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    Plenarprotokoll 10/123 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 123. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/2883 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Hochschulpolitik — Drucksachen 10/1753, 10/2543 — Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9061 B Kuhlwein SPD 9064 A Daweke CDU/CSU 9067 A Dr. Jannsen GRÜNE 9069 A Dr.-Ing. Laermann FDP . . –. . . . . 9070 C Dr. Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 9073 A Frau Männle CDU/CSU 9075 A Neuhausen FDP 9077 A Kastning SPD 9078 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9080 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/1794 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Antretter, Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Daubertshäuser, Duve, Dr. Emmerlich, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/2653 — Frau Blunck SPD 9082 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9083 D Frau Dr. Bard GRÜNE 9085 B Bredehorn FDP 9086 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 9088 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1986) — Drucksache 10/2814 — Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9090 C Dr. Wernitz SPD 9092 B Broll CDU/CSU 9094 A Frau Reetz GRÜNE 9095 C Dr. Hirsch FDP 9097 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 10/1015 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2846 — 9098 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau — Drucksache 10/955 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2836 — 9099 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2870 — 9099 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2871 — 9099 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 10/2621 — 9099 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 10/2254 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des BundesSeuchengesetzes — Drucksache 10/2709 — 9099 C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/2776 — 9099 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Koalitionsrecht der Angehörigen der Streitkräfte — Drucksachen 10/1371, 10/2756 — . . . 9099 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/2362, 10/2812 — . . . 9100A Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Transport von dioxinhaltigen Abfällen aus der Pentachlorphenol-Produktion der Firma Dynamit-Nobel, Rheinfelden — Drucksache 10/2920 — 9100 B Fragestunde — Drucksache 10/2914 vom 22. Februar 1985 — Bundesmittel für Großforschungszentren im Saarland; Subventionen für ArbedSaarstahl; Kriterien für deren Vergabe MdlAnfr 1, 2 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiner SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 9100 C ZusFr Schreiner SPD 9100 D ZusFr Brück SPD 9101 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 9101 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9010C Interessenkollision durch die Mitgliedschaft des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Überla, in der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft MdlAnfr 5 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9102 D ZusFr Fiebig SPD 9103 B ZusFr Krizsan GRÜNE 9103 C Gewährung von Forschungsmitteln an den Geschäftsführer der Fa. Staticon, Dr. Heinz Letzel, durch Entscheidung des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes in den Jahren 1983/84 MdlAnfr 6 22.02.85 Drs 10/2914 Fiebig SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 III Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9103 D ZusFr Fiebig SPD 9103 D Umweltbelastung durch Ultraleichtflugzeuge MdlAnfr 7, 8 22.02.85 Drs 10/2914 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9104A ZusFr Bindig SPD 9104B ZusFr Krizsan GRÜNE 9104 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9104 C Verlagerung des Transports explosiver Stoffe von der Straße auf die Schiene MdlAnfr 10, 11 22.02.85 Drs 10/2914 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9105 B ZusFr Hoffie FDP 9105 D Zulassung von Spikesreifen MdlAnfr 12, 13 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9105D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 9106 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 9106 C Unterzeichnung der S-Bahn-Verträge für die Strecken Offenbach—Ober-Roden und Offenbach—Dietzenbach angesichts des erhöhten Finanzierungsangebots Hessens MdlAnfr 14, 15 22.02.85 Drs 10/2914 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9106 D ZusFr Klein (Dieburg) SPD 9107A ZusFr Hoffie FDP 9107 B ZusFr Reuter SPD 9107 C ZusFr Dr. Lippold CDU/CSU 9108 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 9108A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9108 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9109 D Nutzung der Abwärme von Kraftwerken zur Befreiung der umliegenden Straßen von Glatteis MdlAnfr 16 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9110B ZusFr Krizsan GRÜNE 9110 B Auflösung von Betriebsämtern und Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Siegen, im Rahmen der geplanten Neuordnung der regionalen Bundesbahn-Leitungsebene MdlAnfr 17, 18 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9110C ZusFr Frau Steinhauer SPD 9110 C Erdeinbrüche beim Tunnelbau für die Schnellbahnstrecke Kassel—Würzburg MdlAnfr 20, 21 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 9111C ZusFr Dr. Enders SPD 9111 D Finanzierung der Schwarzwaldbahn Hausach—Freudenstadt—Hochdorf auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesbahn und Baden-Württemberg MdlAnfr 22 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9112 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 B Beteiligung der Bundesregierung am Publizistik-Verlag und Einsatz der „Südwestdeutschen Illustrierten" für die Offentlichkeitsarbeit der Bundespost MdlAnfr 23 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 9112 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9112 D Angesparte Gelder bei den Bausparkassen MdlAnfr 30 22.02.85 Drs 10/2914 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 9113 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 9113B ZusFr von Schmude CDU/CSU 9113 C Verlängerung der Interimsfrist des Bundeskleingartengesetzes (31. März 1987) für die Aufstellung kommunaler Bebauungspläne für Dauerkleingärten MdlAnfr 31, 32 22.02.85 Drs 10/2914 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 9113 D Innenpolitische Situation Äthiopiens MdlAnfr 37 22.02.85 Drs 10/2914 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 9114 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9114 D Schadstoffbelastung der Luft durch die grenznahen französischen Industriebereiche Carlingen, Creutzwald und Marienau; Einbau von Filteranlagen MdlAnfr 38, 39 22.02.85 Drs 10/2914 Schreiber CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Antw PStSekr Spranger BMI 9115 D ZusFr Schreiber CDU/CSU 9116 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 9116 D Reaktion der Bundesregierung auf das neue Magazin „Geheim" und dessen Absichten MdlAnfr 40, 41 22.02.85 Drs 10/2914 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9117A ZusFr Krey CDU/CSU 9117 C Bundesmittel für die Integration der Vertriebenen, Um- und Aussiedler MdlAnfr 42 22.02.85 Drs 10/2914 Sielaff SPD Antw PStSekr Spranger BMI 9117 D ZusFr Sielaff SPD 9117 D Erkenntnisse über den 8. Bundeskongreß der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) am 15./16. Dezember 1984 in Bottrop und über die extremistische Ausrichtung dieser Jugendorganisation MdlAnfr 43 22.02.85 Drs 10/2914 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9118B ZusFr Vosen SPD 9118C Nächste Sitzung 9118 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9119*A Anlage 2 Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen MdlAnfr 3, 4 22.02.85 Drs 10/2914 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 9119*B Anlage 3 Einflußnahme der Bundesregierung auf personalpolitische Entscheidungen des Goethe-Instituts MdlAnfr 35, 36 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 9119*C Anlage 4 Bau der Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 MdlAnfr 9 22.02.85 Drs 10/2914 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* A Anlage 5 Sicherung der Bahnübergänge in Schleswig-Holstein durch automatische Schranken • MdlAnfr 19 22.02.85 Drs 10/2914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 9120* B Anlage 6 Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche für Btx-Benutzer im ländlichen Raum MdlAnfr 26, 27 22.02.85 Drs 10/2914 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9120* C Anlage 7 Auffassung von Staatsminister Vogel über die Übertragung der Zuständigkeit für Städtebauförderung auf die Länder; Auswirkung auf das geplante Baugesetzbuch MdlAnfr 28, 29 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 9120* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9061 123. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 122. Sitzung, Seite 9059* A: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Dr. Holtz*" und das Datum „27. 2." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 1. 3. Breuer 1. 3. Büchner (Speyer) * 1. 3. Böhm (Melsungen) * 1. 3. Dr. von Bülow 28. 2. Dr. Bugl 28. 2. Ehrbar 1. 3. Dr. Enders* 1. 3. Ertl 1. 3. Gallus 1. 3. Gerstein 1. 3. Frau Gottwald 1. 3. Haehser 1. 3. Dr. Hauff 1. 3. Jung (Düsseldorf) 1. 3. Frau Kelly 1. 3. Frau Dr. Lepsius 1. 3. Linsmeier 1. 3. Lohmann (Witten) 1. 3. Dr. Müller 1. 3. Frau Dr. Neumeister 28. 2. Polkehn 1. 3. Reuschenbach 1. 3. Dr. Scheer 28. 2. Schlottmann 1. 3. Dr. Schöfberger 1. 3. Frau Simonis 1. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 1. 3. Stockhausen 1. 3. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weinhofer 1. 3. Weisskirchen (Wiesloch) 28. 2. Frau Dr. Wex 28. 2. Dr. Zimmermann 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 3 und 4): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen phosphathaltiger Ernährung und Verhaltensstörungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen vor? Ist die Bundesregierung bereit, Untersuchungen anzuregen bzw. zu fördern, um die Thesen der „Phosphatliga" - Arbeitskreis zur Förderung der Selbsthilfe phosphatempfindlicher Menschen - zu überprüfen, wonach es einen engen Zusammenhang zwischen phosphathaltiger Ernährung und bestimmten Verhaltensstörungen gibt? Im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit wurden an der UniversitätsKinderklinik Mainz 35 Kinder im Alter von 4 bis 15 Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahren wissenschaftlich darauf hin untersucht, ob Zusammenhänge zwischen dem Verzehr phosphathaltiger Lebensmittel und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen. Mit Einverständnis ihrer Eltern wurde das Verhalten der Kinder von Eltern und Forschern beobachtet und beurteilt, u. a. durch Videoaufzeichnungen und psychologische Tests. Dabei zeigte sich, daß weder eine phosphatarme Diät noch eine einmalige Belastung mit zusätzlichem Phosphat einen meßbaren Einfluß auf das Verhalten der Kinder hatte. Dieses Ergebnis wurde in der Zwischenzeit jedoch von einigen Ärzten und Elterninitiativen angezweifelt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft daher gegenwärtig die Vergabe eines weiteren Forschungsvorhabens zum Verzehr von phosphathaltigen Lebensmitteln und deren möglichen Auswirkungen auf zerebrale Dysfunktionen bei Kindern. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 35 und 36): Welche personalpolitischen Entscheidungen für das Goethe-Institut hat die Bundesregierung in jüngster Zeit zu beeinflussen versucht, bzw. auf welche will sie noch einwirken? Schließt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Urteil eines Kommentars der Süddeutschen Zeitung vom 24. Januar 1985 an, daß „das internationale Renommee" des Goethe-Instituts beeinträchtigt werde, falls bei den demnächst anstehenden personalpolitischen Entscheidungen nicht bloß nach den Wünschen des Instituts, sondern auch nach anderen Vorstellungen entschieden wird? Zu Frage 35: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Auswärtigen, und dem Goethe-Institut wurde 1976 ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem der personalpolitische Einfluß der Bundesregierung präzise definiert ist. Danach sind folgende 6 Personalentscheidungen - und nur diese - der Zustimmung des Bundesministers des Auswärtigen unterworfen: Die Wahl des Präsidenten, der beiden Vize-Präsidenten, des Generalsekretärs des stellvertretenden Generalsekretärs und des Leiters der Zentralabteilung. Dieses vertraglich vereinbarte Zustimmungsrecht hat die Bundesregierung in den vergangenen neun Jahren wahrgenommen und gedenkt sie auch in Zukunft wahrzunehmen. Zu Frage 36: Der Kommentator der Süddeutschen Zeitung hat in dem von Ihnen zitierten Absatz die Meinung geäußert, es sei für das Prestige des Goethe-Instituts schlecht, wenn die anstehenden personalpolitischen 9120* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 Entscheidungen nicht nach der Qualität des Bewerbers, sondern nach seiner parteipolitischen Zugehörigkeit entschieden würden. Diese Meinung teile ich. Die private parteipolitische Überzeugung eines Kandidaten ist für die Bundesregierung kein Grund dafür, die Zustimmung zu seiner Wahl in ein Amt des Goethe-Instituts zu erteilen oder zu verweigern, solange der Kandidat unsere freiheitlich-demokratische Ordnung bejaht. Es kommt ausschließlich auf die Qualifikation des Bewerbers für das betreffende Amt an. Allerdings dürfen persönliche politische Überzeugungen auch kein Hindernis für eine Berufung sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 9): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Überprüfung des Entwurfs der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung für die Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4 gekommen, und hat sie einen bejahenden Sichtvermerk erteilt? Die Bundesregierung hat dem von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorgelegten Entwurf für die Umgehungsstraße Uelzen im Zuge der B 4 zugestimmt und dementsprechend im Januar 1985 den Sichtvermerk erteilt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 19): An welchen schleswig-holsteinischen Bahnübergängen werden in den nächsten Jahren derzeit noch manuell bediente Schranken durch automatische Schranken ersetzt, und welche weiteren Investitionen wird die Deutsche Bundesbahn in diesem Bundesland mit dem Ziel vornehmen, die Sicherheit für den Schienen- und Straßenverkehr zu erhöhen? In den nächsten Jahren sollen nach Angaben der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein jährlich rund 15 wärterbediente Schranken durch automatische Sicherungsanlagen ersetzt werden. Die dafür erforderlichen Investitionen betragen rund 5 Millionen DM/Jahr. Eine Aufzählung der einzelnen Bahnübergänge ist im Rahmen der Fragestunde nicht möglich. Darüber hinaus sind in Schleswig-Holstein jährliche Investitionen von rund 23 Millionen DM für die Beseitigung von Bahnübergängen durch Brückenbauwerke und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs an Bahnübergängen vorgesehen. Diese Kosten sind nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes von der Deutschen Bundesbahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu je einem Drittel zu tragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Teilen der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, daß aus manchen Gebieten die jeweilige Bildschirmtextzentrale nicht zu Fernsprechnahtarifen angewählt werden kann, da hierin eine regionale Wettbewerbsverzerrung gesehen wird, die möglicherweise zu einem Gefälle von den Verdichtungsräumen zu den ländlichen Räumen führen kann, und in welchen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist es derzeit noch nicht möglich, die jeweilige Bildschirmtextzentrale zum Fernsprechnahtarif anzurufen? Bis wann ist der Anschluß dieser Regionen an den Nahtarif vorgesehen, und welche Gründe gibt es für die in der Öffentlichkeit diskutierten Verzögerungen beim Anschluß? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Wirtschaftsunternehmen in erheblichem Umfang bemängeln, den Bildschirmtextdienst nicht zum Fernsprechnahtarif erreichen zu können. Dieser günstige Tarif gilt heute bereits für über 90 % aller Fernsprechteilnehmer. Darüber hinaus sehen die Planungen der Deutschen Bundespost vor, daß Bildschirmtext schon Mitte dieses Jahres von überall aus zum Fernsprechorts- oder Nahtarif angewählt werden kann. Mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 200 Millionen DM realisiert die Deutsche Bundespost unter der Leitung der jetzigen Bundesregierung damit in einer außerordentlich kurzen Zeitspanne die regionale Gleichbehandlung. Nach den Plänen der Deutschen Bundespost zur Zeit der letzten Bundesregierung wäre eine flächendeckende Versorgung erst in den 90er Jahren erfolgt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 28 und 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Vogel, daß im Rahmen der Verringerung von Zuständigkeiten des Bundes die Städtebauförderung an die Länder abgegeben werden sollte? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für das geplante Baugesetzbuch, auch unter dem Aspekt, daß die Bundesregierung das Ziel verfolgt, ihre Gesetzgebungskompetenz „weniger als bisher auszuschöpfen"? Zu Frage 28: Die Bundesregierung strebt den Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen an, um zu einer klaren Aufgabentrennung zu kommen. Entsprechend der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 wurde die Entflechtung bereits für den Bereich der Krankenhausfinanzierung vollzogen. Die Regierungschefs der Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. bis 19. Oktober 1984 beschlossen, mit der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1985 9121* rung in einem nächsten Schritt den Abbau der Mischfinanzierung im Wohnungs- und Städtebau zu erörtern. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Vorschlag der Länder ist noch nicht abgeschlossen. Die Gespräche mit den Regierungschefs der Länder werden am 1. März 1985 fortgesetzt. Zu Frage 29: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet die Arbeiten für den Entwurf eines Baugesetzbuchs im Rahmen des bestehenden Zeitplanes auf der Basis der geltenden Rechtslage vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Roswitha Wisniewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einbringung eines für die Hochschulen besonders wichtigen Gesetzes fordert zur Nachdenklichkeit heraus. Denn es sind viele Erinnerungen, auch viele bittere Erinnerungen, an die Vorgänge, die sich an das Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes von 1976 knüpfen.
    Manche sagen — wir hörten es ja eben wieder —, diese Novellierung sei nicht notwendig, andere hoffen, man kann wohl sagen: geradezu verzweifelt auf sie. Das sind nicht in erster Linie irgendwelche „reaktionären Professoren" — denn die sind nicht wesentlich berührt —, sondern das sind in erster Linie unsere Nachwuchswissenschaftler, weil sie von einer verfehlten Personalstruktur betroffen sind. Aber auch die Professoren, soweit sie fest etabliert sind, erwarten sinnvolle Reformen, um endlich wieder effektiver wirken zu können.
    Letzteres ergibt eine Umfrage des Allensbacher Instituts. Sie ist übrigens zugleich eine Antwort auf die Frage, ob denn die Novellierung notwendig sei. Es hat sich gezeigt, daß sich an den Universitäten seit den Strukturveränderungen durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 eine Klimaverschlechterung ergeben hat, und zwar längst vor dem hier oft bemühten unheilvollen Zusammentreffen der Überflutung der Hochschulen durch hohe Studentenzahlen mit Sparmaßnahmen und Stellenstreichungen. Diese Klimaverschlechterung ist strukturell bedingt, und sie muß daher durch strukturelle Maßnahmen beseitigt werden. Hier ist so etwas wie Humanisierung des Arbeitslebens in den Hochschulen gefragt.

    (Kuhlwein [SPD]: Für wen?)

    — Für diejenigen, die an der Universität arbeiten; übrigens auch für die Studenten.

    (Kuhlwein [SPD]: Und wer ist von Allensbach befragt worden?)

    Die Professoren.

    (Kuhlwein [SPD]: Eben!)

    Dazu komme ich gleich. — Das eben Gesagte läßt sich an folgenden Zahlen festmachen.
    Erstens. Die Freude der Professoren an ihrem Beruf hat sich erheblich vermindert. Sie könnten dies übrigens genauso für den Mittelbau und auch für die Studenten beantworten. Für 1967 wählten 50 % der Professoren die oberste Skalenstufe, sie hatten ganz besonders viel Freude an Forschung und Lehre. 1984 sind das nur noch 36 %.
    Zweitens. Das Verhältnis zu den Studierenden wurde für die Zeit vor dem Hochschulrahmengesetz 1976 von 37 % der Professoren als „optimal" beschrieben. Ich behaupte, es wäre umgekehrt, von den Studenten in bezug auf die Professoren also, genauso zu beschreiben. Für 1984 sagten das nur noch 22 %.
    Drittens. Das Verhältnis zu anderen Wissenschaftlern an der eigenen Universität bezeichneten für die Zeit vor dem Hochschulrahmengesetz von 1976 22 % der Professoren als „optimal", 1984 waren das noch ganze 11 %.
    Wie man weiß, sind nun aber psychische Faktoren wie Freude an der Arbeit, Freiheit, Selbständigkeit und Kollegialität bei allen Berufen, vom leitenden Angestellten bis hin zum ungelernten Arbeiter, äußerst wichtig für die Leistungsfähigkeit und für die Effektivität. Das heißt, die von der Professorenschaft genannten Zahlen sind alarmierend, alarmierend in bezug auf die Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen. Würde man die wissenschaftlichen Nachwuchskräfte befragen, und zwar vor allem im Hinblick auf ihre beruflichen Perspektiven, würde die Zahl noch weit alarmierender aussehen.
    Ursachen der Klimaverschlechterung sind vor allem eine verfehlte Personalstruktur sowie nichtwissenschaftsadäquate Entscheidungsstrukturen, bedingt durch das Prinzip der Gruppenvertretung. Gewollt war 1976 von der damaligen Parlamentsmehrheit die Herstellung von mehr Gleichheit durch mehr Mitbestimmungsrechte für die Lernenden und die Mitarbeiter. Verwischen und Abbau von funktionsbedingten Unterschieden, das Vermeiden persönlicher Bindung durch Zuordnung der Mitarbeiter zu einzelnen Professoren waren Ziel. Man glaubte, dadurch Freiheit für angeblich Unterdrückte zu schaffen. Man schuf aber nur Abhängigkeit von anonymen Gremien, so etwas wie einen Kafka-Effekt, Isolierung, zunehmende Entlastung von gegenseitiger Verantwortung.
    Wir dürfen nicht vergessen: Hochschulen sind nicht nur Häuser und Maschinen und Technologien, sondern Hochschulen sind Zusammenwirken von Wissenschaftlern, die an verschiedenen Forschungsgegenständen arbeiten, sind ebenso Zusammenwirken von Wissenschaftlern und Studierenden und Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden.
    Hier war so viel von Wissenschaftlern die Rede, und zwar in negativer Hinsicht. Wissenschaftler sind Menschen, die ungemein sachbezogen arbeiten, die eine Achtzigstundenwoche nicht scheuen, sie im Gegenteil als selbstverständlich hinnehmen. Sie sind gezwungen, ein besonderes sachliches Interesse einzusetzen, kreative Denkfähigkeit, Einfallsreichtum, unermüdliche Arbeitsbereitschaft, Verzicht auf Ablenkungen. Nur dann entstehen wissenschaftliche Leistungen, und die nun wieder sind für uns alle wichtig.
    Wissenschaft entsteht durch Zusammenwirken von Menschen. Daher steht im Mittelpunkt der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes die dringend notwendige Veränderung der Personalstruktur und der Entscheidungsstrukturen.
    Für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist durch die Einführung des Amtes des wissenschaftlichen Assistenten in der Zuordnung zu einem Professor eine Fehlentwicklung beseitigt worden, die aus dem Irrglauben entstanden ist, daß der Nachwuchswis-



    Frau Dr. Wisniewski
    senschaftler vom Joch der Dienstleistung für einen Professor befreit werden müsse. Man meinte, er könne sich allein zur Hürde der Habilitation und zur Würde der Professur heranbilden. Dies hat sich natürlich als falsch erwiesen. Denn wie überall im beruflichen Leben, so ist auch in der Wissenschaft die ständige Zusammenarbeit mit einem Vertreter des Berufs, den der junge Mensch anstrebt, für die fachliche Aus- und Weiterbildung unerläßlich.
    Durch die Einführung der Ämter des Oberassistenten, des Oberingenieurs, vor allem des Hochschuldozenten, der — und das ist ungemein wichtig — in Ausnahmefällen auch auf Lebenszeit verbeamtet werden kann, wird dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine etwas größere Chance eröffnet, den angestrebten Beruf des Hochschullehrers auch tatsächlich ausüben zu können. Denn bei der heutigen Altersstruktur ist eben dieses — das wissen wir alle — nicht gewährleistet. Gerade in diesem Punkt sind daher weitere Initiativen, etwa durch Verwirklichung des Fiebiger-Plans, dringend erforderlich.
    Für die wissenschaftlichen Nachwuchskräfte selbst wie für das gesamte Betriebsklima an den Hochschulen sind die starren Fristenregelungen teilweise ungemein schädlich. Sie sind im Hochschulrahmengesetzentwurf nicht verändert worden, sie sind aber durch flexiblere Möglichkeiten, die im Zeitvertragsgesetz geschaffen werden, in etwa kompensierbar.
    Für die Professoren markiert die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Verfügungsmöglichkeiten über Ausstattung, selbst eingeworbene Drittmittel sowie durch Zuordnung wissenschaftlichen Personals eine positive hochschulpolitische Entwicklung. Das Vertrauen in die verantwortungsvolle Urteilsfähigkeit der wissenschaftlichen Einzelpersönlichkeit kommt auch in dem allerdings sehr vorsichtigen Abbau des reinen Repräsentationsprinzips zugunsten der Amtsmitgliedschaft und des Fachvertretungsprinzips zum Ausdruck. Der Glaube, daß gewählte Gremien in den Hochschulen mehr Objektivität, Gerechtigkeit, Sachverstand walten lassen als Professoren, die für die einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen zuständig sind, hat sich als Irrglaube erwiesen und muß revidiert werden.
    Insgesamt — lassen Sie mich das zum Schluß sagen — läßt der Gesetzentwurf erkennen, daß die Hochschulpolitik der jetzigen Bundesregierung wieder stärker von hochschuladäquaten Prinzipien ausgeht. Die Unterschiedenheit, gleichzeitig aber die Gemeinsamkeit der in der Sache verbundenen Wissenschaftler und Studenten, der Lehrenden und der Lernenden, muß Grundlage jeder Hochschulpolitik sein und es überall in der Bundesrepublik wieder werden. Daß dies eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, an der Bund und Länder im Interesse unserer Gesellschaft zusammenwirken müssen, wird niemand bestreiten wollen. Daß die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ein Signal zu wissenschaftspolitischer Besinnung auf die Notwendigkeit effizienter und nicht ideologisch verklemmter Strukturgebung setzt, ist ihr Recht und ihre Pflicht. Das verdient hohe Anerkennung. In intensiven parlamentarischen Beratungen werden — hoffentlich in allgemeinem oder weitgehendem Konsens — Einzelheiten verbessert und ergänzt werden können.
    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Tagesordnungspunkt 3 a auf Drucksache 10/2883 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Innenausschuß, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Forschung und Technologie zu überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b auf:
a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
— Drucksache 10/1794 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß
Rechtsausschuß
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Antretter, Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Daubertshäuser, Duve, Dr. Emmerlich, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Oostergetelo, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
— Drucksache 10/2653 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b und ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Blunck.

(Vorsitz : Vizepräsident Stücklen)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lieselott Blunck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Umweltpolitik dieser Bundesregierung ist durch Konzeptionslosigkeit, mangelndes Durchsetzungsvermögen und Unverbindlichkeit gekennzeichnet.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit einer Fülle von publikums- und medienträchtigen Aktionismen, Ankündigungen und Versprechungen wird der Bevölkerung Kompetenz und Engagement vorgegaukelt. Auf einen Nenner gebracht: Viele Worte, aber leider nur wenig Taten.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Hickhack um die Einführung schadstoffarmer Autos ist hier ein schlagender Beweis.
    Was für die gesamte Umweltpolitik charakteristisch ist, gilt erst recht für den Teilbereich Naturschutz. Der Aufforderung von Bundestag und Bundesrat, bis zum 30. September 1984 eine Novellierung des Naturschutzgesetzes vorzulegen, ist die Bundesregierung bislang immer noch nicht nachgekommen.

    (Toetemeyer [SPD]: Unerhört!)

    Zwar hat der Bundeslandwirtschaftsminister im Sommer vergangenen Jahres der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz vorgestellt, mit dem der Artenschutz gestrafft, leichter anwendbar und auch inhaltlich verbessert werden sollte, nur, dieser Entwurf wurde der erklärten politischen Zielsetzung leider nicht gerecht. Er stellte sogar eine Verschlechterung gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage dar. Die öffentliche Reaktion war dann auch einhellig negativ. Die Regierung hat daher gut daran getan, diese „Artentodnovelle", wie sie von den Umweltschutzverbänden treffend bezeichnet wurde, in der Versenkung verschwinden zu lassen.
    Die Bundesregierung ignoriert einfach die Tatsache, daß mit der wachsenden Zerstörung der Natur durch Besiedlung, Industrie, Verkehrsanlagen und Praktiken in der Landwirtschaft nicht nur die Lebensräume für immer mehr Tiere und Pflanzen vernichtet, sondern auch die Lebensgrundlagen für uns selbst und die kommenden Generationen zunehmend gefährdet werden.

    (Beifall des Abg. Krizsan [GRÜNE])

    Es hat sich gezeigt, daß das nahezu zehn Jahre alte Bundesnaturschutzrecht nicht ausreichend ist, den Raubbau an der Natur und die immer schneller werdende Ausrottung von vielen Tier- und Pflanzenarten zu verhindern. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wollen wir diese unheilvolle Entwicklung aufhalten.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der Einführung der Verbandsklage für anerkannte Naturschutzverbände tragen wir einer alten Forderung dieser Organisationen Rechnung. Die Verbandsklage war ja im übrigen schon von der alten sozialliberalen Regierung in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 angekündigt worden, konnte dann aber wegen der „Wende" nicht mehr verwirklicht werden.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Die SPD war doch selbst dagegen!)

    Die Verbandsklage soll den Naturschutzverbänden, die nach geltendem Recht lediglich im beschränkten Maße Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Verwaltungsverfahren haben, die Möglichkeit geben, gegen Verwaltungsentscheide endlich selbst zu klagen, wenn sie der Meinung sind, daß durch den Verwaltungsakt gegen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde. Da die zahlreichen Bestimmungen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen, ausschließlich allgemein öffentliche Interessen schützen, fehlt es bei Entscheidungen gegen die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oft an einer Person, die in ihren Rechten verletzt sein könnte und somit nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung klagebefugt wäre. Die Klagebefugnis für anerkannte, also entsprechend qualifizierte Naturschutzverbände gibt diesen das Recht, im öffentlichen Interesse eine Überprüfung bestimmter Verwaltungsentscheide durch die Gerichte zu erwirken.
    Durch die Einführung der Verbandsklage wird die Durchsetzung der Interessen der Allgemeinheit gegenüber individuellen Vermögensinteressen verbessert. Angesichts des offenkundigen Defizits bei der Beachtung der Belange des Naturschutzes erscheint mir die stärkere Beachtung der allgemeinen Belange nicht nur sinnvoll, sondern geradezu unerläßlich.
    Die Verbandsklage ist die konsequente Ergänzung der schon bestehenden Mitwirkungsrechte der Verbände im Naturschutzbereich. Da diese jedermann zugänglich sein müssen, werden durch die Verbandsklage zugleich auch mittelbar die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger verbessert, was ein Mehr an Demokratie bedeutet.

    (Beifall bei der SPD)

    Da die gerichtliche Kontrolle lediglich zu einer Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht hin führt, greift sie nicht in die politische Verantwortung der beiden anderen Gewalten ein und führt daher auch nicht zu einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen diesen Staatsgewalten. Die insoweit immer vorgebrachten Bedenken haben sich auch durch die Erfahrungen, die in den Ländern gemacht wurden, die bereits eine Verbandsklage haben, als nichtig erwiesen.
    Nach unserem Entwurf kann ein anerkannter Verband nur dann Klage erheben, wenn er sich zuvor am Verwaltungsverfahren beteiligt hat und schon dort seine Einwände vorgetragen hat. Versäumt er dies schuldhaft, hat er kein Klagerecht. Wir halten diese Regelung aus zwei Gründen für notwendig. Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, sich schon vor Erlaß der streitigen Maßnahme mit allen möglichen Einwänden auseinanderzusetzen und diese nach Möglichkeit auszuräu-



    Frau Blunck
    men. Dadurch werden unnötige Gerichtsverfahren vermieden.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Eine vorherige Mitwirkung des Naturschutzverbands im Verwaltungsverfahren ist aber auch notwendig, um dem Bürger, der eine Genehmigung beantragt hat, eine faire Chance zu geben, sich bereits vorher mit diesen Einwänden auseinanderzusetzen, und ihm gegebenenfalls die Möglichkeit einzuräumen, seinen Genehmigungsantrag entsprechend abzuändern.
    Der Gesetzentwurf der GRÜNEN trägt diesen Gesichtspunkten in keiner Weise Rechnung. Er sieht vor, daß ein anerkannter Verband selbst dann gegen jede Maßnahme, die einen Eingriff in die Natur darstellen könnte, klagen kann, wenn er sich zuvor schuldhaft nicht am Verwaltungsverfahren beteiligt hat. Da solche Klagen aufschiebende Wirkung haben, wird Verbänden die Möglichkeit eröffnet, Bedenken zurückzuhalten und diese erst im Verwaltungsgerichtsverfahren vorzutragen, mit dem Ziel, dadurch eine weitere Verzögerung des Vorhabens zu erreichen.

    (Krizsan [GRÜNE]: Kein Vertrauen in die Bürger!)

    Dies lehnen wir ab. Es muß vielmehr alles getan werden, damit ein Interessenausgleich zwischen den Belangen der Natur und den Interessen des Antragstellers — soweit möglich — schon vorher durchgeführt wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Fraktionsvorsitzende der FDP hat im Jahre 1980 die Einstellung zur Verbandsklage als „Prüfstein für die Glaubwürdigkeit in Sachen Naturschutz" bezeichnet. Dem kann man nur voll zustimmen. Aber die FDP wird sich daran messen lassen müssen, ob sie diesem Anspruch auch heute noch gerecht wird. Wenn ich mir nämlich die abenteuerlichen Klimmzüge vergegenwärtige, die diese Partei kürzlich im Saarland gemacht hat, wo sie gegen die Einführung der Verbandsklage gestimmt hat, obgleich sie diese ausdrücklich in ihrem Wahlprogramm fordert, kommen mir doch erhebliche Zweifel an der politischen Seriosität der FDP und natürlich auch an ihrer Einstellung zum Naturschutz.

    (Zurufe von der SPD)

    Denn — jetzt zitiere ich Herrn Mischnick wörtlich: „Es genügt eben nicht, in Reden große Worte für den Umweltschutz zu führen, um dann im Parlament zu passen." — Eben!

    (Beifall bei der SPD)

    Lassen Sie mich abschließend noch auf einen anderen wichtigen Punkt unseres Entwurfs zu sprechen kommen, nämlich auf die Veränderung der sogenannten Landwirtschaftsklausel. Der Entwurf der GRÜNEN sagt hierzu gar nichts. Ich gehe deshalb davon aus, daß sie es bei dem bisherigen Zustand belassen wollen.

    (Zuruf des Abg. Krizsan [GRÜNE])

    Das kann weder im Interesse des Naturschutzes sein, noch ist es im Interesse der Landwirtschaft. Insofern eröffnet auch unsere Verbandsklage den Naturschutzverbänden mehr Mitwirkungsmöglichkeiten.
    Die Land- und die Forstwirtschaft unterscheiden sich von anderen Wirtschaftszweigen dadurch, daß sie in einem besonders engen wechselseitigen Wirkungsverhältnis zu Natur und Landschaft stehen und ein besonderes Eigeninteresse an der Bewahrung der natürlichen Umwelt haben.

    (Krizsan [GRÜNE]: Ach!)

    Nun können wir aber nicht darüber hinwegsehen, daß in der Landwirtschaft, bedingt durch die ökonomischen Zwänge, fortschreitend industrieähnliche Produktionsverfahren angewandt werden — ich nenne nur schlaglichtartig Massentierhaltung sowie übermäßigen Einsatz von Düngemitteln und von Pflanzenbehandlungsmitteln —, die zu Umweltbelastungen und zu Störungen im Naturhaushalt führen. Viele wertvolle Biotope wurden vernichtet bzw. sind gefährdet. Die Artenvielfalt wurde gemindert. Der Boden und das Grundwasser wurden und werden beeinträchtigt.
    Es geht hier nicht darum, die Landwirte auf die ökologische Anklagebank zu bringen.

    (Müller [Schweinfurt] [SPD]: Sehr richtig!)

    Wir müssen vielmehr versuchen, die Landwirte von dem Zwang zu umweltbelastenden Produktionsmethoden, die letztlich ihre eigene Existenzgrundlage vernichten, zu befreien.

    (Beifall bei der SPD)

    Da ist dieser Gesetzentwurf eine Chance.

    (Krizsan [GRÜNE]: Das war ein doppelter Salto Blunck!)

    Die Landwirtschaftsklausel trägt der zwischenzeitlich erfolgten Entwicklung der Produktionsmethoden in der Landwirtschaft nicht mehr Rechnung; sie muß deshalb verändert werden.
    Lassen Sie mich nun aus tiefer Betroffenheit noch einen Satz anfügen: Ich gehöre zu einer Generation, deren Eltern am liebsten keine politische Vergangenheit haben wollten. Ich möchte nicht gerne zu einer Generation gehören, die ihren Kindern keine Zukunft mehr gibt. Ich möchte Sie deshalb bitten, hier in einem kleinen Schritt mit dafür zu sorgen, daß die Umwelt erhalten bleibt.

    (Beifall bei der SPD)