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Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung nicht, daß bei Einsparung dieser ungerechtfertigt ausgegebenen Mittel wirklich hart betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere in Bergregionen, wirklich mehr geholfen werden könnte? Wenn sie, die Vorsteuerpauschale nicht in der Form abgeben würden, dann würden die Betriebe, die wirklich betroffen sind, das bekommen, was sie brauchten; die haben nämlich von der Sache gar nichts.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie wissen, daß durch den Abbau des positiven Grenzausgleichs zum 1. Januar 1985 die Preise praktisch um 5% sinken, und dafür ist dieser Vorsteuerabzug schon ab 1. Juli 1984 gewährt worden.
Die Preise sinken umsatzbezogen, und die Vorsteuer wirkt sich umsatzbezogen aus. Insofern kann man nicht sagen, sie wirkten in gewissen Bereichen nicht. Sie wirken bei dem, der weniger Umsatz hat, weniger als bei dem, der mehr Umsatz hat; das stimmt. Weil die Betriebe in den benachteiligten Gebieten in der Regel weniger Umsatz haben — Schwierigkeiten der Bewirtschaftung kleinerer Betriebe —, hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, im Haushalt 1985 zusätzlich 125 Millionen DM für die Unterstützung der Betriebe in den benachteiligten Gebieten zur Verfügung zu stellen.