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ID1008517600

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    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Herr Präsident mahnt mich, und er hat auch recht. Lassen Sie mich nur einen Satz noch hinzufügen.
    Ich glaube, diesem Parlament täte es gut, wenn es seine eigene Reform selbstbewußt in die Hand nähme. Ich habe immer wieder gehört, daß uns erfahrene Kollegen der frühen Zeit, der ersten Stunde sagen, dies sei früher anders gewesen. Ich möchte Sie ganz herzlich bitten, uns Ihren Rat nicht vorzuenthalten. Jedenfalls sollten wir alle praktischen Schritte unternehmen, die zu einer Verbesserung führen, und mit den offenen Debatten anfangen. In diesem Fall bin ich nicht für ein Tempolimit, sondern für Tempobeschleunigung.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czaja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Verehrtes Geburtstagskind! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich Ihnen an, Frau Kollegin: Auch ich habe ein Manuskript, weil ich mich zu einer schwierigen Frage äußern will, nämlich zu den politisch-sachlichen personalen Kompetenzen des einzelnen Abgeordneten, zu seinem Informationsanspruch und zu seinem Interpellationsrecht im Sinne der Initianten.
    Der Alltag im Parlament wird wesentlich, aber nicht ausschließlich durch die Geschäftsordnung bestimmt. In dieser Geschäftsordnung kommt der einzelne Abgeordnete relativ schmal weg. Neben sechs Paragraphen, den §§ 13 bis 18, über seine Rechte und Pflichten mit dem wichtigen Recht der Akteneinsicht, aber ansonsten viel Organisatorischem, gibt es noch Verstreutes zum Rede- und Fragerecht, aber das sind nicht mehr als fünf Prozent der Vorschriften, während Gott sei Dank der freie Bürger in 19 Artikeln des Grundgesetzes seine
    6234 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984
    Dr. Czaja
    Grundrechte in dreifach größerem Raum geschützt sieht.
    Und doch, Art. 38 des Grundgesetzes und unsere Rechtsordnung gründen auf personalen Pflichten und Rechten, bei denen sich die Person verantwortlich in Gemeinschaftsverpflichtungen einfügen muß. Der Dienst in der Fraktion ist, so meine ich, Frau Kollegin Hamm-Brücher, dann besonders ergiebig, wenn er nicht nur verantwortlich gegenüber den Kollegen und dem Ganzen erbracht wird, sondern auch — und da stimme ich mit Ihnen überein
    — nicht über Gebühr durch vielfältige Hierarchien eingeengt wird und auch nicht ab und zu besonders belohnt wird, wenn er in untertänig-opportunistischer Weise geleistet wird.
    Zum Informationsanspruch und zum Interpellationsrecht des Abgeordneten geht das verbindliche neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1984, Seite 35, viel weiter als § 105 der Geschäftsordnung: Mit dem Interpellationsrecht des Abgeordneten korrespondiert die — ich zitiere —
    verfassungsrechtliche Pflicht der Bundesregierung, auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und
    — jetzt kommt das Wichtigste —
    den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Und wir werden ausgeschlossen, Herr Czaja!)

    Die letzten Worte sind entscheidend: „den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen". Die Regierung ist aber — das möchte ich ausdrücklich unterstreichen — ein selbständiges Verfassungsorgan. Die Informationspflicht gilt also — der Herr Kollege Werner hat das angedeutet — nur für Fragen, die in der Regierung bereits entschieden sind, nicht für die Zeit, vorher, während des Meinungsbildungsprozesses. Nach dessen Abschluß aber gilt der Anspruch auch für die Dokumente des Für und Wider, die bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben.
    Meine Damen und Herren, wer diesen Anspruch nicht in die Geschäftsordnung hineinschreiben will
    — und starke Kräfte wollen es nicht —, übersieht, daß die neuen Kommentare zum Grundgesetz diese auch von dem Verfassungsorgan Bundestag einzufordernde Verfassungspflicht aus dem Wesen der parlamentarischen Demokratie und aus dem Kontrollrecht des Parlaments ableiten. Hinzu kommt das Verfassungsprinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
    In der Geschäftsordnung des Parlaments können sehr wohl im Grundgesetz verankerte Ansprüche für den Parlamentsalltag stehen. Und ein Kontrollrecht ohne personale Mitwirkung einzelner Abgeordneter gibt es meiner tiefen Überzeugung nach nicht, meine Damen und Herren,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    steht doch in der Geschäftsordnung die Erscheinungspflicht von Regierungsmitgliedern! Seit Bismarcks Zeiten, verstärkt aber in der Weimarer Republik, wird davon die Verfassungspflicht der Regierungsvertreter abgeleitet, wie es in den Kommentaren heißt, nicht als stumme Fische oder als Verbreiter ablenkender Argumente zu erscheinen, sondern präzise Rede und Antwort zu stehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

    Der Erscheinungspflicht korrespondiert, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, eben der Anspruch des Abgeordneten auf die präzise Antwort. Dies, meine Damen und Herren, gehört in die Geschäftsordnung hinein!

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Hornhues [CDU/CSU])

    Auch in der Fragestunde können die Antworten nicht der reinen Beliebigkeit des Regierungsvertreters überlassen bleiben.
    Dagegen spreche, so sagt man oft, der Geheimschutz. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist das durch die Geheimschutzordnung des Bundestages abzudecken;

    (Dr. Vogel [SPD]: Sehr wahr!)

    ich nehme das ernst. Wegen eines Rückgangs des Verantwortungsbewußtseins einzelner, vielleicht sogar anarchischer Anwandlungen, die Herr Ertl befürchtete, ist diese Geheimschutzordnung vielleicht zu verbessern. Aber lassen Sie mich auch offen sagen: In 31 Jahren Tätigkeit im Bundestag habe ich drei bis vier schwere Fälle der Verletzung des Geheimschutzes durch Abgeordnete erlebt, aber Hunderte von Fällen durch beamtete Mitarbeiter auf anderen Ebenen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht im übrigen klar, daß außer in die Sicherheit des Staates betreffenden, besonders geregelten Bereichen — nunmehr wieder Zitat —
    das Parlament ohne eine Beteiligung am geheimen Wissen der Regierung weder das Gesetzgebungsrecht noch das Haushaltsrecht noch das parlamentarische Kontrollrecht gegenüber der Regierung auszuüben vermag.
    Der einzelne Abgeordnete ist allerdings nicht das Parlament. Aber auch er hat den Rechtsanspruch auf Information und Akteneinsicht in jenen Bereichen, die nicht höchste Sicherheitsstufen berühren, jedoch zu seinem speziellen Arbeitsgebiet notwendig sind.
    Erschwert wird dies, Herr Staatsminister Möllemann, nicht selten bei Beratungen nach Art. 59 GG, zu Vertragsgesetzen, also zu außenpolitischen Entscheidungen von größter Tragweite. Bei Vertragsgesetzen wird auch zuständigen Ausschußabgeordneten die Einsicht

    (Dr. Vogel [SPD]: Ja, ja!)




    Dr. Czaja
    in die täglichen amtlichen, die Vertragsverhandlungen umreißenden deutschen Protokollnotizen nach Abschluß der Verhandlungen, aber auch in andere Dokumente oft versagt.
    Ein krasses Beispiel: Bei den Ostverträgen geschah das selbst dort, wo es um die Wahrung von Staatsangehörigkeitsrechten Deutscher und um Aufhellung von Dissensen zur Klärung des Umfangs gemeinsamer, eindeutiger Willensbekundungen ging. Während 48 Stunden später infolge von Ausspähung in den Fällen G und B diese Notizen bei den Regierungen des Ostblocks auf den Tischen lagen und auch dem deutschen Autor Professor Bahring für sein Werk „Machtwechsel" die Einsicht vom Bundespräsidialamt gewährt wurde, wurde die gleiche Einsicht, meine Damen und Herren, den Abgeordneten, die zu befinden hatten, versagt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört!)

    So etwas sollte nicht wieder vorkommen! Das behindert das Kontrollrecht des Parlaments in schwerwiegensten Fragen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Gut ist daher, Frau Kollegin Hamm-Brücher, daß eine besondere Kommission zur Bearbeitung der Vorschläge vorgesehen wird. Interessierte Parlamentsmitglieder könnten dort nicht nur Parlamentsjuristen, sondern auch damit befaßte Rechtslehrer und Praktiker hören.
    Beamte sind notwendig — wir haben viele gute Beamte —, aber es gibt auch Formen erstarrter Bürokratie, hinein bis in die Bundestagsverwaltung. Das Präsidium und die Verwaltung des Bundestages sind für das Funktionieren des Sitzungsablaufs, des Parlaments unabdingbar. Aber Ihre Mitarbeiter sollten jeder Versuchung widerstehen, herrschaftlich über personale Rechte des Abgeordneten verfügen zu wollen.

    (Vereinzelter Beifall bei der SPD)

    Die wissenschaftlichen Fachkräfte, die Sie ansprachen, Herr Werner, sollten nicht nur ängstlich Regierungsgutachten neu umschreiben, sondern auch Alternativvorschläge bieten.

    (Vereinzelter Beifall)

    Daher helfen Sie bitte, daß Ziffer 3 des Abschnitts III Buchstabe B der Vorschläge der 110 Initianten unter Führung von Frau Hamm-Brücher in die Geschäftsordnung eingeht. Der Text lautet:
    Jeder Abgeordnete hat Anspruch auf ausreichende Informationen der Regierung über Angelegenheiten, die innerhalb der Regierung entschieden und die für seine Mitwirkung an der Kontrollbefugnis des Parlaments notwendig sind. Solche Informationen dürfen — ausgenommen in Fragen der Staatssicherheit — nicht aus subjektivem Ermessen von Regierungsmitgliedern gegenüber den am Kontrollrecht beteiligten Abgeordneten geheimgehalten werden. Einzelheiten sollen in der Geheimschutzordnung des Parlaments geregelt werden.