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ID1008506200

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    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Unsere Bürger haben einen Anspruch, gegen eine Kriminalität, die sich allenthalben modernster Technik bedient, erfolgreich geschützt zu werden. Fälschungssichere Personalausweise sind ein wirksamer Beitrag, diesen Anspruch zu erfüllen.
    Dem kann die heutige Bundesregierung voll zustimmen.
    Es sind schon eine ganze Reihe von Beispielen gebracht worden, wo im Bereich der mittleren Kriminalität, beim Scheck- und Darlehensbetrug und bei der Kfz-Anmietung die Ausweise in der Tat eine große Rolle spielen. Vor allem der Kollege Miltner hat eine ganze Reihe von Zahlen genannt, wie die Zahl der Fahndungen nach Blanko-Personalausweisen ist, die Zahl der gestohlenen Ausweise, wieviel solcher Ausweise sich in den RAF-Depots befanden usw.
    Man kann sich selbstverständlich für beide Möglichkeiten entscheiden, für den nur fälschungssicheren und für den auch automatisch lesbaren Personalausweis. Dabei muß jeder wissen — auch das ist gesagt worden —, daß heute selbstverständlich jedes Papier automatisch lesbar gemacht werden kann. Es kommt nur auf die Apparate an, die man dazu verwendet. Auch aus diesem Grund stelle ich hier die Frage, warum man nicht den modernsten Stand der Technik nimmt.
    Nicht nur Grenzkontrollen beschleunigen sich, denn dort, wo Stichproben gemacht werden, muß j a nach wie vor kontrolliert werden. Bei Kontrollen an Flughäfen ist es das gleiche. Es gibt überhaupt eine ganze Reihe von vorstellbaren Tatbeständen, bei denen das von Bedeutung ist.
    So hält der Bundesminister des Innern mit der weit überwiegenden Zahl der Innenminister der Länder auch heute einen fälschungssicheren und automatisch lesbaren Personalausweis aus Gründen der inneren Sicherheit für geboten.
    Obwohl eine enorme Kampagne gegen den neuen Ausweis stattgefunden hat, gibt es eine nicht vom Bundesinnenminister in Auftrag gegebene Umfrage von infas, die im Juli herausgegeben worden ist. Danach haben sich über zwei Drittel der Bevölkerung für einen fälschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweis ausgesprochen. Nur 12 waren dagegen.

    (Ein Abgeordneter der GRÜNEN hält eine Druckschrift mit einer Abbildung hoch — Heiterkeit bei der SPD und den GRÜNEN)

    — Die gehören sicher nicht zu Ihrer Klientel, Herr Ehmke.

    (Dr. Ehmke [Ettlingen] [GRÜNE]: Ich lache wegen etwas anderem!)

    — Sie lachen wegen etwas anderem. Na ja, mir ist es ziemlich gleichgültig, weshalb Sie lachen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sie als bleifreier Hanswurst! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    — Da irren Sie sich. Wir sind da immer sehr fröhlich. Aber Sie können das Bild ja herzeigen. Vielleicht lache dann auch ich.
    Wir werden also fortfahren, den interessierten Bürger nüchtern und umfassend über die sicherheitspolitische Bedeutung des Ausweises zu informieren. Diesem Ziel dient auch die Änderung des Bundespersonalausweisgesetzes. Wie ich bereits in meiner Stellungnahme vom 25. April dieses Jahres zu den Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz gegenüber dem Innenausschuß des Bundestages ausgeführt habe, sind wir bei der Urteilsprüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß das Personalausweisgesetz unter Beachtung der in diesem Urteil enthaltenen Grundsätze und von Hinweisen der Datenschutzbeauftragten im Sinne einer zusätzlichen Datenschutzfreundlichkeit novelliert werden sollte.
    Der dementsprechende Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes ist inzwischen den Innenministern der Länder zur Prüfung vorgelegt worden. Sie sind wieder ganz überwiegend der Auffassung, daß der Gesetzentwurf geeignet ist, die mit der Ausgabe des neuen Ausweises für die innere Sicherheit verfolgten Ziele zu erreichen,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: In Ihrer Lage ist man für solchen Trost schon dankbar!)

    aber auch den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichts ergeben.
    Da das Inkrafttreten zum 1. November schon im Hinblick auf die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens nicht erreichbar ist, ist eine Verschiebung des Einführungstermins unvermeidbar. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Initiativgesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem der Einführungstermin aufgehoben werden soll. — Ich hoffe, daß die noch laufenden Abstimmungen des Entwurfes zur Änderung des Gesetzes zügig zum Abschluß gebracht werden können.
    Die Auswertung des Verfassungsgerichtsurteils zum Volkszählungsgesetz, die im Zusammenwirken mit der Innenministerkonferenz der Länder erfolgt ist, hat auch ergeben, daß verschiedene präzisierende Regelungen im Bereich der Datenerhebung und -verarbeitung bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden erforderlich sind. Wegen der Komplexität dieser Fragen konnte die gegenseitige Abstimmung verständlicherweise noch nicht abgeschlossen werden.
    Mit der Frage der Schaffung von bereichsspezifischen Regelungen im Bereich der Datenerhebung



    Bundesminister Dr. Zimmermann
    und -verarbeitung bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden stehen zwei weitere Problemkreise in engem Zusammenhang. Ausgehend von den Empfehlungen der Höcherl-Kommission und des 1. Untersuchungsausschusses des Bundestages prüft die Bundesregierung zur Zeit, durch welche gesetzlichen Regelungen die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des MAD verbessert werden können.
    Zum anderen stellt sich die Problematik einer gesetzlichen Verfestigung der Zusammenarbeit und Amtshilfe zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diesem vielschichtigen Problemkreis am ehesten durch die Erarbeitung einer bundesgesetzlichen Regelung entsprochen werden kann, die allerdings wegen der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die innere Sicherheit unseres Staates sorgfältig mit den Ländern abgestimmt werden muß.
    Bei den gesamten Überlegungen muß es darauf ankommen, ausgewogene Lösungen zu finden. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß der Schutz des Persönlichkeitsrechtes des einzelnen mit dem gemeinsamen Ziel konkurrieren kann, die öffentliche Sicherheit zu erhalten. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, beides zu gewährleisten.
    Auch Regelungen im Sicherheitsbereich können nicht gänzlich auf Generalklauseln verzichten. Die Arbeit der Sicherheitsbehörden ist so unmittelbar mit der Vielfalt des täglichen Lebens konfrontiert, daß ihre Aufgabenerfüllung nicht total in Regelwerken ersticken darf. Die Datenschutzgesetzgebung darf notwendige und rechtsstaatlich vertretbare Spielräume der Verwaltung nicht einengen, die Sicherheitsbehörden dürfen durch neue gesetzliche Regelungen in ihren Kompetenzen nicht so beschnitten werden, daß sie unwirksam werden, daß sie ihre Aufgaben im Interesse der Sicherheit der Bürger nicht erfüllen können. Es ist doch wohl die Sicherheit der Bürger, deretwegen wir hier stehen und miteinander diese Fragen diskutieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das Gegenteil ist der Fall!)

    Denn der Bürger, der keine Angst vor dem Schrekkensgemälde hat, das Sie, Herr Fischer, hier in unzulässiger Weise entworfen haben, der hat auch keine Angst vor dem neuen Personalausweis. Der hat nur Angst vor Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Wenn hier jemand Schreckensgemälde abgibt, sind doch Sie es!)

    — Aber nur für Sie. Und darauf bin ich stolz.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Wenigstens können Sie noch auf etwas stolz sein!)

    — Wenn Sie mich lieben würden, hätte ich Angst, Herr Fischer.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ich liebe Sie, Herr Zimmermann! Ich liebe Sie!)

    Zu den Fragen der GRÜNEN.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Soll ich Sie streicheln, oder was?)

    Natürlich kann kein Ausweissystem absolut gegen eine mißbräuchliche Benutzung gesichert werden. Der neue Ausweis bildet aber ein Maximum an Sicherheit gegen Manipulationsversuche. Die Gründe dafür sind vorher dargestellt worden. Die Bundesregierung teilt die Bedenken des Kronzeugen der SPD und der GRÜNEN, des ständig zitierten Leiters des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hamburg, gegen den neuen Ausweis nicht. Dieser Herr steht mit seiner Meinung im deutschen Verfassungsschutz ziemlich allein.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Ganz allein!)

    Hinsichtlich des Ausweichens auf ausländische Papiere ist zu bedenken, daß ein Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem Paß oder Personalausweis eines anderen Staates wesentlich schwieriger als mit einem deutschen Ausweis ist, da Ausländer nicht nur den melderechtlichen, sondern auch den ausländerrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

    (Frau Vollmer [GRÜNE]: Die verschärfen Sie ja auch!)

    Im übrigen ist falsch, was hier von Ihnen, Herr Schäfer, gesagt worden ist, daß andere Staaten an der Einführung fälschungssicherer, automatisch lesbarer Personalausweise oder Reisepässe nicht arbeiten würden. Zwei Staaten arbeiten daran, nämlich Belgien und Großbritannien.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: In Großbritannien gibt es gar keinen Personalausweis! Das wissen Sie doch genau!)

    Zu den Fragen zwei und drei. Belgien und Großbritannien, die daran arbeiten, sind ja zwei ganz undemokratische Staaten.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: In Großbritannien gibt es keinen Personalausweis!)

    — Nein, darum arbeiten sie ja an einem neuen Ausweis — Herr Fischer, stellen Sie sich vor, es ist möglich, daß ein Land, in dem es noch keinen gibt, erkennt, daß es einen möchte, und dann möchte es den modernsten. Das sprengt natürlich Ihr Vorstellungsvermögen total.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das Land von Frau Thatcher ist Jahrhunderte ohne polizeiliche Überwachung ausgekommen!)

    — Ihre Stimmlage ist so gefährdend — um jetzt einmal im Polizeijargon zu sprechen —, daß ich Sie bitte, etwas weniger zu stören und sich auf intelligentere Zwischenrufe zu beschränken.

    (Duve [SPD]: Die Exekutive hat nicht die Befugnis, die Stimmlage der Abgeordneten zu bewerten!)

    — Es spricht hier nicht die Exekutive, sondern der Kollege, er darf das bewerten.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Ich denke, Sie sprechen als Bundesminister!)




    Bundesminister Dr. Zimmermann
    Ebenso wie in der Vergangenheit, meine Damen und Herren, kann es in begründeten Ausnahmefällen erforderlich werden — z. B. bei Entführungen durch terroristische Gewalttäter —, den Personenverkehr örtlich und zeitlich begrenzt umfassend zu kontrollieren. Ich hoffe, Sie können sich noch vorstellen, daß so etwas möglich ist. Es liegt noch nicht so lange zurück. Eine automatische Lesbarkeit des neuen Ausweises würde es ermöglichen, Kontrollen in solchen Fällen schneller und unter geringerer Belästigung durchzuführen. Wie bisher soll nur die Personen- und Sachfahndungsdatei des polizeilichen Informationssystems INPOL erschlossen werden.
    Im übrigen bewirken Fahndungsabfragen an der Grenze keine weitere Datenspeicherung. Die Notwendigkeit von Aufzeichnungen besteht nur in Ausnahmefällen, nur bei Maßnahmen zur Verfolgung oder Verhütung schwerer Straftaten.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Aktion Gitternetz!)

    Es darf ja hoffentlich auch weiter sein, daß Straftaten verfolgt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Aufzeichnung automatischer Abfragen mit Hilfe des neuen Personalausweises auf solche Ausnahmefälle zu beschränken. Gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen ist das Personalausweisgesetz in Verbindung mit dem Polizeirecht des Bundes und der Länder sowie der Strafprozeßordnung.

    (Duve [SPD]: Wer definiert die Ausnahmen?)

    Frage vier ist schon beantwortet.
    Zu Frage fünf. Das automatische Lesen des neuen Personalausweises ist in den §§ 3 und 4 des Gesetzes verankert. Seine erleichterte Lesbarkeit im unteren Teil des Ausweises ist durch Rechtsverordnung vom 15. März 1983 bestimmt.
    Zu Frage sechs. Der Gesetzgeber hat im Personalausweisgesetz spezielle Regelungen getroffen, die die Einführung eines Personenkennzeichens und die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung der Seriennummer ausschließen. Die Bundesregierung ist bereit, diese Regelungen noch weiter zu präzisieren. Nach den Meldegesetzen werden die Meldedaten nur bei der für die Einwohner zuständigen Meldebehörde gespeichert; ein bundesweit einheitlicher Zugriff ist ausgeschlossen.
    Zu Frage sieben. Die Bundesregierung hält die Regelung im neuen Personalausweisgesetz, die es verbietet, daß auf dem Personalausweis verschlüsselte Angaben über die Person des Inhabers enthalten sind, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für sinnvoll.
    Zu Frage acht. Einrichtung ist die erstmalige Speicherung von neuen Daten in einer Datei, während es sich bei der Erschließung um den Zugriff auf bereits vorhandene Daten einer Datei handelt. Im übrigen wird geprüft, ob diese Begriffe im Zuge der Änderung des neuen Personalausweisgesetzes präzisiert werden sollten. Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Datenschutzbeauftragten, daß unter den Begriff „Einrichtung von Dateien" auch die Protokollierung des Abrufes personenbezogener Daten aus einem Polizeiinformationssystem fällt.
    Zu Frage 9. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Novellierung des Personalausweisgesetzes vorschlagen, die automatische Einrichtung von Dateien im nichtöffentlichen Bereich mittels des Personalausweisgesetzes zu verbieten. Die Frage der Zulässigkeit einer nichtautomatischen Erschließung von Dateien ist im Personalausweisgesetz nicht geregelt. Soweit eine Erschließung von Dateien ohne Verwendung des Personalausweises erfolgt, kann diese Frage schon aus gesetzessystematischen Gründen nicht im Personalausweisgesetz normiert werden. Die Bußgeldvorschrift gilt nicht für öffentliche Bedienstete, weil diese von den mit der Fach- und Dienstaufsicht befaßten Stellen mit der Möglichkeit der Einleitung von Disziplinarverfahren und auch von den Datenschutzbeauftragten überwacht werden.
    Zu Frage 10. § 4 des Personalausweisgesetzes dient der Klarstellung, daß auch der neue Personalausweis die herkömmliche Funktion staatlicher Ausweise als Ausweispapier im privaten Rechtsverkehr behält. Wie bisher ist eine Verwendung des Ausweises als Werksausweis oder als Zugangsberechtigung für ein Bankkonto erlaubt.
    Die Frage 11 habe ich bereits vorher beantwortet.
    Zu Frage 12. Der Europarat hat einen Expertenausschuß beauftragt, die Frage des bereichsspezifischen Datenschutzes im Zusammenhang mit der Einführung maschinell lesbarer Identitätsdokumente zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß die Datenschutzregelungen im Personalausweisgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch im internationalen Bereich Eingang finden.
    Zur letzten Frage 13. Die Bundesdruckerei hat die Vorarbeiten zur Herstellung des neuen Ausweises weitgehend abgeschlossen. Die Maßnahmen haben bisher 120 Millionen DM gekostet. Hinzu treten die Kosten der Personalausweisbehörden der Länder, insbesondere der Städte, die ihre automatische Datenverarbeitung einsetzen. Die Kosten der Bundesdruckerei schlüsseln sich wie folgt auf: Kauf von Maschinen und Geräten ca. 22 Millionen DM, Kauf von Material ca. 12 Millionen DM, Kauf und Miete von hard- und software ca. 55 Millionen DM, Entwicklungskosten ca. 11 Millionen DM, Ausgleichszahlungen an die Computergesellschaft ca. 5 Millionen DM, Entwicklungskosten an AgFA ca. 4,5 Millionen DM, sonstige innerbetriebliche Kosten ca. 11 Millionen DM. Für die Ausgabe des neuen Personalausweises soll grundsätzlich eine Gebühr von 10 DM erhoben werden. Wenn ein Ausweispflichtiger bedürftig ist, kann von der Gebührenerhebung abgesehen werden.
    Nach einer Stellungnahme des Bundesrates betragen die zusätzlichen Bereitstellungskosten der Gemeinden für die Ausgabe des neuen Ausweises rund 10 DM, so daß die Gebühr im wesentlichen die Mehrkosten abdeckt. Die Bundesregierung hält diese Kosten, die durch Beschlüsse der früheren



    Bundesminister Dr. Zimmermann
    Bundesregierung und einstimmig gefaßte Gesetzesbeschlüsse des früheren Deutschen Bundestages verursacht sind, aus sicherheitspolitischen Gründen für gerechtfertigt. Der Personalbestand des Bundesbeauftragten für den Datenschutz braucht mit Inkrafttreten des neuen Personalgesetzes, das alle datenschutzrechtlichen Regelungen beachten wird, die notwendig sind, nicht erhöht zu werden.
    Ich bitte um Nachsicht, daß die Bundesregierung sich aus internen Abstimmungsgründen innerhalb der Koalitionsfraktionen nicht in der Lage gesehen hat, Ihre Fragen rechtzeitig schriftlich zu beantworten. Sie haben das mit Recht moniert. Ich habe heute versucht, wenigstens mündlich eine dementsprechende Antwort zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wartenberg (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerd Wartenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon eine merkwürdige Art und Weise, in der sich die Bundesregierung in wirklich schwerwiegenden und wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen darstellt. Es ist ja nicht das erste Mal, daß sie nicht in der Lage ist, rechtzeitig Anfragen des Parlaments zu beantworten, daß sie aber dann so tut, als sei das ein normaler Vorgang. In der Ausländerfrage, wo eine Große Anfrage aussteht, ist es das gleiche.

    (Beifall bei der SPD)

    Zu dieser wichtigen Frage des Personalausweisgesetzes rattern Sie dem Parlament gegenüber Antworten auf die Frage herunter. Das ist eine Mißachtung parlamentarischer Gebräuche.

    (Beifall bei der SPD)

    Gleichzeitig zeigt sich natürlich, wie unsicher in der Abstimmung diese Regierung ist

    (Duve [SPD]: Koordinierungsunfähig!)

    und wie wenig überzeugend diese Regierung in ganz bestimmten wichtigen Fragen ist, obwohl zum Teil ein bis zwei Jahre Zeit ist, sich abzustimmen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt ja nun schon relativ lang zurück.

    (Zuruf des Abg. Duve [SPD])

    Und in der Rede selbst, die der Herr Zimmermann hier soeben lustlos heruntergerattert hat, ist, bezogen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, im Grund genommen wenig ausgesagt.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Leider wahr! — Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Während Sie mit einer Lust sprechen!)

    Was will denn die Bundesregierung konkret tun? Sie kann es immer noch nicht sagen. Und weil sie es nicht sagen kann, muß sie einen Tag vor der Debatte auf die Terminverschiebung ausweichen.
    Wir begrüßen es, daß auch Sie jetzt den Gesetzesantrag gestellt haben, den Termin des Inkrafttretens nicht iri den November zu legen, sondern einen späteren Zeitpunkt zu wählen. Das zeigt deutlich, daß Sie nicht in der Lage sind, so etwas rechtzeitig
    zu machen, obwohl die Opposition es schon seit langem gefordert hat. Daß eine ganze Menge passiert ist — da gehe ich auf Herrn Miltner ein, der vorhin sentimental gesagt hat: Was waren das für schöne Zeiten, als wir mit Herrn Pensky gemeinsam diesen Entwurf eingebracht haben —, geht doch wohl schon daraus hervor, daß die Bundesregierung jetzt selber verschieben muß und nicht in der Lage ist, das, was damals beschlossen worden ist, durchzusetzen.
    Daran hat ohne Frage auch die FDP einen Anteil. Die Rede, die Herr Hirsch hier gehalten hat, hörte sich ganz ordentlich an. Nur, ich bin nach dem, was der Herr Zimmermann hier gesagt hat, nicht sicher, ob auch nur die Hälfte davon durchgesetzt wird. Nach allen Erfahrungen mit Ihnen und mit Abstimmungen in dieser Koalition glaube ich nicht, daß dabei sehr viel herauskommt. Einen Punkt habe ich noch im Ohr. Er hat gesagt: Es ist nichts gegen die Personenkennziffer einzuwenden; sie sei wünschenswert. Das ist für uns einer der kritischen Punkte.
    Ich gehe noch einmal auf das ein, was uns bei der Einführung des neuen Personalausweises so beunruhigt und warum wir es uns nicht mit einer gefallsüchtigen Pseudoradikalität, die manchmal bei Herrn Fischer durchklang, leichtmachen, indem wir etwa einfach nur sagen, dieser Personalausweis muß weg, und den Eindruck erwecken, damit seien die Probleme vom Tisch.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Sehr wahr!)

    Der neue Personalausweis ist nur ein Indiz für eine neue technische Infrastruktur, die — das hat Herr Fischer auch im zweiten Teil seiner Rede gesagt — uns größte Sorgen machen muß, weil damit die Kontroll- und Überwachungsmechanismen unseres Staates eine ganz neue Qualität erfahren.
    Wir Sozialdemokraten machen es uns aber nicht so leicht, indem wir einfach nur sagen: der Ausweis muß weg; sondern wir versuchen, die technische Entwicklung durch datenschutzrechtliche Maßnahmen, die wir sowieso brauchen, ob dieser Personalausweis nun kommt oder nicht, einzugrenzen. Das ist für uns der entscheidende Punkt der Debatte. Wir stehen im Augenblick vor der Frage, inwieweit durch diesen neuen Personalausweis die Kontrolldichte, die größere Quantität der Kontrollen in eine neue Qualität umschlägt, ob beispielsweise Bewegungsprofile des Bürgers entstehen können.
    Diese Fragen können nicht nur durch Zurücknehmen des Personalausweises gelöst werden. Wir wissen, daß die technische Entwicklung auch bei herkömmlichen und anderen Papieren dazu führen wird, daß qualitative Veränderungen möglich sind. Das bedeutet: Unabhängig von dieser Diskussion werden Gesetze zum Datenschutz über den mißbrauchverhindernden Datenschutz hinaus bis zur informationellen Selbstbestimmung geschaffen werden müssen. Das ist der entscheidende Punkt in der augenblicklichen Diskussion.
    Ich weise noch einmal auf das hin, was nicht gerade sehr radikale Leute wie die Datenschützer — die Landesdatenschützer und die Bundesdaten-



    Wartenberg (Berlin)

    Schützer — gesagt haben. Wer die Erklärungen dieser wichtigen Personengruppe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts studiert, der erkennt, daß die Sorgen, die wir als Opposition haben, von diesen Institutionen voll geteilt werden. Ich führe, da es schon von anderen Kollegen im einzelnen gemacht worden ist, nicht noch mal die einzelnen Punkte auf, zu denen die Datenschützer intensive Forderungen stellen, um den Mißbrauch dieses neuen Personalausweises einzugrenzen.
    Es besteht nach wie vor die Gefahr, daß neue große Datenbestände angelegt und abgefragt werden können, und zwar unbemerkt von dem Betroffenen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, der auch vielen Bürgern nicht klar ist, nämlich daß sie diese neue Qualität in eine andere Lage dem Staat gegenüber versetzt.

    (Beifall bei der SPD)

    Er wird sich in einer anderen Position den Staatsorganen gegenüber befinden. Viele Bürger wiegen sich jedoch in Sicherheit gemäß dem banalen Satz: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen; was soll mir eigentlich passieren?"
    Das Problem besteht darin, daß sich das Individuum durch diese neue Infrastruktur der Kontroll-
    und Überwachungsmechanismen in einer neuen Situation befindet. Dies wird langfristig Auswirkungen haben, die unseren Staat ganz massiv verändern können.
    Meine Damen und Herren, die Fragen, die sich daran knüpfen, können wahrscheinlich an Hand des Personalausweisgesetzes allein nicht gelöst werden. Aber gerade der Personalausweis symbolisiert die neue Qualität der Auseinandersetzungen. Ich meine, daß die Forderung erhoben werden muß, als Begleitschutzmaßnahme im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung bezüglich des neuen Personalausweises einen wirklich vorwärtsweisenden Datenschutz zu entwickeln.
    Wir sind in der großen Sorge, daß diese Bundesregierung dazu nicht in der Lage ist oder aber auch nicht will, weil einige Mitglieder wie Herr Zimmermann auch von ihrer Ideologie her dazu nicht bereit sind. Für Leute wie Zimmermann steht an erster Stelle das Ziel, die Kontroll- und Überwachungsmechanismen des Staats zu verschärfen. Wir sind nicht sicher, ob die liberalen Ansätze, die bei der FDP in dieser Frage noch bestehen — zum Teil wohl nur aus Profilierungsgründen —, in den Koalitionsabsprachen dazu führen, daß das vorliegende Gesetz gemäß den Forderungen der Datenschützer entschärft und die Freiheitsräume für das Individuum in unserem Staat in Zukunft gesichert bleiben werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)