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    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich: Wir unterhalten uns weniger über unsere eigenen Vorlagen als über ein Urteil, das fast ein Jahr alt ist. Es gibt wenige Urteile, die einen nach so langer Zeit immer wieder faszinieren. Ich glaube, daß es weitergehende Folgen hat, als wir am Anfang geglaubt haben. Ich beginne zu ahnen, was eine moderne Informationsgesellschaft bedeutet und daß die technische Entwicklung nicht nur unsere Arbeitswelt, sondern auch die Machtstrukturen und das System



    Dr. Hirsch
    der checks and balances, das wir aus dem vorigen Jahrhundert traditionell übernommen haben, ändern wird.
    In der Tat liegt die Gefahr darin, wie Sie, Herr Laufs, es dargestellt haben, daß wir auf der einen Seite die Privatsphäre des einzelnen schützen müssen und auf der anderen Seite sichern müssen, daß wir nicht beziehungslos nebeneinander lebende Robinsone werden; auch das würde, glaube ich, unserer Gesellschaft, unseren Bedürfnissen widersprechen.
    Ich beneide jeden, der genau sagen kann, wo die richtige Mitte zwischen diesen beiden Extremen liegt. Zu Ihrem Beispiel eines gebrechlichen Kindes an einer Schule würde ich spontan fragen: Warum sollte es eigentlich nicht möglich sein, eine solche Datensammlung auf freiwillige Basis zu stellen?
    Ich finde: Das Urteil ärgert manchen; es ist unbequem; es produziert Widerspruch; es zwingt zu neuen Überlegungen. Es stellt sich kompromißlos auf die Seite des Bürgers. Ein liberales Urteil!
    Volkszählung und Mikrozensus sind nicht nur notwendig, sondern es ist, wie wir finden, auf der Grundlage des Urteils gesetzgeberisch auch nicht schwer, Lösungen zu finden. Die Vorarbeiten dazu sind — das haben Sie dargestellt — weit fortgeschritten.
    Wichtiger für den Schutz der Privatsphäre und für die Transparenz staatlicher Entscheidungen ist nicht nur die Fortentwicklung des allgemeinen Datenschutzes, sondern der Zwang zu exakten, bereichsspezifischen Lösungen.
    Das Urteil beschreibt es als einen Teil des Persönlichkeitsrechts des Bürgers, über seine Daten selber zu bestimmen, und überläßt es dem Gesetzgeber und nur dem Gesetzgeber, exakt festzulegen, in welchen Grenzen und zu welchen Zwecken dieses Selbstbestimmungsrecht eingeengt werden darf.
    Das entspricht in der Tat der Struktur der modernen Informationsgesellschaft. Zur Zeit der Habeaskorpusakte lag die Gefahr für die Freiheit in der willkürlichen körperlichen Verhaftung.

    (Zuruf des Abg. Vogt [Kaiserslautern] [GRÜNE])

    Heute sind die Möglichkeiten, die Freiheit des einzelnen zu beschränken, ja sehr viel diffiziler: im Zwang zum konformen Verhalten, in der Sorge, sich einem allmächtigen und allwissenden Apparat gegenüberzusehen, dem man sich um so weniger entziehen kann, als wir j a in vielen Punkten der Daseinsvorsorge und unserer persönlichen Existenz von der Gemeinschaft weit mehr als in einem früheren Zeitraum abhängen.
    In der „Zeit" hat Bieber diese Probleme und den Kern des Urteils treffend umschrieben. Er sagt: Die Daten gehören dem Bürger. Wenn er sie hergeben muß, hat er Anspruch auf dreierlei, nämlich auf eine gesetzliche Regelung und darauf, daß das Gesetz verständlich ist und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht, also auf den Zweck be- schränkt ist, den es erfüllen soll.
    Wir sind nicht der Meinung, daß das Urteil so engherzig wie möglich ausgelegt werden darf. Amtshilfe, feste Informationsgrenzen, die Abkehr von der beliebigen Austauschbarkeit behördlichen Wissens verlangen in vielen Bereichen tatsächlich eine grundsätzliche Neuorientierung.
    Die gesetzliche Regelung der Datenverarbeitung im polizeilichen Bereich und im Sicherheitsbereich bis hin zu Neuformulierung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt sind notwendige und schwere Aufgaben.
    Herr Wernitz, in der Tat haben wir im Ausschuß der Bundesregierung einen Prüfauftrag gegeben, d. h. die Bundesregierung gebeten, innerhalb eines dargestellten Zeitraums ihre Position dazu zu formulieren.
    Wir verstehen auch die Sorgen der Wirtschaft, sie könnte im Gebrauch moderner Technik übermäßig beschnitten werden. Wir halten diese Sorge für unbegründet, weil wir die gegenteilige Absicht verfolgen. Man muß daran erinnern, daß die Mißachtung des Akzeptanzproblems tiefgreifende Folgen schon auf vielen anderen Gebieten gehabt hat. Natürlich spielt das auch bei der Datenverarbeitung eine Rolle. Wer den technischen Fortschritt will, muß ihn menschlich machen. Er muß dafür sorgen, daß die Menschen ihn nicht fürchten. Man muß die negativen Wirkungen beschränken, damit man die positiven nutzen kann.
    Darum ist der Datenschutz, wie wir ihn empfinden, kein Gegner der modernen Informatik und der Datenverarbeitung, sondern er macht in einer demokratischen Gesellschaft moderne Technik überhaupt erst möglich, weil er ihre Gefahren begrenzt.
    Es hat mich immer überrascht, daß manche Kritiker des Datenschutzes die klassischen, sozusagen die vorindustriellen Datenschutzrechte ohne jede Einschränkung akzeptieren: Briefgeheimnis, Postgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht, Berufsgeheimnisse aller Art, Steuergeheimnis, Bankgeheimnis, Schutz der Wohnung, strafprozessuale Belehrungspflichten vor Aussagen usw. Das sind alles klassische Datenschutzrechte.
    Die Berichte der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zeigen j a seit Jahren, daß man bei diesen traditionellen Formen nicht stehenbleiben kann. Wir haben bei der weitgehend einmütigen Beschlußfassung zum Fünften Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten dazu unsere Empfehlungen gegeben: zum Personalaktenrecht, zum ZEVIS, zum Arbeitnehmerdatenschutz im Zusammenhang mit der Einführung von Personalinformationssystemen — der Justizminister hat sich dankenswerterweise dazu geäußert —, was in der Tat im Zusammenhang mit einer neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu sehen ist, zu den Regelungen im polizeilichen Bereich und im Sicherheitsbereich, auf die wir hier schon verschiedentlich abgestellt haben.
    Auch der Sechste Tätigkeitsbericht bezieht sich auf eine Fülle bereichsspezifischer Probleme, die nach dem Volkszählungsurteil mit den General-



    Dr. Hirsch
    klauseln des Bundesdatenschutzgesetzes nicht mehr befriedigend gelöst werden können. Darum stehen wir in der Tat vor dem typischen Dilemma des modernen Gesetzgebers, daß wir zu immer neuen gesetzgeberischen Lösungen gezwungen und auch gedrängt werden, sie brauchen, während es unser Wunsch wäre, mit möglichst wenigen gesetzlichen Regelungen auszukommen.
    Der Gesetzentwurf der SPD entspricht in Teilen einem Referentenentwurf aus der Amtszeit des früheren Innenministers Baum. Aber er ist überall dort, wo er eigene Wege geht, mit Recht ziemlich kritisiert worden. Die Regelungen über Persönlichkeitsprofile, umfangreiche Datenstatuten über den zulässigen Umfang der ärztlichen Untersuchung eines Arbeitnehmers vor Abschluß des Arbeitsvertrags, über Mitbestimmungsrechte gehören nur zu einem Teil in dieses Gesetz. Ich stimme Herrn Laufs zu, daß sie zu einem außerordentlichen bürokratischen Aufwand führen würden. Ich will hinzufügen: Sie sind so unpräzise, daß ich nicht in die Lage kommen möchte, ein solches Gesetz anwenden zu müssen.
    Herr Wernitz, Sie haben eben gesagt: Wir wollen ja nur einen Anstoß geben. — Das ist natürlich schön für eine Opposition. Es ist sehr viel leichter, aus der Opposition heraus einen solchen Entwurf vorlegen zu können. Auf unserer Seite sieht das sehr viel schwieriger aus. Ich sage Ihnen: Ich halte ein solches Wettrennen im Interesse der Sache nicht für angemessen.
    Ich halte den nordrhein-westfälischen Referentenentwurf, Herr Kollege Schnoor, für sehr viel interessanter. Zum Teil trifft die Kritik auch ihren Entwurf. Auch Sie haben die Arbeitnehmerdaten in diesen Entwurf mit aufgenommen. Sie haben den Vorteil, daß Sie sich damit nur im Bereich der Verwaltung bewegen müssen, im Gegensatz zu unseren Aufgaben hier. Ferner ist es ein Referentenentwurf, über den die Meinungsbildung im Bereich der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Aber er ist in der Tat nicht uninteressant.
    Wir sind der Meinung, daß das Bundesdatenschutzgesetz ein Auffanggesetz bleiben soll. Es soll keine bereichsspezifischen Lösungen enthalten. Wir werden den Bereich der Medien in dem erforderlichen Umfang erfassen. Wir werden entsprechend der technischen Entwicklung die privaten Kleincomputer, wie Herr Laufs es dargestellt hat, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, weitgehend aus den Reglementierungen herauslösen.
    Wir wollen den verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch. Wir wollen die Auskunftsrechte und die Belehrungspflichten verstärken. Wir werden den Grundsatz der Zweckbestimmung berücksichtigen. Wir werden die Online-Anschlüsse sachgerecht regeln. Wir werden die Stellung des Datenschutzbeauftragten verstärken.
    Alles das sind Punkte, in denen eine weitgehende Übereinstimmung erzielt worden ist. Wir wissen, daß die Zeit drängt, auch mit Rücksicht auf die notwendigen Entscheidungen in den Ländern.


Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Natürlich, Herr Wernitz, bitte.