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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/118 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 118. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Pershing-RaketenUnfälle in Baden-Württemberg Dr. Scheer SPD 8749 B Hauser (Esslingen) CDU/CSU 8750 A Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 8751 A Ronneburger FDP 8752 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 8752 D Dr. Spöri SPD 8754 B Wilz CDU/CSU 8755 A Frau Fuchs (Verl) SPD 8756A Francke (Hamburg) CDU/CSU 8757 A Antretter SPD 8757 D Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 8758 D Gansel SPD 8759 C Wimmer (Neuss) CDU/CSU 8760 C Vizepräsident Frau Renger 8756 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Nichtigkeit der Entscheidungen der als „Volksgerichtshof" und „Sondergerichte" bezeichneten Werkzeuge des nationalsozialistischen Unrechtsregimes — Drucksachen 10/116, 10/2368 — Fischer (Osthofen) SPD 8761 D Marschewski CDU/CSU 8763 B Dr. Jannsen GRÜNE 8764 C Kleinert (Hannover) FDP 8765 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8767 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Waltemathe, Müntefering, Conradi, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Wohngeldleistungen (Wohngeldsicherungsgesetz) — Drucksache 10/2140 — Waltemathe SPD 8767 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 8770 D Sauermilch GRÜNE 8773 B Grünbeck FDP 8774 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 8775C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/2188 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/2706 — Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 8778 C Hoss GRÜNE 8780 C Pohlmann CDU/CSU 8782 C Lutz SPD 8784 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8786 B Nächste Sitzung 8788 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8789*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8789* B Anlage 3 Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Umweltimmissionen beim Menschen MdlAnfr 52 18.01.85 Drs 10/2762 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8791* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 8749 118. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 1. Dr. Apel 25. 1. Büchler (Hof) 25. 1. Bühler (Bruchsal) 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 25. 1. Ertl 25. 1. Frau Fuchs (Köln) 25. 1. Gallus 25. 1. Dr. von Geldern 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Dr. Häfele 25. 1. Haehser 25. 1. Dr. Hauff 25. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 25. 1. Heyenn 25. 1. Horn ** 25. 1. Frau Huber 25. 1. Ibrügger 25. 1. Jansen 25. 1. Kohn 25. 1. Frau Luuk 25. 1. Dr. Marx 25. 1. Milz 25. 1. Frau Dr. Neumeister 25. 1. Dr.-Ing. Oldenstädt 25. 1. Petersen ** 25. 1. Reschke 25. 1. Reuschenbach 25. 1. Dr. Rose 25. 1. Roth 25. 1. Schmidt (Hamburg) 25. 1. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Schmitz (Baesweiler) 25. 1. Frau Schoppe 25. 1. Schröder (Hannover) 25. 1. Schröer (Mülheim) 25. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 1. Frau Terborg 25. 1. Voigt (Sonthofen) 25. 1. Wischnewski 25. 1. Wissmann 25. 1. Zander 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Erschließung des Zonenrandgebietes im Bereich des Post- und Fernmeldewesens (Drucksache 10/2660) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Erfahrungen mit den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Ausschluß bestimmter Arzneimittel aus der Leistungspflicht sowie über Zuzahlungen bei Krankenhauspflege und Kuren (Drucksache 10/2661) Überweisungswunsch: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Überweisungswunsch: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweite Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 (Drucksachen 9/72, 9/2359) (Drucksache 10/2690) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Forschung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrsbericht (Drucksache 10/2695) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch die Bundesregierung: Programm „Umweltforschung und Umwelttechnologie" 1984 bis 1987 (Drucksache 10/1280) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Rolle und den Aufgaben der Internationalen Finanzinstitutionen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage auf den Finanzmärkten (Drucksache 10/1068) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Schaffung eines europäischen Kapitalmarkts (Drucksache 10/1073) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur finanziellen Integration in der Gemeinschaft (Drucksache 10/1074 [neu]) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung und zum Ausbau des Europäischen Währungssystems im Rahmen der Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom März 1982 (Drucksache 10/1097) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: 8790* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe (Drucksache 10/1229) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Berichten der fünf an der Strukturberichterstattung beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute (Strukturberichte 1983) (Drucksache 10/1699) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1983 (Drucksache 10/2058) Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Problemen und Aussichten der gemeinsamen Forschungspolitik (Drucksachen 9/2219, 10/358 Nr. 101) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 682/81 für den Ausbau des Systems der Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — KOM(84) 309 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 18) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital — KOM(84) 403 endg. —(Drucksache 10/2206 Nr. 15) Vorschlag für eine Siebzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Mehrwertsteuerbefreiung bei der vorübergehenden Einfuhr anderer Gegenstände als Verkehrsmittel — KOM(84) 412 endg. — (Drucksache 10/1991 Nr. 3) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — KOM(84) 260 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 17) Europa der Bürger (Durchführung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Fontainebleau) — KOM(84) 446 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 14) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — KOM(84) 182 endg. — (Drucksache 10/1404 Nr. 27) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 918/83 und 950/68 hinsichtlich der zolltariflichen Behandlung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden oder von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen — KOM(84) 626 endg. — (Drucksache 10/2637 Nr. 3) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM(84) 498 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 1) Entwurf des Beschlusses Nr. 1/84 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses Nr. 1/84 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — KOM(84) 503 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz, der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 444 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilicium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliciummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 496 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr.4) Vorschläge für Richtlinien des Rates — zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren — zur Änderung der Richtlinie 76/764/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über medizinische Quecksilberglasthermometer mit Maximumvorrichtung — zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Luftdruckmeßgeräte für Kraftfahrzeugreifen — zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Instrumente zur Messung des Kohlenmonoxydgehalts der Abgase aus Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (Drucksachen 9/345, 10/358 Nr. 52) Zweite Tranche spezifischer Gemeinschaftsmaßnahmen zur regionalen Entwicklung nach Artikel 13 der Verordnung über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (nichtquotengebundene Abteilung) — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2615/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter französischer und italienischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter griechischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2616/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 8791* — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2618/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung in einigen Gebieten der Gemeinschaft durch eine stärkere Nutzung neuer Technologien im Bereich der Stromgewinnung aus Wasserkraft und den Ausbau alternativer Energiequellen — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten »EG-Dok. Nr. 11232/82 (Drucksache 10/516) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1985) — KOM(84) 428 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 542 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1985) — KOM(84) 540 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des für 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 557 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr.4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM(84) 563 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 5) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 1753/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrophosphor der Tarifstelle ex 28.55 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 571 endg. — (Drucksache 10/2390 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (1985) — KOM(84) 543 endg. — (Drucksache 10/2390 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kugellager mit Ursprung in Japan, die von NTN Toyo Bearing Co Ltd ausgeführt werden — KOM(84) 598 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — KOM(84) 558 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr_ 21 Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung der für das Jahr 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 570 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 578 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — KOM(84) 573 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verabschiedung des Protokolls zur Ausdehnung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand, Mitgliedstaaten des Verbands der Südostasiatischen Nationen andererseits auf Brunei-Darussalam — KOM(84) 601 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3700/83 zur Festlegung der Handelsregelung mit der Republik Zypern über den 31. Dezember 1983 hinaus — KOM(84) 612 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1984 hinaus — KOM(84) 609 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf schweres Natriumkarbonat mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — KOM(84) 625 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 3) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 52): Ist der Bundesregierung eine Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Umweltimmissionen beim Menschen (vgl. die Veröffentlichung der Illustrierten Quick Nr. 2 vom 3. Januar 1985 über Umweltimmissionen in Altenstadt an der Waldnaab) bekannt, und wird sie gegebenenfalls diese Methode mit Hilfe von Modellversuchen ausbauen, wenn sie sie positiv beurteilt? Die Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Belastungen ist der Bundesregierung als ein Untersuchungsinstrument der Forschung bekannt. Sie wird in Spezialfällen angewandt. Bei Stoffen, die in Haaren eingebaut werden, läßt sich auf diese Weise der Zeitpunkt der Exposition ableiten. Die Methode ist in der Forschung nicht unumstritten, weil sie nicht sicher geeignet ist, über die tatsächliche Belastung Auskunft zu geben, der der Mensch ausgesetzt ist. Die Methode wird auch im Bereich der ökologischen Forschung auf ihre Eignung als Bioindikator untersucht. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlaß, über die laufende Forschung hinaus weitere Versuche zu fördern.
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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das können wir machen, wenn sie kurz ist.


Rede von Josef Grünbeck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Hoss, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß die Überstunden als Instrument der Flexibilität, der Anpassung an die jeweilige Auftragslage erforderlich sind, auch weiterhin,

(Dr. George [CDU/CSU]: Mercedes!)

und würden Sie ferner zustimmen, daß die Zeitverträge, die die Bundesregierung in Aussicht genommen hat — und die auch Sie fordern —, dem gerecht werden?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Ich gebe Ihnen zu, daß die Überstunden für die Firmen ein gewisses Moment der Flexibilität darstellen, eine Möglichkeit, auf Produktionsschwankungen zu reagieren. Aber es gibt da Grenzen, und diese Grenzen muß der Gesetzgeber festlegen.
    Nach Ihrem Vorschlag soll die Begrenzung bei 50 Stunden liegen. Die halten die Unternehmer im wesentlichen ein. Wir könnten die Grenze auf 40 Stunden heruntersetzen, und ich bin sicher, daß sich die Direktionen, die heute über Computer zur Regelung der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeiten verfügen, auch auf diese Grenze einstellen und sie auch einhalten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das Wesentliche — und das übersehen Sie — ist folgendes — und das ist nicht nur eine theoretische Frage —: Es geht darum, daß wir 1,2 Millionen Arbeitslose haben, die 55 Milliarden DM in jedem Jahr kosten, und daß allein ein Runterfahren der Überstunden auf die Hälfte durch unsere Arbeitszeitregelung — dann bliebe noch genügend Spielraum für Flexibilität — Arbeitsplätze für mindestens 250 000 Arbeitnehmer bedeutete. Das ist eine Frage, der Sie hier nicht ausweichen dürfen. Wir werden nicht zulassen, daß sie außerhalb der Diskussion bleibt.

    (Beifall bei den GRÜNEN) Das als Antwort auf Ihre Frage.

    Ich komme jetzt wieder zu meinem Text. Es ist notwendig, daß auch der Gesetzgeber einen Hinweis in Richtung der gewerkschaftlichen Arbeit, in Richtung einer allgemeinen Auffassung von Arbeitspolitik gibt. Wir können als Faktum nur festhalten, daß es den Gewerkschaften und den Betriebsräten bis heute nicht gelungen ist, sich davon freizumachen, daß sie in einen Konkurrenzkampf des einen Unternehmens gegen das andere eingebunden sind. Wir erfahren z. B. in der Automobilindustrie, daß die Opel-Arbeiter Sonderschichten fahren, wenn ihnen gesagt wird: Wir müssen das wegen des Marktes machen, daß das die Daimler-
    Arbeiter machen, daß das die BMW-Arbeiter machen. Sie werden, eingebunden in den Konkurrenzkampf des jeweiligen Unternehmens, in die Überstunden reingezwungen. Hier muß der Gesetzgeber eingreifen, weil dem die Arbeitslosigkeit gegenübersteht. Deshalb ist es wichtig, daß wir zu dieser Frage vom Bundestag her klare Aussagen machen.

    (Beifall bei den GRÜNEN) So weit die Überstundenproblematik.

    Die zweite Frage ist die der Flexibilisierung. Herr Staatssekretär Vogt, die Flexibilisierung wird immer unter dem Gesichtspunkt gesehen, daß eine größere Flexibilität für die Unternehmen im Hinblick auf die Gestaltung ihres Produktionsapparates herbeigeführt werden soll. Das würde, wenn man dem weiter nachgäbe, zu einer Situation führen, in der die Arbeitnehmer immer weniger Möglichkeiten hätten, flexibel zu sein. Je mehr die Unternehmen atmen können, desto weniger könnten die Arbeitnehmer atmen. Sie wären in ihren Möglichkeiten eingeengt, über ihre Zeit zu verfügen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das ist das Problem, dem sich die Arbeitszeitordnung zu widmen hat und dem wir nicht ausweichen können.
    Wenn man Ihren Ausnahmeregelungen nachgeht, stellt man fest, daß sie zu weiteren tiefen Eingriffen in die Zeitplanung von Arbeitnehmern und ihren Familien führen. Ich denke, wir sollten den Begriff der Flexibilisierung mehr in Richtung der Verfügungsmöglichkeiten, die Arbeitnehmer über die Zeit haben, verstehen, wobei natürlich auch die Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen wären. Da macht unser Gesetzentwurf ganz konkrete Vorschläge.

    (Günther [CDU/CSU]: Trauen Sie den Betriebsräten gar nichts zu?)

    Wir gehen davon aus, daß Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur durch kollektive Verkürzung der Wochenarbeitszeit und, was sehr problematisch ist, durch die Verkürzung der Lebensarbeitszeit — die Leute können die Betriebe heute schon mit 58 Jahren verlassen — stattzufinden hat, sondern, daß Arbeitszeitverkürzung auch durch spezielle Regelungen innerhalb des Arbeitslebens stattfinden kann und muß. Dadurch könnten Entlastungen eintreten, und die Arbeitnehmer würden nicht so in das Zeitregime der einzelnen Betriebe gezwängt werden, sondern Möglichkeiten haben, für sich selbst, für ihre Familien Dinge außerhalb der harten Erwerbsarbeit zu tun.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir haben Vorschläge gemacht, die in diese Richtung gehen. Wir sind gegen die stärkere Anbindung an die Maschinensysteme, die vor sich geht.
    Wir sind für mehr Freimöglichkeiten während der Arbeitszeit. Bei einem Vier-Stunden-Tag z. B. sollten zehn Minuten persönliche Verfügungszeit gewährt werden. Das schlägt arbeitsmarktpolitisch zwar nur minimal zu Buche, aber immerhin. Wir wollen wegen des zunehmenden Mangels an Kom-



    Hoss
    munikation innerhalb des Betriebes — es gibt immer weniger Menschen in den Werkshallen; die Leute können kaum noch miteinander reden, weil sie an die Maschinen angebunden sind — die Möglichkeit eröffnen, pro Woche eine Stunde kollektive Verfügungszeit zu gewähren, damit die Leute einmal miteinander über ihre Arbeitssituation reden können. Diese Zeit soll auf Antrag, wenn ein Bedürfnis dafür besteht, gewährt werden.

    (Lachen bei der FDP)

    — Da brauchen Sie gar nicht zu lachen, meine Damen und Herren von der FDP, denn von diesen Problemen der Arbeitnehmer in den Fabriken haben Sie wahrscheinlich die wenigste Ahnung.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD — Frau Nickels [GRÜNE]: Da hast du recht! — Zurufe von der FDP)

    Wir machen Vorschläge in Richtung auf eine bezahlte freie Verfügungszeit. Wenn z. B. im Hausstand wohnende Familienangehörige erkranken, soll eine bezahlte Freistellung bis zu fünf Tagen und, wenn das wegen der Schwere der Erkrankung nicht ausreicht, von weiteren 15 Tagen erfolgen.
    Nach unserem Gesetzentwurf sollen die Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit erhalten, sich — bei Garantie der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses — auf eigene Kosten von der Arbeit im Betrieb freistellen zu lassen. Ein Arbeitnehmer sollte z. B. die Möglichkeit erhalten, sich auf Antrag innerhalb von sechs Jahren ein halbes Jahr freistellen zu lassen, damit er sich eigenen Belangen widmen kann, sei es, daß er Eigenarbeit leisten möchte, etwa indem er an seinem Eigenheim arbeitet — wir hatten ja vorhin mit Wohnungsfragen zu tun —, sei es, daß er reisen möchte, oder sei es, daß er — das gilt insbesondere für junge Menschen — etwas für seine Bildung tun möchte. Dies wird arbeitsmarktpolitisch zu Buche schlagen; es führt zu Neueinstellungen.
    Unser Gesetzentwurf sieht z. B. auch bei der Kindererziehung die nötigen Befreiungen aus dem Arbeitsleben — ohne Verlust des Arbeitsplatzes — vor. Nach unseren Vorstellungen sollen insgesamt drei Jahre für die Kindererziehung in Anspruch genommen werden können. Wir sehen dabei die Möglichkeit der Teilung vor. Mann und Frau sollen je eineinhalb Jahre bekommen können.
    Ich finde es widersprüchlich, wenn Sie auf der einen Seite über Familienminister Geißler verkünden lassen, daß Sie ab 1986 Geld für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten — 10 Monate — zur Verfügung stellen wollen, aber auf der anderen Seite in dem vorliegenden Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes keine Regelung vorsehen, die garantiert, daß man zehn Monate aus dem Betrieb herauskann, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.