    Meine Damen und Herren, es war notwendig und sinnvoll, nach der Aussetzung der Volkszählung 1983 und dem Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 dieses Gesetz entsprechend den Maßstäben des Karlsruher Spruches umfassend zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung liegt nunmehr in Gestalt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vor. Jetzt ist der Bundestag in erster Lesung am Zuge.
    Die Volkszählung soll eine aktuelle, umfassende und zuverlässige Datenbasis für gesellschafts- und wirtschaftspolitische Planungen und Entscheidungen des Bundes, der Länder und Gemeinden und überdies die gesicherte Datenbasis für weitere statistische Untersuchungen, z. B. den Mikrozensus und weit darüber hinaus, liefern.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf den Stellenwert der Statistik für die Planmäßigkeit staatlichen Handelns, orientiert am Sozialstaatsprinzip, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil mehrfach und nachdrücklich hingewiesen. Das Karlsruher Urteil hat aber den Stellenwert der Statistik nicht nur allgemein unterstrichen, sondern dies auch in bezug auf die Volkszählung grundsätzlich und konkret getan, so z. B. mit dem Leitsatz, daß das vorgesehene Erhebungsprogramm des Volkszählungsgesetzes 1983 nicht zu einer mit der Würde des Menschen unvereinbaren Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit führt und daß es auch den Geboten der Normenklarheit und der Verhältnismäßigkeit genügt. Wer nach dem Volkszählungsurteil immer noch mit der Parole von der „Volksaushorchung" herumhantiert, muß sich den Vorwurf der versuchten Volksverdummung gefallen lassen. Ich sage dies in aller Klarheit und Eindeutigkeit.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Eine pauschale, undifferenzierte Ablehnung einer Volkszählung war zu keinem Zeitpunkt die politische Position der SPD. Die Sozialdemokraten haben sich vielmehr von jeher für eine planende und vorausschauende Politik eingesetzt. Eine solche Politik ist jedoch davon abhängig, daß die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Datenerhebungen sind deshalb unerläßlich. Die Volkszählung ist bis heute ein prinzipiell weltweit anerkanntes und angewandtes Instrument, um die erforderlichen aktuellen, zuverlässigen Planungsdaten zu gewinnen.
    Meine Damen und Herren, die schon in der Mikrozensus-Anhörung diese Woche andiskutierte Frage, ob und inwieweit Totalerhebungen mit Auskunftspflicht erforderlich sind, wird uns im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Volkszählungsgesetz am 17. April dieses Jahres noch einmal



    Dr. Wernitz
    I beschäftigen. Dabei wird es nicht nur um die Effektivität und Gleichwertigkeit alternativer Methoden der Informationsbeschaffung für den Sozialstaat gehen. Man muß auch die Probleme, Risiken und Schranken zur Kenntnis nehmen, die sich für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aus anderen Befragungsverfahren, z. B. Telefonabfrage, Abrufe von Daten aus verschiedenen Registern, ergeben können.
    Im Mittelpunkt der geplanten Anhörung des Innenausschusses zum Volkszählungsgesetz dürften aber zwei andere Forderungen an den Gesetzentwurf stehen:
    Erstens. Die Volkszählung muß unter konsequenter Beachtung des Datenschutzes — entsprechend den verfassungsrechtlichen Maßstäben und konkreten Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils — durchgeführt werden.
    Zweitens. Die Volkszählung ist strikt auf den fachlich notwendigen Umfang zu beschränken.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist unverkennbar, daß sich die Verfasser des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Volkszählung 1986 ernsthaft bemüht haben, die Vorgaben des Karlsruher Urteils umzusetzen, wonach an die Datenerhebung und -verarbeitung für statistische Zwecke im Zusammenhang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung besondere Anforderungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der auskunftspflichtigen Bürger zu stellen sind.

    (Krizsan [GRÜNE]: Na, Herr Wernitz!)

    Diese Beachtung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe ist aber nicht nur ein wohl selbstverständliches Gebot verfassungskonformen Handelns, sondern zugleich auch ein Gebot der praktischen politischen Vernunft, wenn man das als notwendig und zweckmäßig eingeschätzte Instrument Volkszählung mit hinreichender Akzeptanz beim Bürger durchsetzen will.
    Was die Wahrung der Datenschutzbelange angeht, kommt der Bewertung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz sicher erhebliches Gewicht zu. Dieser hat kürzlich darauf verwiesen, daß das Gesetz — bis auf ganz wenige Punkte von geringerer Bedeutung — einen geeigneten Rahmen schaffe, um den Datenschutz bei der Volkszählung zu gewährleisten.
    In der weiteren parlamentarischen Detailberatung unter Einschluß der öffentlichen Anhörung werden wir den Gesetzentwurf noch einmal gründlich auf Herz und Nieren, d. h. auf seine volle Übereinstimmung mit den Anforderungen des Volkszählungsurteils prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen weiteren Konsequenzen für den Gesetzentwurf zu ziehen haben. Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß Herr Waffenschmidt für die Bundesregierung in diesem Punkt klar und eindeutig das erklärt hat, was im Grunde selbstverständlich ist, nämlich daß man offen ist für weitere Schlußfolgerungen und Konsequenzen, etwa jene, die sich aus der Anhörung ergeben. Aber
    es ist atmosphärisch gut, wenn dies für die Verfahrensfrage von vornherein klar ist.
    Ein besonderes Augenmerk wird bei der Anhörung auf die Frage zu richten sein, ob das Erhebungsprogramm mit allen seinen Einzeldaten im überwiegenden Allgemeininteresse wirklich unverzichtbar ist. Jedes einzelne Datum kommt auf den kritischen Prüfstand und muß hinsichtlich seiner Erforderlichkeit zwingend begründet sein. Das gilt auch für die Frage: Pflicht oder freiwillige Auskunft.
    Wir hoffen, daß es mit diesem Verfahren gelingt, die Volkszählung auf den fachlich wirklich notwendigen Mindestumfang zu beschränken. Erst nach der Anhörung wird zu entscheiden sein, ob und inwieweit noch Reduzierungen am Datenkranz möglich und geboten sind. Auch mit dieser Verfahrensweise kann und muß aus sozialdemokratischer Sicht ein konstruktiver Beitrag zur Sicherung der Akzeptanz einer Volkszählung 1986 beim Bürger geleistet werden.
    Wir Sozialdemokraten haben vor kurzem aus gegebenem Anlaß und mit guten Gründen vor einer Volkszählung mit heißer Nadel gewarnt. Solidität, Sorgfalt und Sensibilität müssen hier Vorfahrt vor Schnelligkeit haben.
    Mit dieser Maßgabe werden wir Sozialdemokraten konstruktiv und zügig an die Beratung des Entwurfs gehen, wohlwissend, daß nichts in der Sache gewonnen ist, wenn die Einsicht der Bevölkerung in hinreichendem Umfang fehlt.
    In diesem Sinne werte ich auch die Einlassung von Bundesinnenminister Zimmermann, daß er eine Volkszählung 1986 nur für machbar halte, wenn sie auch von der SPD in Bund und Ländern praktisch mitgetragen werde. Die Frage der Akzeptanz einer Volkszählung sollte aber nicht zwischen den demokratischen Parteien taktisch hin- und hergeschoben werden. Wie Meinungsumfragen zeigen, ist dies eine Frage und Aufgabe, die sich allen Parteien mehr oder weniger intensiv stellt. Deshalb ist ein entsprechender Umgang mit dem Thema, wie er eben dargestellt wurde, geboten.
    Für eine bessere Akzeptanz der Volkszählung könnten Bundesregierung und Koalition eine Menge tun, wenn sie endlich ihre Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz vorlegen würden.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, im Zuge der anstehenden parlamentarischen Beratungen in puncto Kostenteilung zwischen Bund und Ländern sollte es zu einer Klärung kommen. Sie ist noch nicht da, aber es wäre wünschenswert, daß dies noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen geschieht. Das Vermittlungsverfahren beim Volkszählungsgesetz 1983 hatte bekanntlich auch inhaltliche Regelungen gebracht, die datenschutzrechtlich problematisch waren. Ein vergleichbares Vorgehen darf es diesmal nicht geben. Ich sage dies schon präventiv und vorsorglich.
    Ich komme zum Schluß. Wir Sozialdemokraten stimmen in der heutigen ersten Lesung dem Über-



    Dr. Wernitz
    weisungsvorschlag zu und werden kritisch-konstruktiv an die Beratung des Entwurfs gehen. Unsere Zustimmung am Ende der parlamentarischen Beratungen kann und wird nur ein Gesetzentwurf finden, der in der Tat allen Anforderungen des Volkszählungsurteils und des Datenschutzes entspricht und gerecht wird.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Broll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schnelligkeit ist nun bestimmt nicht das, was wir bei der Behandlung des Volkszählungsgesetzes im Bundestag der jeweiligen Regierung — damals Sie, jetzt wir — vorwerfen können. Ich kenne kein einziges Gesetz, das, seit ich dem Hause angehöre, so lange und immer wieder beraten worden ist wie dieses Volkszählungsgesetz.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Personalausweis!)

    Seit 1981 beschäftigen wir uns mit diesem Vorhaben. Das, was sich im Parlament und außerhalb des Parlaments im Zusammenhang mit der Volkszählung ereignet hat, hat manchen Gedanken aufkommen lassen. In einem Land von so großem Wohlstand wie unserem reduziert sich j a manchmal die Sorge um das tägliche Brot auf die Frage, ob man Kartoffeln mit dem Messer oder mit der Gabel zerkleinert. So hat sich, scheint mir, bei manchen der urmenschliche Trieb nach Freiheit in unserem liberalen und sozialen Rechtsstaat mit seinem außerordentlich großen Maß individueller Freiheit auf die Frage reduziert, ob sie wohl in 30 oder 40 Minuten den Fragebogen ausfüllen müßten oder nicht. Nun, wir können geradezu glücklich darüber sein, daß offensichtlich die existentiellen Probleme der meisten Menschen so sind, daß man sich mit diesen Dingen beschäftigen kann. Es gibt sicher in der Welt viele Länder und viele Millionen Menschen, die sehr viel ernstere, bedrängendere Sorgen sowohl hinsichtlich der Freiheit als auch hinsichtlich ihres Wohlstandes haben.
    Meine Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat die Volkszählung und die Statistik überhaupt mit einigen bemerkenswerten Sätzen gestützt. Es hat den damaligen Gesetzentwurf in drei Absätzen des § 9 für verfassungswidrig erklärt. Das waren die Absätze, die sich mit der Weitergabe von Einzelangaben an andere Stellen beschäftigt haben. Es hat darüber hinaus weitreichende Äußerungen zum Thema der Rechte des einzelnen und zum Thema des Datenschutzes gemacht, die uns im Bundestag noch jahrelang beschäftigen werden und die die Änderung vieler Gesetze, die sich mit Daten befassen, zur Folge haben werden. Daran arbeiten wir gerade.
    Ich muß der Regierung bescheinigen, daß der jetzt vorliegende Entwurf zwar für das Vorhaben 1986 recht spät kommt, aber außerordentlich gründlich bearbeitet worden ist und nun so vorgelegt worden ist, daß ich ihn für eine sehr vernünftige Basis der Gesetzgebung halte. Ich erkläre hier im Namen der CDU/CSU-Fraktion, daß wir die Volkszählung durchführen wollen und alles tun werden, um die Volkszählung 1986 auch in die Tat umzusetzen.
    Wir tun das erstens deswegen, weil wir damit einer Rechtsvorschrift der Europöäischen Gemeinschaft folgen, die bereits 1981 eine solche Volkszählung für uns wie auch in den anderen Ländern der Gemeinschaft verlangt hat. Wir tun es, weil wir wissen, daß die Volkszählung eine ganz wichtige Grundlage für jedwede politische Tätigkeit in unserem Lande ist, und weil wir wissen, daß die Volkszählung auch eine wichtige Basis all jener Statistiken ist, von denen wir wissen, daß sie die Menschen weniger belasten als die Totalerhebung der Volks-, Arbeitsstätten- und Wohnungszählung. Denn ohne eine gründliche Volkszählung — eine Totalerhebung, eine totale Kenntnis der Basis — ist eine Stichprobenerhebung oder auch eine freiwillige Erhebung mit spezielleren Fragestellungen wissenschaftlich nicht durchzuführen.
    Darum also wollen wir die Volkszählung durchführen. Nach den Worten des Kollegen Wernitz habe ich die — sicher begründete — Hoffnung, daß auch die SPD-Fraktion bei diesem Vorhaben mitziehen wird, wenn auch aus der SPD sehr unterschiedliche Töne kommen. Der Oberbürgermeister von München, Kronawitter, schreibt uns Briefe und verlangt sehr genaue Angaben aus der Volkszählung; die Landesinnenminister der SPD haben von „Abspecken" und von viel zu vielen Fragen im jetzigen Entwurf gesprochen. Das ist ein Widerspruch,

    (Dr. Vogel [SPD]: Überhaupt nicht!)

    den die SPD bei sich selbst klären wird. Aber sie wird ihn klären.

    (Dr. Vogel [SPD]: Da können Sie sicher sein!)

    — Herr Dr. Vogel, Sie werden Ihr Teil dazu beitragen; es ist immer gut, wenn sich ein Vorsitzender in seinem Bereich durchsetzen kann.

    (Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU/ CSU — Dr. Vogel [SPD]: Sprechen Sie von Dregger?)

    Meine Damen und Herren, wir brauchen die Volkszählung, die Kenntnis der Bevölkerung, der Arbeitsstätten und der Wohnungsverhältnisse, weil in einem modernen Staat unendlich viel vom Staat getan und geregelt wird. Es gibt kaum einen Bürger, der nicht an den Staat Abgaben leisten muß, etwa auf Grund der Kenntnisse, die wir von seinen Einkommensverhältnissen und von anderen Umständen haben, und der nicht andererseits Empfänger staatlicher Leistungen wäre, seien es direkte Subventionen, sei es Kindergeld, seien es Beihilfen jedweder Art, Steuerfreibeträge usw. All dies und auch direkte Investitionstätigkeit des Staates — etwa im Bereich der Bauwirtschaft — wäre sonst blanke Willkür, und wir müssen zugeben, es ist heute zum Teil Willkür, weil aus der Volkszählung 1970 letztlich nur Daten zur Verfügung stehen, von denen jeder weiß, daß sie die Realität von heute,



    Broll
    von 1985/86, absolut nicht mehr richtig widerspiegeln.
    Deswegen ist manchmal die Frage zu stellen, ob diejenigen, die sich so kritisch gegen die Volkszählung als solche gewendet haben — ich unterscheide diese von denjenigen, die sich aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit der Art dessen, was wir wollten, auseinandergesetzt haben —, ob also diejenigen, die grundsätzlich gegen Zählungen sind, auch grundsätzlich dagegen sind, daß sie staatliche Leistungen bekommen. Ich kenne sehr viele, die sehr wohl fordern, aber nicht bereit sind, ihrerseits dem Staat Leistungen zu erbringen, und sei es nur die Unbequemlichkeit, einen Fragebogen ausfüllen zu müssen.
    In Schweden, meine Damen und Herren, gibt es eine andere Art der Volkszählung oder der statistischen Erhebungen. Da gibt es 250 hauptamtliche Befrager, die ständig unterwegs sind. Es gibt zweitens in Schweden für die statistischen Ämter die Möglichkeit, aus allen vorhandenen Datenbeständen im Lande, bei den Finanzämtern, den Gesundheitsämtern, den Krankenhäusern, den Sozialverwaltungen, den Bildungsverwaltungen, den Schulen usw. jedweden Datensatz abzurufen, der dort vorhanden ist, sicher mit Kautelen, wie wir wissen, aber doch in einer Art von Zusammenführung, zumal dort Personenkennzeichen existieren, die wir bei uns nicht kennen, mit einer Möglichkeit der Zusammenführung von Daten, die wir alle hier im Hause, glaube ich, zu Recht nicht wünschen.
    Um so mehr möchten wir und dürfen wir von den Bürgern erwarten, daß jene Akzeptanz, d. h. jene innere Bereitschaft besteht oder wächst, dem Staat das zu geben, was er braucht, um auf Grund genauer Kenntnis der Tatsachen, guter Kenntnis der Wirklichkeit vernünftige Politik machen zu können. Die Erfahrungen, die wir mit der Arbeitsplatzerhebung im Jahre 1984 gemacht haben, die ohne Schwierigkeit bei immerhin 0,4 % der Bevölkerung auf Grund einer EG-Verordnung durchgeführt worden ist, lehren uns, daß die Kampagne um die Volkszählung bei weitem nicht jene verheerenden Wirkungen gehabt hat, die von den Initiatoren gewünscht worden waren.
    So hoffe ich, daß auch bei der kommenden Volkszählung die Bereitschaft der Bürger vorhanden ist, gemäß einem Gesetz, das, so streng wie möglich nach den Maßstäben des Verfassungsgerichts entworfen worden ist und über das wir ja noch weiter beraten werden, wahrheitsgetreu Angaben über Dinge zu machen, die nun wirklich nicht den Intimbereich des Menschen berühren, sondern nur Tatsachen sind, die zu den sozialen Umständen — so möchte ich einmal sagen — des Lebens des Menschen in unserer Gesellschaft gehören und die die Basis für die Kenntnis alles Weiteren sind.
    Das Verfassungsgericht hat sich in diesem — in wörtlichem Sinne — sehr merkwürdigen Spruch vom 15. Dezember 1983 insbesondere mit der Weitergabe von Einzelinformationen beschäftigt und hat gesagt, an die Wissenschaft könne man Einzelangaben sehr wohl ohne bedeutende Kautelen vorsehen. Denn in der Wissenschaft sei Mißbrauch nicht möglich, da sei man ohnehin an dem einzelnen nicht so sehr interessiert. Bei den Gemeinden hingegen, wo wir in dem ersten Entwurf eine Weitergabe für möglich erklärt hatten, müsse man sehr vorsichtig sein. Dort bindet das Verfassungsgericht die Weitergabe von Daten an sehr strenge Bestimmungen. Man merkt daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Herren Richter in Karlsruhe sind weitgehend Professoren und nicht Gemeindebeamte.
    Ich selbst bin weder das eine noch das andere. Darum neige ich und neigt meine Fraktion dazu, bei der Weitergabe grundsätzlich sehr vorsichtig zu sein. Da folgen wir, Herr Staatssekretär, Ihrem Vorschlag. Ich denke, daß wir, die Fraktionen dieses Hauses, mit der Regierung, dem Datenschutzbeauftragten, dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes und seinen Mitarbeitern vernünftig zusammenarbeiten werden, um ohne Hektik, aber doch mit dem vorgesehenen vernünftigen Tempo dieses Gesetz zu verabschieden, so daß die Volkszählung dann im nächsten Jahr stattfinden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)