Rede:
ID1011500400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Seehofer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 — Drucksache 10/2705 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998 — Drucksache 10/2235 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz) — Drucksache 10/2677 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8543 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8550 B Seehofer CDU/CSU 8554 C Frau Potthast GRÜNE 8557 D, 8573 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8560 D Dr. Apel SPD 8563 A Fink, Senator des Landes Berlin . . . 8564 D Heyenn SPD 8566 D Feilcke CDU/CSU 8571A Cronenberg (Arnsberg) FDP 8574C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 8577 C Glombig SPD 8579 B Günther CDU/CSU 8583 C Heyenn SPD (Erklärung nach § 30 GO) 8586A Nächste Sitzung 8586 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8587* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8587*B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8543 115. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 18. 1. Dr. Bugl 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Clemens 18. 1. Egert 18. 1. Eylmann 18. 1. Dr. Feldmann 18. 1. Frau Geiger 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. von Hammerstein 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Jaunich 18. 1. Frau Kelly 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Link (Diepholz) 18. 1. Nelle 18. 1. Neumann (Bramsche) 18. 1. Reddemann* 18. 1. Reuschenbach 18. 1. Reuter 18. 1. Rode (Wietzen) 18.1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Schneider (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Schulte (Unna) * 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18.1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Voigt (Sonthofen) 18. 1. Dr. Waigel 18. 1. Wischnewski 18. 1. Frau Dr. Wisniewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 GG an das Saarland Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Juni 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat hält es für unverzichtbar, daß im Bundeshaushalt auch künftig an der Vorveranschlagung der Finanzhilfen des Bundes für die Wohnungsbau- und die Städtebauförderung festgehalten wird, solange nicht entsprechende Entscheidungen über den Abbau der Mischfinanzierungen und zur Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder getroffen sind. Da der Bund von den Ländern Mitleistungen in bestimmter Mindesthöhe verlangt, müssen die Länder schon während der Aufstellung ihrer Haushalte die Höhe der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen kennen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß ein ausreichendes finanzielles Engagement des Bundes im Wohnungs- und Städtebau entsprechend den bisherigen Anteilsverhältnissen der Bund-/Länder-Finanzierung unverzichtbar ist, bis ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über eine Entflechtung dieses Mischfinanzierungsbereiches einschließlich eines vollen finanziellen Ausgleichs hergestellt ist. Einen einseitigen Rückzug des Bundes aus der gemeinsamen Finanzierung des Wohnungs- und Städtebaus darf es nicht geben. Insbesondere erwartet der Bundesrat, daß der Bund die im Bundeshaushalt 1985 ausgebrachten Baudarlehensmittel von 510 Mio. DM nicht weiter kürzt, sondern tatsächlich in dieser Höhe bereitstellt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vier- teljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/2592) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/2640) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) -(Drucksache 10/2650) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1984 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 53 - Landabgaberente - und b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/2651) zuständig: Haushaltsausschuß 8588* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1984 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1982 und 1983 — (Drucksache 10/2624) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Formaldehyd — Gemeinsamer Bericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Biologischen Bundesanstalt und des Vorsitzenden der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft — (Drucksache 10/2602) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/2721) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. April 1985 vorzulegen Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. Januar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates mit besonderen Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 9/1950 Nr. 53, 10/358 Nr. 20)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, daß dieses eben die Einbringungsrede des zuständigen Ressortministers war. Ich finde, meine Damen und Herren, das war eine Zumutung für dieses Parlament.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir sprechen heute über das Rentenanpassungsgesetz. Herr Blüm hielt die Einbringungsrede der Bundesregierung zur Neuordnung der Hinterbliebenenrente. Meine Damen und Herren, haben Sie aus dieser Rede, die nicht einmal mehr Unterhaltungswert hatte, entnehmen können, wohin die Fahrt geht? Es bleibt wieder alles im Nebel. Die Rentenfinanzen bleiben unsicher. Dieser Arbeitsminister ist nicht in der Lage, ein vernünftiges Konzept vorzulegen.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich danke Ihnen, Herr Arbeitsminister, dafür, daß Sie unser Rentenkonzept im Grunde begrüßt haben. Ich denke, ich gebe Ihnen nachher das ganze Konzept noch einmal zum Lesen; Sie haben einiges nicht ganz richtig verstanden.
    Es ist richtig, wenn Sie sagen, wir brauchen eine Strukturreform. Ich will Ihnen heute mit meiner Rede — ergänzt durch meine Kollegen Glombig und Günther Heyenn — darlegen, wie eine langfristige Reform der Rentenversicherung gestaltet werden kann, welche die Renten auf die Dauer wetterfest macht, zugleich eine vernünftige Reform der Hinterbliebenenversorgung ermöglicht und dabei Ungerechtigkeiten, die es heute noch gibt, abbaut.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Hören Sie zu, meine Damen und Herren. Dann werden Sie sehen, welchen Weg man gehen kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich wäre auch vorsichtig, Herr Bundesarbeitsminister, so zu tun, als seien die Sozialdemokraten in dieser Frage nur mit den Arbeitnehmern liiert. Gelegentlich kommt ja auch von Arbeitgeberseite durchaus etwas Vernünftiges. Wenn wir mit ihnen lange diskutiert haben und Sozialdemokraten und Arbeitgeber in einer langfristigen Perspektive der Sozialpolitik übereinstimmen, so finde ich das ganz in Ordnung. Ich habe überhaupt nichts dagegen.
    Aber wie lautet dann die Stellungnahme der Gewerkschaften? Die Gewerkschaften begrüßen es, daß die Sozialdemokratische Partei endlich ein Strukturgesetz vorlegt, damit das Hickhack in der Rentenpolitik aufhören kann. Das ist die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft begrüßt unser Rentenkonzept, weil damit endlich die Strukturprobleme angepackt werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ja, aber die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft begrüßt es. Wir sind nicht allein; wir haben Verbündete, und wir haben uns mit ihnen über unser Konzept mehrfach unterhalten.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion will es nicht bei der Reform der Hinterbliebenenversorgung lassen. Wir verbinden damit die strukturellen Reformen, um die Rentenfinanzen in den nächsten Jahrzehnten wetterfest zu machen. Es muß doch Schluß sein mit der ständigen Flickschusterei und dem Stückwerk in der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Das Vertrauen in die Verläßlichkeit der Alterssicherung hat in den letzten Jahren großen Schaden genommen. Viele Rentnerinnen und Rentner sind verunsichert durch die jährlich wiederkehrenden Diskussionen über die Sicherheit der Rentenfinanzen. Damit muß endlich Schluß sein.



    Frau Fuchs (Köln)

    Wir Sozialdemokraten haben Ihnen nach dem Regierungswechsel ein gemeinsames Vorgehen in der Rentenpolitik angeboten.

    (Jung [Lörrach] [CDU/CSU]: Und eine leere Kasse!)

    Ich habe am 18. April 1983 für die SPD-Bundestagsfraktion erklärt:
    Wenn die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem Bundesarbeitsminister ein Kooperationsangebot in der Rentenfrage macht, dann tut sie das aus der politischen Überzeugung, daß die lohnbezogene dynamische Rente zu den größten sozialen Errungenschaften unseres Landes gehört und deshalb notwendig ist, sie durch Anpassung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine langfristige gesunde, gesicherte Grundlage zu stellen.
    Leider, Herr Bundesarbeitsminister, sind Sie auf unser Kooperationsangebot nicht eingegangen; einen ernsthaften Versuch zu einem Konsens hat es bisher nicht gegeben. Ich bedauere dies sehr, denn die dauerhafte Sicherung und Stabilisierung der Rentenversicherung muß das Ziel und die Aufgabe aller politischen Parteien sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun gibt es heute wieder eine Gelegenheit. Ich sage noch einmal, Herr Bundesarbeitsminister: Wenn Ihre Worte im Bundesrat im Dezember vorigen Jahres ernstgemeint waren, dann können wir an Hand der heute vorliegenden Rentenkonzepte der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion noch zu einem Konsens zusammenfinden.
    Unser Konzept hat vier Elemente: Das erste ist die Schließung der aktuellen Finanzlöcher, das zweite ist die langfristige Stabilisierung der Rentenfinanzen, das dritte die zukunftsorientierte Reform der Hinterbliebenenversorgung und das vierte die Anerkennung eines Kindererziehungsjahres für alle Frauengenerationen. Ich füge für die Fachwelt draußen hinzu — ich bin auch stolz darauf —, daß wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der zugleich in das Sozialgesetzbuch eingeklinkt werden kann. Wir schaffen ein neues Gesetz mit einem neuen, kodifizierten Rentenrecht. Wir bringen damit auch Licht in dieses komplizierte Rechtsgebiet und leisten einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie.
    Außerdem sieht unser Gesetzentwurf eine Fülle von kleineren Korrekturen im Rentenrecht vor, auf die ich nicht im einzelnen eingehen kann. Aber ich möchte besonders hervorheben: Wir wollen die skandalösen Einschnitte bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten beseitigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das will ich hinzufügen: Es war beachtlich, was der Bundesarbeitsminister zur Not der Frau im Alter und zur Rente für ältere Frauen gesagt hat. Es war wirklich haarsträubend. Wie hoch ist denn eine Rente nach fünf Versicherungsjahren? Sie haben doch die Frauen in die Armut gedrängt, weil Sie den Anspruch auf Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente für einen großen Teil der Frauen beseitigt haben.

    (Beifall bei der SPD — Feilcke [CDU/CSU]: Sie glauben sich ja selbst nicht!)

    Jetzt tun Sie so, als ob Sie mit der Herabsetzung der Wartezeit den Frauen einen größeren Anspruch gegeben hätten. Dies täuscht nicht darüber hinweg, wieviel durch die Einschnitte — gerade bei Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrenten — an Nachteilen für Hausfrauen hingenommen werden muß.
    Der erste Punkt unseres Konzeptes ist die Schließung der aktuellen Finanzlöcher. Es ist immer dasselbe Thema: Dreh- und Angelpunkt für die Sicherung der Rentenfinanzen ist, daß für Arbeitslose volle Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden. Dies kostet natürlich Geld, aber Massenarbeitslosigkeit

    (Dr. Vogel [SPD]: Ist noch viel teurer!)

    ist kein individuell versicherbares Risiko; bei Massenarbeitslosigkeit ist es richtig, daß Haushaltsmittel zur Finanzierung der Folgen eingesetzt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie, Herr Bundesarbeitsminister, wissen doch ganz genau: Der Fehler ist, daß Sie zweimal, 1983 und 1984, 5 Milliarden DM aus der Rentenkasse herausgenommen haben. Deswegen ist doch diese Lücke in den Rentenfinanzen entstanden! Diese Maßnahme müssen Sie rückgängig machen, damit die Rentenfinanzen auf eine vernünftige Basis gestellt werden können.
    Mit der Wiederherstellung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose läßt sich auch eine angemessene Rentenerhöhung finanzieren. Wir Sozialdemokraten werden nicht zulassen, daß die Renten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Was haben Sie getan?)

    Diese Rechenkunststücke mit den 0,5 % mehr Anpassung waren hochinteressant, Herr Bundesarbeitsminister, aber Tatsache ist doch, daß die Rentner schon im vorigen Jahr einen Kaufkraftverlust hinnehmen mußten,

    (Dr. Vogel [SPD]: Richtig!)

    und Tatsache ist weiter, daß sie auch in diesem Jahr einen Kaufkraftverlust hinnehmen müssen.
    Wir haben Ihre 0,5 % mehr Anpassung deswegen „lächerlich" genannt, Herr Bundesarbeitsminister, weil man darauf hinweisen muß, aus welchen Gründen Sie diese 0,5 % mehr Anpassung beschlossen haben: Solange beim Anpassungssatz optisch eine 1 vor dem Komma stand, ob es nun 1,0 oder 1,007 oder 1,001 oder noch mehr Zahlen hinter dem Komma waren, solange Sie — wegen der Optik — den Rentnern erklären konnten, sie würden 1 % bekommen, war für Sie die sozialpolitische Anpassungswelt in Ordnung. Erst als klar wurde, daß die Anpassung geringer als dieses optisch erwünschte eine Prozent sein würde, merkten Sie, daß Sie dies in der Offentlichkeit nicht durchhalten würden; und nur aus die-
    8552 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn. Freitag, den 18. Januar 1985
    Frau Fuchs (Köln)

    sen kosmetischen Gründen haben Sie sich zu einer neuen Entscheidung durchgerungen. Das ist lächerlich!

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)

    Nun habe ich Ihnen genau zugehört.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das wollen wir doch wohl hoffen!)

    — Ja, wissen Sie, wenn es beim Arbeitsminister etwas zuzuhören gäbe!

    (Feilcke [CDU/CSU]: Sie haben doch zugehört!)

    Ich habe nicht heraushören können, wie er nun die Rentenfinanzen in den nächsten Jahren auf Dauer sichern will. Meine Damen und Herren, Ende vorigen Jahres mußten die Renten erstmals auf Pump gezahlt werden.

    (Urbaniak [SPD]: Hört! Hört!)

    Die Beitragseinnahmen des Jahres 1984 waren um rund 1,8 Milliarden geringer

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dank eurer Politik!)

    als erwartet, und die Schwankungsreserve lag Ende Dezember 1984 unter der vorgeschriebenen Monatsausgabe.

    (Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört!)

    Die 350 Millionen, die Sie nunmehr in diesem und im nächsten Jahr für die zusätzliche Anpassung brauchen, sind noch gar nicht finanziert. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Die Rentenversicherung kann dieses Geld nicht aufbringen, und der Finanzminister schweigt sich bisher aus. Sie haben doch in den Bundeshaushalt vorsorglich ein Betriebsmitteldarlehen in der Größenordnung von 5 Milliarden eingestellt. Ich betone: ein Betriebsmitteldarlehen! Damit machen Sie, meine Damen und Herren, aktenkundig, daß die Rentenfinanzen nur mit Krediten über Wasser gehalten werden können. Dies nenne ich einen Skandal!

    (Beifall bei der SPD)

    Der zweite Punkt unseres Konzepts ist die langfristige Stabilisierung der Rentenfinanzen. Wir haben ein eigenes Konzept vorgelegt. Neben der Wiederherstellung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose wollen wir — und ich bin froh darüber, daß Sie uns darin zustimmen — durch eine Änderung der Rentenformel und des Bundeszuschusses die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabilisieren.
    Wir alle kennen die Lasten, die sich in den nächsten Jahrzehnten durch den veränderten Altersaufbau der Bevölkerung für die Alterssicherung ergeben. Immer weniger Beitragszahler müssen die Folgen der steigenden Alterslast tragen. Ich stimme Ihnen zu, Herr Bundesarbeitsminister: Das Wichtigste wäre, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Arbeitsplätze zu schaffen, denn Arbeitnehmer als Beitragszahler sind der wichtigste Beitrag zur Finanzierung der Rentenversicherung.
    Dennoch gibt es einen veränderten Altersaufbau. Für uns Sozialdemokraten kann es nicht so sein, daß man sagt: Die Rentner allein werden in dieser Frage zur Kasse gebeten. Es kann auch nicht so sein, daß allein die Beitragszahler diese Last tragen. Wir schlagen mit unserem Strukturprogramm, zu dem der Kollege Eugen Glombig noch weitere Ausführungen macht, einen Dreiklang vor. Wenn wegen der wirtschaftlichen Entwicklung und auf Grund der demographischen Veränderungen Veränderungen in der Finanzsituation erforderlich sind, müssen die Probleme gleichermaßen auf die Schultern der Rentner, der Beitragszahler und den Bundeshaushalt verteilt werden. Ich halte dieses für den wichtigsten Teil unseres ganzen Reformpaketes und hoffe inständig, daß es gelingt, die Weichen jetzt richtig zu stellen und mit der Flickschusterei aufzuhören, damit wir in das Jahr 2000 hinein eine vernünftige Rentenfinanzierung anbieten können.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will nur hinzufügen: Sie wissen, daß unsere Vorschläge sich an den Vorstellungen des Sozialbeirats orientieren. Sie entsprechen auch den Vorstellungen, die, wie ich weiß, auch bei Ihnen diskutiert wurden. Ich habe die Bitte: Lassen Sie uns jetzt dieses Problem anpacken, damit wir aus der ständigen Finanzbedarfsdebatte bei der Rentenversicherung hinauskommen.
    Ich bin mir bewußt, daß mit diesem Konzept der langfristigen Stabilisierung nicht alle wirtschaftlichen Probleme eingefangen sind. Ich habe auf die Arbeitslosigkeit hingewiesen. Wir Sozialdemokraten sagen aber auch: Auf Dauer kann es nicht angehen, daß sich auf Grund technologischer Entwicklungen die Finanzierung der sozialen Sicherung insofern verschlechtert, als — um es einfach auszudrücken — immer mehr Maschinen eingesetzt werden und immer weniger Menschen beschäftigt werden. Deswegen werden wir Sozialdemokraten weiter an dem Thema der Umstellung der Arbeitgeberbeiträge auf Wertschöpfungsbasis arbeiten.

    (Beifall bei der SPD)

    Es muß doch auch innerhalb der Unternehmen eine gerechtere Heranziehung zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme erreicht werden. Es kann nicht so sein, daß die lohnintensiven Betriebe die ganze Last der Finanzierung tragen und die Unternehmen, die mehr Maschinen statt Menschen einsetzen, sich an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme überhaupt nicht beteiligen. Meine Damen und Herren, das muß geändert werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Arbeitsminister hatte immer Sorge, weil er meinte, damit würde die leistungsbezogene, die lohnbezogene Rente aufgegeben werden. Nein, Herr Bundesarbeitsminister, darum geht es nicht. Die Rente des einzelnen bleibt eine individuelle, beitragsbezogene, lohnbezogene Rente. Die Aufbringung durch die Arbeitgeberseite muß sich aber den veränderten Bedingungen in der Wirtschaft anpassen.



    Frau Fuchs (Köln)

    Der dritte Bereich unseres Konzepts ist eine zukunftsorientierte Reform der Hinterbliebenenversorgung. Wir Sozialdemokraten haben diese Reform mit den notwendigen strukturellen Anpassungen verbunden, um für die soziale Sicherung der Frau ein zukunftsorientiertes Modell vorlegen zu können. Es war interessant, daß der Bundesarbeitsminister sich eigentlich mehr mit der Ablehnung unseres Modells als mit seinem eigenen auseinandergesetzt hat. So ganz sicher scheint er sich mit seiner Zielsetzung auch nicht zu sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Politik nicht so kompliziert wäre — ich schaue mich unter den Sozialpolitikern aller Fraktionen um —, würden wir uns, wie ich weiß, alle zusammensetzen, und Sie würden mit uns zusammen das Teilhabemodell durchsetzen wollen. Wir waren doch immer der Auffassung, daß die Alterssicherung der Frauen umfassend reformiert und dem partnerschaftlichen Eheverständnis zum Durchbruch verholfen werden müsse. Wie hieß es noch im Wahlprogramm der CDU 1980? Sie wollte eine Partnerrente. Meine Damen und Herren, stimmen Sie uns zu! Wir erfüllen Ihren Parteitagsbeschluß aus dem Jahre 1980.

    (Beifall bei der SPD)

    Lassen Sie mich — mein Kollege Günther Heyenn wird das vertiefen — jene drei Gruppen behandeln, die in einem Konzept gerecht behandelt werden müssen. Es gibt j a unterschiedliche Personengruppen. Herr Kollege, erstens müssen wir für die Gleichberechtigung der Männer sorgen, denn zu der ganzen Reform kommt es, weil ein Mann geklagt hat, der nach dem Tode seiner Frau keine Hinterbliebenenversorgung bekam. Wir müssen also dafür sorgen, daß die Männner eine gerechte Hinterbliebenenversorgung bekommen.
    Zweitens geht es um die erwerbstätigen Frauen, die durchgängig erwerbstätig sind und neben ihrer eigenen Rente eine 60%ige abgeleitete Rente bekommen. Die möchten im Grunde möglichst wenig verändert wissen.
    Drittens geht es um die große Gruppe der Frauen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine eigene Rente haben und ihre 60%ige Hinterbliebenenversorgung als zu gering erachten und Verbesserungen wünschen.
    Nun ist die Frage: Welches Modell gibt es denn, um diese unterschiedlichen Personengruppen gerecht in einem Modell unterzubringen? Diese Betroffenen gleichzubehandeln ist sehr schwierig. Aber sie nicht gegeneinander auszuspielen, meine Damen und Herren, ist das Kunststück unseres Teilhabemodells; denn wir sagen: Jeder baut sich seine eigenen Rentenversicherungsansprüche durch Beitragszahlungen auf, Mann und Frau. Im Hinterbliebenenfall gibt es 70% der gemeinsam erworbenen Rentenansprüche, mindestens die eigene Rente. Damit läßt sich im Alter der Lebensstandard aufrechterhalten. Das hat mit Anrechnung nichts zu tun, meine Damen und Herren. Es wird ein eigener, originärer, neuer Rentenanspruch begründet, der auch bei Wiederheirat nicht wegfällt. Verschlechterungen für einige erwerbstätige Frauen können abgemildert werden durch eine zehnjährige Übergangszeit.
    Wir sehen als Elemente der Verbesserung der Rente für alle Frauen die Rente nach Mindesteinkommen und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten vor.
    Unser Teilhabemodell, meine Damen und Herren, entspricht im wesentlichen auch dem Vorschlag der Sachverständigenkommission unter der Leitung von Professor Meinhold. Diese Kommission hat für die Reform der Hinterbliebenenversorgung wichtige Vorarbeiten geleistet. Frau Verhülsdonk war mit in dieser Kommission, auch Kollegen von uns. Ich denke, wir alle sollten an diesem Tag Herrn Professor Meinhold stellvertretend für alle Kommissionsmitglieder noch einmal unseren herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist bedauerlich, daß der Bundesarbeitsminister diesen breiten gesellschaftlichen Konsens aufgegeben hat, der seinen Niederschlag in den Beratungen der Kommission gefunden hatte. Wir halten an diesem Konsens fest; denn unser Modell bringt nicht wie das Modell von Herrn Blüm nur keine Verschlechterungen, sondern unser Modell bringt in der Zukunft für über 80 % der Frauen mit einer heute niedrigen Rente Verbesserungen. Das ist der wichtigste Punkt.

    (Beifall bei der SPD)

    Daß diese notwendig sind, hat auch die Bundesregierung unterstrichen. Wir haben eine Große Anfrage zur Lebenssituation älterer Frauen eingebracht. In der Antwort auf diese Frage hat die Bundesregierung auf jeder Seite gesagt: Die Alterssicherung der Frau ist unzureichend. Bei der Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung müssen wir — so die Bundesregierung — eine Lösung finden, die gerade für ältere Frauen eine sozial ausgewogene und akzeptable Sicherung bringt. — Meine Damen und Herren, Sie tun aber überhaupt nichts, um dieser Antwort Ihrer eigenen Regierung gerecht zu werden; denn Verbesserungen gibt es für die Renten der Frauen in Ihrem Modell überhaupt nicht, und das halten wir für unvertretbar.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen auch nicht, Herr Bundesarbeitsminister, daß die abgeleitete Rente wieder Unterhaltsersatzfunktion hat. Die Teilhaberente geht von dem Gedanken aus, daß Mann und Frau miteinander entscheiden, wer welche Aufgabe wahrnimmt, daß dann im Hinterbliebenenfall nach partnerschaftlichem Denken ein neuer, eigener Rentenanspruch entsteht und daß auch die Frau, die aus welchen Gründen auch immer nicht erwerbstätig war, nicht auf Unterhaltsersatz angewiesen ist, sondern im Hinterbliebenenfall einen eigenen Rentenanspruch erhält.
    Wir haben mit diesem partnerschaftlichen Gedanken beim Versorgungsausgleich begonnen, als es darum ging, die Eigenständigkeit des Anspruchs



    Frau Fuchs (Köln)

    auf soziale Sicherung zu begründen. Das war damals ein großer Durchbruch, meine Damen und Herren, weil bis zu der Reform die Männer bei der Ehescheidung ihren vollen Rentenanspruch mitnehmen konnten. Der Versorgungsausgleich brachte die Möglichkeit einer eigenen verbesserten sozialen Sicherung für die Frau nach der Scheidung. Dies bauen wir nun aus: durch die Rente nach Mindesteinkommen, durch Kindererziehungsjahr und durch — im Hinterbliebenenfall — einen neuen Rentenanspruch nach partnerschaftlichen Gedanken der Ehe, der auch bei Wiederverheiratung nicht wegfällt und der, meine Damen und Herren, keiner Einkommensanrechnung unterliegt. Es ist doch unerträglich, wenn sich der Hinterbliebene im Hinterbliebenenfall eigenes Einkommen anrechnen lassen muß. Da wird die Ungerechtigkeit so dramatisch, daß ich den Arbeitsminister noch einmal bitten möchte: Gehen Sie mit auf unser Modell, damit wir im Hinterbliebenenfall mit sauberen Ansprüchen rechnen können!

    (Beifall bei der SPD)

    Nun sagen Sie, unser Modell sei nicht kostenneutral. Das ist richtig. Aber was heißt eigentlich „Kostenneutralität"? Wir sagen: Durch Umschichtungen innerhalb des Rentensystems ist unser 70%iges Teilhabemodell zu finanzieren,

    (Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Von wem zu wem?)

    und der Arbeitsminister hat unsere Finanzrechnungen nicht korrigiert. Das heißt, wir brauchen zwar Haushaltsmittel, um die Wiederherstellung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose durch die Bundesanstalt für Arbeit zu ermöglichen, wir brauchen aber für unser 70%iges Teilhabemodell keine zusätzlichen Steuermittel, sondern wir finanzieren dies durch Umschichtungen innerhalb des Rentenrechts,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Von wem zu wem? Wer bekommt weniger?)

    und zwar in Bereichen, in denen auch die Bundesregierung unseren Gedanken verfolgt, nämlich durch eine gerechte Umorientierung der sogenannten beitragslosen Zeiten; Sie kennen die Berechnungen. Deswegen ist es falsch, zu meinen, das sozialdemokratische Teilhabemodell sei nicht finanzierbar.

    (Beifall bei der SPD)

    Der vierte Punkt ist die Anerkennung eines Kindererziehungsjahres. — Ich sehe, ich muß zum Schluß kommen; mein Kollege Günther Heyenn wird darauf näher eingehen. — Wir werden alles mobilisieren, damit das Kindererziehungsjahr für alle Frauengenerationen eingeführt werden kann, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Es kann nicht angehen, daß die Zwangsanleihe zurückgezahlt wird, daß eine Ergänzungsabgabe nicht kommt, daß Sie viele Milliarden DM für die Erforschung des Weltraumes ausgeben, aber für die Mütter auf Erden ein Kindererziehungsjahr nicht bezahlbar sein soll. Das ist unerträglich!

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Deswegen ist mein letzter Satz:

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bravo!)

    Es ist nach wie vor richtig: Vielen Rentnern geht es gut — dank unserer guten Sozialpolitik, meine Damen und Herren —,

    (Beifall bei der SPD)

    aber es kann nicht angehen, daß die Last der Massenarbeitslosigkeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten allein von den Schwächeren getragen wird. Ihre Politik sorgt dafür, daß die Reichen reicher und die Armen ärmer werden, und dagegen werden wir uns wehren.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seehofer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Fuchs, ich stelle Ihnen nur eine Frage: Warum haben Sie all das, was Sie hier jetzt erläutert haben, in Ihrer Regierungszeit nicht umgesetzt? Sie hätten 13 Jahre Zeit gehabt, dies in die Tat umzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Es ist ja recht interessant, daß Sie zu der aktuellen Frage, die die Rentner interessiert, nämlich der Rentenerhöhung 1985, keinen Satz

    (Feilcke [CDU/CSU]: Kein Wort!) verloren haben.


    (Urbaniak [SPD]: Das kommt noch!)

    Sie haben überhaupt keinen Grund, sich aufs hohe Roß zu setzen. Hier sagen Sie zur Rentenerhöhung keinen Satz, draußen verunsichern Sie die Rentner, draußen stellen Sie die Sicherheit der Renten in Frage, draußen wiegeln Sie die Rentner gegen diese Bundesregierung auf. In Wahrheit, Frau Kollegin Fuchs, geht es Ihnen nicht um die Rentner, in Wahrheit geht es Ihnen nach allen Pressemeldungen der letzten Tage um die Wahlen in Berlin, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Faltlhauser [CDU/CSU] und Feilcke [CDU/CSU]: Stimmungsmache der SPD!)

    Ich möchte Ihnen einmal sagen, Frau Fuchs, nachdem Sie hier selber dargestellt haben, was Sie zwischen 1969 und 1982 alles nicht gemacht haben, was Sie, 1972 beginnend, den Rentnern alles zugemutet haben. 1972 betrug die Schwankungsreserve in der gesetzlichen Rentenversicherung neuneinhalb Monatsausgaben, 1982 waren es noch ganze zwei Monatsausgaben. Hier wurden Milliardenbeträge verpulvert. Am 1. Juli 1978 haben Sie die fällige Rentenanpassung auf den 1. Januar 1979 ver-



    Seehofer
    schoben. Das heißt im Klartext: 1978 gab es eine Nullrunde für die Rentner.

    (Frau Dr. Lepsius [SPD]: Sie können nicht einmal rechnen!)

    1979, 1980 und 1981 haben Sie die Rentenanpassung von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Sie haben die Renten willkürlich nach Kassenlage erhöht. Durch diese Manipulation haben Sie den Rentnern die Rente auf Dauer um 121/2 % gekürzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nie zuvor in der gesetzlichen Rentenversicherung

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Gab es eine Rente auf Pump!)

    sind die Rentner so massiv zur Kasse gebeten worden wie durch Sie. Nie zuvor sind gleichzeitig die Rentenkassen so leergefegt worden wie durch Sie. Wer in so massiver Weise versagt hat, kann sich heute nicht als Anwalt der Rentner aufspielen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, nach dem Generationenvertrag sichert die jeweils erwerbstätige Generation mit ihren Beiträgen die Renten der älteren Bürger. Maßstab für die Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung. Löhne und Renten gehören zusammen. Die SPD hat im letzten Jahr mit Nachdruck gewerkschaftliche Forderungen unterstützt, die einen nicht unerheblichen Teil der Wertschöpfung in Arbeitszeitverkürzungen und nicht in die Löhne zu stecken zum Ziel gehabt haben. Für Arbeitszeitverkürzungen werden aber keine Beiträge bezahlt. Arbeitszeitverkürzungen kann man auch nicht an die Rentner weitergeben. Sie haben genug Freizeit. Eine solche Politik der Arbeitszeitverkürzung mit niedrigeren Löhnen richtet sich gegen die Interessen der Rentner.

    (Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)

    Hier wird deutlich, wie ernst Sie es mit der Solidarität gegenüber der älteren Generation nehmen.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sie wissen, daß das Blödsinn ist!)

    In Wirklichkeit geht es Ihnen nicht um die Rentner — ich sagte es —, in Wirklichkeit geht es Ihnen um die Wählerstimmen bei den drei bevorstehenden Landtagswahlen.
    Die Rentenerhöhung 1985 ergibt sich aus dem Lohnanstieg 1984 abzüglich einer Erhöhung des Beitrags zur Rentnerkrankenversicherung. Wir haben gehört, daß es zur Lohnentwicklung 1984 zur Stunde keine endgültigen Zahlen gibt. Zur Zeit muß von einem Zuwachs um die 3 % ausgegangen werden. Über geringfügige Abweichungen nach oben oder unten kann man zur Zeit nur spekulieren. Wichtig ist — dafür bin ich der Bundesregierung dankbar —, daß die Formel, die Renten 1985 nach der Lohnentwicklung des Jahres 1984 zu richten, nicht angetastet wird. Denn wenn man das machen würde, wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
    Die Diskussion gerade in den letzten Tagen hat sich alleine um die Frage gedreht: In welchem Umfang soll der Beitrag der Rentner zur Krankenversicherung erhöht werden? Wir haben vor der Bundestagswahl 1983 festgelegt, daß die Rentner schrittweise einen Beitrag zu ihrer Krankenversicherung leisten sollen, so wie auch die Arbeitnehmer. Diese Koalition, meine Damen und Herren, hat ehrlich gehandelt. Sie hat vor den Wahlen reinen Wein eingeschenkt. Die Rentner wurden durch unsere Maßnahmen nicht überrascht.
    Das war 1976 noch ganz anders. Man erinnere sich an den damaligen Bundestagswahlkampf. Da herrschten nicht nur andere Leute, da herrschten auch andere Sitten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Leider!)

    Vor der Wahl täuschte der SPD-Kanzler Schmidt die Rentner über die wahre Lage der Rentenfinanzen, um sie nach der Wahl mit massiven Einschnitten zu überfallen. Die SPD hat damals nicht nur kräftig abkassiert, sie hat auch in massiver Weise das Vertrauen in die Rentenversicherung erschüttert; und Vertrauen ist das wichtigste Kapital unserer Rentenversicherung.
    Der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner beträgt zur Zeit 3 % und sollte ursprünglich 1985 um 2 % auf 5 % angehoben werden. Die geringer als erwartet ausgefallene Lohnentwicklung im Jahre 1984 hat die Regierungskoalition nun veranlaßt, diesen Beitrag nicht um 2 %, sondern nur um 1,5 % auf dann 4,5 % zu erhöhen. Mehr, meine Damen und Herren, ist finanziell einfach nicht machbar. Man muß nämlich wissen, daß 1 % Krankenversicherungsbeitrag plus oder minus 1,4 Milliarden DM mehr oder weniger für die Rentenversicherung bedeutet.
    Die Rentner müssen wissen, daß auch nach Erhöhung dieses Krankenversicherungsbeitrages mit ihrem Beitrag zur Krankenversicherung nur ein kleiner Teil der Aufwendungen für ihre Krankenversicherung abgedeckt wird. Ich sage das gar nicht vorwurfsvoll. Die Rentner waren ja früher erwerbstätig. Dies ist ein Solidarbeitrag auch der Jungen gegenüber den Rentnern. Aber man muß einmal sehen, daß die Krankenversicherung für die Rentner im Jahre 1985 über 40 Milliarden DM aufwendet und daß die Rentner mit ihrem Beitrag nur annähernd 6 Milliarden DM zur Krankenversicherung beisteuern; das sind ganze 14 %. Die Finanzlücke von über 34 Milliarden DM muß durch die jüngeren Arbeitnehmer gedeckt werden. Deshalb ist die Beitragsleistung der Rentner zur Krankenversicherung auch ein echtes Stück Solidarität der Rentner mit den Jüngeren.
    Ich füge ein Zweites hinzu. Zielsetzung des Krankenversicherungsbeitrages ist auch, daß sich die Löhne und die Renten nicht auseinanderentwikkeln; denn man muß wissen, daß sich die jährlichen Rentenanpassungen, die in der Regel ja Nettoanpassungen sind, nach den Bruttolöhnen richten. Wenn man jetzt von den Rentnern auf Dauer keinen Krankenversicherungsbeitrag erheben würde, bedeutete dies auf die Dauer, daß sich die Renten wesentlich stärker nach oben entwickeln als die
    8556 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985
    Seehofer
    Löhne. Auch dies zu berücksichtigen ist eine Zielsetzung des Krankenversicherungsbeitrages.
    Meine Damen und Herren von der SPD, auch Sie haben dies offensichtlich so gesehen, solange Sie in der Regierung waren. Sie haben, noch in der Bundesregierung stehend, 1982 mit dem Entwurf zum 6. Rentenversicherungsänderungsgesetz einen Krankenversicherungsbeitrag für Rentner vorgesehen. In der Opposition allerdings haben Sie bis in die letzten Tage hinein die Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens immer sehr heftig in Frage gestellt.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: 5 % wollten wir auch nicht, Herr Seehofer!)

    Nach den Presseerklärungen der letzten Tage besteht nicht mehr der geringste Zweifel, daß Sie es mit der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags auch ernst gemeint haben. In der „Süddeutschen Zeitung" vom 11. und 16. Januar dieses Jahres kündigt der SPD-Fraktionsvorsitzende Vogel an, daß die SPD hier einen Antrag einbringen wird, wonach der Krankenversicherungsbeitrag in diesem Jahr nur um 1 % auf dann 4 % erhöht werden soll.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig!)

    Damit — und dafür sind wir Ihnen dankbar — dokumentieren Sie etwas, was Sie in der Vergangenheit, solange Sie in der Opposition sind, immer bestritten haben,

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das stimmt nicht!)

    nämlich Ihr Einverständnis mit einem Krankenversicherungsbeitrag von 4 %.
    Hier wird deutlich, worum der Streit bezüglich der Rentenanpassung 1985 eigentlich geht. Wir wollen einen Krankenversicherungsbeitrag von 4,5 %, die SPD will einen Krankenversicherungsbeitrag von 4 %. Das macht beim viel zitierten Kleinrentner etwa 3 DM aus. Ich weiß, man soll auch den Pfennig ehren. Aber glaubt denn wirklich jemand im Ernst, daß durch diese 3 DM die soziale Stellung eines Rentners verändert wird?

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch Schwachsinn, was Sie hier sagen!)

    Da waren die Einschnitte, die Sie 1978, 1979, 1980 und 1981 gemacht haben, von ganz anderem Kaliber. Ich frage: Wo bleiben heute die Proteste des DGB? Damals waren die Einschnitte, die die SPD vorgenommen hat, um das 25fache höher als das, was heute zur Debatte steht. Ich stelle auch an jene die Frage nach der Glaubwürdigkeit, die heute die Regierungskoalition wegen der zugegebenermaßen bescheidenen Rentenerhöhung 1985 mit Protesten überschütten. Wo bleibt der Protest heute gegen die Opposition?

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wer den in Aussicht genommenen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 4,5 % der Regierungskoalition als unsozial, als untragbar geiselt, kann
    die 4 % der Opposition nicht als soziale Wohltat preisen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Es ist nicht möglich — wir haben das sorgfältig geprüft —, den Krankenversicherungsbeitrag sozial zu staffeln. Der Bundesarbeitsminister hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Rente allein nichts darüber aussagt, wie hoch der Lebensstandard eines Rentenbeziehers ist. Mehr als 70 % der männlichen Rentner beziehen mehrere Einkommen. Bei den Rentnerinnen mit eigener Rente sind es zwei Drittel, bei den Witwen sogar 80 %. Dies heißt: Wollte man den Krankenversicherungsbeitrag sozial staffeln mit der Zielsetzung, daß die kleineren Renten nicht so stark belastet sind, müßte man das gesamte Haushaltseinkommen eines Rentners überprüfen. Dies würde aber zu einem gigantischen Verwaltungsaufwand führen. Mehrere Millionen Rentner müßten sich dieser bürokratischen, immer wiederkehrenden Prozedur unterziehen, und erreicht würde herzlich wenig.
    Man muß nämlich wissen, daß für die Bezieher von Renten bis 600 DM folgendes gilt: Über 50 leben in Haushalten mit Einkommen über 2 000 DM und 80 % in Haushalten mit Gesamteinkommen von über 1 000 DM. Hier würde man durch eine soziale Staffelung, ginge man nur nach der kleinen Rente, genau die Falschen treffen. Bei den Rentnern, die wirklich nur von einer kleinen Rente leben müssen, würde vielfach nur die Sozialhilfe entlastet, die sich natürlich bei gestiegener Rente sofort wieder schadlos halten würde.
    Ich unterstreiche das, was die Bundesregierung hier ausgeführt hat: Den Rentnern geht es im allgemeinen gut. Sie schneiden im Verhältnis zu den Aktiven nicht schlecht ab. Ihre Stellung im Einkommensgefüge hat sich in den letzten Jahren seit der Rentenreform 1957 sogar erstaunlich verbessert.
    Vergleicht man nämlich die Renten — das möchte ich noch einmal wiederholen —, die j a in der Regel Nettoeinkommen sind, mit den Nettoverdiensten der Arbeitnehmer, so zeigt sich, daß das Rentenniveau gegenwärtig einen Höchststand erreicht hat. Nach 40 Versicherungsjahren erreicht der Rentner 65 %, nach 45 Versicherungsjahren 73 % des Nettoeinkommens eines vergleichbaren Arbeitnehmers. Ein derart hohes Rentenniveau hat es — mit Ausnahme des Jahres 1977 — noch nie gegeben.
    Die Renten steigen auch im Gleichklang mit den verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer. Das ist nicht jedes Jahr deckungsgleich möglich. Das ist allein schon technisch nicht möglich, weil sich die Rentenerhöhung eines Jahres immer nach der Lohnentwicklung des vorhergehenden Jahres richtet. Aber im Durchschnitt mehrerer Jahre können wir feststellen, daß sich Renten und Nettoverdienste gleich entwickeln, so auch im Durchschnitt der Jahre 1983 bis 1985. In diesem Zeitraum stiegen die Renten um 6,6 %, während die Nettoarbeitsentgelte um 6,8 % stiegen.
    Meine Damen und Herren, es gibt ohne Zweifel auch Rentner, die von einer recht kleinen Rente



    Seehofer
    leben müssen. Aber dieses Problem — der Bundesarbeitsminister hat mit Recht darauf hingewiesen — kann die Rentenversicherung nicht lösen. Versicherungsleistungen bemessen sich nun einmal nach dem Beitrag und nach der Anzahl der Versicherungsjahre. Die Frage der wirtschaftlichen Bedürftigkeit spielt beim Versicherungsprinzip keine Rolle. Dafür gibt es die Sozialhilfe. Dafür wurde in diesem Sozialstaat die gleichberechtigte Säule in unserem Sozialsystem, nämlich die Sozialhilfe, als eigenständiger Zweig unseres Sozialsystems ins Leben gerufen. Ich warne alle davor, durch eine Einbeziehung der Prüfung wirtschaftlicher Bedürftigkeit in die Rentenversicherung

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das machen Sie doch jetzt!)

    gewissermaßen die Sozialhilfe und die Empfänger von Sozialhilfe zu diskriminieren. Niemand, der Sozialhilfe bezieht, braucht sich zu schämen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Die Rentner profitieren auch von der Stabilitätspolitik dieser Bundesregierung. Es kommt nicht nur darauf an, wie die Renten steigen, genauso wichtig, ja noch wichtiger, ist es, was man sich von der Rente kaufen kann. Da ist jedes Prozent weniger Inflation 1 % Rentenerhöhung. Man muß sich mal vorstellen, die Preissteigerungsrate wäre heute noch so hoch wie 1982, als wir die Regierung übernommen haben. Damals waren dies 5,6 %; wir haben diese Inflationsrate mehr als halbiert. sie um über 3 % zurückgeführt, und dies sind 3 % mehr Kaufkraft für die Rentner, dies sind 3 % Rentenerhöhung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Hier wird deutlich, daß Stabilitätspolitik nicht nur wegen der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft wichtig ist, sondern daß Stabilitätspolitik auch und vor allem Sozialpolitik ist.
    Genauso wichtig wie die Rentenhöhe, wie die Steigerung der Rente ist auch die Sicherheit der Rente. Die schönste Rentenerhöhung nutzt nichts, wenn die Rente selbst nicht bezahlt werden kann. Die SPD fordert mehr, sie fordert einen geringeren Krankenversicherungsbeitrag, sie schlägt eine große Strukturreform mit Milliarden Mehrkosten vor.

    (Glombig [SPD]: Das ist doch unglaublich, was Sie da erzählen!)

    Der wesentliche Deckungsvorschlag ist: Die Arbeitslosenversicherung soll ihre Beiträge an die Rentenversicherung erhöhen. Ich frage mich nur, für was Sie dieses Deckungsmittel eigentlich alles nehmen wollen: für den Krankenversicherungsbeitrag, für das Babyjahr, für die 70%ige Teilhaberegelung, für verschiedene andere Dinge in Ihrer Strukturreform. Dies ist typisch sozialistische Politik, daß Sie die Probleme nicht dort lösen, wo sie entstehen, sondern über einen Verschiebebahnhof jetzt die Arbeitslosenversicherung zur Kasse bitten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Wenn Sie bei der Arbeitslosenversicherung Milliarden wegnehmen, würde das nämlich bedeuten, daß Sie entweder die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsiosenversicherung erhöhen müßten,

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sie haben wirklich keine Ahnung, Herr Seehofer, leider! Ich gebe Ihnen mal einen Grundkurs, damit Sie verstehen, worum es geht!)

    oder Sie müßten Leistungen für die Arbeitslosen, für die Fortbildung, für die Umschulung, für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen streichen; denn sonst haben Sie bei der Bundesanstalt für Arbeit ein finanzielles Loch.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dies haben Sie uns über 13 Jahre vorexerziert.
    Meine Damen und Herren, Rentensicherheit ist genauso wichtig wie Rentenerhöhung, und deshalb zum Schluß meine wichtigste Feststellung: Die Rentner können sich darauf verlassen, daß ihre Rente auch 1985 sicher ist, daß sie pünktlich bezahlt wird;

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Auf Pump!)

    sie brauchen sich den Kopf nicht scheu machen zu lassen, sie können ruhig schlafen, sie können auch weiter in ihre Rentenversicherung Vertrauen setzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)