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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 — Drucksache 10/2705 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998 — Drucksache 10/2235 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz) — Drucksache 10/2677 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8543 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8550 B Seehofer CDU/CSU 8554 C Frau Potthast GRÜNE 8557 D, 8573 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8560 D Dr. Apel SPD 8563 A Fink, Senator des Landes Berlin . . . 8564 D Heyenn SPD 8566 D Feilcke CDU/CSU 8571A Cronenberg (Arnsberg) FDP 8574C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 8577 C Glombig SPD 8579 B Günther CDU/CSU 8583 C Heyenn SPD (Erklärung nach § 30 GO) 8586A Nächste Sitzung 8586 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8587* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8587*B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8543 115. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 18. 1. Dr. Bugl 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Clemens 18. 1. Egert 18. 1. Eylmann 18. 1. Dr. Feldmann 18. 1. Frau Geiger 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. von Hammerstein 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Jaunich 18. 1. Frau Kelly 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Link (Diepholz) 18. 1. Nelle 18. 1. Neumann (Bramsche) 18. 1. Reddemann* 18. 1. Reuschenbach 18. 1. Reuter 18. 1. Rode (Wietzen) 18.1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Schneider (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Schulte (Unna) * 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18.1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Voigt (Sonthofen) 18. 1. Dr. Waigel 18. 1. Wischnewski 18. 1. Frau Dr. Wisniewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 GG an das Saarland Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Juni 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat hält es für unverzichtbar, daß im Bundeshaushalt auch künftig an der Vorveranschlagung der Finanzhilfen des Bundes für die Wohnungsbau- und die Städtebauförderung festgehalten wird, solange nicht entsprechende Entscheidungen über den Abbau der Mischfinanzierungen und zur Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder getroffen sind. Da der Bund von den Ländern Mitleistungen in bestimmter Mindesthöhe verlangt, müssen die Länder schon während der Aufstellung ihrer Haushalte die Höhe der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen kennen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß ein ausreichendes finanzielles Engagement des Bundes im Wohnungs- und Städtebau entsprechend den bisherigen Anteilsverhältnissen der Bund-/Länder-Finanzierung unverzichtbar ist, bis ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über eine Entflechtung dieses Mischfinanzierungsbereiches einschließlich eines vollen finanziellen Ausgleichs hergestellt ist. Einen einseitigen Rückzug des Bundes aus der gemeinsamen Finanzierung des Wohnungs- und Städtebaus darf es nicht geben. Insbesondere erwartet der Bundesrat, daß der Bund die im Bundeshaushalt 1985 ausgebrachten Baudarlehensmittel von 510 Mio. DM nicht weiter kürzt, sondern tatsächlich in dieser Höhe bereitstellt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vier- teljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/2592) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/2640) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) -(Drucksache 10/2650) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1984 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 53 - Landabgaberente - und b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/2651) zuständig: Haushaltsausschuß 8588* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1984 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1982 und 1983 — (Drucksache 10/2624) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Formaldehyd — Gemeinsamer Bericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Biologischen Bundesanstalt und des Vorsitzenden der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft — (Drucksache 10/2602) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/2721) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. April 1985 vorzulegen Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. Januar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates mit besonderen Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 9/1950 Nr. 53, 10/358 Nr. 20)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe die Punkte 22 bis 25 der Tagesordnung auf:
    22. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
    — Drucksache 10/2705 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    23. Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984)

    sowie das
    Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998
    — Drucksache 10/2235 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
    Haushaltsausschuß
    24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz — HEZG)

    — Drucksache 10/2677 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    25. Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985 — RRG 1985)

    — Drucksache 10/2608 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Punkte 22 bis 25 der Tagesordnung und eine Aussprache von vier Stunden vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Dr. Norbert Blüm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir leben in aufgeregten Zeiten, und die Aufregungen sind relativ leicht zu produzieren. Aber Erregung ist ein schlechter Ratgeber. Deshalb möchte ich diese Debatte mit einer beruhigenden Feststellung beginnen:

(Frau Potthast [GRÜNE]: Die Renten sind sicher!)

Wir haben ein Spitzenniveau der Rentenhöhe. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, erreicht 1984 eine Rente von 73,4 % des vergleichbaren verfügbaren Einkommens der Arbeitnehmer. Mit anderen Worten: Der Rentner erhält nach einem voll erfüllten Arbeitsleben rund drei Viertel des Lohnes, den er als Arbeitnehmer erhalten würde.
Das Rentenniveau des Jahres 1984 liegt zusammen mit dem des Jahres 1977, betrachtet man alle



Bundesminister Dr. Blüm
Jahre, seitdem es die Rentenversicherung gibt, an der Spitze.

(Westphal [SPD]: Weil die Löhne gesunken sind!)

Die Sozialdemokraten haben 1980 Helmut Schmidt Beifall geklatscht, als er in seiner Regierungserklärung 71,1% als Rekordrentenniveau darstellte. Wer 1980 bei 71% Bravo gerufen hat, kann 1985 bei 73 % nicht Pfui rufen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Nach Adam Riese liegen 73% 2 % höher als das Spitzenniveau, das den Beifall der Sozialdemokraten gefunden hatte.
Das hohe Niveau unserer Renten ist das Ergebnis sozialpolitischer Anstrengungen, an denen Politiker vieler Generationen und vieler Parteien, auch der Sozialdemokratischen Partei, beteiligt waren. Es ist aber vor allem auch das Ergebnis des Fleißes und der Beitragszahlungen jener Generation, die unser Land aufgebaut hat und jetzt Rente bezieht. Ihr gebühren Dank und Respekt.
Die wichtigste sozialpolitische Nachricht — sie betrifft nicht nur, aber besonders die Rentner — ist die Tatsache, daß die Preissteigerungsrate zurückgegangen ist. Die Rentenerhöhung des Jahres 1984 liegt fast ein halbes Prozent über der Preissteigerungsrate. Die Rente ist wieder mehr wert; die Kaufkraft der Rente hat zugenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich will auch dazu ein paar Vergleiche anführen: 1980 betrug die Rentenanpassung 4 %; von einer so eindrucksvollen Zahl ist man j a zunächst ganz beeindruckt. Die Preissteigerungsrate im gleichen Jahr war allerdings noch höher: 5,4%. Ein Jahr später betrug die Rentenanpassung wieder 4 %, und man denkt wieder: erstaunliche Rentenerhöhung. Aber die Preissteigerungsrate betrug 6,1 %. In diesen zwei Jahren haben die Rentner 5,2 Milliarden DM Kaufkraft verloren — trotz dieser Rentensteigerung.
Wir haben jetzt eine bescheidenere Rentensteigerung, aber sie übertrifft die Preissteigerungsrate. Und deshalb frage ich Sie: Wann geht es den Rentnern besser: bei hoher Rentenanpassung, die von Preissteigerungen überholt wird, oder bei bescheidenen Rentensteigerungen, die aber eben noch höher sind als die Preissteigerungen?

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Frage läßt sich ganz einfach beantworten. Allein die seit 1982 um 3% verringerte Inflationsrate bringt den Rentnern und Pensionären rund 7 Milliarden DM mehr Kaufkraft. Das ist so viel wert wie eine 3%ige Rentensteigerung.
Ja, meine Damen und Herren, vielleicht ist das der Unterschied zu SPD-Zeiten: Damals wurden lautstark große Rentenerhöhungen verkündet und wurde den Rentnern das Geld durch Inflation leise wieder aus der Tasche geholt. Bei uns ist es umgekehrt: Wir verkünden laut geringe Rentensteigerungen und leise die Preissteigerung. Ich sage allerdings: Rückgang der Preissteigerung ist die lautlose
Rentenerhöhung, ist das, was unsere Rentner brauchen: eine verbesserte Kaufkraft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Rentner sind auch im vergangenen Jahr hinsichtlich ihres Lebensstandards nicht zurückgefallen. Die Rentenerhöhung des Jahres 1984 liegt oberhalb der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer. Die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer erhöhten sich im vergangenen Jahr rund 1 % weniger als die Renten; das läßt sich ganz leicht nachrechnen: Der durchschnittliche Rentenerhöhungssatz ist 2,9 %. Nach dem derzeitigen Stand der Statistik haben sich die Löhne um rund 3% erhöht. Aber man muß von dieser Lohnerhöhung ja noch Steuern und Sozialabgaben abziehen. Dann bleiben unter dem Strich nur 1,8%. Das ist rund 1% weniger, als die Rentner an Rentenerhöhung erhalten haben. Die Beamten hatten sogar eine Null-Runde.
Langfristig haben die Rentner sogar besser abgeschnitten als die Arbeitnehmer. Ihre Rente erhöhte sich seit der Rentenreform 1957 um das Sechsfache, das Einkommen der Arbeitnehmer in der gleichen Zeit um das Fünfeinhalbfache.
Die Einbußen auf Grund der wirtschaftlichen Krise waren bei den Arbeitnehmern größer: seit 1979 5,8 % Verlust der Kaufkraft, bei den Rentnern 3,9% Kaufkraftverlust. Meine Damen und Herren, ich schildere das nur deshalb, damit die Proportionen, die Tatsachen und nicht Vermutungen ins Spiel kommen.
Die Renten folgen den Löhnen. Deshalb kann man den Rentnern sagen: Keine Lohnsteigerung geht an den Rentnern vorbei. Aber die Lohnerhöhungen kommen immer erst ein Jahr später hei den Rentnern an. Das ist nämlich gar nicht anders zu organisieren. Wir können nicht die Lohnerhöhungen eines Jahres zum Maßstab der Rentenerhöhung des gleichen Jahres nehmen; sonst müßten wir ja bereits im Juni wissen, wie die Löhne bis zum Dezember steigen. Also ein Jahr Abstand ist immer gegeben. Früher waren es drei Jahre Abstand. Das hat dazu geführt, daß beispielsweise im Jahre 1970 die Rentenerhöhung 6,35 % betrug, die Nettolöhne aber um 13% gestiegen waren; in anderen Jahren war es umgekehrt. Unsere Aktualisierung führt dazu, daß Renten- und Lohnerhöhungen näher beieinanderliegen — nicht nur zeitlich, sondern auch in ihrer Höhe.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, was den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner angeht, doch noch in Erinnerung rufen -- das ist die gemeinsame Überzeugung von Opposition, der SPD und Regierung —, daß sich die Rentner an ihrer Krankenversicherung beteiligen. Man muß die älteren Mitbürger auch um Verständnis bitten. Denn mit den 4,5% Beitrag zur Krankenversicherung, den die Rentner von ihrer Rente zahlen, decken sie noch nicht einmal 14% der gesamten Krankheitskosten der Rentner. Mit anderen Worten: Das ist ein bescheidener Solidaritätsbeitrag der älteren Generation, damit die jüngere Generation nicht unter der Last der Beiträge zusammenbricht. Denn daran



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kann auch die ältere Generation nicht interessiert sein.
Ich warne auch vor dem Gemälde eines allgemeinen Rentnerelends. Eine kleine Rente sagt gar nichts über den Lebensstandard des Beziehers aus. Der Schluß wäre falsch, eine kleine Rente sei die Rente eines armen Mannes oder einer armen Frau. 54% der Bezieher von Renten unter 600 DM leben mit einem Gesamtnettohaushaltseinkommen von über 2 000 DM. Das sei ihnen gegönnt. Sie haben es verdient. Aber mancher Familienvater und manche Familienmutter mit mehreren Kindern wären froh, sie hätten ein solches verfügbares Einkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie Zustimmung bei Abgeordneten der FDP)

Anders als in früheren Zeiten — das ist ja der Unterschied — haben heute viele Rentner neben der Rente noch ein anderes Einkommen, eine Betriebsrente, die zweite Rente des Mannes bzw. der Frau. Bei Männern haben 51 % der Bezieher von Renten ein zweites Einkommen, 21 % sogar ein drittes oder mehr. Also über 70% haben neben der Rente noch weitere Einkommen. Bei den Frauen, die Witwenrente beziehen, sind es sogar 82 %, die nicht nur von dieser Rente leben.
Meine Damen und Herren, niemand wird bestreiten, daß es in der älteren Generation auch Not gibt. Aber Altenarmut ist nicht Rentenarmut. Ich bestreite, daß die Ursachen von Armut in der Rentenversicherung liegen. Armut kann das Ergebnis von wenigen Beitragsjahren, von geringem Lohn sein. Aber die Rentenversicherung kann mit ihren Mitteln doch nicht alle sozialen Fragen der Nation lösen. Sie kann nicht der Alleskleber des Sozialstaates sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie kann nicht Lohnungerechtigkeiten vergangener Zeit oder Schicksalsschläge allein mit ihren Mitteln beheben. Das würde nämlich bedeuten, daß die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber allein mit ihren Beiträgen den Sozialstaat bezahlen. Das kann doch wohl nicht gerecht sein.
Wir wollen die Rente lohn- und leistungsbezogen lassen. Deshalb muß dieser Maßstab erhalten bleiben. Wir wollen nicht die Einheitsrente, die Sockelrente. Wir wollen nicht die große sozialistische Gulaschkanone, von deren Einheitsbrei jeder einen Schlag bekommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen die leistungsbezogene Rente, auch um des Selbstbewußtseins der älteren Mitbürger willen. Sie sollen wissen: Ihre Rente haben sie sich verdient. Rente ist ein Alterslohn für Lebensleistung. Daran halten wir fest.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Daneben brauchen wir freilich die Sozialhilfe als das allgemeine Netz, das alle auffängt, die in Existenznöte geraten. Es ist keine Schande, Sozialhilfe zu beziehen. Ich höre in der Sozialpolitik beim Stichwort Sozialhilfe immer Aufregung. Merkt denn niemand, daß in diese Aufregung unausgesprochen eine Diskriminierung der Sozialhilfeempfänger eingebaut ist, als wären das alles Außenseiter?

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

1 % der Männer zwischen 61 und 79 Jahren — dafür liegen uns die Unterlagen vor — und 2 % der älteren Frauen erhalten Sozialhilfe. Wenn Sozialhilfe ein Zeichen materiellen Mangels ist, dann zeigen jedenfalls die Zahlen, daß wir es nicht mit einer allgemeinen Altersarmut zu tun haben. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen — darauf können wir alle stolz sein —, daß es den Rentnern im allgemeinen gutgeht.
Wir brauchen, meine Damen und Herren, eine große Strukturreform der Alterssicherung — nicht nur für die Rentenversicherung —, in die alle Alterssicherungssysteme einbezogen sind. Denn die Gefahr ist groß, daß die Solidarität der Generationen aus dem Gleichgewicht gerät. Das Sozialbudget weist aus: Wir geben 38,9% für Alters- und Hinterbliebenensicherung aus. Wissen Sie, wieviel wir für Jugend und Familie ausgeben? — 12,4 %. Da wird niemand bestreiten, daß die Waage der Generationengerechtigkeit aus dem Gleichgewicht geraten ist. Wir geraten, so fürchte ich, in die Gefahr, daß der große Solidarausgleich der Generationen privatisiert wird. Zu guter Letzt bezahlen die Großeltern die Ausbildung der Enkel, weil es die Eltern aus eigener Tasche nicht mehr schaffen. Bei den kleinen und großen Geschenken soll es mancherorts ja schon heute so sein, daß Oma und Opa dem Enkel das schenken, was Vater und Mutter nicht mehr schenken können. Es sei ihm gegönnt. Nur besteht hier kein Gleichgewicht zwischen den Generationen. Wenn wir einen neuen Aufbruch in der Familienpolitik unternehmen, dann machen wir auch eine Politik für die Alten; denn nur wenn es heute Kinder gibt, gibt es übermorgen noch Rentenversicherung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich bin für die Sicherheit der älteren Generation, aber wir dürfen nicht den Aufstand der Jüngeren provozieren, die das Tragen der Lasten verweigern, die wir ihnen aufbürden. Ich finde, auch das gebietet die Solidarität. Wenn wir das wollen, dann, glaube ich, müssen wir einen ganz sanften Weg in ein neues Gleichgewicht suchen. Die Alternative ist, so weiterzumachen wie bisher und zehn Jahre später den großen Absturz der Alterssicherung zu erleben. Wer das will — ich nicht. Ich bin gegen Rentenkürzung, ich bin gegen Absturz des Rentenniveaus. Aber die Steigerungsraten früherer Zeiten müssen wir leider verabschieden. Wer damit Hoffnung weckt, weckt Illusionen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir brauchen dazu freilich einen langen Atem. Formeln können nicht wegen aktueller Schwierigkeiten außer Betrieb gesetzt werden. Prinzipien sind nicht so etwas wie Wetterfahnen, die man drehen kann.
Der Krankenversicherungsbeitrag gehört nicht zur Rentenformel. Deshalb bin ich damit einver-



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standen, daß wir den Krankenversicherungsbeitrag nicht um 2 %, sondern nur um 1,5 % erhöhen, um damit sicherzustellen, daß die Rentenanpassung des Jahres 1985 effektiv nicht unter 1% liegt. Die genaue Zahl wird erst vorliegen, wenn wir vom Statistischen Bundesamt die endgültigen Lohnerhöhungen des Jahres 1984 mitgeteilt bekommen.
Also: Von der Rentenerhöhung werden nach unserem Vorschlag 1,5% Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, die SPD will 1 % abziehen, nicht 1,5%. Sie nennt unseren Vorschlag lächerlich. Meine Damen und Herren, darf ich Sie einmal fragen: Wenn der Abstand zwischen Ihrem und unserem Vorschlag 0,5% beträgt, wo hört dann die Lächerlichkeit auf und wo beginnt dann Ihre Ernsthaftigkeit? Können Sie mir das einmal sagen?

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das ist nämlich der Abstand zwischen 3 DM und 6 DM für die Bezieherin einer Rente von 600 DM. Ich achte diesen Abstand nicht gering, aber ich warne Sie, da mit dem großen Hammer Rentenpolitik betreiben zu wollen. Der Unterscheid — um es allen Rentnern zu sagen — zwischen dem Vorschlag der SPD und dem, was wir wollen, ist: Sie will 1% Krankenversicherungsbeitrag abziehen und wir 1,5%. — Machen Sie daraus keine Weltanschauung!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Jedenfalls hat 1978 — auch das will ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen; es ist ja gut, daß Sie einmal regiert haben — der damalige Bundesar-
) beitsminister Ehrenberg bei niedrigerem Rentenniveau unter Berufung auf den DGB von einem Krankenversicherungsbeitrag von 2 % im ersten Jahr, von 4% im zweiten Jahr und von 5,5% im dritten Jahr gesprochen. 5,5% hätten wir dann schon 1981 erreicht gehabt. Wir schlagen jetzt gerade 4,5% vor.
Ich gebe zu, meine Damen und Herren, auch meine Kollegen von der SPD: Wir haben in der Rentenpolitik häufig mit Prognosen Politik gemacht und dabei vergessen, daß von Prognosen keine Beiträge gezahlt werden. Ich erinnere an das Jahr 1972, wo wir 200 Milliarden DM verteilt haben, die noch gar nicht erwirtschaftet waren. Ich sage ausdrücklich „wir", damit in der Rentenpolitik ein Stück größerer Skepsis einzieht; denn ein Schuß Skepsis ist ein großes Stück Rentensicherheit. Wir müssen in der Rentenversicherung eine größere Rücklage aufbauen. Das schaffen wir nicht von heute auf morgen. Aber Sie haben die Rentenversicherung von neun Monatsrücklagen auf zwei heruntergewirtschaftet. Damit haben wir lange zu tun. Sie haben die Saat verfuttert. Da können Sie nicht erwarten, daß heute der Weizen blüht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das wichtigste Problem der Rentenversicherung ist jedenfalls aus meiner Sicht die Rentensicherheit. Das ist das erste. Wir müssen dafür sorgen, daß genug Geld in der Kasse ist, und das ist meine größte Sorge. Ich nenne das nicht „Problemchen" wie weiland Helmut Schmidt vor der Bundestagswahl, ich nenne das ein „Problem".
Die Rentner freilich können sicher sein: Rentenzahlung wird nie gefährdet! Lassen Sie sich von unserer Diskussion überhaupt nicht verunsichern! Die Renten kommen pünktlich. An der Rentenformel wird — etwa aus aktuellem Anlaß — nicht gespielt. Dafür sorgen die Bundesgarantie, eine Liquiditätssicherung, die Bundesregierung; ich schließe die SPD auch ein. Renten werden pünktlich gezahlt.
Unser Streit geht nur darum, wie hoch die Rentenerhöhung sein kann. Wir müssen, so meine ich, eine vernünftige Einnahmenpolitik betreiben, und nach dieser Einnahmenpolitik kann sich auch nur die Ausgabenpolitik richten. Wir brauchen eine Rentenformel mit einem Regelmechanismus für den Ausgleich von Beitrag und Rente bei veränderter Bevölkerungsentwicklung. Wenn die Zahl der Beitragszahler zurückgeht, dann kann doch nicht die gleiche Alterslast der geringeren Zahl von Beitragszahlern einfach aufgebürdet werden. Dann müssen die Folgen dieses Bevölkerungsrückganges auf alle Schultern verteilt werden.
Ich begrüße die Vorschläge der Opposition, eine bevölkerungspolitische Komponente in die Rentenformel einzubauen. Das entspricht auch unseren eigenen Vorstellungen, denn in der Tat ist ein solcher Generationenausgleich ein Gebot der Generationensolidarität.
Die Probleme in der Rentenversicherung sind auch Folgen der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit ist immer die größte Gefahr für die soziale Sicherheit. Wie immer Sie das organisieren — dabei können wir noch so intelligent sein —, bezahlt wird die soziale Sicherheit immer nur von denjenigen, die Arbeit haben. Deshalb ist Arbeitslosigkeit der schärfste Angriff auf jede soziale Sicherheit. Und deshalb ist eine Politik für Vollbeschäftigung die beste Politik für die Rentner.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich will hinzufügen, daß ein zweiter Grund für die aktuellen Schwierigkeiten auch darin liegt, daß die Löhne 1984 nicht so gestiegen sind, wie man es hätte erwarten können. Die Arbeitszeitverkürzungen haben natürlich auch die Rentenversicherung Geld gekostet, denn für die Stunde, in der nicht gearbeitet wird, werden keine Beiträge gezahlt.
Das ist im übrigen auch ein Unterschied zur Vorruhestandsregelung. Diejenigen, die die Vorruhestandsregelung in Anspruch nehmen, zahlen weiter Beitrag, für die weggefallenen Wochenarbeitszeitstunden braucht kein Beitrag entrichtet zu werden.
Einen großen Brocken Geld hat uns die Rückkehrförderung für ausländische Arbeitnehmer gekostet. Sie war nämlich erfolgreicher, als wir selber geschätzt haben und als Sie natürlich vorausgesehen haben. Sie haben j a behauptet, das gebe nie etwas. Sie war dreimal so erfolgreich, als wir selber geschätzt haben. Nicht 50 000 ausländische Mitbürger haben sie in Anspruch genommen, sondern fast 150 000. Damit — das will ich nicht verhehlen — haben wir arbeitsmarktpolitische Entlastung geschaffen. Wir haben denjenigen, die in ihre Heimat



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zurückkehren wollen, Geld mitgegeben; sie gehen nicht mit leeren Händen zurück. Beiden Seiten ist geholfen. Aber kurzfristig entzieht das der Rentenversicherung Geld; langfristig ist es für die Rentenversicherung kein Verlust. Jedoch hat die Rentenversicherung — stellvertretend für alle — aktuell einen Teil zur arbeitsmarktpolitischen Entspannung beigetragen und auch eine Hilfe für die ausländischen Mitbürger geleistet. Ich meine, diese Leistung der Rentenversicherung muß auch anerkannt werden.
Ich denke, daß die aktuellen Finanzschwierigkeiten, über deren genaues Ausmaß wir erst sprechen können, wenn Zahlen vorliegen — wenn das der Fall ist, werden wir genauso schnell handeln, wie wir in dieser Woche gehandelt haben —, aber auch eines beweisen, meine Damen und Herren: Sie beweisen, wie richtig unser Sparkurs in der Rentenversicherung war. Hätten wir weniger gespart, dann wäre die Rentenversicherung doch noch mehr in der Krise. Sie müssen einmal Ihre Vorwürfe sortieren. Sie können nicht sagen: „Ihr spart zuviel" und gleichzeitig behaupten: „Ihr habt eine zu geringe Rücklage." Eines von beiden geht nur. Man kann nicht beide Vorwürfe gleichzeitig erheben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben durch Einnahmeveränderungen und durch Ausgabeveränderungen für die Rentenversicherung in dieser Legislaturperiode alles in allem netto 65 Milliarden DM mehr beschafft. Ja, wo wären wir denn heute, wenn wir die 65 Milliarden DM nicht beschafft hätten? Sie haben es kritisiert. Hätten wir es nicht gemacht, so wäre die Rentenversicherung bankrott. Es zeigt sich — hier appelliere ich auch an die ältere Generation —, daß ein vernünftiger Sparkurs langfristig mehr Sicherheit herstellt als eine Politik der Luftblasen und der Illusionen.
Meine Damen und Herren, ich will auch zum zweiten Thema unserer heutigen Tagesordnung, der Reform der Hinterbliebenenversorgung, Stellung nehmen. Es bietet sich eine relativ gute Überleitung an. Wenn das Geld in der Kasse so knapp ist, dann kann man keine Reform der Hinterbliebenenversorgung machen — wie Sie von der SPD es wollen —, die noch mehr Geld kostet. Wenn es richtig war, daß diese Reform kostenneutral sein muß, dann haben die Diskussionen der letzten Tage diese unsere Position bestätigt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Zum Vorschlag der SPD zur Hinterbliebenenversorgung will ich nur einmal vorlesen, was die ganze „Musik" kostet. Die 70 %ige Teilhabe kostet 2,5 bis 3,5 Milliarden DM mehr, die Rente nach Mindesteinkommen 1,5 bis 2 Milliarden DM mehr, bescheiden gerechnet — —

(Zuruf des Abg. Urbaniak [SPD])

— Nein, das ist die sozialdemokratische Rechenkunst. Ich kenne die. Die nennen es kostenneutral,
wenn etwas 10 Milliarden DM mehr kostet. Das ist bekannt. —

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich bin gerade beim Zusammenzählen ganz großzügig. Kindererziehungszeiten sofort für alle — was auch ich mir wünschen würde — kostet über 4 Milliarden DM, Beitragszahlung für Arbeitslose durch die Bundesanstalt für Arbeit kostet die Bundesanstalt 4,6 Milliarden DM. Wissen Sie, es ist ja relativ egal, wen das etwas kostet. Es wird jedenfalls zu guter Letzt aus dem Portemonnaie der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gezogen, wo immer die Kasse liegt. Die Einschränkung der Geringfügigkeitsgrenze kostet die Beitragszahler 200 Millionen, der Beitragsanteil für Krankengeldbezieher für die Rentenversicherung kostet die Krankenversicherung 1 Milliarde DM.
Wie man bei dieser Kostenlawine von Kostenneutralität sprechen kann, das bleibt das unauflösbare Betriebsgeheimnis der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich will festhalten, um Mißverständnisse auszuschließen: In der Reform der Hinterbliebenenversorgung geht es nicht um diejenigen, die jetzt schon in Rente sind. Wir alle — Opposition wie wir — diskutieren nur über die Zukunft. Das ist wichtig, um gerade in der älteren Generation, die schon Renten hat, nicht den Eindruck zu erwecken, als beträfe die Diskussion über die Reform der Hinterbliebenenversorgung ihre Hinterbliebenenrente.
Unser Vorschlag zur Reform der Hinterbliebenenversorgung hat fünf Vorzüge, die ich kurz erläutern will. Erstens: Der Vorschlag ist rentensystematisch konsequent. Zweitens: Unser Vorschlag ist frauenfreundlich. Drittens: Unser Vorschlag ist sozial rücksichtsvoll. Viertens: Unser Vorschlag ist praktikabel. Und fünftens — den Vorzug habe ich schon genannt —: Unser Vorschlag ist kostenneutral.
Es ist schwer, in diesem Rentendickicht und Sopo-Deutsch die Rentenpolitik klarzumachen. Lassen Sie mich deshalb auf einige der Vorzüge näher eingehen und in diesem Zusammenhang unseren Reformvorschlag erklären. Zunächst zur Rentensystematik: Die durch eigene Beiträge erworbenen Ansprüche — ob von Mann oder von Frau — bleiben von der Reform völlig unberührt. Das Leistungsprinzip wird von uns nicht angetastet. Bei dem, was einer mit seinen Beiträgen erworben hat — ob Mann, ob Frau —, findet keine Veränderung statt.
Anders ist der Anspruch zu bewerten, der vom verstorbenen Ehepartner abgeleitet wird, also die Witwen- oder Witwerrente. Sie hat nämlich eine ganz andere Funktion. Sie tritt ja nicht an die Stelle des Lohnes, sondern sie hat eine Unterhaltsersatzfunktion. So ist es im geltenden Recht, so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt, und so bleibt es auch bei uns.



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Entstanden ist die Witwenrente in einer Zeit, in der die meisten Ehen nur einen Verdiener hatten, der den gesamten Unterhalt der Familie sicherte. Wenn dieser Ehepartner starb, entstand der Unterhaltsersatzanspruch des Hinterbliebenen. Deshalb gewährt das traditionelle Rentenrecht auch vornehmlich den Frauen diese Hinterbliebenenrente. Inzwischen hat sich aber vieles verändert. Inzwischen haben wir es mit der Tatsache zu tun, daß in vielen Ehen von beiden Ehepartnern der Unterhalt zur Verfügung gestellt wird, daß beide verdienen, beide einen Rentenanspruch haben. Da fragen wir zurück: Wenn beide einen eigenen Rentenanspruch haben, bleibt dann der Unterhaltsersatzspruch an den Verstorbenen genauso hoch wie in früheren Zeiten, wo es nur eine Rente gab?
Deshalb sagen wir auch: Wo es nur eine Rente gibt, bleibt alles unverändert. Wo die Witwe nur eine Witwenrente hat, bleibt auch alles unverändert. Nur bei zwei Renten — einer eigenen und einer abgeleiteten — läßt sich schon die Frage stellen, ob der Unterhaltsersatzanspruch der abgeleiteten unverändert hoch sein muß, auch wenn die eigene Rente oder das eigene Einkommen sehr, sehr hoch ist und damit den Unterhalt zur Verfügung stellen könnte.
Sie sehen, wir denken streng systematisch, weil ich glaube, daß man auch in schwierigen Zeiten nicht das Opportunitätsprinzip, nicht die Zweckmäßigkeit, nicht die Popularität beachten sollte; vielmehr gibt ein Denken, orientiert an Prinzipien, die beste Verläßlichkeit.
Ich will auch noch einmal festhalten, daß unser Modell ebenfalls Teilhabe beinhaltet, nämlich Teilhabe, die den Unterhaltsersatzanspruch zum Zuge kommen läßt. Auch das SPD-Modell ist doch ein Anrechnungsmodell. Entgegen anderslautenden Meldungen ist das Teilhabemodell bei Garantie der eigenen Rente ein Anrechnungsmodell. Ganz einfach: Die eigene Rente und die Hinterbliebenenrente werden zusammengezählt, und auf die Hinterbliebenenrente werden 30% der eigenen Rente angerechnet. Das ist das SPD-Modell, jetzt im Rentenchinesisch ausgedrückt. Ich gebe zu, daß das große Wort Teilhabe diese Anrechnung etwas verschlüsselt.
Unser Vorschlag ist auch frauenfreundlich. Warum? Wir haben einen Freibetrag von 900 DM. Der Freibetrag ist dynamisch. Die Mehrzahl der berufstätigen Frauen, 90 %, hat einen eigenen Rentenanspruch unterhalb dieses Freibetrags. Denen passiert gar nichts. Dagegen verschlechtert die SPDRente — mit 70 % nicht kostenneutral — den Status von einem Drittel der berufstätigen Frauen; und wenn man sie kostenneutral gestaltet — das wäre ja das Vergleichbare —, zwei Drittel. Das wäre eine Rentenreform auf dem Buckel der berufstätigen Frauen. Das schlägt die SPD vor.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Nun wissen Sie, meine Damen und Herren: Ich bin ein großer Anhänger — das bekenne ich unvoreingenommen — der Hausfrauen. Warum nicht? Aber eine Rentenreform, bei der die berufstätigen Frauen gegen die Hausfrauen ausgespielt werden, macht der Norbert Blüm nicht, macht diese Regierung nicht. Eine Gruppe gegen die andere auszuspielen ist ein altes Modell.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich halte jedenfalls von diesem Modell überhaupt nichts, weil es von den berufstätigen Frauen bezahlt wird.
Gegen dieses Modell spricht doch auch der gesunde Menschenverstand. Wer soll denn die Aufwertung von 0 auf 70 % bei den Männern bezahlen? Die haben doch bisher nichts bekommen. Wenn sie nichts bekommen haben, kann ich ihnen auch nichts wegnehmen. Von null können Sie ja nichts wegnehmen. Da die eigene Rente auch garantiert ist, kann es auch nicht aus der eigenen Rente des Mannes finanziert werden. Es kann nur da möglich sein, wo zwei Renten vorhanden sind. Das ist bei den berufstätigen Frauen der Fall. Das Rätsel ist gelöst: Zahlmeister der Rentenreform der SPD sind die berufstätigen Frauen.
Es nimmt mich deshalb auch überhaupt nicht wunder, daß der Deutsche Frauenrat hinter unserem Modell steht, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft. Das Traumpaar der SPD,

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

das neue Rentenbündnis — ich genieße das —: die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

(Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

— Damit niemand etwas entgeht, muß man das manchmal auch langsam darstellen können.
Wenn Sie mir schon nicht glauben, daß die Sache frauenfreundlich ist, will ich doch noch einmal an sozialdemokratische Frauen erinnern, die für Sie möglicherweise eindrucksvoller sind als ich selber. Die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Christine Schmarsow, schrieb am 12. Juni 1984 im „Sozialdemokratischen Pressedienst Wirtschaft" — jetzt zitiere ich —:
Das Teilhabemodell der SPD ist aus frauenpolitischer Sicht abzulehnen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Angesichts der höchst unterschiedlichen Rentenhöhe von Männern und Frauen zwischen abgeleiteten und eigenständigen Rentenansprüchen von Frauen geht es vor allem durch das Element Garantierente einseitig zu Lasten der erwerbstätigen Frauen.
Diese kluge sozialdemokratische Frau empfiehlt:
Auch neue Modelle wie das Blümsche Anrechnungsmodell verdienen unvoreingenommene Prüfung.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Borin, Freitag, den 18. Januar 1985 8549
Bundesminister Dr. Blüm
Man soll der Gnade Gottes nie Grenzen setzen.

(Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Der weitere Vorzug unseres Modells: Es ist praktikabel. Unser System ist einfach. Es knüpft an das bestehende System an und nimmt eine sachte Einfädelung vor. Die Teilhabe ist in Wirklichkeit der große Hinterbliebenenkuddelmuddel. Bilden Sie einmal etwas Drittes für den Zurückgebliebenen aus zwei Altersansprüchen, wenn das eine eine Rente und das andere eine Beamtenversorgung ist. Was ist denn das, was da als Drittes übrigbleibt'? Das ist so ähnlich wie der Versuch, aus der Kreuzung von Äpfeln und Birnen eine neue Obstsorte herzustellen. So ähnlich ist das Teilhabemodell der SPD. Sie können aus unterschiedlichen Systemen nicht ein neues, ein drittes System herstellen. Man kann der SPD nur wünschen, daß sie dieses Modell nie verwirklichen muß. Auf der Höhe der Grundsätze ist es gerade noch erträglich. Auf dem Boden der Wirklichkeit hat es große Schwierigkeiten.
Die Teilhabe ist allerdings keineswegs der einzige Bestandteil der Neuregelung. Wenn der eigene Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist, können Sie ja noch gar nichts zusammenlegen. Deshalb: Bevor die Teilhabe zum Zug kommt, kommt im SPD-Modell erst noch einmal eine andere Hinterbliebenenrente, und zwar eine für Hinterbliebene mit Kindern — die entspricht der heutigen Witwenregelung —, und dann eine für Hinterbliebene ohne Kinder — die entspricht der heutigen Witwerrentenregelung. Da wird angerechnet und überprüft, wer der Hauptverdiener war. Das ist ein Rentenslalom. Da braucht jeder einen Rentenberater, damit er immer weiß, wann er umsteigen muß in diesem Rentenzug. Das können Sie doch normalen Mitbürgern nicht zumuten, die nicht von morgens bis abends die Reichsversicherungsordnung studieren können.
Unser Vorschlag ist kostenneutral — das sagte ich. Ich halte diesen Vorzug für die Bedingung einer soliden Rentenpolitik.
Der größte Fortschritt allerdings ist, daß im Rentenrecht endlich die Zeiten der Kindererziehung anerkannt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist die größte Rentenreform seit 1957.


(Dr. Vogel [SPD]: Hohles Wort!)

100 Jahre Rentenversicherung sind 100 Jahre Unrecht an den Müttern. Sie erziehen Kinder. Sie schaffen überhaupt erst die Voraussetzung, daß Renten übermorgen noch gezahlt werden können. Und deswegen war es eine grobe Diskriminierung, daß diesen Müttern keine Kindererziehung im Rentenrecht anerkannt wurde. „Hohles Wort", Herr Vogel? Sie hatten 13 Jahre Zeit, das zu machen. Sie haben 13 Jahre Propaganda gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lebhafter Widerspruch bei der SPD)

13 Jahre hatten Sie Zeit. 1972 haben Sie ein Baby-Jahr verkündet. Das haben Sie verkündet und verkündet und verkündet. Gehandelt haben Sie nie. Wir handeln. Und dieses Baby-Jahr war ja ganz
anders konstruiert. Es sollte von der Rentenversicherung bezahlt werden. Das hätte bis zum heutigen Tag 18 Milliarden DM gekostet. Das Baby-Jahr war als Ausfallzeit konstruiert, also von der Rentenhöhe abhängig: Große Rente — großes Baby; kleine Rente -- kleines Baby. Das war Ihr Kindererziehungsj ahr.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln. Soll ich Ihnen die Protokolle geben? Das schwankt nach heuti gem Wert zwischen 2,50 DM und 50 DM. Das waren die sozialdemokratischen Kindererziehungszeiten. 15 Jahre mußte eine Frau warten, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben. Wir haben diese Hürde auf fünf Jahre gesenkt. Wir schaffen überhaupt erst die Voraussetzung, daß viele Frauen in die Altersrente kommen.

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: So ist das!)

Und wir schaffen die Voraussetzung, daß diese Kindererziehungsjahre nicht nur rentensteigernd wirken, sondern auch rentenbegründend. Ein Kind zählt wie ein Beitragsjahr, drei Kinder zählen wie drei Beitragsjahre. Wer die fünf Jahre nicht mit Kinderzahl und Erwerbsarbeit zusammenbringt, kann sie durch freiwillige Leistungen überbrücken. Das ist unsere Politik.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit es keinen Zweifel gibt: Mich schmerzt wie Sie, daß wir das nicht für alle Zeiten rückgängig machen können, sondern irgendwo anfangen müssen. Das schmerzt mich wie Sie.

(Zurufe von der SPD: Rückwirkend!)

— Rückwirkend! Ich bedanke mich für den wertvollen Hinweis.

(Dr. Vogel [SPD]: „Rückgängig" ist ehrlicher!)

Aber irgendwann muß man doch anfangen. Wir können doch nicht hundert Jahre Unrecht auf einen Schlag wettmachen. Irgendwann muß man anfangen. Gleichbehandlung zum Null-Tarif? Das haben Sie gemacht. Wir fangen jetzt an, das Unrecht für diejenigen zu beseitigen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes 65 Jahre ait werden.
Ich appelliere an die ältere Generation, Verständnis dafür zu haben. Wir können noch warten, um es irgendwann einmal für alle machen zu können. Aber was heißt denn eine Verbesserung, die erst langfristig möglich ist? Langfristig sind wir alle tot. Laßt uns eine Politik machen, die Schritt für Schritt das Mögliche erreicht! Und laßt uns heute feiern, daß nach hundert Jahren Rentenversicherung endlich der Mutter Gerechtigkeit widerfährt und sie im Rentenrecht Anerkennung findet!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Marie Schlei, eine der großen Frauen der Sozialdemokratischen Partei, hat bei der Einführung Ihres Vorschlages „Baby-Jahr", der auch nur auf die Zukunft gerichtet war, auch nur auf die Zukunft hingesagt:



Bundesminister Dr. Blüm
Mein persönlicher Wunsch wäre, daß diese versicherungsrechtliche Anerkennung des „Baby-Jahres" auch den Frauen zugute kommen könnte, die bereits im Rentenalter sind. Sie haben ihre Kinder in sehr viel schwierigeren materiellen Verhältnissen zur Welt bringen und großziehen müssen, als es heute im allgemeinen der Fall ist.
Ich weiß, das ist nicht eine Sache der Einsicht oder des guten Willens, sondern der ist eine schwierige Frage finanzieller Größenordnung.
Allein das ist es auch für uns, damals wie heute. Damals, als Sie die Regierungsverantwortung trugen, haben Sie sich bei besserer Finanzlage, bei vollen Rentenkassen unfähig gesehen, es rückwirkend — Herr Vogel: rückwirkend — zu machen. Wir — wie Sie damals — fangen jetzt an und glauben, damit einen großen Schritt nach vorn zu tun.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in dieser Rentendebatte wenigstens in ein Paar Sätzen darauf hinweisen, daß Altenpolitik nicht nur Rentenpolitik sein kann und daß Altenpolitik nicht nur etwas mit Mark und Pfennig und Geld zu tun hat. Manche entlasten ihr schlechtes Gewissen mit Geld. Altenpolitik hat vielmehr in meiner Sicht mehr noch als in früheren Zeiten damit zu tun, daß die ältere Generation nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird, in einen Ruhestand der Passivität.
Die dritte Lebensphase ist noch einmal eine Lebensepoche mit eigenem Anspruch, mit eigenem Recht. Sie ist nicht einfach Ruhe- und Wartestand. Wir brauchen die Alten in Familien, Vereinen und Parteien. Erfahrung, aus Altersweisheit gespeist, könnte auch einer hektischen Politik zu mehr Gelassenheit verhelfen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CDU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Fuchs.