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Jawohl, heute.
Nun zu Ihren vier Fragen. Erste Frage: Gilt der Vorbescheid der Außerbetriebnahme? Ich habe das schon beantwortet. Wir werden diesen Punkt ausräumen. Dann, denke ich, ist das Thema vom Tisch.
Zweitens: Ist es eine Altanlage? Wir haben das natürlich schon vor vielen, vielen Monaten sehr sorgfältig geprüft. Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung — ich habe jetzt die genaue Formulierung nicht im Kopf — sagt ja, daß im Bau befindliche Anlagen Altanlagen sind, wenn schon bindende Bescheide ergangen sind
— ja —, die die Werte festlegen. Genau das ist der Fall. Wir haben eine Fülle von Schadstoffwerten in dem Vorbescheid festgelegt. Nach der Rechtsprechung, die unser Oberverwaltungsgericht mehrfach praktiziert hat, gelten die Anlagen, die dem Bescheid beiliegen, als integrierender Bestandteil dieses Bescheides, und genau da sind diese Grenzen vorgesehen.