Rede von
Stefan
Höpfinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt aber einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf. Das erste, was ich sagen darf, ist: Im Ausschuß wurde diese Vorlage sehr zügig beraten. Dafür danke ich allen Beteiligten.
Ziel des Gesetzes ist es, das Wahlrecht für die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen in der Sozialversicherung zu verbessern, die Selbstverwaltung zu stärken, den Versicherten mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu gewährleisten und den Versicherten als Wähler bei den Sozialwahlen mehr Klarheit und Durchblick über die Organisationen und Programme zu ermöglichen, die zur Wahl stehen.
Es gab Mängel in der Vergangenheit, die mit diesem Gesetz behoben werden sollen. Sie wurden bereits angesprochen, ich brauche nicht näher darauf einzugehen.
Der Gesetzentwurf trifft Vorsorge, daß künftig nur noch solche Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen Vorschlagslisten einreichen können, die in der Lage sind, durch ihre Vertreter eine vernünftige und wirksame Sozialpolitik in den Selbstverwaltungsorganen zu betreiben.
Das stellt Anforderungen an die einzelnen Vereinigungen, und dies mit Recht. Der Bürger muß sich auf seine Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen verlassen können, und die Organisationen, die sich zur Wahl stellen, müssen an ihren Mitgliedern Sozialarbeit betreiben. Das war ein Grundgedanke bei dieser Gesetzesvorlage.
Das Gesetz bringt mehr Klarheit, hindert aber niemanden an einer Wahlbeteiligung. Es bleibt jedem unbenommen, unter seinem Namen mit anderen Versicherten eine eigene Liste einzureichen. Hier besteht eine Meinungsverschiedenheit zwischen Regierungsparteien und der SPD. Kontrovers ist, welche Mitgliederzahl eine Arbeitnehmervereinigung haben muß, damit sie Gewähr für Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der sozial- oder berufspolitischen Zielsetzung und Zwecksetzung bietet. Wir meinen, daß die Größe einer Arbeitnehmervereinigung für sich allein noch nichts aussagt über die Qualität der Arbeit. Der Geist weht schließlich, wo er will.