Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Toetemeyer, die am 9. Juli 1980 vom Bundeskabinett verabschiedeten entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung sind weiterhin in Kraft. Wie Sie wissen, enthalten diese Grundlinien eine Vielzahl allgemein formulierter Zielvorgaben. Daher sieht die Bundesregierung durchaus genügend Spielraum für die Setzung neuer Akzente, wie sie sich aus der veränderten internationalen Situation ergeben, oder für Akzentverschiebungen, ohne daß die Grundlinien dadurch außer Kraft gesetzt werden. Auch die Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundestages, die in der Zwischenzeit erfolgt sind, war unter diesem Dach möglich.