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ID1008505900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Joseph Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 16. Februar 1984, also vor etwa acht Monaten, brachte die Fraktion DIE GRÜNEN im Bundestag eine Große Anfrage zum Gesetz über Personalausweise ein. Mit Schrei-



    Fischer (Frankfurt)

    ben vom 28. Februar 1984 erklärte der Bundesminister des Innern seine Bereitschaft, die Große Anfrage zu beantworten, aber statt einer Antwort erfolgte das große ministeriale Schweigen. Am 17. August 1984 — mittlerweile hatten wir Hochsommer — erhielt meine Fraktion erneut einen Brief mit der aufmunternden Mitteilung, daß die Bundesregierung die Große Anfrage „voraussichtlich" im September zu beantworten gedächte. Aber bis zur Stunde steht die Beantwortung noch aus.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ankündigen und nichts tun!)

    Der Innenminister hatte dawohl wieder einmal Schwierigkeiten mit seinen Koalitionspartnern, und also schweigt er. Und überhaupt: Mit den GRÜNEN spricht jetzt offensichtlich nur noch Geißler, und der redet ja bekanntlich nicht mit uns, sondern wirft mit braunem Dreck à la Reichspropagandaminister.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Eben zur Stunde ist er ja nicht im Deutschen Bundestag, sondern bei einer dieser miesen Pressekonferenzen gegenüber den GRÜNEN.

    (Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])

    Immerhin gibt es nunmehr einen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der den grundsätzlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz und zur „informationellen Selbstbestimmung" angeblich Rechnung tragen soll. Dieser Entwurf — wie könnte es beim Hause Zimmermann auch anders sein — gibt zu den schlimmsten Befürchtungen Anlaß. Im wesentlichen formuliert man die bisherige illegale Verwaltungs- und Polizeipraxis in den Entwurf hinein, wenn man einmal davon absieht, daß die Verwendung des neuen Personalausweises in der Privatwirtschaft untersagt wird. Aber dort wird man es demnächst eh mit der noch weitaus gefährlicheren Chip-Karte zu tun haben.
    Im alten Gesetzentwurf war die Maschinenlesbarkeit nicht enthalten. Nunmehr steht sie da, und der Mißbrauch wird in den Gesetzesrang erhoben. Die Seriennummer des Personalausweises läßt sich auch weiterhin ohne weiteres als Substitut des verbotenen Personenkennzeichens verwenden — der große, niemals aufgegebene Traum unserer staatlichen Kontrollfanatiker!
    Das bisher zwar vorhandene, aber rechtswidrige Personalausweisregister bei den Personalausweisbehörden wird legalisiert, der rasterfahndungsähnliche Direktzugriff der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste festgeschrieben, und das Melderegister und das Personalausweisregister dürfen wechselseitig korrigiert, d. h. abgeglichen werden. Außerdem werden integrierte, landesweite Personalausweisregister ermöglicht, und die Register lassen sich beliebig erweitern.
    Der Entwurf versucht sogar, die Grunddaten des Bürgers dem Datenschutz gänzlich zu entziehen, indem er die Liste der zum Geheimabruf berechtigten Behörden wesentlich erweitert und diese zudem der Protokollierung enthebt. Es verwundert daher
    nicht, wenn ein Fachmann wie Professor Steinmüller von der Universität Bremen zu dem Fazit gelangt — ich zitiere —:
    Es fällt schwer, in dem Gesetzentwurf ... etwas anderes zu sehen als einen präzise formulierten Affront gegen das Gericht und gegen den Bürger.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf des Abg. Fellner [CDU/CSU])

    — Sie kennen natürlich nur Zimmermann; das ist mir klar. — Steinmüller weist zu Recht darauf hin, daß unser Verfassungsminister Zimmermann den Verfassungsverstoß in dem Entwurf in den folgenden drei Punkten verschärft — ich zitiere —:
    1) Der Bürger kann auf Grund eines Gesetzes weniger als jemals zuvor wissen, was mit seinen Daten bei welcher Gelegenheit geschieht.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    2) Das alte Personenkennzeichen wird durch ein aufeinander abgestimmtes, verbundenes System von PK-Substituten ersetzt (Seriennummer, Lesezone, PA-Register).
    3) Die verfassungsgerichtlich gewährte Datenschutzkontrolle wird im zentralen Bereich des Geheimabrufs beseitigt.
    Da mag sich das Bundesverfassungsgericht — irgendein Gericht, wie Sie das zu nennen pflegen, Herr Kollege Miltner — auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen und festlegen, daß dies
    auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Sachverhalte offenbart werden,
    umfaßt und daß
    diese Befugnis unter den heutigen und künftigen Bedingungen
    — jetzt hören Sie einmal gut zu —
    der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (bedarf) ...
    — aber was schert das diese Koalition und diesen Verfassungsminister! Für ihn beinhaltet das Grundgesetz im wesentlichen den staatlichen Macht- und Kontrollanspruch gegenüber dem Bürger, auch wenn das Verfassungsgericht im Gegenteil davon ausgeht, daß die Grundrechte „Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat" seien.
    Der fälschungssichere und maschinenlesbare Personalausweis ist eine jener juristischen Monstrositäten aus der Zeit der Terrorismushysterie, von welchen die Bundesrepublik noch so manche mit sich schleppt. Man sollte dieses überwachungsstaatliche Attentat auf Verfassung und Bürgerfreiheit endlich aufgeben.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Fälschungssicher ist diese Mustermannkarte eh
    nicht. Der maschinenlesbare Personalausweis
    schafft nicht ein Mehr an Sicherheit — das ist wirk-



    Fischer (Frankfurt)

    lich ein dummes Geschwätz, das Sie hier zum besten geben —, sondern stellt selber ein eminentes Sicherheitsrisiko dar.

    (Beifall bei der GRÜNEN)

    In diesem Sinne ist unser Gesetzentwurf eingebracht worden, der den schlichten Abbruch dieses ganzen Unternehmens verlangt und zu Recht vermerkt: „Alternativen ... Kosten: keine". Punktum!

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir brauchen keinen neuen Personalausweis, weder einen fälschungssicheren noch gar einen maschinenlesbaren. Was wir nötig brauchen, ist mehr Grundrechtschutz gerade in dem sensiblen Bereich persönlicher Daten.
    Nun haben wir von Fritze Zimmermann zwar keine Antwort auf unsere Große Anfrage erhalten, aber je mehr der Innenminister in schweigendem Trotz verharrt, desto heftiger dampft natürlich die Gerüchteküche. In eingeweihten Kreisen gilt der maschinenlesbare Personalausweis — — Soll er jetzt nur noch fälschungssicher sein, Herr Hirsch, und nicht mehr maschinenlesbar? Ich habe da so einen leichten Zwischenton gehört. Aber wir werden es ja noch erleben.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Wenn Sie wenigstens zuhören würden!)

    — Ich habe versucht zuzuhören, Herr Kollege Kleinert. Deswegen sagte ich ja, daß ich einen Zwischenton gehört habe.
    In eingeweihten Kreisen gilt der maschinenlesbare Personalausweis bereits als abgenagter Knochen, welchen man der Datenschutzopposition zum Fraße vorzuwerfen gedenkt, um mit anderer überwachungsstaatlicher Konterbande zu enteilen. „Es war die Bundesregierung", sagt ein Fachmann, „nicht die Polizei, die an die Stelle des maschinenlesbaren und fälschungssicheren Kfz-Kennzeichens den maschinenlesbaren Personalausweis setzte, dessen Wirksamkeit bezweifelt werden muß", so verlautbarte da unlängst ein gewisser Horst Herold. Der ehemalige Präsident des Bundeskriminalamts und Chefideologe des modernen Überwachungsstaats gibt uns da einen wertvollen Hinweis.
    Nachdem die Einführung eines maschinenlesbaren Europapasses gescheitert ist und Ihr launiger Bundeskanzler zudem die Grenzkontrollen ins westliche Ausland aufzuheben versprach, da taugt natürlich der maschinenlesbare Personalausweis nur noch sehr bedingt für die Zwecke massenhafter Kontrolle und Überwachung, und zudem war er, folgt man Herold, für die Polizei eh schon immer zweite Wahl.
    Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hatte man vor Jahren mit der Errichtung einer zentralen Datenbank mit den Daten der Halter von mehr als 20 Millionen Kraftfahrzeugen begonnen. Ihr Aufbau wurde in diesem Jahr abgeschlossen. Es ist eine gewaltige Datensammlung, bei welcher sich sämtliche Polizeidienststellen in Bund und Ländern nebst den obligatorischen Geheimdiensten in direktem Zugriff und unkontrolliert bedienen können.
    Mit diesem System werden die Grenzkontrollen im Inland stattfinden, unerkannt vom Bürger und noch umfassender als bisher an den Grenzen.
    Liest man den darüber handelnden Abschnitt im sechsten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, so spürt man dessen kaum verborgenes Entsetzen angesichts jenes zentralen Überwachungssystems mit dem lieblichen Namen ZEVIS, welches eine bis dato eher verschlafene Behörde in einen „Großen Bruder" à la Orwell verwandelt hat. Für den Datenschutzbeauftragten ist diese Datei schlichtweg illegal, weil ohne gesetzliche Grundlage.
    Hören wir ihm weiter zu! Ich zitiere:
    Der Eintritt in die Aufbauphase und der vorgesehene vollständige Ausbau bis zum Jahre 1984 macht deutlich, daß anscheinend nicht oder nicht mehr die Absicht bestand, die Entscheidung des Gesetzgebers
    — das sind wir alle hier —
    abzuwarten, um die Systemplanungen an den Vorgaben des Gesetzgebers zu orientieren; vielmehr dürfte der Ausbau vollständig vollzogen sein, wenn sich der Deutsche Bundestag anläßlich eines entsprechenden Gesetzentwurfs mit der Angelegenheit befaßt.
    So der sechste Tätigkeitsbericht.
    Nun, der Gesetzentwurf wird gegenwärtig ausgeheckt. Aber er beinhaltet im wesentlichen die bloße Legalisierung einer bisher illegalen Überwachungspraxis bundesdeutscher Behörden, wenn man den Pressemeldungen folgen darf.
    Die Bundesregierung sollte die Karten bei ZEVIS endlich offen auf den Tisch legen. Sie sollte damit aufhören, das Parlament zu übergehen und illegale Tatsachen zu schaffen, die es dann im Nachtrag zu legalisieren gilt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Sie sollte auch Schluß damit machen, die Bürger für dumm zu verkaufen, indem sie ihnen offene Grenzen verspricht, nur um im Inland die elektronischen Kontrollen um so dichter, massenhafter und anonymer anzusetzen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Was, Herr Zimmermann, Herr Dollinger, so fragen wir, wird mit ZEVIS wirklich beabsichtigt? Wir verlangen von Ihnen die umfassende Offenlegung von Absicht und Praxis dieses Systems. Sie können sich da auf die nächste Große Anfrage vorbereiten. Vielleicht klappt es dann endlich mit dem Antworten.

    (Dr. Jannsen [GRÜNE]: Es gibt aber keine Große Antwort!)

    Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.
    Es ist uns aus dem Straßenverkehr und seiner rechtlichen Regelung kein einziger Grund bekannt geworden, welcher die Notwendigkeit eines solchen zentralen Verkehrsinformationssystems erfordern würde. Die Gründe liegen ausschließlich im Bereich polizeilicher und geheimdienstlicher Kontrolle und Erfassung. Bei ZEVIS handelt es sich um einen wei-



    Fischer (Frankfurt)

    teren, unserer Meinung nach noch wesentlich schlimmeren Anschlag auf die Bürgerfreiheit und Verfassung, als es der maschinenlesbare Personalausweis ist. Für uns GRÜNE bedeutet dies, daß eine solche Datei vom Gesetzgeber kassiert werden muß.
    Alles in allem bleibt festzustellen: Der Datenschutz — und damit auch der Gesetzgeber — läuft der rasanten Entwicklung der Kontrolltechnologie beständig hinterher. Ohne eine wirkliche Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, d. h. auf Bundesebene Ausgliederung aus dem für die meisten Anschläge auf die innere Freiheit verantwortlichen Innenministerium, ohne eine radikale Erweiterung seiner Kompetenzen in Richtung exekutiver Befugnisse bei illegalen Dateien und ähnlichem mehr, ohne personellen Ausbau wird der Datenschutzbeauftragte als demokratische Schutz- und Konfliktbehörde nicht funktionieren können. Es ist schon ein trüber Witz, daß der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dieser verlängerte Arm parlamentarischer Kontrolle, dem hauptsächlich zu Kontrollierenden, nämlich dem Polizeiminister, unterstellt ist. Hier wäre dem Präsidenten des Deutschen Bundestages — oder den Präsidenten — dringend anzuraten, ein wesentliches Element parlamentarischer Kontrolle von der Regierung zurückzufordern, anstatt sich mit dem albernen Gezänk um jenes Wochenblatt namens „Parlament" von dem Bundesinnenminister abspeisen zu lassen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir wissen um die mühevolle Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter. Ihnen sei hier ausdrücklich gedankt.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Nun sollte man sich ernsthaft überlegen, ob es angesichts der dramatischen Veränderungen in der Informationstechnologie und einer niemals befriedigten Kontrollüsternheit der staatlichen Organe noch genügt, die notwendige Kritik weiterhin in Streicheleinheiten und in gutes Zureden zu verpakken.
    Ein Unding finden wir allerdings, daß die wesentlichen Prüfberichte des Datenschutzbeauftragten bei den Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden als geheim eingestuft und damit der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Hier fordern wir schonungslose Offenlegung gemäß dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Man rede sich dabei nicht mit dem Sicherheitsrisiko heraus. Da geht es nicht um Ostspione, sondern um die verfassungsfeindliche Praxis des Überwachungsstaates.
    Der SPD — ich komme jetzt zu Ihnen — sind mittlerweile erhebliche Bedenken gekommen. Da haben Sie eine Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz vorgelegt. Wir werden das nachher debattieren. In der Tendenz steht da viel Richtiges, etwa die Stärkung der Rechte der Bürger bezüglich Aufklärungspflicht, Schadenersatzansprüche etc., stärkere Präzisierung und Beschränkung des behördlichen Verarbeitungsrahmens, Stärkung der Aufsichtsorgane und Einschränkung der Datenprivilegien der
    Sicherheitsbehörden — wenn auch nur ganz klein. Wie gesagt: Alles richtige und wichtige Dinge, nur, wie meistens bei den Sozialdemokraten, viel zu spät und viel zu lau. Das ist aber schwer zu ändern.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf des Abg. Duve [SPD])

    So spricht, Kollege Duve, nicht eine radikaldemokratische Opposition, sondern eine Regierung im Wartestand. Es gilt dabei anzumerken, daß Sie nur acht geben müsse, daß Ihnen ob des Wartens nicht so manches einschläft und Sie am Ende recht lange zu warten haben —

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    etwas, was letztendlich auch nicht in meinem Interesse wäre. Der hessische Datenschutzbeauftragte, Professor Simitis, sprach unlängst von der „tiefsten Krise" des Datenschutzes trotz des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Er konstatierte die Gefahr seiner „Domestizierung" durch die staatliche Verwaltung und machte dafür „zwei Konstruktionsfehler" im Bundesdatenschutzgesetz verantwortlich: die Beschränkung des Gesetzes auf Generalklauseln, welche den Behörden ihre jeweils passende Interpretation ermögliche, und die vom Gesetz propagierte Ansicht, daß es sich bei den Datenschutzgesetzen um Auffanggesetze handele, d. h. daß diese lediglich Mißbräuche zu beseitigen hätten. Wir stimmen dieser Einschätzung zu.
    Ebenso folgen wir der Forderung nach präzisen bereichsspezifischen Regelungen des automatisierten Datenverarbeitungsverfahrens in jedem einzelnen Abschnitt. Insofern wird man um eine generelle Revision des Bundesdatenschutzgesetzes nicht herumkommen. Man wird es, ausgehend von dem Grundrecht auf infomationelle Selbstbestimmung und den schlimmen Erfahrungen mit der Staatsverwaltung, völlig neu schreiben müssen. Auch unter diesem Gesichtspunkt halten wir den SPD-Entwurf für völlig unzureichend.
    Man sollte den bereichsspezifischen Datenschutz versuchen, auch dynamisiert mittels zeitlich befristeten Gesetzen, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können. Man sollte ebenso die Möglichkeiten des technischen Datenschutzes untersuchen und das Sinnvolle machen, sofern das nicht nur als Vorwand dient, die Datenbestände auszuweiten und gegen unerlaubten Zugriff zu sichern.
    Aber dennoch bleibt uns eine tiefe Skepsis angesichts der kommenden technologischen Entwicklung. Die zukünftige, die fünfte Generation der Computer eröffnet selbst für einen vernarrten Liebhaber dieses Geräts wie Horst Herold bedrückende Perspektiven. Dann nämlich wird die Digitalisierung der fahndenden Personenerkennung — wie er das nennt — Wirklichkeit werden, d. h. die Maschine kann dann Stimmen identifizieren, beliebige Hand- und Maschinenschriften lesen, Personen an Hand von Bildern erkennen und vieles mehr. Herold schreibt dazu:
    Einem Straftäter könnte die Tat wesentlich erschwert werden, wenn die Digitalwerte seines



    Fischer (Frankfurt)

    Lichtbildes, seiner Stimme und seiner Schrift überall dort in Kontrollanlagen für denkbare Angriffsobjekte gespeichert wären, wo die Wiederholung der Straftat droht.
    Die Digitalmauer — wie er das nennt — könnte dann wirksamer als die Gefängnismauer sein, was aber im Klartext nichts anderes heißt, als daß sich das Gefängnis auf die gesamte Gesellschaft elektronisch ausgedehnt hätte.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Herold sieht darin „ein denkbares Umkippen zu totalitären Formen der Digitalisierung beliebig großer gesellschaftlicher Gruppen". Das ist keine Science fiction, sondern wird heute geplant und morgen Wirklichkeit werden.
    Der freiheitliche Verfassungsstaat steht vor einer grundsätzlichen Herausforderung. Wenn wir nicht acht geben, könnte es sein, daß der Verfassung trotz Datenschutz technologisch der Boden entzogen würde. Die Informationstechnologie ist eben nicht nur eine Technologie wie jede andere, sondern sie besitzt im wahrsten Sinne des Wortes umstürzende Qualität.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wieviel sind die individuellen Verfassungsgarantien in einer Informationsgesellschaft der fünften Generation für das Individuum eigentlich noch wert? Wäre angesichts eines ungeheuren Formierungsdrucks auf die Einzelnen persönliche Freiheit überhaupt noch vorhanden? Genau diese Überlegungen und Befürchtungen formulierte übrigens das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil. Wir wissen uns also in guter Gesellschaft bei unserer sogenannten Panik. Und genau deshalb bedarf es einer grundsätzlichen Novellierung des Datenschutzes.
    Politik und Datenschutz befinden sich gegenüber der Informationstechnologie in einer ähnlichen Lage wie die Abrüstungsbemühungen gegenüber der Kriegsmaschinerie. Die Technik setzt die Imperative, Politik und Recht hinken hinterher. Heute entscheidet etwa im Sicherheitsbereich — welch absurde Situation — die AG Kripo der Innenministerkonferenz über die Technologie des Überwachungsstaates. Der Gesetzgeber darf die Fakten — siehe beispielsweise ZEVIS — dann zur Kenntnis nehmen und noch notifizieren. Das ist unserer Meinung nach ein unhaltbarer, aber auch ein äußerst gefährlicher Zustand.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die Einführung einer neuen Computergeneration oder neuer Verarbeitungstechnologien ist keine technische, sondern eine hochpolitische Frage. Sie muß vor allen Dingen vorher und nicht hinterher politisch entschieden werden. Gleiches gilt für die Einführung und die Produktion neuer Waffensysteme.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die neuen amerikanischen Mittelstreckenraketen
    haben hierzulande — ich will das einmal als Beispiel anführen — eine gewaltige politische Kontroverse und nachhaltige Erschütterungen ausgelöst. Das ist gut so; denn unserer Meinung nach ist der Frieden zu wichtig, als daß man ihn politischen Ignoranten und militärischen Fachidioten allein überlassen könnte. Ähnliches gilt für die innere Freiheit.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Andernfalls — wenn der Gesetzgeber seine Aufgabe nicht wahrnehmen wird, wenn er vorher nicht politisch festgelegt, welche Basistechnologien eingeführt werden sollen — taumeln wir, getrieben von Sicherheitsängsten und dem Versprechen nach mehr Gesundheit und sozialer Gerechtigkeit, in einen Überwachungsstaat, der, in seinen technologischen Grundzügen einmal eingerichtet, kaum noch zu beseitigen sein wird. Gott sei Dank zeigt der Volkszählungsboykott, das dazugehörige Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der lautlose Aufstand gegen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen, daß sich hier in der Bevölkerung eine Akzeptanzlücke auftut, die uns Hoffnungen macht. Datenverweigerung und subversive Phantasie gegen den erbarmungslosen Zugriff der Großsysteme sind politisch angesagt, und ohne diesen Widerstand der Bürger im Alltag wären all der juristische Datenschutz — so wichtig er im übrigen ist — und die freiheitliche Verfassung nicht mehr viel wert.
    Wir GRÜNE wissen daher, auf welcher Seite wir zu stehen haben. Wir werden alles unternehmen, Herr Zimmermann, daß Sie und Ihresgleichen in dieser Auseinandersetzung um die Akzeptanz unterliegen werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 15. Dezember 1982 hat der Deutsche Bundestag einstimmig ein neues Personalausweisgesetz, das die Rechtsgrundlage für die Einführung fälschungssicherer und automatisch lesbarer Personalausweise geschaffen hat, verabschiedet. Seit Jahren sind sich Bund und Länder darin einig, daß dieser neue Ausweis zur effektiveren Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus notwendig sei, weil der derzeit verwendete, insbesondere wegen seiner leichten Verfälschbarkeit, nicht mehr den Anforderungen entspricht, die an ein Identitätspapier zu stellen sind.
    In jedem Bereich der Technik — ich beziehe mich auf Herrn Kollegen Hirsch —, in der gesamtem Umweltpolitik, bei der Entschwefelung der Kraftwerke und überall, wird der Stand der Technik gefordert, manchmal fordern wir sogar schon den Stand der Technik von morgen und übermorgen, wir versuchen das jedenfalls. Ausgerechnet hier soll der Stand der Technik nicht gelten, sondern
    6176 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984
    Bundesminister Dr. Zimmermann
    man würde sich mit Papieren begnügen, die es genauso schon im vorigen Jahrhundert gegeben hat.

    (Duve [SPD]: Das sind doch keine Vergleiche!)

    — Das sind überhaupt unwichtige Dinge, Herr Duve, für Sie schon, das ist bekannt.