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ID1011503200

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    Plenarprotokoll 10/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 — Drucksache 10/2705 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998 — Drucksache 10/2235 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz) — Drucksache 10/2677 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8543 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8550 B Seehofer CDU/CSU 8554 C Frau Potthast GRÜNE 8557 D, 8573 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8560 D Dr. Apel SPD 8563 A Fink, Senator des Landes Berlin . . . 8564 D Heyenn SPD 8566 D Feilcke CDU/CSU 8571A Cronenberg (Arnsberg) FDP 8574C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 8577 C Glombig SPD 8579 B Günther CDU/CSU 8583 C Heyenn SPD (Erklärung nach § 30 GO) 8586A Nächste Sitzung 8586 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8587* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8587*B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8543 115. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 18. 1. Dr. Bugl 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Clemens 18. 1. Egert 18. 1. Eylmann 18. 1. Dr. Feldmann 18. 1. Frau Geiger 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. von Hammerstein 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Jaunich 18. 1. Frau Kelly 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Link (Diepholz) 18. 1. Nelle 18. 1. Neumann (Bramsche) 18. 1. Reddemann* 18. 1. Reuschenbach 18. 1. Reuter 18. 1. Rode (Wietzen) 18.1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Schneider (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Schulte (Unna) * 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18.1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Voigt (Sonthofen) 18. 1. Dr. Waigel 18. 1. Wischnewski 18. 1. Frau Dr. Wisniewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 GG an das Saarland Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Juni 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat hält es für unverzichtbar, daß im Bundeshaushalt auch künftig an der Vorveranschlagung der Finanzhilfen des Bundes für die Wohnungsbau- und die Städtebauförderung festgehalten wird, solange nicht entsprechende Entscheidungen über den Abbau der Mischfinanzierungen und zur Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder getroffen sind. Da der Bund von den Ländern Mitleistungen in bestimmter Mindesthöhe verlangt, müssen die Länder schon während der Aufstellung ihrer Haushalte die Höhe der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen kennen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß ein ausreichendes finanzielles Engagement des Bundes im Wohnungs- und Städtebau entsprechend den bisherigen Anteilsverhältnissen der Bund-/Länder-Finanzierung unverzichtbar ist, bis ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über eine Entflechtung dieses Mischfinanzierungsbereiches einschließlich eines vollen finanziellen Ausgleichs hergestellt ist. Einen einseitigen Rückzug des Bundes aus der gemeinsamen Finanzierung des Wohnungs- und Städtebaus darf es nicht geben. Insbesondere erwartet der Bundesrat, daß der Bund die im Bundeshaushalt 1985 ausgebrachten Baudarlehensmittel von 510 Mio. DM nicht weiter kürzt, sondern tatsächlich in dieser Höhe bereitstellt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vier- teljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/2592) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/2640) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) -(Drucksache 10/2650) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1984 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 53 - Landabgaberente - und b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/2651) zuständig: Haushaltsausschuß 8588* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1984 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1982 und 1983 — (Drucksache 10/2624) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Formaldehyd — Gemeinsamer Bericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Biologischen Bundesanstalt und des Vorsitzenden der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft — (Drucksache 10/2602) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/2721) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. April 1985 vorzulegen Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. Januar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates mit besonderen Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 9/1950 Nr. 53, 10/358 Nr. 20)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jochen Feilcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, das war ja nicht eine Frage, sondern das waren viele Fragen. Auf die Frage bezüglich der Seniorenfahrkarten ist Senator Fink schon sehr, sehr gut eingegangen.

    (Zurufe von der SPD)

    Zu den Mietsteigerungen: Selbstverständlich hat es in Berlin Mietsteigerungen gegeben, selbstverständlich auf einem niedrigen Niveau. Vergleichen Sie das einmal mit Ihrer Stadt Hamburg.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Die kennt er auch nicht!)

    Die Mieten in Berlin sind so niedrig wie in keiner anderen Großstadt. Dennoch — aber das können Sie natürlich nicht wissen — hat der Senat von Berlin für dieses Jahr 30 Millionen DM zusätzlich zur Mietenpflege für sozial Schwache zur Verfügung gestellt. Sie sollten das noch einmal nachlesen und bei Ihrem nächsten Redebeitrag bitte berücksichtigen. Im übrigen können Sie von Herrn Dr. Vogel



    Feilcke
    lernen, wie undankbar eine solche Aufgabe als Berliner Durchlauferhitzer ist.

    (Heiterkeit — Zurufe von der SPD und der CDU/CSU)

    Zur Sache des Tages: Gestern erzählte mir ein recht gut verdienender Mann, seine Mutter beziehe eine monatliche Witwenrente von 550 DM — wir reden j a zu einem ernsten Thema, Herr Dr. Apel; das haben Sie vergessen —, und sie habe keine eigenen Rentenansprüche; ihre Witwenrente sei so niedrig wegen des niedrigen Einkommens ihres gestorbenen Mannes. Von diesen 550 DM zahle seine Mutter 213 DM Miete im Monat. Sie lasse sich nicht von den ganz gut verdienenden Kindern unterstützen und sie wolle auch nicht, wie sie sagt, dem Staat zur Last fallen. Mit 73 Jahren verdiene sie sich als Haushaltshilfe noch etwas dazu. Dieses Beispiel zeigt, wie groß die Verschämtheit, die Bescheidenheit, ja manchmal auch die Anspruchslosigkeit älterer Menschen ist.
    Dieses Beispiel gibt aber auch einen Hinweis darauf, daß es wohl zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle gibt, bei denen sich ältere Menschen genieren, zum Sozialamt zu gehen, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf haben und obwohl sie es eigentlich finanziell bitter nötig hätten.
    Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden: Natürlich gibt es in unserem Lande auch noch Armut. Aber die Altersrente ist nicht das Mittel zur Bekämpfung dieser Armut.
    Frau Kollegin Potthast, wenn ich einmal einen Moment Ihre Aufmerksamkeit erbitten darf: Sie haben gesagt, daß die Witwenrente eines Mannes, der 43 Jahre lang das Durchschnittseinkommen erzielt hat, niedriger sei als der Sozialhilfesatz. Tatsächlich ist es aber so: Nach 40 Jahren Durchschnittsverdienst — ich weiß nicht genau, wie es nach 43 Jahren ist — hat die Witwe bereits einen Rentenanspruch von 813 DM. Vergleichen Sie das einmal mit dem Sozialhilfesatz von etwa 360 DM. Dann wissen Sie, daß es Zahlensalat einer „GRÜNEN Frau" war, die zum Generationenvertrag noch nicht viel beigetragen hat, was Sie hier vorgetragen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von den GRÜNEN: Unglaublich!)

    Wer Verelendungskampagnen und Horrormeldungen über Armut produziert, der ist nicht sozial, auch nicht automatisch derjenige, Herr Dr. Apel, der das Wort „sozial" in seinem Parteinamen trägt. Sozial ist tatsächlich nur, wer sozial handelt. Dazu komme ich ja jetzt. Sie geben mir j a die Stichwörter — das finde ich sehr schön —, obwohl wir das nicht abgesprochen haben. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Hier haben die Länder einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Begleitende und ergänzende sozialpolitische Maßnahmen der Bundesländer sind notwendig, um den älteren Menschen, die eine zusätzliche Unterstützung benötigen, zielgerecht helfen zu können.
    Lassen Sie mich am Beispiel meiner Heimatstadt Berlin einmal darstellen, welche Leistungen von den Ländern im materiellen und auch im immateriellen Bereich erbracht werden können. So ist es z. B. dem Berliner Senat gelungen, durch zähe Verhandlungen mit den Betreibern von Altenheimen die Erhöhung der Tagessätze in den Berliner Seniorenheimen mit 1,3 % sehr niedrig zu halten. In Hessen z. B. liegt die Erhöhung bei 2,5 bis 3 %.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Ein Abrutschen weiterer Senioren in die Sozialhilfe konnte dadurch verhindert werden.
    Ein weiterer Punkt. Die Leistungen, die das Land Berlin den Blinden und Hilflosen gewährt, sind höher als in allen anderen Bundesländern. In Berlin erhalten Blinde der Stufe III ein Landespflegegeld von monatlich 835 DM. In den sozialdemokratisch regierten Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg liegt die vergleichbare Leistung bei 750 DM, bei unter 18jährigen sogar nur bei 375 DM.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Hören Sie zu, Herr Apel!)

    — Das interessiert ihn nicht, denn er ist ja nur zu einem kurzen Wahlauftritt eingesetzt worden.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Seien Sie doch nicht so albern!)

    Berlin ist das einzige Bundesland, in dem Pflegegelder auch für Gehörlose gezahlt werden.

    (Dr. Apel [SPD]: Dann kriegen Sie bestimmt ein Pflegegeld! — Löffler [SPD]: Wie hoch ist denn Ihr Pflegegeld?)

    23 000 blinde, taube und hilfelose Menschen sind bei Pflegebedürftigkeit nicht auf Sozialhilfe angewiesen.
    Noch ein kurzes Wort zu den Sozialstationen. Sie sind in Berlin inzwischen flächendeckend: 50 Sozialstationen, demnächst 52. Hamburg hat 14 Sozialstationen, Hessen kennt keine Sozialstationen, Bremen hat 9 Dienstleistungszentren für soziale Dienste, die wohl in etwa vergleichbar sind. Die Dienste für hilfebedürftige Menschen konnten erheblich verbessert werden, denn die Krankenschwester kümmert sich in diesen Stationen eben auch um die sozialen Belange der zu betreuenden Menschen.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Der Apel ist ganz verlegen!)

    Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. In keinem anderen Bundesland, insbesondere nicht in den von SPD regierten Ländern Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, wird auch nur im entferntesten so viel für die soziale Gerechtigkeit getan wie in Berlin, seitdem es von der CDU regiert wird; das muß man dazu sagen.

    (Dr. Apel [SPD]: Dakapo!) — Ja, Sie kriegen es noch besser!

    Herr Dr. Apel, früher war Berlin ein Vorreiter der Kostenexplosion. Seitdem die CDU — nun zusammen mit der FDP — in Berlin regiert, ist Berlin Vor-
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8573
    Feilcke
    reiter der Kostenstabilität und setzt wieder Maßstäbe in der Sozialpolitik.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Kittelmann [CDU/CSU]: So ist es!)

    In nahtloser Fortsetzung dieser Politik hat sich der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen sofort zu Wort gemeldet, als zu befürchten war, daß die effektive Rentensteigerung in diesem Jahr sehr gering ausfallen würde.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Das verblüfft Apel!)

    Die Beteiligung der Rentner an der Krankenversicherung ist, wie wir mehrmals gehört haben, im Prinzip unumstritten. Auch Herr Dr. Apel ist ja für eine Beteiligung der Rentner an der Krankenversicherung. Er möchte allerdings ein halbes Prozent weniger. Wir sagen als Kompromißlösung: 4,5%; Sie sagen: 4 %; im Prinzip aber ist der Krankenversicherungsbeitrag im Hause unumstritten. Der Streit setzte tatsächlich erst ein, als es um die Frage ging: 2 % mehr Krankenversicherungsbeitrag oder 1% mehr Krankenversicherungsbeitrag?
    Nun hören Sie genau zu: Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat für den Berliner Senat im Bundesrat den Antrag gestellt, den Krankenversicherungsbeitrag nicht um 2 %, sondern nur um 1 Vo zu erhöhen. Er hat diesen Antrag auch begründet.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Ist aber abgelehnt worden!)

    Wissen Sie, wer diesen Antrag zu Fall gebracht hat? Das war das Land Hessen. Das Land Hessen hat diesen Antrag zu Fall gebracht,

    (Zuruf von der SPD: Absoluter Unsinn, was Sie hier sagen!)

    um im Wahlkampf Herrn Diepgen zu schaden. Tatsächlich haben die Vertreter des Landes Hessen den Rentnern geschadet!

    (Dr. Apel [SPD]: Nein, das waren die CDUregierten Länder!)

    — Das Land Hessen hat dagegen gestimmt, um Herrn Diepgen zu schaden, und das Land Hessen hat damit den Rentnern geschadet!

    (Widerspruch bei der SPD)

    Nicht zuletzt das weitere unermüdliche Drängen Diepgens hat schließlich dazu geführt, daß die Rentner in diesem Jahr nicht 2 %, sondern nur 1,5% mehr Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Der zähe Kampf um die soziale Ausgewogenheit ist in der Koalition lange geführt worden und ist schließlich erfolgreich gewesen. Die Kompromißlösung ist akzeptabel — nicht begeisternd, aber akzeptabel —, sie ist schließlich ein Erfolg, und dieser Erfolg für die Rentner kann hier nicht madig gemacht werden und kann hier nicht wegdiskutiert werden.
    Das tatsächliche soziale Engagement der CDU/CSU-geführten Länder und auch der Koalitionsregierung in Bonn ist weit größer, als die Sozialdemokratenbehaupten, und vor allem weit größer als das
    Engagement, das die sogenannten Sozialdemokraten praktizieren.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Was heißt hier „sogenannte"?)

    — Die sogenannten Sozialdemokraten, weil sie das Wort „sozial" im Munde führen, aber nicht in ihre tägliche Praxis eingeführt haben!

    (Dr. Vogel [SPD]: Sie sogenannter Feilcke! — Heiterkeit bei der SPD)

    — Ja, genauso werde ich genannt, Herr Dr. Vogel. Genauso, Sie .wissen das! Sie wissen ja auch, wie man Sie in Berlin genannt hat: den Erfinder des Sodbrennens.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Sie, meine Damen und Herren, insbesondere Herr Dr. Apel, haben den Staat verschuldet. Jetzt sind — und das ist für die älteren Menschen entscheidend — die Rentenfinanzen konsolidiert, die Renten sind langfristig gesichert, und niemand braucht Angst um seine Altersversorgung zu haben. Und das Allerallerwichtigste ist — das kann ich beim Aufleuchten der roten Lampe gerade noch sagen —: Die Preise in unserem Lande sind stabil wie lange nicht mehr, sie sind so stabil wie nirgendwo in der Welt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Ungenügend! — Weitere Zurufe von der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Potthast.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gabriele Potthast


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Feilcke, ich muß sagen, ich bin tief enttäuscht von Ihnen. Von einem Politiker, wie Sie es sind, hätte ich zumindest erwartet, daß er sich zuvor informiert, bevor er Behauptungen aufstellt wie die, daß ich keine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hätte.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Habe ich nicht gesagt!)

    Ich habe als Angestellte beim Berufsfortbildungswerk jahrelang Beiträge für die Angestelltenrentenversicherung gezahlt.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Sie haben nicht zugehört! — Frau Nickels [GRÜNE]: Doch, das hat er gesagt! — Dr. Vogel [SPD]: Er weiß doch selber nicht, was er sagt!)

    Darüber hinaus finde ich es traurig, Herr Feilcke, daß auch Sie diese Rentendebatte dazu benutzen, Wahlkampf für Berlin zu machen.
    Herr Fink, ich hätte mich gefreut, wenn Sie bei der letzten Rentenanpassungsdebatte dabeigewesen wären, denn dann hätten Sie heute zumindest gewußt, daß die Rentenerhöhungen nicht nur unter der sozialliberalen Koalition unter den Preissteigerungsraten lagen; vielmehr betrug auch im letzten Jahr die Rentensteigerung sage und schreibe 0,65%, und zwar nach Abzug der Krankenversicherungsrate und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß



    Frau Potthast
    die Rentenanpassung erst ab Juli 1984 gültig wurde.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Jetzt wird's ganz schlecht! Ein grünes Rechenwerk!)

    Einer Preissteigerung von 3,5% im letzten Jahr stand also 0,65 % Rentensteigerung gegenüber.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt gar nicht!)

    Herr Fink, ist das etwa keine Rentenabsenkung und damit ein Skandal?

    (Zustimmung bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Zum anderen möchte ich die Zeit noch kurz dazu benutzen, unser Sofortprogramm zur Eindämmung der Ungerechtigkeit in der Rentenpolitik zu begründen. Unser Sofortprogramm soll den Einstieg in eine langfristige Rentenreform ermöglichen, die den sozial Schwachen zugute kommt. Die Maßnahmen dieses Sofortprogramms können die — im Jahr 1984 verpaßte — Chance einer echten Rentenreform mit dem Ziel einer eigenständigen Alterssicherung der Frau nicht wieder herbeiführen. Mit einer Anerkennung von Kindererziehungszeiten und einer Anhebung von Kleinstrenten mindestens auf das Niveau der Sozialhilfe werden die vom Versagen der Rentenreformpolitiker am meisten getroffenen Frauen in einem ersten Schritt zumindest errtlastet. Im einzelnen:
    Erstens. Die Anerkennung von drei Kindererziehungsjahren entspricht der Programmatik aller im Bundestag vertretenen Parteien. Sie ersetzt allerdings weder eine eigenständige Alterssicherung der Frau noch die sozial notwendige Unterstützung der erziehenden Frauen und Männer.
    Zweitens. Daß Empfängerinnen und Empfänger von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, ist ein gesellschaftspolitischer Skandal. Ein Minimum an Achtung gegenüber den Alten in unserer Gesellschaft fordert, daß ihnen die diskriminierenden Bittgänge zum Sozialamt erspart bleiben.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Wieso diskriminierend?)

    Dieser Initiativantrag, den wir gestellt haben, ist im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Anpassung der Regelsätze der Sozialhilfe an die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu sehen, die die Fraktion der GRÜNEN im Rahmen der Haushaltsberatung für 1985 eingebracht hat. Demnach müßten die Regelsätze um mindestens 30% erhöht werden.
    Drittens. Um die mit der Forderung nach drei Kindererziehungsj ahren und der Rentenanhebung über die Armutsgrenze verbundenen Mehrkosten aufbringen zu können, ist eine Erhöhung des Bundeszuschusses unumgänglich. Der Betrag von 19 Milliarden DM entspricht den von verschiedenen Rentenversicherungsträgern seit Jahren eingeforderten Ausgleichszahlungen des Bundes für sogenannte Fremdleistungen der Rentenversicherungsträger.
    Viertens. Die Forderung, daß die Bundesanstalt für Arbeit entsprechend den bis 1982 geltenden Regelungen den vollen Rentenversicherungsbeitrag gemäß dem früheren Bruttoeinkommen für die Bezieher von Arbeitslosengeld an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen hat, entspricht grundsätzlichen systematischen Prinzipien der Sozialversicherung. Jedes soziale Sicherungssystem hat die in seinen Aufgabenbereich fallenden Risiken voll zu decken. Es kann nicht angehen, daß die Lasten der Massenerwerbslosigkeit auf die ohnehin angeschlagene Rentenversicherung abgewälzt werden.
    Danke.

    (Beifall bei den GRÜNEN)