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    Plenarprotokoll 10/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7159A Aktuelle Stunde betr. sowjetische Manöverbewegungen in bezug auf Westeuropa Hauser (Esslingen) CDU/CSU 7159 B Horn SPD 7160 B Ronneburger FDP 7161C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 7162 B Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 7163 D Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 7164 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 7166A Werner CDU/CSU 7167 A Dr. von Bülow SPD 7168A Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 7169 B Kolbow SPD 7170 C Bastian (fraktionslos) 7171 B Petersen CDU/CSU 7172 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2285 — 7173 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Duve, Bachmaier, Bernrath, Büchner (Speyer), Catenhusen, Conradi, Egert, Gansel, Kühbacher, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Rapp (Göppingen), Schröer (Mülheim), Schulte (Unna), Sielaff, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Kulturpolitik — Drucksachen 10/382, 10/2236 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wex, Daweke, Dr. Mikat, Graf von Waldburg-Zeil, Nelle, Frau Rönsch, Schemken, Strube, Frau Dr. Wisniewski, Frau Männle, Rossmanith, Kalisch, Weiß, Dr. Althammer, Frau Dr. Hellwig, Dr. Hornhues, Linsmeier, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Stercken, Dr. Lammert, Bohl, Dr. Kreile, Dr. Daniels, Dr. Rose, Jung (Lörrach), Dr. Olderog, Dr. Faltlhauser, Lowack, Austermann, Frau Verhülsdonk, Jagoda, Dr. Becker (Frankfurt), Schwarz, Frau Roitzsch (Quickborn), Niegel, Clemens, Pohlmann, Deres, Wimmer (Neuss), Magin, Dr.-Ing. Kansy, Müller (Wesseling), Broll, Dr. Möller, Haungs, Ruf, Dr. Hackel, Echternach, Dolata, Frau Geiger, Schulze (Berlin), Schreiber, Müller (Wadern), Carstensen (Nordstrand), Graf Huyn, Dr. Hüsch, Ganz (St. Wendel), Werner, Wilz, Tillmann, Dr. Blank, Dr. Marx, Herkenrath, Hanz (Dahlen), Buschbom, Maaß, Dr. Pohlmeier, Hornung, Zierer, Zink, Höffkes, Baum, Neuhausen, Dr. Feldmann, Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Schäfer (Mainz), Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Rumpf und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Kulturförderungspolitik der Bundesregierung — Drucksachen 10/785, 10/2237 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhaltung der Buchpreisbindung — Drucksache 10/2185 — Dr. Dregger CDU/CSU 7174 C Duve SPD 7178A Baum FDP 7182B Kleinert (Marburg) GRÜNE 7185C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 7187C Conradi SPD 7190 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 7192 D Sauermilch GRÜNE 7194C Frau Dr. Wex CDU/CSU 7196 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 7199A Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 7201 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 7205 B Weirich CDU/CSU 7207 D Frau Schuchardt, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 7209 B Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . . 7211A Verheugen SPD 7211D, 7216 B Dr. Hornhues CDU/CSU 7214 C Möllemann, Staatsminister AA 7215 D Nächste Sitzung 7216 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7217* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7217* C Anlage 3 Subventionierung einer Reise unionsnaher Journalisten in die USA durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 3, 4 02.11.84 Drs 10/2242 Walther SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 7219* C Anlage 4 Nutzung des Müll-Deponie-Gases MdlAnfr 24, 25 02.11.84 Drs 10/2242 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7220* A Anlage 5 Auflagen für die NATO-Pipeline in Kalletal, Kreis Lippe; Beseitigung von Treibstoffschäden im Erd- und Wasserbereich durch die Verursacher MdlAnfr 35, 36 02.11.84 Drs 10/2242 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7220* B Anlage 6 Reduzierung der Sperrfrist für Bausparverträge MdlAnfr 37 02.11.84 Drs 10/2242 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7220* D Anlage 7 Steuerliche Förderung von Kraftfahrzeugen mit Katalysatoren und Anhebung der Mineralölsteuer für verbleites Benzin ab 1. Januar 1985 MdlAnfr 38 02.11.84 Drs 10/2242 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7221* A Anlage 8 Steuereinnahmen aus Lizenzen und Patenten; Anteil der mittelständischen Unternehmen; Erlaß dieser Steuern für mittelständische Unternehmen MdlAnfr 39, 40 02.11.84 Drs 10/2242 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7221* C Anlage 9 Streichung deutsch-polnischer Projekte durch Polen nach Gewährung der Bundesbürgschaft; Gesamtsumme der verbürgten Kredite MdlAnfr 42, 43 02.11.84 Drs 10/2242 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7222* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 III Anlage 10 Energiesparprogramm der Bundesregierung MdlAnfr 44, 45 02.11.84 Drs 10/2242 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7222* D Anlage 11 Flächendeckende Einführung von bleifreiem Benzin ab 1. Januar 1985 MdlAnfr 46 02.11.84 Drs 10/2242 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7223* B Anlage 12 Herkunft der Zahlen im Rahmen der Waldschadenserhebung MdlAnfr 49 02.11.84 Drs 10/2242 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 7223* C Anlage 13 Novellierung des Tierschutzgesetzes betr. Rebschutznetze MdlAnfr 50, 51 02.11.84 Drs 10/2242 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 7223* C Anlage 14 Maßnahmen gegen den Handel mit in Belgien gefangenen Singvögeln MdlAnfr 52, 53 02.11.84 Drs 10/2242 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 7224* A Anlage 15 Einnahmeverluste der Rentenversicherungen durch unzureichende Betriebsprüfungen; Überprüfung der Beitragszahlungen pflichtversicherter Selbständiger durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr 55, 56 02.11.84 Drs 10/2242 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 7224* C Anlage 16 Änderung der Fahrtkostenerstattung im öffentlichen Dienst; personeller Mehraufwand der Bundesanstalt für Arbeit für die Nachberechnungen durch die verzögerte Herausgabe der Änderungsverfügung MdlAnfr 57, 58 02.11.84 Drs 10/2242 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 7225* B Anlage 17 Einsatz von Erdgas in den Heizungsanlagen von Bundeswehrkasernen MdlAnfr 59 02.11.84 Drs 10/2242 Frau Dr. Timm SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7225* C Anlage 18 Ersatzübergänge über den Rhein zwischen Bodensee und niederländischer Grenze; Gesamtkosten und Bodenverbrauch MdlAnfr 60, 61 02.11.84 Drs 10/2242 Krizsan GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7225* D Anlage 19 Scheidungsquote bei Berufssoldaten, Schulversagen von Soldatenkindern, Versetzungshäufigkeit in der Bundeswehr MdlAnfr 64, 65 02.11.84 Drs 10/2242 Wilz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7226* A Anlage 20 Defilée der aus dem Manöver heimkehrenden Truppen des Standorts Hessisch Lichtenau am 2. November 1984; politische Bewertung MdlAnfr 66, 67 02.11.84 Drs 10/2242 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7226* D Anlage 21 Einsatz der Bundeswehr bei einer Hilfsaktion für Äthiopien IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 MdlAnfr 68, 69 02.11.84 Drs 10/2242 Hauser (Esslingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7227* B Anlage 22 Errichtung von Anlagen des Flugleitsystems AEWTF im Pfälzer Wald bei Wilgarts-Wiesen und Salzwoog; Verringerung des Tiefflugaufkommens über der Pfalz MdlAnfr 70, 71 02.11.84 Drs 10/2242 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7227* D Anlage 23 Förderung von Besuchen und Seminaren junger Menschen im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz MdlAnfr 72 02.11.84 Drs 10/2242 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7228* B Anlage 24 Wahrnehmung einer Professur an der Münchener Universität und von Gutachtertätigkeiten durch den Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Überla, mit Genehmigung von Bundesminister Dr. Geißler MdlAnfr 73, 74 02.11.84 Drs 10/2242 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7228* C Anlage 25 Anhebung der Mindestraumgröße für Kinderzimmer in den DIN-Vorschriften MdlAnfr 90, 91 02.11.84 Drs 10/2242 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StSekr von Loewenich BMBau 7229* A Anlage 26 Wettbewerbsverzerrungen zwischen gemeinnützigen und freien Wohnungsbauunternehmen im Bereich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und beim Verkauf von Eigentumswohnungen MdlAnfr 92 02.11.84 Drs 10/2242 Grünbeck FDP SchrAntw StSekr von Loewenich BMBau 7229* C Anlage 27 Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 1986 MdlAnfr 93, 94 02.11.84 Drs 10/2242 Waltemathe SPD SchrAntw StSekr von Loewenich BMBau 7229* D Anlage 28 Verhinderung einer Verseuchung des Grundwassers und Ausgleich für die während der Herbstmanöver geschädigten Landwirte in der Gemeinde Kalletal MdlAnfr 34 02.11.84 Drs 10/2242 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7230* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7159 99. Sitzung Bonn, den 9. November 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 9. 11. Dr. Apel 9. 11. Becker (Nienberge) 9. 11. Burgmann 9. 11. Cronenberg (Arnsberg) 9. 11. Curdt 9. 11. Dreßler 9. 11. Dr. Enders** 9. 11. Engelsberger 9. 11. Ertl 9. 11. Gerstein 9. 11. Dr. Götz 9. 11. Götzer 9. 11. Haase (Fürth) 9. 11. Handlos 9. 11. Dr. Hauff 9. 11. Hoffie 9. 11. Graf Huyn 9. 11. Ibrügger **** 9. 11. Immer (Altenkirchen) 9. 11. Dr. Jahn (Münster) 9. 11. Jung (Düsseldorf) 9. 11. Kittelmann*** 9. 11. Kohn 9. 11. Kühbacher 9. 11. Lenzer*** 9. 11. Lohmann (Lüdenscheid) 9. 11. Lowack 9. 11. Dr. Mitzscherling 9. 11. Dr. Müller-Emmert 9. 11. Polkehn 9. 11. Porzner 9. 11. Repnik 9. 11. Reuschenbach 9. 11. Dr. Riedl (München) 9. 11. Rühe 9. 11. Dr. Rumpf*** 9. 11. Dr. Scheer*** 9. 11. Schmidt (Hamburg) 9. 11. Schmidt (München) *** 9. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 9. 11. Schmitz (Baesweiler) 9. 11. Schröder (Hannover) 9. 11. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 9. 11. Dr. Soell 9. 11. Dr. Solms 9. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 9. 11. Graf Stauffenberg* 9. 11. Stobbe 9. 11. Stücklen 9. 11. Tietjen 9. 11. Dr. Vogel 9. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Weiskirch (Olpe) 9. 11. Dr. Zimmermann 9. 11. Frau Zutt 9. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 1984 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen Gesetz zur Regelung von Preisangaben Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und wie eine teilweise Lockerung des Koppelungsverbotes in § 3 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1749) insbesondere im Interesse der Gemeinden herbeigeführt werden kann, und ggf. einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. Juni 1982 (VII ZR 253/81 - NJW 1982, 2189) gilt das Verbot, Grundstücke „architektengebunden" zu veräußern, auch für die Gemeinden. Nach dem Urteil ist es ihnen verboten, Wettbewerbe zur Realisierung von kosten- und flächensparendem Bauen durchzuführen, den Preisträgern bestimmte Grundstücke an die Hand zu geben und interessierte Bauwillige an den dafür zuständigen, d. h. mit seiner Planungskonzeption vorgesehenen Architekten zu verweisen. Gleichermaßen verboten wäre eine entsprechende Verfahrensweise im Anschluß an eine Einzelbeauftragung außerhalb eines förmlichen Architektenwettbewerbes. Solche Verbote entsprechen nicht dem gesetzgeberichen Willen. Mit dem Koppelungsverbot sollte insbesondere verhindert werden, daß bei dem knappen Angebot an Baugrund der Planer durch die Bindung eine monopolartige Stellung erwirbt, die nicht auf eigener Leistung beruht. Bei den Wettbewerben oder Einzelaufträgen der Gemeinden, die der Förderung städtebaulich harmonisch gestalteter Objekte dienen, erhalten jedoch nur Planer den Auftrag, die entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ausgewählt wurden. Die Gemeinden können auch in Zukunft nicht auf eine entsprechende Verfahrensweise verzichten, bei der die Erfahrungen bewährter Planer für konkrete Zielvorstellungen der Gemeinden ausge- 7218* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 schöpft werden. Wie diesem berechtigten Anliegen der Gemeinden Rechnung getragen werden kann, soll Gegenstand der Prüfung sein. Der Bundesrat hält es für notwendig, im Interesse der Rechtssicherheit die zur Wiedereinführung der Preisangabenpflicht erforderliche Ausführungsverordnung schnellstmöglich zu erlassen. Er geht davon aus, daß es aufgrund der Vorarbeiten für den Verordnungsentwurf möglich sein wird, diesen zügig mit den Ländern und den betroffenen Wirtschaftskreisen zu erörtern und die Verordnung dem Bundesrat so rechtzeitig zuzuleiten, daß sie spätestens zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Inhaltlich müßte die Verordnung die an die Bundesregierung herangetragenen und seit längerem bekannten Probleme und Fragen berücksichtigen, die sich in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht als regelungsbedürftig erwiesen haben. Bei der Formulierung der neuen Preisangaben-Verordnung wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob dieser Verordnung solche Unternehmen unterworfen werden können, die neben ihrer Großhandelstätigkeit auch regelmäßig an Letztverbraucher verkaufen. Die Bundesregierung wird gebeten, den mit Beschluß des Deutschen Bundestages vom 4. Oktober 1984 (zu BR-Drucksache 458/84) erbetenen Bericht „über die Entwicklung der Preisauszeichnung bei Großhändlern, die regelmäßig an Letztverbraucher verkaufen", auch dem Bundesrat zu erstatten. In seiner Sitzung am 26. Oktober 1984 hat der Bundesrat zur Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1983 — Einzelplan 20 — folgenden Beschluß gefaßt: 1. Dem Bundesrechnungshof wird gemäß § 101 der Bundeshaushaltsordnung Entlastung erteilt. 2. Im Zusammenhang mit den Überlegungen bezüglich eines neuen Bundesrechnungshofgesetzes vertritt der Bundesrat die Auffassung, daß eine gleichgewichtige Mitwirkung des Bundesrates bei der Ernennung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes vorzusehen ist, falls es zu einer Änderung des gegenwärtigen Bestellungsverfahrens kommen sollte. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 7. November 1984 mitgeteilt, daß sie folgende Vorlagen zurückzieht: Gesetzentwurf des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Benzinbleigesetzes (Drucksache 10/147 [neu]) Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 10/571) Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Kein Austausch von Ballastkohle aus der Nationalen Steinkohlereserve (Drucksache 10/1166) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 (Nachtragshaushaltsgesetz 1984); hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Oktober 1984 (Drucksache 10/2232) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985); hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Oktober 1984 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/2250) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1984 bis 1988; hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Oktober 1984 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 10/2251) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1984 und Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. April 1984 bis 30. September 1984 (Drucksache 10/2093) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Ablehnung der Erhöhung der Stahlimporte aus Drittländern (Drucksache 10/2179) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Eurocontrol (Drucksache 10/2180) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Festnahme von Jacques Abouchar in Afghanistan (Drucksache 10/2181) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Sachstand bei der Harmonisierung und Weiterentwicklung der vorhandenen Ansätze auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung (nationales UVPKonzept) (Drucksache 10/2143) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 151 über den Schutz des Vereinigungsrechts und über Verfahren zur Festsetzung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme und Empfehlung 159 betreffend Verfahren zur Festsetzung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 10/2123) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 154 über die Förderung von Kollektivverhandlungen sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme und Empfehlung 163 betreffend die Förderung von Kollektivverhandlungen sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 10/2124) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 148 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme und Empfehlung 156 betreffend den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 10/2125) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme und Empfehlung 164 betreffend Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 10/2126) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gem. § 96 BVFG in den Jahren 1981, 1982 und 1983 (Drucksache 10/2178) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7219* zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1983 (Drucksache 10/2058) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 26. September 1984 unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1983 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Geschäftsbericht liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 25. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1985 bis 1988 (Drucksache 10/1832) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 24. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 866/84 hinsichtlich der Inanspruchnahme des aktiven Veredelungsverkehrs für Molke — KOM(84) 319 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3648/83 für 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 308 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Vinylacetet-Monomen mit Ursprung in Kanada — KOM(84) 324 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Hartplatten mit Ursprung in der Sowjetunion — KOM(84) 313 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 4) Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Malta betreffend die Abweichung von den Vorschriften über die Begriffsbestimmung für Ursprungserzeugnisse im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta für Zwischenfrequenztransformatoren und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr. .../84 des Assoziationsrates EWG/Malta vom betreffend eine Abweichung von den Vorschriften über die Begriffsbestimmung für Ursprungserzeugnisse im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta betreffend Zwischenfrequenztransformatoren — KOM(84) 301 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2975/83 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren — KOM(84) 326 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien — KOM(84) 367 endg. (Drucksache 10/1946 Nr.7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ände- rung der Verordnung (EWG) Nr. 1100/80 über die Erhebung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte Poly- acryl-Spinnfasern und Polyacryl-Spinnfäden mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — KOM(84) 371 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 486/83 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Kupfersulfat mit Ursprung in Jugoslawien — KOM(84) 427 endg. (Drucksache 10/1946 Nr.9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Kugellager mit Ursprung in Japan und Singapur — KOM(84) 357 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 11) Vorschlag für die Verordnung (EWG) des Rates zur endgültigen Vereinnahmung der im Rahmen des Antidumpingverfahrens betr. die Einfuhren von bestimmten Profilen aus Stahl mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik als Sicherheit für den vorläufigen Antidumpingzoll hinterlegten Beträge — KOM(84) 479 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 13) Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 3 und 4): Treffen Presseberichte zu, wonach das Bundespresseamt die Reise von 15 unionsnahen Journalisten in den USA mit 90 000 DM subventioniert, und wenn ja, auf Grund welcher haushaltsrechtlichen Ermächtigungen? Subventioniert die Bundesregierung auch ähnliche Reisen von Journalisten, die nicht unionsnah sind, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung macht die Finanzierung von Informationsreisen nicht von parteipolitischen Präferenzen abhängig. Ich weiß aus eigener Erfahrung, welchen Wert Journalisten mit Recht auf ihre Unabhängigkeit legen. Daher würden sie sich gegen jeden Gedanken, ihre Unabhängigkeit könnte in irgendeiner Weise beeinträchtigt sein, sicher verwahren. Ihre Anfragen betreffen vielmehr folgenden — sehr normalen — Sachverhalt: In der Zeit vom 26. Oktober bis 8. November 1984 besuchten 16 deutsche Journalisten und eine Begleitperson die USA, um den amerikanischen Wahlkampf zu beobachten und bei dieser Gelegenheit mit amerikanischen Politikern, Journalisten und Publizisten Gespräche, vor allem auch zum Themenbereich der Sicherheitspolitik, zu führen. Die Bundesregierung hat ein besonderes Interesse daran, nicht nur durch offizielle Regierungsvertreter, sondern auch durch unabhängige Journalisten deutlich zu machen, daß in allen vitalen Fragen des deutsch-amerikanischen Verhältnisses ein breiter Konsens besteht. Sie hat daher von den Gesamtkosten der USA-Reise in Höhe von rd. DM 130 000,— einen Teilbetrag von rd. DM 95000,— als Zuwendung gegenüber der Institution übernommen, die die Reise organisiert hat. Die Zuwendung ist aus Titel 0403/531 01 — Außerordentliche Ausgaben — als Fehlbedarfsfinanzierung nach den §§ 23 und 44 a der Bundeshaushaltsordnung gezahlt worden. 7220* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 Generell ist zu sagen, daß im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Auslandsreisen in Ausnahmefällen bezuschußt werden, wenn sie informationspolitischen Zwecken dienen, wenn also ihr Schwerpunkt in der Information über die Bundesrepublik Deutschland durch die deutschen Journalisten liegt. Daß solche Reisen seit eh und je zu den wirkungsvollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Ausland gehören, zeigt auch ein Rückblick auf eine Reihe von Journalisten-Reisen zur Zeit der sozial-liberalen Koalition, die damals ebenfalls durch das Bundespresseamt gefördert worden sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2242 Fragen 24 und 25): Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Nutzung von Müll-Deponie-Gas ein? Ist der Bundesregierung bekannt, was bisher mit dem zwangsläufig entstehenden Müll-Deponie-Gas geschieht? Zu Frage 24: Die Bundesregierung schätzt die Nutzung von Deponiegas grundsätzlich positiv ein. Nutzungsmöglichkeiten werden in der Wärmeerzeugung, Verstromung, Verwertung als Treibstoff und Einspeisung in Gasnetze gesehen. Zu Frage 25: Konzentriert anfallendes Deponiegas wird, sofern eine energetische Nutzung noch nicht erfolgt, kontrolliert abgefackelt. In der Diskussion befindet sich auch eine Behandlung des Gases in Biofiltern zum Abbau von Geruchsstoffen. In der Bundesrepublik Deutschland sind bereits 20 Anlagen mit Deponiegasnutzung in Betrieb. Für etwa 100 weitere Deponien laufen entsprechende Planungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/2242) Fragen 35 und 36): Welche gesetzlichen Auflagen hatten die Betreiber der NATO-Pipeline in der Gemeinde Kalletal/Kreis Lippe, im Rahmen des NATO-Manövers „Lionheart" beim Ab- und Umfüllen der Treibstoffe einzuhalten? Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, daß beim Auftreten von Treibstoffschäden im Erdbereich und Wasserläufen unverzüglich durch die Verursacher gehandelt wird, und beabsichtigt sie, eventuell deutsche Dienststellen mit der Kontrolle der Umfüllstationen zu beauftragen? Zu Frage 35: Ich nehme an, daß Ihrer Frage der Manöverschadensfall zugrunde liegt, der sich Ende September 1984 in der Gemarkung Henstorf/Lippe ereignet hat. Die britischen Streitkräfte haben damals aus einer Pipeline Treibstoff entnommen und mittels Schläuchen zu drei Feldtanklagern geleitet. Beim Umfüllvorgang in den drei Tanklagern sind etwa 150 Liter Benzin in das Erdreich gedrungen. Obwohl nach den Feststellungen des zuständigen Kultur- und Wasserbauamtes des Kreises Lippe das Grundwasser durch das eingesickerte Benzin nicht gefährdet war, hat es das verseuchte Erdreich abtragen lassen. Bei der Entnahme von Treibstoff aus einer Pipeline müssen die britischen Streitkräfte die Bestimmungen des deutschen Rechts achten (Art. II des NATO-Truppenstatuts). Dazu gehören auch die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Zu Frage 36: Die Bundesregierung wird den Schadensfall zum Anlaß nehmen, bei den britschen Streitkräften auf eine genaue Beachtung der deutschen Bestimmungen hinzuwirken. Die Bundesregierung wird die britischen Streitkräfte darüber hinaus bitten, jede nur erdenkliche Vorsicht walten zu lassen, wenn sie im Rahmen von Manövern Treibstoff aus Pipelines entnehmen. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, die zuständigen deutschen Dienststellen des Landes mit einer Kontrolle der Umfüllstationen zu beauftragen. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die britischen Streitkräfte von sich aus in Fällen der vorliegenden Art eng mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/ 2242 Frage 37): Sind Informationen zutreffend, daß die Zurücknahme der Sperrfrist für Bausparverträge von zehn auf sieben Jahre erst in der Novelle des Wohngeldgesetzes 1986 geregelt werden soll? Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, die Festlegungsfrist für Bausparverträge von 10 auf 7 Jahre herabzusetzen. Die Gesetzesänderung soll noch im Rahmen des Steuerbereinigungsgesetzes 1985 vorgenommen werden. Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung gestern beschlossen, daß die Herabsetzung der Bindungsfrist für Bausparkassenbeiträge gelten soll, die aufgrund von Verträgen geleistet werden, die nach der Be- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7221* schlußfassung durch den Deutschen Bundestag abgeschlossen wurden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/2242 Frage 38): Wie schätzt die Bundesregierung die Verwirklichung der Vorschläge der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg ein, schon ab 1. Januar 1985 den Kauf von Personenwagen mit Katalysatoren steuerlich zu fördern und die Mineralölsteuer für verbleites Benzin anzuheben? Ihre Frage spricht zwei Punkte an. Erstens den Beginn der steuerlichen Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens. Die Bundesregierung setzt sich für die schnellstmögliche Einführung des schadstoffarmen Personenkraftwagens ein. Der von der Bundesregierung gestern beschlossene Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur steuerlichen Förderung des schadstoffarmen Kraftfahrzeugs sieht deshalb vor, daß die Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Auch alle bis dahin bereits angeschafften Personenkraftwagen werden vom Tag ihrer Anerkennung als schadstoffarm von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt. Der Vorschlag, als Beginn der Steuerbefreiung den 1. Januar 1985 vorzusehen, läßt sich leider nicht verwirklichen. Die Steuerbefreiung kann erst gewährt werden, wenn durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge durch die Straßenverkehrsbehörden geschaffen sind. Es läßt sich zur Zeit nicht absehen, wann die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Kraft treten kann. Ich nehme aber an, daß dies zu Beginn des Jahres 1985 der Fall sein wird, auch wenn das Notifizierungsverfahren bei der EG-Kommission derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Zum zweiten Teil Ihrer Frage, der Erhöhung der Mineralölsteuer für verbleites Benzin, kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die ursprünglich ab 1. Juli 1985 vorgesehene unterschiedliche Mineralölsteuer für verbleites und unverbleites Benzin, d. h. Anhebung der Mineralölsteuer für verbleites Benzin um 2 Pfennige und Senkung der Mineralölsteuer für unverbleites Benzin um 2 Pfennige, soll nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf bereits am 1. April 1985 in Kraft treten. Mit der Vorverlegung wird einer Anregung der Regierungschefs der Länder anläßlich ihrer Konferenz vom 17. bis 19. Oktober 1984 in Bremerhaven entsprochen. Die Möglichkeit einer weiteren Vorverlegung hängt vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ab, weil sich die Steuererhöhung für verbleiten Kraftstoff aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf bereits abgeschlossene Sachverhalte erstrecken darf. Bei der Mineralölsteuer handelt es sich um eine Abwälzungssteuer, bei der der Steuerschuldner in der Lage sein muß, die Steuerhöhung über den Warenpreis abzuwälzen. Es ist andererseits auch nicht sicher, daß die vorgesehene Steuersenkung für unverbleiten Kraftstoff bereits vor dem Inkrafttreten der Mineralölsteueränderungen bei der Preisbildung berücksichtigt würde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 39 und 40): Welche Größenordnung haben die Steuereinnahmen aus Lizenzen und Patenten in der Bundesrepublik Deutschland, wie groß ist dabei der Anteil der Zahlungen, kommend aus kleinen und mittleren Unternehmen? Wäre es nicht sinnvoll, diese Steuer gegen Nachweis bei weiterer Verwendung für Forschung und Entwicklung den Unternehmen zu belassen, da die Förderung von Forschung und Entwicklung im mittelständischen Unternehmensbereich gestärkt werden soll? Zu Frage 39: Einnahmen aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten sind Teil der gewerblichen Einkünfte der Unternehmen und werden im Rahmen des gesamten Einkommens zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt. Gesonderte statistische Erhebungen über diesen Teilbereich der Einnahmen werden nicht geführt. Aus diesem Grunde können Steuereinnahmen aus Lizenzen und Patenten nicht — auch nicht als Größenordnung — angegeben werden. Schon gar nicht kann der Betrag bezeichnet werden, der auf kleine und mittlere Unternehmen entfällt. Zu Frage 40: Die Einkommen- und Körperschaftsteuer erfaßt das Einkommen, das natürliche oder juristische Personen während ihrer Steuerpflicht beziehen. Bei der Ermittlung des Einkommens werden Gewinne und Verluste aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen miteinander verrechnet. Es läßt sich deshalb nicht genau bestimmen, welche Steuerbeträge auf die Gewinne aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten entfallen. Bei der Einkommensteuer kommt hinzu, daß wegen des progressiv gestalteten Tarifs auch nicht eindeutig wäre, welchem Grenzsteuersatz solche Gewinne jeweils unterlägen. Der Körperschaftsteuertarif ist zwar proportional angelegt. Dennoch ließe sich auch hier die Höhe der Steuer auf die Gewinne aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten nicht angeben, weil sich die Körperschaftsteuer ändert, wenn der Gewinn ausgeschüttet wird. Im übrigen wäre es nicht sinnvoll, der Körperschaft im Falle der Ausschüttung eine Körper- 7222* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 schaftsteuer zu erstatten, die beim Anteilseigner wiederum angerechnet wird. Aus diesen Gründen ist ein Steuerverzicht, wie er Ihnen wohl vorschwebt, nicht zu empfehlen. Es ist auch nicht möglich, die „Gewinne" aus der Verwertung von Lizenzen und Patenten steuerfrei zu belassen. Eine so weitgehende Steuervergünstigung für realisierte Unternehmensgewinne wäre steuerpolitisch kaum vertretbar. Sie würde nämlich im Ergebnis dazu führen, daß sämtliche Kosten der Entwicklung des Patents abzugsfähig wären, Erträge aus der Verwertung der Erfindung hingegen von der Besteuerung freigestellt wären. Damit würde auch gegen den Grundsatz verstoßen, daß Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können (§ 3 c des Einkommensteuergesetzes). Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß schon nach geltendem Recht Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert werden, nämlich insbesondere durch Investitionszulagen nach § 4 des Investitionszulagengesetzes und, seit 1983, durch hohe Sonderabschreibungen auf Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen (§ 82 d der EinkommensteuerDurchführungsverordnung). Weitergehende Sondervergünstigungen sind nach Auffassung der Bundesregierung weder erforderlich noch vertretbar. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/2242 Fragen 42 und 43): Inwieweit sind die Bundesbürgschaften in Höhe von über 1,4 Milliarden DM verloren, nachdem die Volksrepublik Polen mehrere Projekte, für die die Bundesbürgschaften gegeben worden waren, nicht mehr auszuführen beschlossen hat? Ist es richtig, daß die Bundesrepublik Deutschland der größte Gläubiger der Volksrepublik Polen ist, und wie teilen sich die Schulden der Volksrepublik Polen in öffentliche und staatlich verbürgte Kredite auf? Zu Frage 42: Die Bundesrepublik hat zwischen 1976 und 1980 drei ungebundene Finanzkredite von insgesamt 1 450 Millionen DM durch Bundesbürgschaften abgesichert. Im einzelnen handelt es sich dabei um — einen 300 Millionen DM-Kredit für den Ausbau polnischer Kupfergruben und Verhüttungsanlagen, — einen 750 Millionen DM-Kredit für eine Eisenerzgrube mit Vanadium- und Ilmenitvorkommen — und einen 400 Millionen DM-Kredit für zwei Kohlebergwerke. Bei allen drei Bürgschaften verpflichtete sich Polen, aus den Projekten gewonnene Rohstoffe in die Bundesrepublik zu liefern. Die Lieferungen verlaufen beim Kupferprojekt vereinbarungsgemäß. Der Ausbau der Kohlebergwerke entspricht den Planungen. Das Vanadiumprojekt hingegen konnte von polnischer Seite bisher nicht durchgeführt werden, sodaß der Abschluß der Liefervereinbarungen unterblieb. Nach dem Kreditvertrag ist das Darlehen daher vorzeitig zurückzuzahlen. Der Bund gewährt, nachdem Polen den Transfer der geschuldeten Zins- und Tilgungsraten eingestellt hat, aus den drei Bürgschaften Schadensersatz an die Bürgschaftsnehmer. Die polnischen Verbindlichkeiten aus 1981 wurden inzwischen in das Umschuldungsabkommen einbezogen. Zu Frage 43: Es trifft zu, daß die Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der gedeckten Ausfuhrforderungen der größte Gläubiger der Volksrepublik Polen ist. Aus der Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei sämtlichen an Polen vergebenen Krediten um staatlich verbürgte. Dies schließt den von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gegebenen, von der Bundesregierung verbürgten Kredit über 1 Milliarde DM mit ein. Die Bundesregierung selbst hat Polen keine Kredite gewährt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/ 2242 Fragen 44 und 45): In welcher Kabinettsitzung hat die Bundesregierung ihr „umfässendes Energiesparprogramm" (Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Sprung, Drucksache 10/2112, S. 17) beschlossen, und wo ist es veröffentlicht? Kann die Bundesregierung ihre bisher erzielten „nachhaltigen Erfolge" beziffern und bewerten? Zu Frage 44: Rationelle und sparsame Energieverwendung ist seit langem eines der zentralen Ziele der Bundesregierung. Sie hat hierzu seit 1973 vielfältige Maßnahmen ergriffen und diese zu einem breit angelegten Energieeinsparprogramm ausgebaut. Es erfaßt heute die Energieerzeugung ebenso wie die Umwandlung und den Energieverbrauch. Die entsprechenden Entscheidungen sind nicht in einer einzigen Kabinettsitzung getroffen worden. Wichtige Meilensteine waren vielmehr Beschlüsse im Zusammenhang mit der Zweiten und der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms vom Dezember 1977 bzw. November 1981 sowie Entscheidungen, die auf Empfehlung des Kabinettausschusses für Energieeinsparung im Mai und September 1979 ergangen sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7223* Die Bundesregierung hat das Energieeinsparprogramm mehrfach im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen dargelegt. Ich darf z. B. an den Bericht über Stand und Ergebnisse von Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung vom September 1982 (BT-Drucksache 9/1953 vom 7. September 1982) oder an die ausführliche Beantwortung der Großen Anfragen der GRÜNEN zur Energieeinsparung vom Juli dieses Jahres erinnern (BT-Drucksache 10/1767, 1773 und 1774 vom 20. Juli 1984), die vor zwei Wochen (25. Oktober) im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt worden sind. Im übrigen sind das Energiesparprogramm und seine Fortschreibungen als Ganzes sowie wichtige die rationelle und sparsame Energieverwendung betreffende Einzelbereiche in vielfältiger Weise, nicht zuletzt auch im Rahmen der Informations-und Aufklärungsarbeit des Bundesministers für Wirtschaft publiziert worden. Zu Frage 45: Der Erfolg der Energieeinsparpolitik kann in der Entwicklung des Energieverbrauchs in allen Bereichen (bei Haushalten, Industrie und Verkehr) abge- lesen werden. Er zeigt sich vor allem auch daran, daß der Primärenergieverbrauch im Jahre 1983 lediglich etwa so hoch wie derjenige des Jahres 1973 war, das reale Bruttosozialprodukt in diesem Zeitraum hingegen um 17 % stieg. Detaillierte Ausführungen zur erreichten Absenkung des spezifischen Energieverbrauchs finden sich in dem eingangs erwähnten Bericht der Bundesregierung vom September 1982 und in den Antworten zu den genannten Großen Anfragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 2242 Frage 46): Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß schon ab 1. Januar 1985 eine weitgehend flächendeckende Versorgung mit bleifreiem Benzin erfolgen kann? Die Umstellung der Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland auf bleifreies Benzin ist angelaufen: 53 Autobahntankstellen bieten seit dem 1. November bleifreies Benzin an. Die Markengesellschaften wollen bis zum Jahresende 1984 300 bis 400 Straßentankstellen umgerüstet haben. Auch bei den mittelständischen Tankstellen ist die Umrüstung von Tankstellen in Gang gekommen. Damit wird binnen weniger Wochen ein Netz von Bleifrei-Tankstellen entstehen, das zwar noch Lükken aufweisen wird, das aber doch bereits eine gewisse Grundversorgung sicherstellt. Der scharfe Wettbewerb auf dem Benzinmarkt und die Erwartung einer steigenden Nachfrage nach bleifreiem Benzin werden dazu führen, daß anfängliche Lükken schnell geschlossen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2242 Frage 49): Von wem und auf welche Weise bekommt die Bundesregierung die Zahlen im Rahmen der „Waldschadenserhebung" geliefert? Die Waldschadenserhebung wird vom Bund koordiniert und von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Nach Abschluß der Erhebung und deren Auswertung werden die Ergebnisse von den zuständigen Länderministerien auf einheitlichen Formblättern dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 50 und 51): Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz wiederholter Hinweise der Rebschutzdienste und der örtlich zuständigen Behörden von einigen Winzern zum Schutz der reifen Trauben vor Vogelfraß immer noch die weitmaschigen, dünnfädigen „Einwegnetze" verwendet werden, in denen sich Vögel und andere Wirbeltiere verfangen und elend zugrunde gehen, und wie ist die Ankündigung der Bundesregierung auf meine Fragen vom 30. November 1983 (Drucksache 10/806, Fragen 53 und 54) zu beurteilen, wonach bei der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes „die Anwendung von Vorrichtungen zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren verboten werden soll, wenn damit die Gefahr erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden für die betroffenen Tiere verbunden ist"? Wann ist mit dieser gesetzlichen Neuregelung zu rechnen, und müßte nicht gegebenenfalls mit einer Übergangsregelung sichergestellt werden, daß sich der durch die Verwendung der „Einwegnetze" verursachte fahrlässige Vogelmord nicht auch noch in der nächsten Weinlese wiederholt? Zu Frage 50: Der Bundesregierung ist — auch nach telefonischer Umfrage bei den für den Tierschutz zuständigen Behörden der weinbautreibenden Länder am 29. Oktober 1984 — nicht bekannt, daß in diesem Jahr durch die Verwendung ungeeigneter Netze in Weinbergen besondere tierschutzrelevante Probleme aufgetreten seien. Ich gehe davon aus, daß sich die Hinweise und Empfehlungen der Rebschutzdienste und der örtlich zuständigen Behörden positiv für den Schutz der Singvögel ausgewirkt haben. Unabhängig davon enthält der unter meiner Federführung erstellte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes in § 13 ein Verbot, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr ver- 7224* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 meidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Zu Frage 51: Der Gesetzentwurf ist am 7. November 1984 vom Kabinett verabschiedet worden und wird anschließend dem Bundesrat zugeleitet werden. Ich gehe davon aus, daß der Regierungsentwurf in Kürze auch dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. Wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, hängt dann von der Beratung im Deutschen Bundestag ab. Eine Übergangsregelung, z. B. noch auf dem Verordnungswege, ist nicht vorgesehen, da es an einer zweifelsfreien tierschutzrechtlichen Grundlage fehlt und da, wie zu Frage 1 dargelegt, kein hinreichend dringendes Bedürfnis für eine derartige Regelung hervorgetreten ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 52 und 53): Ist der Bundesregierung bekannt, daß während der Zugzeit in Belgien Jagd auf Singvögel gemacht wird, wobei etwa eine halbe Million Vögel gefangen wird, von denen ein großer Teil über die Grenze in die Bundesrepublik Deutschland geschmuggelt und hier für Beträge zwischen 30 DM und 100 DM verkauft wird, und wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung den Handel mit Singvögeln zu unterbinden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gefangenen Singvögel oft nur noch wenige Tage in der Gefangenschaft leben — so sterben etwa die Hälfte aller gefangenen Gimpel innerhalb der ersten Tage —, und wenn ja, hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, bei der belgischen Regierung vorstellig zu werden mit dem Ziel, daß der zu verurteilende Fang von Singvögeln grundsätzlich verboten wird? Zu Frage 52: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Belgien nach wie vor Singvögel in größeren Mengen gefangen werden, von denen ein Teil in die Bundesrepublik gebracht und hier vermarktet wird. Der Verkauf dieser Vögel in der Bundesrepublik verstößt gegen Landesnaturschutzrecht. Die Singvögel gehören zu den lt. Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Arten, für die die Länder landesrechtliche Besitz- und Verkehrsverbote erlassen haben. Es ist Sache der Länder, die Befolgung dieser Verbote sicherzustellen. Die Bundesregierung hat z. Zt. keine Möglichkeit, die Einfuhr von Singvögeln aus Belgien zu unterbinden, da das hierfür notwendige Einfuhrverbot bisher nicht erlassen werden konnte. Der Bundesrat hat dem im Frühjahr 1982 von mir vorgelegten entsprechenden Entwurf einer Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr wildlebender Tiere und wild-wachsender Pflanzen bisher nicht zugestimmt, sondern die Novellierung des gesamten Artenschutzrechts gefordert. Der von mir z. Zt. vorbereitete Entwurf einer Artenschutznovelle enthält ein unmittelbar geltendes Importverbot für die besonders geschützten Tier-und Pflanzenarten. Zu Frage 53: Der Bundesregierung ist auch bekannt, daß ein Teil der gefangenen Singvögel bereits nach wenigen Tagen stirbt. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für angebracht, sich bei der belgischen Regierung unmittelbar für ein Fangverbot für Singvögel einzusetzen; dies ist Aufgabe der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, da es hier um die Frage der Einhaltung der EG-Vogelschutzrichtlinie geht. Die Bundesregierung wird deshalb die EG-Kommission auf die Vorgänge in Belgien erneut aufmerksam machen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die im Jahre 1983 erfolgte Beanstandung des Bundesrechnungshofes zutrifft, daß die Rentenversicherungen durch nicht ausreichende Betriebsprüfungen Einnahmeverluste in Kauf nähmen, und was hat die Bundesregierung getan bzw. was gedenkt sie zu tun, um die Rentenversicherungsträger anzuhalten, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen? Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte keine Nachprüfungen vornimmt, ob die Beitragszahlung der pflichtversicherten Selbständigen entsprechend der Einkommenshöhe erfolgt, und wie ist dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen? Ihre Fragen beziehen sich offensichtlich auf die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1983 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Sie waren am 22. Februar 1984 Gegenstand ausführlicher Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß. An diesen Beratungen haben Vertreter der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte teilgenommen. Die Bundesregierung hat bereits im Zusammenhang mit den Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofs dargelegt, daß die vom Bundesrechnungshof angesprochene Gesamtproblematik einer gesetzlichen Neuregelung bedarf. Dies gilt insbesondere für die Überwachung des Beitragseinzugs beim Arbeitgeber durch die Rentenversicherungsträger. Diese Überwachung ist in den letzten Jahren von den Rentenversicherungsträgern weitgehend den Krankenkassen überlassen worden. Die Rentenversicherungsträger haben darauf hingewiesen, daß ihnen angesichts der vielfältigen gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre und im Hinblick auf ihre angespannte Personallage intensive zusätzliche Betriebsprüfungen nicht möglich seien. In den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Vertreter der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte angekündigt, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bis zum 31. Dezember 1984 einen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenversicherung und den Rentenversicherungsträgern abgestimmten Vorschlag zur Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7225* Intensivierung der Beitragsüberwachung zu unterbreiten. Der Haushaltsausschuß hat den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aufgrund der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß ersucht, den gemeinsamen Vorschlag der Spitzenverbände zu unterstützen. Sobald dieser Vorschlag vorliegt, wird die Bundesregierung ihn sorgfältig prüfen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Soweit Sie die Überwachung der Beitragsentrichtung der pflichtversicherten Selbständigen ansprechen, ist folgendes zu sagen: Die Bundesregierung hat bereits im September 1982 die Rentenversicherungsträger aufgefordert, die regelmäßige einkommensgerechte Beitragsentrichtung durch Versicherte, die die Pflichtbeiträge selbst zu entrichten haben, intensiver als in der Vergangenheit zu überwachen. Die Rentenversicherungsträger sind aufgrund dieser Aufforderung dazu übergegangen, bei unregelmäßiger Beitragsentrichtung bei den pflichtversicherten Selbständigen die Beitragszahlung anzumahnen. Dieser Maßnahme müssen weitere Schritte folgen. Die Bundesregierung hat deshalb zugesagt, die Einführung eines Regelbeitrags für Versicherte, die ihre Pflichtbeiträge selbst entrichten, im Rahmen der vorgesehenen Einordnung des Rentenrechts in das Sozialgesetzbuch zu prüfen. Die Bundesregierung wird damit auch einer entsprechenden Aufforderung des Haushaltsausschusses nachkommen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 57 und 58): Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Bundesanstalt für Arbeit erst am 10. März 1983 in einem Runderlaß die Änderung der Fahrtkostenerstattung rückwirkend zum 1. Dezember 1982 verfügte, obwohl die Bundesregierung die Änderung der Fahrtkostenerstattung im öffentlichen Dienst zum 1. Dezember 1982 schon am 29. September 1982 bekanntgegeben hat? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den personellen Mehraufwand der Arbeitsverwaltung für die Neuberechnungen und Nachzahlungen der Fahrtkostenabrechnungen von Dezember bis März? Die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes durch die Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften vom 29. September 1982 gelten für die Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit unmittelbar. Für Mitglieder der Organe der Selbstverwaltung der Bundesanstalt dagegen sind sie nicht unmittelbar anwendbar. Über die Frage einer Erhöhung der Reisekostenentschädigung der Organmitglieder hat der Verwaltungsrat gemäß § 206 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz zu entscheiden. Dies erfolgt durch eine Änderung der „Grundsätze für die Erstattung der baren Auslagen an die Mitglieder der Organe der Bundesanstalt für Arbeit". Für die Entscheidung waren verschiedene Vorbesprechungen der zuständigen Organe erforderlich. Unter anderem wurde eine Umfrage bei anderen Sozialversicherungsträgern durchgeführt, wie diese die Wegstreckenentschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane regeln. Am 22. Dezember 1982 hat der Verwaltungsrat die Änderung der Grundsätze beschlossen. Die gem. § 206 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz erforderliche Genehmigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung erfolgte am 1. März 1983 nach Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen. Mit Dienstblatt-Runderlaß vom 10. März 1983 wurde die Änderung der „Grundsätze für die Erstattung der baren Auslagen an die Mitglieder der Organe der Bundesanstalt für Arbeit" bekanntgemacht. Die Neuberechnung und Nachzahlungen wurden vom vorhandenen Personal bewältigt, da nur ein eng begrenzter Personenkreis betroffen war. Überstunden oder Umsetzungen des Personals waren nicht erforderlich. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Timm (SPD) (Drucksache 10/2242 Frage 59): Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft beim Umbau oder Neubau von Heizanlagen von Bundeswehrkasernen ebenfalls Erdgas zu benutzen, und wenn ja, plant die Bundesregierung dann in solchen Fällen eine umgehende Benachrichtigung der betreffenden Kommunalbehörden, um in der wegen zusätzlicher Luftbelastung beunruhigten Bevölkerung keine weitere Sorge aufkommen zu lassen? In Heizanlagen der Bundeswehr können grundsätzlich alle Brennstoffe oder Energiearten eingesetzt werden. Welchem Brennstoff oder welcher Energieart der Vorzug gegeben wurde, richtete sich — unter Berücksichtigung einer sicheren Energieversorgung — nach der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Auflagen für den Umweltschutz. Die zuständigen Kommunalbehörden werden über die Planung von Heizanlagen und die beabsichtigte Brennstoffart informiert, sobald diese im Grundsatz festliegen. Dies geschieht auch dann, wenn während der weiteren Planung eine bereits getroffene Entscheidung, z. B. wegen höherer Umweltschutzauflagen oder neuer Fernwärme- oder Erdgaslieferangebote, überprüft und geändert wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/2242 Fragen 60 und 61): Wie viele Ersatzübergänge sind in welchem Abstand über den Rhein zwischen Bodensee und niederländischer Grenze bereits fertiggestellt, in Bau bzw. in der Planung? 7226* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 Wie hoch sind die Gesamtkosten und der Bodenverbrauch? Zu Frage 60: Zwischen Bodensee und niederländischer Grenze sind auf einer Gesamtlänge von ca. 700 km 70 Ersatzübergänge fertiggestellt 5 im Bau und 7 in der Planung. Der Abstand zwischen den militärischen Ersatzübergangsstellen liegt zwischen 2 km und 50 km. Zu Frage 61: Die Gesamtkosten betragen bisher 300 Millionen DM. Der Bodenbedarf für eine Ersatzübergangsstelle liegt bei etwa 0,1 ha. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Wilz (CDU/CSU) (Drucksache 10/2242 Frage 64 und 65): Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den Soldatenfamilien die Scheidungsquote der Berufsoffiziere doppelt so hoch ist wie in der übrigen Bevölkerung und die „Sitzenbleiberquote" von Soldatenkindern wesentlich über dem Durchschnitt liegt, wie in der „Monitor"-Sendung am 16. Oktober 1984 behauptet wurde? Von welcher Umzugshäufigkeit ist bei Offizieren und Unteroffizieren der Bundeswehr im Vergleich zu anderen Gruppen im öffentlichen Dienst auszugehen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wonach Ehefrauen von Soldaten Umzüge boykottieren sollen? Zu Frage 64: Gesicherte Daten über Scheidungsquoten der Berufsoffiziere oder anderer Soldaten liegen nicht vor. Anzeichen dafür, daß die Scheidungsquote der Berufsoffiziere doppelt so hoch sei wie in der übrigen Bevölkerung, gibt es nicht. Es ist der Bundesregierung jedoch sehr klar, daß die Kinder häufig versetzter Soldaten, insbesondere wenn sie dabei das Bundesland wechseln müssen, erheblich größeren schulischen Belastungen ausgesetzt sind als Kinder, die in ihrer Schule verbleiben können. Zur teilweisen Minderung dieses Problems werden die Auslagen für versetzungsbedingten Nachhilfeunterricht erstattet und ab 1985 verdoppelt. Ebenso soll eine weitere Heimfahrt zur Familie zusätzlich pro Monat erstattet werden. Es ist richtig, daß Kinder von Offizieren häufiger eine Klasse wiederholen mußten als die übrigen Schüler in der Bundesrepublik. Eine verallgemeinernde Aussage läßt sich daraus jedoch nicht ableiten, da andere Faktoren, wie z. B. der überdurchschnittlich hohe Anteil der Gymnasiasten unter diesen Kindern, mit berücksichtigt werden müssen. Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig mit besonderem Nachdruck all der Fragen annehmen, die mit der Betreuung der Familien unserer Soldaten im Zusammenhang stehen. Die Bundesregierung betrachtet diese Fragen als ihre konkrete Fürsorgepflicht und hat zur Verbesserung und zeitgemäßen Anpassung in diesem Zusammenhang eine Reihe von weiteren Maßnahmen vorgesehen und wird hierfür die notwendigen parlamentarischen Schritte einleiten, um diesem besonders geforderten und außergewöhnlich stark belasteten Personenkreis, soweit es geht, zu helfen. Zu Frage 65: Weder bei den Streitkräften noch im übrigen öffentlichen Dienst werden Erhebungen angestellt, in welchem Umfang versetzte Soldaten oder Beamte tatsächlich mit ihrer Familie umziehen. Ein Anhalt für die Häufigkeit von Umzügen für die Familien unserer Soldaten ergibt sich aber aus der Anzahl der Versetzungen. In den letzten Jahren konnte der Versetzungsumfang erheblich verringert werden. Trotz der gestiegenen Anzahl von Zeit- und Berufssoldaten ist es gelungen, die Anzahl der Versetzungen verheirateter Soldaten von im Jahre 1980 in der Höhe von 11 366 auf 9 368 im Jahre 1983 zu senken. Besonders betroffen sind die verheirateten Offiziere des Truppendienstes. Im Jahre 1983 wurden 12 % der Leutnante und Hauptleute und 13,5 % der Stabsoffiziere mit ihren Familien in einen anderen Standort versetzt. Dagegen waren nur 1,8 % der Mannschaft (SaZ), 2,7 % der Unteroffiziere und 4,8 % der Offiziere des militärfachlichen Dienstes betroffen. Bei jungen Offizieren des Truppendienstes liegt der Grund in den Ausbildungsgängen und dem Verwendungsaufbau. Stabsoffiziere sind deswegen überproportional betroffen, weil sie zu über 90 % verheiratet sind. Die Bemühungen zur weiteren Verringerung werden intensiv fortgesetzt. Die in den vergangenen beiden Jahren erreichten Umfänge kennzeichnen jedoch etwa das Ausmaß an Versetzungen, das insbesondere zur Gewährleistung eines planvollen Verwendungsaufbaus und der Nachbesetzung von Dienstposten mindestens erforderlich ist. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/2242 Frage 66 und 67): Wie ist das umstrittene öffentliche Defilee der aus dem Manöver heimkehrenden Truppen des Standorts Hessisch Lichtenau am 2. November 1984 zustande gekommen? Wie wird dieser Aufmarsch von der Bundesregierung politisch bewertet? Zu Frage 66: Nachdem feststand, daß zwei Verbände aus der Divisionsübung im Raum Nordhessen auf dem Landwege zurückmarschieren würden, wurde zwischen dem Bürgermeister von Hessisch-Lichtenau und den Kommandeuren des Standortes der Vor- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7227* beimarsch vereinbart. Mit diesem Vorhaben sollte die Verbundenheit der Truppe zu den Bürgern ihrer Garnisonsstadt und umgekehrt sichtbar zum Ausdruck gebracht werden. Daß die Bürger der Stadt dieses so verstanden, unterstreicht das große Interesse, das sie diesem Vorbeimarsch entgegenbrachten. Rund 1 000 Menschen verfolgten die Rückkehr ihrer Soldaten von der Übung. Im übrigen sind Vorbeimärsche nach Rückkehr von Truppenübungen gemäß Verteidigungsministerialblatt aus dem Jahre 1975 — als die SPD den Verteidigungsminister stellte — in genau dieser Form ausdrücklich vorgesehen. Zu Frage 67: Unsere Bundeswehr, die gemeinsam mit den Verbündeten dazu beiträgt, den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Leben in Frieden und Freiheit zu sichern, hat Anspruch darauf, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, um das gute Verhältnis zwischen Soldat und Bürger sichtbar zu machen. Andererseits hat auch die Öffentlichkeit ein Recht, sich von dem Leistungsstand der Truppe zu überzeugen. Daher begrüßt die Bundesregierung, wenn Anlässe, wie die Rückkehr vom Übungsplatz, von der Truppe genutzt werden, um sich auch in der Öffentlichkeit darzustellen. In diesem Zusammenhang gilt unser Dank der Stadt Hessisch-Lichtenau, die dieses Vorhaben ermöglichte sowie der Vielzahl der Bürger, die durch ihr offenes Interesse den Soldaten ihre aufrichtige Verbundenheit bewiesen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2242 Fragen 68 und 69): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundeswehr für eine Hilfsaktion nach Äthiopien einzusetzen, um einen Beitrag zur Linderung der Hungersnot in diesem Land zu leisten? Welche Transportkapazitäten könnte die Bundeswehr für diesen Zweck zur Verfügung stellen, und wären diese Einheiten in der Lage, die Endverteilung der Hilfsgüter zu übernehmen? Die Bundeswehr beteiligt sich wegen des riesigen Ausmaßes der Hungersnot aus humanitären Gründen an den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Linderung dieser Katastrophe in Äthiopien. Sie stellt im Rahmen eines von äthiopischen Behörden erstellten Einsatzplanes Transportflugzeuge zur Verfügung. Dies sind drei militärische C-160-Transall-Flugzeuge. Der Einsatzplan der Bundesluftwaffe sieht wie folgt aus: — Am Sonntag, dem 4. November 1984, sind diese drei Maschinen bereits nach Äthiopien abgeflogen und am 5. November 1984 nachmittags in Addis Abeba eingetroffen. — Die Transportkapazität dieser Flugzeuge wurde ausgelastet mit Einsatzpersonal (53 Mann) und Versorgungsmaterial zur Sicherstellung des Flugbetriebes. Die Restkapazität wurde vom Technischen Hilfswerk für Kfz-Ersatzteile und vom Roten Kreuz für Decken, Feldbetten, Zelte, Notstromaggregate, Feldkochherde genutzt. — 2 C-160-Transall werden im laufenden Einsatz für zunächst 8 Wochen Versorgungsgüter vom Hafen Assab nach Alamata, ca. 380 km nördlich von Addis Abeba an der Straße nach Asmara, transportieren. — Die Transportkapazität einer C-160-Transall liegt zwischen 10 und 16 t, je nach Einsatzbedingungen. — Die äthiopische Regierung hat gebeten, zwei weitere Flugplätze in den Einsatzplan der Deutschen Luftwaffe einzubeziehen. Hierüber wird entschieden, wenn das Ergebnis der Überprüfung der dortigen Flugsicherheit vorliegt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 70 und 71): Hält die Bundesregierung an ihrer Zustimmung zur Errichtung von Anlagen des Flugleitsystems AEWTF bei Wilgarts-Wiesen und Salzwoog im Pfälzer Wald fest, obwohl sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sowie alle in Rheinland-Pfalz vertretenen politischen Parteien und zahlreiche Bürgerinitiativen übereinstimmend dagegen ausgesprochen haben? Welche konkreten Schritte mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den NATO-Partnern eingeleitet, um das Tiefflugaufkommen über der Pfalz zu verringern? Zu Frage 70: Bei der AEWTF geht es allein darum, in einem Raum, der etwa zu gleichen Teilen bereits jetzt von den drei Luftstreitkräften der Vereinigten Staaten, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland beflogen wird, Möglichkeiten vorzusehen, die es gestatten, die dort fliegenden Maschinen in elektronischen Übungen auszubilden. Dies ist wegen der Fähigkeiten des Warschauer Paktes und der sich daraus ergebenden Bedrohung uns gegenüber zur Abschreckung, d. h. zur Friedenserhaltung erforderlich. Die Bundesregierung hält daher an ihrer Zustimmung zur Errichtung der beiden Anlagen fest. Im übrigen verweise ich auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung zu diesem Flugleitsy- 7228* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 stem auf eine Kleine Anfrage in der BT-Drucksache 10/1967 vom 14. September 1984. Es wird keine Erhöhung des Tiefflugaufkommens und keine zusätzliche Lärmbelästigung geben. Zu Frage 71: Der aus Gründen der Landesverteidigung notwendige Flugbetrieb der NATO-Luftstreitkräfte belastet zweifellos unsere Bevölkerung; Flugübungen sind aber erforderlich, damit die Luftstreitkräfte ihren Beitrag zur Erhaltung von Frieden und Freiheit in unserem Land leisten können. Um aber die Belastung der Bevölkerung möglichst gering zu halten, hat die Bundesregierung in jüngster Vergangenheit ein Maßnahmenpaket in die Wege geleitet, um insbesondere durch bessere Flugwegverteilung zu günstigeren Ergebnissen zu kommen. So wurden zahlreiche Kontrollzonen verkleinert sowie Schutzzonen abgebaut, um den Verkehrsfluß zügiger zu gestalten. Dies bedeutet konkret für die Pfalz: — Die Kontrollzonen Ramstein und Sembach wurden verkleinert. — Übungsanflugverfahren im Raum Landau-Germersheim wurden auf 1 500 Fuß (450 m) heraufgesetzt. — Übungen zur Abfangjagd in niedriger Höhe wurden im Oberrheingraben untersagt. Insbesondere betrifft dies die Einrichtung der lärmintensiven Warteschleifen (CAP) in niedriger Höhe, aus denen heraus die Jäger zum Einsatz gegen Jagdbomber abgerufen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß — wie in zahlreichen anderen Landesteilen — auch in Rheinland-Pfalz Anzeichen der Lärmminderung deutlich spürbar werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 10/2242 Frage 72): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für den Zivildienst, daß ein Aufenthalt im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz für Bildungszwecke ungeeignet ist, und sollte die Bundesregierung nicht im Gegenteil — nach den Erfahrungen aus der deutschen Geschichte — Besuche und Seminare junger Menschen in Auschwitz als besonders förderungswürdig anerkennen? Das Bundesamt für den Zivildienst hat Anfang September den Antrag eines Zivildienstleistenden auf Sonderurlaub für die Teilnahme an einem politischen Seminar im Konzentrationslager Auschwitz ablehnen müssen, weil die vorgeschriebene Bescheinigung der Bundeszentrale für politische Bildung über die Förderungswürdigkeit dieser Veranstaltung nicht vorgelegt wurde. Der Zivildienstleistende war auf dieses rechtliche Erfordernis rechtzeitig hingewiesen worden. Die Ablehnung des Antrages auf Sonderurlaub bedeutete infolgedessen keine negative Bewertung der Veranstaltung. Da die erforderliche Bescheinigung erst kurz vor Beginn der Veranstaltung beantragt wurde, konnte die Bundeszentrale für politische Bildung sie erst nach deren Beginn erteilen. Dem Zivildienstleistenden, der für die Teilnahme an der Veranstaltung Erholungsurlaub genommen hat, kann jetzt noch nachträglich Sonderurlaub erteilt werden. Dafür gilt allerdings der zeitliche Rahmen der in Ihrer zweiten Frage erwähnten Rechtsverordnung. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 73 und 74): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Geißler, dem Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Oberla, gestattet hat, weiterhin Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für medizinische Informationsverarbeitung, Statistik und Biomathematik der Ludwig-Maximilian-Universität in München zu sein, wenn ja, wer ist Dienst- und Disziplinarvorgesetzter von Professor Überla, der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit oder der bayerische Kultusminister? Beabsichtigt die Bundesregierung zu überprüfen, ob der Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Professor Überla, nach seiner Berufung zum Präsidenten mit seinem Amt unvereinbare Nebentätigkeiten als Gutachter übernommen hat? Zu Frage 73: Bei Übernahme des Bundesgesundheitsamtes durch Herrn Profesor Überla am 1. Oktober 1981 wurde ihm durch Frau Bundesminister Antje Huber auf Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Fortsetzung des bisherigen Beamtenverhältnisses als Professor der Universität München gestattet. Diese Möglichkeit ist nach Artikel 13 des Bayerischen Hochschullehrergesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gegeben. Das Doppeldienstverhältnis war auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig wurde ihm erlaubt, als Direktor des Instituts für medizinische Informationsverarbeitung, Statistik und Biothematik bis zu vier Wochenstunden tätig zu sein. Eine Vergütung erhält Professor Überla dafür nicht. Ihm werden lediglich von der Universität die Flugkosten für zwei Flüge von Berlin nach München pro Monat erstattet. Nach Ablauf der drei Jahre ist ab 1. Oktober 1984 die Genehmigung — ebenfalls auf Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus — für weitere zwei Jahre mit der Maßgabe erteilt worden, daß nach einem Jahr die Leitung des Universitätsinstituts auf einen kommissarischen Leiter übertragen oder eine gleichwertige Lösung gefunden wird. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 7229* Dienst- und Disziplinarvorgesetzter ist der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus für ihren jeweiligen Dienstbereich. Zu Frage 74: Nach den geltenden Bestimmungen sind die Nebentätigkeiten der Beamtem zu überprüfen. Die erst kürzlich wieder vorgenommene Überprüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Präsident des Bundesgesundheitsamtes nach seiner Amtsübernahme mit seinem Amt unvereinbare Nebentätigkeiten als Gutachter übernommen hat. Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes hat dies in einer dienstlichen Erklärung noch einmal ausdrücklich bestätigt. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs von Loewenich auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 90 und 91): Trifft es zu, daß die im Jahr des Kindes angekündigte Verbesserung der Wohnbedürfnisse von Kindern durch Anhebung der Mindestraumgröße in den DIN-Vorschriften nicht mehr durchgeführt werden soll? Glaubt die Bundesregierung, daß mit der Umbenennung von Kinderzimmer in Individualraum der ein Jahrzehnt andauernden Kritik an der Raumgröße für Kinderzimmer Rechnung getragen ist? Zu Frage 90: Ihre Frage bezieht sich auf ein Normungsvorhaben des Deutschen Instituts für Normung, eines eingetragenen Vereins, in dem Wirtschaft, Wissenschaft, öffentliche Hand und Verbraucher in Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gewisse für das wirtschaftliche Leben wichtige Normen festlegen. Der zuständige Arbeitsausschuß dieses Vereins, von dessen etwa 20 Mitgliedern insgesamt ein Viertel Vertreter der öffentlichen Hand sind, prüft z. Z., ob und ggf. wie die Norm DIN 18 011 — „Wohnungen; Maße und Zuordnung von Räumen" — geändert werden soll. Er hat den Entwurf einer Neufassung der Norm veröffentlicht. U. a. soll danach neu festgelegt werden, daß ein „Individualraum" für eine Person mindestens 8 m2 groß sein muß; die geltende Fassung der Norm legt Mindestraumgrößen nicht fest. Die Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierung in dem Normenausschuß haben gegen das Vorhaben Einspruch eingelegt. Sie vertreten die Auffassung, daß für Raumgrößen keine DIN-Normen festgelegt werden sollte. Über den Einspruch ist noch nicht entschieden. Zu Frage 91: Auch diese Frage bezieht sich auf einen Vorgang außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs der Bundesregierung, nämlich auf ein Detail des soeben erwähnten Vorhabens des Deutschen Instituts für Normung e. V., die DIN-Norm 18 011 zu ändern. Nach dem Entwurf der Neufassung der DIN 18 011 soll der Begriff „Kinderzimmer" nicht mehr verwendet, statt dessen von „Individualräumen" gesprochen werden. Dahinter steht die Überlegung, daß Wohnungsgrößen und -zuschnitte nicht auf irgendwelche Modellfamilien — z. B. ein Elternpaar mit 2 Kindern —, sondern auf die Zahl der Menschen schlechthin bezogen werden sollten, die in einem Haushalt leben. Die Bundesregierung verschließt sich dieser Logik nicht, sieht es aber auch nicht als ihre Aufgabe an, solche terminologischen Änderungen außerhalb ihres unmittelbaren Verantwortungsbereichs positiv oder negativ zu bewerten. Sie ist natürlich nicht der Auffassung, daß sich durch die Änderung einer Bezeichnung berechtigte Kritik ausräumen ließe. Sie meint allerdings, daß überhaupt keine Normen für Raumgrößen notwendig sind. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Normen. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs von Loewenich auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FPD) (Drucksache 10/2242 Frage 92): Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, um die Wettbewerbsverzerrungen zwischen gemeinnützigen und freien Wohnungsbauunternehmen im Bereich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und beim Verkauf von Eigentumswohnungen abzubauen? Die Bundesregierung sieht zur Zeit keinen Handlungsbedarf. Ob und inwieweit Wettbewerbsverzerrungen zwischen gemeinnützigen und freien Wohnungsunternehmen bestehen, untersucht gegenwärtig die vom Bundesminister der Finanzen gebildete unabhängige Kommission zur Prüfung der steuerlichen Regelungen für gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsunternehmen. Das Ergebnis dieser Untersuchung wartet die Bundesregierung ab. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs von Loewenich auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 10/2242 Fragen 93 und 94): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesbau-ministers Dr. Schneider, das Wohngeld nicht erst Mitte 1986, sondern bereits zum 1. Januar 1986 zu erhöhen (siehe Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 31. Oktober 1984)? Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung des Bundesbauministers Dr. Schneider entgegen ihrer bisherigen Haltung zu folgen, den Finanzierungsrahmen für eine Wohngeldnovelle zum 1. Januar 1986 auf 700 Millionen DM anzuheben und das Volumen der gesamten Wohngeldleistungen auf jährlich 3 Milliarden DM zu erhöhen? 7230* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1984 Zu Frage 93: Die Bundesregierung strebt die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 1986 an; sie prüft, wie die sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden können. Zu Frage 94: Die Bundesregierung hat am 3. Juli 1984 beschlossen, das Wohngeld mit einem Finanzvolumen von insgesamt 700 Millionen DM (Bund und Länder je 350 Millionen DM) gegenüber geltendem Recht im Jahr der vollen Wirksamkeit zu erhöhen. Auf der Grundlage dieser Anpassung werden die Gesamtausgaben von Bund und Ländern nach der 6. Wohngeldnovelle im Jahr 1987 voraussichtlich die Größenordnung von 3 Mrd. DM erreichen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 10/2242 Frage 34): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um erstens eine weitere Umweltkatastrophe, die in der Verseuchung des Grundwassers bestände, zu verhindern und zu vermeiden und zweitens den geschädigten Landwirten einen Ausgleich zukommen zu lassen? Das zuständige Kultur- und Wasserbauamt des Kreises Lippe hat nach Bekanntwerden der Erdverseuchung festgestellt, daß das Grundwasser durch das eingesickerte Benzin nicht gefährdet war. Um dennoch allen möglichen Nachteilen für die Umwelt entgegenzuwirken, hat es jedoch das gesamte verseuchte Erdreich entfernt. Obwohl eine akute Gefährdung der Umwelt nicht eingetreten ist, wird die Bundesregierung bei den britischen Streitkräften vorstellig werden, um bei künftigen Manövern einen ungefährlicheren Transport und Umschlag des Treibstoffes zu erreichen. Das für die Abwicklung der Manöverschäden zuständige Amt für Verteidigungslasten in Detmold hat die eingetretenen Grundstücksschäden bereits aufgenommen und wird die den Eigentümern und Pächtern entstandenen Nachteile so bald als möglich entschädigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Bastian.

    (Eigen [CDU/CSU]: Welch seltener Gast! — Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt ein Fachmann dran!)



Rede von Gert Bastian
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GRÜNE)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Versuch des Abgeordneten Hauser, aus Einzelheiten einer Planübung — es hat sich ja nicht um eine Volltruppenübung, sondern um eine Planübung gehandelt — das Schreckensbild einer bevorstehenden Aggression der Sowjetunion nach Westen zu malen, wirkt einigermaßen krampfhaft und untauglich angesichts der Zahlen dieses Herbstes. Diese Zahlen, die wir alle und auch Sie kennen, beweisen eindeutig, daß die Warschauer-Pakt-Staaten für die Volltruppen-Übungen dieses Herbstes Truppen im Umfang von noch nicht einmal 50 000 Mann aufgeboten haben, während die NATO für die Volltruppen-Übungen dieses Herbstes Land-, See- und Luftstreitkräfte in der Stärke einer Viertelmillion aufgeboten hat, wovon allein vier Corpstruppen-Übungen mit ungefähr 100 000 Mann in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben.

(Würzbach [CDU/CSU]: Zur Verteidigung auf unserem Gebiet!)

— Ja; das ist richtig. Ich rede nur von den Zahlen, Herr Würzbach, und die werden Sie nicht in Abrede stellen können.

(Biehle [CDU/CSU]: Generale in Pension haben den Anschluß an die Welt verloren!)

Wer angesichts dieser Übungsaktivitäten und des Umfangs der aufgebotenen Übungstruppen Grund hat, beunruhigt zu sein, bleibt angesichts dieser Zahlen nicht mehr offen und läßt sich anders beantworten, als Sie, Herr Hauser, es getan haben.

(Biehle [CDU/CSU]: Sie sollten sich öfters im Lande informieren und nicht draußen herumkurven!)

— Herr Biehle, es wäre besser, Sie würden mal zuhören und Ihrem Drang, sich öffentlich darzustellen, in einer solchen Debatte etwas Zügel anlegen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ebenso unzulässig, Herr Hauser, ist die Unterstellung, die Sie wieder gemacht und die andere Kollegen Ihrer Fraktion wiederholt haben, daß das sowjetische strategische Konzept, das Sie vereinfacht, aber richtig als die Absicht dargestellt haben, einen Aggressor auf seinem Territorium zu schlagen, mit der Absicht gleichgesetzt werden kann, selber Aggressor zu werden und die eigenen Truppen in Bewegung zu setzen, bevor es zu einer Aggression gekommen ist. Das ist doch absolut unzulässig.

(Wimmer [Neuss] [CDU/CSU]: Das sagen Sie mal in Afghanistan!)

— Gehen Sie doch nach Nicaragua und El Salvador und nicht nur immer nach Afghanistan!

(Hauser [Esslingen] [CDU/CSU]: Bleiben Sie doch bei Afghanistan!)

— Wir reden jetzt von Zentraleuropa und der Lage zwischen NATO und Warschauer Pakt in Zentraleuropa und nicht von anderen Betätigungsfeldern von Truppen der Sowjeunion und der Vereinigten Staaten,

(Hauser [Esslingen] [CDU/CSU]: Die Menschen interessieren Sie nicht, die dort ums Leben kommen!)

die es ja leider Gottes gleichermaßen gibt.

(Hornung [CDU/CSU]: Sie weichen aus!)




Bastian
Sie wissen doch ganz genau, und es ist ja seit langem unstrittig, daß die Sowjetunion das Konzept hat, im Fall einer Aggression, also eines ihr aufgezwungenen Krieges, diesen Krieg nicht im eigenen Land, sondern auf dem Gebiet des Kriegsgegners auszutragen.

(Hauser [Esslingen] [CDU/CSU]: Aufgezwungen? Wir fangen keinen Krieg an!)

Das ist ja nichts Neues. Entsprechende Erkenntnisse aus Übungen hat es schon seit 20 Jahren gegeben, als ich Major im Generalstabsdienst, als ich Oberst im Verteidigungsministerium, als ich Brigade- und Divisionskommandeur gewesen bin.

(Hornung [CDU/CSU]: Das müssen unsere Leute wissen!)

Das ist doch nichts Neues.

(Hauser [Esslingen] [CDU/CSU]: Wer fängt mit der Sowjetunion Krieg an?)

Ob die Beunruhigung größer sein muß, die von Funksprüchen herrührt, die aus einer Planübung aufgefangen werden — wobei man dem Verteidigungsminister ja gratulieren muß, daß die Entschlüsselungsdienste so gut arbeiten, was ja auch schon ein Element der eigenen Sicherheit ist —,

(Zurufe von der CDU/CSU: Das war doch frei! — Das war Klartext!)

oder die Beunruhigung von der Wirkung, die durch Feuer ausgeht, das auf dem Boden des anderen Gebiets angedroht und hergestellt werden kann, bleibt doch auch zu fragen. Sie wissen doch genausogut wie ich, daß in der modernen Kriegführung nicht die Bewegungen von Landstreitkräften, sondern die atomare und die konventionelle Feuerkraft entscheidend sind

(Hauser [Esslingen] [CDU/CSU]: Nein! Nicht in Afghanistan!)

und daß auf der Seite der NATO sehr offen darüber diskutiert wird, mit welchen „tiefen Schlägen" konventioneller und nuklearer Art man im Kriegsfall tief in die Sowjetunion hinein zu wirken beabsichtigt. Ob die Beunruhigung auf Grund einer solchen Planung und Zielsetzung auf der anderen Seite kleiner sein muß als die Beunruhigung aus der uns ja bekannten Absicht, im Kriegsfall Truppen nach Westen in Bewegung zu setzen, bleibt dahingestellt.
Letztlich ist die Frage entscheidend — damit will ich zum Schluß kommen; die Zeit ist abgelaufen —: Wer ist denn für die Durchsetzung seiner strategischen Option besser ausgerüstet, und wer nicht? Und da ist doch ganz eindeutig — und das belegt ja auch die Studie, für die man dankbar sein muß, die der Kollege von Bülow vorgelegt hat und die exakter und zuverlässiger ist als die Weißbücher der Bundesregierung —,

(Hauser [Esslingen] [CDU/CSU]: Sagen Sie das lieber nicht! Die ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht!)

daß der Warschauer Pakt für die Durchsetzung seines strategischen Konzepts weit weniger gut ausgerüstet ist als die NATO für die Durchsetzung ihrer strategischen Vorstellungen,

(Würzbach [CDU/CSU]: Gott sei Dank! — Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Märchen sind das, die Sie erzählen!)

NATO-Territorium im Fall eines Angriffs aus dem Osten zu verteidigen.

(Würzbach [CDU/CSU]: Das gilt für russische Manöver bei uns nicht! — Hornung [CDU/CSU]: „Verteidigen"!)

— Richtig, richtig! Das ist Verteidigung. Und ich sage: Die NATO ist für ihr Verteidigungskonzept besser ausgerüstet als die Sowjetunion für ihr Angriffskonzept im Fall eines Krieges. Das ist unstrittig, und das ist auch von General Kroesen, dem früheren Oberbefehlshaber der amerikanischen Truppen in Europa, ...

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, ich bitte, zum Schluß zu kommen.