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ID1011803400

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    Plenarprotokoll 10/118 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 118. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Pershing-RaketenUnfälle in Baden-Württemberg Dr. Scheer SPD 8749 B Hauser (Esslingen) CDU/CSU 8750 A Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 8751 A Ronneburger FDP 8752 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 8752 D Dr. Spöri SPD 8754 B Wilz CDU/CSU 8755 A Frau Fuchs (Verl) SPD 8756A Francke (Hamburg) CDU/CSU 8757 A Antretter SPD 8757 D Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 8758 D Gansel SPD 8759 C Wimmer (Neuss) CDU/CSU 8760 C Vizepräsident Frau Renger 8756 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Nichtigkeit der Entscheidungen der als „Volksgerichtshof" und „Sondergerichte" bezeichneten Werkzeuge des nationalsozialistischen Unrechtsregimes — Drucksachen 10/116, 10/2368 — Fischer (Osthofen) SPD 8761 D Marschewski CDU/CSU 8763 B Dr. Jannsen GRÜNE 8764 C Kleinert (Hannover) FDP 8765 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8767 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Waltemathe, Müntefering, Conradi, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Wohngeldleistungen (Wohngeldsicherungsgesetz) — Drucksache 10/2140 — Waltemathe SPD 8767 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 8770 D Sauermilch GRÜNE 8773 B Grünbeck FDP 8774 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 8775C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/2188 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/2706 — Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 8778 C Hoss GRÜNE 8780 C Pohlmann CDU/CSU 8782 C Lutz SPD 8784 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8786 B Nächste Sitzung 8788 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8789*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8789* B Anlage 3 Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Umweltimmissionen beim Menschen MdlAnfr 52 18.01.85 Drs 10/2762 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8791* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 8749 118. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 1. Dr. Apel 25. 1. Büchler (Hof) 25. 1. Bühler (Bruchsal) 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 25. 1. Ertl 25. 1. Frau Fuchs (Köln) 25. 1. Gallus 25. 1. Dr. von Geldern 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Dr. Häfele 25. 1. Haehser 25. 1. Dr. Hauff 25. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 25. 1. Heyenn 25. 1. Horn ** 25. 1. Frau Huber 25. 1. Ibrügger 25. 1. Jansen 25. 1. Kohn 25. 1. Frau Luuk 25. 1. Dr. Marx 25. 1. Milz 25. 1. Frau Dr. Neumeister 25. 1. Dr.-Ing. Oldenstädt 25. 1. Petersen ** 25. 1. Reschke 25. 1. Reuschenbach 25. 1. Dr. Rose 25. 1. Roth 25. 1. Schmidt (Hamburg) 25. 1. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Schmitz (Baesweiler) 25. 1. Frau Schoppe 25. 1. Schröder (Hannover) 25. 1. Schröer (Mülheim) 25. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 1. Frau Terborg 25. 1. Voigt (Sonthofen) 25. 1. Wischnewski 25. 1. Wissmann 25. 1. Zander 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Erschließung des Zonenrandgebietes im Bereich des Post- und Fernmeldewesens (Drucksache 10/2660) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Erfahrungen mit den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Ausschluß bestimmter Arzneimittel aus der Leistungspflicht sowie über Zuzahlungen bei Krankenhauspflege und Kuren (Drucksache 10/2661) Überweisungswunsch: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Überweisungswunsch: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweite Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 (Drucksachen 9/72, 9/2359) (Drucksache 10/2690) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Forschung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrsbericht (Drucksache 10/2695) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch die Bundesregierung: Programm „Umweltforschung und Umwelttechnologie" 1984 bis 1987 (Drucksache 10/1280) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Rolle und den Aufgaben der Internationalen Finanzinstitutionen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage auf den Finanzmärkten (Drucksache 10/1068) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Schaffung eines europäischen Kapitalmarkts (Drucksache 10/1073) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur finanziellen Integration in der Gemeinschaft (Drucksache 10/1074 [neu]) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung und zum Ausbau des Europäischen Währungssystems im Rahmen der Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom März 1982 (Drucksache 10/1097) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: 8790* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe (Drucksache 10/1229) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Berichten der fünf an der Strukturberichterstattung beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute (Strukturberichte 1983) (Drucksache 10/1699) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1983 (Drucksache 10/2058) Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Problemen und Aussichten der gemeinsamen Forschungspolitik (Drucksachen 9/2219, 10/358 Nr. 101) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 682/81 für den Ausbau des Systems der Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — KOM(84) 309 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 18) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital — KOM(84) 403 endg. —(Drucksache 10/2206 Nr. 15) Vorschlag für eine Siebzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Mehrwertsteuerbefreiung bei der vorübergehenden Einfuhr anderer Gegenstände als Verkehrsmittel — KOM(84) 412 endg. — (Drucksache 10/1991 Nr. 3) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — KOM(84) 260 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 17) Europa der Bürger (Durchführung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Fontainebleau) — KOM(84) 446 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 14) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — KOM(84) 182 endg. — (Drucksache 10/1404 Nr. 27) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 918/83 und 950/68 hinsichtlich der zolltariflichen Behandlung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden oder von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen — KOM(84) 626 endg. — (Drucksache 10/2637 Nr. 3) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM(84) 498 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 1) Entwurf des Beschlusses Nr. 1/84 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses Nr. 1/84 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — KOM(84) 503 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz, der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 444 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilicium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliciummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 496 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr.4) Vorschläge für Richtlinien des Rates — zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren — zur Änderung der Richtlinie 76/764/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über medizinische Quecksilberglasthermometer mit Maximumvorrichtung — zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Luftdruckmeßgeräte für Kraftfahrzeugreifen — zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Instrumente zur Messung des Kohlenmonoxydgehalts der Abgase aus Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (Drucksachen 9/345, 10/358 Nr. 52) Zweite Tranche spezifischer Gemeinschaftsmaßnahmen zur regionalen Entwicklung nach Artikel 13 der Verordnung über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (nichtquotengebundene Abteilung) — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2615/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter französischer und italienischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter griechischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2616/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 8791* — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2618/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung in einigen Gebieten der Gemeinschaft durch eine stärkere Nutzung neuer Technologien im Bereich der Stromgewinnung aus Wasserkraft und den Ausbau alternativer Energiequellen — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten »EG-Dok. Nr. 11232/82 (Drucksache 10/516) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1985) — KOM(84) 428 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 542 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1985) — KOM(84) 540 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des für 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 557 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr.4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM(84) 563 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 5) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 1753/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrophosphor der Tarifstelle ex 28.55 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 571 endg. — (Drucksache 10/2390 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (1985) — KOM(84) 543 endg. — (Drucksache 10/2390 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kugellager mit Ursprung in Japan, die von NTN Toyo Bearing Co Ltd ausgeführt werden — KOM(84) 598 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — KOM(84) 558 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr_ 21 Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung der für das Jahr 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 570 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 578 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — KOM(84) 573 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verabschiedung des Protokolls zur Ausdehnung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand, Mitgliedstaaten des Verbands der Südostasiatischen Nationen andererseits auf Brunei-Darussalam — KOM(84) 601 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3700/83 zur Festlegung der Handelsregelung mit der Republik Zypern über den 31. Dezember 1983 hinaus — KOM(84) 612 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1984 hinaus — KOM(84) 609 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf schweres Natriumkarbonat mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — KOM(84) 625 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 3) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 52): Ist der Bundesregierung eine Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Umweltimmissionen beim Menschen (vgl. die Veröffentlichung der Illustrierten Quick Nr. 2 vom 3. Januar 1985 über Umweltimmissionen in Altenstadt an der Waldnaab) bekannt, und wird sie gegebenenfalls diese Methode mit Hilfe von Modellversuchen ausbauen, wenn sie sie positiv beurteilt? Die Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Belastungen ist der Bundesregierung als ein Untersuchungsinstrument der Forschung bekannt. Sie wird in Spezialfällen angewandt. Bei Stoffen, die in Haaren eingebaut werden, läßt sich auf diese Weise der Zeitpunkt der Exposition ableiten. Die Methode ist in der Forschung nicht unumstritten, weil sie nicht sicher geeignet ist, über die tatsächliche Belastung Auskunft zu geben, der der Mensch ausgesetzt ist. Die Methode wird auch im Bereich der ökologischen Forschung auf ihre Eignung als Bioindikator untersucht. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlaß, über die laufende Forschung hinaus weitere Versuche zu fördern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Marschewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 22. Februar 1943 wurden Christoph Probst, Hans und Sophie Scholl durch den Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und noch am gleichen Tage hingerichtet sowie später weitere Mitglieder der Weißen Rose, wie die Widerstandskämpfer des 20. Juli, wie über 5 000 Frauen und Männer der Kirchen, der Gewerkschaften, der Politik unseres Volkes. Dabei war der Verfahrensablauf zumindest seit Mitte 1942 stets der gleiche: hastig gefertigte Anklageschriften, eine unwürdige Eile des Verfahrens, Abhängigkeit der Richter, eine analoge Anwendung des Strafrechts zuungunsten des Angeklagten, schwächliche Pflichtverteidigung bis hin zur Einschüchterung und Wehrlosmachung der später insbesondere dem Fanatismus Freislers ausgelieferten Angeklagten. Da war nicht mehr die Spur einer ordentlichen Rechtspflege. Hier ging es nur noch um den Vollzug eines der Abschreckung dienenden Racheaktes.
    Der Volksgerichtshof, meine Damen und Herren — ich stelle dies eindeutig fest —, war als Schöpfung des nationalsozialistischen Staates Mittel zur Unterdrückung und Vernichtung politischer Gegner in Hüllen der Rechtspflege. Nicht der Täter, seine Tat und seine Schuld standen im Mittelpunkt des Verfahrens, sondern die Sicherung und Erhaltung des Regimes.
    Diese Zielsetzung, nicht Recht zu sprechen, sondern die politischen Gegner zu vernichten, wurde eindeutig in den Kriegsjahren zur Wirklichkeit. Wenn es auch bis dahin — lassen Sie mich dies der historischen Wahrheit wegen sagen — insbesondere in der Anfangsphase zirka 1 000 Freisprüche gab und auch Urteile, bei denen nach rechtsstaatlichen Maßstäben eine entsprechende Strafe verwirkt gewesen wäre, aber so wie die Diktatur immer härter, immer drückender wurde, so wurde der Volksgerichtshof immer unduldsamer, immer unnachsichtiger, immer blutiger, insbesondere nachdem Goebbels 1942 vor Mitgliedern des Volksgerichtshofs ausführte, es gehe nicht so sehr darum, ob ein Urteil gerecht oder ungerecht sei, sondern um die Zweckmäßigkeit der Entscheidung.
    Von da ab mühte man sich nicht mehr um eine juristische Fassade. Man folgte vielmehr der Forderung, es sei nicht vom Gesetz auszugehen, sondern von dem Entschluß, der Mann müsse weg. Daher, meine Damen und Herren, ist es eigentlich zwingend, daß der Rechtsausschuß einstimmig festgestellt hat, daß die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne war, daß seinen Entscheidungen keine Rechtswirkung zukommt.
    Man mag da die Frage stellen, warum wir im Parlament erst heute, nach ungefähr 40 Jahren, diese Feststellung getroffen haben. Ich teile dabei nicht die zu allgemeine Auffassung, das es in der Vergangenheit keine hinreichende Aufarbeitung der Urteile des NS-Regimes gegeben habe, denn ich meine, seit Kriegsende ist das Erforderliche getan worden, um zu verhindern, daß ein Urteil des Volksgerichtshofs noch irgendwelche Wirkungen gegen die Betroffenen zeigt. Auf Grund der Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wurden nämlich bereits in den einzelnen Besatzungszonen Vorschriften über eine Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erlassen. Danach war es möglich, Urteile aufzuheben, entweder unmittelbar kraft Gesetzes oder auf Antrag, und so wurden auch die Urteile gegen die Mitglieder der Weißen Rose im Jahre 1946 kraft Gesetzes aufgehoben. Sie wissen, diese vorkonstitutionellen Regelungen sind heute auf Grund des Art. 125 des Grundgesetzes partielles Bundesrecht und heute noch gültig, so daß auch heute noch die Möglichkeit besteht, solche Unrechtsurteile aufzuheben.
    Aber die sehr intensiv geführte Diskussion der unmittelbaren Vergangenheit hat keinerlei Hinweise auf existente Urteile des Volksgerichtshofes gegeben. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Herrn Bundesjustizminister, der veranlaßt hat, daß in den letzten Jahren, speziell vor zwei Jahren, die letzten drei Urteile im Bundeszentralregister getilgt worden sind. Dafür, Herr Justizminister, ganz herzlichen Dank!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Marschewski
    Und ohne Aufrechnung, Herr Kollege Fischer: nachdem über 10 Jahre Sozialdemokraten Justizminister gestellt haben.
    Meine Damen und Herren, wenn nach menschlichem Ermessen keine Urteile des Volksgerichtshofs mehr vorhanden sind, warum dann eigentlich diese Beschlußempfehlung? Ich meine, sie ist notwendig, weil diese Fragen auch heute noch an unser Selbstverständnis rühren. Wir dürfen dieses Geschehen einfach nicht verdrängen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wir müssen uns der Geschichte stellen, wir müssen sie erneut aufarbeiten mit dem Ziel, solche Tiefen der Verblendung, des Hasses und der Gewalt für alle Zeiten in diesem Lande unmöglich zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    „Nicht wegsehen, sondern hinsehen" hat Theodor Litt 1948 gesagt, und ich folge ihm in dieser Auffassung.
    Aufarbeiten der Geschichte, das ist auch Auseinandersetzung mit der Justiz im Dritten Reich. Es waren nämlich Juristen, die bestehendes Recht in nationalsozialistischem Geist anwandten, es waren Juristen, die nationalsozialistisches Recht formulierten. Zwar stellen unter der Vielzahl von Juristen, die während des Dritten Reiches tätig waren, die eingefleischten Nazis eine Minderheit dar. Die Mehrheit, wenn auch zum Teil Weimar nur formal folgend, hatte zunächst die trügerische Hoffnung, rechtsstaatliche Grundsätze würden bald wieder Geltung haben. Endgültig ist jedoch bedrückend, daß nur sehr wenige von ihnen ihre Unabhängigkeit bewahrten und sich dem Räderwerk dieses Unrechts widersetzten.
    Niemand kann sich der Haftung entziehen, die die Geschichte der Gegenwart auferlegt. Dies ist unbestritten. Genauso unbestritten ist aber, daß, wie der Nationalsozialismus zur deutschen Geschichte gehört, auch der Widerstand Deutsche Geschichte bedeutet. Im Widerstand gegen das Terrorregime wurden alle Werte 'des freiheitlichen Geschichtsbewußtseins sichtbar. Diese Männer und Frauen repräsentierten das andere, ich meine, das eigentliche Deutschland, seine Werte, seine Tradition.
    Wir bezeugen diesen Männern und Frauen — das sagt die Beschlußempfehlung — Achtung und Mitgefühl, das sind wir ihnen schuldig, das haben sie von uns erwartet und konnten sie verlangen. Aber ihr Handeln setzte auch ein bleibendes Beispiel: Es fordert Besinnung, es war ausschlaggebend für einen neuen sozialen und politischen Grundkonsens in unserem Volke, und dazu möge diese Diskussion, dieser Beschluß beitragen, wie es der Herr Bundeskanzler neulich formuliert hat: Gegenüber Verblendung und Verführung gebe er unverrückbare Maßstäbe, gegenüber der Dämonie der Gewalt und des Terrors eine persönliche und nationale Gewißheit, gründend in einer an positiven Vorbildern reichen Geschichte. Wie sagte doch Jacob Burckhardt: Alles Einzelne und wir mit ist nicht um seiner selbst, sondern um der ganzen Vergangenheit und der ganzen Zukunft willen vorhanden.
    Die Unionsfraktion stimmt der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jannsen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gert Jannsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für mich ist es nicht ganz leicht, mich in dieser Debatte zu äußern. Ich halte es dennoch für sinnvoll und notwendig.
    Ich erinnere mich an einen Februartag vor 22 Jahren, an dem der damalige Verein Deutscher Studentenschaften in München eine Gedenkveranstaltung anläßlich des Todestages der Geschwister Scholl durchführte. Wir fanden es damals als Studenten notwendig, eine solche Veranstaltung durchzuführen, sowohl für die Öffentlichkeit als auch für uns selber.
    Ich war dann überrascht, daß 1983 in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit dem Film „Die Weiße Rose" danach gefragt worden ist, warum denn dieser Film nicht in den Goethe-Instituten im Ausland gezeigt werden dürfe. Ich war deswegen überrascht, weil sich dabei herausstellte, daß der Stein des Anstoßes offenbar der Schlußsatz war, der in der ursprünglichen Fassung lautete:
    Nach Auffassung des BGH bestehen die Urteile gegen die Weiße Rose zu Recht. Sie gelten noch heute.
    Diese Auffassung, die im Film nachträglich auf Grund einer sehr umfassenden, weitreichenden politischen Diskussion verändert und sehr differenziert worden ist, besteht im Grundsatz immer noch. Das ist das eigentliche Problem, das mich, der ich hier reden muß, betroffen macht. Nachdem ich auf Grund des Schulunterrichts, der politischen Auseinandersetzung, des Films über den Prozeß nach dem 20. Juli angenommen hatte, es sei in der Bundesrepublik längst selbstverständlich, daß die Unrechtsprechung des Volksgerichtshofes nicht mehr Gültigkeit habe, muß ich durch die Auseinandersetzung um den Film „Die Weiße Rose" und durch diese Debatte erfahren, daß dem nicht so ist.
    Dem ist deswegen nicht so, weil diese Kontrollratsbestimmungen, die dann, wie Sie sagten, — partielles Bundesrecht geworden sind, im öffentlichen Bewußtsein, aber offenbar auch im Bewußtsein von Gerichten gar nicht bekannt sind. Darauf wies vorhin Herr Kollege Fischer schon hin. Daß es notwendig ist, 40 Jahre nach dem staatlichen Ende des nationalsozialistischen Herrschaftsregimes im Deutschen Reich im Bundestag noch über ein solches Problem zu befinden, trifft mich allerdings doch ziemlich stark bei dem Versuch, meine und die Vergangenheit meiner Eltern zu bewältigen.
    1946, 1947, 1948 wurden diejenigen entnazifiziert, die einfache oder auch „kompliziertere" Parteigenossen waren, die damals in irgendeiner Weise an den Segnungen und an den Grausamkeiten dieses Regimes teilhatten. Diejenigen allerdings, die in-



    Dr. Jannsen
    nerhalb dieses Systems auf der Basis von Rechtsprechung gearbeitet haben, wurden damals bei weitem nicht in der Form entnazifiziert. Ich erinnere an den Kammergerichtsrat Rehse in Berlin nach 1945, der auf Einspruch des Bundesgerichtshofs freigesprochen worden ist, obwohl er Mitglied des Volksgerichtshofes war.
    Meiner Meinung nach macht es die Situation in der Bundesrepublik erforderlich — insofern ist diese Initiative der SPD zu begrüßen, und so ist auch die Entscheidung des Rechtsausschusses zu begreifen —, diese Entscheidung heute zu treffen, nämlich den Volksgerichtshof für ein Organ zu erklären, das nicht der Rechtspflege, sondern dem Terror gedient hat. Ich denke, das ist deswegen notwendig, weil das Bewußtsein von der Unrechtmäßigkeit dieses sogenannten Gerichts auch heute noch nicht bei allen — auch nicht bei allen Juristen — selbstverständlich ist.
    Ich will zum Abschluß aus einem Brief zitieren, den Hans Hirzel, der hier schon erwähnt worden ist, vor etwa einem Jahr an die Mitglieder des Rechtsausschusses geschrieben hat. Diese Passage beginnt folgendermaßen:
    Am 13. März, kurz vor der Anhörung vor Ihnen, führte ich ein Gespräch über die einschlägigen Fragen mit einem jungen, etwa 38jährigen Juristen, zugelassen bei einem unserer Landgerichte, ein keineswegs exaltierter, eher ruhig wirkender und wahrscheinlich in seinem Beruf erfolgreicher Mann.
    Dieser Gesprächspartner hatte gegen die rechtlichen Verhältnisse im Hitler-Staat keine Einwände, insbesondere keine gegen den damaligen sogenannten „Volksgerichtshof". Auch die Morde, die Hitler anläßlich der sogenannten Röhm-Affäre veranlaßt hatte, waren für ihn kein Grund zur Beanstandung.
    Um seine Auffassung unmißverständlich zu verdeutlichen, gab er nach eingehender Überlegung folgende Stellungnahme ab: Wenn heute Bundeskanzler Kohl oder an seiner Stelle ein anderer Kanzler einer anderen Partei geheimerweise Morde durchführen lassen würde und diese Morde dem Allgemeinwohl dienten, hätte er dagegen keinerlei Bedenken, sondern sei von Herzen damit einverstanden.

    (Krizsan [GRÜNE]: Wahnsinn!) Es geht weiter:

    Meine Herren! Dies also ist nun ein Produkt unserer Gymnasial- und unserer Universitätserziehung, die wir nach 1945 errichtet haben, sicher nicht ohne den guten Willen, es diesmal richtig zu machen. Dieser junge Anwalt ist nach 1945 geboren. Die aus Anlaß des NS-Regimes angestellten zeitkritischen Überlegungen gehen ihn seiner Ansicht nach deswegen nichts an. Von rechtshistorischen Studien hält er nichts. Er sagt: „Damit verdient ein Anwalt kein Geld". Womit er recht hat.
    So weit das Zitat. Ich denke, dem ist nur hinzuzufügen, daß es hierbei um eine einzelne Beobachtung von Hans Hirzel geht.
    Dem ist aber weiter hinzuzufügen, daß nicht klar ist, ob nicht die in dieser Einzelbeobachtung zum Ausdruck kommende Auffassung viel weiter verbreitet ist, als aus diesem einen Fall hervorgeht. Auf Grund der Tatsache, daß grausame Richter einer grausamen Justiz von damals heute noch in höchsten Ämtern gewesen sind, scheint es mir jedenfalls nicht zweifelsfrei zu sein, daß es sich hier um einen Einzelfall handelt.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)