Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer die ganze Latte an Änderungswünschen des Vorredners gehört hat, muß sich eigentlich wundern, warum er diese Änderungen nicht beantragt hat, als in den Ausschußsitzungen dazu Gelegenheit gewesen wäre.
Im Unterschied zu der Opposition, die das Wünschenswerte fordern kann, ohne die Realisierung vorweisen zu müssen, sind wir als Regierungsfraktion aufgefordert, seriöse Vorschläge zu machen, die dann, meine Damen und Herren, auch die Mehrheit dieses Hauses finden können.
Meine Fraktion freut sich, dem vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Erhöhung des Wehrsolds, der besonderen Zuwendungen und des Entlassungsgeldes vorbehaltlos zustimmen zu können. Schließlich sind die entsprechenden Sätze zuletzt mit Wirkung vom 1. Juli 1981 erhöht worden. Seither haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich verändert. Dies ändert nichts daran, daß wir im Zeittakt günstig aussehen. Ich erinnere daran, daß die letzte Erhöhung von Januar 1978 bis zum Juli 1981, also dreieinhalb Jahre, gebraucht hatte, während vorher sogar vier Jahre — zwischen 1974 und 1978 — verstrichen sind, ehe erhöht wurde. Dazu — wie Herr Kollege Berger vorhin ausgeführt hat — ist hier häufig nicht einmal um den Wertverlust des Geldes erhöht worden.
Natürlich gab es gerade bei uns die Abwägung zwischen dem Erfordernis solider Haushaltsführung, das starke Zurückhaltung bei den öffentlichen Personalausgaben bedeuten muß, und dem Wunsch, der begründeten Forderung der Soldaten nachzukommen. In der notwendigen Abwägung haben wir uns dazu entschlossen, diesem Wunsch, der ja auch von allen Verbänden der Betroffenen getragen wurde, zu entsprechen und diesen Gesetzentwurf zum 1. Oktober des Jahres entsprechend der Vorlage auf Drucksache 10/1475 in Kraft zu setzen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns der Tatsache bewußt, daß es keine alltägliche Entscheidung ist, dies im laufenden Haushaltsjahr zu ändern. Gerade deshalb sind wir dem Verteidigungsminister dankbar, daß sein Haus trotz der auch dort engen Haushaltslage, die sich aus den zahlreichen dringend notwendigen Beschaffungsmaßnahmen ergibt, die Mittel für die noch im Jahre 1984 geplante Änderung aus dem laufenden Etat zur Verfügung stellt. Dieses war ja, wie Sie wissen, die Grundlage der Zustimmung zumindest des Haushaltsausschusses zu der Vorlage.
Im Beschluß der Koalitionsfraktionen findet zusätzlich das Engagement unserer Parteien Niederschlag. Ich will hier gerne auf den von den Jungen Liberalen angeregten Beschluß des FDP-Bundesparteitages verweisen, die Anhebung des Wehrsoldes zu ermöglichen. Diese Unterstützung hat es den verantwortlichen Abgeordneten erleichtert, die Sachentscheidung so zu treffen, wie wir es hier heute vor haben.
Die Entscheidung betrifft ja insbesondere die Gruppe junger Menschen, deren Einsatz für unsere Freiheit und Rechtsordnung nicht nur Verbalcharakter hat, sondern sich durch tatsächliche Opfer an Zeit, persönlichem Vorankommen und Komfort dokumentiert.
Die Wehrdienstleistenden ebenso wie die Zivildienstleistenden in unserem Lande sollen sich durch diese deutliche Geste in ihrer Einsatzfreude bestärkt fühlen. Wir, die Öffentlichkeit der Bundesrepublik, sind auf ihre Leistungsbereitschaft angewiesen. — Danke schön.