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    Plenarprotokoll 10/123 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 123. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/2883 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Hochschulpolitik — Drucksachen 10/1753, 10/2543 — Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9061 B Kuhlwein SPD 9064 A Daweke CDU/CSU 9067 A Dr. Jannsen GRÜNE 9069 A Dr.-Ing. Laermann FDP . . –. . . . . 9070 C Dr. Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 9073 A Frau Männle CDU/CSU 9075 A Neuhausen FDP 9077 A Kastning SPD 9078 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9080 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/1794 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Antretter, Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Daubertshäuser, Duve, Dr. Emmerlich, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/2653 — Frau Blunck SPD 9082 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9083 D Frau Dr. Bard GRÜNE 9085 B Bredehorn FDP 9086 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 9088 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1986) — Drucksache 10/2814 — Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9090 C Dr. Wernitz SPD 9092 B Broll CDU/CSU 9094 A Frau Reetz GRÜNE 9095 C Dr. Hirsch FDP 9097 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 10/1015 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2846 — 9098 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau — Drucksache 10/955 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2836 — 9099 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2870 — 9099 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2871 — 9099 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 10/2621 — 9099 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 10/2254 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes — Drucksache 10/2709 — 9099 C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/2776 — 9099 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Koalitionsrecht der Angehörigen der Streitkräfte — Drucksachen 10/1371, 10/2756 — . . . 9099 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/2362, 10/2812 — . . . 9100A Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Transport von dioxinhaltigen Abfällen aus der Pentachlorphenol-Produktion der Firma Dynamit-Nobel, Rheinfelden — Drucksache 10/2920 — 9100 B Fragestunde — Drucksache 10/2914 vom 22. Februar 1985 — Bundesmittel für Großforschungszentren im Saarland; Subventionen für ArbedSaarstahl; Kriterien für deren Vergabe MdlAnfr 1, 2 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiner SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 9100 C ZusFr Schreiner SPD 9100 D ZusFr Brück SPD 9101 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 9101 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9010C Interessenkollision durch die Mitgliedschaft des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Überla, in der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft MdlAnfr 5 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9102 D ZusFr Fiebig SPD 9103 B ZusFr Krizsan GRÜNE 9103 C Gewährung von Forschungsmitteln an den Geschäftsführer der Fa. Staticon, Dr. Heinz Letzel, durch Entscheidung des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes in den Jahren 1983/84 MdlAnfr 6 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 III Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9103 D ZusFr Fiebig SPD 9103 D Umweltbelastung durch Ultraleichtflugzeuge MdlAnfr 7, 8 22.02.85 Drs 10/2914 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9104A ZusFr Bindig SPD 9104B ZusFr Krizsan GRÜNE 9104 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9104 C Verlagerung des Transports explosiver Stoffe von der Straße auf die Schiene MdlAnfr 10, 11 22.02.85 Drs 10/2914 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9105 B ZusFr Hoffie FDP 9105 D Zulassung von Spikesreifen MdlAnfr 12, 13 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9105D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 9106 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 9106 C Unterzeichnung der S-Bahn-Verträge für die Strecken Offenbach—Ober-Roden und Offenbach—Dietzenbach angesichts des erhöhten Finanzierungsangebots Hessens MdlAnfr 14, 15 22.02.85 Drs 10/2914 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9106 D ZusFr Klein (Dieburg) SPD 9107A ZusFr Hoffie FDP 9107 B ZusFr Reuter SPD 9107 C ZusFr Dr. Lippold CDU/CSU 9108 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 9108A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9108 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9109 D Nutzung der Abwärme von Kraftwerken zur Befreiung der umliegenden Straßen von Glatteis MdlAnfr 16 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9110B ZusFr Krizsan GRÜNE 9110 B Auflösung von Betriebsämtern und Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Siegen, im Rahmen der geplanten Neuordnung der regionalen Bundesbahn-Leitungsebene MdlAnfr 17, 18 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110C ZusFr Frau Steinhauer SPD 9110 C Erdeinbrüche beim Tunnelbau für die Schnellbahnstrecke Kassel—Würzburg MdlAnfr 20, 21 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9111C ZusFr Dr. Enders SPD 9111 D Finanzierung der Schwarzwaldbahn Hausach—Freudenstadt—Hochdorf auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesbahn und Baden-Württemberg MdlAnfr 22 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9112 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 B Beteiligung der Bundesregierung am Publizistik-Verlag und Einsatz der „Südwestdeutschen Illustrierten" für die Offentlichkeitsarbeit der Bundespost MdlAnfr 23 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 9112 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 D Angesparte Gelder bei den Bausparkassen MdlAnfr 30 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 9113 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9113B ZusFr von Schmude CDU/CSU 9113 C Verlängerung der Interimsfrist des Bundeskleingartengesetzes (31. März 1987) für die Aufstellung kommunaler Bebauungspläne für Dauerkleingärten MdlAnfr 31, 32 22.02.85 Drs 10/2914 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 9113 D Innenpolitische Situation Äthiopiens MdlAnfr 37 22.02.85 Drs 10/2914 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 9114 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9114 D Schadstoffbelastung der Luft durch die grenznahen französischen Industriebereiche Carlingen, Creutzwald und Marienau; Einbau von Filteranlagen MdlAnfr 38, 39 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiber CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Antw PStSekr Spranger BMI 9115 D ZusFr Schreiber CDU/CSU 9116 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 9116 D Reaktion der Bundesregierung auf das neue Magazin „Geheim" und dessen Absichten MdlAnfr 40, 41 22.02.85 Drs 10/2914 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9117A ZusFr Krey CDU/CSU 9117 C Bundesmittel für die Integration der Vertriebenen, Um- und Aussiedler MdlAnfr 42 22.02.85 Drs 10/2914 Sielaff SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9117 D ZusFr Sielaff SPD 9117 D Erkenntnisse über den 8. Bundeskongreß der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) am 15./16. Dezember 1984 in Bottrop und über die extremistische Ausrichtung dieser Jugendorganisation MdlAnfr 43 22.02.85 Drs 10/2914 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9118B ZusFr Vosen SPD 9118C Nächste Sitzung 9118 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9119*A Anlage 2 Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen MdlAnfr 3, 4 22.02.85 Drs 10/2914 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9119*B Anlage 3 Einflußnahme der Bundesregierung auf personalpolitische Entscheidungen des Goethe-Instituts MdlAnfr 35, 36 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 9119*C Anlage 4 Bau der Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 MdlAnfr 9 22.02.85 Drs 10/2914 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* A Anlage 5 Sicherung der Bahnübergänge in Schleswig-Holstein durch automatische Schranken • MdlAnfr 19 22.02.85 Drs 10/2914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* B Anlage 6 Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche für Btx-Benutzer im ländlichen Raum MdlAnfr 26, 27 22.02.85 Drs 10/2914 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9120* C Anlage 7 Auffassung von Staatsminister Vogel über die Übertragung der Zuständigkeit für Städtebauförderung auf die Länder; Auswirkung auf das geplante Baugesetzbuch MdlAnfr 28, 29 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 9120* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9061 123. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 122. Sitzung, Seite 9059* A: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Dr. Holtz*" und das Datum „27. 2." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 1. 3. Breuer 1. 3. Büchner (Speyer) * 1. 3. Böhm (Melsungen) * 1. 3. Dr. von Bülow 28. 2. Dr. Bugl 28. 2. Ehrbar 1. 3. Dr. Enders* 1. 3. Ertl 1. 3. Gallus 1. 3. Gerstein 1. 3. Frau Gottwald 1. 3. Haehser 1. 3. Dr. Hauff 1. 3. Jung (Düsseldorf) 1. 3. Frau Kelly 1. 3. Frau Dr. Lepsius 1. 3. Linsmeier 1. 3. Lohmann (Witten) 1. 3. Dr. Müller 1. 3. Frau Dr. Neumeister 28. 2. Polkehn 1. 3. Reuschenbach 1. 3. Dr. Scheer 28. 2. Schlottmann 1. 3. Dr. Schöfberger 1. 3. Frau Simonis 1. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 1. 3. Stockhausen 1. 3. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weinhofer 1. 3. Weisskirchen (Wiesloch) 28. 2. Frau Dr. Wex 28. 2. Dr. Zimmermann 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 3 und 4): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen vor? Ist die Bundesregierung bereit, Untersuchungen anzuregen bzw. zu fördern, um die Thesen der „Phosphatliga" - Arbeitskreis zur Förderung der Selbsthilfe phosphatempfindlicher Menschen - zu überprüfen, wonach es einen engen Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und bestimmten Verhaltensstörungen gibt? Im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit wurden an der UniversitätsKinderklinik Mainz 35 Kinder im Alter von 4 bis 15 Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahren wissenschaftlich darauf hin untersucht, ob Zusammenhänge zwischen dem Verzehr phosphathaltiger Lebensmittel und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen. Mit Einverständnis ihrer Eltern wurde das Verhalten der Kinder von Eltern und Forschern beobachtet und beurteilt, u. a. durch Videoaufzeichnungen und psychologische Tests. Dabei zeigte sich, daß weder eine phosphatarme Diät noch eine einmalige Belastung mit zusätzlichem Phosphat einen meßbaren Einfluß auf das Verhalten der Kinder hatte. Dieses Ergebnis wurde in der Zwischenzeit jedoch von einigen Ärzten und Elterninitiativen angezweifelt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft daher gegenwärtig die Vergabe eines weiteren Forschungsvorhabens zum Verzehr von phosphathaltigen Lebensmitteln und deren möglichen Auswirkungen auf zerebrale Dysfunktionen bei Kindern. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 35 und 36): Welche personalpolitischen Entscheidungen für das Goethe-Institut hat die Bundesregierung in jüngster Zeit zu beeinflussen versucht, bzw. auf welche will sie noch einwirken? Schließt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Urteil eines Kommentars der Süddeutschen Zeitung vom 24. Januar 1985 an, daß „das internationale Renommee" des Goethe-Instituts beeinträchtigt werde, falls bei den demnächst anstehenden personalpolitischen Entscheidungen nicht bloß nach den Wünschen des Instituts, sondern auch nach anderen Vorstellungen entschieden wird? Zu Frage 35: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Auswärtigen, und dem Goethe-Institut wurde 1976 ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem der personalpolitische Einfluß der Bundesregierung präzise definiert ist. Danach sind folgende 6 Personalentscheidungen - und nur diese - der Zustimmung des Bundesministers des Auswärtigen unterworfen: Die Wahl des Präsidenten, der beiden Vize-Präsidenten, des Generalsekretärs des stellvertretenden Generalsekretärs und des Leiters der Zentralabteilung. Dieses vertraglich vereinbarte Zustimmungsrecht hat die Bundesregierung in den vergangenen neun Jahren wahrgenommen und gedenkt sie auch in Zukunft wahrzunehmen. Zu Frage 36: Der Kommentator der Süddeutschen Zeitung hat in dem von Ihnen zitierten Absatz die Meinung geäußert, es sei für das Prestige des Goethe-Instituts schlecht, wenn die anstehenden personalpolitischen 9120* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Entscheidungen nicht nach der Qualität des Bewerbers, sondern nach seiner parteipolitischen Zugehörigkeit entschieden würden. Diese Meinung teile ich. Die private parteipolitische Überzeugung eines Kandidaten ist für die Bundesregierung kein Grund dafür, die Zustimmung zu seiner Wahl in ein Amt des Goethe-Instituts zu erteilen oder zu verweigern, solange der Kandidat unsere freiheitlich-demokratische Ordnung bejaht. Es kommt ausschließlich auf die Qualifikation des Bewerbers für das betreffende Amt an. Allerdings dürfen persönliche politische Überzeugungen auch kein Hindernis für eine Berufung sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 9): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Überprüfung des Entwurfs der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung für die Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 gekommen, und hat sie einen bejahenden Sichtvermerk erteilt? Die Bundesregierung hat dem von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorgelegten Entwurf für die Umgehungsstraße Uelzen im Zuge der B 4 zugestimmt und dementsprechend im Januar 1985 den Sichtvermerk erteilt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 19): An welchen schleswig-holsteinischen Bahnübergängen werden in den nächsten Jahren derzeit noch manuell bediente Schranken durch automatische Schranken ersetzt, und welche weiteren Investitionen wird die Deutsche Bundesbahn in diesem Bundesland mit dem Ziel vornehmen, die Sicherheit für den Schienen- und Straßenverkehr zu erhöhen? In den nächsten Jahren sollen nach Angaben der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein jährlich rund 15 wärterbediente Schranken durch automatische Sicherungsanlagen ersetzt werden. Die dafür erforderlichen Investitionen betragen rund 5 Millionen DM/Jahr. Eine Aufzählung der einzelnen Bahnübergänge ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich. Darüber hinaus sind in Schleswig-Holstein jährliche Investitionen von rund 23 Millionen DM für die Beseitigung von Bahnübergängen durch Brückenbauwerke und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs an Bahnübergängen vorgesehen. Diese Kosten sind nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes von der Deutschen Bundesbahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu je einem Drittel zu tragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Teilen der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, daß aus manchen Gebieten die jeweilige Bildschirmtextzentrale nicht zu Fernsprechnahtarifen angewählt werden kann, da hierin eine regionale Wettbewerbsverzerrung gesehen wird, die möglicherweise zu einem Gefälle von den Verdichtungsräumen zu den ländlichen Räumen führen kann, und in welchen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist es derzeit noch nicht möglich, die jeweilige Bildschirmtextzentrale zum Fernsprechnahtarif anzurufen? Bis wann ist der Anschluß dieser Regionen an den Nahtarif vorgesehen, und welche Gründe gibt es für die in der Öffentlichkeit diskutierten Verzögerungen beim Anschluß? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, den Bildschirmtextdienst nicht zum Fernsprechnahtarif erreichen zu können. Dieser günstige Tarif gilt heute bereits für über 90 % aller Fernsprechteilnehmer. Darüber hinaus sehen die Planungen der Deutschen Bundespost vor, daß Bildschirmtext schon Mitte dieses Jahres von überall aus zum Fernsprechorts- oder Nahtarif angewählt werden kann. Mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 200 Millionen DM realisiert die Deutsche Bundespost unter der Leitung der jetzigen Bundesregierung damit in einer außerordentlich kurzen Zeitspanne die regionale Gleichbehandlung. Nach den Plänen der Deutschen Bundespost zur Zeit der letzten Bundesregierung wäre eine flächendeckende Versorgung erst in den 90er Jahren erfolgt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 28 und 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Vogel, daß im Rahmen der Verringerung von Zuständigkeiten des Bundes die Städtebauförderung an die Länder abgegeben werden sollte? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für das geplante Baugesetzbuch, auch unter dem Aspekt, daß die Bundesregierung das Ziel verfolgt, ihre Gesetzgebungskompetenz „weniger als bisher auszuschöpfen"? Zu Frage 28: Die Bundesregierung strebt den Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen an, um zu einer klaren Aufgabentrennung zu kommen. Entsprechend der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 wurde die Entflechtung bereits für den Bereich der Krankenhausfinanzierung vollzogen. Die Regierungschefs der Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. bis 19. Oktober 1984 beschlossen, mit der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9121* rung in einem nächsten Schritt den Abbau der Mischfinanzierung im Wohnungs- und Städtebau zu erörtern. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Vorschlag der Länder ist noch nicht abgeschlossen. Die Gespräche mit den Regierungschefs der Länder werden am 1. März 1985 fortgesetzt. Zu Frage 29: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet die Arbeiten für den Entwurf eines Baugesetzbuchs im Rahmen des bestehenden Zeitplanes auf der Basis der geltenden Rechtslage vor.
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    Rede von Lieselott Blunck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Umweltpolitik dieser Bundesregierung ist durch Konzeptionslosigkeit, mangelndes Durchsetzungsvermögen und Unverbindlichkeit gekennzeichnet.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit einer Fülle von publikums- und medienträchtigen Aktionismen, Ankündigungen und Versprechungen wird der Bevölkerung Kompetenz und Engagement vorgegaukelt. Auf einen Nenner gebracht: Viele Worte, aber leider nur wenig Taten.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Hickhack um die Einführung schadstoffarmer Autos ist hier ein schlagender Beweis.
    Was für die gesamte Umweltpolitik charakteristisch ist, gilt erst recht für den Teilbereich Naturschutz. Der Aufforderung von Bundestag und Bundesrat, bis zum 30. September 1984 eine Novellierung des Naturschutzgesetzes vorzulegen, ist die Bundesregierung bislang immer noch nicht nachgekommen.

    (Toetemeyer [SPD]: Unerhört!)

    Zwar hat der Bundeslandwirtschaftsminister im Sommer vergangenen Jahres der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz vorgestellt, mit dem der Artenschutz gestrafft, leichter anwendbar und auch inhaltlich verbessert werden sollte, nur, dieser Entwurf wurde der erklärten politischen Zielsetzung leider nicht gerecht. Er stellte sogar eine Verschlechterung gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage dar. Die öffentliche Reaktion war dann auch einhellig negativ. Die Regierung hat daher gut daran getan, diese „Artentodnovelle", wie sie von den Umweltschutzverbänden treffend bezeichnet wurde, in der Versenkung verschwinden zu lassen.
    Die Bundesregierung ignoriert einfach die Tatsache, daß mit der wachsenden Zerstörung der Natur durch Besiedlung, Industrie, Verkehrsanlagen und Praktiken in der Landwirtschaft nicht nur die Lebensräume für immer mehr Tiere und Pflanzen vernichtet, sondern auch die Lebensgrundlagen für uns selbst und die kommenden Generationen zunehmend gefährdet werden.

    (Beifall des Abg. Krizsan [GRÜNE])

    Es hat sich gezeigt, daß das nahezu zehn Jahre alte Bundesnaturschutzrecht nicht ausreichend ist, den Raubbau an der Natur und die immer schneller werdende Ausrottung von vielen Tier- und Pflanzenarten zu verhindern. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wollen wir diese unheilvolle Entwicklung aufhalten.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der Einführung der Verbandsklage für anerkannte Naturschutzverbände tragen wir einer alten Forderung dieser Organisationen Rechnung. Die Verbandsklage war ja im übrigen schon von der alten sozialliberalen Regierung in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 angekündigt worden, konnte dann aber wegen der „Wende" nicht mehr verwirklicht werden.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Die SPD war doch selbst dagegen!)

    Die Verbandsklage soll den Naturschutzverbänden, die nach geltendem Recht lediglich im beschränkten Maße Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Verwaltungsverfahren haben, die Möglichkeit geben, gegen Verwaltungsentscheide endlich selbst zu klagen, wenn sie der Meinung sind, daß durch den Verwaltungsakt gegen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde. Da die zahlreichen Bestimmungen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen, ausschließlich allgemein öffentliche Interessen schützen, fehlt es bei Entscheidungen gegen die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oft an einer Person, die in ihren Rechten verletzt sein könnte und somit nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung klagebefugt wäre. Die Klagebefugnis für anerkannte, also entsprechend qualifizierte Naturschutzverbände gibt diesen das Recht, im öffentlichen Interesse eine Überprüfung bestimmter Verwaltungsentscheide durch die Gerichte zu erwirken.
    Durch die Einführung der Verbandsklage wird die Durchsetzung der Interessen der Allgemeinheit gegenüber individuellen Vermögensinteressen verbessert. Angesichts des offenkundigen Defizits bei der Beachtung der Belange des Naturschutzes erscheint mir die stärkere Beachtung der allgemeinen Belange nicht nur sinnvoll, sondern geradezu unerläßlich.
    Die Verbandsklage ist die konsequente Ergänzung der schon bestehenden Mitwirkungsrechte der Verbände im Naturschutzbereich. Da diese jedermann zugänglich sein müssen, werden durch die Verbandsklage zugleich auch mittelbar die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger verbessert, was ein Mehr an Demokratie bedeutet.

    (Beifall bei der SPD)

    Da die gerichtliche Kontrolle lediglich zu einer Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht hin führt, greift sie nicht in die politische Verantwortung der beiden anderen Gewalten ein und führt daher auch nicht zu einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen diesen Staatsgewalten. Die insoweit immer vorgebrachten Bedenken haben sich auch durch die Erfahrungen, die in den Ländern gemacht wurden, die bereits eine Verbandsklage haben, als nichtig erwiesen.
    Nach unserem Entwurf kann ein anerkannter Verband nur dann Klage erheben, wenn er sich zuvor am Verwaltungsverfahren beteiligt hat und schon dort seine Einwände vorgetragen hat. Versäumt er dies schuldhaft, hat er kein Klagerecht. Wir halten diese Regelung aus zwei Gründen für notwendig. Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, sich schon vor Erlaß der streitigen Maßnahme mit allen möglichen Einwänden auseinanderzusetzen und diese nach Möglichkeit auszuräu-



    Frau Blunck
    men. Dadurch werden unnötige Gerichtsverfahren vermieden.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Eine vorherige Mitwirkung des Naturschutzverbands im Verwaltungsverfahren ist aber auch notwendig, um dem Bürger, der eine Genehmigung beantragt hat, eine faire Chance zu geben, sich bereits vorher mit diesen Einwänden auseinanderzusetzen, und ihm gegebenenfalls die Möglichkeit einzuräumen, seinen Genehmigungsantrag entsprechend abzuändern.
    Der Gesetzentwurf der GRÜNEN trägt diesen Gesichtspunkten in keiner Weise Rechnung. Er sieht vor, daß ein anerkannter Verband selbst dann gegen jede Maßnahme, die einen Eingriff in die Natur darstellen könnte, klagen kann, wenn er sich zuvor schuldhaft nicht am Verwaltungsverfahren beteiligt hat. Da solche Klagen aufschiebende Wirkung haben, wird Verbänden die Möglichkeit eröffnet, Bedenken zurückzuhalten und diese erst im Verwaltungsgerichtsverfahren vorzutragen, mit dem Ziel, dadurch eine weitere Verzögerung des Vorhabens zu erreichen.

    (Krizsan [GRÜNE]: Kein Vertrauen in die Bürger!)

    Dies lehnen wir ab. Es muß vielmehr alles getan werden, damit ein Interessenausgleich zwischen den Belangen der Natur und den Interessen des Antragstellers — soweit möglich — schon vorher durchgeführt wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Fraktionsvorsitzende der FDP hat im Jahre 1980 die Einstellung zur Verbandsklage als „Prüfstein für die Glaubwürdigkeit in Sachen Naturschutz" bezeichnet. Dem kann man nur voll zustimmen. Aber die FDP wird sich daran messen lassen müssen, ob sie diesem Anspruch auch heute noch gerecht wird. Wenn ich mir nämlich die abenteuerlichen Klimmzüge vergegenwärtige, die diese Partei kürzlich im Saarland gemacht hat, wo sie gegen die Einführung der Verbandsklage gestimmt hat, obgleich sie diese ausdrücklich in ihrem Wahlprogramm fordert, kommen mir doch erhebliche Zweifel an der politischen Seriosität der FDP und natürlich auch an ihrer Einstellung zum Naturschutz.

    (Zurufe von der SPD)

    Denn — jetzt zitiere ich Herrn Mischnick wörtlich: „Es genügt eben nicht, in Reden große Worte für den Umweltschutz zu führen, um dann im Parlament zu passen." — Eben!

    (Beifall bei der SPD)

    Lassen Sie mich abschließend noch auf einen anderen wichtigen Punkt unseres Entwurfs zu sprechen kommen, nämlich auf die Veränderung der sogenannten Landwirtschaftsklausel. Der Entwurf der GRÜNEN sagt hierzu gar nichts. Ich gehe deshalb davon aus, daß sie es bei dem bisherigen Zustand belassen wollen.

    (Zuruf des Abg. Krizsan [GRÜNE])

    Das kann weder im Interesse des Naturschutzes sein, noch ist es im Interesse der Landwirtschaft. Insofern eröffnet auch unsere Verbandsklage den Naturschutzverbänden mehr Mitwirkungsmöglichkeiten.
    Die Land- und die Forstwirtschaft unterscheiden sich von anderen Wirtschaftszweigen dadurch, daß sie in einem besonders engen wechselseitigen Wirkungsverhältnis zu Natur und Landschaft stehen und ein besonderes Eigeninteresse an der Bewahrung der natürlichen Umwelt haben.

    (Krizsan [GRÜNE]: Ach!)

    Nun können wir aber nicht darüber hinwegsehen, daß in der Landwirtschaft, bedingt durch die ökonomischen Zwänge, fortschreitend industrieähnliche Produktionsverfahren angewandt werden — ich nenne nur schlaglichtartig Massentierhaltung sowie übermäßigen Einsatz von Düngemitteln und von Pflanzenbehandlungsmitteln —, die zu Umweltbelastungen und zu Störungen im Naturhaushalt führen. Viele wertvolle Biotope wurden vernichtet bzw. sind gefährdet. Die Artenvielfalt wurde gemindert. Der Boden und das Grundwasser wurden und werden beeinträchtigt.
    Es geht hier nicht darum, die Landwirte auf die ökologische Anklagebank zu bringen.

    (Müller [Schweinfurt] [SPD]: Sehr richtig!)

    Wir müssen vielmehr versuchen, die Landwirte von dem Zwang zu umweltbelastenden Produktionsmethoden, die letztlich ihre eigene Existenzgrundlage vernichten, zu befreien.

    (Beifall bei der SPD)

    Da ist dieser Gesetzentwurf eine Chance.

    (Krizsan [GRÜNE]: Das war ein doppelter Salto Blunck!)

    Die Landwirtschaftsklausel trägt der zwischenzeitlich erfolgten Entwicklung der Produktionsmethoden in der Landwirtschaft nicht mehr Rechnung; sie muß deshalb verändert werden.
    Lassen Sie mich nun aus tiefer Betroffenheit noch einen Satz anfügen: Ich gehöre zu einer Generation, deren Eltern am liebsten keine politische Vergangenheit haben wollten. Ich möchte nicht gerne zu einer Generation gehören, die ihren Kindern keine Zukunft mehr gibt. Ich möchte Sie deshalb bitten, hier in einem kleinen Schritt mit dafür zu sorgen, daß die Umwelt erhalten bleibt.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sauter (Epfendorf).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Sauter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegin Blunck, ich würde Ihnen gerne eine Hausarbeit mitgeben, aber das darf ich nicht. Deswegen möchte ich eine Bitte an Sie richten. Vielleicht haben Sie einmal die Möglichkeit, zu überprüfen, was in der Zeit Ihrer Regierungstätigkeit für den Umweltschutz geschehen ist, und dann den Vergleich mit den letzten zweieinhalb Jahren zu ziehen; dann



    Sauter (Epfendorf)

    werden Sie zu einer etwas anderen Beurteilung kommen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Müller [Schweinfurt] [SPD]: Zwei Jahre Null!)

    Ich glaube ohne Übertreibung sagen zu können, daß es in Europa kein Land gibt, das in den letzten zweieinhalb Jahren mehr für den Umweltschutz getan hat als die Bundesrepublik Deutschland.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP — Müller [Schweinfurt] [SPD]: Mit Sprüchen!)

    — Herr Kollege Müller, auch Sie als Lehrer sollten gelegentlich diese Hausarbeit machen, zu überprüfen, wer da mehr getan hat. Ich füge hinzu: Heute ist der Bundeskanzler in Paris, um gerade über diese Fragen mit der französischen Regierung zu sprechen, und Sie alle wissen, daß ohne Konsens in Europa Umweltpolitik nicht zu machen ist.
    Ich will zu den beiden Gesetzentwürfen, die hier vorliegen, ein Wort sagen. Die SPD hat lange Ankündigungen gemacht, aber erst als die GRÜNEN vorausmarschierten, ist die SPD dann mit ihren Entwürfen nachgekommen. Die behäbige Tante SPD ist wieder einmal im Schlepptau der GRÜNEN.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, für meine Fraktion möchte ich gegen beide Entwürfe Bedenken anmelden.

    (Müller [Schweinfurt] [SPD]: Wer hat denn das Naturschutzgesetz gemacht?)

    — Das Naturschutzgesetz 1976 wurde, Kollege Müller, nach langjähriger Beratung einvernehmlich von allen Fraktionen verabschiedet. Es hatte lange und schwierige Diskussionen gegeben, und wir haben damals geglaubt, daß dieser Kompromiß für lange Zeit hält. Es war wirklich der Versuch, eine einvernehmliche Regelung zu finden und die Interessen der Landwirtschaft mit denen des Natur- und Umweltschutzes zu verbinden.
    Dennoch, wir haben heute eine andere Situation.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Die Probleme des Naturschutzes werden leidenschaftlicher und intensiver diskutiert. Wir müssen durchaus die kritische Frage stellen, ob das vorhandene gesetzliche Instrumentarium noch ausreicht, den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
    Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns auch die Frage stellen, ob alles gesetzlich reglementiert werden soll oder ob wir dadurch nicht zuviel Bürokratie bekommen. Wir sind der Auffassung, daß ohne die Mitwirkung, die Mitarbeit und die Unterstützung der Bürger die Herausforderungen des Umweltschutzes nicht zu bewältigen sind.

    (Müller [Schweinfurt] [SPD]: Eine schöne Entschuldigung fürs Nichtstun!)

    — Herr Kollege Müller, manches, was wir früher einmal an Regelungen zu benötigen meinten, hat sich inzwischen als fragwürdig erwiesen. Ich brauche das jetzt nicht im einzelnen nachzuweisen. Ich nenne nur die Stichworte Rekultivierung und Betretungsrecht; ich will darauf im einzelnen nicht eingehen. Das geltende Recht versuchte, die gegenläufigen Interessen abzuwägen.
    Ich meine, daß die Verbandsklage, die jetzt vorgesehen ist, und auch die Änderung der Landwirtschaftsklausel zusätzliche Konflikte heraufbeschwören können, ja, heraufbeschwören müssen. Die Kollegin Blunck hat darauf hingewiesen, daß in einigen Bundesländern das Gesetz bereits auf Länderebene gehandhabt wird. Dies ist mir noch kein hinreichender Beweis. Wir haben darüber noch keinen ausreichenden Überblick. Ich möchte hinzufügen, es ist durchaus die Frage zu stellen, ob hier nicht die Gewaltenteilung tangiert wird, ob hier nicht ein Eingriff in die Hoheitsrechte der Parlamente und der Administrationen erfolgt. Ich glaube, daß die jetzige gesetzliche Regelung schon vielfältige Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und der Mitwirkung der anerkannten Verbände gibt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Verbänden, die in jahrzehntelanger mühsamer Arbeit sich für den Naturschutz eingesetzt haben, in diesem Zusammenhang ein Wort des Dankes und der Anerkennung zu sagen.
    Ich füge hinzu, meine Damen und Herren, das Klagerecht kann auch mißbraucht werden. Wer beispielsweise dieses Klagerecht benutzt, um eine notwendige Umgehungsstraße zu verhindern, wer nur verhindert, nur verzögert, nur blockiert und sich nicht um die Menschen kümmert, die in den Autoabgasen leben müssen, der handelt unsozial und leistet keinen Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz.
    Ich will ein kurzes Wort zum Thema Landwirtschaftsklausel sagen. In der Begründung der SPD hießt es zunächst einmal, daß die Landwirte einen positiven Beitrag für die Erhaltung unserer Kultur- und Erholungslandschaft leisten. Dann wird gesagt, die Landwirte können Umweltbelastungen bewirken. Wer sollte eigentlich bestreiten, daß dies möglich ist? Aber hier, meine Damen und Herren, entsteht doch der Eindruck, als ob die Landwirtschaft bei ordnungsgemäßer Betriebsführung schon generell eine Gefährdung der Natur und der Umwelt bedeutete. In Ihrem Gesetzentwurf heißt es dann: „Die Landwirtschaft hat der Stabilität des Naturhaushalts und der Pflege der Landschaft zu dienen." Dies bedeutet doch, meine verehrten Damen und Herren, daß die Landbewirtschaftung dem Naturschutzgesetz untergeordnet werden muß.

    (Zurufe von der SPD: Gleichgeordnet!)

    — Untergeordnet werden muß. Ich sage Ihnen, meine Kollegen, voraus, damit wird der Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz institutionalisiert. Sie erreichen damit das Gegenteil von dem, was Sie wollen. An Stelle von Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entsteht Konfrontation. Ich will nicht bestreiten, daß es Landwirte gibt, die wenig Verständnis für diese Probleme des Umweltschutzes haben. Aber das ist eine verschwindende Minderheit. Ich meine, verehrte Kollegen, wir diskutieren hier ja im wesentli-



    Sauter (Epfendorf)

    chen über die bäuerliche Landwirtschaft und nicht über Farmen und über Agrarfabriken. Die überwiegende Mehrheit, die ordnungsgemäß ihr Land bewirtschaftet, will doch die Natur und die Umwelt schützen, schonen, pflegen und erhalten. Wenn jemand schon immer in Generationen und für kommende Generationen gedacht und gehandelt hat, waren das unsere Landwirte.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig! So ist es!)

    Wir sollten sie nicht diskriminieren. „Wir haben die Erde nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen." Das ist ein gutes Wort, das wir uns zur Richtlinie nehmen sollten.

    (Krizsan [GRÜNE]: Von den GRÜNEN!)

    Es stammt nicht von den GRÜNEN, verehrter Herr Kollege, das wissen Sie wohl. Es ist von einem Häuptling vor 100 Jahren gesprochen — wenn Sie diesen Nachhilfeunterricht noch unbedingt brauchen.
    Meine verehrten Damen und Herren, ich bin der Auffassung, daß die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, das Bodenschutzkonzept, das Wasserhaushaltsgesetz, die Verbesserung des Artenschutzes wesentlich mehr zum Naturschutz beitragen als überzogene gesetzliche Regelungen. Mancher, der diesen Gesetzentwurf trägt und unterstützt, denkt wohl eher an ausgeräumte Landschaften, an kilometerlange Mais- oder Weizenfelder, an Großbetriebe in der Viehhaltung, an maximalen Düngerverbrauch und starken Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Der bäuerliche Familienbetrieb als Voll-, Zu- und Nebenerwerbslandwirtschaft, zu der wir uneingeschränkt ja sagen, ist auch unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Umweltschutzes die bestmögliche Form der Landbewirtschaftung. Wer diesen Betrieben, diesen Menschen Auflagen erteilt, die ihr Einkommen weiter beschneiden, muß auch Möglichkeiten aufzeigen, wie das ausgeglichen werden kann.
    Das Prinzip der CDU/CSU angesichts der umweltpolitischen Herausforderungen lautet: Mit dem Bürger, mit der Landwirtschaft die Probleme anpacken und lösen. Partnerschaft dient dem Umweltschutz mehr als Konfrontation.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)