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ID1011504000

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    Plenarprotokoll 10/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 — Drucksache 10/2705 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998 — Drucksache 10/2235 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz) — Drucksache 10/2677 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8543 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8550 B Seehofer CDU/CSU 8554 C Frau Potthast GRÜNE 8557 D, 8573 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8560 D Dr. Apel SPD 8563 A Fink, Senator des Landes Berlin . . . 8564 D Heyenn SPD 8566 D Feilcke CDU/CSU 8571A Cronenberg (Arnsberg) FDP 8574C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 8577 C Glombig SPD 8579 B Günther CDU/CSU 8583 C Heyenn SPD (Erklärung nach § 30 GO) 8586A Nächste Sitzung 8586 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8587* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8587*B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8543 115. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 18. 1. Dr. Bugl 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Clemens 18. 1. Egert 18. 1. Eylmann 18. 1. Dr. Feldmann 18. 1. Frau Geiger 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. von Hammerstein 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Jaunich 18. 1. Frau Kelly 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Link (Diepholz) 18. 1. Nelle 18. 1. Neumann (Bramsche) 18. 1. Reddemann* 18. 1. Reuschenbach 18. 1. Reuter 18. 1. Rode (Wietzen) 18.1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Schneider (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Schulte (Unna) * 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18.1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Voigt (Sonthofen) 18. 1. Dr. Waigel 18. 1. Wischnewski 18. 1. Frau Dr. Wisniewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 GG an das Saarland Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Juni 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat hält es für unverzichtbar, daß im Bundeshaushalt auch künftig an der Vorveranschlagung der Finanzhilfen des Bundes für die Wohnungsbau- und die Städtebauförderung festgehalten wird, solange nicht entsprechende Entscheidungen über den Abbau der Mischfinanzierungen und zur Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder getroffen sind. Da der Bund von den Ländern Mitleistungen in bestimmter Mindesthöhe verlangt, müssen die Länder schon während der Aufstellung ihrer Haushalte die Höhe der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen kennen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß ein ausreichendes finanzielles Engagement des Bundes im Wohnungs- und Städtebau entsprechend den bisherigen Anteilsverhältnissen der Bund-/Länder-Finanzierung unverzichtbar ist, bis ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über eine Entflechtung dieses Mischfinanzierungsbereiches einschließlich eines vollen finanziellen Ausgleichs hergestellt ist. Einen einseitigen Rückzug des Bundes aus der gemeinsamen Finanzierung des Wohnungs- und Städtebaus darf es nicht geben. Insbesondere erwartet der Bundesrat, daß der Bund die im Bundeshaushalt 1985 ausgebrachten Baudarlehensmittel von 510 Mio. DM nicht weiter kürzt, sondern tatsächlich in dieser Höhe bereitstellt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vier- teljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/2592) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/2640) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) -(Drucksache 10/2650) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1984 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 53 - Landabgaberente - und b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/2651) zuständig: Haushaltsausschuß 8588* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1984 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1982 und 1983 — (Drucksache 10/2624) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Formaldehyd — Gemeinsamer Bericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Biologischen Bundesanstalt und des Vorsitzenden der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft — (Drucksache 10/2602) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/2721) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. April 1985 vorzulegen Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. Januar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates mit besonderen Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 9/1950 Nr. 53, 10/358 Nr. 20)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte neigt sich allmählich dem Ende entgegen, und es tritt Müdigkeit ein. — Ich sage das für uns alle. — Bevor wir nun von der
    Müdigkeit übermannt werden, sollten wir versuchen, ein paar Klarstellungen herbeizuführen.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Aber ruhig bleiben!)

    Frau Verhülsdonk, ich werde auf die Fragen der Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung nicht im einzelnen eingehen — dies hat mein Kollege Günther Heyenn bereits getan —, weil ich ganz gern auf die strukturellen Probleme der Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung eingehen möchte, von denen Sie gesagt haben, sie müßten später geklärt werden. Sie haben gesagt, die Strukturreform müsse später geklärt werden, und die dadurch freigemachten Mittel könnten auf keinen Fall für die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung stehen. Wenn Sie noch der Überzeugung wären, die Sie damals in der Kommission zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung, die von dem damaligen Minister Ehrenberg ins Leben gerufen worden ist, geäußert haben, daß nämlich das Teilhabeprinzip das richtige Modell ist — ich meine, wir hätten damals in dieser Frage eine Übereinstimmung herbeiführen können —, dann müßten Sie das Ergebnis der Lösung der strukturellen Probleme auf dem finanzpolitischen Sektor für die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung einsetzen. Dann wäre es die einzige Möglichkeit — wie wir das vorschlagen —, beide Dinge miteinander zu verbinden,

    (Beifall bei der SPD)

    d. h. Reform der Hinterbliebenenversorgung auf der einen Seite und Lösung der strukturellen Probleme.
    Das haben Sie abgelehnt, weil Sie die Ergebnisse einer solchen Strukturreform eben nicht für die Teilhaberente, für eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung einsetzen möchten. Sie möchten damit vielmehr die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung konsolidieren, ohne die Leistungen für die Hinterbliebenen verbessert zu haben. Vielleicht wollen Sie damit sogar auch den Bundeshaushalt konsolidieren, wie Sie das in den vergangenen Jahren ja getan haben; denn all Ihre Konsolidierungsbemühungen haben der Rentenversicherung nichts gebracht, sondern eigentlich nur dem Bundeshaushalt. Deswegen möchten wir Sie auffordern, sich noch einmal zu überlegen, ob es nicht doch richtiger und wichtiger ist, sich jetzt über Probleme der Neuordnung der Rentenversicherung im strukturellen Bereich Gedanken zu machen.
    Diese Diskussion steht ja wohl unter der Überschrift: Die große Wende in der Rentenversicherung. Von dieser großen Wende kann überhaupt nicht die Rede sein, wenn die Dinge weiterhin so schmalspurig betrieben werden, wie es diese Bundesregierung und diese Regierungsmehrheit vorhaben. Ich sehe heute morgen in der „Süddeutschen Zeitung" einen Leserbrief, in dem folgendes steht:
    Da sind sie nun endlich enttarnt, die angeblich „armen" Rentner mit einer Rente unter 600,—DM. Sie sind in Wirklichkeit wahre Großeinnehmer, haben doch laut Sozialminister Blüm



    Glombig
    immerhin 77 % von ihnen zwischen 1 000,— und 2 000,— DM Nettoeinkünfte im Monat. Das erstaunt nun in der Tat, und der Minister muß sich fragen lassen, woher denn diese Daten seiner Übersicht stammen. Hat er sie von der Rentenversicherung, von betrieblichen Altersversorgungen, privaten Lebensversicherungen, Banken oder gar irgendwelchen amtlichen Stellen, die derartige personenbezogenen Daten sammeln und weitergeben? Oder hat als Sozialministerium Erhebungen darüber in Auftrag gegeben — und an wen?
    Das, was Herr Bundesarbeitsminister Blüm in der, ich glaube, vorigen Woche der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz hinsichtlich des Wohllebens der Rentner vorgestellt hat, halte ich aller- dings auch für große, große Übertreibungen. Wenn es durchaus auch Renten in dieser Höhe gibt, so trifft das auf den Personenkreis, der nur auf seine Rente angewiesen ist, auf gar keinen Fall zu.
    Ich habe vor mir ein Flugblatt der Union liegen, genaugenommen der CSU. Herr Seehofer hat vorhin ja so eine fabelhafte Rede gehalten. Ich weiß nicht, ob er noch da ist, aber er kann sich auch so daran erfreuen. Da heißt es: „SPD, FDP — zwei, die die Rente gefährden." Für die FDP will ich das nachträglich, in der historischen Rückschau auch zugeben. Die FDP hat natürlich immer geglaubt, sie müsse streichen, sie müsse das Rentenrecht verschlechtern.

    (Widerspruch des Abg. Mischnick [FDP])

    — Ich habe schon in der letzten Debatte gesagt, Herr Fraktionsvorsitzender: Ich habe nun wirklich intime Kenntnisse über die Dinge, die sich in den Koalitionsgesprächen abgespielt haben, die wir miteinander geführt haben. Es ist doch nicht so, daß da aus Überzeugung Kompromisse zustande gekommen sind. Vielfach ist das doch nur mit dem Holzhammer möglich gewesen. Ich kann mir vorstellen, daß das heute genauso läuft.

    (Feilcke [CDU/CSU]: So gemein war die FDP zu Ihnen?)

    — Wissen Sie, ob sie gemein ist, müssen Sie einmal die CSU fragen. Ich habe mit den Kollegen trotz allem ganz gut zusammenarbeiten können. In der Sache gab es — das muß ich sagen — fast unüberbrückbare Gegensätze. So will ich das einmal darlegen. Deswegen ist es auch richtig, das noch einmal zu unterstreichen.
    Jedenfalls wird alles das jetzt gemacht, was uns damals als eine Sache angekreidet wurde, die wir machen wollten, z. B. die Einführung der netto- statt der bruttolohnbezogenen Rente. Das, was jetzt in dieser Höhe, in diesem Umfang mit dem Krankenversicherungsbeitrag geschieht, ist nichts anderes als die nettolohnbezogene Rente. Das haben wir nie vorgehabt. Oder die Verzögerung der Rentenerhöhung, d. h. die Verschiebung vom 1. Januar auf den 1. Juli: Das haben nicht wir gemacht. Das haben Sie gemacht. Sie haben allerdings 1972, weil Sie vorübergehend eine Stimme Mehrheit hatten, zwei Rentenanpassungen beschlossen. Die finanziellen
    Auswirkungen dieser parlamentarischen Entscheidung gehen den Rentenfinanzen heute noch nach.
    Eines kann ja nicht stimmen. Wie war es denn mit der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung? Hat sie den Rentnern zuviel gegeben, wie die einen behaupten, oder hat sie den Rentnern zuwenig gegeben, wie Herr Fink als Berliner Sozialsenator uns heute klarzumachen versuchte?
    Auch die Erhöhung des Beitrags zur Rentenversicherung wird uns wieder vorgeworfen. Auch die Kappung der höheren Renten ist etwas, was laut diesem Flugblatt als mögliche Entscheidung der sozialliberalen Koalition eine Rolle gespielt hat.
    Ich wende mich jetzt den strukturellen Fragen zu. Es gibt keinen besseren Beweis für die Notwendigkeit der von uns Sozialdemokraten geforderten Strukturreform in der Rentenversicherung als das heillose Durcheinander, das Bundesregierung und Koalition in den letzten zwei Jahren in der Rentenpolitik veranstaltet haben und noch immer veranstalten.
    Trotz massiver Kürzungen und offener und versteckter Beitragserhöhungen sind die Renten nicht sicherer, sondern unsicherer geworden; die Renten müssen auf Pump finanziert werden; und wie es in den 90er Jahren angesichts der Verschiebungen in der Alterspyramide der Bevölkerung weitergehen soll, steht in den Sternen, weil diese Regierung nicht die Kraft hat, die strukturellen Probleme anzupacken. In dieser Woche trifft von den Rentenversicherungsträgern die Nachricht ein, daß die Beitragseinnahmen des vergangenen Jahres um mehr als eine Milliarde DM hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind und daß die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Schwankungsreserve von einer Monatsausgabe am Jahresende unterschritten worden ist.
    Mit den Verschiebebahnhöfen und den pausenlosen Raparaturmaßnahmen muß endlich Schluß gemacht werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Das ist der Grund, warum wir Sozialdemokraten in unserem Rentenreformgesetzentwurf neben unseren Vorschlägen zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung auch ein umfassendes Konzept zur langfristigen Stabilisierung der Rentenversicherung und zur Wiederherstellung der Verläßlichkeit des Generationenvertrags vorlegen.
    Die Ursachen für die ständigen Schwierigkeiten mit den Renten liegen zum Teil in politischen Fehlern, aber auch in den unzureichenden gesetzlichen Grundlagen für die Rentendynamik und die Rentenfinanzierung:
    Erstens. Die Rentenfinanzen sind zu abhängig von konjunkturellen Schwankungen.
    Zweitens. Das bisherige Finanzierungssystem ist nicht flexibel genug; es verfügt über keine eingebauten Anpassungsmechanismen, die bei Änderungen der Rahmenbedingungen für einen Ausgleich sorgen; es erfordert daher ständige Reparaturmaßnahmen des Gesetzgebers.



    Glombig
    Drittens. Mit der jetzigen Rentenformel wird dem Grundsatz der gleichgewichtigen Entwicklung der Renten und der verfügbaren Arbeitseinkommen nicht Rechnung getragen.
    Viertens. Mit dem jetzigen System der Rentenfinanzierung und der Rentendynamik wird es nicht möglich sein, die Finanzierungsprobleme zu bewältigen, die infolge der Änderung der Altersstruktur ab den 90er Jahren auf uns zukommen werden.
    Für die seit langem fällige Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen machen wir konkrete, sozial ausgewogene, finanzierbare und exakt durchgerechnete Gesetzesvorschläge. Unsere Reformvorschläge beruhen auf zwei Grundsätzen, erstens auf dem Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit aller Maßnahmen und zweitens auf dem Grundsatz der größtmöglichen Unabhängigkeit der Rentenversicherung von tagespolitischen Entscheidungen; das heißt, im Gesetz müssen Mechanismen verankert werden, die im Eventualfall eines Finanzierungsengpasses einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben herbeiführen, ohne daß die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen besteht.
    Man kann einwenden — und dieses Argument hat der Arbeitsminister bereits öffentlich gebraucht —, daß eine hundertprozentige Unabhängigkeit der Rentenversicherung von allen Umwelteinflüssen in einer komplizierten und ständigem Wandel unterworfenen Gesellschaft nicht möglich sei. Das ist zweifellos richtig. Aber es ist kein Grund, überhaupt nichts zu tun und so weiterzuwursteln wie bisher.
    Die erste Maßnahme, die wir zur dauerhaften Sicherung der Renten vorschlagen, ist die schrittweise Wiederherstellung voller Rentenversicherungsbeiträge der Bundesanstalt für Arbeit für die Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Schlechtwettergeld. Statt an der Höhe der Barleistungen sollen diese Beiträge zunächst wieder an 75 % des entgangenen Bruttolohns, ab 1990 an 100 % des entgangenen Bruttolohns orientiert werden.
    Als zweites schlagen wir ein Maßnahmenbündel vor, mit dem wir nicht nur die aktuelle Einnahmesituation der Rentenversicherung verbessern, sondern vorbeugend einen Mechanismus zur Bewältigung künftig möglicher Finanzierungsprobleme schaffen wollen. Das ist notwendig, damit endlich Klarheit, Zuverlässigkeit und Regelgebundenheit in die Rentenversicherung einkehren.
    In welch erschreckend hohem Maße die Rentenversicherung in den letzten Jahren — nicht zuletzt unter dem Eindruck der generell schwieriger gewordenen Wirtschaftssituation — an Verläßlichkeit eingebüßt hat, zeigt ein Rückblick auf die letzten Jahre. In den acht Jahren von 1977 bis 1984 hat der Gesetzgeber nicht weniger als siebenmal in das Rentenrecht eingegriffen, um die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung sicherzustellen. Angesichts der Rentenpolitik dieser Bundesregierung ist mit weiteren Eingriffen zu rechnen.
    Sieben Konsolidierungsgesetze in acht Jahren — das kennzeichnet einen unhaltbaren Zustand. Das ist wie ein Auto, das nur anderthalb Monate im Jahr fahrtüchtig ist und den Rest der Zeit in der Werkstatt steht.
    In den acht Jahren von 1977 bis 1984 hat es nur eine einzige völlig ungeschmälerte bruttolohnbezogene und der Rentenformel entsprechende Rentenanpassung gegeben, und das war im Jahre 1982. In allen anderen Jahren mußte auf die eine oder andere Weise in die Rentenanpassung eingegriffen werden, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, und zwar durch Verschiebung des Anpassungstermins oder durch Heranziehen der Rentner zum Krankenversicherungsbeitrag, durch Abkoppelung der Rentenanpassung von der Lohnentwicklung oder durch Verkürzung der Zeitverzögerung bei der Rentenanpassung gegenüber der Lohnentwicklung.
    Nicht nur 1985, sondern auch 1986 wollen Regierung und Koalition weiter an der Rentnerkrankenversicherungsbeitragsschraube drehen, und es wird wiederum keine formelmäßige Rentenerhöhung geben. Das war am vergangenen Mittwoch in Agenturberichten zu lesen. Deswegen meine ich, daß die bruttolohnbezogene Rentenformel, von welcher der Arbeitsminister sagt, daß sie nur über seine Leiche angetastet werden kann, mittlerweile zum Phantom zu werden droht. Der Arbeitsminister Blüm hat jedenfalls in seiner Amtszeit noch keine einzige bruttolohnbezogene Rentenerhöhung zustande gebracht,

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

    die auch wirklich ungeschmälert bei den Rentnern angekommen wäre. Es ist auch nicht abzusehen, wann ihm dies gelingen könnte.
    Die strikte Anwendung der Rentenformel ist zum seltenen Ausnahmefall geworden. Die Regel in der Rentenversicherung ist der politische Zufall, der sich jeweils in den Koalitionsrunden und als Resultat der Ressortstreitigkeiten innerhalb der Bundesregierung ergibt.
    Es ist höchste Zeit, meine Damen und Herren, daß dieser unhaltbare Zustand beendet wird. Im Grunde ist es ein Skandal, daß die Bundesregierung so weitreichende Entscheidungen wie die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung oder die Einführung eines Kindererziehungsjahres treffen will, ohne gleichzeitig die finanziellen Grundlagen der Rentenversicherung dauerhaft in Ordnung zu bringen. Ich nenne das unverantwortlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn das ständige Reparieren an der Rentenversicherung ein Ende haben soll, dann genügt es nicht, etwa zu beschließen, was nach dem jeweiligen Stand der Vorausberechnungen die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben mindert. Wir müssen vielmehr eine langfristig angelegte Entscheidung treffen und im vorhinein im Gesetz präzise bestimmen, was zu geschehen hat, wenn sich in Zukunft Einnahmen und Ausgaben wieder auseinanderentwickeln sollten.
    Dazu gibt es im Prinzip zwei extreme Wege: Entweder läßt man die Renten weiter entsprechend der
    8582 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985
    Glombig
    Bruttorentenformel steigen und muß dann gegebenenfalls die Beiträge entsprechend erhöhen — nach allen uns vorliegenden langfristigen Prognosen bedeutet dies aber, daß die Arbeitnehmer immer stärker mit Beiträgen belastet werden müßten, wenn das Nettorentenniveau stark steigen würde —, oder man friert den Beitragssatz ein und hält die Rentner so kurz, daß man mit den gegebenen Beitragseinnahmen auskommt. Die Folge wäre aber, daß die Rentner von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt würden und das Nettorentenniveau sinken müßte. Beides wäre unsozial.
    Deshalb müssen wir einen Mittelweg gehen und die Lasten auf die Generationen gerecht verteilen. Das tun wir Sozialdemokraten, indem wir in unserem Gesetzentwurf folgende Instrumente vorsehen: eine neue dynamische Rentenformel, in der die Rentensteigerung mit der Beitragssatzentwicklung verzahnt wird; die Beteiligung des Bundes am demographischen Risiko und die flexible Gestaltung des Beitragssatzes.
    Damit schaffen wir einen Regelmechanismus, von dem ja auch der Bundesarbeitsminister Blüm gesprochen hat — er hat ihn als notwendig herausgestellt —, der folgendermaßen funktioniert: Wenn die Beitragseinnahmen nicht reichen, muß zwar der Beitragssatz steigen, weil wir die alten Menschen nicht von der Einkommensentwicklung abkoppeln dürfen, aber gleichzeitig muß der Rentenanstieg gebremst werden, und zwar so, daß die Renten in demselben Umfang geschmälert werden, in dem die Nettolöhne durch die erforderliche Beitragssatzerhöhung gemindert werden. Außerdem muß sich aber der Bund stärker an der Finanzierung der Renten beteiligen, und zwar ebenfalls in dem Umfang, in dem die Beitragszahler erhöhte Lasten tragen müssen. Ohne zusätzliche Bundesbeteiligung würde der staatliche Finanzierungsanteil an der Rentenversicherung in Zukunft immer weiter abnehmen, und zwar ausgerechnet in einer Periode, in der die Finanzierung der Alterslast ohnehin immer schwieriger wird.
    Ein wesentliches Element unseres Gesetzesvorschlages ist, daß wir die Rentenpolitik regelgebundener und kontinuierlicher machen wollen. Wir schlagen vor, daß der Gesetzgeber jetzt eine einmalige, aber wohlüberlegte und langfristig konzipierte Entscheidung trifft, wie die künftigen Belastungen der Rentenversicherung getragen werden müssen. Von da an sollen auf absehbare Zeit ständige Reparaturen und Korrekturen überflüssig werden. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, daß der praktische Vollzug der einmal getroffenen Grundsatzentscheidung dann nicht mehr durch jährliche Gesetze, sondern durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung geschehen soll. Dies betrifft sowohl die jährliche Festlegung der allgemeinen Bemessungsgrundlage als auch die Anpassung der Bestandsrenten, die Berechnung des Bundeszuschusses und die Festlegung des erforderlichen Beitragssatzes. Wir wollen der Bundesregierung dabei keinen politischen Gestaltungsspielraum geben; sie soll lediglich die statistischen Daten amtlich feststellen und die im Gesetz exakt vorherbestimmten Regeln exekutieren.
    Wir wollen auch keinen Souveränitätsverzicht des Gesetzgebers; denn der Bundestag kann ja eine neue Gesetzesgrundlage und einen anderen Regelmechanismus schaffen, wenn diese Lösung sich nicht bewähren sollte. Im Gegenteil, der Bundestag soll durch eine umfassende und weitblickende Reformgesetzgebung endlich einmal selbst über die Zukunft der Renten entscheiden, statt von Jahr zu Jahr unter dem Druck drohender Zahlungsunfähigkeit der Rentenversicherung und mehr oder weniger widerstrebend nachträglich die Entscheidungen der Bundesregierung absegnen zu müssen. Wir haben dies in den letzten Jahren ja häufig genug erlebt — übrigens auch wir Sozialdemokraten.
    Wir Sozialdemokraten glauben, daß unser Modell letztlich auch im wohlverstandenen Interesse der Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen liegen müßte; denn sie sind ja in den letzten Jahren vom Arbeitsminister immer wieder überfahren worden und mußten, mehr oder weniger willenlos, die in den Fachabteilungen des Arbeitsministeriums und in den kleinen Koalitionszirkeln ausgehandelten Weichenstellungen nachvollziehen.
    Eine langfristige Stabilisierung der Alterssicherung kann sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung beschränken. In unserem Gesetzentwurf konzentrieren wir uns zwar auf das Teilgebiet der Rentenversicherung, weil wir als Oppositionsfraktion nicht die umfassenden technischen Möglichkeiten der Bundesregierung zur Verfügung haben, aber unsere Position ist: Ohne die Harmonisierung der Alterssicherungssysteme kann die Generationensolidarität nicht erhalten werden. Dabei geht es nicht um Sozialneid oder um die Abschaffung des Berufsbeamtentums. Wir sind als SPD doch auch eine Partei und eine Fraktion des öffentlichen Dienstes. Die Berufsbeamten sind meine Freunde, in großer Zahl.

    (Zustimmung der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Wie sollte ich eigentlich dazu kommen, mich für die Abschaffung des Berufsbeamtentums einzusetzen! Dies ist natürlich eine Verleumdung und nichts anderes. Wie gesagt, es geht hier nicht um Sozialneid und die Abschaffung des Berufsbeamtentums, wie die Vertreter privilegierter Interessengruppen bis hinauf zum Bundesaußenminister und FDP-Vorsitzenden uns einreden wollen.

    (Zustimmung der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Das Problem ist ein ganz anderes: Es kann nicht hingenommen werden, daß in einer Zeit, in der wegen der wirtschaftlichen Probleme und der zunehmend ungünstiger werdenden Bevölkerungsstruktur in der Alterssicherung der Arbeitnehmer das Verhältnis zwischen Rentenleistungen und Beitragsbelastung immer ungünstiger wird, in den wesentlich üppiger ausgestalteten Sonder- und Zusatzversorgungssystemen alles beim alten bleibt und



    Glombig
    sich auf diese Weise eine Klassengesellschaft in der Alterssicherung herausbildet.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig!)

    Die Sachverständigenkommission der Bundesregierung hat in ihrem Gutachten vom Dezember 1983 — der Kollege Günther hat da mitgewirkt — mit statistischem Material, an dem niemand vorbeigehen kann, belegt, was für uns alle inzwischen eigentlich Gemeingut sein sollte. Dann aber müssen wir auch den Mut haben, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Da nützt es nichts, leisetreterisch um die Lösung dieses Problems herumzugehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist nicht einzusehen, daß wir jedes Jahr über die Finanznot der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Lande streiten und daß über die anderen Versorgungssyteme überhaupt kein Wort geredet wird, weil da die Finanzierung ohne Beiträge der Anspruchsberechtigten durch die Haushalte sichergestellt ist. Ich meine, dies ist nicht in Ordnung, und dies wird auf die Dauer so nicht hingenommen werden können.
    Unserem Gesetzentwurf sind detaillierte Kostenschätzungen und umfassende Modellrechnungen bis zum Jahre 1998 beigefügt, aus denen ersichtlich ist, daß unser Gesetzentwurf insgesamt finanzierbar ist. Meine Damen und Herren, es ist ein Märchen, daß die Teilhaberente und die Rente nach Mindesteinkommen wegen der Kassenlage der Rentenversicherung nicht finanzierbar wären. Man muß nur den Mut haben, die entsprechenden Umschichtungen im Rentenrecht vorzunehmen, was wir ja tun, und zugleich die finanziellen Grundlagen im Hinblick auf die später bevorstehenden Belastungen in Ordnung zu bringen. Unsere Rechnungen zeigen, daß die Änderungen im Leistungsrecht mit Ausnahme des Kindererziehungsjahres, für das die Kosten vom Bundeshaushalt getragen werden müssen, mit einer Ausgabensteigerung von lediglich 0,9 %, d. h. mit einer Beitragssatzsteigerung von 0,1 bis 0,2 %, finanzierbar sind.
    Ich bedaure, daß ich vom Präsidenten jetzt rotes Licht bekomme. Zwar hat der Präsident völlig recht, aber ich werde jetzt geradezu eingekreist: Links ist rot, rechts ist rot;

    (Heiterkeit — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Aber rot ist eine schöne Farbe, Herr Kollege!)

    ich muß also zum Schluß kommen, was, wie ich weiß, für Sie alle und für mich eine Erleichterung ist.
    Ich wollte mit dieser Rede wirklich einmal ganz sachlich versuchen, zu den Problemen Stellung zu nehmen. Ich weiß, das hat Ihre Stimmung nicht besonders angeheizt —

    (Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

    ich kann das nicht ändern —, aber auch dies ist, finde ich, bei aller politischen Auseinandersetzung notwendig.
    Ich würde sehr hoffen, daß wir bei den weiteren Beratungen im Ausschuß nicht nur vom Konsens reden, sondern uns wirklich bemühen, darüber nachzudenken, ob nicht etwas mehr als das, was im Regierungsentwurf enthalten ist, Gegenstand unserer Beratungen im einzelnen sein kann. Wenn wir diese Chance in diesem Jahr nicht nutzen, wird sie lange Zeit nicht wiederkommen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Günther.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr bemerkenswert, wenn ein sozialdemokratischer Kollege so viel rot bekommt, daß er dann hier abtritt. Nehmen Sie dies, Kollege Glombig, als Ergänzung zu den Eingangssätzen, die Sie gesagt haben: daß hier offensichtlich eine Müdigkeit eingetreten ist. Nun ist der eine oder der andere vielleicht aufgeweckt worden.
    Kollege Glombig, Sie haben gesagt, die anstehenden Gesetzentwürfe sollten wohl die große Wende in der Rentenversicherung einleiten. Ich sage Ihnen: Eine große Wende in der Rentenversicherung haben wir gar nicht vor, denn wir wollen weder das System abschaffen noch grundlegende Änderungen vornehmen, es sei denn, Sie bezeichnen die Einführung von Kindererziehungszeiten ins Rentenrecht als große Wende; da würde ich Ihnen allerdings zustimmen. Sie haben j a auf diesem Sektor nichts zustande gebracht.
    Frau Kollegin Fuchs, wenn Sie hier mit allem Eifer, der Ihnen manchmal anhaftet — wo ist sie? ich glaube, sie ist gar nicht mehr da —,

    (Zurufe von der SPD: Doch!)

    hier erklären „Wir werden alles mobilisieren, was möglich ist, um allen diese Kindererziehungszeiten zukommen zu lassen", so darf ich Sie doch daran erinnern, daß Sie in der letzten Zeit, in der Sie noch die Regierung getragen haben, nämlich 1981 oder 1982 — das weiß ich nicht mehr so genau, aber jedenfalls in dieser Zeit —, beim Bundeskanzler Schmidt vorstellig geworden sind und Kindererziehungszeiten finanziert haben wollten. Der damalige Bundeskanzler hat das abgelehnt; er hat erklärt, das sei nicht zu finanzieren. Ich halte es daher für unangemessen, jetzt diesen Theaterdonner zu veranstalten.
    Für unangemessen halte ich es auch, wenn Sie, Kollege Glombig, sagen, im Rentenrecht sei jetzt ein heilloses Durcheinander entstanden. Dazu will ich nur sagen, daß solche Vorwürfe allenfalls geeignet sind, die Rentner draußen verrückt zu machen. Ich glaube, wir sollten alles tun, um die Rentner vor solchen Dingen zu bewahren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Im übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich auch daran erinnern, daß die Sozialdemokraten es waren, die seit dem 12. März 1975, also mehr als sieben Jahre, unter ihrer Verantwortung, das Urteil



    Günther
    des Bundesverfassungsgerichts liegengelassen haben und nichts in den Dingen getan haben, die wir jetzt in zwei Jahren auf den Weg bringen mußten, weil die Fristen sonst abgelaufen wären. Das ist auch der Grund, Kollege Glombig, warum man das mit der großen Reform in dieser kurzen Zeit nicht koppeln kann. Dafür brauchen wir etwas mehr Zeit.
    Meine Kolleginnen und Kollegen, die anstehenden Gesetzentwürfe, die mit größter Sorgfalt und ohne Hast beraten und diskutiert werden müssen, lassen weder Polemik noch ein Aufhetzen der Rentner zu. Was sich in der augenblicklichen, ich gebe zu, aktuellen Debatte um die Renten in der Diskussion befindet, die leider auch von Teilen der Medien so geführt wird, erinnert an ein erbärmliches Schauspiel auf dem Rücken und mit den Sorgen der älteren Mitbürger.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich sage den Rentnern hier in aller Klarheit, daß im Vorfeld von Landtagswahlen in Berlin — wir haben hier heute ja schon ein Schauspiel in dieser Frage erleben können, das wir uns zu diesen Themen besser sparen sollten —, im Saarland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen, sie, die Rentner, als Wahlkampfmunition für die Sozialdemokraten herhalten sollen. Das ist nämlich der wahre Grund, warum hier hinter dem Sachverstand zurück polemisiert wird. Ich räume den Sozialpolitikern der sozialdemokratischen Fraktion gerne Sachverstand in dieser Frage ein.
    Die heute hier zu beratenden Gesetze sind für die überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung außerordentlich wichtig. Alterssicherung ist ein Stück Lebensplanung. Der Gesetzgeber darf das Vertrauen der Rentner und Versicherten in die Alterssicherungssysteme nicht durch kurzfristige Maßnahmen, durch ständige Änderung der Konzeption erschüttern. Seit etwa 1976 ist die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigstes Alterssicherungssystem unserer Bevölkerung ins Gerede oder gar in Verruf gekommen. Die aufgetretenen Finanzschwierigkeiten und Probleme wurden mit Sanierungsmaßnahmen bekämpft, die keine nachhaltige Sanierung brachten. Dies blieb auch der heutigen Regierung leider nicht erspart. Auch die Diskussion um die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat unter den finanziellen Schwierigkeiten gelitten; denn die seinerzeit allseitig anerkannte Teilhaberente ist zur Zeit nicht finanzierbar, will man die Kostenneutralität der Reform halten — und dafür sind wir.
    Meine Kolleginnen und Kollegen, bei der gegebenen langfristigen Situation der Rentenfinanzen und insbesondere bei den Folgen der demographischen Entwicklung, auf die ich noch einmal besonders aufmerksam machen will, ist Kostenneutralität ein Ziel, an dem unbedingt festgehalten werden muß, auch wenn die Lösung aktueller und langfristiger Rentenversicherungsprobleme dadurch natürlich erheblich erschwert wird.
    Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben vor diesem Hintergrund ein Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz erarbeitet, das die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Rentenrecht im Hinterbliebenenfall gewährleistet. Gemessen an den politisch hochgezüchteten Wünschen und Forderungen ist dieses Reformwerk, wie zuzugeben ist, natürlich relativ bescheiden. Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung zwingt uns aber einfach dazu. Wir können keine Verbesserung für Witwen generell gewähren. Wir können keine eigenständige soziale Sicherung der Frau herbeiführen. Vielmehr müssen wir bei der abgeleiteten Rente bleiben. Wir müssen zur Finanzierung im Hinterbliebenenfall sogar eigenes Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen aus bestimmten Alterssicherungssystemen auf die hinzufließende Hinterbliebenenversorgung teilweise ruhend anrechnen.
    Lassen Sie mich hierzu einige Bemerkungen machen. Die Anrechnung — sie ist in dieser Form zwar neu, aber in anderer Form der Rentensicherung durchaus nicht fremd — ist dennoch umstritten. Dies gilt für Erwerbseinkommen, aber mehr noch für Erwerbsersatzeinkommen, z. B. für Leistungen aus der Beamtenversorgung oder aus berufsständischen Versorgungswerken. Die Anrechnung von Leistungen aus der Beamtenversorgung und den berufsständischen Versorgungswerken wird ja auch von den Verbänden der Betroffenen heftig kritisiert. Ich will dies fairerweise hier auch sagen. Ich gehe davon aus, daß die in der Diskussion besonders umstrittene Frage der Anrechnung im Gesetzgebungsverfahren so formuliert wird — dies sage ich insbesondere auch an die Regierung —, daß wir nicht in wenigen Jahren Korrekturen vornehmen müssen. Im übrigen — darauf möchte ich ebenso hinweisen — enthält auch das Konzept der Teilhaberente nach dem Rentenreformgesetz 1985 der sozialdemokratischen Fraktion eine systemübergreifende Anrechnung; denn neben der „rentenversicherungsinternen Teilhaberente" sieht das Konzept der SPD zusätzlich eine solche „systemübergreifende Teilhaberente" vor. Klar ist, daß eine Nichtanrechnung zu sozialpolitisch unerwünschten Ergebnissen führt, wenn ein Ehepaar in zwei oder mehr Alterssicherungssystemen versichert ist. Die Grundproblematik wird aber voraussichtlich erst nach erfolgter Harmonisierung der Alterssicherungssysteme überhaupt befriedigend gelöst werden können. Ich nehme an, daß wir uns da in diesem Hause einig sind.
    Es gibt meines Erachtens folgende Wege: a) Gleichbehandlung von Mann und Frau im jeweiligen Alterssicherungsrecht oder b) Übertragung des Modells der gesetzlichen Rentenversicherung auf andere Alterssicherungssysteme mit Anrechnung der anderen Einkommen. Der Regierungsentwurf wie der Oppositionsentwurf haben sich für den zweiten Weg entschieden. Eine Harmonisierung der Alterssicherungssysteme wird deshalb — ich möchte das noch einmal sagen — aber nicht überflüssig.
    An dieser Stelle darf ich einige Worte zu einem weiteren umstrittenen Punkt des Regierungsent-
    Deutscher Bundestag — l0. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8585
    Günther
    wurfs sagen, nämlich der Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Regierungsentwurf sieht eine Übertragung des Modells der gesetzlichen Rentenversicherung auf die gesetzliche Unfallversicherung vor, was von den Berufsgenossenschaften, von den Gewerkschaften und Arbeitgebern als nicht erforderlich angesehen wird. Ich nehme an, wir werden im Laufe der Beratungen auf dieses Problem zurückkommen.
    Lassen Sie mich zum Regierungsentwurf abschließend bemerken, daß hier, nachdem die vorige Regierung die Reform der Hinterbliebenenversorgung also vor sich hergeschoben hat, der jetzige Bundesarbeitsminister einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, der nach Aussagen der Rentenversicherungsträger zum 1. Januar 1986 in Kraft treten kann, also praktikabel ist, und der. sieht man von vergleichsweise geringen Mehraufwendungen auf Grund von Übergangsregelungen ab, so gut wie kostenneutral ist.
    Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten — das ist hier mehrfach betont worden — gehört zum Konzept der Bundesregierung im Rentenrecht, wird aber hinsichtlich der Finanzierung durch den Bund getragen, was außerordentlich zu begrüßen ist. Kollege Heyenn, in diesem Entwurf sind nicht nur technische Veränderungen, und es gibt auch keine Bedürftigkeitsprüfung. Ich darf Sie herzlich bitten, das noch einmal etwas genauer zu prüfen. Sie haben uns das hier eben vorgeworfen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte nicht versäumen, den umfassenden Rentenreformgesetzentwurf der SPD hier ebenfalls anzusprechen. Die SPD hat, obwohl sie ein im Bundesarbeitsministerium schon zur Zeit der sozialliberalen Koalition erarbeitetes Konzept — das das Licht der Welt aber nicht erblickt hatte — grundlegend überarbeitet hat, ein Reformkonzept vorgelegt, das in dieser Form, mit den vielen Strukturmaßnahmen, überhaupt nicht realisierbar ist. Wir sind der Auffassung, daß eine Reform der Bewertung der beitragslosen Zeiten erforderlich ist. Auch sind wir der Überzeugung, daß eine Änderung der Rentenformel durch Einbau einer bevölkerungspolitischen Komponente und eine Änderung des Bundeszuschusses notwendig sind. Da stimmen wir überein. An entsprechenden Gesetzentwürfen wird, wenn ich richtig informiert bin, bereits im Bundesarbeitsministerium gearbeitet. Es ist aber ebenso klar, daß das notwendige Strukturreformgesetz mit diesen Inhalten in dieser Legislaturperiode weder vom Gesetzgeber gesetzlich fixiert noch von den Rentenversicherungsträgern in die Praxis umgesetzt werden kann. Das wird oft vergessen.
    Inhaltlich zu begrüßen sind aus dem Konzept der SPD die Änderung der Rentenformel, die Orientierung der Bundeszuschüsse an Beiträgen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und — vielleicht haben das noch nicht alle gelesen — die Überlegungen zur Entpolitisierung der Rentenanpassung. Das ist sehr zu begrüßen. Nur darf man sich dann hier in der Debatte und draußen nicht anders verhalten, wenn man gleichzeitig so etwas vorschlägt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Aber wie gesagt: ich begrüße das sehr und würde das auch im Interesse der Rentner und der Beitragszahler unterstützen.
    Abzulehnen sind jedoch die Konzeption der Rente nach Mindesteinkommen, mit der der Rentenversicherung erhebliche zusätzliche Lasten auferlegt würden — sie würde ein Stück Systemabkehr bedeuten — und die Ausdehnung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf alle Mütter, so schmerzlich das natürlich ist. Sie kennen unsere Argumente. Sie sind hier vorgetragen worden. Ich will nur noch einmal sagen: Die Anrechnung eines Erziehungsjahres für alle Mütter, auch die nicht rentenversicherten, kostet jährlich 5 bis 6 Milliarden DM. 4 bis 5 Milliarden DM kostet die Einbeziehung aller Mütter, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
    Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie jetzt sagen, der dickste Brocken für diese Finanzierung solle aus der Umstellung der Beitragsbemessung bei den Arbeitslosen abgeleitet werden, müssen Sie sich erst einmal untereinander einig werden, welche Abteilung das Geld von Ihnen bekommen soll; denn Sie haben vor wenigen Tagen auch vorgeschlagen, daraus solle ein großes Arbeitsbeschaffungsprogramm finanziert werden. Also, man kann dasselbe Geld nicht für mehrere Dinge gleichzeitig ausgeben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Feilcke [CDU/CSU]: Das ist für Sozialdemokraten typisch!)

    Das führt dann zu den Dingen, die wir von Ihnen übernommen haben. Der SPD-Entwurf ist deshalb wegen der Überfrachtung auch mit Strukturproblemen, wegen unzureichender Finanzdeckung und vor allem deshalb, weil er wieder einmal mehr verspricht, als gehalten werden kann, abzulehnen.
    Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es wäre wünschenswert, wenn man sich zwischen Regierung und Opposition auf ein Konzept verständigt hätte; vielleicht kommt das noch zustande. Angesichts der Schwierigkeit der Materie braucht das vielleicht auch so seine Zeit.
    Die Unsicherheit der Rentner und Versicherten hinsichtlich der Zukunft des Rentensystems sowie hinsichtlich der Qualität und Quantität ihrer Alterssicherung in den verschiedenen Alterssicherungssystemen wird durch den politischen Streit um die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung und notwendige Strukturreformmaßnahmen sicherlich noch erhöht. Das Gegenteil, meine Kolleginnen und Kollegen, Sicherheit, Klarheit und Durchschaubarkeit der Regelungen, wäre aber erforderlich.
    Die Unionsfraktionen — dies will ich zum Schluß sagen — lassen sich, meine Kolleginnen und Kollegen, von niemandem darin übertreffen, gerade auch im Rentenrecht größtmögliche Seriosität an den Tag zu legen. Das schließt Schnellschüsse aus.



    Günther
    Lassen Sie uns in Ruhe und Sachlichkeit in die Beratungen gehen. Ich rate insbesondere den Kollegen der SPD, Ihre heute hier teilweise demonstrierte Aufgeregtheit abzulegen und sie wieder durch den sicher vorhandenen Sachverstand zu ersetzen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)