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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hildegard Hamm-Brücher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kollegen! 110 ihren Parteien und Fraktionen loyal verbundene Abgeordnete aus allen Fraktionen — das sind mehr als 20 % — haben nach Arbeitsbeginn Januar dieses Jahres im April Überlegungen und Vorschläge für eine ihrer Ansicht nach überfällige Parlamentsreform veröffentlicht und eine offene Debatte zu dieser Thematik vorgeschlagen. Wir begrüßen deshalb unser heutiges Vorhaben und danken allen, die es ermöglicht haben, vor allem dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. Eine offene, selbstkritische Debatte und ein vertieftes Nachdenken über die gewissenhafte Erfüllung unseres Verfassungsauftrags sind unseres Erachtens 35 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes überfällig.
    Was hat uns zu dieser Initiative und der Vorlage eines Entschließungsantrags — damit diese Debatte nicht wie das Hornberger Schießen ausgeht — bewogen? Es ist einmal, liebe Kollegen, die Sorge um die Funktionsfähigkeit des Parlaments als gewählte Kontroll-, Initiativ- und Repräsentativinstanz unseres Volkes gegenüber Exekutive und Regierung. Es ist zum anderen die Sorge um das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der durch uns repräsentierten parlamentarischen Demokratie bei unseren Bürgern. Und es ist nicht zuletzt die spürbare Ohnmacht des einzelnen, noch so verantwortungsbewußten Abgeordneten, diesem Entfremdungsprozeß — Herr Präsident und Herr Abgeordneter, auch Sie haben dieses Wort eben benutzt —, der sich offenkundig zwischen Verfassungsauftrag und parlamentarischer Wirklichkeit, zwischen Parlament und Bürger, zwischen Wähler und Gewähltem angebahnt hat, aus eigener Kraft entgegenzuwirken.
    Vor allem diese Besorgnisse sind es, die uns veranlaßt haben, in einem kleinen und dann immer größer werdenden Kreis von Kollegen aus allen Fraktionen Überlegungen anzustellen und diese Vorschläge zu erarbeiten, wie solchen Gefährdungen unserer repräsentativen Demokratie entgegengewirkt werden kann.
    Unsere politische Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen und Fachgebiete hinweg hat uns menschlich nähergebracht — eine sehr schöne Erfahrung, liebe Kollegen. Zahlreiche weitere Kollegen haben Interesse und Sympathie bekundet.
    Wir alle stimmen überein, daß das Nachdenken über die innere Verfassung unserer parlamentarischen Wirklichkeit unsere gemeinsame, unsere überfraktionelle Aufgabe ist. Kraft Auftrags unseres Grundgesetzes ist jeder einzelne Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes hierfür in die Pflicht und in die Mitverantwortung für das Ganze genommen. Diese Mitverantwortung läßt sich eben nicht an Fraktions- und Parteiräson abtreten.
    Meine Damen und Herren, wenn wir uns also bei dem Thema Parlamentsreform ad personam zu Wort melden, so berufen wir uns dabei ausdrücklich auf den ersten und obersten Satz desjenigen Artikels unseres Grundgesetzes, der von den Verfassungsvätern — übrigens expressis verbis — an den



    Frau Dr. Hamm-Brücher
    Anfang des Abschnitts „Der Bundestag" gestellt wurde. Es handelt sich um Art. 38 Abs. 1 Satz 2. Wie aus den Protokollen des Parlamentarischen Rats eindeutig hervorgeht, ist das die redaktionelle Änderung folgender Langfassung:
    Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    Das Protokoll vermerkt ausdrücklich, daß beide Fassungen, die jetzt im Grundgesetz stehende und die Langfassung, sachlich das gleiche bedeuteten, die am Ende beschlossene Fassung aber klinge sprachlich besser.
    Der FDP-Abgeordnete Thomas Dehler bezeichnete dieses Verfassungsgebot als eine wesentliche und daher unentbehrliche Grundlage unseres politischen Lebens. Der CDU-Abgeordnete Dr. Süsterhenn sowie der SPD-Abgeordnete Dr. Katz und andere wollten diese Bestimmung als eine Mahnung an alle Abgeordneten verstanden wissen, sich bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen — ich zitiere — nach ihrer persönlichen Entscheidung zu orientieren. Es besteht demnach kein Zweifel, daß die Verfassungsväter ausdrücklich und bewußt eine Aufwertung der persönlichen Verantwortung des einzelnen Abgeordneten beabsichtigt haben. Dies war übrigens eine Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen des Scheiterns des Weimarer parlamentarischen Systems mit der Folge der totalen Gewissensunfreiheit im Dritten Reich.
    Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, muß heute, nach 35 Jahren, die Frage gestellt werden, wie wir es nun eigentlich mit dem uns betreffenden Verfassungsgebot halten, welche Ausdeutung wir ihm geben und welche Konsequenzen wir daraus für das Selbstverständnis des einzelnen Abgeordneten und für seine parlamentarische Tätigkeit ziehen. Ist dieses Verfassungsgebot zu einer wesentlichen und daher unentbehrlichen Grundlage unseres parlamentarischen Lebens geworden? — Unbequeme Fragen, gewiß, aber doch legitime Fragen, wenn wir das Grundgesetz in eigener Sache genauso gewissenhaft respektieren wollen, wie wir es ja von unseren Bürgern selbstverständlich erwarten! Gerade für uns ist die gleichwertige Achtung und Beachtung aller Grundgesetzbestimmungen verbindlich und eben nicht beliebig, wie dies im Parlamentsgeschehen als Folge der Überinterpretation des Art. 21 des Grundgesetzes — „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung ... mit" — und in Konsequenz der Unterinterpretation des Art. 38 Abs. 1 hier in unserem Parlamentsgeschehen praktiziert wird. Das ist der eigentlich sensible Punkt. Es ist nicht nur die große Fraktionsräson, um die wir hier immer wieder ringen müssen. Es sind die ungezählten kleinen Zwänge und Tabus, die den Art. 38 im parlamentarischen Alltag nach Ansicht so vieler Kollegen zur Lyrik oder zur Leerformel degradieren.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Sicher, meine Damen und Herren, kann man und werden wir trefflich darüber streiten, welche Konsequenzen aus dem Art. 38 Abs. 1 für die parlamentarische Arbeit im allgemeinen und für das Selbstverständnis des einzelnen Abgeordneten im besonderen zu ziehen sind. Nicht streiten kann man aber darüber, daß bei gewissenhafter Beachtung und Güterabwägung beider Artikel ein fairer Ausgleich gefunden werden muß. Bisher jedenfalls hat das Verfassungsgebot in Reden und Handlungen seiner Überzeugung und seinem Gewissen zu folgen — sehen wir von der restriktiven Möglichkeit der persönlichen Erklärung ab —, für den Abgeordneten hier noch keinen ausreichenden Niederschlag in unseren Fraktions- und Parlamentsgeschäftsordnungen gefunden.
    So halte ich es beispielsweise für eine unzulässige Bevormundung des Gewissens, qua Beschluß des Ältestenrates zu entscheiden, ob eine Abstimmung gemäß Art. 38 Abs. 1 freigegeben wird oder nicht. Das muß doch jedem Abgeordneten in eigener gewissenhafter Abwägung selbst überlassen bleiben.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, das doppelte Nachdenken über unseren Verfassungsauftrag als Abgeordnete einerseits und über die offenkundigen Defizite in der Funktionsfähigkeit des Parlaments andererseits hat mit der allen Abgeordneten noch einmal zugeleiteten Initiative der 110 zu konkreten Vorschlägen geführt, die nun im einzelnen zu prüfen sein werden.
    Diese Vorschläge zielen darauf ab, unsere Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive wirksamer zu gestalten und Minister und Kanzler hierbei deutlich einzubeziehen, Informationen und Initiativen zu aktualisieren, Debatten lebendiger, spontaner und individueller zu gestalten. Unvorbereitete Fragestunden und individuelle Wortmeldungen sollen ermöglicht werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Unsere Vorschläge zielen auch darauf ab, mehr Chancengerechtigkeit, liebe ältere Kollegen, für jüngere Abgeordnete und zwischen Regierung und Parlament herzustellen und auch — das ist sehr wichtig — den nicht beamteten Sachverstand in kleinen Anhörungen mehr als bisher zu Wort kommen zu lassen. Soweit unsere Vorschläge.
    Obgleich wir uns angesichts der realen Machtstrukturen hier in diesem Hause der mehr oder weniger schmerzlich empfundenen Ohnmacht des einzelnen Abgeordneten bewußt sind, werden wir uns im Ringen um ihre Verwirklichung den Schneid nicht abkaufen lassen. Wir werden sehr kritisch begleiten, was nun im Gefolge dieser Debatte geschieht. Wir hoffen dabei auf viele Bundesgenossen; denn wenn wir draußen, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unseren Versammlungen das Hohelied von der persönlichen Verantwortung und Initiative des einzelnen Bürgers zur Stärkung der freiheitlichen Demokratie singen, dann sollten wir in unseren eigenen vier Wänden mit gutem Beispiel vorangehen. So wie wir wissen, daß der verplante, der reglementierte, der verbürokratisierte Bürger ein unfreier Bürger wird, so wissen wir auch, daß der verplante,



    Frau Dr. Hamm-Brücher
    der verbürokratisierte, reglementierte Abgeordnete ein unfreier Abgeordneter sein wird. Das wollen wir nicht zulassen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Horacek [GRÜNE]: Das ist aber so!)

    Wir sind es, die einzelnen Abgeordneten, die für das Erscheinungsbild, für den politischen Stil und das Ansehen dieses Parlamentes mithaften. Deshalb müssen wir eine Parlamentsreform wagen — da weiche ich etwas von Ihrem Votum ab, Herr Kollege Barzel —, die sich nicht in technischen, organisatorischen und materiellen Verbesserungen erschöpft, sondern die das Parlament insgesamt funktionsfähiger macht. Das wird nur dann gelingen, wenn wir die Mitwirkungs- und die Gestaltungsmöglichkeit des Abgeordneten spürbar verbessern.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Und uns in der freien Rede üben!)

    — Wenn ich nur zehn Minuten zur Verfügung habe, bleibt mir leider nichts anderes übrig, Herr Kollege. Ich hätte auch lieber frei gesprochen.
    Selbstverständlich wissen wir, daß wir keine heile parlamentarische Bilderbuchwelt herbeireformieren können. Hier wird weiter kontrovers und nicht zimperlich qua Fraktionen gegeneinander gestritten werden. Aber wir sitzen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht nur als abgeschottete Mannschaften in unseren Fraktionsbooten, um einander zu überrunden oder zum Kentern zu bringen. Letztlich sitzen wir alle in einem Boot, und dieses Boot trägt den Namen parlamentarisch verfaßte, repräsentative Demokratie.
    Dieses Boot ist leider nicht so seetüchtig, wie es notwendig wäre. Unser Verfassungsauftrag, Vertreter des ganzen Volkes zu sein, heißt j a nicht, es allen recht machen zu wollen oder derselben Meinung zu sein. Vertreter des ganzen Volkes zu sein heißt, immer wieder in uns und unter uns das Bewußtsein zu schärfen, daß wir in diesem Boot eben gemeinsam sitzen und für seine Seetüchtigkeit, für seinen Kurs nach bestem Wissen und Gewissen Mitverantwortung tragen. Dieses Bewußtsein in Möglichkeiten für konkretes Handeln und Verhalten umzusetzen muß das Ziel einer Parlamentsreform sein, die diesen Namen verdient. Damit schaffen wir, meine lieben Kolleginnen und Kollegen — wie unsere Verfassungsväter das vor 35 Jahren gefordert haben —, endlich und endgültig, wie wir hoffen, eine wesentliche und daher unentbehrliche Grundlage unseres politischen Lebens.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wir haben uns auf Redezeiten von zehn Minuten verständigt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Wenn Frau Dr. Hamm-Brücher etwas länger gesprochen hat, so deshalb, weil sie für eine größere
Anzahl von Abgeordneten gesprochen hat, die diese
Debatte vorbereitet haben. Ich bitte daher, sich auf diese Ausnahme nicht zu berufen.

(Hauser [Krefeld] [CDU/CSU]: Wir machen so weiter wie früher!)

Ich werde von der Möglichkeit, dem Redner das Wort zu entziehen — ein sehr wichtiges Instrument des Präsidenten —, notfalls Gebrauch machen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Waltemathe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Waltemathe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt eine freie Rede?!)

    — Es ist keine freie Rede, weil es in der Tat so ist, daß ich mich wirklich kurz fassen will. Ich bin ein Fanatiker von kurzen Reden. Dann muß man sich allerdings auch konzentrieren, d. h. die Sätze vorher aufschreiben. So ist das.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

    In dieser Debatte soll es um das Selbstverständnis und die Glaubwürdigkeit der parlamentarischen Demokratie in Deutschland gehen. Es geht also nicht um das Selbstmitleid der Abgeordneten. Für mich ist deshalb nicht ausschlaggebend, ob der zum Berufspolitiker gewordene Parlamentarier nun einen schweren und unbequemen Beruf hat. Für mich lautet die Fragestellung, ob Volksvertreter tatsächlich noch das Volk vertreten oder sich in einem Gewirr von Regeln, Geschäftsordnungen und Vorherrschaften selbst verfangen.
    Wie heißt es im Gundgesetz? „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Weshalb soll dann das Volk abgeschottet und ausgesperrt werden und nicht teilhaben können an der öffentlichen Sache, äußerlich und inhaltlich? Natürlich muß die Sicherheit gewährleistet sein. Natürlich haben Bannmeilen ihren Sinn. Aber schützen wir uns nicht allzusehr gegen den mündigen Bürger?

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ist es für die Demokratie eigentlich gefährlich, die öffentliche Sache auch offen zu verhandeln?
    Die Bürger wollen sich nach meiner Einschätzung und nach meiner Beobachtung nicht darauf beschränken, alle vier Jahre ihre Stimme abzugeben. Es bedarf neuer Wege, um die Teilhabe der Bürger auch zwischen den Wahlterminen zu ermöglichen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Da möchte ich einmal an die Vorschläge unseres Kollegen Horst Peter aus Kassel erinnern, der im vergangenen Jahr zum Bericht des Petitionsausschusses, im Mai 1983 war es, hier vorgeschlagen hat, unter bestimmten Voraussetzungen Massenpetitionen direkt im Bundestag zu behandeln.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In diesem Zusammenhang erscheint es mir voreilig
    und unrichtig, wenn z. B. gegen die Initiative „Bremer Abrüstungspetition" formale Schranken aufge-



    Waltemathe
    baut werden, statt sich mit dem Anliegen selbst auseinanderzusetzen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei den GRÜNEN)

    Wieso können Verbändevertreter uns laufend sozusagen mit Dauerausweis und ohne Kontrolle, aufsuchen, aber Gruppen von normalen Bürgern kaum?

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wir stellen fest, daß der Bürger, den wir schließlich zu vertreten haben, an dessen Stelle wir hier sind, immer weniger durchfindet durch die Bürokratie von Staat, Wirtschaft, Banken, Kollektivversicherungen usw. Da auch wir selbst das Gestrüpp unserer Parlamentsregelungen nach außen immer weniger erklärbar und verständlich machen können, sind wir in der Gefahr, selbst als eine Art Bürokratie angesehen zu werden, die jedes Gespür für spontanes und naives Anpacken von Aufgaben zu verlieren droht.
    Um bessere Möglichkeiten des Transports von Meinungen des Parlaments hinein in die Regierung zu schaffen, haben wir einmal, ich glaube, es war zu unserer Regierungszeit, ganz genau weiß ich es aber nicht, den Parlamentarischen Staatssekretär erfunden. Aber auch die Parlamentarischen Staatssekretäre sind in Wahrheit längst Juniorminister geworden, die parlamentarische Initiativen abbügeln.
    Dieses Parlament, meine Damen und Herren, kann und darf auf der einen Seite nicht zu einer Versammlung von 520 Spontis verkommen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Wohl wahr!)

    — Herr Fischer, Sie geben mir recht. Ich weiß, Sie finden 520 Spontis zuviel. — Aber dieses Parlament darf auch nicht zu einer Versammlung von gestanzten Figuren ohne jegliche Persönlichkeit, beliebig austauschbar, weil verwechselbar, verkommen.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Wir tun so, als seien wir eine Versammlung von vier Meinungsblöcken, Fraktionen genannt, und Abweichen ist da natürlich nicht gefragt, weil es der sogenannten Realpolitik widerspricht.
    In einer parlamentarischen Demokratie mit Verhältniswahlrecht darf sich kein Abgeordneter als persönlicher Eigentümer seines Mandats betrachten.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Es gibt hier keinen einzigen, der nicht über eine Parteienliste in den Bundestag eingezogen wäre, auch nicht der direkt gewählte Abgeordnete. Ich kann das gut sagen, denn ich habe eines von den beiden Überhangmandaten, aber natürlich bin ich als Sozialdemokrat hier hineingewählt worden.
    Gewissensfreiheit kann deshalb nicht heißen, daß der Sitz im Parlament persönliche Verfügungsmasse werden darf und sich bei Parteiwechsel von Abgeordneten auch der Wählerwille verkehrt. Insoweit wäre ich selbst immer noch dafür, Mandatsübertragungen gesetzlich zu verbieten. Aber Gewissensfreiheit hat sehr wohl etwas damit zu tun, daß jeder von uns über Wissen und über Bewußtsein verfügt. Gegen geschlossenes Handeln von Parteien ist im Grundsatz überhaupt nichts zu sagen, Stirnmenabweichung kann kein Prinzip sein, aber es gibt Situationen und Fragestellungen, bei denen die geschlossene Abstimmung jedenfalls keine Tugend ist.
    Eine Frage wie die, ob das Parlament im Jahre 1980 dem Nationalen Olympischen Komitee hätte empfehlen sollen, eine Mannschaft nach Moskau zu entsenden oder nicht, darf nicht dazu führen, daß eine Einheitsmeinung im Parlament entsteht, die den Eindruck erweckt, als gebe es auch im Volk darüber eine Einheitsmeinung. Ich erinnere an lauter Sachen aus unserer Regierungszeit, um gar keine falschen parteipolitischen Verdächte aufkommen zu lassen. Ich erinnere an die Antiterrorgesetze, an die Frage Moskau-Fraktion und Antiamerikanismus, an die Frage der Disziplinierung von Abgeordneten, nur weil sie zunächst einmal eine abweichende Meinung vorgebracht hatten. Weshalb ist es eigentlich so schwer, abweichende Meinungen oder Stimmabgaben im Einzelfall zu dulden? Offenbar, weil auch die veröffentlichte Meinung — und ich freue mich, daß heute auch die Pressetribüne gut besetzt ist —

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    davon, wenn überhaupt, negativ Notiz nimmt. Journalisten neigen dazu, Etiketten zu verteilen und kommentieren eigentlich nie die Sache, deretwegen eine abweichende Stimmabgabe erfolgte, sondern den Täter. Die freundlichste Kommentierung heißt dann, es handele sich um einen Profilierungssüchtigen, der nur aus der Hinterbank heraustreten wolle. Meistens aber handelt es sich laut Presse um einen „Rebellen", einen „Dissidenten", einen „Parteispalter", einen „Kanzlerstürzer" oder zumindest um einen Ehrgeizling, der in Wahrheit selber an die Spitze wolle.
    Man frage sich, welche Auffassung von demokratischer Willensbildung eigentlich zum Vorschein kommt, wenn man meint, daß ein Gesetz, j a ein einzelner Paragraph, schon geeignet sei, Regierungsfähigkeit oder Regierungsunfähigkeit nachzuweisen. Immer werden sich Abgeordnete in einem Spannungsfeld zwischen Gewissensfreiheit und Parteidisziplin bewegen. Den Wählerauftrag hat man nur auf Zeit. Um dessen Ausfüllung muß man sich vor den Wählern rechtfertigen.
    Ich bin deshalb gegen das imperative Mandat. Ich bin aber auch gegen das imperative Mandat von oben. Ich betrachte das Mandat nicht als persönliches Eigentum. Aber ich lehne auch das Rotationsprinzip ab. Eine Bundestagswahlperiode sollte doch wohl nicht auf zwei Jahre verkürzt werden. Und das Mandat sollte auch nicht enteignet werden können.

    (Beifall bei der SPD)

    Das aber bedeutet das Rotationsprinzip der GRÜNEN. Es stärkt die parlamentarische Demokratie
    6208 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984
    Waltemathe
    nämlich nicht, es schwächt sie und stärkt die Exekutive.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Zu Ende gedacht, meine Damen und Herren, kommt hier eine sehr weit rechts stehende Meinung vom parlamentarischen System zum Vorschein: der Abgeordnete als Befehlsempfänger. Und auch dieses: Die Schwäche des parlamentarischen Systems soll entlarvt werden, indem gezeigt wird, daß es egal sei, welche Personen ein Mandat wahrnehmen, da sowieso nichts Vernünftiges herauskomme.
    Wohlgemerkt: Die heutige Debatte ist keine Auseinandersetzung von Fraktionen. Und mein Hinweis auf die GRÜNEN soll nicht bedeuten, daß nicht auch ich — mit ihnen wahrscheinlich — der Meinung wäre, daß wieder mehr getan werden müsse, damit wirklich im Parlament zur Sprache kommt, was eine Basis, was große oder kleine Teile der Bevölkerung denken. Die Aussperrung wichtiger Argumente bei unseren Debatten und Abstimmungen darf nicht weitergehen. Aber das rotierende Mandat bedeutet, daß man auf der Basis steht und auf den Abschuß wartet.
    Die Stärke und Überlegenheit der Demokratie liegen darin, daß offene und öffentliche Auseinandersetzungen um den jeweils richtigen Weg geführt werden und sich die Bürger in ihren Abgeordneten wiederfinden. Meinungsfreiheit, Toleranz, Kompromißbereitschaft, Einander-zuhören-Können, Achtung vor den elementaren Rechten des anderen, dies haben wir vorzuleben. Die Funktionsfähigkeit des Parlaments zeigt sich darin, daß Mehrheiten zustande kommen. Aber die Reife der Demokratie erweist sich darin, wie wir mit Minderheiten umgehen. Politiker, die immer nur ausgrenzen, sich vor dem Volk schützen wollen, das sie zu vertreten haben, werden kaum Vertrauen und Verständnis dafür wecken können, daß es für die Ausübung des Mandats gewisser Arbeitsbedingungen und Spielregeln bedarf.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)