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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Milz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, können Sie sich vorstellen, daß wir uns schneller einigen können, als Herr Börner das mit den GRÜNEN in Hessen kann?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich hoffe, daß Sie sich schneller einigen können. Das wird allerdings, wie ich hoffe, nur möglich sein, wenn Sie von Ihren Vorstellungen, nämlich das Bundesverfassungsgerichtsurteil restriktiv auszulegen, ein- für allemal Abstand nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sonst glaube ich nicht, daß eine solche Einigung von der FDP hier vertreten werden kann.

(Peter [Kassel] [SPD]: Das schwarzschwarze Chaos muß erst weg!)

Meine Damen und Herren, was ist nun die Folge dieses Attentismus der Bundesregierung? Die Folge ist, daß der Bund seine Leitfunktion, die er bisher im Bereich des Datenschutzrechts gehabt hat, nicht mehr wird ausüben können. Vielleicht genügt es der Bundesregierung auch, daß sie das Wort Regierung im Namen trägt. Nachdem vorhin schon einmal einige Bemerkungen über Nordrhein-Westfalen gefallen sind: Man kann ja auch nach dem Grundsatz verfahren: Wer nichts tut, fällt hoffentlich nicht unangenehm auf.
Man darf sich dann allerdings nicht wundern, meine Damen und Herren, wenn mittlerweile einzelne Länder eigene Wege gehen werden. Wir haben das getan, und wir werden das tun. Soweit ich das sehe, wird das Land Hessen jetzt im Herbst auch einen eigenen Entwurf vorlegen. Das muß für die Bürger nicht nachteilig sein, meine Damen und Herren. Wir werden Fakten setzen. Wir werden den Bürgern Rechte einräumen. Wir werden ihnen Rechte einräumen, die die Bürger dann auch vom Bund, vom Bundesgesetzgeber einfordern werden und die Sie nicht mehr ignorieren können.

(Zustimmung bei der SPD)

Deswegen, muß ich sagen, stört mich dieser Attentismus letztlich auch nicht. Er wird, glaube ich, im Interesse des Datenschutzes sehr nützlich sein.



Minister Dr. Schnoor (Nordrhein-Westfalen)

Die anstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder muß einmal die in dem SPD-Entwurf enthaltenen Fortschritte übernehmen, und sie muß zum zweiten von folgenden Grundüberlegungen ausgehen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung setzt die Entscheidungsfreiheit des betroffenen Bürgers voraus. Der Bürger muß in der Lage sein, zu erkennen, welche Stelle welche Angaben zu welchem Zweck und bei welcher Gelegenheit über ihn erhält.

(Broll [CDU/CSU]: Fragen Sie doch einmal Ihre Polizei, was die macht!)

Diese Kernaussage des Bundesverfassungsgerichts macht bei vergleichbaren Sachverhalten gleiche oder ähnliche Bewertungen unabweisbar. Deshalb kann sich der Datenschutz jedenfalls im öffentlichen Bereich nicht mehr auf die automatische Datenverarbeitung beschränken. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts — diese Passagen müssen Sie auch lesen, Herr Laufs — besteht das Recht des Bürgers unabhängig davon, in welcher Form Daten festgehalten werden.

(Peter [Kassel] [SPD]: Das Lesen hilft auch nichts!)

Der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze muß deshalb auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in nicht automatisierten internen Dateien und Akten ausgedehnt werden.

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Laufs [CDU/CSU]: Nicht auf Briefe und Notizbücher!)

Entsprechend wird auch die Kontrollbefugnis des Datenschutzbeauftragten auf interne Dateien und Akten erweitert werden müssen — auch im Bundesdatenschutzgesetz; denn das Bundesdatenschutzgesetz befaßt sich ja bekanntlicherweise nicht nur mit dem privaten Bereich, sondern auch mit dem öffentlichen Bereich.

(Broll [CDU/CSU]: Gilt das auch für Akten der Steuerverwaltung und der Staatsanwaltschaften in Ihrem Land? Sorgen Sie da mal für Ordnung!)

— Verehrter Herr Kollege, wissen Sie denn nicht, daß es daneben auch noch bereichsspezifische Datenschutzregelungen gibt bzw. geben muß? Das ist doch selbstverständlich.

(Broll [CDU/CSU]: Die in Ihrem Land nicht eingehalten werden!)

— Aber Ihre Erregung ist wirklich interessant.

(Broll [CDU/CSU]: Sprüche machen und zu Hause nicht für Ordnung sorgen!)

Sie ist nämlich entlarvend. Sie möchten in Wirklichkeit alles beim alten lassen. Das können Sie aber nicht mehr, und das dürfen Sie nicht mehr. Das gestattet auch nicht mehr das Bundesverfassungsgericht.

(Beifall bei der SPD — Broll [CDU/CSU]: Wir wollen hier einen ordentlichen Minister reden hören! — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Der Abgeordnete Broll soll weniger brollen!)

— Sie werden das Recht eines Bundesratsmitglieds, hier zu sprechen, auch nicht beseitigen können, Herr Kollege.

(Broll [CDU/CSU]: Gewisse Qualitätsanforderungen sind erlaubt! — Beifall bei der CDU/CSU — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das müssen gerade Sie bei Ihrem Kanzler sagen!)

— Die hätte ich gerne bei Ihnen vorhin bemerkt.
Dem Bürger ist diese Abgrenzung des Dateibegriffs ohnehin nicht verständlich. Das ist dem Bürger auch nicht klarzumachen. Das ist wichtig, wenn es um die Akzeptanz geht.
Die Ausdehnung des Schutzzweckes bedeutet natürlich nicht, daß wir auf jede differenzierte Regelung verzichten müssen. Das müssen wir nicht.
Der betroffene Bürger muß ferner grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner Daten entscheiden können. Das setzt die Einbeziehung der Erhebung in den Anwendungsbereich des Gesetzes voraus; denn gerade in diesem Stadium der Informationsgewinnung besteht für den Bürger oft der einzige wirksame Schutz für seine personenbezogenen Daten.
Heute morgen ist schon mehrfach auf das Zweckbindungsprinzip hingewiesen worden. Das hat auch grundlegende Bedeutung, weil der Bürger bei der Hergabe seiner Daten darauf vertrauen muß, daß diejenigen Umstände, die ihn zur Preisgabe veranlaßt haben, tatsächlich zutreffen und von der verarbeitenden Stelle auch beachtet werden. Die Stärkung der Zweckbindung und die Erweiterung der Aufklärungs- und Informationspflichten der Behörden gehören bei der Datenerhebung zusammen. Auch das Auskunftsrecht muß bürgerfreundlich sein. Von der Auskunftspflicht sollten jedenfalls grundsätzlich auch die Sicherheitsbehörden nicht ausgenommen werden. Im übrigen sind für die Sicherheitsbehörden natürlich bereichsspezifische Regelungen erforderlich.
Die zentrale und schwierigste Frage, mit der wir es überhaupt zu tun haben, sehe ich darin: Inwieweit muß nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts der Informationsaustausch, also die Informationshilfe, gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwendungsverbote geschützt werden? Das betrifft nämlich die Datenübermittlung, die mangels spezifischer Regelungen auf Generalklauseln des Datenschutzes und auf die allgemeinen Amtshilfevorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze gestützt wird. Hier haben wir eine sehr schwere Aufgabe zu lösen. Lassen Sie mich dazu folgendes sagen. Nur wenn wir diese Aufgabe lösen, werden wir auch den Forderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht an uns stellt. Da gibt es kein Wegtauchen, meine Damen und Herren.

(Baum [FDP]: Wer taucht denn weg?)

— Herr Baum, bei manchen Beiträgen, die ich nicht
aus Ihrer Fraktion, sondern aus Ihrer Koalitions-
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6197
Minister Dr. Schnoor (Nordrhein-Westfalen)

fraktion gehört habe, habe ich den Eindruck, man möchte gerne den Kopf in den Sand stecken.
Es wird künftig geboten sein, personenbezogene Daten grundsätzlich nur noch beim betroffenen Bürger selbst zu erheben und sie von anderen Behörden nur noch abzurufen, wenn und soweit dies mit dem Zweckbindungsprinzip vereinbar ist. Das verträgt sich nicht mit den klassischen Vorstellungen der Amtshilfe, nach denen die Behörden frei entscheiden, welche Daten sie benötigen und woher sie die Daten erhalten. Mit der Datenübermittlung im Wege der Amtshilfe ist regelmäßig auch — das ist künftig nicht mehr zulässig — eine Zweckentfremdung verbunden, z. B. wenn es sich beim Informationsaustausch um Behörden mit unterschiedlicher Aufgabenstellung handelt.

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Art. 35 des Grundgesetzes!)

Dieses bisher ebenso als rechtmäßig wie selbstverständlich von uns allen angesehene Verhalten in der Verwaltung müssen wir von Grund auf überdenken. Der Datenschutz macht eine Überprüfung überkommener, von uns als selbstverständlich angesehener Verwaltungsroutine unausweichlich. Das ist nun einmal der Preis der modernen Informationsgesellschaft, der wir alle nicht ausweichen können.
Dieses bisher als ebenso rechtmäßig wie selbstverständlich angesehene Verhalten werden wir also überprüfen müssen. Den Kompromiß, den die Koalition finden wird, Herr Hirsch, werden wir daran zu messen haben, ob es Ihnen besser gelingt, als es mir bisher gelungen ist. Ich weiß, daß das, was man vorlegt, immer zunächst einmal unzulänglich ist. Andere haben es manchmal etwas leichter, wenn sie darauf aufbauen können.
Aber natürlich müssen wir auch darauf achten — ich bin sehr dankbar, daß Sie darauf hingewiesen haben, Herr Hirsch —, daß das Zweckbindungsprinzip nicht zu einer Abschottung von Behörden und Verwaltungseinheiten führt, die mit neuen Gefahren für den Bürger verbunden sind, die nämlich darin bestehen können, daß sich jede Behörde nun ihren eigenen, vollständigen und umfassenden Datenbestand und natürlich noch einen Unterbau mit Exekutivbefugnissen zulegt.

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Genau das ist die Folge!)

Wir wollen eine Lösung dieser Probleme etwa in der Weise, wie ich das in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen habe. Das heißt aber dann auch, es gibt keinen Informationsaustausch mehr im Sinne der klassischen Vorstellungen der Amtshilfe. Das ist vorbei. Das ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten. Und das ist, meine ich, wegen der stürmischen Entwicklung in der Informationstechnik auch unerläßlich.
Die Möglichkeiten des Menschen in der Technik sind exponentiell gewachsen. Aber ist eigentlich
seine moralische Substanz seit der Zeit, als er noch im Neandertal lebte, auch gewachsen?

(Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Nicht bei jedem! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich möchte das mit einer großen Skepis betrachten.

(Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Das kann ich mir vorstellen!)

— Ich möchte auch gerne mit dieser Selbstgerechtigkeit — und mit diesem Alles-Wissen wie Sie darangehen —, Probleme der modernen Industriegesellschaft gelöst sehen!

(Beifall bei der SPD)

Mein Gott, wie kann man Ihnen überhaupt nur die Verantwortung für dieses Land anvertrauen!

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wenn wir unsere Erfahrungen bedenken, die wir in vielen Bereichen der Technik gemacht haben, und uns fragen, ob es uns jetzt wenigstens gelingt, die neue Technik zu beherrschen und uns nicht von ihr beherrschen zu lassen, dann, so muß ich Ihnen sagen, bin ich eher skeptisch als hoffnungsvoll. Aber es gibt für uns keine Möglichkeit, uns der modernen Informationsgesellschaft zu entziehen. Deshalb gibt es auch keine Alternative zu einem konsequenten Datenschutz. Nur, das haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, noch nicht gemerkt.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Jetzt wissen wir es!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Fellner.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Zum zweitenmal!)