Wir haben Grenzwerte für die Schwefeldioxidabgabe festgelegt, aber nicht in Milligramm.
— Entschuldigen Sie, ich muß mich korrigieren. Wir haben das sogar auf der Salzkohlebasis in dem TÜV-Gutachten in der Tat festgelegt: 12 660 mg/m3. Ich wiederhole: Nach geltender Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes ist das integrierender Bestandteil der Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat das j a im übrigen nicht in Frage gestellt. Es hat die Frage vielmehr offengelassen und gesagt, das sei unerheblich, weil
sich Ansprüche von Dritten daraus sowieso nicht ergeben werden.
Die Frage der Meßmethode habe ich, wie ich glaube, implizit schon beantwortet. Die Frage nach Milligramm pro Kubikmeter macht eigentlich nur Sinn — —
— Für Altanlagen eben nicht. Für die Altanlagen gilt diese Grenze erst ab 1988, und zwar aus gutem Grund. Nur wenn man eine Rauchgasentschwefelungsanlage hat, kann sich — je nach dem Wirkungsgrad dieser Rauchgasentschwefelungsanlage
— ein höherer oder niedrigerer Gehalt an Schadstoffen pro Kubikmeter Abgas ergeben.
Solange Sie keine Rauchgasentschwefelungsanlage haben, ergibt sich das Maß an Schwefeldioxidausstoß pro Kubikmeter Abgas aus dem Schwefelgehalt der Kohle. Wir haben festgesetzt, daß dieser 1,8 % nicht überschreiten darf. Wenn wir die Salzkohle verfeuert hätten, wäre der Gehalt etwa doppelt so hoch gewesen. Das heißt, wir haben — gemessen an dem Vorbescheid, den wir herausgegeben haben — eine wesentliche Verbesserung der Abgassituation erreicht.
— Frau Kollegin, ich möchte jetzt fortfahren.
Schließlich möchte ich gerne auch noch Ihre vierte Frage, Herr Hauff, beantworten, die Frage nach den anderen gefährlichen Schadstoffen. Wenn ich Sie akustisch richtig verstanden habe, sprachen Sie von Schwefeltrioxid.
— Von Dioxin. Was Dioxin angeht, so will ich Ihnen sagen, daß diesbezüglich keine Vorschriften bestehen und daß in der Tat noch eine weitgehende Unklarheit über das herrscht, was an Schadstoffbelastung herauskommt.
Man geht ganz generell davon aus, daß diese Belastung unbedenklich ist. Ich will mir das aber gar nicht zu eigen machen; ich kann es selber auch gar nicht beurteilen. Ich sage nur: Hier haben wir es mit Buschhaus zu tun. Das, worüber wir jetzt diskutieren, ist nichts Besonderes, sondern es gilt für die Gesamtheit der deutschen Großfeuerungsanlagen. Wenn der Bundestag sich mit dieser Frage noch näher befassen will, würden wir das durchaus begrüßen.
Lassen Sie mich zum Schluß aber auf zwei Tatsachen hinweisen, die mir in Wahrheit viel wichtiger zu sein scheinen als diese Einzelheiten, die wir hier diskutiert haben.