Rede von
Dieter-Julius
Cronenberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Danke schön.
Wir kommen zu der Frage 73 des Abgeordneten Kißlinger:
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach denen sie die Bestrebungen einiger EG-Mitgliedstaaten ablehnt, den Ausgleich für den Abbau des Währungsausgleiches nicht als Vorsteuerpauschale, sondern als getrennte Beihilfe zu behandeln, um damit zu verhindern, daß auch landwirtschaftliche Produzenten Beihilfen erhalten, deren Produkte gar nicht unter den Währungsausgleich fallen, und warum wird dies von der Bundesregierung abgelehnt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Berichte von den Beratungen über die 20. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern, wie sie in Ihrer Frage dargestellt werden, geben den Sachverhalt nicht zutreffend wieder. Der Richtlinienvorschlag der Kommission sieht vor, den Einkommensausgleich über die Umsatzsteuer für die deutschen Landwirte EG-rechtlich abzusichern. Das entspricht den in der ersten Hälfte des Jahres 1984 getroffenen Vereinbarungen und ist zu begrüßen.
Abweichend von der gesetzlichen Regelung der Bundesrepublik Deutschland sollte aber nach dem Vorschlag der Kommission, der von Mitgliedstaaten unterstützt wird, die Sonderbeihilfe in den Rechnungen der Pauschallandwirte und den Steuererklärungen ihrer Abnehmer neben der Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Dies wird vor allem mit einer zutreffenden Berechnung der EG-Eigenmittel begründet.
Die Bundesregierung lehnt eine Trennung von Steuer und Beihilfen ab, weil sie zu verwaltungsmäßigen Erschwernissen bei den Pauschallandwirten, ihren Abnehmern und der Finanzverwaltung führen würde, die nicht gerechtfertigt erscheinen. Außerdem würde damit die Anwendung des allgemeinen Abgabenrechts auf die Beihilfebeträge in Frage gestellt. Nach Auffassung der Bundesregierung können die beihilfebedingten Umsatzsteuermindereinnahmen bei der Ermittlung der EG-Eigenmittel hinreichend genau mit Hilfe der Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung berücksichtigt werden. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß sich auch Bundestag und Bundesrat in Entschließungen gegen den getrennten Ausweis ausgesprochen haben.
Neben der Forderung einer Trennung von Steuer und Beihilfe ist von einzelnen Mitgliedstaaten — nicht jedoch von der Kommission — eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Sonderbeihilfe zur Sprache gebracht worden. Dies hat jedoch mit der Trennung von Steuer und Beihilfe nichts zu tun.