Rede von
Dr.
Wolfgang
Ehmke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten eben eine geplante Wildschutzverordnung. Die geht j a auf das Bundesjagdrecht zurück. Trifft es zu, daß ein großer Teil des Rechts- und Vollzugsdefizits, das ich vorhin schon ansprach, wesentlich dadurch verursacht wird, daß die Zuständigkeiten für den Greifvogelschutz auf Jagdbehörden und Naturschutzbehörden auf gesplittert sind und daß sich diese Behörden auf Kreisebene — bei der unteren Jagdbehörde, der unteren Naturschutzbehörde — oft gegenseitig blokkieren? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese schädliche Rechtsaufsplitterung wirksam zu beseitigen,
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Wanderfalken unterstehen dem Jagdrecht. Das ist richtig. Aber schon dort sind wesentlich härtere Maßnahmen möglich als z. B. heute nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es ist nicht ohne weiteres möglich, das, was im Jagdgesetz geregelt ist, nun in die Artenschutznovelle zum Naturschutzgesetz zu überführen. Bei solch wichtigen Bereichen wie gerade hier werden nach beiden Gesetzen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Deshalb bringt die Bundesregierung auch die Bundeswildschutzverordnung zusammen mit der Artenschutznovelle ein. Nach Lage der Dinge wird es jedenfalls so sein, daß die Bundeswildschutzverordnung in Kraft treten wird, bevor die Artenschutznovelle im Rahmen des Naturschutzgesetzes vollzogen wird. In bezug auf den Schutz der Greifvögel werden sich keineswegs Nachteile ergeben. In bezug auf den Vollzug bei den unteren Behörden kann ich keine Auskunft geben.