Rede von
Dieter-Julius
Cronenberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Danke schön. Damit sind die Fragen beantwortet.
Ich rufe die Frage 72 des Abgeordneten Dr. Ehmke auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß ihr Entwurf einer Artenschutznovelle ein geeignetes Instrument darstellt, um das bei den Ländern herrschende Rechts- und Vollzugsdefizit in Sachen Greifvogelschutz wirksam abzubauen, und wie begründet sie dies?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Novellierung des Artenschutzrechts verfolgt generell das Ziel, den Schutz bestandsbedrohter Arten wie des Wanderfalken durch strikte, bundeseinheitliche Besitz- und Vermarktungsverbote abzusichern. Hierzu ist im Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes u. a. vorgesehen, besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Ein- und Ausfuhrvorschriften beim Handel mit Wanderfalken künftig mit Freiheitsstrafe zu ahnden. Ferner sollen die Beschlagnahme- und Einziehungsmöglichkeiten in den Fällen des illegalen Besitzes verbessert werden. Nach Auffassung der Bundesregierung stellen die vorgeschlagenen Neuregelungen ein geeignetes Instrument dar, auch den Greifvogelschutz auszubauen und Mißbrauchsfälle der beschriebenen Art weiter einzuschränken.