Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Jagoda, die Bundesregierung und die Regierung der Republik Türkei haben 1972 zur Förderung der Wiedereingliederung türkischer Arbeitnehmer zwei Abkommen geschlossen — ich darf Ihre Frage so beantworten, daß ich über beide Abkommen Auskunft gebe —, und zwar erstens das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über die Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten türkischen Arbeitnehmern in die türkische Wirtschaft und das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über die finanziellen Maßnahmen zur Einrichtung eines Kreditsonderfonds im Zusammenhang mit der Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten türkischen Arbeitnehmern in die türkische Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat in den Jahren 1972 bis Ende 1984 für dieses Programm rund 100 Millionen DM bereitgestellt, davon 69 Millionen DM für den Kreditsonderfonds. Die türkische Seite hat für den Kreditsonderfonds Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Sie beteiligt sich auch an den Kosten für Planungs- und Beratungsmaßnahmen.
Folgende entwicklungspolitisch wesentliche Ergebnisse wurden erreicht:
Erstens. Schaffung von zirka 15 000 Arbeitsplätzen durch Arbeitnehmergesellschaften. Arbeitnehmergesellschaften sind am Zuwachs von Arbeitsplätzen in Mittel- und Großbetrieben der Türkei mit über 15 % beteiligt.
Zweitens. Arbeitnehmergesellschaften haben zirka 48 % ihrer Arbeitsplätze in Provinzen geschaffen, in denen bislang nur 12,2 % aller Industriebeschäftigten tätig sind und die jetzt noch als unentwickelt gelten oder vorher diesen Status hatten.
Drittens. Einschließlich der Sekundäreffekte kann man davon ausgehen, daß zirka 27 000 Arbeitsplätze in der Türkei neu geschaffen wurden.