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    Plenarprotokoll 10/123 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 123. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/2883 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Hochschulpolitik — Drucksachen 10/1753, 10/2543 — Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9061 B Kuhlwein SPD 9064 A Daweke CDU/CSU 9067 A Dr. Jannsen GRÜNE 9069 A Dr.-Ing. Laermann FDP . . –. . . . . 9070 C Dr. Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 9073 A Frau Männle CDU/CSU 9075 A Neuhausen FDP 9077 A Kastning SPD 9078 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9080 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/1794 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Antretter, Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Daubertshäuser, Duve, Dr. Emmerlich, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/2653 — Frau Blunck SPD 9082 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9083 D Frau Dr. Bard GRÜNE 9085 B Bredehorn FDP 9086 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 9088 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1986) — Drucksache 10/2814 — Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9090 C Dr. Wernitz SPD 9092 B Broll CDU/CSU 9094 A Frau Reetz GRÜNE 9095 C Dr. Hirsch FDP 9097 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 10/1015 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2846 — 9098 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau — Drucksache 10/955 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2836 — 9099 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2870 — 9099 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2871 — 9099 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 10/2621 — 9099 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 10/2254 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes — Drucksache 10/2709 — 9099 C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/2776 — 9099 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Koalitionsrecht der Angehörigen der Streitkräfte — Drucksachen 10/1371, 10/2756 — . . . 9099 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/2362, 10/2812 — . . . 9100A Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Transport von dioxinhaltigen Abfällen aus der Pentachlorphenol-Produktion der Firma Dynamit-Nobel, Rheinfelden — Drucksache 10/2920 — 9100 B Fragestunde — Drucksache 10/2914 vom 22. Februar 1985 — Bundesmittel für Großforschungszentren im Saarland; Subventionen für ArbedSaarstahl; Kriterien für deren Vergabe MdlAnfr 1, 2 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiner SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 9100 C ZusFr Schreiner SPD 9100 D ZusFr Brück SPD 9101 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 9101 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9010C Interessenkollision durch die Mitgliedschaft des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Überla, in der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft MdlAnfr 5 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9102 D ZusFr Fiebig SPD 9103 B ZusFr Krizsan GRÜNE 9103 C Gewährung von Forschungsmitteln an den Geschäftsführer der Fa. Staticon, Dr. Heinz Letzel, durch Entscheidung des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes in den Jahren 1983/84 MdlAnfr 6 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 III Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9103 D ZusFr Fiebig SPD 9103 D Umweltbelastung durch Ultraleichtflugzeuge MdlAnfr 7, 8 22.02.85 Drs 10/2914 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9104A ZusFr Bindig SPD 9104B ZusFr Krizsan GRÜNE 9104 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9104 C Verlagerung des Transports explosiver Stoffe von der Straße auf die Schiene MdlAnfr 10, 11 22.02.85 Drs 10/2914 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9105 B ZusFr Hoffie FDP 9105 D Zulassung von Spikesreifen MdlAnfr 12, 13 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9105D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 9106 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 9106 C Unterzeichnung der S-Bahn-Verträge für die Strecken Offenbach—Ober-Roden und Offenbach—Dietzenbach angesichts des erhöhten Finanzierungsangebots Hessens MdlAnfr 14, 15 22.02.85 Drs 10/2914 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9106 D ZusFr Klein (Dieburg) SPD 9107A ZusFr Hoffie FDP 9107 B ZusFr Reuter SPD 9107 C ZusFr Dr. Lippold CDU/CSU 9108 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 9108A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9108 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9109 D Nutzung der Abwärme von Kraftwerken zur Befreiung der umliegenden Straßen von Glatteis MdlAnfr 16 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9110B ZusFr Krizsan GRÜNE 9110 B Auflösung von Betriebsämtern und Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Siegen, im Rahmen der geplanten Neuordnung der regionalen Bundesbahn-Leitungsebene MdlAnfr 17, 18 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110C ZusFr Frau Steinhauer SPD 9110 C Erdeinbrüche beim Tunnelbau für die Schnellbahnstrecke Kassel—Würzburg MdlAnfr 20, 21 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9111C ZusFr Dr. Enders SPD 9111 D Finanzierung der Schwarzwaldbahn Hausach—Freudenstadt—Hochdorf auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesbahn und Baden-Württemberg MdlAnfr 22 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9112 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 B Beteiligung der Bundesregierung am Publizistik-Verlag und Einsatz der „Südwestdeutschen Illustrierten" für die Offentlichkeitsarbeit der Bundespost MdlAnfr 23 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 9112 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 D Angesparte Gelder bei den Bausparkassen MdlAnfr 30 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 9113 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9113B ZusFr von Schmude CDU/CSU 9113 C Verlängerung der Interimsfrist des Bundeskleingartengesetzes (31. März 1987) für die Aufstellung kommunaler Bebauungspläne für Dauerkleingärten MdlAnfr 31, 32 22.02.85 Drs 10/2914 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 9113 D Innenpolitische Situation Äthiopiens MdlAnfr 37 22.02.85 Drs 10/2914 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 9114 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9114 D Schadstoffbelastung der Luft durch die grenznahen französischen Industriebereiche Carlingen, Creutzwald und Marienau; Einbau von Filteranlagen MdlAnfr 38, 39 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiber CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Antw PStSekr Spranger BMI 9115 D ZusFr Schreiber CDU/CSU 9116 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 9116 D Reaktion der Bundesregierung auf das neue Magazin „Geheim" und dessen Absichten MdlAnfr 40, 41 22.02.85 Drs 10/2914 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9117A ZusFr Krey CDU/CSU 9117 C Bundesmittel für die Integration der Vertriebenen, Um- und Aussiedler MdlAnfr 42 22.02.85 Drs 10/2914 Sielaff SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9117 D ZusFr Sielaff SPD 9117 D Erkenntnisse über den 8. Bundeskongreß der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) am 15./16. Dezember 1984 in Bottrop und über die extremistische Ausrichtung dieser Jugendorganisation MdlAnfr 43 22.02.85 Drs 10/2914 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9118B ZusFr Vosen SPD 9118C Nächste Sitzung 9118 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9119*A Anlage 2 Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen MdlAnfr 3, 4 22.02.85 Drs 10/2914 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9119*B Anlage 3 Einflußnahme der Bundesregierung auf personalpolitische Entscheidungen des Goethe-Instituts MdlAnfr 35, 36 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 9119*C Anlage 4 Bau der Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 MdlAnfr 9 22.02.85 Drs 10/2914 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* A Anlage 5 Sicherung der Bahnübergänge in Schleswig-Holstein durch automatische Schranken • MdlAnfr 19 22.02.85 Drs 10/2914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* B Anlage 6 Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche für Btx-Benutzer im ländlichen Raum MdlAnfr 26, 27 22.02.85 Drs 10/2914 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9120* C Anlage 7 Auffassung von Staatsminister Vogel über die Übertragung der Zuständigkeit für Städtebauförderung auf die Länder; Auswirkung auf das geplante Baugesetzbuch MdlAnfr 28, 29 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 9120* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9061 123. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 122. Sitzung, Seite 9059* A: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Dr. Holtz*" und das Datum „27. 2." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 1. 3. Breuer 1. 3. Büchner (Speyer) * 1. 3. Böhm (Melsungen) * 1. 3. Dr. von Bülow 28. 2. Dr. Bugl 28. 2. Ehrbar 1. 3. Dr. Enders* 1. 3. Ertl 1. 3. Gallus 1. 3. Gerstein 1. 3. Frau Gottwald 1. 3. Haehser 1. 3. Dr. Hauff 1. 3. Jung (Düsseldorf) 1. 3. Frau Kelly 1. 3. Frau Dr. Lepsius 1. 3. Linsmeier 1. 3. Lohmann (Witten) 1. 3. Dr. Müller 1. 3. Frau Dr. Neumeister 28. 2. Polkehn 1. 3. Reuschenbach 1. 3. Dr. Scheer 28. 2. Schlottmann 1. 3. Dr. Schöfberger 1. 3. Frau Simonis 1. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 1. 3. Stockhausen 1. 3. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weinhofer 1. 3. Weisskirchen (Wiesloch) 28. 2. Frau Dr. Wex 28. 2. Dr. Zimmermann 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 3 und 4): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen vor? Ist die Bundesregierung bereit, Untersuchungen anzuregen bzw. zu fördern, um die Thesen der „Phosphatliga" - Arbeitskreis zur Förderung der Selbsthilfe phosphatempfindlicher Menschen - zu überprüfen, wonach es einen engen Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und bestimmten Verhaltensstörungen gibt? Im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit wurden an der UniversitätsKinderklinik Mainz 35 Kinder im Alter von 4 bis 15 Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahren wissenschaftlich darauf hin untersucht, ob Zusammenhänge zwischen dem Verzehr phosphathaltiger Lebensmittel und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen. Mit Einverständnis ihrer Eltern wurde das Verhalten der Kinder von Eltern und Forschern beobachtet und beurteilt, u. a. durch Videoaufzeichnungen und psychologische Tests. Dabei zeigte sich, daß weder eine phosphatarme Diät noch eine einmalige Belastung mit zusätzlichem Phosphat einen meßbaren Einfluß auf das Verhalten der Kinder hatte. Dieses Ergebnis wurde in der Zwischenzeit jedoch von einigen Ärzten und Elterninitiativen angezweifelt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft daher gegenwärtig die Vergabe eines weiteren Forschungsvorhabens zum Verzehr von phosphathaltigen Lebensmitteln und deren möglichen Auswirkungen auf zerebrale Dysfunktionen bei Kindern. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 35 und 36): Welche personalpolitischen Entscheidungen für das Goethe-Institut hat die Bundesregierung in jüngster Zeit zu beeinflussen versucht, bzw. auf welche will sie noch einwirken? Schließt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Urteil eines Kommentars der Süddeutschen Zeitung vom 24. Januar 1985 an, daß „das internationale Renommee" des Goethe-Instituts beeinträchtigt werde, falls bei den demnächst anstehenden personalpolitischen Entscheidungen nicht bloß nach den Wünschen des Instituts, sondern auch nach anderen Vorstellungen entschieden wird? Zu Frage 35: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Auswärtigen, und dem Goethe-Institut wurde 1976 ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem der personalpolitische Einfluß der Bundesregierung präzise definiert ist. Danach sind folgende 6 Personalentscheidungen - und nur diese - der Zustimmung des Bundesministers des Auswärtigen unterworfen: Die Wahl des Präsidenten, der beiden Vize-Präsidenten, des Generalsekretärs des stellvertretenden Generalsekretärs und des Leiters der Zentralabteilung. Dieses vertraglich vereinbarte Zustimmungsrecht hat die Bundesregierung in den vergangenen neun Jahren wahrgenommen und gedenkt sie auch in Zukunft wahrzunehmen. Zu Frage 36: Der Kommentator der Süddeutschen Zeitung hat in dem von Ihnen zitierten Absatz die Meinung geäußert, es sei für das Prestige des Goethe-Instituts schlecht, wenn die anstehenden personalpolitischen 9120* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Entscheidungen nicht nach der Qualität des Bewerbers, sondern nach seiner parteipolitischen Zugehörigkeit entschieden würden. Diese Meinung teile ich. Die private parteipolitische Überzeugung eines Kandidaten ist für die Bundesregierung kein Grund dafür, die Zustimmung zu seiner Wahl in ein Amt des Goethe-Instituts zu erteilen oder zu verweigern, solange der Kandidat unsere freiheitlich-demokratische Ordnung bejaht. Es kommt ausschließlich auf die Qualifikation des Bewerbers für das betreffende Amt an. Allerdings dürfen persönliche politische Überzeugungen auch kein Hindernis für eine Berufung sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 9): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Überprüfung des Entwurfs der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung für die Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 gekommen, und hat sie einen bejahenden Sichtvermerk erteilt? Die Bundesregierung hat dem von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorgelegten Entwurf für die Umgehungsstraße Uelzen im Zuge der B 4 zugestimmt und dementsprechend im Januar 1985 den Sichtvermerk erteilt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 19): An welchen schleswig-holsteinischen Bahnübergängen werden in den nächsten Jahren derzeit noch manuell bediente Schranken durch automatische Schranken ersetzt, und welche weiteren Investitionen wird die Deutsche Bundesbahn in diesem Bundesland mit dem Ziel vornehmen, die Sicherheit für den Schienen- und Straßenverkehr zu erhöhen? In den nächsten Jahren sollen nach Angaben der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein jährlich rund 15 wärterbediente Schranken durch automatische Sicherungsanlagen ersetzt werden. Die dafür erforderlichen Investitionen betragen rund 5 Millionen DM/Jahr. Eine Aufzählung der einzelnen Bahnübergänge ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich. Darüber hinaus sind in Schleswig-Holstein jährliche Investitionen von rund 23 Millionen DM für die Beseitigung von Bahnübergängen durch Brückenbauwerke und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs an Bahnübergängen vorgesehen. Diese Kosten sind nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes von der Deutschen Bundesbahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu je einem Drittel zu tragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Teilen der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, daß aus manchen Gebieten die jeweilige Bildschirmtextzentrale nicht zu Fernsprechnahtarifen angewählt werden kann, da hierin eine regionale Wettbewerbsverzerrung gesehen wird, die möglicherweise zu einem Gefälle von den Verdichtungsräumen zu den ländlichen Räumen führen kann, und in welchen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist es derzeit noch nicht möglich, die jeweilige Bildschirmtextzentrale zum Fernsprechnahtarif anzurufen? Bis wann ist der Anschluß dieser Regionen an den Nahtarif vorgesehen, und welche Gründe gibt es für die in der Öffentlichkeit diskutierten Verzögerungen beim Anschluß? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, den Bildschirmtextdienst nicht zum Fernsprechnahtarif erreichen zu können. Dieser günstige Tarif gilt heute bereits für über 90 % aller Fernsprechteilnehmer. Darüber hinaus sehen die Planungen der Deutschen Bundespost vor, daß Bildschirmtext schon Mitte dieses Jahres von überall aus zum Fernsprechorts- oder Nahtarif angewählt werden kann. Mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 200 Millionen DM realisiert die Deutsche Bundespost unter der Leitung der jetzigen Bundesregierung damit in einer außerordentlich kurzen Zeitspanne die regionale Gleichbehandlung. Nach den Plänen der Deutschen Bundespost zur Zeit der letzten Bundesregierung wäre eine flächendeckende Versorgung erst in den 90er Jahren erfolgt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 28 und 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Vogel, daß im Rahmen der Verringerung von Zuständigkeiten des Bundes die Städtebauförderung an die Länder abgegeben werden sollte? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für das geplante Baugesetzbuch, auch unter dem Aspekt, daß die Bundesregierung das Ziel verfolgt, ihre Gesetzgebungskompetenz „weniger als bisher auszuschöpfen"? Zu Frage 28: Die Bundesregierung strebt den Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen an, um zu einer klaren Aufgabentrennung zu kommen. Entsprechend der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 wurde die Entflechtung bereits für den Bereich der Krankenhausfinanzierung vollzogen. Die Regierungschefs der Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. bis 19. Oktober 1984 beschlossen, mit der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9121* rung in einem nächsten Schritt den Abbau der Mischfinanzierung im Wohnungs- und Städtebau zu erörtern. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Vorschlag der Länder ist noch nicht abgeschlossen. Die Gespräche mit den Regierungschefs der Länder werden am 1. März 1985 fortgesetzt. Zu Frage 29: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet die Arbeiten für den Entwurf eines Baugesetzbuchs im Rahmen des bestehenden Zeitplanes auf der Basis der geltenden Rechtslage vor.
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    Rede von Dr. Wolfgang von Geldern


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, ich habe Ihnen gerade erklärt, daß wir noch keine Bilanz haben. Der Bundesjustizminister hat in diesen Ländern nachgefragt, und es stellte sich heraus, daß die empirischen Erfahrungen in den vier Ländern, die die
    Verbandsklage eingeführt haben, überhaupt nicht für eine Beurteilung ausreichen. Ich sage Ihnen noch einmal: Nordrhein-Westfalen wird seine Gründe gehabt haben, diese Entscheidung nicht zu treffen.
    Die Bundesregierung jedenfalls sieht effektivere Mittel zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ich will hier nur einige Stichworte nennen: die jetzt vorgelegte Bodenschutzkonzeption — so etwas haben Sie ja nicht zustande gebracht —, der Entwurf für ein neues Pflanzenschutzgesetz, der Arten- und Biotopschutz. Ich könnte noch eine ganze Menge nennen, so auch — Herr Kollege Bredehorn hat das erwähnt — die Bereitstellung von mehr Haushaltsmitteln für den Naturschutz.
    Die Bundesregierung gibt jedenfalls der Ausschöpfung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Verbände bei den in § 29 des Naturschutzgesetzes aufgeführten Verwaltungsverfahren, z. B. bei den Planfeststellungen, Vorrang vor der Klageberechtigung. Denn wir halten es für sinnvoller, den Sachverstand der Verbände vor dem Ergehen der Entscheidung zur Geltung zu bringen, als im nachhinein zu prozessieren. Auch hier gilt, daß Vorbeugen besser ist als Heilen.
    Erforderlichenfalls sind die Mitwirkungsmöglichkeiten nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz zu erweitern. Darüber können wir ja miteinander reden. Ob und wieweit eine Notwendigkeit besteht, die Mitwirkungsmöglichkeiten zu erweitern, wird zur Zeit geprüft.
    Diese Frage ist wie alle Fragen, mit denen wir es in diesem Zusammenhang zu tun haben, unter praktischen und nicht unter ideologischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Dabei ist auch zu bedenken, ob es den Verbänden überhaupt nützt, wenn sie mit einer Unzahl von Mitwirkungsfällen über ihre Leistungsfähigkeit hinaus gleichsam durch vorwiegend bürokratische Prozesse in Anspruch genommen und dadurch von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten werden.
    Worauf es ankommen wird, ist, jene Bereiche zu bestimmen, in denen eine Mitwirkung der Verbände sinnvoll ist. Eine zusätzliche Verwaltungsaufblähung mit Zeit- und Kostenaufwand zu schaffen, sollte auch nicht das Ziel der SPD sein — zu den GRÜNEN enthalte ich mich da jeden Kommentars.
    Der Gesetzentwurf der SPD fordert zweitens eine Revision der Landwirtschaftsklauseln. Die SPD will einschneidende Änderungen eines Gesetzes, das von der von ihr geführten Bundesregierung eingebracht und erst 1976 im Deutschen Bundestag — nach langer Diskussion und einvernehmlich, wie Herr Kollege Sauter erklärt hat — verabschiedet worden ist. Der § 1 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes wurde 1976 auf Antrag der SPD in wörtlicher Anlehnung an das Landschaftsgesetz NordrheinWestfalen formuliert.
    Mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf demonstriert die SPD ein offenbar ganz neues Verständnis vom Zweck der Land- und Forstwirtschaft. Ohne jede



    Parl. Staatssekretär Dr. von Geldern
    Einschränkung soll plötzlich vorgeschrieben werden, daß sie der Stabilität des Naturhaushalts und der Pflege der Landschaft zu dienen habe.

    (Toetemeyer [SPD]: Ist das falsch?)

    Die Existenz der Bauern wird vorsichtshalber gar nicht erst erwähnt. So einfach kann man sich die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Ökonomie und Ökologie also auch machen. Ich meine, das ist kein Ruhmesblatt für den Realitätssinn der Autoren der Gesetzentwürfe.
    Lassen Sie mich eines ganz plastisch sagen. Wer vom grünen Tisch aus vorschreiben will, daß auch kein alter oder morscher Baum mehr gefällt werden darf, wird damit nur erreichen, daß auch kein neuer gepflanzt wird. Wir müssen auf dem Teppich bleiben.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Bestechende Logik!)

    Zur Sache ist hier noch anzumerken, daß es höchst fragwürdig ist, ob die bestehenden Landwirtschaftsklauseln überhaupt den Hemmschuh für einen wirksamen Naturschutz darstellen. Durch die Landwirtschaftsklauseln soll nämlich sichergestellt werden, daß sich ein Land- oder Forstwirt oder auch ein Fischer, der seinem Beruf unter Beachtung der dafür bestehenden Rechtsnormen nachgeht, nicht dem Risiko verbotswidrigen Handelns aussetzt. Wir müssen die materiellen Probleme sehen, die Probleme des Bodenschutzes, des Pflanzenschutzes, des Wasserhaushalts. In all diesen Bereichen ist diese Bundesregierung aktiv geworden.
    Ich sage in jeder landwirtschaftlichen Versammlung einen Satz, den ich auch hier wiederholen möchte: Die Landwirtschaft muß heute bereit sein, auf letzte Intensitäten in ihrer Wirtschaftsweise zu verzichten. Für die Gesellschaft gilt aber auch: Landwirtschaft in dieser Industriegesellschaft ist nicht zum Nulltarif zu haben. Beides gehört zusammen.
    Die Bundesregierung tritt in diesem Sinne mit Nachdruck dafür ein, daß die Landwirtschaftsklauseln rechtlich und ökologisch richtig angewandt werden. Vor Gesetzesänderungen der vorgeschlagenen Art möchte ich warnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Gesetzentwürfe zu den Punkten 4 a und 4 b der Tagesordnung auf den Drucksachen 10/1794 und 10/2653 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Gibt es weitere Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen wie vorgesehen beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungsund Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1986)

— Drucksache 10/2814 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt für die Aussprache je einen Beitrag von zehn Minuten für jede Fraktion vor. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist damit so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Die Bundesregierung wünscht das Wort zur Begründung.
Das Wort hat Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Waffenschmidt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf des Volkszählungsgesetzes 1986 trägt die Bundesregierung in vollem Umfang dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983, den grundsätzlichen Aussagen des Gerichts zur Bedeutung statistischer Unterlagen für eine dem Sozialstaatsprinzip verpflichtete Politik Rechnung. Ich will hier deutlich sagen: Der Gesetzentwurf erfüllt Punkt für Punkt alle Auflagen des Urteils.
    Sowohl die materiellen Verbesserungen des neuen Volkszählungsgesetzes als auch insbesondere die zahlreichen zusätzlichen verfahrenssichernden Vorschriften wurden von der Bundesregierung in ständigem Kontakt zu den zuständigen obersten Landesbehörden erarbeitet. Auf diese Feststellung möchte ich ganz besonders Wert legen, meine Damen und Herren. Auf diesen Kontakt mit den Landesbehörden kommt es deshalb an, weil die Bundesregierung die Volkszählung in entscheidenden Bereichen als Dienst für Länder und Gemeinden und deren Aufgabe für die Daseinsvorsorge betreibt. Das sollte nie außer acht bleiben.
    In dem soeben erschienenen Siebten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, den wir heute dankenswerterweise hier bei uns begrüßen können, wird der Gesetzentwurf im Hinblick auf den Datenschutz bei der Volkszählung insgesamt positiv gewürdigt. Das — ich will es ausdrücklich hervorheben — sollten alle diejenigen zur Kenntnis nehmen, die bisweilen schnell geneigt sind, irgendwo Ängste und Sorgen zu schüren. Wir haben hier ein positives Urteil des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Ich glaube, das ist wichtig festzustellen.
    Weder bei der ressortmäßigen Vorbereitung des Volkszählungsgesetzes 1986 noch bei der im Dezember 1984 erfolgten Beratung im Bundesrat haben sich aus Ländersicht irgendwie ins Gewicht fallende Änderungsnotwendigkeiten des vorliegenden Gesetzentwurfs ergeben. Der Bundesrat hat dann



    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt
    am 20. Dezember 1984 im ersten Durchgang zwar eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht, die aber alle organisatorischer und verfahrensmäßiger oder redaktioneller Art sind. Änderungen des materiellen Erhebungsumfangs, etwa zusätzliche Fragen oder Verzicht auf vorgesehene Fragen, wurden in keinem Fall vorgesehen.
    Die Bundesregierung hat mit dem von ihr vorgeschlagenen Gesetzentwurf, so meinen wir, die Voraussetzungen für eine breite parlamentarische Mehrheit zur Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes geschaffen. Ich sage dazu ganz deutlich: Wenn sich in den weiteren parlamentarischen Beratungen Gesichtspunkte ergeben sollten, wie man bürgerfreundlicher, einfacher oder kostengünstiger die notwendigen statistischen Angaben erheben kann, wird die Bundesregierung diesen Erkenntnissen jederzeit aufgeschlossen gegenüberstehen.

    (Jansen [SPD]: Das werden wir sehen!)

    Die für die Durchführung der Zählung wichtigsten Änderungen, mit denen den Auflagen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar Rechnung getragen wird, sind die Regelungen — ich nenne einige Beispiele — über die Einrichtung besonderer Erhebungsstellen, über die Auswahl und die Aufgaben der Zähler, die Formen der Auskunfterteilung, der Verzicht auf die Korrektur der Einwohnermelderegister. Wir erinnern uns daran, hier beim Melderegisterabgleich lag damals ein wesentliches Monitum des Gerichtes an dem, was der Bund — damals alle Fraktionen — zugunsten der Städte und Gemeinden machen wollte. Schließlich ist noch der Verzicht auf die Übermittlung von Einzelangaben an Dritte zu erwähnen.
    Auf den ehrenamtlichen Mitarbeiter wird bei der Durchführung der Zählung grundsätzlich nicht verzichtet. Der Gesetzentwurf räumt jedoch ausdrücklich — darauf will ich hinweisen — die Möglichkeit ein, daß jeder Auskunftspflichtige den von ihm auszufüllenden Fragebogen auch unmittelbar der Erhebungsstelle in einem verschlossenen Umschlag zuleitet.

    (Frau Reetz [GRÜNE]: Portopflichtig!)

    Von grundsätzlicher Bedeutung ist ferner, daß nicht mehr, wie 1983 vorgesehen, eine Haushaltsliste als das hauptsächliche Erhebungspapier verwandt wird, sondern ein Personenbogen, der von jedem für sich alleine ohne Kenntnis anderer im Haushalt und in der Wohnung lebender Personen ausgefüllt werden kann. Hinzu kommt, daß Familienname und Vorname als die unmittelbar identifizierenden Angaben nicht mehr auf dem Personenbogen selbst anzugeben sind, sondern nur in dem getrennt davon anzulegenden Haushaltsmantelbogen. Für alle Erhebungsbogen und auch für die Hilfsmerkmale ist schließlich vorgeschrieben, meine Damen und Herren, daß sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt vernichtet werden müssen.
    Ich will hier noch einmal deutlich unterstreichen: All diese wichtigen Fakten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen zur Kenntnis genommen werden, und wir sollten auch breit darauf hinweisen, damit nicht wieder unbegründet irgendwo Ängste geschürt werden, die wirklich unbegründet sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Nun noch zu einigen Erklärungen in der aktuellen Diskussion zu diesem Fragenkomplex. Da ist z. B. der Vorschlag: Verzicht auf die Frage nach dem Schulabschluß oder die Feststellung über Verkehrsmittel und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeitsoder Ausbildungsstätte. Dazu ist folgendes festzustellen: Zu den wichtigsten Verwendungszwecken der Ergebnisse über Ausbildungsabschlüsse gehört die Untersuchung regionaler Arbeitsmarktprobleme und die Entwicklung von Lösungsbeiträgen für eines der — ich denke, da sind wir alle einer Meinung — gravierendsten gegenwärtigen arbeitsmarktpolitischen Probleme. Die aktuelle Nachweisung des täglichen Pendlerverkehrs zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder dem Ausbildungsort, die dabei benutzten Verkehrsmittel und die Fahrzeiten zählen zu den dringlichen Forderungen aller Verkehrspolitiker und Planer auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene.
    Das Argument, die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sei eine unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Volkszählung, vermag in der gegenwärtigen Diskussion ebenfalls nicht zu überzeugen. Es ist nämlich eine Tatsache, daß die statistische Geheimhaltung nicht nur bei den bisher durchgeführten Volkszählungen, sondern auch in allen anderen amtlichen Statistiken in vollem Umfang gewährleistet war und ist.
    Schließlich ist in Erklärungen auch die Rede von der Möglichkeit, statt einer Totalzählung Stichproben durchzuführen. Leider wird dieser Vorschlag nicht näher ausgeführt. Die Frage der stichprobenartigen Durchführung ist bereits bei der parlamentarischen Beratung des Volkszählungsgesetzes 1983 sorgfältig geprüft und auch in verschiedenen Modellvarianten eingehend untersucht worden. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde im Innenausschuß des Bundestages vorgetragen. Danach ergab sich ganz eindeutig, daß die Idee der Kombination von Stichproben und Totalerhebungen als unbefriedigend anzusehen ist. Die Bundesregierung ist im Interesse der Bereitstellung wirklich aussagefähiger Regionalergebnisse für Bund, Länder und Gemeinden nach wie vor der Auffassung, daß der Weg der umfassenden Totalerhebung nach Abwägung aller Gesichtspunkte der Forderung nach der Wahl verhältnismäßiger Mittel am besten entspricht.
    Ich will hier auch die Einschätzung des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts wiedergeben. Das Bundesverfassungsgericht stellte aus Anlaß seines Urteils zum Volkszählungsgesetz 1983 fest, daß derzeit nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, daß Erhebungen auf Grund von Stichproben oder auch eine Kombination von Voll- und Stichprobenerhebungen die Volkszählung als Totalerhebung nicht zu ersetzen vermögen. So das Bundesverfassungsgericht.



    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt
    Zusammengenommen tragen alle der besonderen Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dienenden Maßnahmen zu einem Höchstmaß an Datenschutz bei. Es ist allerdings auch nicht zu übersehen, daß für die ausführenden Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie für die Gemeinden und die von ihnen einzurichtenden Erhebungsstellen die vom Gesetz geforderten Sicherheitsvorkehrungen sicherlich eine ganze Reihe zusätzlicher Aufgaben für das Zählungsverfahren mit sich bringen. Aber angesichts der Bedeutung, die den Volkszählungsergebnissen zukommt, müssen alle Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden darauf konzentriert werden, durch wirksame Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit die Einsicht in die Notwendigkeit der Volkszählung zu fördern, die Information über das, was tatsächlich erfragt werden soll, zu verbreiten, die Wirksamkeit der Datenschutzmaßnahmen nachzuweisen.
    Meine Damen und Herren, ich will das zusammengefaßt noch einmal so ausdrücken: Die Volkszählung ist ja nun wirklich nicht ein Hobby der Bundesregierung, sondern sie dient wichtiger Daseinsvorsorge für die Bürger und für die Zukunftsplanung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Früher als bei der Volkszählung 1983 werden deshalb vielfältige Informationsmaßnahmen auf allen Ebenen einzuleiten sein, die diesen Zielsetzungen wirklich dienen können. Nach Auffassung der Bundesregierung dürfte es sich jedoch empfehlen, das Gesetzgebungsverfahren, das ja jetzt intensiv vor uns steht, abzuwarten und in Kenntnis des tatsächlichen Gesetzesbeschlusses von Bundestag und Bundesrat dann intensiv mit den notwendigen Aufklärungsmaßnahmen zu beginnen. Dies erscheint auch deshalb geboten und zweckmäßig, weil der Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 17. April 1985 eine Expertenanhörung durchführen möchte. In deren Verlauf können ja unter Umständen auch Vorschläge und Anregungen für den Gesetzgeber zur Modifikation des vorliegenden Regierungsentwurfs kommen.
    Nach Einschätzung vieler Experten müßte es möglich sein, die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung wieder auf die Höhe früherer Volkszählungen zu bringen. Ich möchte von dieser Stelle aus alle Bürger in unserem Lande bitten, bei der Volkszählung und ihrer Vorbereitung mitzumachen; denn es geht um eine Initiative, die letztlich allen Bürgern in unserem Lande zugute kommen wird.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)